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P r o t o k o l l<br />
über die 4. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am Dienstag, dem<br />
21.06.2011, im großen Saal im Bürgerhaus <strong>Butzbach</strong>, Gutenbergstraße 16,<br />
35510 <strong>Butzbach</strong><br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Mitteilungen und Anfragen<br />
3. Ehrung und Verabschiedung der ausgeschiedenen<br />
Mandatsträger<br />
4. Städtepartnerschaft mit der <strong>Stadt</strong> Collecchio/Emilia<br />
Romagna (Italien)<br />
- Beratung und Beschlussfassung -<br />
5. Änderung der Entschädigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />
- Beratung und Beschlussfassung -<br />
6. Bebauungsplanverfahren "Gambacher<br />
Weg/Himmrichsgasse - 4. Änderung" in <strong>Butzbach</strong><br />
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB)<br />
7. Bebauungsplan "Münzenberger Weg/Wetterstraße (ehem.<br />
Bahnhofstraße) in Griedel<br />
hier:<br />
a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der<br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />
eingegangenen Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />
b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />
8. Erschließung Baugebiet "In der Schmalbach" im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Kirch-Göns<br />
a) Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen<br />
gemäß § 114 g HGO im Vorgriff auf den 1. Nachtrags-<br />
haushalt 2011<br />
b) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der EVB<br />
GmbH<br />
9. Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Hausen<br />
Bebauungsplan "Weingartenfeld"<br />
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch -<br />
2011/0077<br />
2011/0157<br />
2011/0061<br />
2011/0124<br />
2011/0152<br />
2011/0047
- 2 -<br />
10. Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />
Abschnitt der Hauptroute von Fauerbach nach Hoch<br />
Weisel;<br />
hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />
- Beratung und Beschlussfassung -<br />
11. Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />
Abschnitt der Querverbindung von Griedel nach<br />
Rockenberg;<br />
hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />
- Beratung und Beschlussfassung -<br />
12. Forsteinrichtung im Hospitalwald St. Wendel, Gemarkung<br />
Nieder-Weisel<br />
Beschluss zur Schlussverhandlung<br />
13. Kooperation EVB/OVAG für Stromnetzbetrieb<br />
a) Gründung der Komplementär-GmbH der neuen GmbH &<br />
Co. KG<br />
b) Gründung der KG<br />
hier: Beratung und Beschlussfassung<br />
2011/0125<br />
2011/0126<br />
2011/0025<br />
2011/0149<br />
14. Beteiligungsbericht 2010 2011/0144<br />
15. Berichtswesen<br />
hier: Budgetberichte zum 31.05.2011<br />
16. Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders<br />
erfahrenen Personen und zwei Stellvertretern in die<br />
Betriebskommission des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> (EGB)<br />
- Beratung und Beschlussfassung -<br />
17. Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders<br />
erfahrenen Personen und zwei Stellvertretern in die<br />
Betriebskommission des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />
<strong>Butzbach</strong> (EAB)<br />
- Beratung und Beschlussfassung -<br />
18. Antrag der FDP-Fraktion vom 06.06.2011;<br />
hier: Beteiligungsbericht 2010<br />
TOP 1<br />
Eröffnung und Begrüßung<br />
2011/0153<br />
2011/0146<br />
2011/0148<br />
Der <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach eröffnet die 4. Sitzung der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und heißt die Anwesenden herzlich willkommen.<br />
Besonders begrüßt er die Presse, den Magistrat, die Zuschauer und die<br />
ausgeschiedenen Mandatsträger.<br />
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- 3 -<br />
Er stellt fest, dass die Tagesordnung form- und fristgerecht zugegangen ist. Er fragt<br />
an, ob Einwände gegen die Tagesordnung erhoben werden.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach stellt fest, dass dies nicht der Fall ist.<br />
TOP 2<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
Bürgermeister Merle teilt die Termine der Aufsichtsratsitzungen mit:<br />
am 27.06. Bäderbetrieb<br />
am 04.07. EVB<br />
am 06.07. Parkhausbetrieb jeweils um 20.00 Uhr im Gebäude der EVB.<br />
TOP 3<br />
Ehrung und Verabschiedung der ausgeschiedenen Mandatsträger<br />
Die ausgeschiedenen Mitglieder des Magistrats und der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden durch Bürgermeister Merle und<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach verabschiedet.<br />
TOP 4<br />
Städtepartnerschaft mit der <strong>Stadt</strong> Collecchio/Emilia Romagna (Italien)<br />
Als Berichterstatterin teilt <strong>Stadt</strong>verordnete Zitzer mit, dass der Ausschuss Jugend,<br />
Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen und Sport in seiner 2.<br />
Sitzung der Vorlage mehrheitlich zugestimmt hat, mit einer Nein Stimme seitens der<br />
FDP. Der Ausschuss empfiehlt eine Zustimmung der Vorlage.<br />
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die <strong>Stadt</strong>verordneten Gerum,<br />
