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Grünzüge rund um München in Gefahr!<br />

Antrag Nr. 2795 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL <strong>vom</strong> 24.04.2001<br />

Anlage:<br />

Antrag Nr. 2795 <strong>vom</strong> 24.04.2001<br />

Inhalt:<br />

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung<br />

<strong>vom</strong> 28.11.2001 (SB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

I. Vortrag der Referentin<br />

1. Rechtsvorschriften für Schutzgebiete Seite 2<br />

2. Aktuell vorgesehene Großprojekte Seite 4<br />

3. Auswirkungen auf die Landeshauptstadt<br />

München und Einflussmöglichkeiten auf<br />

Projekte im Umland Seite 5<br />

II. Antrag der Referentin Seite 6<br />

III. Beschluss Seite 7<br />

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Referat für Stadtplanung<br />

und Bauordnung<br />

Stadtentwicklungsplanung<br />

PLAN HA I/13


I. Vortrag der Referentin<br />

Seite 2<br />

Die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL hat am 24.04.2001 den anliegenden Antrag Nr.<br />

2795 gestellt. Eine Terminverlängerung wurde am 31.05.2001 beantragt.<br />

Zuständig für die Angelegenheit ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß<br />

§ 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt<br />

München, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist.<br />

Das Planungsreferat nimmt inhaltlich zum Antrag Nr. 2795 wie folgt Stellung:<br />

1. Rechtsvorschriften für Schutzgebiete<br />

Bannwald<br />

Einschlägig für die Festsetzung von Bannwald ist Art. 11 Bayerisches Waldgesetz<br />

(BayWaldG). Nach Absatz 1 soll Wald, der aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen<br />

Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen<br />

unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und<br />

dem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für<br />

die Luftreinhaltung zukommt, durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt werden,<br />

soweit er in Regionalplänen ausgewiesen ist. Entsprechend den Zielen B III 3.3 und<br />

3.4 des Regionalplanes sind Wälder, die zu Bannwald erklärt werden sollen, im Regionalplan<br />

festgesetzt (Abgrenzung nach Karte 3 Landschaft und Erholung, Tekturkarte<br />

Bannwald). Gem. Regionalplan B III 3.5 sollen bis zum Inkrafttreten der Bannwaldverordnungen<br />

Planungen und Maßnahmen unterbleiben, die geeignet sind, die<br />

Erklärung zu Bannwald in Frage zu stellen.<br />

Ist ein Wald bereits als Bannwald ausgewiesen, gilt für seine Erhaltung Art. 9<br />

BayWaldG. Im Ergebnis kann für Bannwald eine Erlaubnis zur Rodung erteilt werden,<br />

wenn sichergestellt ist, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald<br />

neu begründet wird, der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem<br />

zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann<br />

(BayWaldG Art. 9 Abs. 6 Satz 2).<br />

Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann eine Rodungserlaubnis erteilt<br />

werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Wohls es erfordern.<br />

Als Grundsatz gilt, dass Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

anzupassen sind (§ 1 Abs. 4 BauGB).<br />

Regionale Grünzüge<br />

Regionale Grünzüge sind im Siedlungs- und Freiraumkonzept (Regionalplan B II 4.1<br />

und 4.2 Karte 2 Siedlung und Versorgung, Tektur Siedlung Freiraum Verkehr des Regionalplans)<br />

festgelegt. Für die Bauleitplanung der Gemeinden besteht Anpassungspflicht.<br />

Regionale Grünzüge dienen<br />

� der Sicherung von Freiräumen<br />

� der Verbesserung des Bioklimas und der Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches<br />

� der Gliederung der Siedlungsräume<br />

� der Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen.<br />

Regionale Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten<br />

Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen<br />

nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen<br />

Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion nicht entgegensteht.


