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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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- die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

herbeigeführt haben und<br />

- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(AsylbLG) erhalten.<br />

Eigenes Einkommen und Vermögen wird angerechnet, da Grundsicherungsleistungen nur<br />

Bedürftige bekommen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig bestreiten<br />

können - entweder aus eigenem Einkommen und Vermögen oder aus dem Einkommen und<br />

Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen<br />

Gemeinschaft, oder (ab 1. Januar 2005) des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners, soweit es<br />

deren Eigenbedarf übersteigt.<br />

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen erst mit dem 1. des Monats der Antragstellung.<br />

Das Grundsicherungsverwaltungsverfahren ist somit ein Antragsverfahren. Die Bewilligung<br />

der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Danach muss ein neuer<br />

Antrag gestellt werden und die Bedürftigkeit wird erneut überprüft. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> Grundsicherungsleistungen in Höhe von ca. 4.612.000 Euro ausgezahlt.<br />

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