Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der ... - Unterdießen
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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong><br />
am: Dienstag, 13.04.2010<br />
Nr.: 30<br />
Ort: Rathaus <strong>Unterdießen</strong><br />
Beginn: 20:00 Uhr<br />
Ende: 21:55 Uhr<br />
Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose<br />
Anwesend sind:<br />
Mitglie<strong>der</strong><br />
Herr Matthias Carl<br />
Herr Egon Eibl<br />
Herr Otto Fischer<br />
Herr Andreas Härtle<br />
Herr Georg Herzog<br />
Frau Gabriele Hoffmann<br />
Herr Georg Leinsle<br />
Frau Marie-Luise Raffalt<br />
Frau Barbara Ritzl abwesend zu TOP I.1<br />
Herr Christian Robert-Foris<br />
Herr Maxim Waldmann<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Mitglie<strong>der</strong><br />
Herr Hans-Peter Sickinger<br />
Zur Geschäftsordnung<br />
Erster Bürgermeister Dietmar Loose eröffnet um 20:00 Uhr die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong><br />
Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung, sowie die Beschlussfähigkeit<br />
<strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> fest.<br />
Die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>der</strong> 29. öffentlichen <strong>Sitzung</strong> vom 23.03.2010 sowie die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>der</strong> 29.<br />
nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong> vom 23.03.2010 wurde bekannt gegeben (§ 24 Abs. 2 GeschO). Es<br />
werden keine Einwendungen erhoben.
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
Tagesordnung:<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
Seite 2<br />
1. BA 8/2010, Frau Imke Wilhelm, Zweigeschossiger unterkellerter Anbau an ein bestehen<strong>des</strong><br />
Einfamilienhausauf dem Grundstück FlNr. 131 Gemarkung Oberdießen, Dorfstr.<br />
20<br />
Vorlage: GUd/2010/0972<br />
2. BA 9/2010, Frau Kathrin und Herr Daniel Widmann, Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Doppelgarage Antrag auf Befreiung gegenüber dem Bebauungsplan (Dachneigung<br />
<strong>der</strong> Garage) auf dem Grundstück FlNr. 380/3 Gemarkung <strong>Unterdießen</strong>, Sonnenweg 3<br />
Vorlage: GUd/2010/0973<br />
3. Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />
Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong><br />
(Überarbeitung <strong>des</strong> Pauschalsätze-Verzeichnisses gemäß <strong>des</strong> überarbeiteten Musters <strong>des</strong><br />
Bayerischen Gemeindetages) - Anlage -<br />
Vorlage: GUd/2010/0960<br />
4. Jugendhütten und Bauwagen in <strong>Unterdießen</strong> (Bachhütte Oberdießen und Schwenk Deponie<br />
<strong>Unterdießen</strong>): Voraussetzung für die Duldung durch das Landratsamt und Grundsatzbeschluss<br />
<strong>des</strong> Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Vorlage: GUd/2010/0970<br />
5. Bekanntgaben <strong>der</strong> in nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse, nachdem die Geheimhaltung<br />
weggefallen ist (§ 19 Abs. 3 GeschO)<br />
6. Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
7. Anfragen (§ 29 GeschO)
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
I. Öffentlicher Teil<br />
Seite 3<br />
TOP 1 BA 8/2010, Frau Imke Wilhelm, Zweigeschossiger unterkellerter Anbau an ein<br />
bestehen<strong>des</strong> Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 131 Gemarkung Oberdießen,<br />
Dorfstr. 20<br />
Vorlage: GUd/2010/0972<br />
Sachvortrag:<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Der<br />
Anbau ist in <strong>der</strong> Größe dem bestehenden Gebäude untergeordnet. Es wird keine weitere Wohneinheit<br />
errichtet, son<strong>der</strong>n lediglich <strong>der</strong> Wohnraum vergrößert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan<br />
als Mischgebiet dargestellt. Aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung bestehen keine Einwände.<br />
Beschluss:<br />
Zum Bauantrag BA 08/2010 von Frau Imke Wilhelm, Dorfstraße 20, 86944 <strong>Unterdießen</strong>, zweigeschossiger,<br />
unterkellerter Anbau an ein bestehen<strong>des</strong> Einfamilienhaus auf dem Grundstück<br />
FlNr. 131 Gemarkung Oberdießen, Dorfstraße 20, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB<br />
erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen<br />
dagegen: 6 Stimmen (Der Antrag ist somit abgelehnt)<br />
TOP 2 BA 9/2010, Frau Kathrin und Herr Daniel Widmann, Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Doppelgarage Antrag auf Befreiung gegenüber dem Bebauungsplan<br />
(Dachneigung <strong>der</strong> Garage) auf dem Grundstück FlNr. 380/3 Gemarkung<br />
<strong>Unterdießen</strong>, Sonnenweg 3<br />
Vorlage: GUd/2010/0973<br />
Sachvortrag:<br />
Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> rechtkräftigen Bebauungsplanes „Sonnen-Birkenweg“ und<br />
wurde bereits mit <strong>der</strong> Antragsnummer BA 09/2010/UD am 09.02.2010 im Gemein<strong>der</strong>at behandelt.<br />
