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Ausgabe 3/2009 - Schibri-Verlag

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29 30<br />

Der Wasser- und Bodenverband<br />

„Landgraben“ informiert:<br />

Unterhaltungsarbeiten<br />

an den Gewässern zweiter Ordnung<br />

Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung<br />

zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum vom 01.06.<strong>2009</strong> – 15.12.<strong>2009</strong> die Unterhaltungsarbeiten<br />

an den Gewässern zweiter Ordnung ausführen.<br />

Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit<br />

auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet.<br />

Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der Anlieger und der<br />

Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird verwiesen.<br />

Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zäune und<br />

andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu<br />

entfernen.<br />

I. Kalinin<br />

Geschäftsführerin

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