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10.10.2012<br />

in Kreenheinstetten<br />

Gefördert im Rahmen des<br />

Entwicklungsprogramms<br />

Ländlicher Raum durch<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 1


10.10.2012<br />

Inhalt<br />

Teil 1: Entwicklungsbeirat + MELAP PLUS<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />

Teil 4: Ablauf/Formulare<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 2


10.10.2012<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten<br />

Aufgaben:<br />

- entwickelt + begleitet zusammen mit der STEG und dem Bürgertisch<br />

Gemeinschaftsprojekte<br />

- berät die Fachplaner bei der Betreuung von privaten Baumaßnahmen,<br />

vorrangig im Rahmen von MELAP PLUS<br />

- er gibt Entscheidungsempfehlungen an Ortschafts- bzw. Gemeinderat<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 3


10.10.2012<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten<br />

setzt sich derzeit (Stand: 10.10.2012) zusammen aus:<br />

Herr Bürgermeister Armin Reitze<br />

Herr Ortsvorsteher Guido Amann<br />

Herr Gemeinderat Klaus Buck (Mitglied des Bürgertischs)<br />

Herr Martin Hafner (Mitglied des Bürgertischs)<br />

Herr Gemeinde- + Ortschaftsrat Ulrich Schmid (Mitglied des Bürgertischs)<br />

Herr Markus Braun<br />

Frau Monika Handte, Moderatorin, Überlingen<br />

Herr Wolfgang Kuhn, Dipl. Ing., Freier Architekt + Stadtplaner, Tübingen<br />

Herr Steffen Schwarz, Dipl. Ing., Freier Architekt, Tübingen<br />

Frau/Herr N.N., Landschaftsarchitekt/in (wird nach Abraham Werkstatt benannt)<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 4


10.10.2012<br />

MELAP PLUS<br />

MELAP = Modellprojekt Eindämmung des<br />

Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen<br />

Potenzials<br />

- Modellvorhaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Baden-Württemberg (MLR)<br />

- Durchführung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 5


10.10.2012<br />

Das Entwicklungsprogramm ELR<br />

Ziel des ELR ist es,<br />

die Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

in Gemeinden des Ländlichen Raumes durch strukturverbessernde Vorhaben<br />

zu <strong>erhalten</strong> und weiter zu entwickeln<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 6


10.10.2012<br />

Das Projekt MELAP PLUS<br />

Ziel des MELAP PLUS ist es<br />

- die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu stärken<br />

- Aus 47 Bewerbungen wurden 14 Modellorte ausgewählt, die<br />

- typische Problemlagen des ländlichen Raumes<br />

- Erfolg versprechende Lösungsansätze für wichtige Fragestellungen der<br />

Entwicklung ihrer Ortskerne beschrieben haben<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 7


10.10.2012<br />

Das Projekt MELAP PLUS<br />

- In einem von 2010 bis 2015 angelegten Modellversuch können die Orte<br />

wegweisende investive Projekte umsetzen<br />

- Die Vorhaben werden aus Mitteln des Entwicklungsprogramms Ländlicher<br />

Raum gefördert<br />

- Dabei spielen beispielhafte Umnutzungs-, Umbau- und<br />

Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in den Innerortslagen eine zentrale<br />

Rolle<br />

- Von großer Bedeutung für den MELAP PLUS Prozess sind Bürgerbeteiligung<br />

und innovative Vorgehensweisen der innerörtlichen Entwicklung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 8


10.10.2012<br />

Die Akteure<br />

- die Modellorte und ihre Planer<br />

- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)<br />

- Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen als ELR-<br />

Bewilligungsstelle<br />

- Projektteam PFEiL als wissenschaftliche Begleitung<br />

- MELAP PLUS Netzwerk<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 9


10.10.2012<br />

Die wissenschaftliche Begleitung<br />

Das MLR hat das Projektteam PFEiL zur wissenschaftlichen Begleitung von<br />

MELAP PLUS beauftragt.<br />

PFEiL = „Planung, Forschung, Entwicklung im Ländlichen Raum“<br />

Mitglieder:<br />

- Dr. Barbara Malburg-Graf Geographin<br />

- Prof. Kerstin Gothe. Architektin und Stadtplanerin<br />

- Das Team wird ergänzt durch die Architektin und Stadtplanerin Dipl.-Ing.<br />

M.Eng. Dörte Meinerling.<br />

Aufgabe<br />

- Koordination zwischen den Akteuren des Modellvorhabens,<br />

- bündelt <strong>Informationen</strong> und leitet sie weiter,<br />

- dokumentiert Projektergebnisse und<br />

- stellt Verbindungen in die Öffentlichkeit her.<br />

- unterstützt das Ministerium, die Modellgemeinden und ihre Planer<br />

- gibt inhaltliche Impulse in das Modellvorhaben.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 10


10.10.2012<br />

Das MELAP PLUS Netzwerk<br />

Zum MELAP PLUS Netzwerk gehören<br />

die MELAP PLUS Modellorte<br />

die MELAP (2003-2008) Modellorte<br />

die MELAP PLUS und MELAP Planer<br />

das Begleitende Gremium<br />

die LEADER-Regionen Oberschwaben, Südschwarzwald und Südwestalb mit ihren<br />

Leitprojekten zur Innenentwicklung<br />

mit den Themen „Innenentwicklung“ und „Strukturentwicklung im ländlichen Raum“ verbundene<br />

Gemeinden, LEADER-Regionen, Institutionen, Gruppierungen und Fachleute in Baden-<br />

Württemberg und über Baden-Württemberg hinaus.<br />

Das Begleitende Gremium<br />

Gemeindetag Baden-Württemberg<br />

Städtetag Baden-Württemberg<br />

Landkreistag Baden-Württemberg<br />

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg<br />

Arbeitsgemeinschaft der Badisch-Württembergischen Bauernverbände<br />

Architektenkammer Baden-Württemberg<br />

Deutsche Gartenbau-Gesellschaft e.V.<br />

Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />

Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen<br />

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.<br />

Stadt Bad Dürrheim<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 11


10.10.2012<br />

MELAP 2003-2008<br />

- 1. Ausschreibung am 13. Februar 2002<br />

- durch das damalige Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und<br />

