Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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Seuche in den aktuellen Tierhaltungs- und Viehhandlungsstrukturen gewonnen. Nach 48<br />
Stunden Übung befanden sich alleine im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> 208 Betriebe mit ca. 150.000<br />
Klauentieren (Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen) in „Sperrbezirken“ und 1083 Betriebe<br />
mit ca. 700.000 Klauentieren in „Beobachtungsgebieten“.<br />
Schweine<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> hat es in den Tierhaltungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> keine Ausbrüche von<br />
hochansteckenden Tierseuchen wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder<br />
Aujeszkysche Krankheit gegeben. Im Rahmen eines Monitorings auf Schweinepest und<br />
Aujeszkysche Krankheit (AK) wurden auch in den Schweinebeständen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Blutuntersuchungen durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse waren negativ.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> und auch das Land Niedersachsen behalten weiterhin den so genannten<br />
Seuchenfreiheitsstatus hinsichtlich dieser Erkrankungen und können deshalb wie gehabt<br />
uneingeschränkt am innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen teilnehmen. In den<br />
Schweinehaltungen haben die Mitarbeiter des <strong>Landkreis</strong>es und eine beauftragte Tierärztin der<br />
Landwirtschaftskammer Weser-Ems die amtlichen Kontrollen nach der<br />
Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) fortgeführt. Nach dieser Verordnung<br />
werden 10 % der schweinehaltenden Betriebe überprüft. So wurden im Berichtsjahr wiederum<br />
173 Betriebe entsprechend der Verordnung überprüft.<br />
In einigen Betrieben wurden Mängel festgestellt, wie z.B.<br />
in der Organisation der Betriebsabläufe (z.B. Durchsetzung des Rein-Raus-Prinzips)<br />
in der seuchenhygienischen Absicherung der Tierstallungen (z.B. fehlende<br />
Einfriedung, Mängel bei Umkleideräumen bzw. -bereichen, Fehlen von<br />
betriebseigener, sauberer Schutzkleidung für Besucher usw.)<br />
in der Dokumentation des Zu- und Abganges von Tieren (Bestandsregister)<br />
in der Dokumentation der Besamungen, der Geburten und des Absetzens bei Sauen<br />
in der Reinigung und Desinfektion von Ställen und Stalleinrichtungen<br />
in der sachgerechten Durchführung der Schadnagerbekämpfung in Ställen<br />
in der unsachgemäßen Lagerung von verendeten Tieren (z.B. Fehlen von<br />
geschlossenen Kadaverbehältnissen)<br />
Zur Verhinderung der Gefahr einer Seucheneinschleppung und -verbreitung mussten diese<br />
Mängel umgehend behoben werden.<br />
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