21.02.2013 Aufrufe

und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und ...

und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und ...

und Katastrophenschutzgesetzes, des Rettungsdienstgesetzes und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 44 -<br />

• Schadensfälle einzudämmen <strong>und</strong> unter Kontrolle zu bringen, sodass die Folgen<br />

möglichst gering gehalten <strong>und</strong> Schäden für Menschen, Umwelt <strong>und</strong> Sachen<br />

begrenzt werden können,<br />

• Maßnahmen zum Schutz von Menschen <strong>und</strong> Umwelt vor den Folgen schwerer<br />

Unfälle einzuleiten,<br />

• notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder<br />

Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben,<br />

• Aufräumarbeiten <strong>und</strong> Maßnahmen zur Wiederherstellung der Umwelt nach einem<br />

schweren Unfall einzuleiten.<br />

Deshalb soll nach Nummer 1 künftig maßgeben<strong>des</strong> Kriterium zur Erstellung von<br />

Alarm- <strong>und</strong> Einsatzplänen durch das Land das Erfordernis sein, zentrale Abwehrmaßnahmen<br />

vorzubereiten. Dies ist vor allem erforderlich, wenn beispielsweise nach<br />

einem Gefahr bringenden Ereignis akute Gefahren für die Bevölkerung in mehreren<br />

Landkreisen oder kreisfreien Städten drohen <strong>und</strong> die Gefahrenabwehr - ähnlich wie<br />

bei einem Unfall in einer kerntechnischen Anlage nach § 6 Nr. 1 Buchst. a neu<br />

LBKG - nur durch zentrale Abwehrmaßnahmen, nicht aber durch ein - gegenseitig<br />

abgestimmtes - Nebeneinanderarbeiten mehrerer selbständiger kommunaler Einsatzleitungen<br />

sichergestellt werden kann. Die Planung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> baut auf der Alarm-<br />

<strong>und</strong> Einsatzplanung der kommunalen Aufgabenträger auf.<br />

Die bewährten Rahmen-Alarm- <strong>und</strong> Einsatzpläne (z. B. „Gefährliche Stoffe“, „Eisenbahn“,<br />

„Hochwasser/Eisgang“) erstellt das Land im Rahmen seiner Beratungs- <strong>und</strong><br />

Unterstützungsaufgaben nach § 6 Nr. 5 LBKG. Im Rahmen dieser Aufgaben kann das<br />

Land bei größeren Gefahrenlagen koordinierend tätig werden, beispielsweise durch<br />

Einrichtung einer Koordinierungsstelle Katastrophenschutz bei der Aufsichts- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungsdirektion (ADD). Wenn mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte von<br />

einer Gefahrenlage betroffen sind <strong>und</strong> eine bloße Koordination der Einsatzmaßnahmen<br />

durch das Land nicht mehr ausreicht, kann die Übernahme der Einsatzleitung<br />

durch den Präsidenten der ADD nach § 24 neu Abs. 1 Nr. 3 LBKG geboten sein. In<br />

besonderen Fällen kann er die Einsatzleitung beispielsweise dem Landrat eines von<br />

mehreren betroffenen Landkreisen - auch für das Gebiet der Nachbarkreise - übertragen;<br />

dieser handelt dann als Beauftragter <strong>des</strong> Präsidenten der ADD. Entsprechen<strong>des</strong><br />

gilt selbstverständlich auch für den Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt.<br />

Zu § 6 Nr. 4 LBKG<br />

Die Änderung der Nummer 4 berücksichtigt die im Zuge der Neuordnung <strong>des</strong> Zivilschutzes<br />

vollzogene Auflösung der vom B<strong>und</strong> finanzierten Katastrophenschutzschule<br />

Rheinland-Pfalz/Saarland in Burg (Mosel). Künftig gibt es nach der Anordnung <strong>des</strong><br />

Ministeriums <strong>des</strong> Innern <strong>und</strong> für Sport vom 19. Februar 1998 (MinBl. S. 124) nur noch<br />

eine zentrale Ausbildungsstätte, nämlich die Feuerwehr- <strong>und</strong> Katastrophenschutzschule<br />

Rheinland-Pfalz (LFKS) in Koblenz.<br />

Zu § 9 Abs. 6 LBKG<br />

Vertreter der Feuerwehren haben immer wieder gefordert, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr<br />

auf zehn Jahre herabzusetzen; in den meisten anderen B<strong>und</strong>eslän-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!