Verbraucherschutz (MLR)<br />

Die MELAP-Idee:<br />

Reduktion der Flächeninanspruchnahme „auf der grünen Wiese“<br />

durch eine Konzentration der Entwicklung auf den innerörtlichen Bereich<br />

Erster Schritt: Bestandserhebung<br />

- Ermittlung des vorhandenen Gebäude- und Flächenangebots<br />

- Sensibilisierung und Bewusstseinswandel durch die Bestandserhebung<br />

- insgesamt standen 372 Wohn- und Wirtschaftsgebäude in den 13 MELAP-Orten<br />

leer<br />

Umsetzung:<br />

- von 2003 bis 2008<br />

- 337 ELR-Projekte in den Innerortslagen<br />

- Schwerpunkt private Umnutzungs- + Baumaßnahmen im Bereich Wohnen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 12


10.10.2012<br />

MELAP PLUS Modellorte<br />

Merkmale:<br />

- ländlich geprägte Orte<br />

- Kulturlandschaften mit ihren<br />

spezifischen Merkmalen<br />

- tiefgreifender wirtschaftlicher<br />

und gesellschaftlichen<br />

Strukturwandel<br />

- Funktionsverlust und<br />

Leerstand von Gebäuden<br />

- Brachliegen von Flächen im<br />

Ortskern<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 13


10.10.2012<br />

Modellort Kreenheinstetten<br />

Das geplante MELAP PLUS Vorhaben<br />

- umfassend geplante Bürgerbeteiligung<br />

- inhaltlich und räumlich detailliertes Entwicklungskonzept<br />

- Ziel: ein Dorf für alle Generationen mit einer Identität stiftenden Ortsmitte<br />

- Ortsmitte mit einem Dorfplatz und einem Bereich für Veranstaltungen als<br />

generationenübergreifenden Treffpunkt zu gestalten<br />

- einzelne Quartiere mit vielfältigen Wohnraumangeboten für unterschiedliche<br />

Anforderungen und Zielgruppen zu entwickeln.<br />

- u.a. Quartier „Kooperatives Wohnen“ mit entwicklungsfähigen Grundrissen<br />

entstehen, die auf soziale Veränderungen flexibel reagieren und<br />

Mehrgenerationenwohnen über lange Zeiträume ermöglichen.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 14


10.10.2012<br />

Modellort Kreenheinstetten<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 15


10.10.2012<br />

Modellort Kreenheinstetten<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 16


10.10.2012<br />

Themenschwerpunkte<br />

Zur Stärkung der Innenentwicklung will MELAP PLUS in den Ortskernen vor allem<br />

- gute Beispiele<br />

- nachhaltige Verfahrensweisen<br />

- innovative Experimente<br />

zu den folgenden Themenschwerpunkten unterstützen:<br />

Kreenheinstetten<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 17


10.10.2012<br />

Themenschwerpunkte<br />

Themenschwerpunkt 1<br />

Standorte vorausschauend entwickeln, den demographischen Wandel<br />

gestalten und die lokale Wirtschaft fördern<br />

Themenschwerpunkt 2<br />

Hindernisse bei der Nutzung von Gebäuden und Flächen in den Ortskernen<br />

überwinden<br />

Themenschwerpunkt 3<br />

Baukultur und Freiraumkultur weiter entwickeln und Landschaft in den Blick<br />

nehmen<br />

Themenschwerpunkt 4<br />

Verantwortungsgemeinschaften für den Ortskern stärken und beispielhafte<br />

Bürgerbeteiligung erproben<br />

Kreenheinstetten<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 18


10.10.2012<br />

Themenschwerpunkte<br />

Themenschwerpunkt 5<br />

Wirtschaftlichkeit der <strong>Sie</strong>dlungsentwicklung auf den Prüfstand stellen<br />

Themenschwerpunkt 6<br />

Energieeffiziente Bauweisen anwenden und Beiträge zum Klimaschutz leisten<br />

Themenschwerpunkt 7<br />

Interkommunale Zusammenarbeit erproben<br />

Kreenheinstetten<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 19


10.10.2012<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

Förderung + Gestaltung von privaten + gewerblichen Baumaßnahmen im<br />

Rahmen von MELAP PLUS<br />

• Beratung<br />

• Beurteilungskriterien<br />

• Ziele<br />

• Vorrangbereich<br />

• Fördermöglichkeiten<br />

• Maßnahmenempfehlung<br />

• Gestaltungsgrundsätze<br />

• Fördergrundlage<br />

• Beratungsangebot<br />

• Anträge<br />

• Ausnahmen/Höherförderung<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

� Beratung<br />

� Beurteilungskriterien<br />

� Ziele<br />

� Vorrangbereich<br />

� Fördermöglichkeiten<br />

� Maßnahmenempfehlung<br />

� Gestaltungsgrundsätze<br />

� Fördergrundlage<br />

� Beratungsangebot<br />

� Anträge<br />

� Ausnahmen/<br />

Höherförderung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 20


10.10.2012<br />

Beratung<br />

Genehmigungspflichtige, insbesondere mit öffentlichen Mitteln geförderte bauliche<br />

Hochbaumaßnahmen werden durch Beauftragte der Gemeinde beraten<br />

Voraussetzung für die Förderung ist eine frühzeitige Beratung durch die Fachplaner,<br />

die im Auftrag der Gemeinde arbeiten<br />

Bei diesen Beratungen werden Art und Umfang einer Maßnahme und die<br />

Möglichkeiten der Förderung erörtert. Danach kann ein Förderantrag über die<br />

Gemeinde an das Regierungspräsidium gestellt werden.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 21


