Bekanntmachungsblatt 1/2011 - Gemeinde Elsteraue
Bekanntmachungsblatt 1/2011 - Gemeinde Elsteraue
Bekanntmachungsblatt 1/2011 - Gemeinde Elsteraue
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Ausgabe 1/<strong>2011</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
Seite 1<br />
9. Jahrgang <strong>Elsteraue</strong>, den 28. Januar <strong>2011</strong> Nummer 1<br />
I. BEkANNTmAcHuNgEN<br />
1. Bekanntmachung über die Auslegung des<br />
Wählerverzeichnisses und die Erteilung von<br />
Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von<br />
Sachsen-Anhalt am 20. 03. <strong>2011</strong><br />
2. Öffentliche Bekanntgabe des Landesverwaltungsamtes<br />
Sachsen-Anhalt zur Errichtung und<br />
den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von<br />
brennbaren Gasen<br />
Anlage zur Herstellung und Einspeisung von<br />
Biomethan ins Erdgasnetz in 06729 <strong>Elsteraue</strong>,<br />
Burgenlandkreis<br />
I N H A L T<br />
Seite Seite<br />
1<br />
2<br />
II. INformATIoNEN<br />
1. Interviewerinnen und Interviewer für den Zensus<br />
<strong>2011</strong> gesucht<br />
2. Telefonverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
3. Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Elsteraue</strong> vom<br />
09. 12. 2010<br />
4. Verpachtungsangebote der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
I . B e k a n n t m a c h u n g e n<br />
Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und<br />
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von<br />
Sachsen-Anhalt am 20. 03. <strong>2011</strong><br />
1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die<br />
Wahlbezirke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> liegen in der Zeit<br />
vom 28. 02. bis 04. 03. <strong>2011</strong> während der Dienststunden<br />
zu jedermanns Einsicht im Sachgebiet Einwohnermeldewesen,<br />
Zimmer 16 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong>, Hauptstraße<br />
30, <strong>Elsteraue</strong>/OT Alttröglitz aus.<br />
Dienststunden sind:<br />
28. 02. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr<br />
01. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr<br />
02. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr<br />
03. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr<br />
04. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr<br />
Wahlberechtigte können verlangen, dass im Wählerverzeichnis<br />
während der Auslegungsfrist der Tag ihrer<br />
Geburt unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur,<br />
wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />
Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />
hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist beim<br />
Sachgebiet Einwohnermeldewesen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong>,<br />
Hauptstraße 30, 06729 <strong>Elsteraue</strong>/OT Alttröglitz<br />
einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />
stellen.<br />
Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />
Sachgebiet Einwohnermeldewesen eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
sind, erhalten bis spätestens 27. 02. <strong>2011</strong> eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten<br />
hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen<br />
Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen,<br />
wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht<br />
nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf<br />
Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und<br />
die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten<br />
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />
43 Zeitz durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />
Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6
Seite 2<br />
<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />
Person,<br />
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene<br />
wahlberechtigte Person, wenn<br />
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die<br />
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />
nach § 14 Abs. 8 Landeswahlordnung<br />
(LWO) – 27. 02. <strong>2011</strong> – oder die Antragsfrist auf<br />
die Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach<br />
§ 18 Abs. 1 LWO – 04. 03. <strong>2011</strong> – versäumt hat<br />
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />
Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder<br />
nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist<br />
c) ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt<br />
wurde und die Feststellung erst nach<br />
Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />
der <strong>Gemeinde</strong> gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 18. 03.<br />
<strong>2011</strong>, 18.00, im Wahlbüro der gemeinde <strong>Elsteraue</strong>,<br />
Zimmer 26, Hauptstraße 30, 06729 <strong>Elsteraue</strong>/oT<br />
Alttröglitz mündlich oder schriftlich beantragt werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,<br />
die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur<br />
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />
macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />
15.00 Uhr gestellt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter Nr. 5.2., Buchstaben<br />
a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf<br />
Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag,<br />
15.00 Uhr stellen.<br />
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss<br />
