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Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum

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3. Ausgrenzung und Diskrim<strong>in</strong>ierung der Juden<br />

als Ausdruck nationalsozialistischer Politik<br />

1933 bis 1939<br />

Das im April 1933 erlassene „Gesetz zur Wiederherstellung des<br />

Berufsbeamtentums“ diente der Entfernung politischer Gegner aus dem<br />

öffentlichen Dienst. Insbesondere betroffen davon waren alle Beamten jüdischer<br />

Herkunft.<br />

Mit dem ebenfalls im April `33 erlassenem „Gesetz gegen die Überfüllung der<br />

deutschen Schulen und Hochschulen“ wurde die Zahl von Juden an<br />

Bildungsanstalten begrenzt.<br />

Weitere Gesetze zur Ausschließung von Juden aus der Gesellschaft folgten, bis<br />

zum Erlassen der „Nürnberger Gesetze“ ( A1) im September 1935. Das<br />

„Reichsbürgergesetz“ ( A2) degradierte die deutschen Juden zu Bürgern<br />

zweiter Klasse und verbat ihnen durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen<br />

Blutes und der deutschen Ehre“ die Eheschließung mit Nichtjuden.<br />

Die Nürnberger Gesetze bildeten die Grundlage für weitere Diskrim<strong>in</strong>ierung. So<br />

wurde zum Beispiel k<strong>in</strong>derreichen jüdischen Familien ab März 1936 ke<strong>in</strong>e<br />

Beihilfe mehr angeboten und Ende April 1938 wurden alle Juden gezwungen ihr<br />

Vermögen zu deklarieren.<br />

Im Allgeme<strong>in</strong>en hatten sich ab Herbst 1938 die Existenzbed<strong>in</strong>gungen für Juden<br />

aufgrund staatlich geplanter und verordneter Diskrim<strong>in</strong>ierungen drastisch<br />

verschlechtert.<br />

H<strong>in</strong>zu kam, dass polnische Juden, welche mehr als fünf Jahre im Ausland<br />

lebten, durch e<strong>in</strong> Gesetz der polnischen Regierung vom 31. März 1938<br />

beg<strong>in</strong>nend Staatenlos wurden. Dies wurde von der Gestapo genutzt, um alle <strong>in</strong><br />

Deutschland lebenden polnischen Juden nach Polen abzuschieben. Aufgrund der<br />

Grenzschließung Polens, kam es dazu, dass ca. 17000 Juden nun mehr im<br />

Niemandsland zwischen Deutschland und Polen umher irrten.<br />

Unter ihnen auch e<strong>in</strong>e Familie Grünspan, deren Sohn Herschel Grünspan,<br />

geplagt von den Erlebnissen se<strong>in</strong>er Familie, am 7. November 1938 den<br />

Legationssekretär Ernst vom Rath erschoss. Den Nationalsozialisten war die Tat<br />

sehr willkommen, sie wurde zur Verschwörung des „Weltjudentums“ gegen das<br />

deutsche Reich emporstilisiert und diente der E<strong>in</strong>leitung der endgültigen<br />

Ausgrenzung der deutschen Juden aus allen sozialen und ökonomischen<br />

Zusammenhängen.<br />

Das Attentat diente als Grund für die Inszenierung der Reichspogromnacht am<br />

9. November 1938.<br />

Das reichsweit <strong>in</strong>szenierte Pogrom begann nach der Goebbels – Rede am Abend<br />

im Alten Rathaus <strong>in</strong> München. Um 21 Uhr wurde der Tod Ernst vom Raths<br />

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