10.10.2012<br />

Beratung<br />

Nur Maßnahmen, die beraten wurden, werden von der Gemeinde<br />

unterstützt.<br />

Von den Beratern können auch Hinweise über Sonderförderungen von<br />

Modellmaßnahmen <strong>erhalten</strong> werden.<br />

Es wird empfohlen frühestmöglich ein Beratungsgespräch zu suchen, das<br />

kostenfrei ist.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 22


10.10.2012<br />

Beratungskriterien<br />

Bei der Beratung baulicher Maßnahmen in zentralen Lagen werden<br />

folgende Bereiche berücksichtigt:<br />

• Gebäudezustand<br />

• technische Ausstattung<br />

• Nutzungen<br />

• Gestaltung<br />

• Materialien<br />

• Belegung der Freiflächen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 23


10.10.2012<br />

Ziele<br />

Fördermittel aus dem Projekt MEALAP PLUS werden vorrangig bei<br />

folgenden baulichen Maßnahmen eingesetzt:<br />

• Reaktivierung von Leerständen ehem. Wohnnutzungen<br />

• Umnutzung von Neben- zu Hauptnutzungen<br />

• Schaffung von Arbeitsplätzen (ggf. über Schwerpunktprogramm)<br />

• Sicherung der Grundversorgung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 24


10.10.2012<br />

Vorrangbereich<br />

Maßnahmen<br />

außerhalb<br />

dieses<br />

Bereichs sind<br />

ggf. förderfähig<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

� Beratung<br />

� Beurteilungskriterien<br />

� Ziele<br />

� Vorrangbereich<br />

� Fördermöglichkeiten<br />

� Maßnahmenempfehlung<br />

� Gestaltungsgrundsätze<br />

� Fördergrundlage<br />

� Beratungsangebot<br />

� Anträge<br />

� Ausnahmen/<br />

Höherförderung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 25


10.10.2012<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

� Beratung<br />

� Beurteilungskriterien<br />

� Ziele<br />

� Vorrangbereich<br />

� Fördermöglichkeiten<br />

� Maßnahmenempfehlung<br />

� Gestaltungsgrundsätze<br />

� Fördergrundlage<br />

� Beratungsangebot<br />

� Anträge<br />

� Ausnahmen/<br />

Höherförderung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 26


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten<br />

Förderung Wohnen<br />

• Schaffung/Verbesserung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage<br />

• Voraussetzung: Verbesserung der Wohnverhältnisse, Energieeinsparung, das<br />

Dorfbild respektiert<br />

• Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer 100.000 € Fördermittel ausgezahlt<br />

werden<br />

mögliche Maßnahmen: 1. Umnutzungen<br />

2. Modernisierungen<br />

3. Baulückenschließung<br />

4. Wohnumfeldverbesserung<br />

Förderung Arbeiten<br />

10-15% der Nettokosten / Höchstbetrag 200.000 €<br />

Förderung Grundversorgung<br />

z.B. Läden, allgemeine Dienstleistung<br />

20% der Nettokosten / Höchstbetrag 200.000 €<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 27


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten<br />

Förderung Wohnen<br />

Bei privaten Einzelmaßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen sollen<br />

- die Wohnverhältnisse verbessert<br />

- Energie eingespart<br />

- auf das Dorfbild eingegangen<br />

werden<br />

Maximal können pro Gebäude u. Eigentümer<br />

100.000 € Fördermittel ausgezahlt werden<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 28


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Wohnen<br />

1. Umnutzungen<br />

Maßnahme: - Ökonomieteilen zu Wohnungen<br />

- Umnutzung leerstehender Gebäude zu eigenständigen Wohnungen<br />

Zweck: Eigennutzung oder Vermietung<br />

Regelfördersatz: 30% der Nettokosten<br />

(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />

Förderbetrag: Höchstbetrag 40.000 € pro Wohnung<br />

Höherförderung für Modellprojekte bis 60.000 € pro Wohnung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 29


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Wohnen<br />

2. Modernisierung<br />

Maßnahme: - umfassende Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden<br />

- älter als 50 Jahre<br />

- umfassend bzw. abschließend/vollständig, z.B. energetische Sanierung<br />

Zweck: Eigennutzung oder Vermietung<br />

Regelfördersatz: 30% der Nettokosten<br />

(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />

Förderbetrag: Höchstbetrag 20.000 € pro Wohnung<br />

Höherförderung für Modellprojekte bis 40.000 € pro Wohnung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 30


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Wohnen<br />

3. Baulückenschließung<br />

Maßnahme: - ortsbildgerechte Baulückenschließung<br />

- Abriss und anschließender Neubau<br />

Zweck: ausschließliche Eigennutzung<br />

Regelfördersatz: 30% der Nettokosten<br />

(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />

Förderbetrag: Höchstbetrag 20.000 € - 40.000 € pro Wohnung<br />

(nach Wohnungsgröße gestaffelt)<br />

Höherförderung für Modellprojekte - € pro Wohnung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 31


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Wohnen<br />

4. Wohnumfeldverbesserung<br />

Maßnahme 1: - Abbruch schlechter Bausubstanz/Nebengebäude<br />

- mit anschließender Gestaltung<br />

Förderkriterien: - enge Bebauungsstruktur, unzureichende private Freiflächen<br />

- schlechte Bausubstanz<br />

- Gebäude ohne historischen und/oder architektonischen Wert<br />

- die freigeräumte Fläche ist anschließend zu gestalten<br />

- die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen<br />

- Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein<br />

Regelfördersatz: 15% der zuwendungsfähigen Nettokosten<br />

Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend<br />

beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 32


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Wohnen<br />

4. Wohnumfeldverbesserung<br />

Maßnahme 2: Entsiegelung befestigter Flächen mit anschließender Gestaltung<br />

Förderkriterien: - die freigeräumte Fläche ist anschließend gärtnerisch zu gestalten<br />

