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P r o t o k o l l<br />

über die 4. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung am Dienstag, dem<br />

21.06.2011, im großen Saal im Bürgerhaus <strong>Butzbach</strong>, Gutenbergstraße 16,<br />

35510 <strong>Butzbach</strong><br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Mitteilungen und Anfragen<br />

3. Ehrung und Verabschiedung der ausgeschiedenen<br />

Mandatsträger<br />

4. Städtepartnerschaft mit der <strong>Stadt</strong> Collecchio/Emilia<br />

Romagna (Italien)<br />

- Beratung und Beschlussfassung -<br />

5. Änderung der Entschädigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

- Beratung und Beschlussfassung -<br />

6. Bebauungsplanverfahren "Gambacher<br />

Weg/Himmrichsgasse - 4. Änderung" in <strong>Butzbach</strong><br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

7. Bebauungsplan "Münzenberger Weg/Wetterstraße (ehem.<br />

Bahnhofstraße) in Griedel<br />

hier:<br />

a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der<br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB<br />

eingegangenen Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />

b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />

8. Erschließung Baugebiet "In der Schmalbach" im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Kirch-Göns<br />

a) Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen<br />

gemäß § 114 g HGO im Vorgriff auf den 1. Nachtrags-<br />

haushalt 2011<br />

b) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der EVB<br />

GmbH<br />

9. Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Hausen<br />

Bebauungsplan "Weingartenfeld"<br />

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch -<br />

2011/0077<br />

2011/0157<br />

2011/0061<br />

2011/0124<br />

2011/0152<br />

2011/0047


- 2 -<br />

10. Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />

Abschnitt der Hauptroute von Fauerbach nach Hoch<br />

Weisel;<br />

hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />

- Beratung und Beschlussfassung -<br />

11. Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />

Abschnitt der Querverbindung von Griedel nach<br />

Rockenberg;<br />

hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />

- Beratung und Beschlussfassung -<br />

12. Forsteinrichtung im Hospitalwald St. Wendel, Gemarkung<br />

Nieder-Weisel<br />

Beschluss zur Schlussverhandlung<br />

13. Kooperation EVB/OVAG für Stromnetzbetrieb<br />

a) Gründung der Komplementär-GmbH der neuen GmbH &<br />

Co. KG<br />

b) Gründung der KG<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung<br />

2011/0125<br />

2011/0126<br />

2011/0025<br />

2011/0149<br />

14. Beteiligungsbericht 2010 2011/0144<br />

15. Berichtswesen<br />

hier: Budgetberichte zum 31.05.2011<br />

16. Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders<br />

erfahrenen Personen und zwei Stellvertretern in die<br />

Betriebskommission des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> (EGB)<br />

- Beratung und Beschlussfassung -<br />

17. Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders<br />

erfahrenen Personen und zwei Stellvertretern in die<br />

Betriebskommission des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />

<strong>Butzbach</strong> (EAB)<br />

- Beratung und Beschlussfassung -<br />

18. Antrag der FDP-Fraktion vom 06.06.2011;<br />

hier: Beteiligungsbericht 2010<br />

TOP 1<br />

Eröffnung und Begrüßung<br />

2011/0153<br />

2011/0146<br />

2011/0148<br />

Der <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach eröffnet die 4. Sitzung der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und heißt die Anwesenden herzlich willkommen.<br />

Besonders begrüßt er die Presse, den Magistrat, die Zuschauer und die<br />

ausgeschiedenen Mandatsträger.<br />

Seite 2 von 19


- 3 -<br />

Er stellt fest, dass die Tagesordnung form- und fristgerecht zugegangen ist. Er fragt<br />

an, ob Einwände gegen die Tagesordnung erhoben werden.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach stellt fest, dass dies nicht der Fall ist.<br />

TOP 2<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

Bürgermeister Merle teilt die Termine der Aufsichtsratsitzungen mit:<br />

am 27.06. Bäderbetrieb<br />

am 04.07. EVB<br />

am 06.07. Parkhausbetrieb jeweils um 20.00 Uhr im Gebäude der EVB.<br />

TOP 3<br />

Ehrung und Verabschiedung der ausgeschiedenen Mandatsträger<br />

Die ausgeschiedenen Mitglieder des Magistrats und der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden durch Bürgermeister Merle und<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach verabschiedet.<br />

TOP 4<br />

Städtepartnerschaft mit der <strong>Stadt</strong> Collecchio/Emilia Romagna (Italien)<br />

Als Berichterstatterin teilt <strong>Stadt</strong>verordnete Zitzer mit, dass der Ausschuss Jugend,<br />

Kultur, Soziales, Demografischer Wandel, Bürgeranfragen und Sport in seiner 2.<br />

Sitzung der Vorlage mehrheitlich zugestimmt hat, mit einer Nein Stimme seitens der<br />

FDP. Der Ausschuss empfiehlt eine Zustimmung der Vorlage.<br />

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die <strong>Stadt</strong>verordneten Gerum,<br />

Holzfuß, Maas und Bürgermeister Merle.<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> geht mit der <strong>Stadt</strong> Collecchio / Emilia Romagna, Italien, eine<br />

Städtepartnerschaft ein. Der Entwurf des Städtepartnerschaftsvertrages wird<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird ermächtigt, auf der<br />

