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MARKTBLATT - Obergünzburg

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Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer<br />

mit 1.450.000,00 € wird mit den<br />

Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen<br />

voraussichtlich erreicht. Im<br />

Haushaltsjahr 2010 und 2011 konnten<br />

ca. 1.932.000,00 € und 1.669.000,00 €<br />

an Gewerbesteuer eingenommen werden.<br />

Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform<br />

vom<br />

29.10.1997 wurde zum 01.01.1998 die<br />

Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Der<br />

Wegfall der Gewerbekapitalsteuer ist bei<br />

dem Haushaltsansatz schon berücksichtigt.<br />

Zum Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer<br />

werden die Gemeinden<br />

ab 1998 an der Umsatzsteuer mit<br />

2,2 % beteiligt.<br />

Mit Schreiben vom 21.11.2011 des<br />

Bayer. Landesamtes für Statistik und<br />

Datenverarbeitung errechnet sich ein<br />

Ausgleichsbetrag von 131.485,00 €.<br />

Von den 486 Gewerbetreibenden zahlen<br />

2012:<br />

Betriebe Anteil in % Gewerbesteuer p.a.<br />

368 75,72% keine<br />

0 0,00% bis 200 €<br />

10 2,06% von 201 - 500 €<br />

38 7,82% von 501 - 2.500 €<br />

28 5,76% von 2.501 - 5.000 €<br />

33 6,79% von 5.001 - 25.000 €<br />

3 0,62% von 25.001 - 50.000 €<br />

6 1,23% über 50.000 €<br />

486 100,00%<br />

Bei der Einkommensteuerbeteiligung<br />

wird nach dem Schreiben vom<br />

21.11.2011 des Bayerischen Landesamtes<br />

für Statistik und Datenverarbeitung<br />

ein voraussichtlicher Beteiligungsbetrag<br />

von 2.512.079,00 € errechnet. Im Haushaltsplan<br />

wurden 2.512.000,00 € eingeplant.<br />

Im Haushaltsjahr 2011 wurden<br />

2.415.857,00 € eingenommen, ge-<br />

6<br />

schätzt wurde ein Betrag von<br />

2.300.552,00 €.<br />

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz<br />

sind die Gemeinden mit 15 % am Aufkommen<br />

der Einkommen- und Lohnsteuer<br />

beteiligt. Der 15 %ige Gemeindeanteil<br />

wird auf die einzelnen Gemeinden<br />

nach dem Verteilungsschlüssel aufgeteilt,<br />

für den grundsätzlich die Einkommensteuerleistungen<br />

der Gemeindebürger<br />

maßgebend sind. Dabei werden<br />

nur Einkommen bis zu den im Gemeindefinanzreformgesetzfestgesetzten<br />

Höchstbeträgen berücksichtigt. Ab<br />

2012 betragen die Höchstbeträge<br />

35.000,00 € für Alleinstehende und<br />

70.000,00 € für Verehelichte (früher<br />

30.000,00 bzw. 60.000,00 €).<br />

Ausgleichsleistungen an die Gemeinden<br />

für Steuerausfälle aufgrund des<br />

Familienleistungsausgleiches<br />

Aus dem geschätzten Einkommensteuerersatz<br />

(Beteiligung der Gemeinden<br />

am erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer)<br />

in Höhe von 508 Mio. € bekommt<br />

<strong>Obergünzburg</strong> einen Beteiligungsbetrag<br />

lt. Schreiben vom<br />

21.11.2011 des Bayerischen Landesamtes<br />

für Statistik und Datenverarbeitung<br />

von 236.321,00 €. Im Haushaltsplan<br />

wurden 236.300,00 € eingesetzt.<br />

Der Einkommensteuerersatz soll die<br />

Mindereinnahmen der Gemeinden bei<br />

der Einkommenssteuer durch die Neuregelung<br />

des Familienleistungsausgleichs<br />

abdecken.<br />

Die Schlüsselzuweisungen sind als Teil<br />

des Finanzausgleiches ein wesentliches<br />

Instrument zur Beteiligung der Gemeinden<br />

am allgemeinen Steueraufkommen.<br />

Die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen<br />

sind als allgemeine Deckungsmittel<br />

für die Mehrzahl der Gemeinden<br />

heute ein unverzichtbarer Teil<br />

der Finanzeinnahmen.

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