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Bekanntmachungsblatt 1/2011 - Gemeinde Elsteraue

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Ausgabe 1/<strong>2011</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

Seite 1<br />

9. Jahrgang <strong>Elsteraue</strong>, den 28. Januar <strong>2011</strong> Nummer 1<br />

I. BEkANNTmAcHuNgEN<br />

1. Bekanntmachung über die Auslegung des<br />

Wählerverzeichnisses und die Erteilung von<br />

Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von<br />

Sachsen-Anhalt am 20. 03. <strong>2011</strong><br />

2. Öffentliche Bekanntgabe des Landesverwaltungsamtes<br />

Sachsen-Anhalt zur Errichtung und<br />

den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von<br />

brennbaren Gasen<br />

Anlage zur Herstellung und Einspeisung von<br />

Biomethan ins Erdgasnetz in 06729 <strong>Elsteraue</strong>,<br />

Burgenlandkreis<br />

I N H A L T<br />

Seite Seite<br />

1<br />

2<br />

II. INformATIoNEN<br />

1. Interviewerinnen und Interviewer für den Zensus<br />

<strong>2011</strong> gesucht<br />

2. Telefonverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

3. Beschlüsse des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Elsteraue</strong> vom<br />

09. 12. 2010<br />

4. Verpachtungsangebote der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

I . B e k a n n t m a c h u n g e n<br />

Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und<br />

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von<br />

Sachsen-Anhalt am 20. 03. <strong>2011</strong><br />

1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die<br />

Wahlbezirke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> liegen in der Zeit<br />

vom 28. 02. bis 04. 03. <strong>2011</strong> während der Dienststunden<br />

zu jedermanns Einsicht im Sachgebiet Einwohnermeldewesen,<br />

Zimmer 16 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong>, Hauptstraße<br />

30, <strong>Elsteraue</strong>/OT Alttröglitz aus.<br />

Dienststunden sind:<br />

28. 02. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr<br />

01. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr<br />

02. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr<br />

03. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr<br />

04. 03. <strong>2011</strong> von 9.00–12.00 Uhr<br />

Wahlberechtigte können verlangen, dass im Wählerverzeichnis<br />

während der Auslegungsfrist der Tag ihrer<br />

Geburt unkenntlich gemacht wird. Wählen kann nur,<br />

wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />

Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />

hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist beim<br />

Sachgebiet Einwohnermeldewesen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong>,<br />

Hauptstraße 30, 06729 <strong>Elsteraue</strong>/OT Alttröglitz<br />

einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />

stellen.<br />

Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift beim<br />

Sachgebiet Einwohnermeldewesen eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

sind, erhalten bis spätestens 27. 02. <strong>2011</strong> eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten<br />

hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen<br />

Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen,<br />

wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht<br />

nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf<br />

Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und<br />

die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten<br />

haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />

43 Zeitz durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />

Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6


Seite 2<br />

<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte<br />

Person,<br />

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene<br />

wahlberechtigte Person, wenn<br />

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die<br />

Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />

nach § 14 Abs. 8 Landeswahlordnung<br />

(LWO) – 27. 02. <strong>2011</strong> – oder die Antragsfrist auf<br />

die Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach<br />

§ 18 Abs. 1 LWO – 04. 03. <strong>2011</strong> – versäumt hat<br />

b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />

Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder<br />

nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist<br />

c) ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt<br />

wurde und die Feststellung erst nach<br />

Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />

der <strong>Gemeinde</strong> gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 18. 03.<br />

<strong>2011</strong>, 18.00, im Wahlbüro der gemeinde <strong>Elsteraue</strong>,<br />

Zimmer 26, Hauptstraße 30, 06729 <strong>Elsteraue</strong>/oT<br />

Alttröglitz mündlich oder schriftlich beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,<br />

die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur<br />

unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />

macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr gestellt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter Nr. 5.2., Buchstaben<br />

a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf<br />

Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr stellen.<br />

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-<br />

Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />

weisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter<br />

mit einer körperlichen Beeinträchtigung<br />

kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer<br />

anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises<br />

• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag<br />

• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />

zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag<br />

und<br />

• ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung<br />

zur Empfangnahme der Unterlagen durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als<br />

vier Wahlberechtigte vertritt, dies hat sie der <strong>Gemeinde</strong><br />

vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu<br />

versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit<br />

dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />

an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />

dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief kann übersandt werden oder auch bei<br />

der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

<strong>Elsteraue</strong>, den 30. 12. 2010<br />

meißner,<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntgabe des referates Immissionsschutz, chemikaliensicherheit,<br />

gentechnik, umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung<br />

nach § 3c des gesetzes über die umweltverträglichkeitsprüfung (uVPg) im<br />

rahmen des genehmigungsverfahrens zum Antrag der Bioraffinerie<br />

<strong>Elsteraue</strong> gmbH in 06729 <strong>Elsteraue</strong> auf Erteilung einer genehmigung nach<br />

