Professor Dr.-Ing. Harald Sipple - Betonwerk Josef Lutz & Sohn GmbH

Professor Dr.-Ing. Harald Sipple - Betonwerk Josef Lutz & Sohn GmbH Professor Dr.-Ing. Harald Sipple - Betonwerk Josef Lutz & Sohn GmbH

22.02.2013 Aufrufe

Professor Dr.-Ing. Harald Sipple von der IHK Regensburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Betontechnologie; Schäden an Bauteilen und Bauwerken aus Beton Fichtelgebirgstr. 15 - 93173 Wenzenbach - Tel 09407 – 3484 - Fax 09407 - 959692 Josef Lutz & Sohn GmbH Ablacher Str. 1 72505 Krauchenwies am 22. Februar 2010 Betreff: FBS- und EAL-Qualitätsrichtlinien („Qualitätssicherung durch Erhöhte Anforderungen Lutz“) Meine Nr. 781/10 Sehr geehrte Damen und Herren! Der Unterzeichner wurde durch J. Lutz & Sohn GmbH beauftragt, die technische Gleichwertigkeit der in [1 - 4] benannten FBS- und EAL-Qualitätsrichtlinien zu überprüfen und im gegebenen Fall in Form der zu bestätigen. Gutachterlichen Stellungnahme Des weiteren wurde Anschreiben PÜZ Bau an Firma J. Lutz & Sohn GmbH übergeben (s. Anl.), das bestätigt, dass die Werksproduktion – Beton-, Stahlbetonrohre, Schachtunterteile – gemäß den einschlägigen Normen und nach den erhöhten Anforderungen der FBS- und EAL-Qualitätsrichtlinien geprüft, ständig überwacht und zertifiziert wird. Dieser Schriftsatz wird dreifach und als pdf-Dokument übergeben. 1. FBS- Richtlinie, Teil 1-I bzw EAL-Richtlinie, Teil 1: Die Richtlinien [1, 2] sind nach den technischen Anforderungen identisch. Die Gliederungsfolge der Abschnitte „5 … Anforderungen“ und „6 … Prüfungen“ ist für einzelne Abschnitte unterschiedlich. Weitere redaktionelle Änderungen sind für die technischen Inhalte nicht erheblich.

<strong>Professor</strong> <strong>Dr</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Harald</strong> <strong>Sipple</strong><br />

von der IHK Regensburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

für<br />

Betontechnologie; Schäden an Bauteilen und Bauwerken aus Beton<br />

Fichtelgebirgstr. 15 - 93173 Wenzenbach - Tel 09407 – 3484 - Fax 09407 - 959692<br />

<strong>Josef</strong> <strong>Lutz</strong> & <strong>Sohn</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Ablacher Str. 1<br />

72505 Krauchenwies<br />

am 22. Februar 2010<br />

Betreff: FBS- und EAL-Qualitätsrichtlinien („Qualitätssicherung durch Erhöhte Anforderungen<br />

<strong>Lutz</strong>“)<br />

Meine Nr. 781/10<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Der Unterzeichner wurde durch J. <strong>Lutz</strong> & <strong>Sohn</strong> <strong>GmbH</strong> beauftragt, die technische<br />

Gleichwertigkeit der in [1 - 4] benannten FBS- und EAL-Qualitätsrichtlinien zu überprüfen<br />

und im gegebenen Fall in Form der<br />

zu bestätigen.<br />

Gutachterlichen Stellungnahme<br />

Des weiteren wurde Anschreiben PÜZ Bau an Firma J. <strong>Lutz</strong> & <strong>Sohn</strong> <strong>GmbH</strong> übergeben<br />

(s. Anl.), das bestätigt, dass die Werksproduktion – Beton-, Stahlbetonrohre,<br />

Schachtunterteile – gemäß den einschlägigen Normen und nach den erhöhten Anforderungen<br />

der FBS- und EAL-Qualitätsrichtlinien geprüft, ständig überwacht und<br />

zertifiziert wird.<br />

Dieser Schriftsatz wird dreifach und als pdf-Dokument übergeben.<br />

1. FBS- Richtlinie, Teil 1-I bzw EAL-Richtlinie, Teil 1:<br />

Die Richtlinien [1, 2] sind nach den technischen Anforderungen identisch. Die Gliederungsfolge<br />

der Abschnitte „5 … Anforderungen“ und „6 … Prüfungen“ ist für einzelne<br />

Abschnitte unterschiedlich. Weitere redaktionelle Änderungen sind für die technischen<br />

Inhalte nicht erheblich.


Prof. <strong>Dr</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Harald</strong> <strong>Sipple</strong> Blatt 2 zur Stellungnahme vom 22. Februar 2010<br />

Technische Gleichwertigkeit der FBS- bzw EAL-Richtlinien<br />

Meine Nr. 781/10<br />

2. FBS- Richtlinie, Teil 2-I bzw EAL-Richtlinie, Teil 2:<br />

Es gelten für die Richtlinien [3, 4] dieselben Feststellungen wie vor. Vorgenommene<br />

redaktionelle Änderungen sind für die technischen Inhalte nicht erheblich.<br />

3. ERGEBNIS<br />

Die vergleichende Beurteilung der FBS- und der EAL-Richtlinien [1- 4] führt zu dem<br />

eindeutigen Ergebnis, dass die technischen Anforderungen identisch sind.<br />

[1]... EAL-Qualitätsrichtlinie Teil 1:<br />

„Betonrohre und Stahlbetonrohre und Vortriebsrohre mit Kreisquerschnitt in EAL-<br />

Qualität für erdverlegte Abwasserleitungen und -kanäle – Ausführungen, Anforderungen<br />

und Prüfungen“<br />

Ausgabe: 19. Februar 2010.<br />

[2]... FBS-Qualitätssicherungsystem – FBS-Qualitätsrichtlinie Teil 1 – 1:<br />

„Betonrohre, Stahlbetonrohre und Vortriebsrohre mit Kreisquerschnitt in FBS-Qualität<br />

für erdverlegte Abwasserleitungen und -kanäle – Ausführungen, Anforderungen und<br />

Prüfungen“.<br />

Ausgabe: 23. September 2009.<br />

[3]... EAL-Qualitätsrichtlinie, Teil 2:<br />

„Schachtfertigteile aus Beton und Stahlbeton in EAL-Qualität für erdverlegte Abwasserleitungen<br />

und -kanäle – Ausführungen, Anforderungen und Prüfungen“<br />

Ausgabe: 19. Februar 2010.<br />

[4]... FBS-Qualitätssicherungsystem – FBS-Qualitätsrichtlinie Teil 2 – 1:<br />

„Schachtfertigteile aus Beton und Stahlbeton in FBS-Qualität für erdverlegte Abwasserleitungen<br />

und -kanäle – Ausführungen, Anforderungen und Prüfungen“<br />

Ausgabe: 23. September 2009.<br />

1 Anlage


Prof. <strong>Dr</strong>.-<strong>Ing</strong>. <strong>Harald</strong> <strong>Sipple</strong> Blatt 3 zur Stellungnahme vom 22. Februar 2010<br />

Technische Gleichwertigkeit der FBS- bzw EAL-Richtlinien<br />

Meine Nr. 781/10<br />

Anlage: Anschreiben PÜZ Bau <strong>GmbH</strong> an <strong>Josef</strong> <strong>Lutz</strong> & <strong>Sohn</strong> <strong>GmbH</strong> v. 17.02.2010

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