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10.10.2012<br />
in Kreenheinstetten<br />
Gefördert im Rahmen des<br />
Entwicklungsprogramms<br />
Ländlicher Raum durch<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 1
10.10.2012<br />
Inhalt<br />
Teil 1: Entwicklungsbeirat + MELAP PLUS<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />
Teil 4: Ablauf/Formulare<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 2
10.10.2012<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten<br />
Aufgaben:<br />
- entwickelt + begleitet zusammen mit der STEG und dem Bürgertisch<br />
Gemeinschaftsprojekte<br />
- berät die Fachplaner bei der Betreuung von privaten Baumaßnahmen,<br />
vorrangig im Rahmen von MELAP PLUS<br />
- er gibt Entscheidungsempfehlungen an Ortschafts- bzw. Gemeinderat<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 3
10.10.2012<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten<br />
setzt sich derzeit (Stand: 10.10.2012) zusammen aus:<br />
Herr Bürgermeister Armin Reitze<br />
Herr Ortsvorsteher Guido Amann<br />
Herr Gemeinderat Klaus Buck (Mitglied des Bürgertischs)<br />
Herr Martin Hafner (Mitglied des Bürgertischs)<br />
Herr Gemeinde- + Ortschaftsrat Ulrich Schmid (Mitglied des Bürgertischs)<br />
Herr Markus Braun<br />
Frau Monika Handte, Moderatorin, Überlingen<br />
Herr Wolfgang Kuhn, Dipl. Ing., Freier Architekt + Stadtplaner, Tübingen<br />
Herr Steffen Schwarz, Dipl. Ing., Freier Architekt, Tübingen<br />
Frau/Herr N.N., Landschaftsarchitekt/in (wird nach Abraham Werkstatt benannt)<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 4
10.10.2012<br />
MELAP PLUS<br />
MELAP = Modellprojekt Eindämmung des<br />
Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen<br />
Potenzials<br />
- Modellvorhaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />
Baden-Württemberg (MLR)<br />
- Durchführung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 5
10.10.2012<br />
Das Entwicklungsprogramm ELR<br />
Ziel des ELR ist es,<br />
die Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />
in Gemeinden des Ländlichen Raumes durch strukturverbessernde Vorhaben<br />
zu <strong>erhalten</strong> und weiter zu entwickeln<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 6
10.10.2012<br />
Das Projekt MELAP PLUS<br />
Ziel des MELAP PLUS ist es<br />
- die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu stärken<br />
- Aus 47 Bewerbungen wurden 14 Modellorte ausgewählt, die<br />
- typische Problemlagen des ländlichen Raumes<br />
- Erfolg versprechende Lösungsansätze für wichtige Fragestellungen der<br />
Entwicklung ihrer Ortskerne beschrieben haben<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 7
10.10.2012<br />
Das Projekt MELAP PLUS<br />
- In einem von 2010 bis 2015 angelegten Modellversuch können die Orte<br />
wegweisende investive Projekte umsetzen<br />
- Die Vorhaben werden aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher<br />
Raum gefördert<br />
- Dabei spielen beispielhafte Umnutzungs-, Umbau- und<br />
Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in den Innerortslagen eine zentrale<br />
Rolle<br />
- Von großer Bedeutung für den MELAP PLUS Prozess sind Bürgerbeteiligung<br />
und innovative Vorgehensweisen der innerörtlichen Entwicklung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 8
10.10.2012<br />
Die Akteure<br />
- die Modellorte und ihre Planer<br />
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)<br />
- Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen als ELR-<br />
Bewilligungsstelle<br />
- Projektteam PFEiL als wissenschaftliche Begleitung<br />
- MELAP PLUS Netzwerk<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 9
10.10.2012<br />
Die wissenschaftliche Begleitung<br />
Das MLR hat das Projektteam PFEiL zur wissenschaftlichen Begleitung von<br />
MELAP PLUS beauftragt.<br />
PFEiL = „Planung, Forschung, Entwicklung im Ländlichen Raum“<br />
Mitglieder:<br />
- Dr. Barbara Malburg-Graf Geographin<br />
- Prof. Kerstin Gothe. Architektin und Stadtplanerin<br />
- Das Team wird ergänzt durch die Architektin und Stadtplanerin Dipl.-Ing.<br />
M.Eng. Dörte Meinerling.<br />
Aufgabe<br />
- Koordination zwischen den Akteuren des Modellvorhabens,<br />
- bündelt <strong>Informationen</strong> und leitet sie weiter,<br />
- dokumentiert Projektergebnisse und<br />
- stellt Verbindungen in die Öffentlichkeit her.<br />
- unterstützt das Ministerium, die Modellgemeinden und ihre Planer<br />
- gibt inhaltliche Impulse in das Modellvorhaben.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 10
10.10.2012<br />
Das MELAP PLUS Netzwerk<br />
Zum MELAP PLUS Netzwerk gehören<br />
die MELAP PLUS Modellorte<br />
die MELAP (2003-2008) Modellorte<br />
die MELAP PLUS und MELAP Planer<br />
das Begleitende Gremium<br />
die LEADER-Regionen Oberschwaben, Südschwarzwald und Südwestalb mit ihren<br />
Leitprojekten zur Innenentwicklung<br />
mit den Themen „Innenentwicklung“ und „Strukturentwicklung im ländlichen Raum“ verbundene<br />
Gemeinden, LEADER-Regionen, Institutionen, Gruppierungen und Fachleute in Baden-<br />
Württemberg und über Baden-Württemberg hinaus.<br />
Das Begleitende Gremium<br />
Gemeindetag Baden-Württemberg<br />
Städtetag Baden-Württemberg<br />
Landkreistag Baden-Württemberg<br />
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg<br />
Arbeitsgemeinschaft der Badisch-Württembergischen Bauernverbände<br />
Architektenkammer Baden-Württemberg<br />
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft e.V.<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />
Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen<br />
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.<br />
Stadt Bad Dürrheim<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 11
10.10.2012<br />
MELAP 2003-2008<br />
- 1. Ausschreibung am 13. Februar 2002<br />
- durch das damalige Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und<br />
Verbraucherschutz (MLR)<br />
Die MELAP-Idee:<br />
Reduktion der Flächeninanspruchnahme „auf der grünen Wiese“<br />
durch eine Konzentration der Entwicklung auf den innerörtlichen Bereich<br />
Erster Schritt: Bestandserhebung<br />
- Ermittlung des vorhandenen Gebäude- und Flächenangebots<br />
- Sensibilisierung und Bewusstseinswandel durch die Bestandserhebung<br />
- insgesamt standen 372 Wohn- und Wirtschaftsgebäude in den 13 MELAP-Orten<br />
leer<br />
Umsetzung:<br />
- von 2003 bis 2008<br />
- 337 ELR-Projekte in den Innerortslagen<br />
- Schwerpunkt private Umnutzungs- + Baumaßnahmen im Bereich Wohnen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 12
10.10.2012<br />
MELAP PLUS Modellorte<br />
Merkmale:<br />
- ländlich geprägte Orte<br />
- Kulturlandschaften mit ihren<br />
spezifischen Merkmalen<br />
- tiefgreifender wirtschaftlicher<br />
und gesellschaftlichen<br />
Strukturwandel<br />
- Funktionsverlust und<br />
Leerstand von Gebäuden<br />
- Brachliegen von Flächen im<br />
Ortskern<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 13
10.10.2012<br />
Modellort Kreenheinstetten<br />
Das geplante MELAP PLUS Vorhaben<br />
- umfassend geplante Bürgerbeteiligung<br />
- inhaltlich und räumlich detailliertes Entwicklungskonzept<br />
- Ziel: ein Dorf für alle Generationen mit einer Identität stiftenden Ortsmitte<br />
- Ortsmitte mit einem Dorfplatz und einem Bereich für Veranstaltungen als<br />
generationenübergreifenden Treffpunkt zu gestalten<br />
- einzelne Quartiere mit vielfältigen Wohnraumangeboten für unterschiedliche<br />
Anforderungen und Zielgruppen zu entwickeln.<br />
- u.a. Quartier „Kooperatives Wohnen“ mit entwicklungsfähigen Grundrissen<br />
entstehen, die auf soziale Veränderungen flexibel reagieren und<br />
Mehrgenerationenwohnen über lange Zeiträume ermöglichen.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 14
10.10.2012<br />
Modellort Kreenheinstetten<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 15
10.10.2012<br />
Modellort Kreenheinstetten<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 16
10.10.2012<br />
Themenschwerpunkte<br />
Zur Stärkung der Innenentwicklung will MELAP PLUS in den Ortskernen vor allem<br />
- gute Beispiele<br />
- nachhaltige Verfahrensweisen<br />
- innovative Experimente<br />
zu den folgenden Themenschwerpunkten unterstützen:<br />
Kreenheinstetten<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 17
10.10.2012<br />
Themenschwerpunkte<br />
Themenschwerpunkt 1<br />
Standorte vorausschauend entwickeln, den demographischen Wandel<br />
gestalten und die lokale Wirtschaft fördern<br />
Themenschwerpunkt 2<br />
Hindernisse bei der Nutzung von Gebäuden und Flächen in den Ortskernen<br />
überwinden<br />
Themenschwerpunkt 3<br />
Baukultur und Freiraumkultur weiter entwickeln und Landschaft in den Blick<br />
nehmen<br />
Themenschwerpunkt 4<br />
Verantwortungsgemeinschaften für den Ortskern stärken und beispielhafte<br />
Bürgerbeteiligung erproben<br />
Kreenheinstetten<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 18
10.10.2012<br />
Themenschwerpunkte<br />
Themenschwerpunkt 5<br />
Wirtschaftlichkeit der <strong>Sie</strong>dlungsentwicklung auf den Prüfstand stellen<br />
Themenschwerpunkt 6<br />
Energieeffiziente Bauweisen anwenden und Beiträge zum Klimaschutz leisten<br />
Themenschwerpunkt 7<br />
Interkommunale Zusammenarbeit erproben<br />
Kreenheinstetten<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 19
10.10.2012<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
Förderung + Gestaltung von privaten + gewerblichen Baumaßnahmen im<br />
Rahmen von MELAP PLUS<br />
• Beratung<br />
• Beurteilungskriterien<br />
• Ziele<br />
• Vorrangbereich<br />
• Fördermöglichkeiten<br />
• Maßnahmenempfehlung<br />
• Gestaltungsgrundsätze<br />
• Fördergrundlage<br />
• Beratungsangebot<br />
• Anträge<br />
• Ausnahmen/Höherförderung<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
� Beratung<br />
� Beurteilungskriterien<br />
� Ziele<br />
� Vorrangbereich<br />
� Fördermöglichkeiten<br />
� Maßnahmenempfehlung<br />
� Gestaltungsgrundsätze<br />
� Fördergrundlage<br />
� Beratungsangebot<br />
� Anträge<br />
� Ausnahmen/<br />
Höherförderung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 20
10.10.2012<br />
Beratung<br />
Genehmigungspflichtige, insbesondere mit öffentlichen Mitteln geförderte bauliche<br />
Hochbaumaßnahmen werden durch Beauftragte der Gemeinde beraten<br />
Voraussetzung für die Förderung ist eine frühzeitige Beratung durch die Fachplaner,<br />
die im Auftrag der Gemeinde arbeiten<br />
Bei diesen Beratungen werden Art und Umfang einer Maßnahme und die<br />
Möglichkeiten der Förderung erörtert. Danach kann ein Förderantrag über die<br />
Gemeinde an das Regierungspräsidium gestellt werden.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 21
10.10.2012<br />
Beratung<br />
Nur Maßnahmen, die beraten wurden, werden von der Gemeinde<br />
unterstützt.<br />
Von den Beratern können auch Hinweise über Sonderförderungen von<br />
Modellmaßnahmen <strong>erhalten</strong> werden.<br />
Es wird empfohlen frühestmöglich ein Beratungsgespräch zu suchen, das<br />
