Prüfungsordnung - bei der Hamburg Media School
Prüfungsordnung - bei der Hamburg Media School
Prüfungsordnung - bei der Hamburg Media School
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(2) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird <strong>der</strong> Kandidatin/dem Kandidat eine Urkunde mit dem Datum des<br />
Zeugnisses ausgehändigt. Darin wird die Verleihung des Hochschulgrades beurkundet.<br />
(3) Die Urkunde für den Studiengang Film wird von dem akademischen Mitglied <strong>der</strong> HFBK im<br />
Gemeinsamen Ausschuss und von <strong>der</strong> Studiengangsleiterin/dem Studiengangsleiter Film <strong>der</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong> <strong>School</strong> unterzeichnet. Sie trägt das Siegel <strong>der</strong> Hochschule für bildende Künste.<br />
Abschnitt III: Schlussbestimmungen<br />
§ 27 Ungültigkeit <strong>der</strong> Prüfung<br />
(1) Hat die Kandidatin/<strong>der</strong> Kandidat <strong>bei</strong> einer Prüfungsleistung getäuscht und wird dies erst nach<br />
Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann <strong>der</strong> Prüfungsausschuss die Note <strong>der</strong><br />
Prüfungsleistung entsprechend berichtigen. Gegebenenfalls kann die jeweilige Prüfung ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise für „nicht ausreichend“ (5,0) und die Master-Prüfung für „nicht bestanden“ erklärt werden.<br />
Entsprechendes gilt für die schriftliche wissenschaftliche Ar<strong>bei</strong>t.<br />
(2) Die Kandidatin/<strong>der</strong> Kandidat ist vor einer Entscheidung die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />
(3) Das unrichtige Master-Zeugnis und die Master-Urkunde sind einzuziehen. Eine Entscheidung nach<br />
Absatz 1 ist nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, beginnend mit dem Datum des<br />
Prüfungszeugnisses, ausgeschlossen.<br />
§ 28 Einsicht in die Prüfungsakten<br />
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Prüfung wird <strong>der</strong> Kandidatin/dem Kandidaten auf Antrag<br />
Einsicht in ihre/seine schriftlichen Prüfungsar<strong>bei</strong>ten und die dazugehörigen Bewertungen gewährt. Der<br />
Prüfungsausschuss bestimmt Zeit und Ort <strong>der</strong> Einsichtnahme.<br />
§ 29 Entgelte<br />
Der Master-Studiengang Film ist entgeltpflichtig. Die zum Studium zugelassenen<br />
Bewerberinnen/Bewerber werden an <strong>der</strong> HFBK immatrikuliert. Die Höhe <strong>der</strong> Studien- und<br />
Semestergebühren richtet sich nach den Vorgaben <strong>der</strong> HFBK und den Vorgaben <strong>der</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Media</strong><br />
<strong>School</strong> und ist Gegenstand des Studienvertrages.<br />
§ 30 Inkrafttreten<br />
19