- die Maßnahme ist mit den Beratern der Gemeinde abzustimmen<br />

- Maßnahme muss im Entwicklungskonzept enthalten sein<br />

Regelfördersatz: 10% der zuwendungsfähigen Nettokosten<br />

Der Fördertatbestand wird vom Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat gewertet und abschließend<br />

beurteilt. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 33


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Arbeiten<br />

Maßnahme: - Verlagerung aus Gemengelage<br />

- Reaktivierung einer Gewerbebrache<br />

- Umnutzung vorhandener Gebäude<br />

Regelfördersatz: 15% der Nettokosten<br />

Maßnahme: - Neuansiedlung, Betriebserweiterung<br />

- Errichtung eines Gewerbehofes<br />

Regelfördersatz: 10% der Nettokosten<br />

(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen, z.B.<br />

Abriss bestehender Gebäude)<br />

Förderbetrag: Höchstbetrag 200.000 €<br />

Höherförderung für Modellprojekte bis - €<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 34


10.10.2012<br />

Fördermöglichkeiten Grundversorgung<br />

Maßnahme: - Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen<br />

Regelfördersatz: 20% der Nettokosten<br />

- Umnutzung, Umbau, Neubau von Einzelhandelsgeschäften, Gasthäusern<br />

(zuwendungsfähigen Aufwendungen einschl. Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen)<br />

Förderbetrag: Höchstbetrag 200.000 €<br />

Höherförderung für Modellprojekte bis - €<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 35


10.10.2012<br />

Einschränkungen der Förderung<br />

nicht förderfähig sind insbesondere:<br />

• Fahrzeuge<br />

• reine Ersatzinvestitionen<br />

• reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle<br />

Effekte<br />

• Mietwohnungen in Neubauvorhaben<br />

• der Grunderwerb zwischen Angehörigen<br />

• die Mehrwertsteuer<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 36


10.10.2012<br />

Maßnahmenempfehlungen (keine Förderkriterien)<br />

Mindestmaßnahmen<br />

• Energetische Gesamtmaßnahme bzw. abschließende Ergänzung<br />

• anforderungsgerechte Grundrisse bzw. abschließende<br />

Ergänzung<br />

• ortstypische und lagegerechte Materialien<br />

• überwiegend offene (wasserdurchlässige) Hofbeläge<br />

Weitere Maßnahmen<br />

• Gestaltungsanpassung<br />

• regenerativer / umweltfreundlicher Energieeinsatz<br />

• Entsiegelung nicht erforderlicher Freiflächen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 37


10.10.2012<br />

Gestaltungsgrundsätze<br />

Die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien ist Voraussetzung für die<br />

Bewilligung von Fördermitteln im Vorrangbereich Ortsmitte.<br />

Die Erläuterung folgt im Teil 3 „Gestaltungsrichtlinien“.<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

� Beratung<br />

� Beurteilungskriterien<br />

� Ziele<br />

� Vorrangbereich<br />

� Fördermöglichkeiten<br />

� Maßnahmenempfehlung<br />

� Gestaltungsgrundsätze<br />

� Fördergrundlage<br />

� Beratungsangebot<br />

� Anträge<br />

� Ausnahmen/<br />

Höherförderung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 38


10.10.2012<br />

Fördergrundlagen<br />

Soll die Maßnahme durch die Gemeinde vertreten und unterstützt werden, so<br />

muss diese zwischen Antragssteller und Gemeinde abschließend besprochen<br />

sein.<br />

Die privaten Förderanträge werden über die Gemeinde an das<br />

Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung der Förderung und letztlichen<br />

Bewilligung der Fördermittel weitergeleitet.<br />

Maßnahmen, die vor Beginn der Genehmigung/Bewilligung durch das<br />

Regierungspräsidium begonnen werden, können nicht gefördert werden.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 39


10.10.2012<br />

Beratungsangebot<br />

Die Gemeinde empfiehlt Bauinteressenten vom Beratungsangebot<br />

durch Fachleute / Beauftragte Gebrauch zu machen.<br />

Die Erstberatung ist für die Bauinteressenten kostenlos.<br />

Die Anträge werden von diesen Fachleuten geprüft und bei<br />

Höherförderungen bzw. sonstigen Ausnahmen vom<br />

Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat beurteilt.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 40


10.10.2012<br />

Anträge/Beratung/Termine<br />

Anträge auf Förderung im Rahmen von MELAP PLUS können jederzeit gestellt<br />

werden.<br />

Die <strong>hier</strong>für erforderlichen Unterlagen sind über die Berater zu erfragen.<br />

Kontaktstelle:<br />

Bürgermeisteramt<br />

Frau Volk / Rathausstraße 4 / 88367 <strong>Leibertingen</strong><br />

Fon. 07466-9282.20 / E-Mail. Hildegard.Volk@leibertingen.de<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 41


10.10.2012<br />

Ausnahmen/Höherförderung<br />

Eine höhere Förderung der oben aufgeführten Maßnahmen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:<br />

Umnutzungen<br />

• die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung /<br />

Beispiel für andere Maßnahmen)<br />

• die Maßnahme muss abschließend sein<br />

• die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein<br />

• das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein<br />

Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von 60.000.- € / Wohneinheit möglich<br />

Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen<br />

(Wohneinheiten) besteht, wird auf 100.000 € festgelegt<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 42


10.10.2012<br />

Ausnahmen/Höherförderung<br />

Modernisierung<br />

• die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur Innenentwicklung /<br />

Beispiel für andere Maßnahmen)<br />

• die Maßnahme muss abschließend sein<br />

• die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein<br />

• das Gebäude muss von architektonischer u./o. geschichtlicher Bedeutung sein<br />

Eine Höherförderung ist bis zu einem Betrag von 40.000.- € / Wohneinheit möglich<br />

Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt, das aus mehreren Einzelmaßnahmen<br />

(Wohneinheiten) besteht, wird auf 100.000 € festgelegt<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 43


