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Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der ... - Unterdießen

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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong><br />

am: Dienstag, 13.04.2010<br />

Nr.: 30<br />

Ort: Rathaus <strong>Unterdießen</strong><br />

Beginn: 20:00 Uhr<br />

Ende: 21:55 Uhr<br />

Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose<br />

Anwesend sind:<br />

Mitglie<strong>der</strong><br />

Herr Matthias Carl<br />

Herr Egon Eibl<br />

Herr Otto Fischer<br />

Herr Andreas Härtle<br />

Herr Georg Herzog<br />

Frau Gabriele Hoffmann<br />

Herr Georg Leinsle<br />

Frau Marie-Luise Raffalt<br />

Frau Barbara Ritzl abwesend zu TOP I.1<br />

Herr Christian Robert-Foris<br />

Herr Maxim Waldmann<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Mitglie<strong>der</strong><br />

Herr Hans-Peter Sickinger<br />

Zur Geschäftsordnung<br />

Erster Bürgermeister Dietmar Loose eröffnet um 20:00 Uhr die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung, sowie die Beschlussfähigkeit<br />

<strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> fest.<br />

Die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>der</strong> 29. öffentlichen <strong>Sitzung</strong> vom 23.03.2010 sowie die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>der</strong> 29.<br />

nicht öffentlichen <strong>Sitzung</strong> vom 23.03.2010 wurde bekannt gegeben (§ 24 Abs. 2 GeschO). Es<br />

werden keine Einwendungen erhoben.


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

Tagesordnung:<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

Seite 2<br />

1. BA 8/2010, Frau Imke Wilhelm, Zweigeschossiger unterkellerter Anbau an ein bestehen<strong>des</strong><br />

Einfamilienhausauf dem Grundstück FlNr. 131 Gemarkung Oberdießen, Dorfstr.<br />

20<br />

Vorlage: GUd/2010/0972<br />

2. BA 9/2010, Frau Kathrin und Herr Daniel Widmann, Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Doppelgarage Antrag auf Befreiung gegenüber dem Bebauungsplan (Dachneigung<br />

<strong>der</strong> Garage) auf dem Grundstück FlNr. 380/3 Gemarkung <strong>Unterdießen</strong>, Sonnenweg 3<br />

Vorlage: GUd/2010/0973<br />

3. Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für<br />

Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong><br />

(Überarbeitung <strong>des</strong> Pauschalsätze-Verzeichnisses gemäß <strong>des</strong> überarbeiteten Musters <strong>des</strong><br />

Bayerischen Gemeindetages) - Anlage -<br />

Vorlage: GUd/2010/0960<br />

4. Jugendhütten und Bauwagen in <strong>Unterdießen</strong> (Bachhütte Oberdießen und Schwenk Deponie<br />

<strong>Unterdießen</strong>): Voraussetzung für die Duldung durch das Landratsamt und Grundsatzbeschluss<br />

<strong>des</strong> Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Vorlage: GUd/2010/0970<br />

5. Bekanntgaben <strong>der</strong> in nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse, nachdem die Geheimhaltung<br />

weggefallen ist (§ 19 Abs. 3 GeschO)<br />

6. Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

7. Anfragen (§ 29 GeschO)


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

I. Öffentlicher Teil<br />

Seite 3<br />

TOP 1 BA 8/2010, Frau Imke Wilhelm, Zweigeschossiger unterkellerter Anbau an ein<br />

bestehen<strong>des</strong> Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 131 Gemarkung Oberdießen,<br />

Dorfstr. 20<br />

Vorlage: GUd/2010/0972<br />

Sachvortrag:<br />

Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Der<br />

Anbau ist in <strong>der</strong> Größe dem bestehenden Gebäude untergeordnet. Es wird keine weitere Wohneinheit<br />

errichtet, son<strong>der</strong>n lediglich <strong>der</strong> Wohnraum vergrößert. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan<br />

als Mischgebiet dargestellt. Aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung bestehen keine Einwände.<br />

Beschluss:<br />

Zum Bauantrag BA 08/2010 von Frau Imke Wilhelm, Dorfstraße 20, 86944 <strong>Unterdießen</strong>, zweigeschossiger,<br />

unterkellerter Anbau an ein bestehen<strong>des</strong> Einfamilienhaus auf dem Grundstück<br />

FlNr. 131 Gemarkung Oberdießen, Dorfstraße 20, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB<br />

erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: dafür: 5 Stimmen<br />

dagegen: 6 Stimmen (Der Antrag ist somit abgelehnt)<br />

TOP 2 BA 9/2010, Frau Kathrin und Herr Daniel Widmann, Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Doppelgarage Antrag auf Befreiung gegenüber dem Bebauungsplan<br />

(Dachneigung <strong>der</strong> Garage) auf dem Grundstück FlNr. 380/3 Gemarkung<br />

