Ausgabe 1989 - Hohenzollerischer Geschichtsverein
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seinen Auftrag auf Genehmigung der Friedhofs-Erweiterung<br />
zurückgezogen 6 . 1909 hat die israelitische Gemeinde den<br />
Straßengraben beim Eingang in ihren Friedhof mit Zementröhren<br />
überbrückt und im oberen Teil Platten über den<br />
Graben gelegt. Wegen dieser Platten kam es bei Regen zu<br />
einem ungenügenden Wasserablauf, weshalb die Stadt anordnete,<br />
die Platten zu entfernen und durch Zementröhren zu<br />
ersetzen. Das Israelitische Vorsteheramt sagte die Ausführung<br />
der Arbeiten zu 7 . Im Jahre 1911 schrieb das Vorsteheramt<br />
»Grab-, Maurer- und Erdbewegungsarbeiten für den<br />
Umbau des Friedhofes« im Betrage von zusammen 2400<br />
Mark öffentlich aus 8 .<br />
Städtischer Friedhof für die Juden ?<br />
Am 12. April 1929 befaßte sich das Gemeindekollegium in<br />
Haigerloch mit einem Gesuch der israelitischen Kultusgemeinde<br />
um Bewilligung einer Beihilfe zur Friedhofsinstandsetzung<br />
9 . Bürgermeister Leopold Bausinger erläuterte die<br />
Rechtslage, wonach der Friedhof der politischen Gemeinde<br />
auch für die Israeliten zur Verfügung stehe. In der Beratung<br />
kam dann zum Ausdruck, daß man erst die Kosten wissen<br />
wolle, ehe man über eine Beihilfe entscheide. Die beiden<br />
jündischen Gemeinderäte Hohenemser und Ullmann konnten<br />
auf Anhieb keine Kosten nennen, so daß man die israelitische<br />
Gemeinde aufforderte, »die Kosten im einzelnen nachzuweisen,<br />
zu denen die Beihilfe erbeten wird«. Es bestand<br />
also wohl im Gemeinderat keine Neigung, dem Vorschlag des<br />
Bürgermeisters nachzukommen, künftig auch die Juden auf<br />
dem städtischen Friedhof zu beerdigen. Vielleicht hatten sich<br />
auch die jüdischen Gemeinderäte dagegen ausgesprochen;<br />
aus dem Gemeinderatsprotokoll geht das leider nicht hervor.<br />
Am 31. Mai befaßte sich das Kollegium erneut mit dem<br />
Antrag der israelitischen Kultusgemeinde 10 . Nach längerer<br />
Beratung wurde einstimmig beschlossen, »der israelitischen<br />
Gemeinde zu den Unterhaltungskosten des israelitischen<br />
Friedhofes eine Beihilfe von 100 RM zu bewilligen«. Man<br />
stellte sogar einen weiteren Zuschuß in Aussicht: »wobei es<br />
der Kultusgemeinde unbenommen sein solle, im dringenden<br />
Bedarfsfalle wegen etwaiger Erhöhung dieses Betrages später<br />
heranzutreten«. Ein Jahr später beantragte die israelitische<br />
Kultusgemeinde wieder eine Beihilfe zur Friedhofinstandsetzung,<br />
wobei die Kosten auf 50 bis 75 RM geschätzt waren. Es<br />
wurde am 5. September 1930 »für den nachgesuchten Zweck<br />
eine einmalige Beihilfe von 50 RM« bewilligt 11 . Im Jahre 1932<br />
befaßte sich die Israelitische Gemeinde mit der Erweiterung<br />
des Friedhofes und wollte das benachbarte ehemalige Burkhartsche<br />
Grundstück dazu benützen 12 . Gemeinderat und<br />
Gemeindevertretung stimmten am 16. Juli 1932 mit der Auflage<br />
zu, »daß die Ausgestaltung der neuen Friedhofanlage<br />
nach ästhetischen, den Grundsätzen moderner Friedhofskunst<br />
entsprechenden Gesichtspunkten erfolgt«. Im selben<br />
