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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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4 Jugendliche konnten im Rahmen einer Schulungs- und Freizeitmaßnahme des Hauses Maria<br />

Frieden in Rulle teilnehmen. In diesem Projekt können besonders gefährdete Mädchen<br />

gefördert werden. Die Kosten ambulanter Angebote der Jugendgerichtshilfe werden zum Teil<br />

vom JugendHilfeVerein im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> e.V. getragen.<br />

Für noch nicht Strafmündige, aber bereits durch Straftaten aufgefallene Kinder der<br />

Altersgruppe von 12 bis 14 Jahren, bestand wieder die Möglichkeit, an einem<br />

Sozialisierungskurs teilzunehmen. In Absprache mit den erziehungsberechtigten Eltern<br />

konnten 22 Kinder an zwei Kursen teilnehmen.<br />

Kinderschutzauftrag<br />

Durch In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zum<br />

01.10.2005 ist der Kinderschutz aus rechtlicher Sicht konkretisiert worden. Der neu<br />

eingefügte § 8 a SGB VIII in Verbindung mit § 72 a SGB VIII verpflichtet die Jugendämter<br />

mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII<br />

erbringen, Vereinbarungen darüber zu treffen, wie der Schutz des Kindeswohls gegenüber<br />

Gefährdungen gewährleistet bzw. verbessert werden kann. Mittlerweile haben alle im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> ansässigen Träger der Kindertagesstätten und die freien Jugendhilfeträger<br />

die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Vereinbarungen unterschrieben. Da insbesondere<br />

im Bereich der Kindertagesstätten (Kindergärten, Krippen und Horte) in Sachen Erkennen<br />

und Beurteilung von Kindeswohlgefährdungen ein Informationsdefizit bei den Beschäftigten<br />

festzustellen war, wurden und werden gezielt Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.<br />

Dabei geht es darum, Leitungskräfte der Kindertagesstätten und die Erzieherinnen und<br />

Erzieher gezielt zu informieren und fit für Kinderschutzaufgaben zu machen.<br />

Die Bearbeitung von Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen erfolgt seitdem im Rahmen<br />

eines standardisierten Verfahrens. Diese Verfahrensweisen werden regelmäßig überprüft und<br />

neuesten Entwicklungen wie auch Notwendigkeiten angepasst. Verbunden mit diesem<br />

vereinbarten Verfahrensablauf ist auch eine deutliche Zunahme der beobachteten<br />

Kindeswohlgefährdungen, die dem Jugendamt zur Kenntnis gegeben werden. Im Jahr <strong>2011</strong><br />

musste das Jugendamt insgesamt 85 Meldungen nachgehen.<br />

Neue Pflichten und Aufgaben für die Jugendämter wird das zum 01.01.2012 in Kraft tretende<br />

neue Bundeskinderschutzgesetz mit sich bringen. Es regelt u.a. den nun vorgeschriebenen<br />

Einsatz früher Hilfen und das für Ärzte, Hebammen und Schulen nun vorzuhaltende<br />

Beratungsangebot.<br />

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