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Grünzüge rund um München in Gefahr!<br />
Antrag Nr. 2795 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL <strong>vom</strong> 24.04.2001<br />
Anlage:<br />
Antrag Nr. 2795 <strong>vom</strong> 24.04.2001<br />
Inhalt:<br />
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung<br />
<strong>vom</strong> 28.11.2001 (SB)<br />
Öffentliche Sitzung<br />
I. Vortrag der Referentin<br />
1. Rechtsvorschriften für Schutzgebiete Seite 2<br />
2. Aktuell vorgesehene Großprojekte Seite 4<br />
3. Auswirkungen auf die Landeshauptstadt<br />
München und Einflussmöglichkeiten auf<br />
Projekte im Umland Seite 5<br />
II. Antrag der Referentin Seite 6<br />
III. Beschluss Seite 7<br />
/mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input1138.doc<br />
Referat für Stadtplanung<br />
und Bauordnung<br />
Stadtentwicklungsplanung<br />
PLAN HA I/13
I. Vortrag der Referentin<br />
Seite 2<br />
Die Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL hat am 24.04.2001 den anliegenden Antrag Nr.<br />
2795 gestellt. Eine Terminverlängerung wurde am 31.05.2001 beantragt.<br />
Zuständig für die Angelegenheit ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß<br />
§ 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt<br />
München, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist.<br />
Das Planungsreferat nimmt inhaltlich zum Antrag Nr. 2795 wie folgt Stellung:<br />
1. Rechtsvorschriften für Schutzgebiete<br />
Bannwald<br />
Einschlägig für die Festsetzung von Bannwald ist Art. 11 Bayerisches Waldgesetz<br />
(BayWaldG). Nach Absatz 1 soll Wald, der aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen<br />
Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen<br />
unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und<br />
dem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für<br />
die Luftreinhaltung zukommt, durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt werden,<br />
soweit er in Regionalplänen ausgewiesen ist. Entsprechend den Zielen B III 3.3 und<br />
3.4 des Regionalplanes sind Wälder, die zu Bannwald erklärt werden sollen, im Regionalplan<br />
festgesetzt (Abgrenzung nach Karte 3 Landschaft und Erholung, Tekturkarte<br />
Bannwald). Gem. Regionalplan B III 3.5 sollen bis zum Inkrafttreten der Bannwaldverordnungen<br />
Planungen und Maßnahmen unterbleiben, die geeignet sind, die<br />
Erklärung zu Bannwald in Frage zu stellen.<br />
Ist ein Wald bereits als Bannwald ausgewiesen, gilt für seine Erhaltung Art. 9<br />
BayWaldG. Im Ergebnis kann für Bannwald eine Erlaubnis zur Rodung erteilt werden,<br />
wenn sichergestellt ist, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald<br />
neu begründet wird, der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem<br />
zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann<br />
(BayWaldG Art. 9 Abs. 6 Satz 2).<br />
Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann eine Rodungserlaubnis erteilt<br />
werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Wohls es erfordern.<br />
Als Grundsatz gilt, dass Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />
anzupassen sind (§ 1 Abs. 4 BauGB).<br />
Regionale Grünzüge<br />
Regionale Grünzüge sind im Siedlungs- und Freiraumkonzept (Regionalplan B II 4.1<br />
und 4.2 Karte 2 Siedlung und Versorgung, Tektur Siedlung Freiraum Verkehr des Regionalplans)<br />
festgelegt. Für die Bauleitplanung der Gemeinden besteht Anpassungspflicht.<br />
Regionale Grünzüge dienen<br />
� der Sicherung von Freiräumen<br />
� der Verbesserung des Bioklimas und der Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches<br />
� der Gliederung der Siedlungsräume<br />
� der Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen.<br />
Regionale Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten<br />
Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen<br />
nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen<br />
Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion nicht entgegensteht.
