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Bericht aus der Gemeinderatsitzung<br />

vom 22.01.2007<br />

In der ersten Sitzung im neuen Jahr waren beim ersten<br />

Tagesordnungspunkt Bürgerfrageviertelstunde<br />

keine Anfragen aus den Zuhörerreihen vorhanden.<br />

Beim nächsten Tagesordnungspunkt, den Baugesuchen,<br />

wurde über die Bauvoranfrage zur Errichtung<br />

einer Reithalle in Kreenheinstetten gesprochen und<br />

beraten. Dabei zeigte sich jedoch, dass noch einige<br />

Punkte zu klären sind, die für die Beschlussfassung<br />

von Bedeutung sind. So soll noch geklärt werden, ob<br />

und in welchem Umfang evtl. eine gewerbliche Tätigkeit<br />

in dieser Reithalle geplant ist, wie die Zufahrts-<br />

und Parkplatzsituation geregelt werden soll und ähnliche<br />

Fragen. Die Beschlussfassung wurde deshalb bis<br />

zur Klärung dieser Fragen vertagt.<br />

Nächster Tagesordnungspunkt war die Beratung über<br />

die Ergänzungssatzung Rappenbühl, Teilfläche<br />

von Flst.4, in <strong>Leibertingen</strong>. Der Gemeinderat hatte<br />

sich bereits in zwei vorangegangenen Sitzungen mit<br />

dieser Ergänzungssatzung beschäftigt. Im Juli vergangenen<br />

Jahres wurde der Aufstellungsbeschluß für<br />

diese Satzung gefasst und die Angrenzeranhörung<br />

sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange<br />

durchgeführt. Sowohl aus Reihen der Angrenzer als<br />

auch vom Landratsamt, Fachbereich Landwirtschaft,<br />

wurden Bedenken gegen die geplante weitere Wohnbebauung<br />

im Bereich Rappenbühl vorgebracht. Allerdings<br />

wurde die ursprüngliche Stellungnahme vom<br />

Landwirtschaftsamt durch ein späteres Schreiben<br />

relativiert und die Ausgangs sehr deutlich ablehnende<br />

Haltung etwas abgemildert. In der sehr ausführlichen<br />

und umfangreichen Beratung musste sich der Gemeinderat<br />

unter anderem auch mit der Tatsache auseinandersetzen,<br />

dass das Bauinteresse einer jungen<br />

Familie grundsätzlich begrüßenswert ist und auch die<br />

unmittelbare Familiennähe zu bereits bestehenden<br />

Wohnhäusern von Familienangehörigen nachvollziehbare<br />

Argumente für eine Bebauung in diesem Bereich<br />

ist. Andererseits schreibt das Baugesetzbuch im<br />

Rahmen der Bauplanungshoheit der Gemeinde jedoch<br />

vor, dass die Argumente objektiv nachvollziehbar<br />

sein müssen. An dieser objektiven Nachvollziehbarkeit<br />

mangelte es insbesondere deshalb, da in <strong>Leibertingen</strong><br />

derzeit nahezu 30 freie Bauplätze vorhanden<br />

sind. Die Notwendigkeit zur Schaffung weiteren<br />

Wohnraumes ist nicht gegeben. Auch die Tatsache,<br />

dass es in dem geplanten Gebiet ein nicht unerhebliches<br />

Konfliktpotential mit einem bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Betrieb geben kann, war bei der Abwägung<br />