Holzfuß, Maas und Bürgermeister Merle.<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> geht mit der <strong>Stadt</strong> Collecchio / Emilia Romagna, Italien, eine<br />
Städtepartnerschaft ein. Der Entwurf des Städtepartnerschaftsvertrages wird<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird ermächtigt, auf der<br />
Grundlage des Vertragsentwurfes den Städtepartnerschaftsvertrag mit der <strong>Stadt</strong><br />
Collecchio abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
1 Enthaltung<br />
restliche Zustimmung<br />
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- 4 -<br />
TOP 5<br />
Änderung der Entschädigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />
Es berichtet <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach. Gegenüber der Vorlage soll eine<br />
Änderung beschlossen werden: Das Inkrafttreten der Änderung der Entschädigungssatzung<br />
wird auf den 01.05.2011 festgelegt.<br />
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die <strong>Stadt</strong>verordneten Maas,<br />
Schröter, Reineck, Euler, Schneider, Schott und Holzfuß.<br />
Abstimmungsergebnis zum Inkrafttreten der Änderung zum 01.05.2011:<br />
2 Enthaltungen<br />
restliche Zustimmung<br />
Beschluss:<br />
Mit Wirkung vom 01.05.2011 wird die Entschädigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />
wie folgt geändert:<br />
§ 1 (1) Verdienstausfall 15,00 €<br />
§ 3 (1) Aufwandsentschädigung 20,00 €<br />
(Sitzungsgeld pro Sitzung)<br />
§ 3 (3) Aufwandsentschädigung (pro Monat)<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher 150,00 €<br />
ehrenamtl. Erster StR/Erste StRin 150,00 €<br />
ehrenamtl. <strong>Stadt</strong>räte/<strong>Stadt</strong>rätinnen 100,00 €<br />
Fraktionsvorsitzende 100,00 €<br />
Ortsbeiratsvorsitzende 50,00 €<br />
Ausschussvorsitzende 10,00 €<br />
(für tatsächliche Sitzungsleitung)<br />
§ 4 (2) Fraktionssitzungen Sitzungsgeld für 20 Sitzungen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
7 Enthaltungen<br />
restliche Zustimmung<br />
TOP 6<br />
Bebauungsplanverfahren "Gambacher Weg/Himmrichsgasse - 4. Änderung" in<br />
<strong>Butzbach</strong><br />
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />
Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />
einstimmig zugestimmt hat.<br />
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- 5 -<br />
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Maas und<br />
Bürgermeister Merle.<br />
Beschluss:<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die<br />
Aufstellung des 4. Änderungsplanes für den Bebauungsplan „Gambacher<br />
Weg/Himmrichsgasse“. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung<br />
<strong>Butzbach</strong>, Flur 3, Nr. 167/3. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der<br />
Hessischen Landesbahn. Im Bebauungsplan „Gambacher Weg/Himmrichsgasse - 3.<br />
Änderung“ aus dem Jahr 2004 sind hier nur Pkw-Stellplätze zulässig. Da die HLB<br />
jedoch einen weiteren Werkstattanbau plant, ist die Änderung des Bebauungsplans<br />
erforderlich, um die Parzelle Flur 3, Nr. 167/3 in die überbaubare Fläche mit<br />
einzubeziehen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben erhalten.<br />
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13<br />
BauGB.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
TOP 7<br />
Bebauungsplan "Münzenberger Weg/Wetterstraße (ehem. Bahnhofstraße) in<br />
Griedel<br />
hier: a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen<br />
Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />
b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />
Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />
Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />
einstimmig zugestimmt hat.<br />
Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />
Beschluss:<br />
a) Einzelschlüsse:<br />
1, . Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen (17.02.2011)<br />
1.1. Das ASV erbittet die Vorlage prüffähiger Unterlagen zu infolge der<br />
Gebietsausweisung entstehender Verkehre in Art, Menge und Richtung für alle innerhalb<br />
des Plangebietes liegenden ausgewiesenen Gebietsarten.<br />
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Stellungnahme und Beschluss<br />
- 6 -<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Da der Bebauungsplan insbesondere das Bauplanungsrecht für die<br />
Standortsicherung des im räumlichen Geltungsbereich ansässigen Mineralölhandels<br />
zum Ziel hat und damit Neuverkehre in abwägungsbeachtlichem Umfang nicht zu<br />
erwarten sind, ist kein Verkehrsgutachten erforderlich.<br />
1.2. Wiederholt wird die bereits in der Stellungnahme zum Vorentwurf geäußerte<br />
Forderung zur Festsetzung von Werbeanlagen: Der <strong>Stadt</strong>teil Griedel befindet sich<br />
südlich der Bundesstraße 488, die hier durchgängig freie Strecke ist. Nach § 33 der<br />
Straßenverkehrsordnung seien verboten:<br />
- der Betrieb von Lautsprechern,<br />
- das Anbieten von Waren und Dienstleistungen aller Art auf der Straße,<br />
- außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild,<br />
Schrift, Licht oder Ton,<br />
wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder<br />
erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.<br />
Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda dürfe der Verkehr außerhalb<br />
geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden. Eine Festlegung<br />
von Abständen sehe die StVO zwar nicht vor. Hinsichtlich der Ausweisung des<br />
eingeschränkten Gewerbegebietes und der hier zulässigen Gebäudehöhen sei aber<br />
eine Fernwirkung auf die freie Strecke der B488 nicht auszuschließen, wenn<br />
beleuchtete Werbeanlagen in entsprechender Höhe angeordnet würden.<br />
Ausbleibende Festsetzungen im Bebauungsplan könnten in der Praxis zu<br />
gravierenden Problemen führen. Inwiefern der Parallelverlauf der Bundesstraße zum<br />
Plangebiet hinsichtlich Werbeanlagen die Verkehrssicherheit beeinträchtigende<br />
Ablenkungen ausschließt, werde in den Abwägungsergebnissen nicht begründet und<br />
dargelegt. Insofern müsse auf konkrete Festlegungen zur Zulässigkeit von<br />
Werbeanlagen im Bebauungsplan bestanden werden.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />
Die Thematik war bereits Gegenstand der Beratungen in der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung. Hierbei wurde u.a. darauf hingewiesen, dass<br />
Hochbauten nach § 9 Abs. 1 Fernstraßengesetz an der freien Strecke einer<br />
Bundesstraße erst ab einem Abstand von 20 m zum äußeren Rand der befestigten<br />
Fahrbahn errichtet werden dürfen. Für bauliche Anlagen im Sinne § 9 Abs. 2<br />
Fernstraßengesetz gilt ein Abstand von 40 m. Der Abstand zwischen Fahrbahnrand<br />
der B488 und dem nächstliegenden Baugrundstück beträgt vorliegend aber mehr als<br />
50 m. Insofern besteht keine Notwendigkeit, Gestaltungsvorschriften für<br />
Werbeanlagen aufzunehmen. Ergänzt sei, dass ein Mineralölhandel, wie er<br />
gebietsansässig ist, keine z.B. Einzelhandelseinrichtungen wie Baumärkten und<br />
Möbelhäusern vergleichbare Kundenansprache durch großflächige Werbeanlagen<br />
benötigt. Da der Bebauungsplan das Ziel verfolgt, den Standort langfristig zu sichern,<br />
wird sich an dieser Bewertung auch langfristig keine Änderung ergeben. Insofern<br />
Seite 6 von 19
- 7 -<br />
besteht auch vorliegend kein Bedarf, die bei der Ausweisung z.B. eines<br />
Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhandel durchaus<br />
abwägungsbeachtliche Problematik der Werbeanlagen weiter zu vertiefen.<br />
2. Energie u. Versorgung <strong>Butzbach</strong> GmbH (15.02.2011)<br />
2.1. Die EVB weist unter der Überschrift „Wasserversorgung“ darauf hin, dass die<br />
Anregungen der Schreiben vom 16.06.2010 und 13.08.2010 in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen worden seien. Die Finanzierung der Erschließung einschl.<br />
Versorgungseinrichtungen sei vorab mit einem Erschließungsvertrag mit dem<br />
Versorgungsunternehmen zu regeln. Eine Erweiterung des Gasrohrnetzes sei<br />
abhängig von der Nachfrage.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen<br />
und im Vollzug des Bebauungsplanes, dem eigentlichen Adressaten, entsprechende<br />
Berücksichtigung finden.<br />
2.2. Unter der Überschrift „Abwasserentsorgung“ wird ausgeführt, dass gegen den<br />
Bebauungsplan von Seiten des Abwasserbetriebes Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong><br />
und dem Abwasserinvestment der Energie- und Versorgung <strong>Butzbach</strong> GmbH keine<br />
Bedenken bestehen. Die Anregungen aus den Schreiben vom 21.06.2010 und<br />
13.08.2010 seien in dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt<br />
worden. Die Finanzierung und der Bau der Abwasserentsorgung seien zwischen<br />
dem Erschließungsträger und der Energie- und Versorgung <strong>Butzbach</strong> GmbH mit<br />
einem Erschließungsvertrag zu regeln.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Auch hier sei auf den Vollzug des Bebauungsplanes, den eigentlichen Adressaten,<br />
verwiesen.<br />
3. OVAG Strom (16.02.2011)<br />
3.1. Es werde davon ausgegangen, dass die Kabel der OVAG auch weiterhin im<br />
öffentlichen Bereich liegen. Ansonsten sei für die Kabel ein Schutz- und<br />
Arbeitsstreifen von je 1,25 m Breite links und rechts der Kabeltrasse, der nicht<br />
überbaut werden darf, auszuweisen. Hier müsse sichergestellt sein, dass die OVAG<br />
oder deren Beauftragte die Grundstücke zur Unterhaltung, Instandsetzung und<br />
Erneuerung jederzeit betreten und hierfür die notwendigen Arbeiten ausführen<br />
dürfen. Zusätzlich sei zur Sicherung der Kabelleitung eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit erforderlich.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Seite 7 von 19
- 8 -<br />
Abwägungsrelevant ist hier ein 0,4 kV-Kabel, das von der Wetterstraße entlang der<br />
Bahnhofszufahrt bis zu dem ehemaligen Bahnhofsgebäude und einem<br />
Wirtschaftsgebäude in der Fortsetzung läuft. Hierfür wird in den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes zur 2. Offenlage ein Leitungsrecht mit einer Breite von 2,5 m<br />
zugunsten der OVAG aufgenommen, um die angesprochene beschränkt persönliche<br />
Dienstbarkeit vorzubereiten. Der Eintrag ist notwendig, da die Stichstraße entgegen<br />
dem bisherigen Entwurf auf Anregung des Grundstückseigentümers nun doch als<br />
