21.02.2013 Aufrufe

Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Förderung / Hilfe zur Pflege<br />

Eine Landesförderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz für investive Kosten erfolgt<br />

bei der Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Tagespflege oder<br />

ambulanten Pflegediensten durch pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong>. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden an die geförderten Pflegeeinrichtungen und<br />

Pflegedienste folgende Zahlungen geleistet:<br />

Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: 62.447,37 Euro<br />

Teilstationäre Pflege - Tagespflege - : 208.597,00 Euro<br />

Ambulante Pflege: 280.321,15 Euro<br />

Für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, also die Betreuung einer Person in einer<br />

vollstationären Pflegeeinrichtung für die Dauer von jeweils bis zu vier Wochen, werden seit<br />

<strong>2011</strong> allerdings keine Investitionskosten mehr gefördert. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz<br />

<strong>2011</strong> hat das Land Niedersachsen bei dieser Pflegeart aus Einsparungsgründen die Förderung<br />

gestrichen. Da dadurch der Eigenkostenanteil des Pflegebedürftigen um bis zu 16 Euro pro<br />

Tag ansteigt, ist die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege<br />

zurückgegangen.<br />

Landesblindengeld / Blindenhilfe<br />

Das Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung und wird<br />

zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gezahlt. Für den<br />

Anspruch auf das Landesblindengeld müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Der Antragssteller muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Niedersachsen haben und<br />

blind im Sinne des Gesetzes sein. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid des<br />

Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie nachzuweisen. Das Landesblindengeld beträgt<br />

vor Vollendung des 25. Lebensjahres 320 € und ab dem 25. Lebensjahr 265 € monatlich.<br />

Werden Leistungen häuslicher Pflege gewährt, ist dieses anteilig auf das Landesblindengeld<br />

anzurechnen. Je nach Pflegestufeneinstufung und Alter des Landesblindengeldempfängers<br />

werden Beträge zwischen 130 € und 170 € von der Blindengeldleistung abgezogen. Wenn<br />

sich ein blinder Mensch in einer stationären Einrichtung befindet, wird das Landesblindengeld<br />

in Höhe von 100 € monatlich ausgezahlt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> erhielten Ende des Jahres <strong>2011</strong><br />

159 Personen Landesblindengeld. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt 335.963 Euro<br />

Landesblindengeldleistungen ausgezahlt. Die Kosten wurden komplett vom Land<br />

Niedersachsen erstattet.<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!