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Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum

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ekannt gegeben und gegen 22 Uhr riefen die NSDAP- und SA-Führer zur<br />

Vergeltung auf.<br />

Wenig später brannten Synagogen, jüdische Mitmenschen wurden gedemütigt,<br />

verhöhnt, misshandelt und ausgeplündert. In den Tagen nach dem 9. November<br />

wurden im Deutschen Reich ca. 30000 jüdische Männer verhaftet und nach<br />

Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen deportiert. Die materielle Bilanz<br />

verlief auf 7500 zerstörte jüdische Geschäfte und Niederbrennung fast aller<br />

Synagogen im Deutschen Reich.<br />

Der weitere Kurs <strong>in</strong> der nationalsozialistischen Politik gegenüber Juden wurde<br />

auf e<strong>in</strong>er Parteisitzung am 12. November festgelegt. Goebbels stellte die<br />

Ghettoisierung, Deportation und Vernichtung deutscher Juden propagandistisch<br />

als Volkswillen dar.<br />

Neben der Vernichtung der Juden wurde ihnen e<strong>in</strong>e „Buße“ <strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>er<br />

Milliarde Reichsmark auferlegt, tatsächlich waren es jedoch 1,12 Milliarden.<br />

Des Weiteren wurde über Maßnahmen zur endgültigen Ausgrenzung deutscher<br />

Juden aus der Gesellschaft nachgedacht. Diese Maßnahmen reichten vom<br />

Verbot des Betretens des deutschen Waldes über die Beseitigung von<br />

Synagogen zugunsten von Parkplätzen bis h<strong>in</strong> zur Kennzeichnung von Juden<br />

durch bestimmte Trachten.<br />

Die meisten Vorschläge wurden <strong>in</strong> der Folgezeit realisiert. Die physische<br />

Vernichtung bildete somit nur noch die letzte Station des Weges, der im<br />

November 1938 bewusst und öffentlich e<strong>in</strong>geschlagen wurde. (2)<br />

Anhang A1:<br />

Gesetze zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom<br />

15.09.1935:<br />

Durchdrungen von der Erkenntnis, dass die Re<strong>in</strong>heit des deutschen Blutes die<br />

Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von<br />

dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat<br />

der Reichstag e<strong>in</strong>stimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit<br />

verkündet wird:<br />

§ 1<br />

(1) Eheschließung zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder<br />

artenverwandten Blutes s<strong>in</strong>d verboten. Trotzdem geschlossene Ehen s<strong>in</strong>d<br />

nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland<br />

geschlossen s<strong>in</strong>d.<br />

(2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.<br />

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