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und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und ...

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Mit der Neuregelung wird im Übrigen die Gr<strong>und</strong>lage dafür geschaffen, dass es auch<br />

in Zukunft in Rheinland-Pfalz ein flächendecken<strong>des</strong> Notarztsystem geben wird. Die<br />

Notärzte sollen weiterhin in erster Linie von den Krankenhäusern gestellt werden, um<br />

den notwendigen Praxisbezug zu gewährleisten. Mit dem neuen § 23 RettDG werden<br />

auch die finanziellen Rahmenbedingungen geregelt. Nur dort, wo Krankenhäuser<br />

nicht in der Lage sind, r<strong>und</strong> um die Uhr die Notarztversorgung sicherzustellen, sind<br />

auch andere Lösungen denkbar, etwa die Einrichtung spezieller Notarztstandorte oder<br />

die verstärkte Einbindung freiberuflich tätiger Ärzte. Ergänzt wird dieses System<br />

durch die Luftrettung, die auch immer häufiger - insbesondere in ländlichen Regionen<br />

- als Notarztzubringer tätig wird. Bei der Notfallrettung zählt nämlich jede Minute,<br />

<strong>des</strong>halb ist immer das schnellste Rettungsmittel zu alarmieren, damit Menschen in<br />

Not möglichst wirksam geholfen werden kann.<br />

Der Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz genießt - auch weit über das Land hinaus - ein<br />

hohes Ansehen. Aber selbst Gutes kann noch verbessert werden. Mit dem geänderten<br />

Rettungsdienstgesetz wird die Gr<strong>und</strong>lage für eine weitere Optimierung <strong>des</strong> Notfall-<br />

<strong>und</strong> Krankentransportes in Rheinland-Pfalz geschaffen.

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