Auszug aus der NIEDERSCHRIFT - Markt Küps
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Seite: 81<br />
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Jahre) durch den Schuldendienst belastet wird. Die Finanzkraft wird dadurch geschmälert und<br />
die finanzielle Bewegungsfreiheit eingeengt.<br />
Abschließend bleibt festzustellen, dass sich die H<strong>aus</strong>haltssituation gegenüber dem Vorjahr<br />
erheblich verschlechtert hat. Auf die bereits gemachten Ausführungen zur Einnahmesituation<br />
(Finanz<strong>aus</strong>gleich und Gewerbesteuer) ist in diesem Zusammenhang nochmals zu verweisen.<br />
Das Ziel für die Zukunft muss sein, eine <strong>aus</strong>reichende Zuführung an den Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />
zu erwirtschaften, die Neuverschuldung zu vermeiden bzw. erheblich zu reduzieren und eine<br />
angemessene Rücklage zu schaffen.<br />
Nach den jeweiligen Stellungnahmen <strong>der</strong> im <strong>Markt</strong>gemein<strong>der</strong>at vertretenen Fraktionen wurden<br />
folgende Beschlüsse zur Abstimmung gestellt:<br />
Beschluss:<br />
I.<br />
H a u s h a l t s s a t z u n g für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2010<br />
Auf Grund des Art. 63 ff <strong>der</strong> Gemeindeordnung (GO) erlässt <strong>der</strong> <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> folgende<br />
H<strong>aus</strong>haltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte H<strong>aus</strong>haltsplan für das H<strong>aus</strong>haltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit....................................................... 11.644.550 €<br />
und<br />
im Vermögensh<strong>aus</strong>halt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit......................................................... 4.342.400 €<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />
Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen wird auf ............................................... 2.813.200 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensh<strong>aus</strong>halt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) .................................. 310 v.H.