Seite 3<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Landschaftsschutzgebiete haben gemäß Art. 10 Bayerisches Naturschutzgesetz<br />
(BayNatSchG) das Ziel,<br />
� die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
zu erhalten oder wiederherzustellen sowie<br />
� sie wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder<br />
� wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung zu sichern.<br />
Somit sind Eingriffe, die diesem Ziel zuwiderlaufen, nicht zulässig und Landschaftsschutzgebiete<br />
insbesondere von Bebauung freizuhalten.<br />
Auch wenn dies, bei privilegierten Vorhaben im Außenbereich gemäß Art. 35, Abs. 1<br />
Baugesetzbuch (BauGB) und bei als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Flächen,<br />
die gemäß Art. 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet sind, wie z. B. Teile<br />
von Bogenhausen und Solln, aufgrund baurechtlicher Regelungen nicht immer möglich<br />
ist, hat das Ziel der Freihaltung der als Landschaftsschutzgebiete gesicherten<br />
Flächen höchste Priorität.<br />
In Fällen, in denen wie z.B. bei der Legalisierung der bereits vor Jahrzehnten ungenehmigt<br />
gebauten Siedlung am Regattaweg Bebauung zugelassen wird, muss die<br />
Landschaftsschutzverordnung im Rahmen eines aufwendigen Verfahrens aufgehoben<br />
werden, da sich Bebauung und Landschaftsschutz <strong>vom</strong> Grundsatz her ausschließen.<br />
Solche Teilaufhebungen von Landschaftsschutzgebieten sind jedoch nur bei triftigen<br />
Gründen und bei Bereitstellung ausreichender Ausgleichsflächen für die Bereiche, die<br />
aus dem Umgriff der Landschaftsschutzverordnung herausgenommen werden, möglich.<br />
In München wurde ein solches Verfahren bisher nur in zwei Fällen durchgeführt.<br />
Landschaftsschutzgebiete werden als Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung angesehen,<br />
da gerade in einer Großstadt wie München dem Erhalt und der Wiederherstellung<br />
von zusammenhängenden Landschaftsräumen als Lebensstätten für Pflanzen<br />
und Tiere, Flächen für naturnahe Erholung, als Vernetzungskorridore und als Entwicklungspotential<br />
für einen übergeordneten Biotopverbund großes Gewicht zukommt.<br />
Angesichts des Siedlungsdrucks kommt dem Freiraumschutz große Bedeutung zu.<br />
2. Aktuell vorgesehene Großprojekte<br />
Als Großprojekte im näheren Stadtumland können genannt werden:<br />
� Ansiedlung von Infineon auf einem Areal angrenzend an den S-Bahnhof Fasanenpark<br />
auf dem Gemeindegebiet von Neubiberg: 62 ha, 7.000 Arbeitsplätze<br />
� Biotechnologie bei der GSF in Oberschleißheim; Größe ca. 10 ha<br />
� Biotechnologie in Martinsried, südlich Max-Planck-Institute; 20 ha, ca. 2.000 Arbeitsplätze<br />
� Ikea in Taufkirchen (21.000 qm Verkaufsfläche)<br />
Infineon in Neubiberg<br />
Bereits 1996 sollte der Grünzug „Gleißental/Hachinger Tal“ aus regionalplanerischen<br />
Gründen an dieser Stelle zurückgenommen werden um eine am S-Bahnhof orientierte<br />
Bebauung zu ermöglichen. Die geplante Rücknahme des Grünzugs hatte der Regionale<br />
Planungsverband (RPV) 1996 aufgrund der Einwände der Gemeinden Neubiberg<br />
und Unterhaching zunächst nicht realisiert. Dies hat sich aber inzwischen geändert:<br />
Zu den Gründen der <strong>vom</strong> Planungsausschuss des RPV am 24.04.2001 der Verbandsversammlung<br />
erneut empfohlenen Rücknahme:<br />
- Der betroffene Freiraum gehört zum westlichen Randbereich des regionalen<br />
Grünzugs „Gleißental/Hachinger Tal“, der sich nach Süden nicht mehr fortsetzt;<br />
vielmehr schließt dort ein bereits weitgehend bebautes Gebiet im Gemeindegebiet<br />
von Unterhaching an. Damit kommt diesem Teilbereich gegenüber dem Land-
Seite 4<br />
schaftspark auf dem ehemaligen Flugplatz Neubiberg und dem Freiraum entlang<br />
der Autobahn, auf dem großräumig und ungehindert Frischluft aus dem Süden in<br />
