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Prüfungsordnung - bei der Hamburg Media School

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(2) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird <strong>der</strong> Kandidatin/dem Kandidat eine Urkunde mit dem Datum des<br />

Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des Hochschulgrades beurkundet.<br />

(3) Die Urkunde für den Studiengang Film wird von dem akademischen Mitglied <strong>der</strong> HFBK im<br />

Gemeinsamen Ausschuss und von <strong>der</strong> Studiengangsleiterin/dem Studiengangsleiter Film <strong>der</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> unterzeichnet. Sie trägt das Siegel <strong>der</strong> Hochschule für bildende Künste.<br />

Abschnitt III: Schlussbestimmungen<br />

§ 27 Ungültigkeit <strong>der</strong> Prüfung<br />

(1) Hat die Kandidatin/<strong>der</strong> Kandidat <strong>bei</strong> einer Prüfungsleistung getäuscht und wird dies erst nach<br />

Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann <strong>der</strong> Prüfungsausschuss die Note <strong>der</strong><br />

Prüfungsleistung entsprechend berichtigen. Gegebenenfalls kann die jeweilige Prüfung ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise für „nicht ausreichend“ (5,0) und die Master-Prüfung für „nicht bestanden“ erklärt werden.<br />

Entsprechendes gilt für die schriftliche wissenschaftliche Ar<strong>bei</strong>t.<br />

(2) Die Kandidatin/<strong>der</strong> Kandidat ist vor einer Entscheidung die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

(3) Das unrichtige Master-Zeugnis und die Master-Urkunde sind einzuziehen. Eine Entscheidung nach<br />

Absatz 1 ist nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, beginnend mit dem Datum des<br />

Prüfungszeugnisses, ausgeschlossen.<br />

§ 28 Einsicht in die Prüfungsakten<br />

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Prüfung wird <strong>der</strong> Kandidatin/dem Kandidaten auf Antrag<br />

Einsicht in ihre/seine schriftlichen Prüfungsar<strong>bei</strong>ten und die dazugehörigen Bewertungen gewährt. Der<br />

Prüfungsausschuss bestimmt Zeit und Ort <strong>der</strong> Einsichtnahme.<br />

§ 29 Entgelte<br />

Der Master-Studiengang Film ist entgeltpflichtig. Die zum Studium zugelassenen<br />

Bewerberinnen/Bewerber werden an <strong>der</strong> HFBK immatrikuliert. Die Höhe <strong>der</strong> Studien- und<br />

Semestergebühren richtet sich nach den Vorgaben <strong>der</strong> HFBK und den Vorgaben <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />

<strong>School</strong> und ist Gegenstand des Studienvertrages.<br />

§ 30 Inkrafttreten<br />

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