§ 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und den Betrieb<br />

einer Anlage zur Lagerung von brennbaren gasen in Behältern mit einem<br />

fassungsvermögen von 8,3 t – Anlage zur Herstellung und Einspeisung von<br />

Biomethan ins Erdgasnetz in 06729 <strong>Elsteraue</strong>, Burgenlandkreis<br />

Bioraffinerie <strong>Elsteraue</strong> GmbH in 06729 <strong>Elsteraue</strong> beantragte<br />

mit Schreiben vom 07. 09. 2010 beim Landesverwaltungsamt<br />

Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach<br />

§ 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur<br />

Genehmigung der<br />

Anlage zur Lagerung von brennbaren gasen in Behältern<br />

mit einem fassungsvermögen von 8,3 t – Anlage zur<br />

Herstellung und Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz<br />

–<br />

auf dem Grundstück in 06729 <strong>Elsteraue</strong><br />

Gemarkung: göbitz<br />

Flur: 7<br />

Flurstück: 45/8, 102


Ausgabe 1/<strong>2011</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

Seite 3<br />

Gemäß § 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im<br />

Rahmen einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt<br />

wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind,<br />

so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.<br />

Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht<br />

die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll auf einer<br />

Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die<br />

Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen<br />

Verfahren betreffend die Entscheidung über die<br />

Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen,<br />

ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von §<br />

3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis<br />

nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen,<br />

können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz,<br />

Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

in 06118 Halle (Saale), Dessauer<br />

Straße 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde,<br />

eingesehen werden.<br />

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

I I . I n f o r m a t I o n e n<br />

Interviewerinnen und Interviewer für den Zensus <strong>2011</strong> gesucht<br />

Der Zensus, auch Volkszählung genannt, ist eine Erhebung<br />

zur Bevölkerung und deren Erwerbs- und Wohnsituation.<br />

Durch die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen<br />

vom 9. Juli 2008 wurde der Zensus für<br />

alle Mitgliedsstaaten angeordnet. Der Zensus <strong>2011</strong> wird<br />

in Deutschland nach einem neuen weitgehend registergestützten<br />

Verfahren durchgeführt, das sich erheblich von<br />

den früheren Volkszählungen unterscheidet. Die Mehrheit<br />

der Bevölkerung wird dabei keine Auskunft geben<br />

müssen. Nach Vorgaben des Zensusgesetzes <strong>2011</strong> werden<br />

vorhandene Verwaltungsregister genutzt. Zur Qualitätssicherung<br />

der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten,<br />

für die in Deutschland keine Register verfügbar sind, werden<br />

ergänzende Befragungen durchgeführt. Dazu zählen<br />

die<br />

• Gebäude- und Wohnungszählung<br />

• Haushaltsbefragung (bei ca. 10 % der Haushalte)<br />

• Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.<br />

Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai <strong>2011</strong> werden etwa<br />

80.000 Interviewerinnen und Interviewer, im Gesetz werden<br />

sie als Erhebungsbeauftragte bezeichnet, in ganz<br />

Deutschland unterwegs sein, um die Befragungen für den<br />

Zensus <strong>2011</strong> durchzuführen. Das heißt, etwa 0,1 Prozent<br />

der Bevölkerung werden als Interviewer tätig sein.<br />

Die Statistischen Landesämter führen die postalische<br />

Gebäude- und Wohnungszählung durch. Für die Durchführung<br />

der Haushaltebefragung sowie der Befragung an<br />

Sonderanschriften (Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften)<br />

wurden Erhebungsstellen aufgebaut. In Sachsen-Anhalt<br />

wurde in 37 <strong>Gemeinde</strong>n mit mehr als 10 000<br />

Einwohnern eine solche Erhebungsstelle eingerichtet. So<br />

auch in der Stadt Zeitz. Die Erhebungsstelle Zeitz ist für<br />

die Stadt Zeitz sowie die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> und die<br />

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst zuständig.<br />

Die Erhebungsstellen brauchen viele Helfer!<br />

Die Interviewerinnen und Interviewer werden von den<br />

Erhebungsstellen eingesetzt. Ihre Hauptaufgabe ist es, im<br />

Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung an<br />

Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort<br />

die Existenz der dort wohnenden Personen festzustellen<br />

und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern<br />

beziehungsweise den Einrichtungsleitungen die Fragebogen<br />

auszufüllen. Voraussetzungen für die Tätigkeit als<br />

Interviewer sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit<br />

sowie zeitliche Flexibilität. Die Tätigkeit<br />

wird ehrenamtlich ausgeübt, für die eine Aufwandsentschädigung<br />

gezahlt wird. Aus Datenschutzgründen dürfen<br />

sie nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung<br />

eingesetzt werden. Außerdem dürfen die Interviewer die<br />

aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige<br />

zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke<br />

als den Zensus verwenden.<br />

Ich will Interviewerin beziehungsweise<br />

Interviewer werden, wo kann ich mich melden?<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