Seite 3<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Landschaftsschutzgebiete haben gemäß Art. 10 Bayerisches Naturschutzgesetz<br />

(BayNatSchG) das Ziel,<br />

� die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />

zu erhalten oder wiederherzustellen sowie<br />

� sie wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder<br />

� wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung zu sichern.<br />

Somit sind Eingriffe, die diesem Ziel zuwiderlaufen, nicht zulässig und Landschaftsschutzgebiete<br />

insbesondere von Bebauung freizuhalten.<br />

Auch wenn dies, bei privilegierten Vorhaben im Außenbereich gemäß Art. 35, Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) und bei als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Flächen,<br />

die gemäß Art. 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet sind, wie z. B. Teile<br />

von Bogenhausen und Solln, aufgrund baurechtlicher Regelungen nicht immer möglich<br />

ist, hat das Ziel der Freihaltung der als Landschaftsschutzgebiete gesicherten<br />

Flächen höchste Priorität.<br />

In Fällen, in denen wie z.B. bei der Legalisierung der bereits vor Jahrzehnten ungenehmigt<br />

gebauten Siedlung am Regattaweg Bebauung zugelassen wird, muss die<br />

Landschaftsschutzverordnung im Rahmen eines aufwendigen Verfahrens aufgehoben<br />

werden, da sich Bebauung und Landschaftsschutz <strong>vom</strong> Grundsatz her ausschließen.<br />

Solche Teilaufhebungen von Landschaftsschutzgebieten sind jedoch nur bei triftigen<br />

Gründen und bei Bereitstellung ausreichender Ausgleichsflächen für die Bereiche, die<br />

aus dem Umgriff der Landschaftsschutzverordnung herausgenommen werden, möglich.<br />

In München wurde ein solches Verfahren bisher nur in zwei Fällen durchgeführt.<br />

Landschaftsschutzgebiete werden als Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung angesehen,<br />

da gerade in einer Großstadt wie München dem Erhalt und der Wiederherstellung<br />

von zusammenhängenden Landschaftsräumen als Lebensstätten für Pflanzen<br />

und Tiere, Flächen für naturnahe Erholung, als Vernetzungskorridore und als Entwicklungspotential<br />

für einen übergeordneten Biotopverbund großes Gewicht zukommt.<br />

Angesichts des Siedlungsdrucks kommt dem Freiraumschutz große Bedeutung zu.<br />

2. Aktuell vorgesehene Großprojekte<br />

Als Großprojekte im näheren Stadtumland können genannt werden:<br />

� Ansiedlung von Infineon auf einem Areal angrenzend an den S-Bahnhof Fasanenpark<br />

auf dem Gemeindegebiet von Neubiberg: 62 ha, 7.000 Arbeitsplätze<br />

� Biotechnologie bei der GSF in Oberschleißheim; Größe ca. 10 ha<br />

� Biotechnologie in Martinsried, südlich Max-Planck-Institute; 20 ha, ca. 2.000 Arbeitsplätze<br />

� Ikea in Taufkirchen (21.000 qm Verkaufsfläche)<br />

Infineon in Neubiberg<br />

Bereits 1996 sollte der Grünzug „Gleißental/Hachinger Tal“ aus regionalplanerischen<br />

Gründen an dieser Stelle zurückgenommen werden um eine am S-Bahnhof orientierte<br />

Bebauung zu ermöglichen. Die geplante Rücknahme des Grünzugs hatte der Regionale<br />

Planungsverband (RPV) 1996 aufgrund der Einwände der Gemeinden Neubiberg<br />

und Unterhaching zunächst nicht realisiert. Dies hat sich aber inzwischen geändert:<br />

Zu den Gründen der <strong>vom</strong> Planungsausschuss des RPV am 24.04.2001 der Verbandsversammlung<br />

erneut empfohlenen Rücknahme:<br />

- Der betroffene Freiraum gehört zum westlichen Randbereich des regionalen<br />

Grünzugs „Gleißental/Hachinger Tal“, der sich nach Süden nicht mehr fortsetzt;<br />

vielmehr schließt dort ein bereits weitgehend bebautes Gebiet im Gemeindegebiet<br />

von Unterhaching an. Damit kommt diesem Teilbereich gegenüber dem Land-


Seite 4<br />

schaftspark auf dem ehemaligen Flugplatz Neubiberg und dem Freiraum entlang<br />

der Autobahn, auf dem großräumig und ungehindert Frischluft aus dem Süden in<br />

das Stadtgebiet hineinziehen kann, nur eine untergeordnete Bedeutung zu.<br />

Nach der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz wird<br />

durch die Rücknahme am S-Bahnhof die auch für die Landeshauptstadt München<br />

wichtige Klimafunktion des Grünzuges nicht beeinträchtigt.<br />

- Mit der beabsichtigten Regionalplanänderung werden einschlägige Ziele des Landesentwicklungsplanes<br />

