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Ausgabe 3/2009 - Schibri-Verlag

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Einladung<br />

Der Wasser- und Bodenverband<br />

„Obere Havel/Obere Tollense“ informiert:<br />

Hiermit laden wir alle Landeigentümer der Gemarkung Roggenhagen, die bejagbare<br />

Flächen besitzen, zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Roggenhagen,<br />

am 07. Juli <strong>2009</strong>, um 19.00 Uhr in den Versammlungsraum der Agrargenossenschaft<br />

Roggenhagen e. G. recht herzlich ein.<br />

Die Versammlung ist nicht öffentlich.<br />

Vertretungsvollmachten sind schriftlich vorzulegen.<br />

Wir bitten alle Landeigentümer der o. g. Gemarkung, der Jagdgenossenschaft<br />

Roggenhagen ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.<br />

Unterhaltungsarbeiten<br />

an den Gewässern II. Ordnung<br />

Tagesordnung<br />

Begrüßung<br />

Beschluss über die neue Satzung der Jagdgenossenschaft (Der Satzungsentwurf<br />

kann werktags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in der Agrargenossenschaft Roggenhagen<br />

e. G. eingesehen werden.)<br />

Rechenschaftsbericht des Vorstandes<br />

Finanzbericht<br />

Kassenprüferbricht<br />

Beschluss zur Entlastung des Rechenschaftsberichtes und des Finanzberichtes<br />

Beschluss über die Bestellung von 2 Kassenprüfern<br />

Beschluss zur Anpassung des Pachtzinses<br />

Beschluss zur Auszahlungsmodalität des Pachtzinses<br />

Beschluss zur Jagdbezirksbildung<br />

Wahl des Vorstandes<br />

Sonstiges<br />

Schlussworte<br />

Im Zeitraum 15. Juli bis Ende November <strong>2009</strong> führt der Wasser- und Bodenverband<br />

„Obere Havel/Obere Tollense“ die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern<br />

II. Ordnung durch.<br />

Der Unterhaltungsablauf richtet sich im Wesentlichen nach den Baufreiheiten auf<br />

den landwirtschaftlichen Flächen im Territorium.<br />

Auf der Grundlage des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns, § 60,<br />

wird in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Duldungspflichten der Eigentümer<br />

hingewiesen. Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräben zu<br />

gewährleisten. Weiterhin sind Zäune, Begrenzungen und andere Hindernisse für diesen<br />

Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.<br />

B. Vollmer<br />

Geschäftsführer<br />

Vorstand<br />

Jagdgenossenschaft Roggenhagen<br />

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