kostenfrei ist.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 22
10.10.2012<br />
Beratungskriterien<br />
Bei der Beratung baulicher Maßnahmen in zentralen Lagen werden<br />
folgende Bereiche berücksichtigt:<br />
• Gebäudezustand<br />
• technische Ausstattung<br />
• Nutzungen<br />
• Gestaltung<br />
• Materialien<br />
• Belegung der Freiflächen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 23
10.10.2012<br />
Ziele<br />
Fördermittel aus dem Projekt MEALAP PLUS werden vorrangig bei<br />
folgenden baulichen Maßnahmen eingesetzt:<br />
• Reaktivierung von Leerständen ehem. Wohnnutzungen<br />
• Umnutzung von Neben- zu Hauptnutzungen<br />
• Schaffung von Arbeitsplätzen (ggf. über Schwerpunktprogramm)<br />
• Sicherung der Grundversorgung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 24
10.10.2012<br />
Vorrangbereich<br />
Maßnahmen<br />
außerhalb<br />
dieses<br />
Bereichs sind<br />
ggf. förderfähig<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
� Beratung<br />
� Beurteilungskriterien<br />
� Ziele<br />
� Vorrangbereich<br />
� Fördermöglichkeiten<br />
� Maßnahmenempfehlung<br />
� Gestaltungsgrundsätze<br />
� Fördergrundlage<br />
� Beratungsangebot<br />
� Anträge<br />
� Ausnahmen/<br />
Höherförderung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 25
10.10.2012<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
� Beratung<br />
� Beurteilungskriterien<br />
� Ziele<br />
� Vorrangbereich<br />
� Fördermöglichkeiten<br />
� Maßnahmenempfehlung<br />
� Gestaltungsgrundsätze<br />
� Fördergrundlage<br />
� Beratungsangebot<br />
� Anträge<br />
� Ausnahmen/<br />
Höherförderung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 26
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten<br />
Förderung Wohnen<br />
• Schaffung/Verbesserung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage<br />
• Voraussetzung: Verbesserung der Wohnverhältnisse, Energieeinsparung, das<br />
Dorfbild respektiert<br />
• Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer 100.000 € Fördermittel ausgezahlt<br />
werden<br />
mögliche Maßnahmen: 1. Umnutzungen<br />
2. Modernisierungen<br />
3. Baulückenschließung<br />
4. Wohnumfeldverbesserung<br />
Förderung Arbeiten<br />
10-15% der Nettokosten / Höchstbetrag 200.000 €<br />
Förderung Grundversorgung<br />
z.B. Läden, allgemeine Dienstleistung<br />
20% der Nettokosten / Höchstbetrag 200.000 €<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 27
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten<br />
Förderung Wohnen<br />
Bei privaten Einzelmaßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen sollen<br />
- die Wohnverhältnisse verbessert<br />
- Energie eingespart<br />
- auf das Dorfbild eingegangen<br />
werden<br />
Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer<br />
100.000 € Fördermittel ausgezahlt werden<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 28
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Wohnen<br />
1. Umnutzungen<br />
Maßnahme: - Ökonomieteilen zu Wohnungen<br />
- Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen Wohnungen<br />
Zweck: Eigennutzung oder Vermietung<br />
Regelfördersatz: 30% der Nettokosten<br />
(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />
Förderbetrag: Höchstbetrag 40.000 € pro Wohnung<br />
Höherförderung für Modellprojekte bis 60.000 € pro Wohnung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 29
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Wohnen<br />
2. Modernisierung<br />
Maßnahme: - umfassende Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden<br />
- älter als 50 Jahre<br />
- umfassend bzw. abschließend/vollständig, z.B. energetische Sanierung<br />
Zweck: Eigennutzung oder Vermietung<br />
Regelfördersatz: 30% der Nettokosten<br />
(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />
Förderbetrag: Höchstbetrag 20.000 € pro Wohnung<br />
Höherförderung für Modellprojekte bis 40.000 € pro Wohnung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 30
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Wohnen<br />
3. Baulückenschließung<br />
Maßnahme: - ortsbildgerechte Baulückenschließung<br />
- Abriss und anschließender Neubau<br />
Zweck: ausschließliche Eigennutzung<br />
Regelfördersatz: 30% der Nettokosten<br />
(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />
Förderbetrag: Höchstbetrag 20.000 € - 40.000 € pro Wohnung<br />
(nach Wohnungsgröße gestaffelt)<br />
Höherförderung für Modellprojekte - € pro Wohnung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 31
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Wohnen<br />
4. Wohnumfeldverbesserung<br />
Maßnahme 1: - Abbruch schlechter Bausubstanz/Nebengebäude<br />
- mit anschließender Gestaltung<br />
Förderkriterien: - enge Bebauungsstruktur, unzureichende private Freiflächen<br />
- schlechte Bausubstanz<br />
- Gebäude ohne historischen und/oder architektonischen Wert<br />
- die freigeräumte Fläche ist anschließend zu gestalten<br />
- die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen<br />
- Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein<br />
Regelfördersatz: 15% der zuwendungsfähigen Nettokosten<br />
Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend<br />
beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 32
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Wohnen<br />
4. Wohnumfeldverbesserung<br />
Maßnahme 2: Entsiegelung befestigter Flächen mit anschließender Gestaltung<br />
Förderkriterien: - die freigeräumte Fläche ist anschließend gärtnerisch zu gestalten<br />
