Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum
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ekannt gegeben und gegen 22 Uhr riefen die NSDAP- und SA-Führer zur<br />
Vergeltung auf.<br />
Wenig später brannten Synagogen, jüdische Mitmenschen wurden gedemütigt,<br />
verhöhnt, misshandelt und ausgeplündert. In den Tagen nach dem 9. November<br />
wurden im Deutschen Reich ca. 30000 jüdische Männer verhaftet und nach<br />
Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen deportiert. Die materielle Bilanz<br />
verlief auf 7500 zerstörte jüdische Geschäfte und Niederbrennung fast aller<br />
Synagogen im Deutschen Reich.<br />
Der weitere Kurs <strong>in</strong> der nationalsozialistischen Politik gegenüber Juden wurde<br />
auf e<strong>in</strong>er Parteisitzung am 12. November festgelegt. Goebbels stellte die<br />
Ghettoisierung, Deportation und Vernichtung deutscher Juden propagandistisch<br />
als Volkswillen dar.<br />
Neben der Vernichtung der Juden wurde ihnen e<strong>in</strong>e „Buße“ <strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>er<br />
Milliarde Reichsmark auferlegt, tatsächlich waren es jedoch 1,12 Milliarden.<br />
Des Weiteren wurde über Maßnahmen zur endgültigen Ausgrenzung deutscher<br />
Juden aus der Gesellschaft nachgedacht. Diese Maßnahmen reichten vom<br />
Verbot des Betretens des deutschen Waldes über die Beseitigung von<br />
Synagogen zugunsten von Parkplätzen bis h<strong>in</strong> zur Kennzeichnung von Juden<br />
durch bestimmte Trachten.<br />
Die meisten Vorschläge wurden <strong>in</strong> der Folgezeit realisiert. Die physische<br />
Vernichtung bildete somit nur noch die letzte Station des Weges, der im<br />
November 1938 bewusst und öffentlich e<strong>in</strong>geschlagen wurde. (2)<br />
Anhang A1:<br />
Gesetze zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom<br />
15.09.1935:<br />
Durchdrungen von der Erkenntnis, dass die Re<strong>in</strong>heit des deutschen Blutes die<br />
Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von<br />
dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat<br />
der Reichstag e<strong>in</strong>stimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit<br />
verkündet wird:<br />
§ 1<br />
(1) Eheschließung zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder<br />
artenverwandten Blutes s<strong>in</strong>d verboten. Trotzdem geschlossene Ehen s<strong>in</strong>d<br />
nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland<br />
geschlossen s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.<br />
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