<strong>Unterdießen</strong>, Sonnenweg 3<br />

Vorlage: GUd/2010/0973<br />

Sachvortrag:<br />

Das Vorhaben liegt im Bereich <strong>des</strong> rechtkräftigen Bebauungsplanes „Sonnen-Birkenweg“ und<br />

wurde bereits mit <strong>der</strong> Antragsnummer BA 09/2010/UD am 09.02.2010 im Gemein<strong>der</strong>at behandelt.<br />

Damals wurde von <strong>der</strong> Firstausrichtung befreit. Der Bauantrag liegt bereits <strong>zur</strong> Genehmigung<br />

im LRA. Dort wurde nun festgestellt, dass, entsprechend <strong>der</strong> Anlage zum Bauantrag, eine<br />

weitere Befreiung, dieses Mal, von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes in Punkt 6.4 „Dachneigung“<br />

für das Garagendach notwendig ist. Hier sind Dächer mit einer Dachneigung von 30° -<br />

45° auszuführen. Weiter heißt es: Garagen und Nebengebäude, welche nicht mit dem Hauptgebäude<br />

baulich verbunden sind, dürfen mit flacherer Dachneigung (bis 15°) ausgebildet werden.<br />

Da es sich bei dem Antrag BA 09/2010/UD um eine nicht freistehende Garage mit einer Dachneigung<br />

von 18° handelt, bedarf es hier einer Befreiung. Aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltung bestehen keine<br />

Einwände. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

Beschluss:<br />

Seite 4<br />

Zum Bauantrag BA 09/2010, von Frau Katrin und Herrn Daniel Widmann, Rotbuchenstr. 2,<br />

86899 Landsberg am Lech, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, hier Befreiung<br />

von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes bezüglich <strong>der</strong> Dachneigung freistehen<strong>der</strong> Garagen,<br />

wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Einer Befreiung wird zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis: dafür: 7 Stimmen<br />

dagegen: 5 Stimmen<br />

TOP 3 Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz<br />

für Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren <strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> (Überarbeitung <strong>des</strong> Pauschalsätze-Verzeichnisses gemäß<br />

<strong>des</strong> überarbeiteten Musters <strong>des</strong> Bayerischen Gemeindetages) - Anlage -<br />

Vorlage: GUd/2010/0960<br />

Sachvortrag:<br />

Dem Gemein<strong>der</strong>at liegt <strong>der</strong> überarbeitete Satzungsentwurf <strong>zur</strong> Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs-<br />

und Kostenersatz für Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />

vor.<br />

Beschluss:<br />

Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und<br />

an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />

Vom (Datum <strong>der</strong> Ausfertigung)<br />

Auf Grund <strong>des</strong> Art. 28 BayFwG erlässt die Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> folgende Satzung <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und an<strong>der</strong>e Leistungen gemeindlicher<br />

Feuerwehren:<br />

§ 1<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> Pauschalsätze<br />

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 und<br />

2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

1. Streckenkosten<br />

Seite 5<br />

Die Streckenkosten betragen für jeden bei einer Nutzungs- bei einer durchschnittlichen jähr-<br />

angefangenen Kilometer Wegstrecke dauer von lichen Fahrleistung von 1.000 km<br />

für und einer Eigenbeteiligung <strong>der</strong><br />

Gemeinde von 10 %<br />

a) Löschfahrzeuge<br />

aa) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 20 Jahren 3,45 €<br />

bb) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 20 Jahren 4,67 €<br />

2. Ausrückestundenkosten<br />

Mit den Ausrückestundenkosten ist <strong>der</strong> Ersatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar<br />

zu Fahrzeugen gehören, <strong>der</strong>en Kosten aber nicht durch die <strong>zur</strong>ückgelegte Wegstrecke beeinflusst<br />

werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen<br />

Ausrückestundenkosten erhoben.<br />

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom bei jährlich 80 Ausrücke-<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus stunden und einer Eigenbe-<br />

bis zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Wie<strong>der</strong>einrückens - teiligung <strong>der</strong> Gemeinde von<br />

je eine Stunde für 10 %<br />

a) Löschfahrzeuge<br />

aa) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66,86 €<br />

bb) Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W 82,77 €<br />

3. Personalkosten<br />

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist <strong>der</strong> Zeitraum vom Ausrücken<br />

aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wie<strong>der</strong>einrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden<br />

werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.<br />

3.1 Ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistende<br />

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleisten<strong>der</strong> wird folgen<strong>der</strong><br />

Stundensatz berechnet: 20,00 €<br />

Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleisten<strong>der</strong> wird für die Personalkosten<br />

verlangt, die <strong>der</strong> Gemeinde durch Erstattung <strong>des</strong> Verdienstausfalles (Art. 9 Abs. 3<br />

BayFwG), <strong>des</strong> fort gezahlten Arbeitsentgeltes (Art. 10 BayFwG) o<strong>der</strong> durch Entschädigungen<br />

nach Art. 11 BayFwG entstehen.


