Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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21.02.2013 Aufrufe

festgelegten Zeitplans Verbesserungspotentiale in der Tierhaltung auszumachen und umzusetzen. Einem übergeordneten Lenkungsausschuss der sich u.a. aus Bauernverband, Landvolk und Tierschutzbund zusammensetzt, arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen zu, die sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Landes- und Kommunalbehörden, der Tierärzteschaft, der Wissenschaft und des Tierschutzbundes zusammensetzen. Arbeitsgruppen wurden unter anderem für die Themen Masthähnchen, Legehennen, Enten und Gänse, Puten, Rinder und Schweine eingesetzt. Das Veterinäramt des Landkreises Vechta beteiligt sich als Vertreter der Kommunen in der Arbeitsgemeinschaft Legehennen. Die Anforderungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung wurden im Berichtsjahr bei den jeweiligen Tierarten folgendermaßen überprüft. In 14 Kälbermast- und Fresseraufzuchtbetrieben wurden Kontrollen durchgeführt. Hierbei wurden in zwei Fällen die Spaltenböden bemängelt. In den 58 Schweine haltenden Betrieben, die im Jahr 2011 tierschutzrechtlich überprüft wurden, wurden folgende Mängel vorgefunden: fehlende separate Tränke fehlendes oder unzureichendes Beschäftigungsmaterial mangelnde oder fehlende Beleuchtung Überbelegung der Buchten Die Übergangsfrist für die Gruppenhaltung von Sauen läuft zum 01.01.2013 aus. Ab dem 01.01.2013 müssen alle Jungsauen und Sauen in dem Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen gehalten werden. Alle Sauenhalter, die noch nicht auf die Gruppenhaltung umgestellt haben, müssen dies bis zu diesem Zeitpunkt erledigt haben. Es wurden 2011 insgesamt 36 Betriebe aufgesucht und unter anderem darüber beraten, wie man in Altställen und Neubauten im Einzelfall die Gruppenhaltung realisieren kann. Zudem wurde zusammen mit dem Bauamt ein Informationsabend für die betroffenen Landwirte im großen Sitzungssaal des Kreishauses abgehalten. In der Junghühnermast wurden bislang bestehende freiwillige Vereinbarungen zwischen den Tierhaltern und dem Land Niedersachsen durch neue allgemein verbindliche Vorgaben in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abgelöst. Im Wesentlichen wurde damit neueres EU- Recht umgesetzt. Zusätzlich werden auch weiterhin Tierschutzaspekte im Rahmen der Schlachtgeflügeluntersuchung im Erzeugerbetrieb überprüft. 61

Des Weiteren wurden auch im Berichtsjahr wieder Verladungen von Schlachtgeflügel durch einen amtlichen Tierarzt überprüft. Bei der Verladung wurden der Umgang der Ausstallunternehmen beim Vorgang des Verladens sowie die erforderlichen Transportbehältnisse begutachtet. Vor Ort wurde die erforderliche Sachkunde überprüft. In Einzelfällen wurden Anordnungen getroffen. Die Mindestanforderungen in der Putenmast, entsprechend der „Putenvereinbarung“ aus dem Jahr 1999, werden regelmäßig überprüft. Die Stalldaten und weitere tierschutzrechtliche Aspekte werden im Rahmen der Schlachtgeflügeluntersuchung festgestellt und ausgewertet. Bei den Kontrollen wurden kleinere Verstöße festgestellt. Nach entsprechenden Anordnungen wurden die Mängel unverzüglich abgestellt. Im Jahr 2011 wurden wiederum Cross Compliance Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen zum Erhalt der Flächenprämien in den Bereichen Lebensmittelrecht und Einsatz bestimmter verbotener Stoffe durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen wurde auch die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft. Insgesamt wurden 35 Betriebe, davon 25 Schweine haltende Betriebe, 9 Rinder haltende Betriebe und 1 Schaf haltender Betrieb kontrolliert. In 3 Betrieben wurden Mängel festgestellt, die zu Kürzungen der Subventionen geführt haben. Die Mängel wurden nach der Kontrolle zeitnah abgestellt. 62

festgelegten Zeitplans Verbesserungspotentiale in der Tierhaltung auszumachen und<br />

umzusetzen. Einem übergeordneten Lenkungsausschuss der sich u.a. aus Bauernverband,<br />

Landvolk und Tierschutzbund zusammensetzt, arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen zu, die<br />

sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Landes- und Kommunalbehörden,<br />

der Tierärzteschaft, der Wissenschaft und des Tierschutzbundes zusammensetzen.<br />

Arbeitsgruppen wurden unter anderem für die Themen Masthähnchen, Legehennen, Enten<br />

und Gänse, Puten, Rinder und Schweine eingesetzt. Das Veterinäramt des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong><br />

beteiligt sich als Vertreter der Kommunen in der Arbeitsgemeinschaft Legehennen.<br />

Die Anforderungen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung wurden im<br />

Berichtsjahr bei den jeweiligen Tierarten folgendermaßen überprüft.<br />

In 14 Kälbermast- und Fresseraufzuchtbetrieben wurden Kontrollen durchgeführt. Hierbei<br />

wurden in zwei Fällen die Spaltenböden bemängelt. In den 58 Schweine haltenden Betrieben,<br />

die im Jahr <strong>2011</strong> tierschutzrechtlich überprüft wurden, wurden folgende Mängel vorgefunden:<br />

fehlende separate Tränke<br />

fehlendes oder unzureichendes Beschäftigungsmaterial<br />

mangelnde oder fehlende Beleuchtung<br />

Überbelegung der Buchten<br />

Die Übergangsfrist für die Gruppenhaltung von Sauen läuft zum 01.01.2013 aus. Ab dem<br />

01.01.2013 müssen alle Jungsauen und Sauen in dem Zeitraum von über vier Wochen nach<br />

dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in Gruppen gehalten<br />

werden. Alle Sauenhalter, die noch nicht auf die Gruppenhaltung umgestellt haben, müssen<br />

dies bis zu diesem Zeitpunkt erledigt haben. Es wurden <strong>2011</strong> insgesamt 36 Betriebe<br />

aufgesucht und unter anderem darüber beraten, wie man in Altställen und Neubauten im<br />

Einzelfall die Gruppenhaltung realisieren kann. Zudem wurde zusammen mit dem Bauamt ein<br />

Informationsabend für die betroffenen Landwirte im großen Sitzungssaal des Kreishauses<br />

abgehalten.<br />

In der Junghühnermast wurden bislang bestehende freiwillige Vereinbarungen zwischen den<br />

Tierhaltern und dem Land Niedersachsen durch neue allgemein verbindliche Vorgaben in der<br />

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abgelöst. Im Wesentlichen wurde damit neueres EU-<br />

Recht umgesetzt. Zusätzlich werden auch weiterhin Tierschutzaspekte im Rahmen der<br />

Schlachtgeflügeluntersuchung im Erzeugerbetrieb überprüft.<br />

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