Jahr genehmigten die Bürgerkollegien ein Gesuch der Israelitischen<br />
Gemeinde, »die baufällige dem Haagweg zugelegene<br />
Mauer des israelitischen Friedhofes mit Rücksicht auf die<br />
Wurzeln der unmittelbar innerhalb der Mauer stehenden<br />
Bäume dergestalt erneuern zu dürfen, daß die Mauer hinausgeschoben<br />
wird und mit etwa 30 cm ihrer Breite auf Gemeindeeigentum<br />
zu stehen kommt«. Eine Gebühr für den Platz<br />
wurde nicht erhoben 13 . Das sollte die letzte Baumaßnahme<br />
am jüdischen Friedhof werden.<br />
Der Friedhof im Dritten Reich<br />
Am 14. Dezember 1942 teilte die Jüdische Kultusvereinigung<br />
Württemberg e.V. (Zweigstelle Württemberg der Reichsvereinigung<br />
der Juden in Deutschland) in Stuttgart der Stadtverwaltung<br />
Haigerloch mit: »Der in dortiger Gemarkung liegende,<br />
infolge Eingliederung der dortigen Religionsgemeinde<br />
50<br />
Grab des Rabbiners Maier Hilb (Rabbiner von 1836 bis 1880)<br />
(Foto K.W.Steim).<br />
in die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, in deren<br />
Eigentum übergegangene jüdische Friedhof soll auf Weisung<br />
der Aufsichtsbehörde zum Verkauf gebracht werden. Wir<br />
bieten daher hiermit der Stadt Haigerloch den vorbezeichneten<br />
Friedhof zum Kauf an. Als Kaufpreis soll der angemessene<br />
Verkehrswert bezahlt werden...« 14 Die Stadt wurde um<br />
ein Angebot gebeten. Haigerlochs Bürgermeister Rein zeigte<br />
sich am Erwerb der drei Parzellen (Nr. 232 mit 23,08 Ar<br />
Friedhof, Nr. 230 mit 1,85 Ar Weg und Nr. 225 mit 17,02 Ar<br />
Abhang) zwar interessiert, schrieb aber, das Gelände sei<br />
»Ödland an einem stark abfallenden Hang, das für eine<br />
Bebauung oder landwirtschaftliche Nutzung nicht gebraucht<br />
werden kann. Der angemessene Preis für derartiges Gelände<br />
ist RM 8.- pro ar oder für die Gesamtfläche 41,95 x 8 - RM:<br />
335,60«.<br />
Inzwischen lag der Jüdischen Kultusvereinigung in Stuttgart<br />
ein Angebot einer Haigerlocher Bürgerin für die Parzelle 225<br />
(Wiese) vor. Sie fragte daher bei der Stadt an, ob sie etwas<br />
gegen den Verkauf habe oder ob sie alle drei Parzellen kaufen<br />
wolle. Bürgermeister Rein antwortete, für die Parzelle 225<br />
hätten sich noch weitere Liebhaber gemeldet, er halte es<br />
deshalb für besser, diese Parzelle an die Gemeinde zu verkaufen,<br />
die sie dann weiter veräußern könne. Die Kultusvereinigung,<br />
der für Parzelle 225 ein Angebot über 350 bis 400 RM<br />
vorlag, wollte gern an Privat verkaufen, zumal der Preis höher<br />
lag als der, den die Stadt für alle drei Parzellen geboten hatte.<br />
Bürgermeister Rein wehrte sich gegen den Verkauf einer<br />
einzelnen Parzelle an Private, »weil von der Gemeinde beabsichtigt<br />
ist, das Gesamtareal für gemeinnützige Zwecke zum<br />
angemessenen Verkehrswert zu erwerben«. In einem weiteren<br />
Schreiben bemerkte Bürgermeister Rein weiter, »daß bei<br />
der Preisfestsetzung der angemessene Verkehrswert dann<br />
durch den Bürgermeister als Vorstand des Schätzungsamtes<br />
festgestellt und vorgeschlagen wird. Bei der Preisermittlung<br />
ist es und insbesondere in heutiger Zeit belanglos, ob bereits