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Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum

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mediz<strong>in</strong>ische Leitung unterstand, wurde dann der Kreis der Mitarbeiter<br />

festgesetzt.<br />

Somit war die organisatorische Basis geschaffen. In e<strong>in</strong>em auf den 01.09.1939<br />

datierten Dokument (11) erteilte Hitler dem Chef der KdF Bouhler und Dr. med.<br />

Brandt die Ermächtigung zur organisatorischen Realisierung der Tötung von<br />

„lebensunwertem Leben“. Dieses damals strenger Geheimhaltung unterliegende<br />

Dokument ist der e<strong>in</strong>zige Befehl zur Tötung von Menschen, den Adolf Hitler<br />

jemals persönlich unterschrieb.<br />

Da die Kanzlei des Führers (KdF) mit all jenen Entscheidungen nicht <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung gebracht werden sollte, wurde e<strong>in</strong>e Sonderverwaltung <strong>in</strong> der<br />

Tiergartenstraße 4 <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gerichtet. Diese war seit April 1940 dort ansässig<br />

und stand unter der Leitung von Dietrich Allers. Diese Zentraldienststelle war<br />

nach außen h<strong>in</strong> <strong>in</strong> 4 Organisationen untergliedert: die Reichsarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

„Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG) war für die Erfassung der Opfer durch die<br />

mediz<strong>in</strong>ische Abteilung unter Führung Prof. Heyde’s zuständig und beherbergte<br />

außerdem die Verwaltung; die „Geme<strong>in</strong>nützige Krankentransport GmbH“<br />

verlegte und transportierte die Opfer <strong>in</strong> die Zwischen- oder Tötungsanstalten;<br />

die „Geme<strong>in</strong>nützige Stiftung für Anstaltspflege“ wurde als offizieller<br />

Arbeitgeber der ungefähr 400 T4-Beschäftigten angegeben und die<br />

„Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“ war mit der<br />

Kostenabwicklung des Programms betraut.<br />

Zur Auswahl der Opfer fungierten 40 Ärzte als sogenannte Gutachter. Ihre<br />

Aufgabe bestand dar<strong>in</strong>, anhand e<strong>in</strong>er Patientenbeschreibung auf Meldebögen (12)<br />

über lebenswert oder nicht lebenswert zu entscheiden. Hierbei war die Frage zu<br />

stellen, ob die betreffende Person heilbar und arbeitsfähig ist oder ob ke<strong>in</strong>e<br />

„Produktivität für den Staat“ erreicht werden kann. Die gesamte<br />

Auswahlprozedur wurde durchgeführt, ohne dass die Gutachter die Menschen,<br />

über deren Schicksal sie mit e<strong>in</strong>em roten + (für „töten“) oder e<strong>in</strong>em blauen –<br />

(für „weiterleben“) entschieden, <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> nahmen. Die Entscheidung<br />

wurde ausschließlich auf Basis der Meldebögen getroffen.<br />

Am 09.10.1939 wurde die Zahl der potenziellen „Patienten“ auf ungefähr<br />

70.000 festgelegt – mit dem Ziel unheilbare Erbkrankheiten, wenn möglich,<br />

auszurotten und als planwirtschaftlicher Nebeneffekt die Anstaltskosten zu<br />

senken. Zu dieser Beratung sollte der Chef des Reichskrim<strong>in</strong>alamtes, SS-<br />

Gruppenführer Arthur Nebe, e<strong>in</strong>e zu diesem Zwecke geeignete Tötungsmethode<br />

vorschlagen. Vom Leiter der chemisch-physikalischen Abteilung des<br />

Krim<strong>in</strong>altechnischen Institutes, Dr. Albert Widmann, wurde das geruchsneutrale<br />

Gas Kohlenmonoxid empfohlen. Per Erlass wurden die entsprechenden Heil-<br />

und Pflegeanstalten zur Benennung zutreffender Patienten aufgefordert. Sie<br />

sollten die bereits erwähnten Meldebögen mithilfe beiliegender Merkblätter (13)<br />

detailliert ausfüllen – über die H<strong>in</strong>tergründe dieses großen Arbeitsaufwandes<br />

wurden die Anstalten allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>in</strong>formiert. Die vom Anstaltspersonal<br />

ausgefüllten Meldebögen wurden an die T4-Zentrale versandt, wo sie kopiert<br />

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