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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Des Weiteren wurden auch im Berichtsjahr wieder Verladungen von Schlachtgeflügel durch<br />

einen amtlichen Tierarzt überprüft. Bei der Verladung wurden der Umgang der<br />

Ausstallunternehmen <strong>beim</strong> Vorgang des Verladens sowie die erforderlichen<br />

Transportbehältnisse begutachtet. Vor Ort wurde die erforderliche Sachkunde überprüft. In<br />

Einzelfällen wurden Anordnungen getroffen.<br />

Die Mindestanforderungen in der Putenmast, entsprechend der „Putenvereinbarung“ aus dem<br />

Jahr 1999, werden regelmäßig überprüft. Die Stalldaten und weitere tierschutzrechtliche<br />

Aspekte werden im Rahmen der Schlachtgeflügeluntersuchung festgestellt und ausgewertet.<br />

Bei den Kontrollen wurden kleinere Verstöße festgestellt. Nach entsprechenden Anordnungen<br />

wurden die Mängel unverzüglich abgestellt.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden wiederum Cross Compliance Kontrollen zur Überprüfung der<br />

Einhaltung der Verpflichtungen zum Erhalt der Flächenprämien in den Bereichen<br />

Lebensmittelrecht und Einsatz bestimmter verbotener Stoffe durchgeführt. Im Rahmen der<br />

Kontrollen wurde auch die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.<br />

Insgesamt wurden 35 Betriebe, davon 25 Schweine haltende Betriebe, 9 Rinder haltende<br />

Betriebe und 1 Schaf haltender Betrieb kontrolliert. In 3 Betrieben wurden Mängel<br />

festgestellt, die zu Kürzungen der Subventionen geführt haben. Die Mängel wurden nach der<br />

Kontrolle zeitnah abgestellt.<br />

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