MARKTBLATT - Obergünzburg
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a) Allgemeiner Straßenunterhalt<br />
70.000,00 €<br />
b) Winterdienst (Straßenreinigung)<br />
220.000,00 €<br />
Dem stehen Einnahmen in Höhe von<br />
69.600,00 € zum Straßenunterhalt als<br />
kommunaler Anteil an der Kfz-Steuer<br />
sowie 11.000,00 € an einer Winterdienstkostenpauschale<br />
gegenüber.<br />
Bei den kostenrechnenden Einrichtungen<br />
wie z. B. Abwasserbeseitigung,<br />
Wasserversorgung und Bestattungswesen<br />
wird der Unterhalt durch die Gebühren<br />
getragen.<br />
Gebühreneinnahmen sind zweckgebundene<br />
Entgelte, denen bestimmte kommunale<br />
Dienstleistungen entgegenstehen.<br />
Die Gebühren zählen mit den Steuern<br />
zu den wichtigsten Einnahmearten des<br />
Verwaltungshaushaltes.<br />
Die kostenrechnenden Einrichtungen<br />
sollten eine möglichst hohe Kostendeckung<br />
aufweisen können. Dieser allgemeine<br />
Anspruch an die Haushaltswirtschaft<br />
erfordert eine gelegentliche<br />
Anpassung der Gebührensätze an den<br />
Finanzierungsbedarf der jeweiligen Einrichtung.<br />
Ab dem Haushaltsjahr 2002 wurden bei<br />
allen kostenrechnenden Einrichtungen<br />
(Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen,<br />
Wasserversorgung) die Haushaltsstelle<br />
–Zuführung zu zulässig gebildeten<br />
Sonderrücklagen- gebildet (§ 12 Abs. 1<br />
Nr. 3 KommHV). Soweit sich bei der<br />
Gebührenbemessung kostenrechnender<br />
Einrichtungen eine Kostenüberdeckung<br />
ergibt, sind die Mehreinnahmen jeweils<br />
einer Sonderrücklage zuzuführen und<br />
zur Deckung von Fehlbeträgen aus Gebührenmindereinnahmen<br />
der jeweiligen<br />
Einrichtung zu verwenden (§ 20 Abs. 4<br />
Satz 2 KommHV).<br />
4<br />
Der Marktrat <strong>Obergünzburg</strong> hat in der<br />
Sitzung am 07.06.2005 beschlossen, im<br />
Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />
zum 01.01.2006 ein<br />
Kommunalunternehmen zu gründen.<br />
Das Kommunalunternehmen führt den<br />
Namen „<strong>Obergünzburg</strong>er Kommunalbetrieb“<br />
mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts des Marktes <strong>Obergünzburg</strong>“.<br />
Die Auslagerung der kostenrechnenden<br />
Einrichtungen im Bereich<br />
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung<br />
wurde zum 01.01.2006 vollzogen.<br />
Durch die enormen Baumaßnahmen in<br />
den letzten Jahren musste dringend im<br />
Abwasserbereich und Wasserversorgung<br />
neu kalkuliert werden, um die<br />
Defizite einigermaßen auszugleichen.<br />
Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung<br />
am 27.05.2009 folgende Gebühren beschlossen:<br />
Abwasserbeseitigung von 1,55 €/m³ auf<br />
2,15 €/m³<br />
Wasserversorgung von 0,70 €/m³ auf<br />
1,20 €/m³ + 7 % MWSt.<br />
Beim Bestattungswesen ist im Haushaltsjahr<br />
2012 keine 100%ige Kostendeckung<br />
zwischen den Einnahmen und<br />
Ausgaben zu erwarten. Es wird ein Defizit<br />
von 36.300,00 € (Vorjahre<br />
35.000,00 € und 30.400,00 €) ausgewiesen.<br />
Bei den Finanzplanungsjahren<br />
2013 – 2015 wird es nach den eingeplanten<br />
Ansätzen eine Unterdeckung<br />
von insgesamt 75.300,00 € geben. Die<br />
Grab- und Bestattungsgebühren wurden<br />
neu kalkuliert und in der Sitzung am<br />
06.10.2009 dem Marktrat vorgetragen.<br />
Der Markt <strong>Obergünzburg</strong> hat einen neuen<br />
Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag)<br />
mit den Lech-Elektrizitätswerken<br />
ab 01.09.2009 abgeschlossen.<br />
Der Marktrat hat in der Sitzung am<br />
02.10.2007 die Sockelbetragslösung bei