Grundlage des Vertragsentwurfes den Städtepartnerschaftsvertrag mit der <strong>Stadt</strong><br />

Collecchio abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

1 Enthaltung<br />

restliche Zustimmung<br />

Seite 3 von 19


- 4 -<br />

TOP 5<br />

Änderung der Entschädigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

Es berichtet <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach. Gegenüber der Vorlage soll eine<br />

Änderung beschlossen werden: Das Inkrafttreten der Änderung der Entschädigungssatzung<br />

wird auf den 01.05.2011 festgelegt.<br />

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die <strong>Stadt</strong>verordneten Maas,<br />

Schröter, Reineck, Euler, Schneider, Schott und Holzfuß.<br />

Abstimmungsergebnis zum Inkrafttreten der Änderung zum 01.05.2011:<br />

2 Enthaltungen<br />

restliche Zustimmung<br />

Beschluss:<br />

Mit Wirkung vom 01.05.2011 wird die Entschädigungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong><br />

wie folgt geändert:<br />

§ 1 (1) Verdienstausfall 15,00 €<br />

§ 3 (1) Aufwandsentschädigung 20,00 €<br />

(Sitzungsgeld pro Sitzung)<br />

§ 3 (3) Aufwandsentschädigung (pro Monat)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher 150,00 €<br />

ehrenamtl. Erster StR/Erste StRin 150,00 €<br />

ehrenamtl. <strong>Stadt</strong>räte/<strong>Stadt</strong>rätinnen 100,00 €<br />

Fraktionsvorsitzende 100,00 €<br />

Ortsbeiratsvorsitzende 50,00 €<br />

Ausschussvorsitzende 10,00 €<br />

(für tatsächliche Sitzungsleitung)<br />

§ 4 (2) Fraktionssitzungen Sitzungsgeld für 20 Sitzungen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

7 Enthaltungen<br />

restliche Zustimmung<br />

TOP 6<br />

Bebauungsplanverfahren "Gambacher Weg/Himmrichsgasse - 4. Änderung" in<br />

<strong>Butzbach</strong><br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />

Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />

einstimmig zugestimmt hat.<br />

Seite 4 von 19


- 5 -<br />

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Maas und<br />

Bürgermeister Merle.<br />

Beschluss:<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die<br />

Aufstellung des 4. Änderungsplanes für den Bebauungsplan „Gambacher<br />

Weg/Himmrichsgasse“. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung<br />

<strong>Butzbach</strong>, Flur 3, Nr. 167/3. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der<br />

Hessischen Landesbahn. Im Bebauungsplan „Gambacher Weg/Himmrichsgasse - 3.<br />

Änderung“ aus dem Jahr 2004 sind hier nur Pkw-Stellplätze zulässig. Da die HLB<br />

jedoch einen weiteren Werkstattanbau plant, ist die Änderung des Bebauungsplans<br />

erforderlich, um die Parzelle Flur 3, Nr. 167/3 in die überbaubare Fläche mit<br />

einzubeziehen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben erhalten.<br />

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13<br />

BauGB.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

TOP 7<br />

Bebauungsplan "Münzenberger Weg/Wetterstraße (ehem. Bahnhofstraße) in<br />

Griedel<br />

hier: a) Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />

Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen<br />

Anregungen (Einzelbeschlüsse)<br />

b) 2. Offenlegungsbeschluss<br />

Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />

Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />

einstimmig zugestimmt hat.<br />

Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />

Beschluss:<br />

a) Einzelschlüsse:<br />

1, . Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen (17.02.2011)<br />

1.1. Das ASV erbittet die Vorlage prüffähiger Unterlagen zu infolge der<br />

Gebietsausweisung entstehender Verkehre in Art, Menge und Richtung für alle innerhalb<br />

des Plangebietes liegenden ausgewiesenen Gebietsarten.<br />

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Stellungnahme und Beschluss<br />

- 6 -<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Da der Bebauungsplan insbesondere das Bauplanungsrecht für die<br />

Standortsicherung des im räumlichen Geltungsbereich ansässigen Mineralölhandels<br />

zum Ziel hat und damit Neuverkehre in abwägungsbeachtlichem Umfang nicht zu<br />

erwarten sind, ist kein Verkehrsgutachten erforderlich.<br />

1.2. Wiederholt wird die bereits in der Stellungnahme zum Vorentwurf geäußerte<br />

Forderung zur Festsetzung von Werbeanlagen: Der <strong>Stadt</strong>teil Griedel befindet sich<br />

südlich der Bundesstraße 488, die hier durchgängig freie Strecke ist. Nach § 33 der<br />

Straßenverkehrsordnung seien verboten:<br />

- der Betrieb von Lautsprechern,<br />

- das Anbieten von Waren und Dienstleistungen aller Art auf der Straße,<br />

- außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild,<br />

Schrift, Licht oder Ton,<br />

wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder<br />

erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.<br />

Auch durch innerörtliche Werbung und Propaganda dürfe der Verkehr außerhalb<br />

geschlossener Ortschaften nicht in solcher Weise gestört werden. Eine Festlegung<br />

von Abständen sehe die StVO zwar nicht vor. Hinsichtlich der Ausweisung des<br />

eingeschränkten Gewerbegebietes und der hier zulässigen Gebäudehöhen sei aber<br />

eine Fernwirkung auf die freie Strecke der B488 nicht auszuschließen, wenn<br />

beleuchtete Werbeanlagen in entsprechender Höhe angeordnet würden.<br />

Ausbleibende Festsetzungen im Bebauungsplan könnten in der Praxis zu<br />

gravierenden Problemen führen. Inwiefern der Parallelverlauf der Bundesstraße zum<br />

