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Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum

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zufolge ungefähr 400.000 Männer und Frauen zum Opfer, wobei auch<br />

Todesfälle nicht ausgeschlossen blieben. (10)<br />

Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken<br />

Nachwuchses“, welches am 26.06.1935 (RGBl 1935 I, 773) <strong>in</strong> Kraft trat, wurde<br />

zusätzlich der Schwangerschaftsabbruch bei e<strong>in</strong>wandfrei diagnostizier barer<br />

Erbkrankheit legalisiert. Zusätzlich zur bereits bestehenden mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Indikation kam 1938 die rassische, sowie 1943 die ethische Indikation. Seit dem<br />

15.09.1935 war es durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der<br />

deutschen Ehre“ (RGBl 1935 I, 1146) verboten, Verkehr mit „fremdrassigen“<br />

Menschen zu praktizieren, geschweige denn diese zu ehelichen. In Fortsetzung<br />

bzw. Ausweitung dessen wurde per „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des<br />

deutschen Volkes – Ehegesundheitsgesetz“ (RGBl 1935 I, 1246) die<br />

Eheschließung von Menschen mit e<strong>in</strong>er Erbkrankheit oder e<strong>in</strong>er geistigen<br />

Beh<strong>in</strong>derung mit e<strong>in</strong>em gesunden Menschen untersagt.<br />

Der nächste Schritt auf dem Weg <strong>in</strong> die Euthanasie war die 1939 e<strong>in</strong>geführte<br />

Tötung von erbkranken, kognitiv oder körperlich benachteiligten K<strong>in</strong>dern und<br />

Säugl<strong>in</strong>gen, im Rahmen derer ca. 5000 K<strong>in</strong>der und Säugl<strong>in</strong>ge ermordet wurden.<br />

Dies sollte sich als Vorstufe der kurz danach folgenden Euthanasie erweisen, die<br />

sich gegen Erwachsene richtete. Hier ist die Zahl der Opfer aus Pflegeanstalten<br />

und Heimen für beh<strong>in</strong>derte Menschen auf ca. 70.000 zu dotieren.<br />

Im August 1941 wurde die „Aktion T4“ durch die Berl<strong>in</strong>er Zentrale offiziell<br />

e<strong>in</strong>gestellt, die Euthanasie wurde jedoch – dezentral und deshalb weniger<br />

offensichtlich – fortgesetzt.<br />

Nach diesem angeblichen „Ende“ der Euthanasie kamen <strong>in</strong> der weiteren Zeit<br />

durch die „Aktion 14f 13“ noch weitere 20.000 KZ-Häftl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> den Anstalten<br />

der früheren T4 und <strong>in</strong> der „Aktion Brandt“ etwa 30.000 Menschen ums Leben.<br />

Aktion Brandt hatte den Zweck, Krankenhäuser aufgrund zunehmender<br />

Luftangriffe und somit zu erwartender steigender Anzahl an Verletzten zu<br />

leeren, um Platz zu schaffen.<br />

7.3. Anfangsplanung und Organisation von T4<br />

Im Juli des Jahres 1939 beriet sich Hitler mit Leonardo Conti,<br />

Reichsgesundheitsführer, sowie Hans He<strong>in</strong>rich Lammers, Chef der<br />

Reichskanzlei, und Mart<strong>in</strong> Bormann, Leiter der NSDAP-Parteikanzlei, wie die<br />

Fortsetzung der „Vernichtung nicht lebenswerten Lebens“ durch die Ermordung<br />

psychisch Kranker im Anschluss an die K<strong>in</strong>dereuthanasie zu realisieren sei.<br />

In Folge der Beratung wurde dem Leiter der Kanzlei des Führers (KdF), Philipp<br />

Bouhler, die entsprechende Durchführung anvertraut, da dieser bereits <strong>in</strong> der<br />

K<strong>in</strong>dereuthanasie die Verantwortung trug. Am 10.08.1939 fand e<strong>in</strong> Gespräch<br />

mit Leonardo Conti, Karl Brandt, Herbert L<strong>in</strong>den vom Reichsm<strong>in</strong>isterium des<br />

Innern, Oberdienstleiter Viktor Brack, Hans Hefelmann von der KdF und<br />

e<strong>in</strong>igen Ärzten, welche zur mediz<strong>in</strong>ischen Realisierung benötigt wurden, statt.<br />

Unter E<strong>in</strong>beziehung von Prof. Werner Heyde aus Würzburg, welchem die<br />

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