- die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen<br />
- Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein<br />
Regelfördersatz: 10% der zuwendungsfähigen Nettokosten<br />
Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend<br />
beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 33
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Arbeiten<br />
Maßnahme: - Verlagerung aus Gemengelage<br />
- Reaktivierung einer Gewerbebrache<br />
- Umnutzung vorhandener Gebäude<br />
Regelfördersatz: 15% der Nettokosten<br />
Maßnahme: - Neuansiedlung, Betriebserweiterung<br />
- Errichtung eines Gewerbehofes<br />
Regelfördersatz: 10% der Nettokosten<br />
(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen, z.B.<br />
Abriss bestehender Gebäude)<br />
Förderbetrag: Höchstbetrag 200.000 €<br />
Höherförderung für Modellprojekte bis - €<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 34
10.10.2012<br />
Fördermöglichkeiten Grundversorgung<br />
Maßnahme: - Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen<br />
Regelfördersatz: 20% der Nettokosten<br />
- Umnutzung, Umbau, Neubau von Einzelhandelsgeschäften, Gasthäusern<br />
(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />
Förderbetrag: Höchstbetrag 200.000 €<br />
Höherförderung für Modellprojekte bis - €<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 35
10.10.2012<br />
Einschränkungen der Förderung<br />
nicht förderfähig sind insbesondere:<br />
• Fahrzeuge<br />
• reine Ersatzinvestitionen<br />
• reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle<br />
Effekte<br />
• Mietwohnungen in Neubauvorhaben<br />
• der Grunderwerb zwischen Angehörigen<br />
• die Mehrwertsteuer<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 36
10.10.2012<br />
Maßnahmenempfehlungen (keine Förderkriterien)<br />
Mindestmaßnahmen<br />
• Energetische Gesamtmaßnahme bzw. abschließende Ergänzung<br />
• anforderungsgerechte Grundrisse bzw. abschließende<br />
Ergänzung<br />
• ortstypische und lagegerechte Materialien<br />
• überwiegend offene (wasserdurchlässige) Hofbeläge<br />
Weitere Maßnahmen<br />
• Gestaltungsanpassung<br />
• regenerativer / umweltfreundlicher Energieeinsatz<br />
• Entsiegelung nicht erforderlicher Freiflächen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 37
10.10.2012<br />
Gestaltungsgrundsätze<br />
Die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien ist Voraussetzung für die<br />
Bewilligung von Fördermitteln im Vorrangbereich Ortsmitte.<br />
Die Erläuterung folgt im Teil 3 „Gestaltungsrichtlinien“.<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
� Beratung<br />
� Beurteilungskriterien<br />
� Ziele<br />
� Vorrangbereich<br />
� Fördermöglichkeiten<br />
� Maßnahmenempfehlung<br />
� Gestaltungsgrundsätze<br />
� Fördergrundlage<br />
� Beratungsangebot<br />
� Anträge<br />
� Ausnahmen/<br />
Höherförderung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 38
10.10.2012<br />
Fördergrundlagen<br />
Soll die Maßnahme durch die Gemeinde vertreten und unterstützt werden, so<br />
muss diese zwischen Antragssteller und Gemeinde abschließend besprochen<br />
sein.<br />
Die privaten Förderanträge werden über die Gemeinde an das<br />
Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung der Förderung und letztlichen<br />
Bewilligung der Fördermittel weitergeleitet.<br />
Maßnahmen, die vor Beginn der Genehmigung/Bewilligung durch das<br />
Regierungspräsidium begonnen werden, können nicht gefördert werden.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 39
10.10.2012<br />
Beratungsangebot<br />
Die Gemeinde empfiehlt Bauinteressenten vom Beratungsangebot<br />
durch Fachleute / Beauftragte Gebrauch zu machen.<br />
Die Erstberatung ist für die Bauinteressenten kostenlos.<br />
Die Anträge werden von diesen Fachleuten geprüft und bei<br />
Höherförderungen bzw. sonstigen Ausnahmen vom<br />
Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat beurteilt.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 40
10.10.2012<br />
Anträge/Beratung/Termine<br />
Anträge auf Förderung im Rahmen von MELAP PLUS können jederzeit gestellt<br />
werden.<br />
Die <strong>hier</strong>für erforderlichen Unterlagen sind über die Berater zu erfragen.<br />
Kontaktstelle:<br />
Bürgermeisteramt<br />
Frau Volk / Rathausstraße 4 / 88367 <strong>Leibertingen</strong><br />
Fon. 07466-9282.20 / E-Mail. Hildegard.Volk@leibertingen.de<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 41
10.10.2012<br />
Ausnahmen/Höherförderung<br />
Eine höhere Förderung der oben aufgeführten Maßnahmen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:<br />
Umnutzungen<br />
• die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung /<br />
Beispiel für andere Maßnahmen)<br />
• die Maßnahme muss abschließend sein<br />
• die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein<br />
• das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein<br />
Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von 60.000.- € / Wohneinheit möglich<br />
Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen<br />
(Wohneinheiten) besteht, wird auf 100.000 € festgelegt<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 42
10.10.2012<br />
Ausnahmen/Höherförderung<br />
Modernisierung<br />
• die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung /<br />
Beispiel für andere Maßnahmen)<br />
• die Maßnahme muss abschließend sein<br />
• die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein<br />
• das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein<br />
Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von 40.000.- € / Wohneinheit möglich<br />
Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen<br />
(Wohneinheiten) besteht, wird auf 100.000 € festgelegt<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 43
10.10.2012<br />
Ausnahmen/Höherförderung<br />
Baulückenschließung<br />
• die Maßnahme muss Teil der Modellprojekte des<br />
Entwicklungskonzeptes sein<br />
• die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur<br />
Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen / Beitrag zu den<br />
Anforderungen des demografischen Wandels)<br />
• die Maßnahme muss einschließlich Freiflächengestaltung abschließend<br />
sein<br />
• die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein<br />
• Gebäude und Freiflächen müssen von architektonischer Bedeutung sein<br />
• kein 2.Wohnsitz<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 44
10.10.2012<br />
Ausnahmen/Höherförderung<br />
Baulückenschließung (Forts.)<br />
Eine mögliche Ausnahme- bzw. Höherförderung<br />
für eigentümergenutzte Einheiten wird wie folgt gestaffelt:<br />
- für Wohneinheiten von mind. 45 qm Wfl. bis zu einem Betrag von 20.000.- €<br />
- für Wohneinheiten von mind. 70 qm Wfl. bis zu einem Betrag von 30.000.- €<br />
- für Wohneinheiten von mind. 95 qm Wfl. bis zu einem Betrag von 40.000.- €<br />
Über die Höherförderungen befindet der Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat.<br />
Bei Zustimmung empfiehlt dieser die Höherförderung dem Regierungspräsidium,<br />
welches letztlich entscheidet.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 45
10.10.2012<br />
Übersicht der Förderungen<br />
Förderung Wohnen<br />
Maßnahme<br />
Eigennutzung<br />
Vermietung<br />
Regelfördersatz<br />
in % der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
netto<br />
Höchstbetrag<br />
Höherförderung<br />
für Modellprojekt<br />
Maximalförderung<br />
pro Gebäude + Eigentümer<br />
Umnutzung x x 30% 40.000 € / Wohnheinheit 60.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />
Modernisierung x x 30% 20.000 € / Wohnheinheit 40.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />
Baulückenschließung x 30% 20.000 € / WE min. 70 m² 20.000 € / WE min. 45 m² 100.000 €<br />
Wohnumfeldverbesserung<br />
Abbruch<br />
Wohnumfeldverbesserung<br />
Entsiegelung<br />
Förderung Arbeiten<br />
Maßnahme<br />
x x 15%<br />
x x 10%<br />
Eigennutzung<br />
Vermietung<br />
Regelfördersatz<br />
in % der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
netto<br />
Höchstbetrag<br />
30.000 € / WE min. 70 m² 100.000 €<br />
40.000 € / WE min. 95 m² 100.000 €<br />
Höherförderung<br />
für Modellprojekt<br />
Maximalförderung<br />
pro Gebäude + Eigentümer<br />
Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />
Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />
Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />
Neuansiedlung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />
Betriebserweiterung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />
Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />
Förderung Versorgung<br />
Maßnahme<br />
Eigennutzung<br />
Vermietung<br />
Regelfördersatz<br />
in % der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
netto<br />
Höchstbetrag<br />
Höherförderung<br />
für Modellprojekt<br />
Maximalförderung<br />
pro Gebäude + Eigentümer<br />
Umnutzung x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />
Umbau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />
Neubau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />
Teil 2: Förderleitlinien<br />
� Beratung<br />
� Beurteilungskriterien<br />
� Ziele<br />
� Vorrangbereich<br />
� Fördermöglichkeiten<br />
� Maßnahmenempfehlung<br />
� Gestaltungsgrundsätze<br />
� Fördergrundlage<br />
� Beratungsangebot<br />
� Anträge<br />
� Ausnahmen/<br />
Höherförderung<br />
• Übersicht Förderungen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 46
10.10.2012<br />
Beispiel für ein Förderkonzept<br />
Beispiel: Energetische Sanierung zu einem ENEV-100-Haus inkl. 12 m² Solaranlage (Stand 10.10.12)<br />
Objekt mit 2 Wohneinheiten (WE)<br />
Förderung MELAP PLUS Wohnen (pro WE) 20.000 €<br />
Sanierungskosten: 200.000 €<br />
Förderung MELAP (2 WE x 20.000 €): 40.000 €<br />
Finanzierungssumme: 160.000 €<br />
KfW-Effizienzhaus 100 (max. 75.000 €/WE): 150.000 €<br />
Tilgungszuschuss 5% (KfW100) 7.500 €<br />
BAFA-Zuschuss für eine Solaranlage 1.500 €<br />
Finanzierungssumme nach Förderung: 141.000 €<br />
gegenwärtige Kreditkondition KfW 1%<br />
Rest-/Fremdfinanzierung: 10.000 €<br />
Gesamtförderung (24,50%): 49.000 €<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 47
10.10.2012<br />
Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />
• Vorbemerkungen<br />
• Grundsatz<br />
• Baukörper<br />
• Dachformen + Dachdeckungen<br />
• Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster<br />
• Außenwände, Fassaden, Vordächer<br />
• Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe<br />
• Unbebaute Flächen und Einfriedungen<br />
• Werbeanlagen und Automaten<br />
• Ausnahmen<br />
Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />
� Vorbemerkung<br />
� Grundsatz<br />
� Baukörper<br />
� Dachformen +<br />
Dachdeckungen<br />
� Dachaufbauten,<br />
Dacheinschnitte,<br />
Dachfenster<br />
� Außenwände, Fassaden,<br />
Vordächer<br />
� Oberflächen der<br />
Außenwände, Materialien,<br />
Farbe<br />
� Unbebaute Flächen und<br />
Einfriedungen<br />
� Werbeanlagen und<br />
Automaten<br />