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

Seite 6<br />

Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>des</strong> Aufwendungsersatzes für<br />

Pflichtaufgaben nicht <strong>der</strong> gesamte Personalaufwand angesetzt werden.<br />

3.2 Sicherheitswachen<br />

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben<br />

je Stunde Wachdienst für<br />

einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (s. § 11 Abs. 4 AVBayFwG) 11,40 €<br />

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere<br />

Stunde berechnet.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

2. Gleichzeitig tritt die Anlage <strong>zur</strong> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze<br />

und an<strong>der</strong>e Leistungen in <strong>der</strong> Fassung vom 15.10.1999 außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen<br />

dagegen: 0 Stimmen<br />

TOP 4 Jugendhütten und Bauwagen in <strong>Unterdießen</strong> (Bachhütte Oberdießen und<br />

Schwenk Deponie <strong>Unterdießen</strong>): Voraussetzung für die Duldung durch das<br />

Landratsamt und Grundsatzbeschluss <strong>des</strong> Gemein<strong>der</strong>ats<br />

Vorlage: GUd/2010/0970<br />

Sachvortrag:<br />

Das Schreiben <strong>des</strong> LRA Landsberg am Lech vom 17.03.2010 mit Fragebogen liegt dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

vor. Der Bürgermeister informiert über den Zustand <strong>des</strong> Bauwagens bei <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Deponie Schwenk und <strong>der</strong> Bachhütte in Oberdießen. Vor allem erläutert er die Brandsicherheit<br />

/ den Brandschutz, die Rettungswege und die Statik.<br />

Des Weiteren informiert er über die abzuschließenden Nutzungsverträge und die Hausordnungen,<br />

die bereits mit den Jugendlichen vorab besprochen und abgeschlossen wurden.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> steht grundsätzlich „hinter“ <strong>der</strong> Bachhütte in Oberdießen und dem<br />

Bauwagen bei <strong>der</strong> ehemaligen Deponie Schwenk und ist bereit, die Trägerschaft dafür zu übernehmen,<br />

um einen Bestandsschutz durch das Landratsamt Landsberg am Lech zu erlangen.<br />

Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen<br />

dagegen: 0 Stimmen


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

Seite 7<br />

TOP 5 Bekanntgaben <strong>der</strong> in nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> gefassten Beschlüsse, nachdem<br />

die Geheimhaltung weggefallen ist (§ 19 Abs. 3 GeschO)<br />

TOP 6 Informationen <strong>des</strong> Bürgermeisters<br />

entfällt:<br />

6.1 Information über die Ortseinsicht <strong>der</strong> ehemaligen Deponie Schwenk mit Herrn Havermann<br />

von <strong>der</strong> Fa. Schwenk hinsichtlich <strong>der</strong> Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf <strong>der</strong><br />

abgedeckelten Fläche;<br />

6.2 Information <strong>zur</strong> geän<strong>der</strong>ten Planung zum Umbau <strong>der</strong> MZH / Einbau <strong>der</strong> Toiletten in <strong>der</strong><br />

MZH von Herrn Wolffhardt vom 09.04.2010 und <strong>zur</strong> Kostenschätzung;<br />

6.3 am 14.04.2010 finden zwei Gespräche im LRA statt: zum einen wegen <strong>des</strong> Bauantrags von<br />

Frau Echtler und zum an<strong>der</strong>en wegen <strong>der</strong> Gutshofanlage „Schmid“ (TN u. a. Herr Gasteiger<br />

vom Lan<strong>des</strong>amt für Landwirtschaft und Forsten);<br />

6.4 Information über verspäteten Baubeginn B 17;<br />

6.5 Information über Schulverbands- und VG-Umlage;<br />

6.6 Information über die Anbringung <strong>des</strong> Defibrilators in <strong>der</strong> MZH.<br />

TOP 7 Anfragen (§ 29 GeschO)<br />

7.1 GRM Fischer: Anfrage über eine zusätzliche Beleuchtung und über die Neugestaltung <strong>der</strong><br />

Hecke auf dem <strong>Unterdießen</strong>er Friedhof<br />

(wird vom Bürgermeister ausreichend beantwortet)<br />

7.2 GRM Eibl: Die Übungsleiter <strong>des</strong> SVU sehen Probleme beim Ausbau <strong>der</strong> MZH bzgl.<br />

Unterbringung <strong>der</strong> Materialien<br />

(wird vom Bürgermeister ausreichend beantwortet)<br />

7.3 GRM Raffalt: Wird <strong>der</strong> Spielplatz im Baugebiet Öschle gebaut?<br />

(wird dieses Jahr erledigt)<br />

7.4 GRM Herzog: Fällt die Fahnenkammer mit unter die Bauwägen / Jugendhütten – Duldung?<br />

(für die Fahnenkammer liegt eine Baugenehmigung vor)


<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>zur</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>ates</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Unterdießen</strong> vom<br />

13.04.2010<br />

Seite 8<br />

Damit ist die Tagesordnung <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong> erschöpft. Erster Bürgermeister Loose<br />

schließt die <strong>Sitzung</strong> und eröffnet nach Ausschluss <strong>der</strong> Öffentlichkeit die nicht öffentliche<br />

<strong>Sitzung</strong>, über die eine beson<strong>der</strong>e <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> besteht.<br />

Dietmar Loose<br />

Erster Bürgermeister

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