10.10.2012<br />

Ausnahmen/Höherförderung<br />

Baulückenschließung<br />

• die Maßnahme muss Teil der Modellprojekte des<br />

Entwicklungskonzeptes sein<br />

• die Maßnahme muss Modellcharakter besitzen (Beitrag zur<br />

Innenentwicklung / Beispiel für andere Maßnahmen / Beitrag zu den<br />

Anforderungen des demografischen Wandels)<br />

• die Maßnahme muss einschließlich Freiflächengestaltung abschließend<br />

sein<br />

• die Maßnahme muss zustimmend beraten worden sein<br />

• Gebäude und Freiflächen müssen von architektonischer Bedeutung sein<br />

• kein 2.Wohnsitz<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 44


10.10.2012<br />

Ausnahmen/Höherförderung<br />

Baulückenschließung (Forts.)<br />

Eine mögliche Ausnahme- bzw. Höherförderung<br />

für eigentümergenutzte Einheiten wird wie folgt gestaffelt:<br />

- für Wohneinheiten von mind. 45 qm Wfl. bis zu einem Betrag von 20.000.- €<br />

- für Wohneinheiten von mind. 70 qm Wfl. bis zu einem Betrag von 30.000.- €<br />

- für Wohneinheiten von mind. 95 qm Wfl. bis zu einem Betrag von 40.000.- €<br />

Über die Höherförderungen befindet der Kreenheinstettener Entwicklungsbeirat.<br />

Bei Zustimmung empfiehlt dieser die Höherförderung dem Regierungspräsidium,<br />

welches letztlich entscheidet.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 45


10.10.2012<br />

Übersicht der Förderungen<br />

Förderung Wohnen<br />

Maßnahme<br />

Eigennutzung<br />

Vermietung<br />

Regelfördersatz<br />

in % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

netto<br />

Höchstbetrag<br />

Höherförderung<br />

für Modellprojekt<br />

Maximalförderung<br />

pro Gebäude + Eigentümer<br />

Umnutzung x x 30% 40.000 € / Wohnheinheit 60.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />

Modernisierung x x 30% 20.000 € / Wohnheinheit 40.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />

Baulückenschließung x 30% 20.000 € / WE min. 70 m² 20.000 € / WE min. 45 m² 100.000 €<br />

Wohnumfeldverbesserung<br />

Abbruch<br />

Wohnumfeldverbesserung<br />

Entsiegelung<br />

Förderung Arbeiten<br />

Maßnahme<br />

x x 15%<br />

x x 10%<br />

Eigennutzung<br />

Vermietung<br />

Regelfördersatz<br />

in % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

netto<br />

Höchstbetrag<br />

30.000 € / WE min. 70 m² 100.000 €<br />

40.000 € / WE min. 95 m² 100.000 €<br />

Höherförderung<br />

für Modellprojekt<br />

Maximalförderung<br />

pro Gebäude + Eigentümer<br />

Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />

Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />

Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />

Neuansiedlung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />

Betriebserweiterung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />

Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />

Förderung Versorgung<br />

Maßnahme<br />

Eigennutzung<br />

Vermietung<br />

Regelfördersatz<br />

in % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

netto<br />

Höchstbetrag<br />

Höherförderung<br />

für Modellprojekt<br />

Maximalförderung<br />

pro Gebäude + Eigentümer<br />

Umnutzung x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />

Umbau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />

Neubau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />

Teil 2: Förderleitlinien<br />

� Beratung<br />

� Beurteilungskriterien<br />

� Ziele<br />

� Vorrangbereich<br />

� Fördermöglichkeiten<br />

� Maßnahmenempfehlung<br />

� Gestaltungsgrundsätze<br />

� Fördergrundlage<br />

� Beratungsangebot<br />

� Anträge<br />

� Ausnahmen/<br />

Höherförderung<br />

• Übersicht Förderungen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 46


10.10.2012<br />

Beispiel für ein Förderkonzept<br />

Beispiel: Energetische Sanierung zu einem ENEV-100-Haus inkl. 12 m² Solaranlage (Stand 10.10.12)<br />

Objekt mit 2 Wohneinheiten (WE)<br />

Förderung MELAP PLUS Wohnen (pro WE) 20.000 €<br />

Sanierungskosten: 200.000 €<br />

Förderung MELAP (2 WE x 20.000 €): 40.000 €<br />

Finanzierungssumme: 160.000 €<br />

KfW-Effizienzhaus 100 (max. 75.000 €/WE): 150.000 €<br />

Tilgungszuschuss 5% (KfW100) 7.500 €<br />

BAFA-Zuschuss für eine Solaranlage 1.500 €<br />

Finanzierungssumme nach Förderung: 141.000 €<br />

gegenwärtige Kreditkondition KfW 1%<br />

Rest-/Fremdfinanzierung: 10.000 €<br />

Gesamtförderung (24,50%): 49.000 €<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 47