das Stadtgebiet hineinziehen kann, nur eine untergeordnete Bedeutung zu.<br />
Nach der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz wird<br />
durch die Rücknahme am S-Bahnhof die auch für die Landeshauptstadt München<br />
wichtige Klimafunktion des Grünzuges nicht beeinträchtigt.<br />
- Mit der beabsichtigten Regionalplanänderung werden einschlägige Ziele des Landesentwicklungsplanes<br />
Bayern (LEP) und des Regionalplanes München („Regionales<br />
Siedlungs- und Freiraumkonzept“) eingehalten, wie z. B.<br />
� Lage im Bereich einer Entwicklungsachse (LEP-Ziel B II 1.1 Abs. 1)<br />
� Städtebauliche Verdichtung an Haltestellen von schienengebundenen ÖPNV<br />
(LEP-Ziel B II 1.10, Satz 2), d.h. dass vor allem an geeigneten S-Bahnhaltepunkten<br />
Verdichtungen stattfinden sollen und die S-Bahn zur Erschließung<br />
von Arbeitsplätzen beitragen soll (derzeit wird die S-Bahnlinie zweigleisig ausgebaut,<br />
ein Zehnminutentakt eingeführt, sowie der Bahnhof auch auf die Seite<br />
hin ausgerichtet, wo Infineon bauen will).<br />
Die Bauleitplanverfahren sollen demnächst eingeleitet werden. Die Landeshauptstadt<br />
München wird beteiligt.<br />
GSF in Oberschleißheim<br />
Die Planung ist noch nicht konkret, d.h. es sind bisher keine offiziellen Verfahren eingeleitet.<br />
Soweit es zu einem Verfahren kommt, sind hier Bannwald und Regionaler<br />
Grünzug betroffen.<br />
Biotechnologieansiedlung im Bannwald in Martinsried<br />
Die im Strukturgutachten <strong>vom</strong> Februar 2000 des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum<br />
München „Bio-Regio Würmtal“ genannte Fläche liegt im Bannwald und<br />
im regionalen Grünzug. Ein konkretes Verfahren ist aber nicht eingeleitet.<br />
Wegen massiver Proteste hat die Gemeinde Planegg nun mit Gemeinderatsbeschluss<br />
<strong>vom</strong> 27.09.2001 von der Planung der Biotechnologieinstitute im Bannwald<br />
Abstand genommen.<br />
Die Anträge Nr. 2475 der Stadträtin von Walter <strong>vom</strong> 25.01.2001 und Nr. 2625 der<br />
F.D.P. <strong>vom</strong> 05.03.2001, die eine Ansiedlung der Biotechnologieinstitute im Bannwald<br />
in Martinsried verhindern wollten, werden im Stadtrat gesondert behandelt.<br />
Ikea in Taufkirchen<br />
Hierfür ist ein Raumordnungsverfahren eingeleitet; eine abschließende Stellungnahme<br />
der Landeshauptstadt München liegt noch nicht vor. In der 173. RPV-PA am<br />
18.09.2001 wurde die Behandlung IKEA vertagt.<br />
Das Projekt liegt nicht im regionalen Grünzug, aber in einem zu Bannwald erklärten<br />
Gebiet. Allerdings ist dort nach einem Windbruch kein Wald mehr vorhanden, sondern<br />
Wiese. Nach Darstellung der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes<br />
ist es daher umstritten, ob diesem Gebiet noch Bannwaldqualität zukommt. Dies<br />
könne jedoch dahingestellt bleiben, weil der Projektträger eine Ersatzaufforstung im<br />
unmittelbaren Anschluss an den bestehenden Bannwald gewährleistet.<br />
Es bestehen hier aber gravierende Bedenken im Hinblick auf die Größenordnung des<br />
zentrenrelevanten Randsortimentes, die fehlende leistungsgerechte ÖPNV-Anbindung<br />
sowie die städtebaulich nicht-integrierte Lage.<br />
3. Auswirkungen auf die Landeshauptstadt München und ihre Einflussmöglichkeiten<br />
auf Projekte im Umland, die Bannwald /Regionale Grünzüge betreffen
Seite 5<br />
Durch Bauvorhaben in stadtnahen geschützten Freiräumen können sich Beeinträchtigungen<br />
für die Stadt München und andere Siedlungsräume nicht nur in klimatischer<br />
Hinsicht (Kaltluftentstehungsräume, Luftaustauschbahnen) und bezogen auf die Boden-<br />
und Grundwasserschutzfunktionen ergeben, sondern es können damit auch Einschränkungen<br />
sowohl für die Naherholungsnutzung (Reduzierung der Flächen, Veränderung<br />
des Landschaftsbildes, Störungen von Wegebeziehungen) als auch für die<br />