Damals wurde von <strong>der</strong> Firstausrichtung befreit. Der Bauantrag liegt bereits <strong>zur</strong> Genehmigung<br />
im LRA. Dort wurde nun festgestellt, dass, entsprechend <strong>der</strong> Anlage zum Bauantrag, eine<br />
weitere Befreiung, dieses Mal, von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes in Punkt 6.4 „Dachneigung“<br />
für das Garagendach notwendig ist. Hier sind Dächer mit einer Dachneigung von 30° -<br />
45° auszuführen. Weiter heißt es: Garagen und Nebengebäude, welche nicht mit dem Hauptgebäude<br />
baulich verbunden sind, dürfen mit flacherer Dachneigung (bis 15°) ausgebildet werden.<br />
Da es sich bei dem Antrag BA 09/2010/UD um eine nicht freistehende Garage mit einer Dachneigung<br />
von 18° handelt, bedarf es hier einer Befreiung. Aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung bestehen keine<br />
Einwände. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
Beschluss:<br />
Seite 4<br />
Zum Bauantrag BA 09/2010, von Frau Katrin und Herrn Daniel Widmann, Rotbuchenstr. 2,<br />
86899 Landsberg am Lech, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, hier Befreiung<br />
von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes bezüglich <strong>der</strong> Dachneigung freistehen<strong>der</strong> Garagen,<br />
wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Einer Befreiung wird zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen<br />
dagegen: 5 Stimmen<br />
TOP 3 Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz<br />
für Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren <strong>der</strong><br />
Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> (Überarbeitung <strong>des</strong> Pauschalsätze-Verzeichnisses gemäß<br />
<strong>des</strong> überarbeiteten Musters <strong>des</strong> Bayerischen Gemeindetages) - Anlage -<br />
Vorlage: GUd/2010/0960<br />
Sachvortrag:<br />
Dem Gemein<strong>der</strong>at liegt <strong>der</strong> überarbeitete Satzungsentwurf <strong>zur</strong> Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs-<br />
und Kostenersatz für Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />
vor.<br />
Beschluss:<br />
Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />
an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />
Vom (Datum <strong>der</strong> Ausfertigung)<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Art. 28 BayFwG erlässt die Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> folgende Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher<br />
Feuerwehren:<br />
§ 1<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> Pauschalsätze<br />
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 und<br />
2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
1. Streckenkosten<br />
Seite 5<br />
Die Streckenkosten betragen für jeden bei einer Nutzungs- bei einer durchschnittlichen jähr-<br />
angefangenen Kilometer Wegstrecke dauer von lichen Fahrleistung von 1.000 km<br />
für und einer Eigenbeteiligung <strong>der</strong><br />
Gemeinde von 10 %<br />
a) Löschfahrzeuge<br />
aa) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 20 Jahren 3,45 €<br />
bb) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 20 Jahren 4,67 €<br />
2. Ausrückestundenkosten<br />
Mit den Ausrückestundenkosten ist <strong>der</strong> Ersatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar<br />
zu Fahrzeugen gehören, <strong>der</strong>en Kosten aber nicht durch die <strong>zur</strong>ückgelegte Wegstrecke beeinflusst<br />
werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen<br />
Ausrückestundenkosten erhoben.<br />
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom bei jährlich 80 Ausrücke-<br />
Zeitpunkt <strong>des</strong> Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus stunden und einer Eigenbe-<br />
bis zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Wie<strong>der</strong>einrückens - teiligung <strong>der</strong> Gemeinde von<br />
je eine Stunde für 10 %<br />
a) Löschfahrzeuge<br />
aa) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66,86 €<br />
bb) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 82,77 €<br />
3. Personalkosten<br />
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist <strong>der</strong> Zeitraum vom Ausrücken<br />
aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wie<strong>der</strong>einrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden<br />
werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.<br />
3.1 Ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistende<br />
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleisten<strong>der</strong> wird folgen<strong>der</strong><br />
Stundensatz berechnet: 20,00 €<br />
Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleisten<strong>der</strong> wird für die Personalkosten<br />
verlangt, die <strong>der</strong> Gemeinde durch Erstattung <strong>des</strong> Verdienstausfalles (Art. 9 Abs. 3<br />
BayFwG), <strong>des</strong> fort gezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) o<strong>der</strong> durch Entschädigungen<br />
nach Art. 11 BayFwG entstehen.