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-<br />
Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />
weisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter<br />
mit einer körperlichen Beeinträchtigung<br />
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer<br />
anderen Person bedienen.<br />
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />
• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises<br />
• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag<br />
• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />
zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag<br />
und<br />
• ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />
für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung<br />
zur Empfangnahme der Unterlagen durch<br />
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als<br />
vier Wahlberechtigte vertritt, dies hat sie der <strong>Gemeinde</strong><br />
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu<br />
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />
Person auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit<br />
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />
an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />
dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief kann übersandt werden oder auch bei<br />
der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />
werden.<br />
<strong>Elsteraue</strong>, den 30. 12. 2010<br />
meißner,<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntgabe des referates Immissionsschutz, chemikaliensicherheit,<br />
gentechnik, umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung<br />
nach § 3c des gesetzes über die umweltverträglichkeitsprüfung (uVPg) im<br />
rahmen des genehmigungsverfahrens zum Antrag der Bioraffinerie<br />
<strong>Elsteraue</strong> gmbH in 06729 <strong>Elsteraue</strong> auf Erteilung einer genehmigung nach<br />
§ 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und den Betrieb<br />
einer Anlage zur Lagerung von brennbaren gasen in Behältern mit einem<br />
fassungsvermögen von 8,3 t – Anlage zur Herstellung und Einspeisung von<br />
Biomethan ins Erdgasnetz in 06729 <strong>Elsteraue</strong>, Burgenlandkreis<br />
Bioraffinerie <strong>Elsteraue</strong> GmbH in 06729 <strong>Elsteraue</strong> beantragte<br />
mit Schreiben vom 07. 09. 2010 beim Landesverwaltungsamt<br />
Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach<br />
§ 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur<br />
Genehmigung der<br />
Anlage zur Lagerung von brennbaren gasen in Behältern<br />
mit einem fassungsvermögen von 8,3 t – Anlage zur<br />
Herstellung und Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz<br />
–<br />
auf dem Grundstück in 06729 <strong>Elsteraue</strong><br />
Gemarkung: göbitz<br />
Flur: 7<br />
Flurstück: 45/8, 102
Ausgabe 1/<strong>2011</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
Seite 3<br />
Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im<br />
Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt<br />
wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen<br />
nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind,<br />
so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.<br />
Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht<br />
die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll auf einer<br />
Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die<br />
Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen<br />
Verfahren betreffend die Entscheidung über die<br />
Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen,<br />
ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von §<br />
3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis<br />
nachvollziehbar ist.<br />
Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen,<br />
können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz,<br />
Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
in 06118 Halle (Saale), Dessauer<br />
Straße 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde,<br />
eingesehen werden.<br />
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />
I I . I n f o r m a t I o n e n<br />
Interviewerinnen und Interviewer für den Zensus <strong>2011</strong> gesucht<br />
Der Zensus, auch Volkszählung genannt, ist eine Erhebung<br />
zur Bevölkerung und deren Erwerbs- und Wohnsituation.<br />
Durch die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen<br />
vom 9. Juli 2008 wurde der Zensus für<br />
alle Mitgliedsstaaten angeordnet. Der Zensus <strong>2011</strong> wird<br />
in Deutschland nach einem neuen weitgehend registergestützten<br />
Verfahren durchgeführt, das sich erheblich von<br />
den früheren Volkszählungen unterscheidet. Die Mehrheit<br />
der Bevölkerung wird dabei keine Auskunft geben<br />
müssen. Nach Vorgaben des Zensusgesetzes <strong>2011</strong> werden<br />
vorhandene Verwaltungsregister genutzt. Zur Qualitätssicherung<br />
der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten,<br />
für die in Deutschland keine Register verfügbar sind, werden<br />
ergänzende Befragungen durchgeführt. Dazu zählen<br />
die<br />
• Gebäude- und Wohnungszählung<br />
• Haushaltsbefragung (bei ca. 10 % der Haushalte)<br />
• Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.<br />
Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai <strong>2011</strong> werden etwa<br />
80.000 Interviewerinnen und Interviewer, im Gesetz werden<br />
sie als Erhebungsbeauftragte bezeichnet, in ganz<br />
Deutschland unterwegs sein, um die Befragungen für den<br />