10.10.2012<br />

Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />

• Vorbemerkungen<br />

• Grundsatz<br />

• Baukörper<br />

• Dachformen + Dachdeckungen<br />

• Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster<br />

• Außenwände, Fassaden, Vordächer<br />

• Oberflächen der Außenwände, Materialien, Farbe<br />

• Unbebaute Flächen und Einfriedungen<br />

• Werbeanlagen und Automaten<br />

• Ausnahmen<br />

Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />

� Vorbemerkung<br />

� Grundsatz<br />

� Baukörper<br />

� Dachformen +<br />

Dachdeckungen<br />

� Dachaufbauten,<br />

Dacheinschnitte,<br />

Dachfenster<br />

� Außenwände, Fassaden,<br />

Vordächer<br />

� Oberflächen der<br />

Außenwände, Materialien,<br />

Farbe<br />

� Unbebaute Flächen und<br />

Einfriedungen<br />

� Werbeanlagen und<br />

Automaten<br />

� Ausnahmen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 48


10.10.2012<br />

Vorbemerkung<br />

Erhalt und Gestaltung des Ortsbildes<br />

• Umsetzung von Bauaufgaben im Gesamtort Kreenheinstetten mit<br />

behutsamen Umgang mit dem gewachsenen Ortsbild<br />

• die Besonderheit des Ortsbildes <strong>erhalten</strong><br />

• die Besonderheit des Ortes wieder herzustellen<br />

• einzelnen Gebäuden sind immer auch auf ihre Auswirkungen auf<br />

das Ensemble und den Ort zu überprüfen<br />

Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />

� Vorbemerkung<br />

� Grundsatz<br />

� Baukörper<br />

� Dachformen +<br />

Dachdeckungen<br />

� Dachaufbauten,<br />

Dacheinschnitte,<br />

Dachfenster<br />

� Außenwände, Fassaden,<br />

Vordächer<br />

� Oberflächen der<br />

Außenwände, Materialien,<br />

Farbe<br />

� Unbebaute Flächen und<br />

Einfriedungen<br />

� Werbeanlagen und<br />

Automaten<br />

� Ausnahmen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 49


10.10.2012<br />

Vorbemerkung<br />

Zeitgemäße Architektur<br />

• die insbesondere die Anforderungen regenerativer<br />

Energiegewinnung berücksichtigt<br />

• die auf spezielle Forderungen eingeht, die sich aus dem<br />

demografischen Wandel ergeben und kann zur Bildung neuer<br />

Maßstäbe beitragen<br />

• sie bedarf jedoch der intensiven Auseinandersetzung mit dem<br />

Ortsbild und eine abgestimmte Beratung<br />

Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />

� Vorbemerkung<br />

� Grundsatz<br />

� Baukörper<br />

� Dachformen +<br />

Dachdeckungen<br />

� Dachaufbauten,<br />

Dacheinschnitte,<br />

Dachfenster<br />

� Außenwände, Fassaden,<br />

Vordächer<br />

� Oberflächen der<br />

Außenwände, Materialien,<br />

Farbe<br />

� Unbebaute Flächen und<br />

Einfriedungen<br />

� Werbeanlagen und<br />

Automaten<br />

� Ausnahmen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 50


10.10.2012<br />

Vorbemerkung<br />

Voraussetzung der Fördermittelverwendung<br />

• Die Verwendung von Fördermitteln im Vorranggebiet Ortsmitte ist<br />

unter anderem an die Einhaltung dieser Gestaltungsrichtlinien<br />

gebunden<br />

• Es ist empfehlenswert, in allen Fällen vor Beginn von<br />

Modernisierungen, Umbau- bzw. Neubauplanungen so frühzeitig<br />

wie möglich den Kontakt mit der Gemeinde bzw. mit den<br />

Beauftragten aufzunehmen, um gemeinsam die notwendigen<br />

gestalterischen Kriterien jedes Bauvorhabens erörtern zu können<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 51


10.10.2012<br />

Vorbemerkung<br />

Umgang mit den Gestaltungsrichtlinien<br />

• Nachfolgend sind die wesentlichen Gestaltungsrichtlinien getrennt<br />

nach Bauteilen aufgeführt<br />

• Diese Gestaltungsrichtlinien sollen als Grundlage aller<br />

gestalterischen und baulichen Veränderungen angewandt werden<br />

• Die Gestaltungsrichtlinien sollen als eine allgemeingültige<br />

Gestaltungssprache verstanden werden, die einen<br />

Interpretationsbereich ermöglicht<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 52


10.10.2012<br />

Grundsatz<br />

Bauliche Maßnahmen aller Art, auch Instandsetzungs- und<br />

Unterhaltungsarbeiten, haben bezüglich<br />

• Werkstoffauswahl<br />

• Farbgebung<br />

• Konstruktion<br />

der Erhaltung sowie Gestaltung und wo erforderlich der maßstäblichen<br />

Weiterentwicklung des Ortsbildes von Kreenheinstetten zu dienen.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 53


10.10.2012<br />

Baukörper<br />

• Die vorherrschende Gebäudeform der Baukörper sollte <strong>erhalten</strong> werden<br />

• Anzahl und Höhe der Geschosse haben sich an der<br />

Umgebungsbebauung zu orientieren<br />

• Anbauten sollen nur ausnahmsweise vorgesehen werden<br />

• sie haben sich dann in ihrer Kubatur dem Hauptgebäude unterzuordnen<br />

• Erhalt der räumlichen Situation,<br />

• eventuelle Neubauten (Ersatzneubauten) auf den alten, ursprünglichen<br />

Gebäudefluchten wieder errichten<br />

• Abweichungen sind entsprechend -Vorbemerkung/zeitgemäße<br />

Architektur- zu begründen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 54


10.10.2012<br />

Dachformen<br />

• Dächer sind in der Regel als geneigte Dächer auszuführen<br />

• sie sollen mit einer Dachneigung von wenigstens 40 ausgeführt werden<br />

• Pultdächer sind in zentraler Ortslage (Vorranggebiet) nur an senkrechten<br />

Wandflächen abgeschleppt zulässig<br />

Ausnahmen sind zulässig<br />

• bei Dächern, die vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind<br />

• bei Dachaufbauten und untergeordneten Dächern bei abweichendem<br />

Bestand<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 55


10.10.2012<br />

Dachdeckung<br />

• Als Dacheindeckung zulässig sind Tonziegel (Biberschwanz, Falzziegel,<br />

Pfannen).<br />

• Betondachsteine sind ausnahmsweise zulässig, sofern Falzziegel verwendet<br />

werden<br />

• Dacheindeckungen sind in rötlichen bzw. braunen Farbtönen vorzusehen<br />

• Vorhandene Dachvorsprünge sind zu <strong>erhalten</strong> bzw. vorzusehen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 56


10.10.2012<br />

Dachaufbauten<br />

• Dachaufbauten sind in Form von Schleppgauben, Satteldachgauben und<br />

Zwerchhäusern zulässig<br />

• Zwerchhäuser sollen straßenseitig nicht mehr als zwei fünftel der<br />

gesamten Gebäudelänge einnehmen<br />

• Schleppgauben sind bis zu maximal der Hälfte der Gebäudelänge zulässig<br />

• Insgesamt darf die Gesamtlänge aller Dachaufbauten drei fünftel der<br />

Gebäudelänge nicht überschreiten<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 57


