Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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- die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
herbeigeführt haben und<br />
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />
(AsylbLG) erhalten.<br />
Eigenes Einkommen und Vermögen wird angerechnet, da Grundsicherungsleistungen nur<br />
Bedürftige bekommen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig bestreiten<br />
können - entweder aus eigenem Einkommen und Vermögen oder aus dem Einkommen und<br />
Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen<br />
Gemeinschaft, oder (ab 1. Januar 2005) des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners, soweit es<br />
deren Eigenbedarf übersteigt.<br />
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen erst mit dem 1. des Monats der Antragstellung.<br />
Das Grundsicherungsverwaltungsverfahren ist somit ein Antragsverfahren. Die Bewilligung<br />
der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Danach muss ein neuer<br />
Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überprüft. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> Grundsicherungsleistungen in Höhe von ca. 4.612.000 Euro ausgezahlt.<br />
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