Zensus <strong>2011</strong> durchzuführen. Das heißt, etwa 0,1 Prozent<br />
der Bevölkerung werden als Interviewer tätig sein.<br />
Die Statistischen Landesämter führen die postalische<br />
Gebäude- und Wohnungszählung durch. Für die Durchführung<br />
der Haushaltebefragung sowie der Befragung an<br />
Sonderanschriften (Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften)<br />
wurden Erhebungsstellen aufgebaut. In Sachsen-Anhalt<br />
wurde in 37 <strong>Gemeinde</strong>n mit mehr als 10 000<br />
Einwohnern eine solche Erhebungsstelle eingerichtet. So<br />
auch in der Stadt Zeitz. Die Erhebungsstelle Zeitz ist für<br />
die Stadt Zeitz sowie die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> und die<br />
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst zuständig.<br />
Die Erhebungsstellen brauchen viele Helfer!<br />
Die Interviewerinnen und Interviewer werden von den<br />
Erhebungsstellen eingesetzt. Ihre Hauptaufgabe ist es, im<br />
Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung an<br />
Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort<br />
die Existenz der dort wohnenden Personen festzustellen<br />
und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern<br />
beziehungsweise den Einrichtungsleitungen die Fragebogen<br />
auszufüllen. Voraussetzungen für die Tätigkeit als<br />
Interviewer sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit<br />
sowie zeitliche Flexibilität. Die Tätigkeit<br />
wird ehrenamtlich ausgeübt, für die eine Aufwandsentschädigung<br />
gezahlt wird. Aus Datenschutzgründen dürfen<br />
sie nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung<br />
eingesetzt werden. Außerdem dürfen die Interviewer die<br />
aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige<br />
zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke<br />
als den Zensus verwenden.<br />
Ich will Interviewerin beziehungsweise<br />
Interviewer werden, wo kann ich mich melden?<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
Hauptstraße 30<br />
06729 <strong>Elsteraue</strong><br />
Tel.: 03441/226161<br />
E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de<br />
Oder direkt in der Erhebungsstelle Zeitz:<br />
Zensus <strong>2011</strong> – Erhebungsstelle Zeitz<br />
Altmarkt 1<br />
06712 Zeitz<br />
Tel.: 03441/83201<br />
E-Mail: zensus<strong>2011</strong>@stadt-zeitz.de<br />
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter:<br />
www.zensus<strong>2011</strong>.de und www.statistik.sachsen-anhalt.de
Seite 4<br />
<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
Telefonverzeichnis der gemeinde <strong>Elsteraue</strong><br />
Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />
Zentrale: Telefon: 0 34 41 / 226-0, Fax: 0 34 41 / 226-163<br />
E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de, im Internet unter: www.gemeinde-elsteraue.de<br />
Amt Sachgebiet Tel. Nr. Zi-Nr.<br />
Bürgermeister<br />
Fax: 226-103<br />
Innere Verwaltung<br />
Fax: 226-163<br />
finanzverwaltung<br />
Fax: 226-240<br />
ordnungswesen<br />
Fax: 226-123<br />
Bauwesen<br />
Fax: 226280<br />
Bürgermeister 226-101 121<br />
Sekretariat 226-102 120<br />
<strong>Gemeinde</strong>organe 226-104 119<br />
Fachbereichsleiterin 226-121 25<br />
Poststelle/Jugend/Senioren 226-100 23<br />
Kultur/Beschaffung/Bekanntmachungen 226-120 23<br />
Personalsachbearbeiter 226-122 24<br />
Bezügerechner 226-125 26<br />
Kindertagesstätten/Schulen 226-126 22<br />
Fachbereichsleiterin 226-144 28<br />
Buchhalter 226-140 29<br />
Kosten- und Leistungsrechnung 226-142 30<br />
<strong>Gemeinde</strong>kassenleiterin 226-147 05<br />
Kasse/Vollstreckung 226-148 05<br />
Kasse 226-150 04<br />
Kasse/Barkasse 226-149 04<br />
Steuern 226-145 07<br />
Fachbereichsleiterin 226-161 13<br />
Allg. Ordnungsaufgaben/Friedhof 226-160 14<br />
Allg. Ordnungsaufgaben 226-162 14<br />
Meldeamt 226-168 16<br />
Standesamt 226-167 17<br />
Feuerwehr/Brandschutz 226-165 15<br />
Gewerbeangelegenheiten 226-164 15<br />
Fachbereichsleiter 226-181 09<br />
Bauhof/Haushaltssachbearbeitung 226-180 10<br />
Vorarbeiter Bauhof 226-182 10<br />
Tiefbau/Straßenreinigung 226-187 08<br />
Hochbau/Märkte 226-186 08<br />
Buchhaltung Gebäudemanagment 226-185 11<br />
Wohnraum und Gebäudeverwaltung 226-184 11<br />
Liegenschaften 226-189 27<br />
Straßenausbau- u. Erschließungsbeiträge 226-188 27
Ausgabe 1/<strong>2011</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
Seite 5<br />
Beschlüsse des gemeinderates <strong>Elsteraue</strong> vom 09. 12. 2010<br />
Beschluss-Nr. 139/12/2010<br />
Beschluss zur Jahresrechnung 2009 und Entlastung des<br />
Bürgermeisters<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />
Jahresrechnung 2009 und entlastet gleichzeitig den Bürgermeister<br />
vom Haushalt 2009 (§ 108 Abs. 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
Land Sachsen-Anhalt).<br />
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 141/12/2010<br />
Beschluss zum kommunalen Handlungskonzept zur kinderbetreuung<br />
in der gemeinde <strong>Elsteraue</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> bestätigt das<br />
kommunale Handlungskonzept in der vorgelegten Form.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Stellungnahmen<br />
einzuholen und die Beschlussfassung im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vorzubereiten.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen<br />
3 Nein-Stimmen<br />
1 Stimmenthaltung<br />
Beschluss-Nr. 143/12/2010<br />
