Freimaurer in Aschersleben - Stephaneum
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zufolge ungefähr 400.000 Männer und Frauen zum Opfer, wobei auch<br />
Todesfälle nicht ausgeschlossen blieben. (10)<br />
Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken<br />
Nachwuchses“, welches am 26.06.1935 (RGBl 1935 I, 773) <strong>in</strong> Kraft trat, wurde<br />
zusätzlich der Schwangerschaftsabbruch bei e<strong>in</strong>wandfrei diagnostizier barer<br />
Erbkrankheit legalisiert. Zusätzlich zur bereits bestehenden mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Indikation kam 1938 die rassische, sowie 1943 die ethische Indikation. Seit dem<br />
15.09.1935 war es durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der<br />
deutschen Ehre“ (RGBl 1935 I, 1146) verboten, Verkehr mit „fremdrassigen“<br />
Menschen zu praktizieren, geschweige denn diese zu ehelichen. In Fortsetzung<br />
bzw. Ausweitung dessen wurde per „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des<br />
deutschen Volkes – Ehegesundheitsgesetz“ (RGBl 1935 I, 1246) die<br />
Eheschließung von Menschen mit e<strong>in</strong>er Erbkrankheit oder e<strong>in</strong>er geistigen<br />
Beh<strong>in</strong>derung mit e<strong>in</strong>em gesunden Menschen untersagt.<br />
Der nächste Schritt auf dem Weg <strong>in</strong> die Euthanasie war die 1939 e<strong>in</strong>geführte<br />
Tötung von erbkranken, kognitiv oder körperlich benachteiligten K<strong>in</strong>dern und<br />
Säugl<strong>in</strong>gen, im Rahmen derer ca. 5000 K<strong>in</strong>der und Säugl<strong>in</strong>ge ermordet wurden.<br />
Dies sollte sich als Vorstufe der kurz danach folgenden Euthanasie erweisen, die<br />
sich gegen Erwachsene richtete. Hier ist die Zahl der Opfer aus Pflegeanstalten<br />
und Heimen für beh<strong>in</strong>derte Menschen auf ca. 70.000 zu dotieren.<br />
Im August 1941 wurde die „Aktion T4“ durch die Berl<strong>in</strong>er Zentrale offiziell<br />
e<strong>in</strong>gestellt, die Euthanasie wurde jedoch – dezentral und deshalb weniger<br />
offensichtlich – fortgesetzt.<br />
Nach diesem angeblichen „Ende“ der Euthanasie kamen <strong>in</strong> der weiteren Zeit<br />
durch die „Aktion 14f 13“ noch weitere 20.000 KZ-Häftl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> den Anstalten<br />
der früheren T4 und <strong>in</strong> der „Aktion Brandt“ etwa 30.000 Menschen ums Leben.<br />
Aktion Brandt hatte den Zweck, Krankenhäuser aufgrund zunehmender<br />
Luftangriffe und somit zu erwartender steigender Anzahl an Verletzten zu<br />
leeren, um Platz zu schaffen.<br />
7.3. Anfangsplanung und Organisation von T4<br />
Im Juli des Jahres 1939 beriet sich Hitler mit Leonardo Conti,<br />
Reichsgesundheitsführer, sowie Hans He<strong>in</strong>rich Lammers, Chef der<br />
Reichskanzlei, und Mart<strong>in</strong> Bormann, Leiter der NSDAP-Parteikanzlei, wie die<br />
Fortsetzung der „Vernichtung nicht lebenswerten Lebens“ durch die Ermordung<br />
psychisch Kranker im Anschluss an die K<strong>in</strong>dereuthanasie zu realisieren sei.<br />
In Folge der Beratung wurde dem Leiter der Kanzlei des Führers (KdF), Philipp<br />
Bouhler, die entsprechende Durchführung anvertraut, da dieser bereits <strong>in</strong> der<br />
K<strong>in</strong>dereuthanasie die Verantwortung trug. Am 10.08.1939 fand e<strong>in</strong> Gespräch<br />
mit Leonardo Conti, Karl Brandt, Herbert L<strong>in</strong>den vom Reichsm<strong>in</strong>isterium des<br />
Innern, Oberdienstleiter Viktor Brack, Hans Hefelmann von der KdF und<br />
e<strong>in</strong>igen Ärzten, welche zur mediz<strong>in</strong>ischen Realisierung benötigt wurden, statt.<br />
Unter E<strong>in</strong>beziehung von Prof. Werner Heyde aus Würzburg, welchem die<br />
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