Plangebiet hinsichtlich Werbeanlagen die Verkehrssicherheit beeinträchtigende<br />

Ablenkungen ausschließt, werde in den Abwägungsergebnissen nicht begründet und<br />

dargelegt. Insofern müsse auf konkrete Festlegungen zur Zulässigkeit von<br />

Werbeanlagen im Bebauungsplan bestanden werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird nicht entsprochen.<br />

Die Thematik war bereits Gegenstand der Beratungen in der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung. Hierbei wurde u.a. darauf hingewiesen, dass<br />

Hochbauten nach § 9 Abs. 1 Fernstraßengesetz an der freien Strecke einer<br />

Bundesstraße erst ab einem Abstand von 20 m zum äußeren Rand der befestigten<br />

Fahrbahn errichtet werden dürfen. Für bauliche Anlagen im Sinne § 9 Abs. 2<br />

Fernstraßengesetz gilt ein Abstand von 40 m. Der Abstand zwischen Fahrbahnrand<br />

der B488 und dem nächstliegenden Baugrundstück beträgt vorliegend aber mehr als<br />

50 m. Insofern besteht keine Notwendigkeit, Gestaltungsvorschriften für<br />

Werbeanlagen aufzunehmen. Ergänzt sei, dass ein Mineralölhandel, wie er<br />

gebietsansässig ist, keine z.B. Einzelhandelseinrichtungen wie Baumärkten und<br />

Möbelhäusern vergleichbare Kundenansprache durch großflächige Werbeanlagen<br />

benötigt. Da der Bebauungsplan das Ziel verfolgt, den Standort langfristig zu sichern,<br />

wird sich an dieser Bewertung auch langfristig keine Änderung ergeben. Insofern<br />

Seite 6 von 19


- 7 -<br />

besteht auch vorliegend kein Bedarf, die bei der Ausweisung z.B. eines<br />

Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhandel durchaus<br />

abwägungsbeachtliche Problematik der Werbeanlagen weiter zu vertiefen.<br />

2. Energie u. Versorgung <strong>Butzbach</strong> GmbH (15.02.2011)<br />

2.1. Die EVB weist unter der Überschrift „Wasserversorgung“ darauf hin, dass die<br />

Anregungen der Schreiben vom 16.06.2010 und 13.08.2010 in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen worden seien. Die Finanzierung der Erschließung einschl.<br />

Versorgungseinrichtungen sei vorab mit einem Erschließungsvertrag mit dem<br />

Versorgungsunternehmen zu regeln. Eine Erweiterung des Gasrohrnetzes sei<br />

abhängig von der Nachfrage.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen<br />

und im Vollzug des Bebauungsplanes, dem eigentlichen Adressaten, entsprechende<br />

Berücksichtigung finden.<br />

2.2. Unter der Überschrift „Abwasserentsorgung“ wird ausgeführt, dass gegen den<br />

Bebauungsplan von Seiten des Abwasserbetriebes Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong><br />

und dem Abwasserinvestment der Energie- und Versorgung <strong>Butzbach</strong> GmbH keine<br />

Bedenken bestehen. Die Anregungen aus den Schreiben vom 21.06.2010 und<br />

13.08.2010 seien in dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt<br />

worden. Die Finanzierung und der Bau der Abwasserentsorgung seien zwischen<br />

dem Erschließungsträger und der Energie- und Versorgung <strong>Butzbach</strong> GmbH mit<br />

einem Erschließungsvertrag zu regeln.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Auch hier sei auf den Vollzug des Bebauungsplanes, den eigentlichen Adressaten,<br />

verwiesen.<br />

3. OVAG Strom (16.02.2011)<br />

3.1. Es werde davon ausgegangen, dass die Kabel der OVAG auch weiterhin im<br />

öffentlichen Bereich liegen. Ansonsten sei für die Kabel ein Schutz- und<br />

Arbeitsstreifen von je 1,25 m Breite links und rechts der Kabeltrasse, der nicht<br />

überbaut werden darf, auszuweisen. Hier müsse sichergestellt sein, dass die OVAG<br />

oder deren Beauftragte die Grundstücke zur Unterhaltung, Instandsetzung und<br />

Erneuerung jederzeit betreten und hierfür die notwendigen Arbeiten ausführen<br />

dürfen. Zusätzlich sei zur Sicherung der Kabelleitung eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit erforderlich.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Seite 7 von 19


- 8 -<br />

Abwägungsrelevant ist hier ein 0,4 kV-Kabel, das von der Wetterstraße entlang der<br />

Bahnhofszufahrt bis zu dem ehemaligen Bahnhofsgebäude und einem<br />

Wirtschaftsgebäude in der Fortsetzung läuft. Hierfür wird in den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes zur 2. Offenlage ein Leitungsrecht mit einer Breite von 2,5 m<br />

zugunsten der OVAG aufgenommen, um die angesprochene beschränkt persönliche<br />