Privatstraße gewidmet werden soll.<br />
4. Regierungspräsidium Darmstadt (18.02.2011)<br />
4.1. Wie bereits in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen,<br />
befindet sich das Plangebiet in der Zone II des Oberhessischen<br />
Heilquellenschutzgebietes (Verordnung vom 07.02.1929). Danach sind Bohrungen und<br />
Ausgrabungen über 20 m Tiefe genehmigungspflichtig. Beachtlich ist zudem das<br />
Heilquellenschutzgebiet Bad Nauheim, die in der quantitativen Zone D geltenden Verbote<br />
der Verordnung vom 24.10.1984 mit Änderung vom 01.07.1988 seien zu<br />
berücksichtigen.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Ein weiterführender Handlungsbedarf besteht nicht, da – wie bereits aus der<br />
Stellungnahme hervorgeht – entsprechende Hinweise schon Planbestandteil sind,<br />
wodurch sichergestellt ist, dass die Verordnungen im Vollzug des Bebauungsplanes,<br />
dem eigentlichen Adressaten, auch entsprechend gewürdigt werden.<br />
4.2. Es wird erneut auf die Veröffentlichung aus dem Staatsanzeiger Nr. 25/1997 zur<br />
„Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung und bei<br />
Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben sowie Regelungen für die Prüfung und<br />
Zulassung von Maßnahmen nach wasserwirtschaftlichen und baurechtlichen<br />
Vorschriften“ Bezug genommen. Auch wenn der zitierte Erlass formell seine<br />
Gültigkeit verloren habe, so seien die darin enthaltenen Regeln doch auch weiterhin<br />
Richtschnur für die Wasserbehörde zur Beurteilung der eingereichten Unterlagen.<br />
Die Inhalte des Erlasses werden analog der Stellungnahme des<br />
Regierungspräsidiums Darmstadt zum Vorentwurf wiederholt.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ein weiterführender Handlungsbedarf besteht indes nicht, da wie bereits im<br />
Zusammenhang mit der vormaligen Stellungnahme festgestellt, wesentliche<br />
Elemente des damaligen Erlasses Eingang in die zwischenzeitlich mehrfach<br />
aktualisierten Wassergesetze, d.h. das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische<br />
Wassergesetz Eingang gefunden haben und von daher unmittelbar Anwendung<br />
finden. Für den Bebauungsplan besteht hier daher kein weiterer Festsetzungs- und<br />
Begründungsbedarf.<br />
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- 9 -<br />
4.3. Hinsichtlich der Thematik „Altlasten/Grundwasserschadensfälle“ wird ausgeführt,<br />
dass eine Prüfung der vorgelegten Planunterlagen nicht möglich sei. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Nachforschungspflicht hinsichtlich der Bodenbelastung für den<br />
Träger und die Gemeinde bestehe.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Den Bedenken wird wie folgt abgeholfen:<br />
Das gebietsansässige Unternehmen hat bereits mehrere Teilaspekte gutachtlich<br />
untersuchen lassen. Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit der Abteilung<br />
Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums ein anerkanntes Institut<br />
beauftragt, die vorliegenden Untersuchungen zusammenzufassen und die seitens<br />
des Regierungspräsidiums eingeforderten Ergänzungen zu erarbeiten. Die<br />
Untersuchung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt mit der Benachrichtigung<br />
über die erneute Offenlage des Bebauungsplanes zur abschließenden<br />
Stellungnahme vorgelegt.<br />
4.4. Der Immissionsschutz weist darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden<br />
könne, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in Teilbereichen der<br />
Wohn- und Mischgebiete die Orientierungswerte der hier einschlägigen DIN 18005<br />
Schallschutz im Städtebau überschritten würden. Eine ausreichende Konfliktanalyse<br />
hinsichtlich der Schallimmissionen liege nicht vor, die beabsichtigte Festsetzung des<br />
Emissionskontingents LEK reiche nicht aus, damit im Einwirkungsbereich die<br />
jeweiligen Orientierungswerte sicher eingehalten werden könnten. Damit evtl. durch<br />
die Planung entstehende Konfliktpotentiale in den angrenzenden Einwirkbereichen<br />
ausgeschlossen werden, wird empfohlen, für das Plangebiet 3 Emissionskontingente<br />
unter Berücksichtigung der Vorbelastung sachverständig ermitteln zu lassen und in<br />
die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen. Wie aus der<br />
Begründung des Bebauungsplanes hervorgehe, läge bereits eine schalltechnische<br />
Voruntersuchung vor. Um deren Hereingabe wird für eine abschließende<br />
Stellungnahme gebeten.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird wie folgt entsprochen:<br />
Die vorliegende Untersuchung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt mit Bekanntgabe<br />
der erneuten Offenlage vorgelegt. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass der<br />
Bebauungsplan, auch wenn er vorliegend nur der Standortsicherung eines bereits<br />
gebietsansässigen Betriebes dient, doch eine Angebotsplanung darstellt und vor daher nur<br />
eine Emissionskontingentierung vornehmen kann. Weitergehende Untersuchungen im<br />
Zusammenhang mit den konkreten Bauantragsverfahren werden hierdurch nicht ersetzt.<br />
Dies wird in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes nochmals erläutert, um zu<br />
