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Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz - DGKM eV

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<strong>Landesrettungsdienstplan</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> (LRettDP), Stand: 16. Januar 2008 – 38 –<br />

D.<br />

Personal im Rettungsdienst<br />

I.<br />

Ärztliches Personal<br />

1. Ärztliche Leiterin oder Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)<br />

Das ISM hat sich mit den Landesverbänden der Kostenträger u.a. auf<br />

insgesamt fünf hauptamtliche ÄLRD für <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> und die Eckwerte der<br />

Bezüge verständigt.<br />

Zu den örtlichen Zuständigkeiten, siehe A. III. 2.1.1<br />

Einstellungsvoraussetzungen für ÄLRD:<br />

Wichtigste Voraussetzung ist, dass<br />

– der Bewerber ein im Rettungsdienst tätiger Arzt ist, der<br />

– in verantwortlicher Stellung in einer am Notarztdienst beteiligten Abteilung<br />

eines Krankenhauses der Maximal- oder Schwerpunktversorgung arbeitet,<br />

– er in der Lage ist, auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische<br />

Kontrolle über den Rettungsdienst wahrzunehmen und für Effektivität<br />

und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung<br />

und Patientenbetreuung (Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung)<br />

zu sorgen.<br />

Darüber hinaus haben Bewerberinnen und Bewerber u.a. folgende<br />

Qualifikationen nachzuweisen:<br />

– abgeschlossene Weiterbildung im Bereich der Notfall- und Intensivmedizin<br />

– Inhaberin oder Inhaber der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

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