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Auszug aus der NIEDERSCHRIFT - Markt Küps

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Seite: 81<br />

TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Jahre) durch den Schuldendienst belastet wird. Die Finanzkraft wird dadurch geschmälert und<br />

die finanzielle Bewegungsfreiheit eingeengt.<br />

Abschließend bleibt festzustellen, dass sich die H<strong>aus</strong>haltssituation gegenüber dem Vorjahr<br />

erheblich verschlechtert hat. Auf die bereits gemachten Ausführungen zur Einnahmesituation<br />

(Finanz<strong>aus</strong>gleich und Gewerbesteuer) ist in diesem Zusammenhang nochmals zu verweisen.<br />

Das Ziel für die Zukunft muss sein, eine <strong>aus</strong>reichende Zuführung an den Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

zu erwirtschaften, die Neuverschuldung zu vermeiden bzw. erheblich zu reduzieren und eine<br />

angemessene Rücklage zu schaffen.<br />

Nach den jeweiligen Stellungnahmen <strong>der</strong> im <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at vertretenen Fraktionen wurden<br />

folgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt:<br />

Beschluss:<br />

I.<br />

H a u s h a l t s s a t z u n g für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2010<br />

Auf Grund des Art. 63 ff <strong>der</strong> Gemeindeordnung (GO) erlässt <strong>der</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> folgende<br />

H<strong>aus</strong>haltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte H<strong>aus</strong>haltsplan für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt<br />

im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit....................................................... 11.644.550 €<br />

und<br />

im Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit......................................................... 4.342.400 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />

Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen wird auf ............................................... 2.813.200 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensh<strong>aus</strong>halt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) .................................. 310 v.H.

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