10.10.2012<br />

Dacheinschnitte<br />

• Dacheinschnitte sind nur in Ausnahmefällen zulässig<br />

• Dies gilt insbesondere für Gebäudeseiten an denen sie im<br />

besonderen Maße vom öffentlichen Straßen- bzw. Platzraum<br />

aus einsehbar sind.<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 58


10.10.2012<br />

Dachfenster<br />

• Dachflächenfenster müssen kleiner sein, als die verwendeten Fensterformate in<br />

den Normalgeschoßen<br />

• Größere Formate sind in Ausnahmefällen zulässig, wenn sie als Atelierfenster<br />

ausgebildet werden<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 59


10.10.2012<br />

Dachbauteile<br />

• Satellitenempfangsschüsseln sind so anzuordnen, dass sie das Erscheinungsbild<br />

des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Ggf. sind Gemeinschaftsanlagen<br />

vorzusehen<br />

• Anlagen zur Nutzung von Sonnen- und Umweltenergie sollen so angebracht<br />

werden dass sie vom öffentlichen Raum nur untergeordnet (< 50% der<br />

Dachfläche) wahrgenommen werden können<br />

• Die Anlagen sind farblich der Dachfläche anzugleichen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 60


10.10.2012<br />

Außenwände/Fassade<br />

• Einzelne Wandflächen sind als zusammenhängende Flächen auszubilden<br />

• Vorsprünge von Wandflächen in Obergeschossen sind bis max. 0,30 m<br />

zugelassen<br />

• Wandöffnungen für Fenster und Schaufenster sind in stehenden Formaten<br />

auszubilden<br />

• Schaufensterbereiche sind mit einer Sockelzone auszubilden<br />

• Ladeneingänge und Schaufenster sollen durch Mauerwerkspfeiler als<br />

getrennte eigenständige Fassadenöffnungen hergestellt werden<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 61


10.10.2012<br />

Vordächer/Vorbauten<br />

• Vordächer sind dann zulässig, wenn sie sich in das<br />

Gesamterscheinungsbild der Gebäude und Straßenbebauung einfügen<br />

• Vordächer über die gesamte Gebäudebreite sind nicht zulässig<br />

• Erker und Arkaden sind nicht zulässig. Ausnahmen sind nur in besonders<br />

begründeten Fällen möglich<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 62


10.10.2012<br />

Fassadenöffnungen<br />

• Vorhandene Fensterteilungen sind beizubehalten, wenn diese ein historisches<br />

Vorbild darstellen<br />

• Fensterteilungen sind als Sprossenteilung vorzusehen<br />

• Getönte Fensterscheiben sind nicht zulässig<br />

• Fenster, Tore und Türen sind aus Holz bzw. Kunststoff mit entsprechender<br />

Profilierung und Farbgebung herzustellen<br />

• Vorhandene Klappläden sind zu <strong>erhalten</strong>, bzw. in Form und Material wieder<br />

herzustellen<br />

• Vorhandene Putzfaschen sind zu <strong>erhalten</strong>. Bei Neubauten sollen diese in der<br />

Regel vorgesehen werden.<br />

• Außen sichtbar angebrachte Rollladenkästen sind nicht zugelassen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 63


10.10.2012<br />

Oberflächen<br />

• Bestehende Natursteinfassaden dürfen nicht verputzt, verkleidet oder deckend<br />

gestrichen werden<br />

• Putzfassaden sollen keine reliefartige Struktur aufweisen<br />

• Im Rahmen von Fassadensanierungen sollten folgende Materialien keine<br />

Verwendung finden: - Glasbausteine, Keramikplatten<br />

- geschliffener Werk- oder Kunststein<br />

- Kunststoff- oder Metallverkleidungen<br />

- Faserzementplatten<br />

- Metalltüren und –tore<br />

• Die Farbgestaltung der Gebäude ist jeweils mit der Gemeinde bzw. mit den<br />

Beauftragten abzustimmen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 64


10.10.2012<br />

Unbebaute Flächen<br />

• Die Befestigung und Einfriedung unbebauter Flächen soll sich dem<br />

Erscheinungsbild der Ortsmitte anpassen<br />

• Grundsätzlich sollen nicht belegte Flächen wasserdurchlässig angelegt werden<br />

• Von den unbebauten Grundstücksflächen sollen mind. 1/3 begrünt werden<br />

• Bereiche zwischen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollen, soweit als<br />

möglich als grüne Vorgärten angelegt werden<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 65


10.10.2012<br />

Einfriedungen<br />

• Zäune sollten ausschließlich in Holz, Guss bzw. Schmiedeeisen ausgeführt<br />

werden<br />

• Hecken sind nur zwischen privaten Grundstücken, in heimischen Gehölzen<br />

zulässig<br />

• Stützmauern sind aus Feld- oder Naturstein zulässig<br />

• Vorhandene Steinmauern sind wo möglich zu <strong>erhalten</strong>.<br />

• Werden aus technischen Gründen Betonmauern erforderlich, so sind diese zu<br />

verblenden bzw. zu verputzen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 66


