Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Förderung / Hilfe zur Pflege<br />
Eine Landesförderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz für investive Kosten erfolgt<br />
bei der Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Tagespflege oder<br />
ambulanten Pflegediensten durch pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong>. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden an die geförderten Pflegeeinrichtungen und<br />
Pflegedienste folgende Zahlungen geleistet:<br />
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: 62.447,37 Euro<br />
Teilstationäre Pflege - Tagespflege - : 208.597,00 Euro<br />
Ambulante Pflege: 280.321,15 Euro<br />
Für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, also die Betreuung einer Person in einer<br />
vollstationären Pflegeeinrichtung für die Dauer von jeweils bis zu vier Wochen, werden seit<br />
<strong>2011</strong> allerdings keine Investitionskosten mehr gefördert. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz<br />
<strong>2011</strong> hat das Land Niedersachsen bei dieser Pflegeart aus Einsparungsgründen die Förderung<br />
gestrichen. Da dadurch der Eigenkostenanteil des Pflegebedürftigen um bis zu 16 Euro pro<br />
Tag ansteigt, ist die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege<br />
zurückgegangen.<br />
Landesblindengeld / Blindenhilfe<br />
Das Landesblindengeld ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung und wird<br />
zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gezahlt. Für den<br />
Anspruch auf das Landesblindengeld müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Der Antragssteller muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Niedersachsen haben und<br />
blind im Sinne des Gesetzes sein. Die Blindheit ist durch einen Feststellungsbescheid des<br />
Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie nachzuweisen. Das Landesblindengeld beträgt<br />
vor Vollendung des 25. Lebensjahres 320 € und ab dem 25. Lebensjahr 265 € monatlich.<br />
Werden Leistungen häuslicher Pflege gewährt, ist dieses anteilig auf das Landesblindengeld<br />
anzurechnen. Je nach Pflegestufeneinstufung und Alter des Landesblindengeldempfängers<br />
werden Beträge zwischen 130 € und 170 € von der Blindengeldleistung abgezogen. Wenn<br />
sich ein blinder Mensch in einer stationären Einrichtung befindet, wird das Landesblindengeld<br />
in Höhe von 100 € monatlich ausgezahlt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> erhielten Ende des Jahres <strong>2011</strong><br />
159 Personen Landesblindengeld. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt 335.963 Euro<br />
Landesblindengeldleistungen ausgezahlt. Die Kosten wurden komplett vom Land<br />
Niedersachsen erstattet.<br />
77