Erhaltung und Entwicklung übergeordneter landschaftsbezogener Biotopvernetzung<br />
(Arten- und Biotopschutz) verbunden sein.<br />
In der Regel wird die Landeshauptstadt München bei Projekten im näheren Umland<br />
im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 als Träger öffentlicher Belange<br />
beteiligt (Raumordnungsverfahren oder Bauleitplanverfahren). Sie gibt dann unter regional-,<br />
wirtschafts- und entwicklungspolitischen sowie unter verkehrlichen und landschaftsplanerischen<br />
Gesichtspunkten eine Stellungnahme dazu ab.<br />
Über die städtischen Mitglieder im Regionalen Planungsverband ist darüber hinaus<br />
eine gewisse Einflussmöglichkeit gegeben (bei bedeutsamen Großprojekten im Umland).<br />
Allerdings hat die Landeshauptstadt München nur einen Stimmenanteil von<br />
40 % im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München.<br />
Direkte Einflussmöglichkeiten auf die Flächen außerhalb des Stadtgebietes hat die<br />
Landeshauptstadt München abgesehen von den Flächen in ihrem Eigentum aber<br />
nicht. Jedoch kann man über die entsprechende Flächensicherung innerhalb des<br />
Stadtgebiets über ein durchgehendes Rad-Fußwegenetz zu den Umlandgemeinden<br />
die Notwendigkeit der geschützten Freiräume unterstreichen. Dies kann auch durch<br />
Ausbaukonzepte unterstützt werden, die sich mit der Stadtrandsituation beschäftigen.<br />
Auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden (Grüngürtel rund<br />
um München, Perspektive München, Erholungsflächenverein, Verein Dachauer Moos<br />
und Heideflächenverein) wird zur Erhaltung und Pflege der ausgewiesenen Schutzgebiete<br />
beigetragen.<br />
Dem Antrag Nr. 2795 der Stadtratfraktion DIE GRÜNEN/RL kann nur nach Maßgabe der vorstehenden<br />
Ausführungen entsprochen werden.<br />
Das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Baureferat wurden beteiligt.<br />
Die Bezirksausschuss-Satzung sieht in vorliegender Angelegenheit keine Beteiligung der Bezirksausschüsse<br />
vor.<br />
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn<br />
Stadtrat Schottenheim, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.<br />
II. Antrag der Referentin<br />
Ich beantrage Folgendes:<br />
1. Das Planungsreferat bleibt beauftragt, bei anstehenden Verwaltungsverfahren zu den<br />
verschiedenen Großprojekten in der Region München die Belange des Freiraum- und<br />
Landschaftsschutzes wie bisher mit dem notwendigen Gewicht zu bewerten und zu würdigen.<br />
2. Der Antrag Nr. 2795 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL <strong>vom</strong> 24.04.2001 ist damit geschäftsordnungsgemäß<br />
behandelt.
III. Beschluss<br />
Nach Antrag<br />
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />
Seite 6<br />
Der Vorsitzende Die Referentin<br />
Ober-/Bürgermeister Thalgott<br />
Stadtbaurätin<br />
IV. Abdruck von I. mit III.<br />
Über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />
an das Direktorium HA II/V1<br />
an das Direktorium HA II/V3<br />
an das Revisionsamt<br />
an die Stadtkämmerei<br />
mit der Bitte um Kenntnisnahme.<br />
V. Wv. Planungsreferat SG 3<br />
zur weiteren Veranlassung.<br />
Zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift<br />
wird bestätigt.<br />
2. An das Baureferat HA Gartenbau - G<br />
3. An das Baureferat HA Tiefbau<br />
4. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft<br />
5. An das Referat für Gesundheit und Umwelt<br />
6. An das Kommunalreferat<br />
7. An das Planungsreferat HA I<br />
8. An das Planungsreferat HA II<br />
9. An das Planungsreferat HA III<br />
10. An das Planungsreferat HA IV
11. An das Planungsreferat SG 3<br />
mit der Bitte um Kenntnisnahme.<br />
12. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/13<br />
zum Vollzug des Beschlusses.<br />
Am ...................................<br />
Planungsreferat SG 3<br />
I. A.<br />
Seite 7