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
Seite 6<br />
Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>des</strong> Aufwendungsersatzes für<br />
Pflichtaufgaben nicht <strong>der</strong> gesamte Personalaufwand angesetzt werden.<br />
3.2 Sicherheitswachen<br />
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben<br />
je Stunde Wachdienst für<br />
einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 11,40 €<br />
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere<br />
Stunde berechnet.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
2. Gleichzeitig tritt die Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze<br />
und an<strong>der</strong>e Leistungen in <strong>der</strong> Fassung vom 15.10.1999 außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen<br />
dagegen: 0 Stimmen<br />
TOP 4 Jugendhütten und Bauwagen in <strong>Unterdießen</strong> (Bachhütte Oberdießen und<br />
Schwenk Deponie <strong>Unterdießen</strong>): Voraussetzung für die Duldung durch das<br />
Landratsamt und Grundsatzbeschluss <strong>des</strong> Gemein<strong>der</strong>ats<br />
Vorlage: GUd/2010/0970<br />
Sachvortrag:<br />
Das Schreiben <strong>des</strong> LRA Landsberg am Lech vom 17.03.2010 mit Fragebogen liegt dem Gemein<strong>der</strong>at<br />
vor. Der Bürgermeister informiert über den Zustand <strong>des</strong> Bauwagens bei <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Deponie Schwenk und <strong>der</strong> Bachhütte in Oberdießen. Vor allem erläutert er die Brandsicherheit<br />
/ den Brandschutz, die Rettungswege und die Statik.<br />
Des Weiteren informiert er über die abzuschließenden Nutzungsverträge und die Hausordnungen,<br />
die bereits mit den Jugendlichen vorab besprochen und abgeschlossen wurden.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> steht grundsätzlich „hinter“ <strong>der</strong> Bachhütte in Oberdießen und dem<br />
Bauwagen bei <strong>der</strong> ehemaligen Deponie Schwenk und ist bereit, die Trägerschaft dafür zu übernehmen,<br />
um einen Bestandsschutz durch das Landratsamt Landsberg am Lech zu erlangen.<br />
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen<br />
dagegen: 0 Stimmen
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
Seite 7<br />
TOP 5 Bekanntgaben <strong>der</strong> in nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse, nachdem<br />
die Geheimhaltung weggefallen ist (§ 19 Abs. 3 GeschO)<br />
TOP 6 Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />
entfällt:<br />
6.1 Information über die Ortseinsicht <strong>der</strong> ehemaligen Deponie Schwenk mit Herrn Havermann<br />
von <strong>der</strong> Fa. Schwenk hinsichtlich <strong>der</strong> Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf <strong>der</strong><br />
abgedeckelten Fläche;<br />
6.2 Information <strong>zur</strong> geän<strong>der</strong>ten Planung zum Umbau <strong>der</strong> MZH / Einbau <strong>der</strong> Toiletten in <strong>der</strong><br />
MZH von Herrn Wolffhardt vom 09.04.2010 und <strong>zur</strong> Kostenschätzung;<br />
6.3 am 14.04.2010 finden zwei Gespräche im LRA statt: zum einen wegen <strong>des</strong> Bauantrags von<br />
Frau Echtler und zum an<strong>der</strong>en wegen <strong>der</strong> Gutshofanlage „Schmid“ (TN u. a. Herr Gasteiger<br />
vom Lan<strong>des</strong>amt für Landwirtschaft und Forsten);<br />
6.4 Information über verspäteten Baubeginn B 17;<br />
6.5 Information über Schulverbands- und VG-Umlage;<br />
6.6 Information über die Anbringung <strong>des</strong> Defibrilators in <strong>der</strong> MZH.<br />
TOP 7 Anfragen (§ 29 GeschO)<br />
7.1 GRM Fischer: Anfrage über eine zusätzliche Beleuchtung und über die Neugestaltung <strong>der</strong><br />
Hecke auf dem <strong>Unterdießen</strong>er Friedhof<br />
(wird vom Bürgermeister ausreichend beantwortet)<br />
7.2 GRM Eibl: Die Übungsleiter <strong>des</strong> SVU sehen Probleme beim Ausbau <strong>der</strong> MZH bzgl.<br />
Unterbringung <strong>der</strong> Materialien<br />
(wird vom Bürgermeister ausreichend beantwortet)<br />
7.3 GRM Raffalt: Wird <strong>der</strong> Spielplatz im Baugebiet Öschle gebaut?<br />
(wird dieses Jahr erledigt)<br />
7.4 GRM Herzog: Fällt die Fahnenkammer mit unter die Bauwägen / Jugendhütten – Duldung?<br />
(für die Fahnenkammer liegt eine Baugenehmigung vor)
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />
13.04.2010<br />
Seite 8<br />
Damit ist die Tagesordnung <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong> erschöpft. Erster Bürgermeister Loose<br />
schließt die <strong>Sitzung</strong> und eröffnet nach Ausschluss <strong>der</strong> Öffentlichkeit die nicht öffentliche<br />
<strong>Sitzung</strong>, über die eine beson<strong>der</strong>e <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> besteht.<br />
Dietmar Loose<br />
Erster Bürgermeister