Prüfungsordnung - bei der Hamburg Media School
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Abschnitt I:<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1 Ziel des Studiums<br />
(1) Der Master-Studiengang Film vermittelt den Studierenden umfassende Kenntnisse <strong>der</strong><br />
Herstellungsprozesse von Film- und Fernsehproduktionen. Zentrale Lernziele sind die Beherrschung<br />
<strong>der</strong> einschlägigen Ar<strong>bei</strong>tstechniken, die Schaffung von Format- und Stilsicherheit, die sichere<br />
Anwendung filmischer Dramaturgie, sowie <strong>der</strong> Erwerb umfangreicher Kenntnisse in <strong>der</strong><br />
handwerklichen Methodik und die Ausbildung und För<strong>der</strong>ung filmischer Kreativität. Dieses Studienziel<br />
schließt die Vermittlung <strong>der</strong> Fähigkeit mit ein, mit hoher fachlicher Kompetenz und Kreativität die<br />
Kooperation im Team zu praktizieren und die Ar<strong>bei</strong>tsergebnisse unter den Bedingungen mo<strong>der</strong>ner<br />
Produktionsverfahren optimal zu gestalten.<br />
(2) Durch konsequente Verbindung <strong>der</strong> Vermittlung von wissenschaftlich-theoretischen Methoden und<br />
Erkenntnissen mit <strong>der</strong> künstlerisch-praktischen Anwendung des Wissens und <strong>der</strong> Lösung konkreter<br />
Probleme innerhalb des filmischen Gestaltungsprozesses erwerben die Studierenden ein breites<br />
Fundament an Fach- und Sachkompetenz für das angestrebte Berufsfeld.<br />
(3) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind die Studierenden in <strong>der</strong> Lage,<br />
eigenverantwortlich und professionell an <strong>der</strong> Herstellung von Spiel- und Dokumentarfilmen sowie an<br />
an<strong>der</strong>en Formaten mitzuwirken.<br />
§ 2 Abschluss/Akademischer Grad<br />
Die Hochschule für bildende Künste (HFBK) verleiht nach <strong>der</strong> Durchführung eines ordnungsgemäßen<br />
Studiums des Studiengangs Film an <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> und einer bestandenen<br />
Masterprüfung den akademischen Grad „Master of Arts“.<br />
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen<br />
(1) Zum Filmstudium wird zweijährlich zugelassen.<br />
(2) Voraussetzungen für die Zulassung zum Master-Studiengang Film ist ein erster<br />
Hochschulabschluss an einer staatlichen o<strong>der</strong> staatlich anerkannten wissenschaftlichen o<strong>der</strong><br />
künstlerischen Hochschule sowie nachgewiesene praktische Erfahrungen durch Tätigkeiten im<br />
Bereich Film o<strong>der</strong> dem Film verwandten Bereichen.<br />
(3) Abweichend von Absatz 2 kann am Master-Studiengang Film teilnehmen, wer eine<br />
abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine anschließende mindestens dreijährige Berufstätigkeit,<br />
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