Hauptstraße 30<br />

06729 <strong>Elsteraue</strong><br />

Tel.: 03441/226161<br />

E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de<br />

Oder direkt in der Erhebungsstelle Zeitz:<br />

Zensus <strong>2011</strong> – Erhebungsstelle Zeitz<br />

Altmarkt 1<br />

06712 Zeitz<br />

Tel.: 03441/83201<br />

E-Mail: zensus<strong>2011</strong>@stadt-zeitz.de<br />

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter:<br />

www.zensus<strong>2011</strong>.de und www.statistik.sachsen-anhalt.de


Seite 4<br />

<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

Telefonverzeichnis der gemeinde <strong>Elsteraue</strong><br />

Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />

Zentrale: Telefon: 0 34 41 / 226-0, Fax: 0 34 41 / 226-163<br />

E-Mail: info@gemeinde-elsteraue.de, im Internet unter: www.gemeinde-elsteraue.de<br />

Amt Sachgebiet Tel. Nr. Zi-Nr.<br />

Bürgermeister<br />

Fax: 226-103<br />

Innere Verwaltung<br />

Fax: 226-163<br />

finanzverwaltung<br />

Fax: 226-240<br />

ordnungswesen<br />

Fax: 226-123<br />

Bauwesen<br />

Fax: 226280<br />

Bürgermeister 226-101 121<br />

Sekretariat 226-102 120<br />

<strong>Gemeinde</strong>organe 226-104 119<br />

Fachbereichsleiterin 226-121 25<br />

Poststelle/Jugend/Senioren 226-100 23<br />

Kultur/Beschaffung/Bekanntmachungen 226-120 23<br />

Personalsachbearbeiter 226-122 24<br />

Bezügerechner 226-125 26<br />

Kindertagesstätten/Schulen 226-126 22<br />

Fachbereichsleiterin 226-144 28<br />

Buchhalter 226-140 29<br />

Kosten- und Leistungsrechnung 226-142 30<br />

<strong>Gemeinde</strong>kassenleiterin 226-147 05<br />

Kasse/Vollstreckung 226-148 05<br />

Kasse 226-150 04<br />

Kasse/Barkasse 226-149 04<br />

Steuern 226-145 07<br />

Fachbereichsleiterin 226-161 13<br />

Allg. Ordnungsaufgaben/Friedhof 226-160 14<br />

Allg. Ordnungsaufgaben 226-162 14<br />

Meldeamt 226-168 16<br />

Standesamt 226-167 17<br />

Feuerwehr/Brandschutz 226-165 15<br />

Gewerbeangelegenheiten 226-164 15<br />

Fachbereichsleiter 226-181 09<br />

Bauhof/Haushaltssachbearbeitung 226-180 10<br />

Vorarbeiter Bauhof 226-182 10<br />

Tiefbau/Straßenreinigung 226-187 08<br />

Hochbau/Märkte 226-186 08<br />

Buchhaltung Gebäudemanagment 226-185 11<br />

Wohnraum und Gebäudeverwaltung 226-184 11<br />

Liegenschaften 226-189 27<br />

Straßenausbau- u. Erschließungsbeiträge 226-188 27


Ausgabe 1/<strong>2011</strong> <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

Seite 5<br />

Beschlüsse des gemeinderates <strong>Elsteraue</strong> vom 09. 12. 2010<br />

Beschluss-Nr. 139/12/2010<br />

Beschluss zur Jahresrechnung 2009 und Entlastung des<br />

Bürgermeisters<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />

Jahresrechnung 2009 und entlastet gleichzeitig den Bürgermeister<br />

vom Haushalt 2009 (§ 108 Abs. 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

Land Sachsen-Anhalt).<br />

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 141/12/2010<br />

Beschluss zum kommunalen Handlungskonzept zur kinderbetreuung<br />

in der gemeinde <strong>Elsteraue</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> bestätigt das<br />

kommunale Handlungskonzept in der vorgelegten Form.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Stellungnahmen<br />

einzuholen und die Beschlussfassung im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vorzubereiten.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen<br />

3 Nein-Stimmen<br />

1 Stimmenthaltung<br />

Beschluss-Nr. 143/12/2010<br />

Beschluss der Hebesatzsatzung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />

Hebesatzsatzung in der gemäß Variante b von der Verwaltung<br />

vorgeschlagenen Form.<br />

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen<br />

5 Nein-Stimmen<br />

3 Stimmenthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 144/12/2010<br />

Beschluss der 2. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />

2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Elsteraue</strong> wie folgt:<br />

