Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz - DGKM eV
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<strong>Landesrettungsdienstplan</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> (LRettDP), Stand: 16. Januar 2008 – 8 –<br />
2. Alarmierung<br />
Die Sicherstellung einer schnellen Alarmierung des Rettungsdienstes ist eine<br />
wichtige Voraussetzung für einen wirksamen Einsatz.<br />
Ziel der Landesregierung ist die landesweite<br />
• Errichtung von Integrierten Leitstellen und<br />
• die Einführung der Notrufnummer 112 für alle<br />
nicht-polizeilichen Hilfeersuchen.<br />
Mit der Einrichtung von Integrierten Leitstellen wird die Möglichkeit geschaffen,<br />
über den Notruf 112 alle nicht-polizeilichen Hilfeersuchen bei einer einheitlichen<br />
Einsatzzentrale zusammen zu führen und dadurch alle Fachdienste<br />
koordiniert einsetzen zu können.<br />
Klar davon abgegrenzt gibt es die zweite Notrufnummer, die 110, die alle polizeilichen<br />
Hilfeersuchen erfasst.<br />
Nur die zuständige Leitstelle (Integrierte Leitstelle oder Rettungsleitstelle) darf<br />
dem öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst Einsatzaufträge erteilen.<br />
Notrufsäulen oder Notruftelefone<br />
haben ihre einst wichtige Funktion größtenteils verloren. Sie werden nur noch<br />
an ganz besonderen Unfallschwerpunkten oder in Regionen, die durch den<br />
Mobilfunk nicht abgedeckt sind, unterhalten.<br />
Sonstige Servicenummern<br />
Liegt kein Notfall vor,<br />
• kann zur Anforderung eines Krankentransports auch eine der Servicenummern<br />
der Leitstelle – z.B. die 19222 – genutzt werden,<br />
• kann gegebenenfalls – in sprechstundenfreien Zeiten – der vertragsärztliche<br />
Bereitschaftsdienst über eine weitere Servicenummer – z.B. die<br />
19292 – erreicht werden,