dokumentieren, dass der Bebauungsplan mit der angesprochenen Festsetzung die Belange<br />
des Immissionsschutzes mit dem für die Ebene der Bauleitplanung erforderlichen<br />
Konkretisierungsgrad gewürdigt hat.<br />
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- 10 -<br />
5. Wetteraukreis, Strukturförderung u. Umwelt (17.02.2011)<br />
5.1. Die Fachstelle Naturschutz- und Landschaftspflege beanstandet die vorgelegte<br />
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Die beiden Ausgleichsflächen seien ungeeignet, um<br />
das Defizit in Höhe von 313.505 Biotopwertpunkten nach der Kompensationsverordnung<br />
auch nur annähernd auszugleichen. Schon in ihrer Stellungnahme vom 18.08.2010 habe<br />
die Untere Naturschutzbehörde die Zusammenarbeit angeboten, um geeignete<br />
Ausgleichsflächen im Europäischen Vogelschutzgebiet 5519-401 zu erarbeiten. Es wird<br />
angeregt, den erforderlichen Ausgleich auf den städtischen Flächen Gemarkung Griedel,<br />
Flur 10, Nr. 63, 64 und 65 zu erbringen und diese als zweiten Geltungsbereich in Text und<br />
Karte des Bebauungsplanes festzusetzen und darzustellen. Die Flächen liegen im Bereich<br />
der alten Kläranlage. Hier böte sich eine Extensivierung des Grünlandes und eine<br />
Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland an. Da diese Flächen an der Wetter<br />
liegen, wären diese Maßnahmen auch ein Beitrag zur Umsetzung der Europäischen<br />
Wasserrahmenrichtlinie. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die geplanten CEF-<br />
Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) dem Eingriff vorgreiflich sei<br />
und bei Beginn des Eingriffs ihre Funktion als Brutplatz der beiden betroffenen Arten<br />
erfüllen müsse. Dies könne eine halbes Jahr vor der Brutzeit gepflanzte Hecke für die<br />
Zielarten Girlitz und Wacholderdrossel nicht leisten. Daher sei die CEF-Maßnahme<br />
ausreichend lange vor Eingriffsbeginn durchzuführen. Hierüber sei im Sinne eines<br />
Monitorings vor Eingriffsbeginn der Nachweis zu führen, dass dies tatsächlich so<br />
umgesetzt werde.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Den Bedenken wird wie folgt abgeholfen:<br />
Die seitens der Unteren Naturschutzbehörde favorisierten Maßnahmen im Bereich der<br />
ehemaligen Kläranlage Griedel werden als Ausgleich in den normativen Teil des<br />
Bebauungsplanes einbezogen, d.h., sie finden Eingang in Text und Karte. Die Erweiterung<br />
des räumlichen Geltungsbereiches um die Fläche für Kompensationsmaßnahmen<br />
begründet die erneute Offenlage des entsprechend erweiterten Bebauungsplan-Entwurfes.<br />
Auch die aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen vorlaufenden Ersatzmaßnahmen<br />
werden entsprechend den Empfehlungen der Unteren Naturschutzbehörde in den Entwurf<br />
des Bebauungsplanes zur erneuten Ofenlage eingearbeitet.<br />
5.2. Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz weist darauf hin, dass auf dem Lager- und<br />
Umschlagplatz der Firma Gilbert durch das Geologie Sandau – Untersuchungsbericht vom<br />
02.10.2010 – Bodenuntersuchungen durchgeführt worden seien. Dabei wurden im Bereich<br />
der Abscheideranlage der Tank- und Abfüllanlage deutliche Bodenverunreinigungen und<br />
in den Bereichen der Lkw-Stellplätze geringe Bodenverunreinigungen mit<br />
Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Diese Bereiche werden in dem Bebauungsplan<br />
als „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“<br />
gekennzeichnet. Für diese Grundstücksbereiche sind bei künftigen Baumaßnahmen oder<br />
Umnutzungen entsprechende Maßnahmen einzuplanen. Folgende Maßnahmen seien<br />
durch den Grundstückseigentümer und/oder den Verursacher der Bodenverunreinigungen<br />
umzusetzen.<br />
- Zukünftige Bauarbeiten, Erdarbeiten oder Abbrucharbeiten in diesen Bereichen und in<br />
den Bereichen der tanktechnischen Einrichtungen sind durch ein fachlich geeignetes<br />
Ingenieurbüro oder durch einen geeigneten Gutachter zu begleiten und zu überwachen.<br />
Seite 10 von 19
- 11 -<br />
Verunreinigte Bereiche sind durch geeignete Maßnahmen wie Bodenaustausch zu<br />
sanieren.<br />
- Durchgeführte Untersuchungsmaßnahmen und Sanierungsarbeiten sind frühzeitig mit<br />
der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises abzustimmen und sind<br />
zu dokumentieren. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist der Fachstelle Wasser-<br />
und Bodenschutz ein Bericht vorzulegen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass der Grundstückseigentümer und/oder Verursacher<br />
der Bodenverunreinigungen hierzu noch gesondert aufgefordert werde.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />
und zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes, dem eigentlichen<br />
Adressaten, in der Plankarte hierzu vermerkt.<br />
5.3. Der Fachdienst Bauordnung verweist darauf, dass nur die Untere<br />
Denkmalschutzbehörde – nicht das Landesamt für Denkmalpflege – die zuständige<br />
Stelle für die Erteilung von Genehmigungen bei baulichen Veränderungen an/in unter<br />
Denkmalschutz stehenden Objekten und deren Umgebung sei. Dies sei in der<br />
Begründung zu korrigieren.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />
