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Bericht aus der Gemeinderatsitzung<br />
vom 22.01.2007<br />
In der ersten Sitzung im neuen Jahr waren beim ersten<br />
Tagesordnungspunkt Bürgerfrageviertelstunde<br />
keine Anfragen aus den Zuhörerreihen vorhanden.<br />
Beim nächsten Tagesordnungspunkt, den Baugesuchen,<br />
wurde über die Bauvoranfrage zur Errichtung<br />
einer Reithalle in Kreenheinstetten gesprochen und<br />
beraten. Dabei zeigte sich jedoch, dass noch einige<br />
Punkte zu klären sind, die für die Beschlussfassung<br />
von Bedeutung sind. So soll noch geklärt werden, ob<br />
und in welchem Umfang evtl. eine gewerbliche Tätigkeit<br />
in dieser Reithalle geplant ist, wie die Zufahrts-<br />
und Parkplatzsituation geregelt werden soll und ähnliche<br />
Fragen. Die Beschlussfassung wurde deshalb bis<br />
zur Klärung dieser Fragen vertagt.<br />
Nächster Tagesordnungspunkt war die Beratung über<br />
die Ergänzungssatzung Rappenbühl, Teilfläche<br />
von Flst.4, in <strong>Leibertingen</strong>. Der Gemeinderat hatte<br />
sich bereits in zwei vorangegangenen Sitzungen mit<br />
dieser Ergänzungssatzung beschäftigt. Im Juli vergangenen<br />
Jahres wurde der Aufstellungsbeschluß für<br />
diese Satzung gefasst und die Angrenzeranhörung<br />
sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange<br />
durchgeführt. Sowohl aus Reihen der Angrenzer als<br />
auch vom Landratsamt, Fachbereich Landwirtschaft,<br />
wurden Bedenken gegen die geplante weitere Wohnbebauung<br />
im Bereich Rappenbühl vorgebracht. Allerdings<br />
wurde die ursprüngliche Stellungnahme vom<br />
Landwirtschaftsamt durch ein späteres Schreiben<br />
relativiert und die Ausgangs sehr deutlich ablehnende<br />
Haltung etwas abgemildert. In der sehr ausführlichen<br />
und umfangreichen Beratung musste sich der Gemeinderat<br />
unter anderem auch mit der Tatsache auseinandersetzen,<br />
dass das Bauinteresse einer jungen<br />
Familie grundsätzlich begrüßenswert ist und auch die<br />
unmittelbare Familiennähe zu bereits bestehenden<br />
Wohnhäusern von Familienangehörigen nachvollziehbare<br />
Argumente für eine Bebauung in diesem Bereich<br />
ist. Andererseits schreibt das Baugesetzbuch im<br />
Rahmen der Bauplanungshoheit der Gemeinde jedoch<br />
vor, dass die Argumente objektiv nachvollziehbar<br />
sein müssen. An dieser objektiven Nachvollziehbarkeit<br />
mangelte es insbesondere deshalb, da in <strong>Leibertingen</strong><br />
derzeit nahezu 30 freie Bauplätze vorhanden<br />
sind. Die Notwendigkeit zur Schaffung weiteren<br />
Wohnraumes ist nicht gegeben. Auch die Tatsache,<br />
dass es in dem geplanten Gebiet ein nicht unerhebliches<br />
Konfliktpotential mit einem bestehenden landwirtschaftlichen<br />
Betrieb geben kann, war bei der Abwägung<br />
des Gemeinderats zwingend zu beachten. In<br />
früheren Ergänzungssatzungsfällen hatte man sich<br />
der Thematik der objektiven Nachprüfbarkeit der Satzung<br />
noch nicht so intensiv gewidmet. Allerdings war<br />
dort auch die Sachlage eine grundsätzlich andere,<br />
zumal in den bislang positiv entschiedenen Ergänzungssatzungsfällen<br />
keine landwirtschaftlichen Betriebe<br />
in unmittelbarer Nähe vorhanden waren. Unterschiedlicher<br />