Dienstbarkeit vorzubereiten. Der Eintrag ist notwendig, da die Stichstraße entgegen<br />

dem bisherigen Entwurf auf Anregung des Grundstückseigentümers nun doch als<br />

Privatstraße gewidmet werden soll.<br />

4. Regierungspräsidium Darmstadt (18.02.2011)<br />

4.1. Wie bereits in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen,<br />

befindet sich das Plangebiet in der Zone II des Oberhessischen<br />

Heilquellenschutzgebietes (Verordnung vom 07.02.1929). Danach sind Bohrungen und<br />

Ausgrabungen über 20 m Tiefe genehmigungspflichtig. Beachtlich ist zudem das<br />

Heilquellenschutzgebiet Bad Nauheim, die in der quantitativen Zone D geltenden Verbote<br />

der Verordnung vom 24.10.1984 mit Änderung vom 01.07.1988 seien zu<br />

berücksichtigen.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Ein weiterführender Handlungsbedarf besteht nicht, da – wie bereits aus der<br />

Stellungnahme hervorgeht – entsprechende Hinweise schon Planbestandteil sind,<br />

wodurch sichergestellt ist, dass die Verordnungen im Vollzug des Bebauungsplanes,<br />

dem eigentlichen Adressaten, auch entsprechend gewürdigt werden.<br />

4.2. Es wird erneut auf die Veröffentlichung aus dem Staatsanzeiger Nr. 25/1997 zur<br />

„Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung und bei<br />

Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben sowie Regelungen für die Prüfung und<br />

Zulassung von Maßnahmen nach wasserwirtschaftlichen und baurechtlichen<br />

Vorschriften“ Bezug genommen. Auch wenn der zitierte Erlass formell seine<br />

Gültigkeit verloren habe, so seien die darin enthaltenen Regeln doch auch weiterhin<br />

Richtschnur für die Wasserbehörde zur Beurteilung der eingereichten Unterlagen.<br />

Die Inhalte des Erlasses werden analog der Stellungnahme des<br />

Regierungspräsidiums Darmstadt zum Vorentwurf wiederholt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ein weiterführender Handlungsbedarf besteht indes nicht, da wie bereits im<br />

Zusammenhang mit der vormaligen Stellungnahme festgestellt, wesentliche<br />

Elemente des damaligen Erlasses Eingang in die zwischenzeitlich mehrfach<br />

aktualisierten Wassergesetze, d.h. das Wasserhaushaltsgesetz und das Hessische<br />

Wassergesetz Eingang gefunden haben und von daher unmittelbar Anwendung<br />

finden. Für den Bebauungsplan besteht hier daher kein weiterer Festsetzungs- und<br />

Begründungsbedarf.<br />

Seite 8 von 19


- 9 -<br />

4.3. Hinsichtlich der Thematik „Altlasten/Grundwasserschadensfälle“ wird ausgeführt,<br />

dass eine Prüfung der vorgelegten Planunterlagen nicht möglich sei. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Nachforschungspflicht hinsichtlich der Bodenbelastung für den<br />

Träger und die Gemeinde bestehe.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Bedenken wird wie folgt abgeholfen:<br />

Das gebietsansässige Unternehmen hat bereits mehrere Teilaspekte gutachtlich<br />

untersuchen lassen. Zwischenzeitlich wurde in Abstimmung mit der Abteilung<br />

Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums ein anerkanntes Institut<br />

beauftragt, die vorliegenden Untersuchungen zusammenzufassen und die seitens<br />

des Regierungspräsidiums eingeforderten Ergänzungen zu erarbeiten. Die<br />

Untersuchung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt mit der Benachrichtigung<br />

über die erneute Offenlage des Bebauungsplanes zur abschließenden<br />

Stellungnahme vorgelegt.<br />

4.4. Der Immissionsschutz weist darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden<br />

könne, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in Teilbereichen der<br />

Wohn- und Mischgebiete die Orientierungswerte der hier einschlägigen DIN 18005<br />

Schallschutz im Städtebau überschritten würden. Eine ausreichende Konfliktanalyse<br />

hinsichtlich der Schallimmissionen liege nicht vor, die beabsichtigte Festsetzung des<br />

Emissionskontingents LEK reiche nicht aus, damit im Einwirkungsbereich die<br />

jeweiligen Orientierungswerte sicher eingehalten werden könnten. Damit evtl. durch<br />

die Planung entstehende Konfliktpotentiale in den angrenzenden Einwirkbereichen<br />

ausgeschlossen werden, wird empfohlen, für das Plangebiet 3 Emissionskontingente<br />

unter Berücksichtigung der Vorbelastung sachverständig ermitteln zu lassen und in<br />

die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen. Wie aus der<br />

Begründung des Bebauungsplanes hervorgehe, läge bereits eine schalltechnische<br />

Voruntersuchung vor. Um deren Hereingabe wird für eine abschließende<br />

Stellungnahme gebeten.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird wie folgt entsprochen:<br />

Die vorliegende Untersuchung wird dem Regierungspräsidium Darmstadt mit Bekanntgabe<br />

der erneuten Offenlage vorgelegt. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass der<br />

