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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Elterngeld<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> wurden im Jahr <strong>2011</strong> ca. 1.510 Anträge auf Elterngeld gestellt. Dabei<br />

wurden ca. 8,4 Mio. € ausgezahlt. Durch die mögliche Aufteilung des Elterngeldes zwischen<br />

den Elternteilen soll erreicht werden, dass auch die Väter einen Anteil an der Erziehung der<br />

Kinder leisten können. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden etwa 18,3 % der Anträge auf Elterngeld von<br />

Männern gestellt. Im Vorjahr lag der Anteil der männlichen Antragsteller noch bei ca. 16 %.<br />

BAföG<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden <strong>beim</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> ca. 295 Erstanträge sowie ca. 235 Folgeanträge<br />

(in der Regel für das 2. Ausbildungsjahr) auf Ausbildungsförderung nach dem<br />

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bearbeitet. Insgesamt wurden etwa 1,485 Mio.€<br />

ausgezahlt für durchschnittlich 355 Förderfälle.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft<br />

teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende<br />

Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu<br />

mildern. Ziel ist es, die Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern.<br />

In welchen Bereichen hierfür beispielsweise Aufwendungen geleistet werden, soll im<br />

Folgenden kurz dargestellt werden:<br />

Bereits im Vorschulalter können entwicklungsauffällige, von Behinderung bedrohte oder<br />

behinderte Kinder heilpädagogische Leistungen erhalten. Diese werden entweder als<br />

ambulante Frühförderung einmal wöchentlich oder aber bei größerem Förderbedarf in<br />

entsprechenden Einrichtungen wie Sprachheil- oder Sonderkindergärten erbracht. Außerdem<br />

gibt es die Förderung in Integrationsgruppen in „normalen“ Kindergärten, in denen jeweils<br />

vier Integrationskinder zusammen mit den anderen Kindern und einer zusätzlichen<br />

heilpädagogischen Fachkraft betreut werden.<br />

Kinder im schulpflichtigen Alter können Hilfe zur angemessenen Schulbildung erhalten. Das<br />

geschieht teilweise durch Integrationshelfer, die dem Kind für einige Stunden oder auch<br />

während der gesamten Schulzeit persönlich assistieren, um Defizite zu kompensieren. Andere<br />

Kinder besuchen Tagesbildungsstätten, das sind teilstationäre Einrichtungen zur schulischen<br />

Förderung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit nicht nur<br />

vorübergehenden wesentlichen geistigen Behinderungen zur Erfüllung der Schulpflicht, oder<br />

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