Ansicht war der Gemeinderat darüber,<br />
welcher Schluß daraus zu ziehen ist, dass es für die<br />
Satzung zwar nachvollziehbare Motive gibt, die einer<br />
rechtlichen Prüfung in einer Normenkontrolle oder in<br />
einem Baugenehmigungsverfahren aber wahrscheinlich<br />
dennoch nicht standhalten würden. Nach intensiver<br />
Beratung fand der Vorschlag, das Satzungsverfahren<br />
weiterzuführen, keine Mehrheit im Gremium.<br />
Das Satzungsverfahren wird eingestellt und die Ergänzungssatzung<br />
nicht beschlossen.<br />
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um das<br />
ehemalige Rathausgebäude in <strong>Leibertingen</strong> und um<br />
die Anfrage der Guggemusik wegen vorübergehender<br />
Nutzung als Probelokal. Seit dem Umzug<br />
der Gemeindeverwaltung in die neuen Diensträume<br />
im Dorfgemeinschaftshaus im vergangenen Herbst<br />
steht das alte Rathausgebäude leer. Das Gebäude<br />
wird zwar frostfrei gehalten, eine sonstige Nutzung<br />
findet jedoch nicht statt. Die Guggemusik <strong>Leibertingen</strong><br />
hatte nun angefragt, ob Teile des Gebäudes für den<br />
Probebetrieb sowie die Unterbringung der Instrumente<br />
genutzt werden können. Der Gemeinderat stimmte<br />
diesem Antrag zu. Die Gemeinde wird deshalb der<br />
Guggemusik verschiedene Räume im alten Rathaus<br />
vorübergehend zur Verfügung stellen, bis über die<br />
weitere Nutzung des Gebäudes entschieden ist. Da<br />
sich der Verein selbst um die Reinigung kümmern<br />
wird, sind die zusätzlichen Aufwendungen grundsätzlich<br />
überschaubar, werden jedoch teilweise auf die<br />
Guggemusik übertragen.<br />
Unter Sonstiges und Bekanntgaben wurde der Gemeinderat<br />
darüber informiert, dass weite Teile des<br />
Gemeindegebiets zwischenzeitlich mit dem sogenannten<br />
Breitbandanschluß mit DSL-Internet-Zugang<br />
versorgt sind. Für Kreenheinstetten besteht diese<br />
Möglichkeit derzeit nicht. Die Telekom ist derzeit darum<br />
bemüht, die technischen Details und Lösungen<br />
aufzuarbeiten. Weiter wurde berichtet, dass die Kindergartenumfrage<br />
anlässlich der Bedarfsplanung derzeit<br />
kurz vor dem Abschluß der Auswertung steht und<br />
dann in eine Fortschreibung der Bedarfplanung mündet.<br />
Der neue Ortsprospekt konnte kurz vor Jahresende<br />
noch fertiggestellt werden. Dankenswerter Weise<br />
wurde dieses Projekt mit 50 % vom Kultur- und<br />
Tourismusverein unterstützt. Interessierte Bürger<br />
können einen entsprechenden Prospekt bei der Gemeindeverwaltung<br />
abholen.<br />
Ortsverwaltung Kreenheinstetten<br />
Die Ortsverwaltung ist umgezogen!<br />
Die Ortsverwaltung Kreenheinstetten ist in das neue<br />
Bürgerhaus - Alte Schule umgezogen und hat dort<br />
inzwischen das östliche, zur Schulstraße hin gelegene<br />
ehemalige Klassenzimmer bezogen.<br />
Ab sofort finden die Dienststunden des Ortsvorstehers<br />
in den neuen Räumlichkeiten in der Schulstraße 3<br />
statt. Die Dienststunden des Ortsvorstehers bleiben<br />
unverändert, jeweils donnerstags von 18:30 Uhr bis<br />
21:00 Uhr. Telefonisch bin ich erst ab 01. Februar<br />
2007 unter der alten Telefonnummer 07570/266 erreichbar.<br />
Bis dahin können Sie mich unter 07570/1238<br />
oder 07571/102-6392 erreichen.