� Ausnahmen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 48
10.10.2012<br />
Vorbemerkung<br />
Erhalt und Gestaltung des Ortsbildes<br />
• Umsetzung von Bauaufgaben im Gesamtort Kreenheinstetten mit<br />
behutsamen Umgang mit dem gewachsenen Ortsbild<br />
• die Besonderheit des Ortsbildes <strong>erhalten</strong><br />
• die Besonderheit des Ortes wieder herzustellen<br />
• einzelnen Gebäuden sind immer auch auf ihre Auswirkungen auf<br />
das Ensemble und den Ort zu überprüfen<br />
Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />
� Vorbemerkung<br />
� Grundsatz<br />
� Baukörper<br />
� Dachformen +<br />
Dachdeckungen<br />
� Dachaufbauten,<br />
Dacheinschnitte,<br />
Dachfenster<br />
� Außenwände, Fassaden,<br />
Vordächer<br />
� Oberflächen der<br />
Außenwände, Materialien,<br />
Farbe<br />
� Unbebaute Flächen und<br />
Einfriedungen<br />
� Werbeanlagen und<br />
Automaten<br />
� Ausnahmen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 49
10.10.2012<br />
Vorbemerkung<br />
Zeitgemäße Architektur<br />
• die insbesondere die Anforderungen regenerativer<br />
Energiegewinnung berücksichtigt<br />
• die auf spezielle Forderungen eingeht, die sich aus dem<br />
demografischen Wandel ergeben und kann zur Bildung neuer<br />
Maßstäbe beitragen<br />
• sie bedarf jedoch der intensiven Auseinandersetzung mit dem<br />
Ortsbild und eine abgestimmte Beratung<br />
Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />
� Vorbemerkung<br />
� Grundsatz<br />
� Baukörper<br />
� Dachformen +<br />
Dachdeckungen<br />
� Dachaufbauten,<br />
Dacheinschnitte,<br />
Dachfenster<br />
� Außenwände, Fassaden,<br />
Vordächer<br />
� Oberflächen der<br />
Außenwände, Materialien,<br />
Farbe<br />
� Unbebaute Flächen und<br />
Einfriedungen<br />
� Werbeanlagen und<br />
Automaten<br />
� Ausnahmen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 50
10.10.2012<br />
Vorbemerkung<br />
Voraussetzung der Fördermittelverwendung<br />
• Die Verwendung von Fördermitteln im Vorranggebiet Ortsmitte ist<br />
unter anderem an die Einhaltung dieser Gestaltungsrichtlinien<br />
gebunden<br />
• Es ist empfehlenswert, in allen Fällen vor Beginn von<br />
Modernisierungen, Umbau- bzw. Neubauplanungen so frühzeitig<br />
wie möglich den Kontakt mit der Gemeinde bzw. mit den<br />
Beauftragten aufzunehmen, um gemeinsam die notwendigen<br />
gestalterischen Kriterien jedes Bauvorhabens erörtern zu können<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 51
10.10.2012<br />
Vorbemerkung<br />
Umgang mit den Gestaltungsrichtlinien<br />
• Nachfolgend sind die wesentlichen Gestaltungsrichtlinien getrennt<br />
nach Bauteilen aufgeführt<br />
• Diese Gestaltungsrichtlinien sollen als Grundlage aller<br />
gestalterischen und baulichen Veränderungen angewandt werden<br />
• Die Gestaltungsrichtlinien sollen als eine allgemeingültige<br />
Gestaltungssprache verstanden werden, die einen<br />
Interpretationsbereich ermöglicht<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 52
10.10.2012<br />
Grundsatz<br />
Bauliche Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungs- und<br />
Unterhaltungsarbeiten, haben bezüglich<br />
• Werkstoffauswahl<br />
• Farbgebung<br />
• Konstruktion<br />
der Erhaltung sowie Gestaltung und wo erforderlich der maßstäblichen<br />
Weiterentwicklung des Ortsbildes von Kreenheinstetten zu dienen.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 53
10.10.2012<br />
Baukörper<br />
• Die vorherrschende Gebäudeform der Baukörper sollte <strong>erhalten</strong> werden<br />
• Anzahl und Höhe der Geschosse haben sich an der<br />
Umgebungsbebauung zu orientieren<br />
• Anbauten sollen nur ausnahmsweise vorgesehen werden<br />
• sie haben sich dann in ihrer Kubatur dem Hauptgebäude unterzuordnen<br />
• Erhalt der räumlichen Situation,<br />
• eventuelle Neubauten (Ersatzneubauten) auf den alten, ursprünglichen<br />
Gebäudefluchten wieder errichten<br />
• Abweichungen sind entsprechend -Vorbemerkung/zeitgemäße<br />
Architektur- zu begründen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 54
10.10.2012<br />
Dachformen<br />
• Dächer sind in der Regel als geneigte Dächer auszuführen<br />
• sie sollen mit einer Dachneigung von wenigstens 40 ausgeführt werden<br />
• Pultdächer sind in zentraler Ortslage (Vorranggebiet) nur an senkrechten<br />
Wandflächen abgeschleppt zulässig<br />
Ausnahmen sind zulässig<br />
• bei Dächern, die vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind<br />
• bei Dachaufbauten und untergeordneten Dächern bei abweichendem<br />
Bestand<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 55
10.10.2012<br />
Dachdeckung<br />
• Als Dacheindeckung zulässig sind Tonziegel (Biberschwanz, Falzziegel,<br />
Pfannen).<br />
• Betondachsteine sind ausnahmsweise zulässig, sofern Falzziegel verwendet<br />
werden<br />
• Dacheindeckungen sind in rötlichen bzw. braunen Farbtönen vorzusehen<br />
• Vorhandene Dachvorsprünge sind zu <strong>erhalten</strong> bzw. vorzusehen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 56
10.10.2012<br />
Dachaufbauten<br />
• Dachaufbauten sind in Form von Schleppgauben, Satteldachgauben und<br />
Zwerchhäusern zulässig<br />
• Zwerchhäuser sollen straßenseitig nicht mehr als zwei fünftel der<br />
gesamten Gebäudelänge einnehmen<br />
• Schleppgauben sind bis zu maximal der Hälfte der Gebäudelänge zulässig<br />
• Insgesamt darf die Gesamtlänge aller Dachaufbauten drei fünftel der<br />
Gebäudelänge nicht überschreiten<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 57
10.10.2012<br />
