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MARKTBLATT - Obergünzburg

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a) Allgemeiner Straßenunterhalt<br />

70.000,00 €<br />

b) Winterdienst (Straßenreinigung)<br />

220.000,00 €<br />

Dem stehen Einnahmen in Höhe von<br />

69.600,00 € zum Straßenunterhalt als<br />

kommunaler Anteil an der Kfz-Steuer<br />

sowie 11.000,00 € an einer Winterdienstkostenpauschale<br />

gegenüber.<br />

Bei den kostenrechnenden Einrichtungen<br />

wie z. B. Abwasserbeseitigung,<br />

Wasserversorgung und Bestattungswesen<br />

wird der Unterhalt durch die Gebühren<br />

getragen.<br />

Gebühreneinnahmen sind zweckgebundene<br />

Entgelte, denen bestimmte kommunale<br />

Dienstleistungen entgegenstehen.<br />

Die Gebühren zählen mit den Steuern<br />

zu den wichtigsten Einnahmearten des<br />

Verwaltungshaushaltes.<br />

Die kostenrechnenden Einrichtungen<br />

sollten eine möglichst hohe Kostendeckung<br />

aufweisen können. Dieser allgemeine<br />

Anspruch an die Haushaltswirtschaft<br />

erfordert eine gelegentliche<br />

Anpassung der Gebührensätze an den<br />

Finanzierungsbedarf der jeweiligen Einrichtung.<br />

Ab dem Haushaltsjahr 2002 wurden bei<br />

allen kostenrechnenden Einrichtungen<br />

(Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen,<br />

Wasserversorgung) die Haushaltsstelle<br />

–Zuführung zu zulässig gebildeten<br />

Sonderrücklagen- gebildet (§ 12 Abs. 1<br />

Nr. 3 KommHV). Soweit sich bei der<br />

Gebührenbemessung kostenrechnender<br />

Einrichtungen eine Kostenüberdeckung<br />

ergibt, sind die Mehreinnahmen jeweils<br />

einer Sonderrücklage zuzuführen und<br />

zur Deckung von Fehlbeträgen aus Gebührenmindereinnahmen<br />

der jeweiligen<br />

Einrichtung zu verwenden (§ 20 Abs. 4<br />

Satz 2 KommHV).<br />

4<br />

Der Marktrat <strong>Obergünzburg</strong> hat in der<br />

Sitzung am 07.06.2005 beschlossen, im<br />

Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />

zum 01.01.2006 ein<br />

Kommunalunternehmen zu gründen.<br />

Das Kommunalunternehmen führt den<br />

Namen „<strong>Obergünzburg</strong>er Kommunalbetrieb“<br />

mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts des Marktes <strong>Obergünzburg</strong>“.<br />

Die Auslagerung der kostenrechnenden<br />

Einrichtungen im Bereich<br />

Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung<br />

wurde zum 01.01.2006 vollzogen.<br />

Durch die enormen Baumaßnahmen in<br />

den letzten Jahren musste dringend im<br />

Abwasserbereich und Wasserversorgung<br />

neu kalkuliert werden, um die<br />

Defizite einigermaßen auszugleichen.<br />

Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung<br />

am 27.05.2009 folgende Gebühren beschlossen:<br />

Abwasserbeseitigung von 1,55 €/m³ auf<br />

2,15 €/m³<br />

Wasserversorgung von 0,70 €/m³ auf<br />

1,20 €/m³ + 7 % MWSt.<br />

Beim Bestattungswesen ist im Haushaltsjahr<br />

2012 keine 100%ige Kostendeckung<br />

zwischen den Einnahmen und<br />

Ausgaben zu erwarten. Es wird ein Defizit<br />

von 36.300,00 € (Vorjahre<br />

35.000,00 € und 30.400,00 €) ausgewiesen.<br />

Bei den Finanzplanungsjahren<br />

2013 – 2015 wird es nach den eingeplanten<br />

Ansätzen eine Unterdeckung<br />

von insgesamt 75.300,00 € geben. Die<br />

Grab- und Bestattungsgebühren wurden<br />

neu kalkuliert und in der Sitzung am<br />

06.10.2009 dem Marktrat vorgetragen.<br />

Der Markt <strong>Obergünzburg</strong> hat einen neuen<br />

Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag)<br />

mit den Lech-Elektrizitätswerken<br />

ab 01.09.2009 abgeschlossen.<br />

Der Marktrat hat in der Sitzung am<br />

02.10.2007 die Sockelbetragslösung bei

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