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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Seuche in den aktuellen Tierhaltungs- und Viehhandlungsstrukturen gewonnen. Nach 48<br />

Stunden Übung befanden sich alleine im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> 208 Betriebe mit ca. 150.000<br />

Klauentieren (Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen) in „Sperrbezirken“ und 1083 Betriebe<br />

mit ca. 700.000 Klauentieren in „Beobachtungsgebieten“.<br />

Schweine<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> hat es in den Tierhaltungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> keine Ausbrüche von<br />

hochansteckenden Tierseuchen wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder<br />

Aujeszkysche Krankheit gegeben. Im Rahmen eines Monitorings auf Schweinepest und<br />

Aujeszkysche Krankheit (AK) wurden auch in den Schweinebeständen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Blutuntersuchungen durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse waren negativ.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> und auch das Land Niedersachsen behalten weiterhin den so genannten<br />

Seuchenfreiheitsstatus hinsichtlich dieser Erkrankungen und können deshalb wie gehabt<br />

uneingeschränkt am innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen teilnehmen. In den<br />

Schweinehaltungen haben die Mitarbeiter des <strong>Landkreis</strong>es und eine beauftragte Tierärztin der<br />

Landwirtschaftskammer Weser-Ems die amtlichen Kontrollen nach der<br />

Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) fortgeführt. Nach dieser Verordnung<br />

werden 10 % der schweinehaltenden Betriebe überprüft. So wurden im Berichtsjahr wiederum<br />

173 Betriebe entsprechend der Verordnung überprüft.<br />

In einigen Betrieben wurden Mängel festgestellt, wie z.B.<br />

in der Organisation der Betriebsabläufe (z.B. Durchsetzung des Rein-Raus-Prinzips)<br />

in der seuchenhygienischen Absicherung der Tierstallungen (z.B. fehlende<br />

Einfriedung, Mängel bei Umkleideräumen bzw. -bereichen, Fehlen von<br />

betriebseigener, sauberer Schutzkleidung für Besucher usw.)<br />

in der Dokumentation des Zu- und Abganges von Tieren (Bestandsregister)<br />

in der Dokumentation der Besamungen, der Geburten und des Absetzens bei Sauen<br />

in der Reinigung und Desinfektion von Ställen und Stalleinrichtungen<br />

in der sachgerechten Durchführung der Schadnagerbekämpfung in Ställen<br />

in der unsachgemäßen Lagerung von verendeten Tieren (z.B. Fehlen von<br />

geschlossenen Kadaverbehältnissen)<br />

Zur Verhinderung der Gefahr einer Seucheneinschleppung und -verbreitung mussten diese<br />

Mängel umgehend behoben werden.<br />

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