Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zahlenden Unterhaltsbeträge wurden zum 01.01.2010 um im Durchschnitt 13,0 % angehoben.<br />
Im Nachgang hierzu wurde mit Wirkung vom 01.01.<strong>2011</strong> der Selbstbehalt, der dem<br />
Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Unterhaltszahlungen von seinem Einkommen<br />
verbleiben muss, von 900 € auf 950 € angehoben. Nach dieser Anhebung behält der<br />
Unterhaltspflichtige angesichts der erhöhten Unterhaltsbeträge auch einen erhöhten<br />
Selbstbehalt zur Bestreitung seiner eigenen Lebenshaltungskosten. Die Unterhaltspflichtigen,<br />
deren Unterhaltbeträge sich durch die Anhebung des Selbstbehaltes geändert haben, wurden<br />
Anfang des Jahres <strong>2011</strong> angeschrieben.<br />
Die Fallzahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren geringfügig auf 920 zurückgegangen. Die<br />
Einnahmen sind aber in den Jahren 2008, 2009 und 2010 kontinuierlich angestiegen und<br />
haben im letzten Jahr die Marke von 1,2 Millionen Euro überschritten. Von der Kreiskasse<br />
konnten auch im Jahre <strong>2011</strong> erneut annähernd 1.200.000 Euro an Unterhaltszahlungen<br />
vereinnahmt werden, wodurch in einer Vielzahl von Unterhaltsfällen eine Entlastung der<br />
öffentlichen Haushalte erfolgte, z. B. durch die Nichtinanspruchnahme von Leistungen des<br />
Jobcenter. Direktzahlungen der Väter an die Kindesmütter sind hierbei nicht erfasst.<br />
Die Beistände sind gleichzeitig als Urkundspersonen bestellt. Im Jugendamt können<br />
Vaterschaften, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen (Erklärung zur Ausübung des<br />
gemeinsamen Sorgerechts) beurkundet werden. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt 321<br />
Urkunden aufgenommen.<br />
Unterhaltsvorschüsse waren in 789 laufenden Zahlfällen zu leisten, da von den<br />
unterhaltspflichtigen Elternteilen kein Unterhalt zu bekommen war. Insgesamt sind im<br />
Berichtsjahr 390 Neuanträge auf Zahlungen aus der Unterhaltsvorschusskasse gestellt<br />
worden. Die Anzahl der eingestellten Fälle betrug 301. Bei einem Bestand von 2.081 Zahl-<br />
und Rückforderungsfällen sind ca. 1.400.000 Euro an Bundes- und Landesmitteln ausgegeben<br />
worden. Durch Rückgriffe auf die Unterhaltsverpflichteten konnten insgesamt 360.000 €<br />
wieder vereinnahmt werden.<br />
Seit dem 01.01.2002 ist der <strong>Landkreis</strong> aufgrund einer Gesetzesänderung mit 20 % an den<br />
einzusetzenden Geldern beteiligt. Dafür verbleiben 2/3 der wieder vereinnahmten Rückflüsse<br />
<strong>beim</strong> <strong>Landkreis</strong>.<br />
Kindergarten-/Krippenplätze und Elternbeiträge<br />
Alljährlich wird eine Erhebung über den Bestand an Kindertagesstättenplätzen in den 62<br />
Tageseinrichtungen durchgeführt. Obwohl die Auswertungsergebnisse zum Zeitpunkt der<br />
81