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November - Gemeinde Sengenthal

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Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> 19<br />

Verschiedenes<br />

Familienerholungs- und<br />

Tagungsstätte Sulzbürg<br />

Tel. Nr. 09185/922722<br />

Das Montagstelefon. Ein Sorgentelefon fürs Land immer<br />

montags von 8 – 12 Uhr und 16 – 20 Uhr<br />

„…Vergelt´s Gott…“<br />

Für die große Unterstützung beim Brand unserer Rundbogenhalle<br />

am 19.09.2012 möchten wir uns sehr herzlich bedanken.<br />

Unser Dank gilt der gesamten Dorfgemeinschaft für<br />

die großartige Hilfe beim Bergen der Arbeitsgeräte und der<br />

Bekämpfung des Brandes. Ein Vergelt`s Gott für Ihren Einsatz<br />

den Feuerwehren aus Reichertshofen, <strong>Sengenthal</strong>, Buchberg,<br />

Mühlhausen, Neumarkt, Berngau, Pavelsbach, Freystadt<br />

und dem BRK für die Präsenz.<br />

Ausdrücklich danken möchten wir den Landwirten und Fahrern<br />

aus dem gesamten <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Sengenthal</strong> für<br />

die Wasserzufuhr und allen die sich um uns sorgten. Bereits<br />

im Voraus vielen Dank für die bereitwilligen Zusagen für Futter<br />

und Stroh.<br />

Nochmals allen ein herzliches Vergelt`s Gott<br />

Willi Großmann mit Familie, Reichertshofen<br />

Lohnsteuer-Freibeträge für 2013<br />

müssen neu beantragt werden!<br />

In den vergangenen Jahren (bis 2010) erhielten die Arbeitnehmer<br />

zu dieser Jahreszeit die neuen Lohnsteuerkarten für<br />

das Folgejahr per Post zugesandt. Für die Jahre 2011 und<br />

2012 galt eine Übergangsregelung. Zum 1. Januar 2013 soll<br />

nun die elektronische Lohnsteuerkarte an den Start gehen.<br />

Von diesem Zeitpunkt an greifen die Arbeitgeber auf das<br />

elektronische Verfahren zu, und können die „Elektronischen<br />

Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM)“ für ihre Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer feststellen. Bis 2010 wies<br />

die Lohnsteuerkarte die für den Lohnsteuerabzug im jeweiligen<br />

Jahr relevanten Daten aus. Die Freibeträge waren jährlich<br />

neu einzutragen.<br />

Für die Jahre 2011 und 2012 wurden mit Blick auf die geplante<br />

und zweimal verschobene Einführung des neuen<br />

elektronischen Verfahrens keine neuen Lohnsteuerkarten<br />

mehr ausgegeben. Deshalb galten in den letzten beiden Jahren<br />

ausnahmsweise die Freibeträge aus dem Jahr 2010 ohne<br />

Antrag im Folgejahr weiter. Ab Januar 2013 entfällt diese<br />

Regelung. Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags (z.<br />

B. für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte)<br />

müssen nun ab Oktober 2012 beim zuständigen<br />

Finanzamt gestellt werden. Lediglich Pauschbeträge für behinderte<br />

Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das<br />

Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit.<br />

Formulare für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2013<br />

sind ab Oktober 2012 beim Finanzamt sowie im Internet unter<br />

www.formulare-bfi nv.de erhältlich.<br />

Thomas Lenk, Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern<br />

e. V. erklärt dazu: „Arbeitnehmer brauchen keine Angst<br />

zu haben, die eventuell vom Arbeitgeber zu viel einbehal-<br />

tene Lohnsteuer geht ihnen nicht verloren. Versäumt es der<br />

Arbeitnehmer, rechtzeitig einen entsprechenden Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag<br />

beim Finanzamt zu stellen, kann er<br />

dies auch im Laufe des Jahres 2013 für die verbleibenden<br />

Monate nachholen oder er macht die Aufwendungen erst<br />

im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2013 im Nachhinein<br />

geltend. Der Steuervorteil wirkt sich dann zeitverzögert<br />

als höhere Einkommensteuererstattung aus.“<br />

Kontakt: Hilfe bei Ihrer Einkommensteuererklärung bei ausschließlich<br />

Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhalten<br />

Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft in der Beratungsstelle<br />

der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, in<br />

Neumarkt, Badstr. 14/II, Telefonnummer: 09181/474150, E-<br />

Mail: LHB-0172@lohi.de<br />

Nacht- und Sonntags-Notdienstbereitschaftder<br />

Apotheken in Neumarkt i.d.OPf.<br />

St = Stadt-Apotheke, Obere Marktstraße Tel. 09181/ 907395<br />

Sch = Schloß-Apotheke, Untere Marktstr. 4 Tel. 09181/9197<br />

Ri = Löwen-Apotheke am Ring-Apotheke, Ringstr. 7, Tel.<br />

09181/1884<br />

Ea= Easy-Apotheke, Nürnberger Str. 44, Tel. 09181/3202832<br />

Vi= Vital-Apotheke, Regensburger Str. 109, Tel. 09181/5090-<br />

7100<br />

Kl = Kloster-Apotheke, Bahnhofstraße 2a Tel. 259922<br />

Wi = Wildbad-Apotheke, Badstraße 6, Tel. 09181/479744<br />

Lö = Löwen-Apotheke, Badstraße 14 Tel. 09181/44400<br />

Ju = Jura-Apotheke im Neumax, Freystädter Straße 11, Tel.<br />

09181/6510<br />

Ra = Rathaus-Apotheke, Obere Marktstr. 14 Tel. 09181/259920<br />

Ma = Marien-Apotheke, Oberer Markt 38 Tel. 09181/6464<br />

Do 01.11. Ea Fr 02.11. Vi<br />

Sa 03.11. Kl So 04.11. Wi<br />

Mo 05.11. Lö Di 06.11. Ju<br />

Mi 07.11. Ra Do 08.11. Ma<br />

Fr 09.11. St Sa 10.11. Ri<br />

So 11.11. Ea Mo 12.11. Vi<br />

Di 13.11. Kl Mi 14.11. Wi<br />

Do 15.11. Lö Fr 16.11. Ju<br />

Sa 17.11. Ra So 18.11. Ma<br />

Mo 19.11. St Di 20.11. Ri<br />

Mi 21.11. Ea Do 22.11. Vi<br />

Fr 23.11. Kl Sa 24.11. Wi<br />

So 25.11. Lö Mo 26.11. Ju<br />

Di 27.11. Ra Mi 28.11. Ma<br />

Do 29.11. St Fr 30.11. Ri<br />

Die Dienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und<br />

dauert ohne Unterbrechung bis zum folgenden Tag, wo wiederum<br />

um 8.30 Uhr die nächste Apotheke den Dienst übernimmt.<br />

An Sonn- und Feiertagen wechselt der Notdienst um<br />

9.00 Uhr.<br />

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 � außerhalb der gesetzlichen<br />

Ladenöffnungszeiten!<br />

Hinweis: Die Information über die Notdienste der Apotheken<br />

ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern<br />

können. Um in Notfällen sicher zu gehen, muss die angegebene<br />

Apotheke telefonisch kontaktiert werden.

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