Beschluss der Hebesatzsatzung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />
Hebesatzsatzung in der gemäß Variante b von der Verwaltung<br />
vorgeschlagenen Form.<br />
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />
5 Nein-Stimmen<br />
3 Stimmenthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 144/12/2010<br />
Beschluss der 2. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />
2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Elsteraue</strong> wie folgt:<br />
1. Im § 3 Absatz 1 Satz 1 ist das Zahlwort drei durch das<br />
Zahlwort sechs zu ersetzen.<br />
2. § 5 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:<br />
1. Hund 40 €<br />
2. Hund 68 €<br />
für jeden weiteren Hund 100 €<br />
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen<br />
1 Nein-Stimme<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 145/12/2010<br />
Beschluss einer Auseinandersetzungsvereinbarung zur<br />
Auflösung des Trinkwasserzweckverbandes Landregion<br />
Zeitz und zur Abtretung der Anteile<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />
Auseinandersetzungsvereinbarung in der vorliegenden<br />
Form. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt weiter die Übernahme<br />
von Geschäftsanteilen an die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft<br />
Mitteldeutschland mbH im Wert von<br />
3.200 € durch Abtretung vom Trinkwasserzweckverband<br />
Landregion Zeitz.<br />
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 146/12/2010<br />
Beschluss zum Antrag der fraktion DIE LINkE – keine<br />
Produkte aus ausbeuterischer kinderarbeit<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> fordert die<br />
Verwaltung und die gemeindeeigenen Gesellschaften<br />
auf, bei der Beschaffung von Produkten und künftigen<br />
Ausschreibungen darauf zu achten, dass die Produkte<br />
und verwendeten Materialien nicht durch ausbeuterische<br />
Kinderarbeit entstanden sind. Es wird empfohlen, bei der<br />
Ausschreibung von „gefährdeten“ Produkten künftig folgenden<br />
Passus aufzunehmen: „Berücksichtigung finden<br />
nur Produkte und Materialien, die ohne ausbeuterische<br />
Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die<br />
schlimmste Form der Kinderarbeit hergestellt sind. Bei<br />
Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt<br />
oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die<br />
Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine<br />
entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“ Die<br />
Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Elsteraue</strong> sind über den Beschluss zu informieren. Eigen-<br />
und Regiebetriebe sollen angeregt werden, entsprechend<br />
zu verfahren.<br />
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
5 Stimmenthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 147/12/2010<br />
Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-<br />
Planes in Tröglitz und Änderung des flächennutzungsplanes<br />
im Parallelverfahren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt<br />
den vorhabenbezogenen B-Plan in Tröglitz zur Errichtung<br />
einer Photovoltaikanlage aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss<br />
umfasst das Flurstück 348/59 der Flur 8<br />
in der Gemarkung Tröglitz mit einer Fläche von 2,6 ha.<br />
Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong>
Seite 6<br />
<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
<strong>Elsteraue</strong> den FNP im betreffenden Bereich im Parallelverfahren<br />
zu ändern. Alle Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der Aufstellung des v.G. B-Planes und der Änderung<br />
des FNP anstehen, werden im Rahmen eines Städtebaulichen<br />
Vertrages durch den Antragsteller vollständig übernommen.<br />
Verpachtung im ortsteil<br />
Bornitz<br />
Verpachtungsangebote der gemeinde <strong>Elsteraue</strong><br />
• Gaststätte Gartenweg 9<br />
· ab 01. 05. <strong>2011</strong>: Gaststätte in beschaulicher Gartenanlage<br />
· ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden<br />
· ca. 199,10 m²<br />
· Pacht: VB / VZ BK: 271,00 €<br />
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen<br />
0 Nein-Stimmen<br />
0 Stimmenthaltungen<br />
Nißma<br />
• Gaststätte Nißmaer Hauptstraße 39<br />
· ab sofort: Gaststätte am Sportplatz<br />
· ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden<br />
· ca. 143 m²<br />
· Pacht: VB / VZ BK: 230,00 €<br />
Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />
Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen zu diesen<br />
Objekten unter der Rufnummer 0 34 41 / 22 61 84.<br />
meißner,<br />
Bürgermeister<br />
Impressum: „<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der gemeinde <strong>Elsteraue</strong>“<br />
für alle gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />
OT Alttröglitz<br />
Hauptstraße 30<br />
06729 <strong>Elsteraue</strong><br />
Telefon: 0 34 41 / 22 60<br />
Telefax: 0 34 41 / 22 61 23<br />
redaktion: Herr Meißner, Frau Hetscher<br />
Verantwortlich für den Inhalt: die jeweiligen Verfasser<br />
Erscheinung: Das <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> erscheint bei Bedarf. Privathaushalte erhalten<br />
eine kostenlose Briefkastenwurfsendung soweit dies technisch möglich ist.<br />
Interessenten können das <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> kostenlos, aber unter Zahlung anfallender Portokosten<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong>, OT Alttröglitz, Hauptstraße 30, 06729 <strong>Elsteraue</strong> beziehen.