Bebauungsplan, auch wenn er vorliegend nur der Standortsicherung eines bereits<br />

gebietsansässigen Betriebes dient, doch eine Angebotsplanung darstellt und vor daher nur<br />

eine Emissionskontingentierung vornehmen kann. Weitergehende Untersuchungen im<br />

Zusammenhang mit den konkreten Bauantragsverfahren werden hierdurch nicht ersetzt.<br />

Dies wird in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes nochmals erläutert, um zu<br />

dokumentieren, dass der Bebauungsplan mit der angesprochenen Festsetzung die Belange<br />

des Immissionsschutzes mit dem für die Ebene der Bauleitplanung erforderlichen<br />

Konkretisierungsgrad gewürdigt hat.<br />

Seite 9 von 19


- 10 -<br />

5. Wetteraukreis, Strukturförderung u. Umwelt (17.02.2011)<br />

5.1. Die Fachstelle Naturschutz- und Landschaftspflege beanstandet die vorgelegte<br />

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Die beiden Ausgleichsflächen seien ungeeignet, um<br />

das Defizit in Höhe von 313.505 Biotopwertpunkten nach der Kompensationsverordnung<br />

auch nur annähernd auszugleichen. Schon in ihrer Stellungnahme vom 18.08.2010 habe<br />

die Untere Naturschutzbehörde die Zusammenarbeit angeboten, um geeignete<br />

Ausgleichsflächen im Europäischen Vogelschutzgebiet 5519-401 zu erarbeiten. Es wird<br />

angeregt, den erforderlichen Ausgleich auf den städtischen Flächen Gemarkung Griedel,<br />

Flur 10, Nr. 63, 64 und 65 zu erbringen und diese als zweiten Geltungsbereich in Text und<br />

Karte des Bebauungsplanes festzusetzen und darzustellen. Die Flächen liegen im Bereich<br />

der alten Kläranlage. Hier böte sich eine Extensivierung des Grünlandes und eine<br />

Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland an. Da diese Flächen an der Wetter<br />

liegen, wären diese Maßnahmen auch ein Beitrag zur Umsetzung der Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtlinie. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die geplanten CEF-<br />

Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) dem Eingriff vorgreiflich sei<br />

und bei Beginn des Eingriffs ihre Funktion als Brutplatz der beiden betroffenen Arten<br />

erfüllen müsse. Dies könne eine halbes Jahr vor der Brutzeit gepflanzte Hecke für die<br />

Zielarten Girlitz und Wacholderdrossel nicht leisten. Daher sei die CEF-Maßnahme<br />

ausreichend lange vor Eingriffsbeginn durchzuführen. Hierüber sei im Sinne eines<br />

Monitorings vor Eingriffsbeginn der Nachweis zu führen, dass dies tatsächlich so<br />

umgesetzt werde.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Den Bedenken wird wie folgt abgeholfen:<br />

Die seitens der Unteren Naturschutzbehörde favorisierten Maßnahmen im Bereich der<br />

ehemaligen Kläranlage Griedel werden als Ausgleich in den normativen Teil des<br />

Bebauungsplanes einbezogen, d.h., sie finden Eingang in Text und Karte. Die Erweiterung<br />

des räumlichen Geltungsbereiches um die Fläche für Kompensationsmaßnahmen<br />

begründet die erneute Offenlage des entsprechend erweiterten Bebauungsplan-Entwurfes.<br />

Auch die aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen vorlaufenden Ersatzmaßnahmen<br />

werden entsprechend den Empfehlungen der Unteren Naturschutzbehörde in den Entwurf<br />

des Bebauungsplanes zur erneuten Ofenlage eingearbeitet.<br />

5.2. Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz weist darauf hin, dass auf dem Lager- und<br />

Umschlagplatz der Firma Gilbert durch das Geologie Sandau – Untersuchungsbericht vom<br />

02.10.2010 – Bodenuntersuchungen durchgeführt worden seien. Dabei wurden im Bereich<br />

der Abscheideranlage der Tank- und Abfüllanlage deutliche Bodenverunreinigungen und<br />

in den Bereichen der Lkw-Stellplätze geringe Bodenverunreinigungen mit<br />

Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Diese Bereiche werden in dem Bebauungsplan<br />

als „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“<br />

gekennzeichnet. Für diese Grundstücksbereiche sind bei künftigen Baumaßnahmen oder<br />

Umnutzungen entsprechende Maßnahmen einzuplanen. Folgende Maßnahmen seien<br />

durch den Grundstückseigentümer und/oder den Verursacher der Bodenverunreinigungen<br />

umzusetzen.<br />

- Zukünftige Bauarbeiten, Erdarbeiten oder Abbrucharbeiten in diesen Bereichen und in<br />

den Bereichen der tanktechnischen Einrichtungen sind durch ein fachlich geeignetes<br />

Ingenieurbüro oder durch einen geeigneten Gutachter zu begleiten und zu überwachen.<br />

