Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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4 Jugendliche konnten im Rahmen einer Schulungs- und Freizeitmaßnahme des Hauses Maria<br />
Frieden in Rulle teilnehmen. In diesem Projekt können besonders gefährdete Mädchen<br />
gefördert werden. Die Kosten ambulanter Angebote der Jugendgerichtshilfe werden zum Teil<br />
vom JugendHilfeVerein im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> e.V. getragen.<br />
Für noch nicht Strafmündige, aber bereits durch Straftaten aufgefallene Kinder der<br />
Altersgruppe von 12 bis 14 Jahren, bestand wieder die Möglichkeit, an einem<br />
Sozialisierungskurs teilzunehmen. In Absprache mit den erziehungsberechtigten Eltern<br />
konnten 22 Kinder an zwei Kursen teilnehmen.<br />
Kinderschutzauftrag<br />
Durch In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zum<br />
01.10.2005 ist der Kinderschutz aus rechtlicher Sicht konkretisiert worden. Der neu<br />
eingefügte § 8 a SGB VIII in Verbindung mit § 72 a SGB VIII verpflichtet die Jugendämter<br />
mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII<br />
erbringen, Vereinbarungen darüber zu treffen, wie der Schutz des Kindeswohls gegenüber<br />
Gefährdungen gewährleistet bzw. verbessert werden kann. Mittlerweile haben alle im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> ansässigen Träger der Kindertagesstätten und die freien Jugendhilfeträger<br />
die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Vereinbarungen unterschrieben. Da insbesondere<br />
im Bereich der Kindertagesstätten (Kindergärten, Krippen und Horte) in Sachen Erkennen<br />
und Beurteilung von Kindeswohlgefährdungen ein Informationsdefizit bei den Beschäftigten<br />
festzustellen war, wurden und werden gezielt Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.<br />
Dabei geht es darum, Leitungskräfte der Kindertagesstätten und die Erzieherinnen und<br />
Erzieher gezielt zu informieren und fit für Kinderschutzaufgaben zu machen.<br />
Die Bearbeitung von Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen erfolgt seitdem im Rahmen<br />
eines standardisierten Verfahrens. Diese Verfahrensweisen werden regelmäßig überprüft und<br />
neuesten Entwicklungen wie auch Notwendigkeiten angepasst. Verbunden mit diesem<br />
vereinbarten Verfahrensablauf ist auch eine deutliche Zunahme der beobachteten<br />
Kindeswohlgefährdungen, die dem Jugendamt zur Kenntnis gegeben werden. Im Jahr <strong>2011</strong><br />
musste das Jugendamt insgesamt 85 Meldungen nachgehen.<br />
Neue Pflichten und Aufgaben für die Jugendämter wird das zum 01.01.2012 in Kraft tretende<br />
neue Bundeskinderschutzgesetz mit sich bringen. Es regelt u.a. den nun vorgeschriebenen<br />
Einsatz früher Hilfen und das für Ärzte, Hebammen und Schulen nun vorzuhaltende<br />
Beratungsangebot.<br />
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