10.10.2012<br />

Werbeanlagen<br />

• Werbeanlagen sind ausschließlich an den jeweiligen Geschäfts-, Dienstleistungs-<br />

bzw. Werkstatträumen zulässig<br />

• <strong>Sie</strong> dürfen die Brüstungshöhe des 1. Obergeschosses nicht überschreiten und<br />

sollen die Fassadengliederung nicht stören.<br />

• Unzulässig sind:<br />

– Flächenwerbung mit mehr als 2 m²<br />

– Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht<br />

– Lichtwerbung in grellen Farben<br />

• Mehrere Werbeanlagen an einem Gebäude sind in Größe und Form aufeinander<br />

abzustimmen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 67


10.10.2012<br />

Werbeanlagen/Automaten<br />

• Die Höhe von horizontal angebrachten Werbeanlagen und Schriften darf 60 cm<br />

nicht überschreiten<br />

• Empfohlen werden:<br />

– Schriftzüge aus hinterleuchteten Einzelbuchstaben<br />

– aufgemalte Schriftzüge<br />

– Stechschilder<br />

– berufstypische Plastiken, o.ä.<br />

• Automaten sind an der der Straße zugewandten Fassadenseite der Gebäude<br />

nicht zulässig<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 68


10.10.2012<br />

Ausnahmen<br />

Von den vorgenannten Gestaltungsrichtlinien können Ausnahmen<br />

berücksichtigt werden,<br />

• wenn eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist<br />

Weitere Voraussetzung für Ausnahmen ist eine Zustimmung aus der<br />

Beratung<br />

• durch die Gemeinde bzw. die Beauftragten<br />

• in besonderen Fällen durch den Entwicklungsbeirat<br />

Teil 3: Gestaltungsrichtlinien<br />

� Vorbemerkung<br />

� Grundsatz<br />

� Baukörper<br />

� Dachformen +<br />

Dachdeckungen<br />

� Dachaufbauten,<br />

Dacheinschnitte,<br />

Dachfenster<br />

� Außenwände, Fassaden,<br />

Vordächer<br />

� Oberflächen der<br />

Außenwände, Materialien,<br />

Farbe<br />

� Unbebaute Flächen und<br />

Einfriedungen<br />

� Werbeanlagen und<br />

Automaten<br />

� Ausnahmen<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 69


10.10.2012<br />

Teil 4: Verfahrensablauf + Formulare<br />

Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung<br />

• Merkblatt, ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Publizitätserklärung<br />

• Erstberatung durch die Gemeinde (Kontaktformular Liegenschaften)<br />

Einreichen der Antragsunterlagen bei der Gemeindeverwaltung<br />

• ELR-Antrag, Datenblatt zur Antragsstellung, Fotos vor Projektbeginn,<br />

Publizitätserklärung<br />

• in 3-facher Ausführung<br />

Einreichen Schlussverwendungsnachweis bei der Gemeindeverwaltung<br />

• Schlussverwendungsnachweis, Fragebogen zum Projektabschluss, Fotos von der<br />

Bauphase und der Fertigstellung<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 70


10.10.2012<br />

Fragebogen<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 71


10.10.2012<br />

Merkblatt<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 72


10.10.2012<br />

Antrag<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 73


10.10.2012<br />

Datenblatt<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 74


10.10.2012<br />

Datenblatt<br />

Seite 2/4<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 75


10.10.2012<br />

Datenblatt<br />

Seite 3/4<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 76


10.10.2012<br />

Datenblatt<br />

Seite 4/4<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 77


10.10.2012<br />

Erklärung<br />

zur Veröffentlichung<br />

(Publizitätserklärung)<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 78


10.10.2012<br />

Projektbeschreibung<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 79


10.10.2012<br />

Kostenaufstellung<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 80


10.10.2012<br />

Fragebogen<br />

zum Projektabschluss<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 81


10.10.2012<br />

Fragebogen<br />

zum Projektabschluss<br />

Seite 2/4<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 82


10.10.2012<br />

Fragebogen<br />

zum Projektabschluss<br />

Seite 3/4<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 83


10.10.2012<br />

Fragebogen<br />

zum Projektabschluss<br />

Seite 4/4<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 84


10.10.2012<br />

Übersicht Förderungen: Wohnen<br />

Förderung Wohnen<br />

Maßnahme<br />

Eigennutzung<br />

Vermietung<br />

Regelfördersatz<br />

in % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

netto<br />

Höchstbetrag<br />

Höherförderung<br />

für Modellprojekt<br />

Maximalförderung<br />

pro Gebäude + Eigentümer<br />

Umnutzung x x 30% 40.000 € / Wohnheinheit 60.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />

Modernisierung x x 30% 20.000 € / Wohnheinheit 40.000 € / Wohnheinheit 100.000 €<br />

Baulückenschließung x 30% 20.000 € / WE min. 45 m² 100.000 €<br />

Wohnumfeldverbesserung<br />

Abbruch<br />

Wohnumfeldverbesserung<br />

Entsiegelung<br />

x x 15%<br />

x x 10%<br />

30.000 € / WE min. 70 m² 100.000 €<br />

40.000 € / WE min. 95 m² 100.000 €<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 85


10.10.2012<br />

Übersicht Förderungen: Arbeiten<br />

Förderung Arbeiten<br />

Maßnahme<br />

Eigennutzung<br />

Vermietung<br />

Regelfördersatz<br />

in % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

netto<br />

Höchstbetrag<br />

Höherförderung<br />

für Modellprojekt<br />

Maximalförderung<br />

pro Gebäude + Eigentümer<br />

Verlagerung aus Gemengelagen x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />

Reaktivierung Gewerbebrache x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />

Umnutzung vorhandener Gebäude x x 15% 200.000 € 200.000 €<br />

Neuansiedlung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />

Betriebserweiterung x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />

Errichtung eines Gewerbehofes x x 10% 200.000 € 200.000 €<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 86


10.10.2012<br />

Übersicht Förderungen: Grundversorgung<br />

Förderung Versorgung<br />

Maßnahme<br />

Eigennutzung<br />

Vermietung<br />

Regelfördersatz<br />

in % der zuwendungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

netto<br />

Höchstbetrag<br />

Höherförderung<br />

für Modellprojekt<br />

Maximalförderung<br />

pro Gebäude + Eigentümer<br />

Umnutzung x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />

Umbau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />

Neubau x x 20% 200.000 € 200.000 €<br />

Teil 4: Formulare<br />

� Fragebogen<br />

Liegenschaften<br />

� Merkblatt<br />

� Antrag<br />

� Projektbeschreibung<br />

� Aufwendungskosten<br />

� Projektabschluss<br />

� Fördersätze<br />

in Kreenheinstetten<br />

Entwicklungsbeirat Kreenheinstetten Seite 87

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