Dacheinschnitte<br />
• Dacheinschnitte sind nur in Ausnahmefällen zulässig<br />
• Dies gilt insbesondere für Gebäudeseiten an denen sie im<br />
besonderen Maße vom öffentlichen Straßen- bzw. Platzraum<br />
aus einsehbar sind.<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 58
10.10.2012<br />
Dachfenster<br />
• Dachflächenfenster müssen kleiner sein, als die verwendeten Fensterformate in<br />
den Normalgeschoßen<br />
• Größere Formate sind in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie als Atelierfenster<br />
ausgebildet werden<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 59
10.10.2012<br />
Dachbauteile<br />
• Satellitenempfangsschüsseln sind so anzuordnen, dass sie das Erscheinungsbild<br />
des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Ggf. sind Gemeinschaftsanlagen<br />
vorzusehen<br />
• Anlagen zur Nutzung von Sonnen- und Umweltenergie sollen so angebracht<br />
werden dass sie vom öffentlichen Raum nur untergeordnet (< 50% der<br />
Dachfläche) wahrgenommen werden können<br />
• Die Anlagen sind farblich der Dachfläche anzugleichen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 60
10.10.2012<br />
Außenwände/Fassade<br />
• Einzelne Wandflächen sind als zusammenhängende Flächen auszubilden<br />
• Vorsprünge von Wandflächen in Obergeschossen sind bis max. 0,30 m<br />
zugelassen<br />
• Wandöffnungen für Fenster und Schaufenster sind in stehenden Formaten<br />
auszubilden<br />
• Schaufensterbereiche sind mit einer Sockelzone auszubilden<br />
• Ladeneingänge und Schaufenster sollen durch Mauerwerkspfeiler als<br />
getrennte eigenständige Fassadenöffnungen hergestellt werden<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 61
10.10.2012<br />
Vordächer/Vorbauten<br />
• Vordächer sind dann zulässig, wenn sie sich in das<br />
Gesamterscheinungsbild der Gebäude und Straßenbebauung einfügen<br />
• Vordächer über die gesamte Gebäudebreite sind nicht zulässig<br />
• Erker und Arkaden sind nicht zulässig. Ausnahmen sind nur in besonders<br />
begründeten Fällen möglich<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 62
10.10.2012<br />
Fassadenöffnungen<br />
• Vorhandene Fensterteilungen sind beizubehalten, wenn diese ein historisches<br />
Vorbild darstellen<br />
• Fensterteilungen sind als Sprossenteilung vorzusehen<br />
• Getönte Fensterscheiben sind nicht zulässig<br />
• Fenster, Tore und Türen sind aus Holz bzw. Kunststoff mit entsprechender<br />
Profilierung und Farbgebung herzustellen<br />
• Vorhandene Klappläden sind zu <strong>erhalten</strong>, bzw. in Form und Material wieder<br />
herzustellen<br />
• Vorhandene Putzfaschen sind zu <strong>erhalten</strong>. Bei Neubauten sollen diese in der<br />
Regel vorgesehen werden.<br />
• Außen sichtbar angebrachte Rollladenkästen sind nicht zugelassen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 63
10.10.2012<br />
Oberflächen<br />
• Bestehende Natursteinfassaden dürfen nicht verputzt, verkleidet oder deckend<br />
gestrichen werden<br />
• Putzfassaden sollen keine reliefartige Struktur aufweisen<br />
• Im Rahmen von Fassadensanierungen sollten folgende Materialien keine<br />
Verwendung finden: - Glasbausteine, Keramikplatten<br />
- geschliffener Werk- oder Kunststein<br />
- Kunststoff- oder Metallverkleidungen<br />
- Faserzementplatten<br />
- Metalltüren und –tore<br />
• Die Farbgestaltung der Gebäude ist jeweils mit der Gemeinde bzw. mit den<br />
Beauftragten abzustimmen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 64
10.10.2012<br />
Unbebaute Flächen<br />
• Die Befestigung und Einfriedung unbebauter Flächen soll sich dem<br />
Erscheinungsbild der Ortsmitte anpassen<br />
• Grundsätzlich sollen nicht belegte Flächen wasserdurchlässig angelegt werden<br />
• Von den unbebauten Grundstücksflächen sollen mind. 1/3 begrünt werden<br />
• Bereiche zwischen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen, soweit als<br />
möglich als grüne Vorgärten angelegt werden<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 65
10.10.2012<br />
Einfriedungen<br />
• Zäune sollten ausschließlich in Holz, Guss bzw. Schmiedeeisen ausgeführt<br />
werden<br />
• Hecken sind nur zwischen privaten Grundstücken, in heimischen Gehölzen<br />
zulässig<br />
• Stützmauern sind aus Feld- oder Naturstein zulässig<br />
• Vorhandene Steinmauern sind wo möglich zu <strong>erhalten</strong>.<br />
• Werden aus technischen Gründen Betonmauern erforderlich, so sind diese zu<br />
verblenden bzw. zu verputzen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 66
10.10.2012<br />
Werbeanlagen<br />
• Werbeanlagen sind ausschließlich an den jeweiligen Geschäfts-, Dienstleistungs-<br />
bzw. Werkstatträumen zulässig<br />
• <strong>Sie</strong> dürfen die Brüstungshöhe des 1. Obergeschosses nicht überschreiten und<br />
sollen die Fassadengliederung nicht stören.<br />
• Unzulässig sind:<br />
– Flächenwerbung mit mehr als 2 m²<br />
– Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht<br />
– Lichtwerbung in grellen Farben<br />
• Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind in Größe und Form aufeinander<br />
abzustimmen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 67
10.10.2012<br />
Werbeanlagen/Automaten<br />
• Die Höhe von horizontal angebrachten Werbeanlagen und Schriften darf 60 cm<br />
nicht überschreiten<br />
• Empfohlen werden:<br />
– Schriftzüge aus hinterleuchteten Einzelbuchstaben<br />
– aufgemalte Schriftzüge<br />
– Stechschilder<br />
– berufstypische Plastiken, o.ä.<br />
• Automaten sind an der der Straße zugewandten Fassadenseite der Gebäude<br />