Seite 10 von 19


- 11 -<br />

Verunreinigte Bereiche sind durch geeignete Maßnahmen wie Bodenaustausch zu<br />

sanieren.<br />

- Durchgeführte Untersuchungsmaßnahmen und Sanierungsarbeiten sind frühzeitig mit<br />

der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz des Wetteraukreises abzustimmen und sind<br />

zu dokumentieren. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist der Fachstelle Wasser-<br />

und Bodenschutz ein Bericht vorzulegen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Grundstückseigentümer und/oder Verursacher<br />

der Bodenverunreinigungen hierzu noch gesondert aufgefordert werde.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />

und zur Berücksichtigung im Vollzug des Bebauungsplanes, dem eigentlichen<br />

Adressaten, in der Plankarte hierzu vermerkt.<br />

5.3. Der Fachdienst Bauordnung verweist darauf, dass nur die Untere<br />

Denkmalschutzbehörde – nicht das Landesamt für Denkmalpflege – die zuständige<br />

Stelle für die Erteilung von Genehmigungen bei baulichen Veränderungen an/in unter<br />

Denkmalschutz stehenden Objekten und deren Umgebung sei. Dies sei in der<br />

Begründung zu korrigieren.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

5.4. Die Brandschutzdienststelle weist auf den Umfang der erforderlichen<br />

Löschwasserversorgung usw. hin.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen<br />

und im Vollzug des Bebauungsplanes, dem eigentlichen Adressaten, entsprechende<br />

Berücksichtigung finden. Für die Abwägung wesentlich ist, dass die<br />

Löschwasserversorgung grundsätzlich sichergestellt werden kann.<br />

6. Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH (17.02.2011)<br />

6.1. Das gebietsansässige Unternehmen erläutert seine Planungen: so soll im vorderen<br />

Teil des Gewerbegebietes eine Lagerhalle für Holzpellets erstellt werden. Angeschlossen<br />

daran erfolge die Errichtung von mind. 3 Lkw-Hallen zur Beladung der Lkw mit Pellets<br />

sowie deren Wartung. Insgesamt seien 10 – 15 Stellplätze für die Lkw auf einer<br />

versiegelten Fläche geplant. Im hinteren Bereich, von der Wetterstraße aus gesehen,<br />

erfolge die Einrichtung von 2 Wohnhäusern für die Betriebsinhaber: „Das hintere Haus<br />

dient rein zu Wohnzwecken meiner Eltern (Gesellschafter des Unternehmens), das<br />

vordere Haus soll von mir und meiner Familie selbst bewohnt werden. Das Gebäude<br />

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- 12 -<br />

beinhaltet zusätzlich ein Büro und hat zudem 2 Nebenanlagen für untergeordnete<br />

Nutzungen.“ Die geplante Halle weise eine Grundfläche von 600 qm zur Lagerung von<br />

derzeit Holzpellets aus. Die Ladehalle habe eine Grundfläche von rd. 108 qm, die<br />

Wartungshalle und die Waschhalle seien in ihrer Grundfläche vergleichbar. Das<br />

Wohnhaus für den Betriebsinhaber mit Büro habe eine Grundfläche von 170 qm zzgl.<br />

Nebenanlagen, das Wohnhaus für den Senior habe ebenfalls eine Grundfläche von<br />

170 qm.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

In einem Gewerbegebiet sind Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter<br />

ausnahmsweise zulässig, wobei die Baunutzungsverordnung keine Begrenzung von<br />

Grund- und Geschossflächen beziffert. Bei Hallengrundflächen von über 900 qm<br />

zzgl. der ebenfalls der Hauptnutzung zugeordneten Lkw-Stellplätze geht die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Butzbach</strong> davon aus, dass auch die beiden Wohnhäuser mit den genannten<br />

Grundflächen verhältnismäßig sind und seitens der Bauaufsicht genehmigt wird.<br />

7. Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH (28.04.2011)<br />

7.1. Nach Rücksprache mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> ist es nicht möglich, über einen<br />

Erschließungsvertrag die geplanten Straßen als öffentliche Straßen zu errichten. Es wird<br />

daher darum gebeten, dass das Unternehmen als Eigentümer die dortigen Straßen als<br />

Privatstraßen selbst realisieren zu dürfen. Bei der Planung würden sowohl die Zuwegung<br />

zu den Grünflächen im Norden gesichert als auch zur Eisenbahn ein Zugang dauerhaft<br />

sichergestellt.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Der Anregung wird entsprochen.<br />

Die Stichstraße zur Erschließung des Gewerbegebietes wird als private Verkehrsfläche<br />

ausgewiesen. Die Änderung führt absprachegemäß zu einer erneuten<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung.<br />

8. Herrn Thomas Mandler, Wetterstraße 31a (17.02.2011)<br />

8.1. Es wird festgestellt, dass die Zufahrtstraße zum Dorftreff (Geh- und Fahrrecht<br />

zugunsten der Nutzer des Dorftreffs) nur 25 m vom Haus Mandler entfernt liege und dass<br />

sie auch durch Lkw sehr stark genutzt werde. Gefragt, wird, was dagegen spricht, diese<br />

Zufahrtstraße auf dem schon vorhandenen Weg, der an den ehemaligen <strong>Butzbach</strong>er<br />

Armeewaren vorbei zum Dorftreff führt, auszubauen? Dann wäre zumindest der<br />

Lärmpegel abgeschwächt, sonst für den Lärmschutz gesorgt werden.<br />

Stellungnahme und Beschluss<br />

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.<br />

Auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> nimmt die Belange des Immissionsschutzes und den<br />

Schutzanspruch der Wohnbevölkerung sehr ernst. Dies dokumentiert aber gerade der<br />

