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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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zahlenden Unterhaltsbeträge wurden zum 01.01.2010 um im Durchschnitt 13,0 % angehoben.<br />

Im Nachgang hierzu wurde mit Wirkung vom 01.01.<strong>2011</strong> der Selbstbehalt, der dem<br />

Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Unterhaltszahlungen von seinem Einkommen<br />

verbleiben muss, von 900 € auf 950 € angehoben. Nach dieser Anhebung behält der<br />

Unterhaltspflichtige angesichts der erhöhten Unterhaltsbeträge auch einen erhöhten<br />

Selbstbehalt zur Bestreitung seiner eigenen Lebenshaltungskosten. Die Unterhaltspflichtigen,<br />

deren Unterhaltbeträge sich durch die Anhebung des Selbstbehaltes geändert haben, wurden<br />

Anfang des Jahres <strong>2011</strong> angeschrieben.<br />

Die Fallzahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren geringfügig auf 920 zurückgegangen. Die<br />

Einnahmen sind aber in den Jahren 2008, 2009 und 2010 kontinuierlich angestiegen und<br />

haben im letzten Jahr die Marke von 1,2 Millionen Euro überschritten. Von der Kreiskasse<br />

konnten auch im Jahre <strong>2011</strong> erneut annähernd 1.200.000 Euro an Unterhaltszahlungen<br />

vereinnahmt werden, wodurch in einer Vielzahl von Unterhaltsfällen eine Entlastung der<br />

öffentlichen Haushalte erfolgte, z. B. durch die Nichtinanspruchnahme von Leistungen des<br />

Jobcenter. Direktzahlungen der Väter an die Kindesmütter sind hierbei nicht erfasst.<br />

Die Beistände sind gleichzeitig als Urkundspersonen bestellt. Im Jugendamt können<br />

Vaterschaften, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen (Erklärung zur Ausübung des<br />

gemeinsamen Sorgerechts) beurkundet werden. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt 321<br />

Urkunden aufgenommen.<br />

Unterhaltsvorschüsse waren in 789 laufenden Zahlfällen zu leisten, da von den<br />

unterhaltspflichtigen Elternteilen kein Unterhalt zu bekommen war. Insgesamt sind im<br />

Berichtsjahr 390 Neuanträge auf Zahlungen aus der Unterhaltsvorschusskasse gestellt<br />

worden. Die Anzahl der eingestellten Fälle betrug 301. Bei einem Bestand von 2.081 Zahl-<br />

und Rückforderungsfällen sind ca. 1.400.000 Euro an Bundes- und Landesmitteln ausgegeben<br />

worden. Durch Rückgriffe auf die Unterhaltsverpflichteten konnten insgesamt 360.000 €<br />

wieder vereinnahmt werden.<br />

Seit dem 01.01.2002 ist der <strong>Landkreis</strong> aufgrund einer Gesetzesänderung mit 20 % an den<br />

einzusetzenden Geldern beteiligt. Dafür verbleiben 2/3 der wieder vereinnahmten Rückflüsse<br />

<strong>beim</strong> <strong>Landkreis</strong>.<br />

Kindergarten-/Krippenplätze und Elternbeiträge<br />

Alljährlich wird eine Erhebung über den Bestand an Kindertagesstättenplätzen in den 62<br />

Tageseinrichtungen durchgeführt. Obwohl die Auswertungsergebnisse zum Zeitpunkt der<br />

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