1. Im § 3 Absatz 1 Satz 1 ist das Zahlwort drei durch das<br />

Zahlwort sechs zu ersetzen.<br />

2. § 5 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:<br />

1. Hund 40 €<br />

2. Hund 68 €<br />

für jeden weiteren Hund 100 €<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 145/12/2010<br />

Beschluss einer Auseinandersetzungsvereinbarung zur<br />

Auflösung des Trinkwasserzweckverbandes Landregion<br />

Zeitz und zur Abtretung der Anteile<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt die<br />

Auseinandersetzungsvereinbarung in der vorliegenden<br />

Form. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt weiter die Übernahme<br />

von Geschäftsanteilen an die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft<br />

Mitteldeutschland mbH im Wert von<br />

3.200 € durch Abtretung vom Trinkwasserzweckverband<br />

Landregion Zeitz.<br />

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 146/12/2010<br />

Beschluss zum Antrag der fraktion DIE LINkE – keine<br />

Produkte aus ausbeuterischer kinderarbeit<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> fordert die<br />

Verwaltung und die gemeindeeigenen Gesellschaften<br />

auf, bei der Beschaffung von Produkten und künftigen<br />

Ausschreibungen darauf zu achten, dass die Produkte<br />

und verwendeten Materialien nicht durch ausbeuterische<br />

Kinderarbeit entstanden sind. Es wird empfohlen, bei der<br />

Ausschreibung von „gefährdeten“ Produkten künftig folgenden<br />

Passus aufzunehmen: „Berücksichtigung finden<br />

nur Produkte und Materialien, die ohne ausbeuterische<br />

Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die<br />

schlimmste Form der Kinderarbeit hergestellt sind. Bei<br />

Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt<br />

oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die<br />

Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine<br />

entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“ Die<br />

Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Elsteraue</strong> sind über den Beschluss zu informieren. Eigen-<br />

und Regiebetriebe sollen angeregt werden, entsprechend<br />

zu verfahren.<br />

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

5 Stimmenthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 147/12/2010<br />

Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-<br />

Planes in Tröglitz und Änderung des flächennutzungsplanes<br />

im Parallelverfahren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong> beschließt<br />

den vorhabenbezogenen B-Plan in Tröglitz zur Errichtung<br />

einer Photovoltaikanlage aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss<br />

umfasst das Flurstück 348/59 der Flur 8<br />

in der Gemarkung Tröglitz mit einer Fläche von 2,6 ha.<br />

Gleichzeitig beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong>


Seite 6<br />

<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

<strong>Elsteraue</strong> den FNP im betreffenden Bereich im Parallelverfahren<br />

zu ändern. Alle Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit der Aufstellung des v.G. B-Planes und der Änderung<br />

des FNP anstehen, werden im Rahmen eines Städtebaulichen<br />

Vertrages durch den Antragsteller vollständig übernommen.<br />

Verpachtung im ortsteil<br />

Bornitz<br />

Verpachtungsangebote der gemeinde <strong>Elsteraue</strong><br />

• Gaststätte Gartenweg 9<br />

· ab 01. 05. <strong>2011</strong>: Gaststätte in beschaulicher Gartenanlage<br />

· ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden<br />

· ca. 199,10 m²<br />

· Pacht: VB / VZ BK: 271,00 €<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen<br />

0 Nein-Stimmen<br />

0 Stimmenthaltungen<br />

Nißma<br />

• Gaststätte Nißmaer Hauptstraße 39<br />

· ab sofort: Gaststätte am Sportplatz<br />

· ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden<br />

· ca. 143 m²<br />

· Pacht: VB / VZ BK: 230,00 €<br />

Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />

Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen zu diesen<br />

Objekten unter der Rufnummer 0 34 41 / 22 61 84.<br />

meißner,<br />

Bürgermeister<br />

Impressum: „<strong>Bekanntmachungsblatt</strong> der gemeinde <strong>Elsteraue</strong>“<br />

für alle gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong><br />

OT Alttröglitz<br />

Hauptstraße 30<br />

06729 <strong>Elsteraue</strong><br />

Telefon: 0 34 41 / 22 60<br />

Telefax: 0 34 41 / 22 61 23<br />

redaktion: Herr Meißner, Frau Hetscher<br />

Verantwortlich für den Inhalt: die jeweiligen Verfasser<br />

Erscheinung: Das <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> erscheint bei Bedarf. Privathaushalte erhalten<br />

eine kostenlose Briefkastenwurfsendung soweit dies technisch möglich ist.<br />

Interessenten können das <strong>Bekanntmachungsblatt</strong> kostenlos, aber unter Zahlung anfallender Portokosten<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsteraue</strong>, OT Alttröglitz, Hauptstraße 30, 06729 <strong>Elsteraue</strong> beziehen.

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