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- 13 -<br />

Verzicht auf die Ausweisung einer Straßenverkehrsfläche für die rückwärtige Anbindung<br />

des Dorftreffs, um sicherzustellen, dass die Zufahrt außerhalb von Veranstaltungen<br />

unterbunden werden kann. Die Erschließung des Gewerbegebietes bzw.<br />

Gewerbebetriebes erfolgt auch weiterhin wie derzeit über die ehemalige Ladestraße<br />

parallel zu den Gleisanlagen. Damit können die Bedenken aber zurückgewiesen werden.<br />

b) 2. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB:<br />

(1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen<br />

Anregungen werden als Stellungnahmen der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> beschlossen.<br />

(2) Der Bebauungsplan wird in der gem. (1) geänderten Fassung im Entwurf zur<br />

nochmaligen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis zu a):<br />

einstimmig<br />

Abstimmungsergebnis zu b):<br />

einstimmig<br />

TOP 8<br />

Erschließung Baugebiet "In der Schmalbach" im <strong>Stadt</strong>teil Kirch-Göns<br />

a) Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 114 g HGO im<br />

Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt 2011<br />

b) Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der EVB GmbH<br />

Als Berichterstatter des Haupt – und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Schepp. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Bauen, Planung,<br />

Umwelt, Verkehr und Energie wurde der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die <strong>Stadt</strong>verordneten Euler, Maas,<br />

Schott, Kartmann, Otto und Bürgermeister Merle.<br />

Beschluss:<br />

Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Bauplätzen im Baugebiet „In der<br />

Schmalbach“ im <strong>Stadt</strong>teil Kirch-Göns wird beschlossen, umgehend mit den<br />

Erschließungsmaßnahmen (Erweiterung Wasserrohrnetz und Kanalisation, optional<br />

Gasrohrnetzerweiterung, Herstellung Baustraße) zu beginnen.<br />

Der Magistrat wird ermächtigt, vorbehaltlich des Eingangs der Zahlungseingänge der<br />

noch abzuwickelnden Grundstückskaufverträge im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt<br />

2011 als Erschließungsträger mit der EVB GmbH einen Erschließungsvertrag<br />

für die versorgungs- und entwässerungstechnische Erschließung (Wasser<br />

und Abwasser) abzuschließen und nach Durchführung der Tiefbauarbeiten die<br />

Herstellung der Baustraße zu beauftragen.<br />

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- 14 -<br />

Die Gasrohrnetzerweiterung durch die EVB GmbH erfolgt optional und nur bei<br />

Vorliegen einer entsprechenden Nachfrage. Die Herstellung der Stromversorgung<br />

erfolgt durch die OVAG Friedberg.<br />

Die Vorfinanzierung der versorgungs- und entwässerungstechnischen Erschließung<br />

erfolgt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, die haushaltsrechtliche Deckung und<br />

Zwischenfinanzierung ist durch Mehrerlöse aus Grundstücksverkäufen im<br />

Haushaltsjahr 2011 sichergestellt.<br />

Im Nachtragshaushalt 2011 sind die entsprechenden Kosten sowie die zu<br />

erwartenden Erlöse aus Grundstücksverkäufen 2011 im Baugebiet „In der<br />

Schmalbach“ zu veranschlagen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung erteilt ausdrücklich ihre vorherige Zustimmung<br />

zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 114 g HGO zur<br />

Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt<br />

2011. Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei Grundstücksverkäufen im<br />

Haushaltsjahr 2011, Buchungsstelle 57.571.01.822820 innerhalb des Budgets<br />

07.09.02 gewährleistet.<br />

Abstimmungsergebnis zu a):<br />

einstimmig<br />

Abstimmungsergebnis zu b):<br />

einstimmig<br />

TOP 9<br />

Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Hausen<br />

Bebauungsplan "Weingartenfeld"<br />

Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />

Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />

einstimmig zugestimmt hat.<br />

Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

1. Für den Abstell- und Lagerplatz rückwärtig des Anwesens Im Alten Dorf 20 in<br />

Hausen wird ein Bebauungsplan aufgestellt.<br />

2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Hausen, Flur 2<br />

Nr. 20, 21 und 24 je teilweise.<br />

3. Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Abstell- und Lagerplatzes<br />

mit reversiblen Unterstellmöglichkeiten.<br />

4. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in zweistufigen Regelverfahren.<br />

5. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einzuleiten.<br />

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Abstimmungsergebnis:<br />

1 Enthaltung<br />

restliche Zustimmung<br />

- 15 -<br />

TOP 10<br />

Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />

Abschnitt der Hauptroute von Fauerbach nach Hoch Weisel;<br />

hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />

Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />

Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />

einstimmig zugestimmt hat.<br />

An der Aussprache beteiligt sich <strong>Stadt</strong>verordnete Reineck.<br />

Beschluss:<br />

Der Herstellung des Baurechts beim ASV Gelnhausen für den Limesradwegabschnitt<br />

der Hauptroute von Fauerbach nach Hoch Weisel durch Antrag auf Entfallen der<br />

Planfeststellung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

TOP 11<br />

Limes-Radweg <strong>Butzbach</strong> - Hungen<br />

Abschnitt der Querverbindung von Griedel nach Rockenberg;<br />

hier: Antrag auf Entfallen der Planfeststellung<br />

Als Berichterstatter des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt, Verkehr und<br />