des Gemeinderats zwingend zu beachten. In<br />

früheren Ergänzungssatzungsfällen hatte man sich<br />

der Thematik der objektiven Nachprüfbarkeit der Satzung<br />

noch nicht so intensiv gewidmet. Allerdings war<br />

dort auch die Sachlage eine grundsätzlich andere,<br />

zumal in den bislang positiv entschiedenen Ergänzungssatzungsfällen<br />

keine landwirtschaftlichen Betriebe<br />

in unmittelbarer Nähe vorhanden waren. Unterschiedlicher<br />

Ansicht war der Gemeinderat darüber,<br />

welcher Schluß daraus zu ziehen ist, dass es für die<br />

Satzung zwar nachvollziehbare Motive gibt, die einer<br />

rechtlichen Prüfung in einer Normenkontrolle oder in<br />

einem Baugenehmigungsverfahren aber wahrscheinlich<br />

dennoch nicht standhalten würden. Nach intensiver<br />

Beratung fand der Vorschlag, das Satzungsverfahren<br />

weiterzuführen, keine Mehrheit im Gremium.<br />

Das Satzungsverfahren wird eingestellt und die Ergänzungssatzung<br />

nicht beschlossen.<br />

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um das<br />

ehemalige Rathausgebäude in <strong>Leibertingen</strong> und um<br />

die Anfrage der Guggemusik wegen vorübergehender<br />

Nutzung als Probelokal. Seit dem Umzug<br />

der Gemeindeverwaltung in die neuen Diensträume<br />

im Dorfgemeinschaftshaus im vergangenen Herbst<br />

steht das alte Rathausgebäude leer. Das Gebäude<br />

wird zwar frostfrei gehalten, eine sonstige Nutzung<br />

findet jedoch nicht statt. Die Guggemusik <strong>Leibertingen</strong><br />

hatte nun angefragt, ob Teile des Gebäudes für den<br />

Probebetrieb sowie die Unterbringung der Instrumente<br />

genutzt werden können. Der Gemeinderat stimmte<br />

diesem Antrag zu. Die Gemeinde wird deshalb der<br />

Guggemusik verschiedene Räume im alten Rathaus<br />

vorübergehend zur Verfügung stellen, bis über die<br />

weitere Nutzung des Gebäudes entschieden ist. Da<br />

sich der Verein selbst um die Reinigung kümmern<br />

wird, sind die zusätzlichen Aufwendungen grundsätzlich<br />

überschaubar, werden jedoch teilweise auf die<br />

Guggemusik übertragen.<br />

Unter Sonstiges und Bekanntgaben wurde der Gemeinderat<br />

darüber informiert, dass weite Teile des<br />

Gemeindegebiets zwischenzeitlich mit dem sogenannten<br />

Breitbandanschluß mit DSL-Internet-Zugang<br />

versorgt sind. Für Kreenheinstetten besteht diese<br />

Möglichkeit derzeit nicht. Die Telekom ist derzeit darum<br />

bemüht, die technischen Details und Lösungen<br />

aufzuarbeiten. Weiter wurde berichtet, dass die Kindergartenumfrage<br />

anlässlich der Bedarfsplanung derzeit<br />

kurz vor dem Abschluß der Auswertung steht und<br />

dann in eine Fortschreibung der Bedarfplanung mündet.<br />

Der neue Ortsprospekt konnte kurz vor Jahresende<br />

noch fertiggestellt werden. Dankenswerter Weise<br />

wurde dieses Projekt mit 50 % vom Kultur- und<br />

Tourismusverein unterstützt. Interessierte Bürger<br />

können einen entsprechenden Prospekt bei der Gemeindeverwaltung<br />

abholen.<br />

Ortsverwaltung Kreenheinstetten<br />

Die Ortsverwaltung ist umgezogen!<br />

Die Ortsverwaltung Kreenheinstetten ist in das neue<br />

Bürgerhaus - Alte Schule umgezogen und hat dort<br />

inzwischen das östliche, zur Schulstraße hin gelegene<br />

ehemalige Klassenzimmer bezogen.<br />

Ab sofort finden die Dienststunden des Ortsvorstehers<br />

in den neuen Räumlichkeiten in der Schulstraße 3<br />

statt. Die Dienststunden des Ortsvorstehers bleiben<br />

unverändert, jeweils donnerstags von 18:30 Uhr bis<br />

21:00 Uhr. Telefonisch bin ich erst ab 01. Februar<br />

2007 unter der alten Telefonnummer 07570/266 erreichbar.<br />

Bis dahin können Sie mich unter 07570/1238<br />

oder 07571/102-6392 erreichen.

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