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Leipziger Messe GmbH

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Sicherheits- und allgemeine Bestimmungen bei Instandhaltungsarbeiten<br />

und Erweiterungsleistungen<br />

Durch Gesetzgebung, Arbeitsschutz und den Regeln<br />

der Technik, sind wir verpflichtet, Gefährdungen und<br />

Gefahren für Personen und/oder Material abzuwenden.<br />

Aus diesem Grunde sind alle auf dem <strong>Messe</strong>gelände<br />

und/oder im Auftrag der <strong>Leipziger</strong> <strong>Messe</strong> <strong>GmbH</strong> Tätigen<br />

verpflichtet, ...<br />

- Maßnahmen anzuwenden, die eine Gefährdung<br />

oder Schäden ausschließen<br />

- zum Einhalten der einschlägigen Vorschriften;<br />

- zum Einhalten der Haus- und Brandschutzordnung<br />

- zum Einhalten von Brandschutzmaßnahmen;<br />

- Vorhandene Fluchtwege sind frei und Brandschutztüren<br />

sind verschlossen zu halten; das Anbringen<br />

von Sicherungen gegen Zufallen ist untersagt;<br />

- zur Information des Halleninspektors und/oder<br />

des Ansprechpartners der <strong>Leipziger</strong> <strong>Messe</strong> <strong>GmbH</strong><br />

v o r Schweiß- Trenn- oder anderweitigen Arbeiten<br />

mit Rauch-, Flamm- und Funkenbildung oder<br />

Staubentwicklung, da das Gelände mit automatischen<br />

Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen<br />

versehen ist. Die Freigabe zur<br />

Durchführung der Tätigkeit ist täglich vor Leistungsbeginn<br />

einzuholen.<br />

- zum Verhindern von Umweltschäden (z. B. durch<br />

Auffangwannen, Filter usw.)<br />

- zum Sichern der Baustelle, der<br />

Baustelleneinrichtungen und<br />

des Materials;<br />

- zum Einsatz von Schutzausrüstungen, sofern<br />

notwendig oder vorgeschrieben;<br />

- zur umgehenden Meldung von Personenunfällen<br />

oder Sachschäden an den Halleninspektor/Hausmeister,<br />

Auftraggeber oder Leitzentrale<br />

des <strong>Messe</strong>geländes (Rufnummer (678) 8888)<br />

- im Gefahrenfalle den Anweisungen nachzukommen,<br />

die Alarmierung weiterzugeben, Hilfe Dritten<br />

gegenüber auszuüben, durch den AN-eigenen<br />

Bauleiter die Vollständigkeit seines Personals der<br />

<strong>Leipziger</strong> <strong>Messe</strong> <strong>GmbH</strong> mitzuteilen<br />

- den Anweisungen der Mitarbeiter der <strong>Leipziger</strong><br />

<strong>Messe</strong> <strong>GmbH</strong> oder deren Erfüllungsgehilfen<br />

(Wachunternehmen usw.) Folge zu leisten.<br />

- zur Informationsweitergabe an unmittelbar<br />

Betroffene (z. B. Halleninspektor/ Hausmeister);<br />

- zum Einweisen der Arbeitskräfte;<br />

- zur Sauberkeit vor Ort;<br />

- zur Kontrolle der getroffenen Maßnahmen auf<br />

Einhaltung;<br />

- sich vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende<br />

beim Ansprechpartner der <strong>Messe</strong> (z.B. Hausmeister/<br />

Bauleiter) an- und abzumelden (inkl.<br />

Übergabe der Funktelefonnummer) und sich in<br />

die örtlichen Besonderheiten und Abläufe einweisen<br />

zu lassen.<br />

- Erkennt der AN, dass neben ihm weitere Firmen/<br />

Personen im Umfeld arbeiten, hat sich<br />

dieser selbständig mit diesen über Arbeitsabläufe<br />

und Schutzfragen abzustimmen.<br />

- Für alle Personen, die für den AN auf dem<br />

<strong>Messe</strong>gelände arbeiten, sind in Verantwortung<br />

der Geschäftsführung des AN aktenkundlich<br />

Unfallschutzbelehrungen nachzuweisen. Ein<br />

evtl. nötiger Sicherheitskoordinator wird kostenfrei<br />

vom AN selbst gestellt.<br />

In den Räumen des Halleninspektors befinden<br />

sich:<br />

- Erste Hilfe Ausstattung<br />

- Telefon und Rufnummernverzeichnis<br />

Notfallnummern und interne Telefone befinden<br />

sich ebenfalls an den Hallentoren und in anderen<br />

Bereichen.<br />

Bei Fragen oder Unklarheiten ist v o r Beginn<br />

Rücksprache mit dem Auftraggeber oder mit dem<br />

Mitarbeiter "Arbeitssicherheit" des Hauses zu führen.<br />

Hinweise auf Unterlassung Dritter sind zu<br />

verfolgen. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise<br />

gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die <strong>Leipziger</strong><br />

<strong>Messe</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich alle Maßnahmen zur<br />

unmittelbaren Gefahrenabwehr vor.<br />

Eventuellen NAN, die der AN einsetzt, sind diese<br />

Verpflichtungen gleichfalls und nachweislich aufzuerlegen.<br />

gez. Schaffors gez. Förster<br />

Abteilungsleiter Fachkraft<br />

Betriebsmanagement Arbeitssicherheit<br />

Ein Exemplar dieser Informationen haben wir erhalten,<br />

die oben genannten Maßnahmen sind zur Kenntnis<br />

genommen und an alle tätigen Mitarbeiter weitergegeben<br />

worden.<br />

Datum ......................<br />

Auftragnehmer ......................................................<br />

Wichtige Rufnummern :<br />

Feuerwehr 112<br />

Polizei 110<br />

Medizinische Versorgung (Städtisches<br />

Klinikum St. Georg) 0341- 90 900<br />

Leitzentrale <strong>Messe</strong>gelände 0341- 678.8888<br />

Wachleiter <strong>Messe</strong>gelände 0341- 678.6666<br />

LMG Stand: 19.7.2006<br />

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