nicht zulässig<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 68
10.10.2012<br />
Ausnahmen<br />
Von den vorgenannten Gestaltungsrichtlinien können Ausnahmen<br />
berücksichtigt werden,<br />
• wenn eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist<br />
Weitere Voraussetzung für Ausnahmen ist eine Zustimmung aus der<br />
Beratung<br />
• durch die Gemeinde bzw. die Beauftragten<br />
• in besonderen Fällen durch den Entwicklungsbeirat<br />
Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />
� Vorbemerkung<br />
� Grundsatz<br />
� Baukörper<br />
� Dachformen +<br />
Dachdeckungen<br />
� Dachaufbauten,<br />
Dacheinschnitte,<br />
Dachfenster<br />
� Außenwände, Fassaden,<br />
Vordächer<br />
� Oberflächen der<br />
Außenwände, Materialien,<br />
Farbe<br />
� Unbebaute Flächen und<br />
Einfriedungen<br />
� Werbeanlagen und<br />
Automaten<br />
� Ausnahmen<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 69
10.10.2012<br />
Teil 4: Verfahrensablauf + Formulare<br />
Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung<br />
• Merkblatt, ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Publizitätserklärung<br />
• Erstberatung durch die Gemeinde (Kontaktformular Liegenschaften)<br />
Einreichen der Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung<br />
• ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Fotos vor Projektbeginn,<br />
Publizitätserklärung<br />
• in 3-facher Ausführung<br />
Einreichen Schlussverwendungsnachweis bei der Gemeindeverwaltung<br />
• Schlussverwendungsnachweis, Fragebogen zum Projektabschluss, Fotos von der<br />
Bauphase und der Fertigstellung<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 70
10.10.2012<br />
Fragebogen<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 71
10.10.2012<br />
Merkblatt<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 72
10.10.2012<br />
Antrag<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 73
10.10.2012<br />
Datenblatt<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 74
10.10.2012<br />
Datenblatt<br />
Seite 2/4<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 75
10.10.2012<br />
Datenblatt<br />
Seite 3/4<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 76
10.10.2012<br />
Datenblatt<br />
Seite 4/4<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 77
10.10.2012<br />
Erklärung<br />
zur Veröffentlichung<br />
(Publizitätserklärung)<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 78
10.10.2012<br />
Projektbeschreibung<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 79
10.10.2012<br />
Kostenaufstellung<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 80
10.10.2012<br />
Fragebogen<br />
zum Projektabschluss<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 81
10.10.2012<br />
Fragebogen<br />
zum Projektabschluss<br />
Seite 2/4<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 82
10.10.2012<br />
Fragebogen<br />
zum Projektabschluss<br />
Seite 3/4<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 83
10.10.2012<br />
Fragebogen<br />
zum Projektabschluss<br />
Seite 4/4<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 84
10.10.2012<br />
Übersicht Förderungen: Wohnen<br />
Förderung Wohnen<br />
Maßnahme<br />
Eigennutzung<br />
Vermietung<br />
Regelfördersatz<br />
in % der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
netto<br />
Höchstbetrag<br />
Höherförderung<br />
für Modellprojekt<br />
Maximalförderung<br />
pro Gebäude + Eigentümer<br />
Umnutzung x x 30% 40.000 € / Wohnheinheit 60.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />
Modernisierung x x 30% 20.000 € / Wohnheinheit 40.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />
Baulückenschließung x 30% 20.000 € / WE min. 45 m² 100.000 €<br />
Wohnumfeldverbesserung<br />
Abbruch<br />
Wohnumfeldverbesserung<br />
Entsiegelung<br />
x x 15%<br />
x x 10%<br />
30.000 € / WE min. 70 m² 100.000 €<br />
40.000 € / WE min. 95 m² 100.000 €<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 85
10.10.2012<br />
Übersicht Förderungen: Arbeiten<br />
Förderung Arbeiten<br />
Maßnahme<br />
Eigennutzung<br />
Vermietung<br />
Regelfördersatz<br />
in % der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
netto<br />
Höchstbetrag<br />
Höherförderung<br />
für Modellprojekt<br />
Maximalförderung<br />
pro Gebäude + Eigentümer<br />
Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />
Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />
Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />
Neuansiedlung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />
Betriebserweiterung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />
Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 86
10.10.2012<br />
Übersicht Förderungen: Grundversorgung<br />
Förderung Versorgung<br />
Maßnahme<br />
Eigennutzung<br />
Vermietung<br />
Regelfördersatz<br />
in % der zuwendungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
netto<br />
Höchstbetrag<br />
Höherförderung<br />
für Modellprojekt<br />
Maximalförderung<br />
pro Gebäude + Eigentümer<br />
Umnutzung x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />
Umbau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />
Neubau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />
Teil 4: Formulare<br />
� Fragebogen<br />
Liegenschaften<br />
� Merkblatt<br />
� Antrag<br />
� Projektbeschreibung<br />
� Aufwendungskosten<br />
� Projektabschluss<br />
� Fördersätze<br />
in Kreenheinstetten<br />
Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 87