Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum
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3. Ausgrenzung und Diskrim<strong>in</strong>ierung der Juden<br />
als Ausdruck nationalsozialistischer Politik<br />
1933 bis 1939<br />
Das im April 1933 erlassene „Gesetz zur Wiederherstellung des<br />
Berufsbeamtentums“ diente der Entfernung politischer Gegner aus dem<br />
öffentlichen Dienst. Insbesondere betroffen davon waren alle Beamten jüdischer<br />
Herkunft.<br />
Mit dem ebenfalls im April `33 erlassenem „Gesetz gegen die Überfüllung der<br />
deutschen Schulen und Hochschulen“ wurde die Zahl von Juden an<br />
Bildungsanstalten begrenzt.<br />
Weitere Gesetze zur Ausschließung von Juden aus der Gesellschaft folgten, bis<br />
zum Erlassen der „Nürnberger Gesetze“ ( A1) im September 1935. Das<br />
„Reichsbürgergesetz“ ( A2) degradierte die deutschen Juden zu Bürgern<br />
zweiter Klasse und verbat ihnen durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen<br />
Blutes und der deutschen Ehre“ die Eheschließung mit Nichtjuden.<br />
Die Nürnberger Gesetze bildeten die Grundlage für weitere Diskrim<strong>in</strong>ierung. So<br />
wurde zum Beispiel k<strong>in</strong>derreichen jüdischen Familien ab März 1936 ke<strong>in</strong>e<br />
Beihilfe mehr angeboten und Ende April 1938 wurden alle Juden gezwungen ihr<br />
Vermögen zu deklarieren.<br />
Im Allgeme<strong>in</strong>en hatten sich ab Herbst 1938 die Existenzbed<strong>in</strong>gungen für Juden<br />
aufgrund staatlich geplanter und verordneter Diskrim<strong>in</strong>ierungen drastisch<br />
verschlechtert.<br />
H<strong>in</strong>zu kam, dass polnische Juden, welche mehr als fünf Jahre im Ausland<br />
lebten, durch e<strong>in</strong> Gesetz der polnischen Regierung vom 31. März 1938<br />
beg<strong>in</strong>nend Staatenlos wurden. Dies wurde von der Gestapo genutzt, um alle <strong>in</strong><br />
Deutschland lebenden polnischen Juden nach Polen abzuschieben. Aufgrund der<br />
Grenzschließung Polens, kam es dazu, dass ca. 17000 Juden nun mehr im<br />
Niemandsland zwischen Deutschland und Polen umher irrten.<br />
Unter ihnen auch e<strong>in</strong>e Familie Grünspan, deren Sohn Herschel Grünspan,<br />
geplagt von den Erlebnissen se<strong>in</strong>er Familie, am 7. November 1938 den<br />
Legationssekretär Ernst vom Rath erschoss. Den Nationalsozialisten war die Tat<br />
sehr willkommen, sie wurde zur Verschwörung des „Weltjudentums“ gegen das<br />
deutsche Reich emporstilisiert und diente der E<strong>in</strong>leitung der endgültigen<br />
Ausgrenzung der deutschen Juden aus allen sozialen und ökonomischen<br />
Zusammenhängen.<br />
Das Attentat diente als Grund für die Inszenierung der Reichspogromnacht am<br />
9. November 1938.<br />
Das reichsweit <strong>in</strong>szenierte Pogrom begann nach der Goebbels – Rede am Abend<br />
im Alten Rathaus <strong>in</strong> München. Um 21 Uhr wurde der Tod Ernst vom Raths<br />
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