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Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum

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2. Der Niedergang der Justiz im Dritten Reich<br />

Zum Erbe des Dritten Reiches gehörte unendliches menschliches Leid, zerstörte<br />

politische Kultur, <strong>in</strong> Schutt und Asche liegende Städte und e<strong>in</strong>e völlig ihres<br />

Auftrages beraubte Justiz. Sie entpuppte sich als Handlanger des totalitären<br />

Regimes, was die im Reichsgesetzblatt veröffentlichten Gesetze seit 1933 und<br />

die Statistiken des Reichsjustizm<strong>in</strong>isteriums bis Ende 1944 beweisen. Nach<br />

diesen Daten wurden im genannten Zeitraum ca. 16500 Todesurteile vollstreckt.<br />

Die Mehrheit der deutschen Juristen begrüßte die Machtübernahme durch Hitler<br />

und die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933. Schon bald wurden das Recht<br />

und die Justiz zum Instrument politischer Verfolgung <strong>in</strong> Deutschland. Bereits im<br />

Februar 1933 wurden mit Hilfe des Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung<br />

Grundrechte wie das Recht auf freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung und die Vere<strong>in</strong>s- und<br />

Versammlungsfreiheit unter dem Vorwand, e<strong>in</strong>en kommunistischen<br />

Umsturzversuch zu unterb<strong>in</strong>den, außer Kraft gesetzt. Weitere Verordnungen<br />

zum Schutz des Staates vor der politischen Opposition und vor Hoch- und<br />

Landesverrätern folgten. Im Jahre 1934 wurde der Volksgerichtshof gegründet,<br />

der <strong>in</strong> erster und letzter Instanz für Hochverrat zuständig war. Die Angeklagten<br />

hatten wohl kaum e<strong>in</strong>e Chance auf e<strong>in</strong>en fairen Prozess, denn die Richter waren<br />

besonders l<strong>in</strong>ientreu bzw. kamen aus den Reihen der NSDAP und ihrer<br />

Organisationen. Außerdem wurden die Sondergerichte, die <strong>in</strong> der Endphase der<br />

Weimarer Republik gegen politische Krim<strong>in</strong>elle e<strong>in</strong>gesetzt wurden,<br />

wiederbelebt. Gegen die Urteile dieser Sondergerichte gab es ke<strong>in</strong>e<br />

Rechtsmittel. Erschien dem Gericht die Schuld des Angeklagten als erwiesen, so<br />

verzichtete das Gericht auf entlastende Beweise des Angeklagten und es gab e<strong>in</strong><br />

schnelles Prozessende.<br />

Als Hochverrat bewerteten die Gerichte bereits das Hören von Radio Moskau,<br />

die Weitergabe ant<strong>in</strong>ationalsozialistischer Schriften oder die Unterstützung von<br />

wegen Hochverrats Inhaftierten.<br />

Auch der Staatspolizei räumte man mit der Verordnung zum Schutz von Volk<br />

und Staat vom 28. Februar 1933 weitestgehend Handlungsfreiheit, wenn es um<br />

die Abwehr staatsgefährdender Handlungen g<strong>in</strong>g.<br />

Polizeiaktionen bzw. rechtlich fragwürdige Verordnungen galten nicht nur<br />

Mitgliedern und Sympathisanten von KPD und SPD, sondern auch den Zeugen<br />

Jehovas. Sie wurden bereits 1933 von den Innenm<strong>in</strong>istern der Länder als<br />

staatsfe<strong>in</strong>dliche Organisationen verboten. Schon während der Zeit der Weimarer<br />

Republik wurden sie von den nationalen Rechten wegen ihrer<br />

antimilitaristischen Ges<strong>in</strong>nung verleumdet, obwohl die Weimarer Verfassung<br />

das Recht auf Religionsfreiheit garantierte.<br />

Katholische Geistliche, die besonders Mitte der 30er Jahre Kritik am NS-<br />

Regime übten, hatten sich wegen ihrer Predigten vor den Sondergerichten zu<br />

verantworten.<br />

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