Energie teilt <strong>Stadt</strong>verordneter Görlach mit, dass der Ausschuss der Vorlage<br />

einstimmig zugestimmt hat.<br />

An der Aussprache beteiligt sich <strong>Stadt</strong>verordneter Hübner.<br />

Beschluss:<br />

Der Herstellung des Baurechts beim ASV Gelnhausen für den Limesradwegabschnitt<br />

der Querverbindung von Griedel nach Rockenberg durch Antrag auf Entfallen der<br />

Planfeststellung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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- 16 -<br />

TOP 12<br />

Forsteinrichtung im Hospitalwald St. Wendel, Gemarkung Nieder-Weisel<br />

Beschluss zur Schlussverhandlung<br />

Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />

Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung im Hospitalwald St. Wendel, Gemarkung<br />

Nieder Weisel, wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

TOP 13<br />

Kooperation EVB/OVAG für Stromnetzbetrieb<br />

a) Gründung der Komplementär-GmbH der neuen GmbH & Co. KG<br />

b) Gründung der KG<br />

hier: Beratung und Beschlussfassung<br />

Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />

An der Aussprache beteiligt sich <strong>Stadt</strong>verordneter Schröter. Er stellt den Antrag auf<br />

Änderung des § 11. Hier soll ein Vertreter der Arbeitnehmer in den Beirat<br />

aufgenommen werden, somit erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 9.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt folgende Änderung:<br />

In § 11 wird die Anzahl der Mitglieder auf 9 festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis des Antrages:<br />

einstimmig<br />

Beschluss:<br />

zu a)<br />

Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages zur Gründung der<br />

Komplementär GmbH (<strong>Butzbach</strong>er Netzbetrieb Verwaltungs GmbH) wird zugestimmt.<br />

zu b)<br />

Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages zur Gründung der<br />

KG (<strong>Butzbach</strong>er Netzbetrieb GmbH & Co. KG) wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis zu a):<br />

einstimmig<br />

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Abstimmungsergebnis zu b):<br />

einstimmig<br />

TOP 14<br />

Beteiligungsbericht 2010<br />

- 17 -<br />

An der Aussprache beteiligen sich <strong>Stadt</strong>verordneter Holzfuß und Bürgermeister<br />

Merle.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach erläutert, dass der Beschluss die<br />

Kenntnisnahme beinhaltet, nach der Sommerpause besteht in der nächsten<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung Gelegenheit zur Aussprache.<br />

Beschluss:<br />

Der Beteiligungsbericht der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> für das Jahr 2010 wird gemäß § 123 a<br />

der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen<br />

des Berichtes ist öffentlich bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

TOP 15<br />

Berichtswesen<br />

hier: Budgetberichte zum 31.05.2011<br />

Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Schepp. Der Ausschuss hat die Vorlage einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der Sachstandsbericht über die im Rahmen des Berichtswesens zu erstellenden<br />

Budgetberichte zum 31.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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- 18 -<br />

TOP 16<br />

Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen<br />

und zwei Stellvertretern in die Betriebskommission des Eigenbetriebs<br />

Gebäudewirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> (EGB)<br />

Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />

Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nach den<br />

Grundsätzen des § 55 HGO gemäß § 6 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in<br />

Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> Herrn Sigmar Leander und Herrn Otfried Herling sowie als<br />

Stellvertreter Herrn Achim Thiel und Herrn Ralph Miller als wirtschaftlich oder<br />

technisch besonders erfahrene Personen in die Betriebskommission des<br />

Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft der <strong>Stadt</strong> <strong>Butzbach</strong> zu wählen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

TOP 17<br />

Wahl von zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen Personen<br />

und zwei Stellvertretern in die Betriebskommission des Eigenbetriebs<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> (EAB)<br />

Als Berichterstatter des Haupt- und Finanzausschusses berichtet <strong>Stadt</strong>verordneter<br />

Schepp. Der Ausschuss hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.<br />

Ohne Aussprache fasst die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung folgenden<br />

Beschluss:<br />

Es wird beschlossen, durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nach den<br />

Grundsätzen des § 55 HGO gemäß § 6 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in<br />

Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />

<strong>Butzbach</strong> Herrn Michael Weiß und Herrn Jürgen Hofmann sowie als<br />

Stellvertreter Herrn Heinz Bärthel und Herrn Otmar Kullmer als wirtschaftlich oder<br />

technisch besonders erfahrene Personen in die Betriebskommission des<br />

Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung <strong>Butzbach</strong> zu wählen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig<br />

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- 19 -<br />

TOP 18<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 06.06.2011;<br />

hier: Beteiligungsbericht 2010<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach stellt fest, dass sich der Antrag der FDP<br />

Fraktion mit dem Beschluss zu Top 14 erledigt hat.<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Holzfuß regt an, dass die Formulierung lauten sollte, dass dem<br />

Antrag entsprochen wurde. <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Dr. Görlach kann dem nicht<br />

entsprechen, da Top 14 vor Top 18 behandelt wurde.<br />

Der <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher schließt die Sitzung.<br />

gez. gez.<br />

( Dr. Matthias Görlach )<br />

Vorsitzender<br />

( Beate Seiler )<br />

Schriftführerin<br />

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