Der Anregung wird entsprochen.<br />
5.4. Die Brandschutzdienststelle weist auf den Umfang der erforderlichen<br />
Löschwasserversorgung usw. hin.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />
und im Vollzug des Bebauungsplanes, dem eigentlichen Adressaten, entsprechende<br />
Berücksichtigung finden. Für die Abwägung wesentlich ist, dass die<br />
Löschwasserversorgung grundsätzlich sichergestellt werden kann.<br />
6. Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH (17.02.2011)<br />
6.1. Das gebietsansässige Unternehmen erläutert seine Planungen: so soll im vorderen<br />
Teil des Gewerbegebietes eine Lagerhalle für Holzpellets erstellt werden. Angeschlossen<br />
daran erfolge die Errichtung von mind. 3 Lkw-Hallen zur Beladung der Lkw mit Pellets<br />
sowie deren Wartung. Insgesamt seien 10 – 15 Stellplätze für die Lkw auf einer<br />
versiegelten Fläche geplant. Im hinteren Bereich, von der Wetterstraße aus gesehen,<br />
erfolge die Einrichtung von 2 Wohnhäusern für die Betriebsinhaber: „Das hintere Haus<br />
dient rein zu Wohnzwecken meiner Eltern (Gesellschafter des Unternehmens), das<br />
vordere Haus soll von mir und meiner Familie selbst bewohnt werden. Das Gebäude<br />
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- 12 -<br />
beinhaltet zusätzlich ein Büro und hat zudem 2 Nebenanlagen für untergeordnete<br />
Nutzungen.“ Die geplante Halle weise eine Grundfläche von 600 qm zur Lagerung von<br />
derzeit Holzpellets aus. Die Ladehalle habe eine Grundfläche von rd. 108 qm, die<br />
Wartungshalle und die Waschhalle seien in ihrer Grundfläche vergleichbar. Das<br />
Wohnhaus für den Betriebsinhaber mit Büro habe eine Grundfläche von 170 qm zzgl.<br />
Nebenanlagen, das Wohnhaus für den Senior habe ebenfalls eine Grundfläche von<br />
170 qm.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
In einem Gewerbegebiet sind Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter<br />
ausnahmsweise zulässig, wobei die Baunutzungsverordnung keine Begrenzung von<br />
Grund- und Geschossflächen beziffert. Bei Hallengrundflächen von über 900 qm<br />
zzgl. der ebenfalls der Hauptnutzung zugeordneten Lkw-Stellplätze geht die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Butzbach</strong> davon aus, dass auch die beiden Wohnhäuser mit den genannten<br />
Grundflächen verhältnismäßig sind und seitens der Bauaufsicht genehmigt wird.<br />
7. Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH (28.04.2011)<br />
7.1. Nach Rücksprache mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> ist es nicht möglich, über einen<br />
Erschließungsvertrag die geplanten Straßen als öffentliche Straßen zu errichten. Es wird<br />
daher darum gebeten, dass das Unternehmen als Eigentümer die dortigen Straßen als<br />
Privatstraßen selbst realisieren zu dürfen. Bei der Planung würden sowohl die Zuwegung<br />
zu den Grünflächen im Norden gesichert als auch zur Eisenbahn ein Zugang dauerhaft<br />
sichergestellt.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Der Anregung wird entsprochen.<br />
Die Stichstraße zur Erschließung des Gewerbegebietes wird als private Verkehrsfläche<br />
ausgewiesen. Die Änderung führt absprachegemäß zu einer erneuten<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung.<br />
8. Herrn Thomas Mandler, Wetterstraße 31a (17.02.2011)<br />
8.1. Es wird festgestellt, dass die Zufahrtstraße zum Dorftreff (Geh- und Fahrrecht<br />
zugunsten der Nutzer des Dorftreffs) nur 25 m vom Haus Mandler entfernt liege und dass<br />
sie auch durch Lkw sehr stark genutzt werde. Gefragt, wird, was dagegen spricht, diese<br />
Zufahrtstraße auf dem schon vorhandenen Weg, der an den ehemaligen <strong>Butzbach</strong>er<br />
Armeewaren vorbei zum Dorftreff führt, auszubauen? Dann wäre zumindest der<br />
Lärmpegel abgeschwächt, sonst für den Lärmschutz gesorgt werden.<br />
Stellungnahme und Beschluss<br />
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.<br />
Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> nimmt die Belange des Immissionsschutzes und den<br />
Schutzanspruch der Wohnbevölkerung sehr ernst. Dies dokumentiert aber gerade der<br />
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- 13 -<br />
Verzicht auf die Ausweisung einer Straßenverkehrsfläche für die rückwärtige Anbindung<br />
des Dorftreffs, um sicherzustellen, dass die Zufahrt außerhalb von Veranstaltungen<br />
unterbunden werden kann. Die Erschließung des Gewerbegebietes bzw.<br />
Gewerbebetriebes erfolgt auch weiterhin wie derzeit über die ehemalige Ladestraße<br />
parallel zu den Gleisanlagen. Damit können die Bedenken aber zurückgewiesen werden.<br />
b) 2. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB:<br />
(1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen<br />
Anregungen werden als Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />
(2) Der Bebauungsplan wird in der gem. (1) geänderten Fassung im Entwurf zur<br />
nochmaligen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis zu a):<br />
einstimmig<br />
Abstimmungsergebnis zu b):<br />
einstimmig<br />
TOP 8<br />
Erschließung Baugebiet "In der Schmalbach" im <strong>Stadt</strong>teil Kirch-Göns<br />
a) Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 114 g HGO im<br />
Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt 2011<br />
b) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der EVB GmbH<br />
Als Berichterstatter des Haupt – und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Schepp. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Bauen, Planung,<br />
Umwelt, Verkehr und Energie wurde der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die <strong>Stadt</strong>verordneten Euler, Maas,<br />
Schott, Kartmann, Otto und Bürgermeister Merle.<br />
Beschluss:<br />
Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen im Baugebiet „In der<br />
Schmalbach“ im <strong>Stadt</strong>teil Kirch-Göns wird beschlossen, umgehend mit den<br />
Erschließungsmaßnahmen (Erweiterung Wasserrohrnetz und Kanalisation, optional<br />
Gasrohrnetzerweiterung, Herstellung Baustraße) zu beginnen.<br />
Der Magistrat wird ermächtigt, vorbehaltlich des Eingangs der Zahlungseingänge der<br />
noch abzuwickelnden Grundstückskaufverträge im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt<br />
2011 als Erschließungsträger mit der EVB GmbH einen Erschließungsvertrag<br />
für die versorgungs- und entwässerungstechnische Erschließung (Wasser<br />
und Abwasser) abzuschließen und nach Durchführung der Tiefbauarbeiten die<br />
Herstellung der Baustraße zu beauftragen.<br />
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- 14 -<br />
Die Gasrohrnetzerweiterung durch die EVB GmbH erfolgt optional und nur bei<br />
Vorliegen einer entsprechenden Nachfrage. Die Herstellung der Stromversorgung<br />
erfolgt durch die OVAG Friedberg.<br />
Die Vorfinanzierung der versorgungs- und entwässerungstechnischen Erschließung<br />
erfolgt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, die haushaltsrechtliche Deckung und<br />
Zwischenfinanzierung ist durch Mehrerlöse aus Grundstücksverkäufen im<br />
Haushaltsjahr 2011 sichergestellt.<br />
Im Nachtragshaushalt 2011 sind die entsprechenden Kosten sowie die zu<br />
erwartenden Erlöse aus Grundstücksverkäufen 2011 im Baugebiet „In der<br />
Schmalbach“ zu veranschlagen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung erteilt ausdrücklich ihre vorherige Zustimmung<br />
zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 114 g HGO zur<br />
Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt<br />
2011. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei Grundstücksverkäufen im<br />
Haushaltsjahr 2011, Buchungsstelle 57.571.01.822820 innerhalb des Budgets<br />
07.09.02 gewährleistet.<br />
Abstimmungsergebnis zu a):<br />
einstimmig<br />
Abstimmungsergebnis zu b):<br />
einstimmig<br />
TOP 9<br />
Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Hausen<br />
Bebauungsplan "Weingartenfeld"<br />
Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />
Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />
einstimmig zugestimmt hat.<br />
Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
1. Für den Abstell- und Lagerplatz rückwärtig des Anwesens Im Alten Dorf 20 in<br />
Hausen wird ein Bebauungsplan aufgestellt.<br />
2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Hausen, Flur 2<br />
Nr. 20, 21 und 24 je teilweise.<br />
3. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Abstell- und Lagerplatzes<br />
mit reversiblen Unterstellmöglichkeiten.<br />
4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in zweistufigen Regelverfahren.<br />
5. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einzuleiten.<br />
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Abstimmungsergebnis:<br />
1 Enthaltung<br />
restliche Zustimmung<br />
- 15 -<br />
TOP 10<br />
Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />
Abschnitt der Hauptroute von Fauerbach nach Hoch Weisel;<br />
hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />
Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />
Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />
einstimmig zugestimmt hat.<br />
An der Aussprache beteiligt sich <strong>Stadt</strong>verordnete Reineck.<br />
Beschluss:<br />
Der Herstellung des Baurechts beim ASV Gelnhausen für den Limesradwegabschnitt<br />
der Hauptroute von Fauerbach nach Hoch Weisel durch Antrag auf Entfallen der<br />
Planfeststellung wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
TOP 11<br />
Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />
Abschnitt der Querverbindung von Griedel nach Rockenberg;<br />
hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />
Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />
Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />
einstimmig zugestimmt hat.<br />
An der Aussprache beteiligt sich <strong>Stadt</strong>verordneter Hübner.<br />
Beschluss:<br />
Der Herstellung des Baurechts beim ASV Gelnhausen für den Limesradwegabschnitt<br />
der Querverbindung von Griedel nach Rockenberg durch Antrag auf Entfallen der<br />
Planfeststellung wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
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- 16 -<br />
TOP 12<br />
Forsteinrichtung im Hospitalwald St. Wendel, Gemarkung Nieder-Weisel<br />
Beschluss zur Schlussverhandlung<br />
Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />
Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung im Hospitalwald St. Wendel, Gemarkung<br />
Nieder Weisel, wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
TOP 13<br />
Kooperation EVB/OVAG für Stromnetzbetrieb<br />
a) Gründung der Komplementär-GmbH der neuen GmbH & Co. KG<br />
b) Gründung der KG<br />
hier: Beratung und Beschlussfassung<br />
Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />
An der Aussprache beteiligt sich <strong>Stadt</strong>verordneter Schröter. Er stellt den Antrag auf<br />
Änderung des § 11. Hier soll ein Vertreter der Arbeitnehmer in den Beirat<br />
aufgenommen werden, somit erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 9.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt folgende Änderung:<br />
In § 11 wird die Anzahl der Mitglieder auf 9 festgelegt.<br />
Abstimmungsergebnis des Antrages:<br />
einstimmig<br />
Beschluss:<br />
zu a)<br />
Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages zur Gründung der<br />
Komplementär GmbH (<strong>Butzbach</strong>er Netzbetrieb Verwaltungs GmbH) wird zugestimmt.<br />
zu b)<br />
Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages zur Gründung der<br />
KG (<strong>Butzbach</strong>er Netzbetrieb GmbH & Co. KG) wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis zu a):<br />
einstimmig<br />
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Abstimmungsergebnis zu b):<br />
einstimmig<br />
TOP 14<br />
Beteiligungsbericht 2010<br />
- 17 -<br />
An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Holzfuß und Bürgermeister<br />
Merle.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach erläutert, dass der Beschluss die<br />
Kenntnisnahme beinhaltet, nach der Sommerpause besteht in der nächsten<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung Gelegenheit zur Aussprache.<br />
Beschluss:<br />
Der Beteiligungsbericht der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> für das Jahr 2010 wird gemäß § 123 a<br />
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen<br />
des Berichtes ist öffentlich bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
TOP 15<br />
Berichtswesen<br />
hier: Budgetberichte zum 31.05.2011<br />
Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Schepp. Der Ausschuss hat die Vorlage einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der Sachstandsbericht über die im Rahmen des Berichtswesens zu erstellenden<br />
Budgetberichte zum 31.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
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- 18 -<br />
TOP 16<br />
Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen<br />
und zwei Stellvertretern in die Betriebskommission des Eigenbetriebs<br />
Gebäudewirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> (EGB)<br />
Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />
Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nach den<br />
Grundsätzen des § 55 HGO gemäß § 6 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> Herrn Sigmar Leander und Herrn Otfried Herling sowie als<br />
Stellvertreter Herrn Achim Thiel und Herrn Ralph Miller als wirtschaftlich oder<br />
technisch besonders erfahrene Personen in die Betriebskommission des<br />
Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> zu wählen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
TOP 17<br />
Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen<br />
und zwei Stellvertretern in die Betriebskommission des Eigenbetriebs<br />
Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB)<br />
Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />
Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />
Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />
Beschluss:<br />
Es wird beschlossen, durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nach den<br />
Grundsätzen des § 55 HGO gemäß § 6 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />
<strong>Butzbach</strong> Herrn Michael Weiß und Herrn Jürgen Hofmann sowie als<br />
Stellvertreter Herrn Heinz Bärthel und Herrn Otmar Kullmer als wirtschaftlich oder<br />
technisch besonders erfahrene Personen in die Betriebskommission des<br />
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> zu wählen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig<br />
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- 19 -<br />
TOP 18<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 06.06.2011;<br />
hier: Beteiligungsbericht 2010<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach stellt fest, dass sich der Antrag der FDP<br />
Fraktion mit dem Beschluss zu Top 14 erledigt hat.<br />
<strong>Stadt</strong>verordneter Holzfuß regt an, dass die Formulierung lauten sollte, dass dem<br />
Antrag entsprochen wurde. <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach kann dem nicht<br />
entsprechen, da Top 14 vor Top 18 behandelt wurde.<br />
Der <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher schließt die Sitzung.<br />
gez. gez.<br />
( Dr. Matthias Görlach )<br />
Vorsitzender<br />
( Beate Seiler )<br />
Schriftführerin<br />
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