Bayern (LEP) und des Regionalplanes München („Regionales<br />

Siedlungs- und Freiraumkonzept“) eingehalten, wie z. B.<br />

� Lage im Bereich einer Entwicklungsachse (LEP-Ziel B II 1.1 Abs. 1)<br />

� Städtebauliche Verdichtung an Haltestellen von schienengebundenen ÖPNV<br />

(LEP-Ziel B II 1.10, Satz 2), d.h. dass vor allem an geeigneten S-Bahnhaltepunkten<br />

Verdichtungen stattfinden sollen und die S-Bahn zur Erschließung<br />

von Arbeitsplätzen beitragen soll (derzeit wird die S-Bahnlinie zweigleisig ausgebaut,<br />

ein Zehnminutentakt eingeführt, sowie der Bahnhof auch auf die Seite<br />

hin ausgerichtet, wo Infineon bauen will).<br />

Die Bauleitplanverfahren sollen demnächst eingeleitet werden. Die Landeshauptstadt<br />

München wird beteiligt.<br />

GSF in Oberschleißheim<br />

Die Planung ist noch nicht konkret, d.h. es sind bisher keine offiziellen Verfahren eingeleitet.<br />

Soweit es zu einem Verfahren kommt, sind hier Bannwald und Regionaler<br />

Grünzug betroffen.<br />

Biotechnologieansiedlung im Bannwald in Martinsried<br />

Die im Strukturgutachten <strong>vom</strong> Februar 2000 des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum<br />

München „Bio-Regio Würmtal“ genannte Fläche liegt im Bannwald und<br />

im regionalen Grünzug. Ein konkretes Verfahren ist aber nicht eingeleitet.<br />

Wegen massiver Proteste hat die Gemeinde Planegg nun mit Gemeinderatsbeschluss<br />

<strong>vom</strong> 27.09.2001 von der Planung der Biotechnologieinstitute im Bannwald<br />

Abstand genommen.<br />

Die Anträge Nr. 2475 der Stadträtin von Walter <strong>vom</strong> 25.01.2001 und Nr. 2625 der<br />

F.D.P. <strong>vom</strong> 05.03.2001, die eine Ansiedlung der Biotechnologieinstitute im Bannwald<br />

in Martinsried verhindern wollten, werden im Stadtrat gesondert behandelt.<br />

Ikea in Taufkirchen<br />

Hierfür ist ein Raumordnungsverfahren eingeleitet; eine abschließende Stellungnahme<br />

der Landeshauptstadt München liegt noch nicht vor. In der 173. RPV-PA am<br />

18.09.2001 wurde die Behandlung IKEA vertagt.<br />

Das Projekt liegt nicht im regionalen Grünzug, aber in einem zu Bannwald erklärten<br />

Gebiet. Allerdings ist dort nach einem Windbruch kein Wald mehr vorhanden, sondern<br />

Wiese. Nach Darstellung der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes<br />

ist es daher umstritten, ob diesem Gebiet noch Bannwaldqualität zukommt. Dies<br />

könne jedoch dahingestellt bleiben, weil der Projektträger eine Ersatzaufforstung im<br />

unmittelbaren Anschluss an den bestehenden Bannwald gewährleistet.<br />

Es bestehen hier aber gravierende Bedenken im Hinblick auf die Größenordnung des<br />

zentrenrelevanten Randsortimentes, die fehlende leistungsgerechte ÖPNV-Anbindung<br />

sowie die städtebaulich nicht-integrierte Lage.<br />

3. Auswirkungen auf die Landeshauptstadt München und ihre Einflussmöglichkeiten<br />

auf Projekte im Umland, die Bannwald /Regionale Grünzüge betreffen


Seite 5<br />

Durch Bauvorhaben in stadtnahen geschützten Freiräumen können sich Beeinträchtigungen<br />

für die Stadt München und andere Siedlungsräume nicht nur in klimatischer<br />

Hinsicht (Kaltluftentstehungsräume, Luftaustauschbahnen) und bezogen auf die Boden-<br />

und Grundwasserschutzfunktionen ergeben, sondern es können damit auch Einschränkungen<br />

sowohl für die Naherholungsnutzung (Reduzierung der Flächen, Veränderung<br />

des Landschaftsbildes, Störungen von Wegebeziehungen) als auch für die<br />

Erhaltung und Entwicklung übergeordneter landschaftsbezogener Biotopvernetzung<br />

(Arten- und Biotopschutz) verbunden sein.<br />

In der Regel wird die Landeshauptstadt München bei Projekten im näheren Umland<br />

im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 als Träger öffentlicher Belange<br />

beteiligt (Raumordnungsverfahren oder Bauleitplanverfahren). Sie gibt dann unter regional-,<br />

wirtschafts- und entwicklungspolitischen sowie unter verkehrlichen und landschaftsplanerischen<br />

Gesichtspunkten eine Stellungnahme dazu ab.<br />

Über die städtischen Mitglieder im Regionalen Planungsverband ist darüber hinaus<br />

eine gewisse Einflussmöglichkeit gegeben (bei bedeutsamen Großprojekten im Umland).<br />

Allerdings hat die Landeshauptstadt München nur einen Stimmenanteil von<br />

40 % im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München.<br />

Direkte Einflussmöglichkeiten auf die Flächen außerhalb des Stadtgebietes hat die<br />

Landeshauptstadt München abgesehen von den Flächen in ihrem Eigentum aber<br />

nicht. Jedoch kann man über die entsprechende Flächensicherung innerhalb des<br />

Stadtgebiets über ein durchgehendes Rad-Fußwegenetz zu den Umlandgemeinden<br />

die Notwendigkeit der geschützten Freiräume unterstreichen. Dies kann auch durch<br />

Ausbaukonzepte unterstützt werden, die sich mit der Stadtrandsituation beschäftigen.<br />

Auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden (Grüngürtel rund<br />

um München, Perspektive München, Erholungsflächenverein, Verein Dachauer Moos<br />

und Heideflächenverein) wird zur Erhaltung und Pflege der ausgewiesenen Schutzgebiete<br />

beigetragen.<br />

Dem Antrag Nr. 2795 der Stadtratfraktion DIE GRÜNEN/RL kann nur nach Maßgabe der vorstehenden<br />

Ausführungen entsprochen werden.<br />

Das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Baureferat wurden beteiligt.<br />

Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse<br />

vor.<br />

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn<br />

Stadtrat Schottenheim, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.<br />

II. Antrag der Referentin<br />

Ich beantrage Folgendes:<br />

1. Das Planungsreferat bleibt beauftragt, bei anstehenden Verwaltungsverfahren zu den<br />

verschiedenen Großprojekten in der Region München die Belange des Freiraum- und<br />

Landschaftsschutzes wie bisher mit dem notwendigen Gewicht zu bewerten und zu würdigen.<br />

2. Der Antrag Nr. 2795 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL <strong>vom</strong> 24.04.2001 ist damit geschäftsordnungsgemäß<br />

behandelt.


III. Beschluss<br />

Nach Antrag<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Seite 6<br />

Der Vorsitzende Die Referentin<br />

Ober-/Bürgermeister Thalgott<br />

Stadtbaurätin<br />

IV. Abdruck von I. mit III.<br />

Über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />

an das Direktorium HA II/V1<br />

an das Direktorium HA II/V3<br />

an das Revisionsamt<br />

an die Stadtkämmerei<br />

mit der Bitte um Kenntnisnahme.<br />

V. Wv. Planungsreferat SG 3<br />

zur weiteren Veranlassung.<br />

Zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift<br />

wird bestätigt.<br />

2. An das Baureferat HA Gartenbau - G<br />

3. An das Baureferat HA Tiefbau<br />

4. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft<br />

5. An das Referat für Gesundheit und Umwelt<br />

6. An das Kommunalreferat<br />

7. An das Planungsreferat HA I<br />

8. An das Planungsreferat HA II<br />

9. An das Planungsreferat HA III<br />

10. An das Planungsreferat HA IV


11. An das Planungsreferat SG 3<br />

mit der Bitte um Kenntnisnahme.<br />

12. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/13<br />

zum Vollzug des Beschlusses.<br />

Am ...................................<br />

Planungsreferat SG 3<br />

I. A.<br />

Seite 7

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