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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Umschreibung ausländischer Führerscheine (93) oder Umschreibung von<br />

Dienstführerscheinen (28). Des Weiteren wurden 191 Fahrerlaubnisse zur<br />

Fahrgastbeförderung erteilt.<br />

Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten – Fahrerkarten<br />

Seit dem 01.01.2006 benötigen Fahrer von Lastkraftwagen, die mit einem digitalen<br />

Kontrollgerät ausgestattet sind, eine Fahrerkarte. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei<br />

Erstausstellung und Erneuerung fünf Jahre. In Niedersachsen sind für die Ausstellung, die<br />

Verlängerung/Erneuerung und den Umtausch der Fahrerkarten die Führerscheinstellen<br />

zuständig. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden 793 Anträge auf Erstausstellung einer Fahrerkarte bearbeitet.<br />

Zusätzlich sind 642 Anträge auf Verlängerung einer Fahrkarte (5 Jahre) gestellt worden.<br />

Ersatzausstellungen wegen Verlust erfolgten in 63 Fällen. Die Gesamtzahl der ausgegebenen<br />

Fahrerkarten beträgt nun 6.751.<br />

Verkehrssicherung / Verkehrslenkung<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden 273 Straßensperrungen auf Grund von Straßenbaumaßnahmen oder<br />

Sperrungen bzw. Aufhebung von Bahnübergängen im Zuge der Streckenertüchtigung der<br />

Eisenbahnstrecke Delmenhorst-Hesepe beantragt und genehmigt. Für Veranstaltungen und<br />

andere Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum wurden in 156 Fällen<br />

Verkehrsbeschränkungen im Rahmen von Erlaubnissen angeordnet oder Ausnahmen von<br />

Verkehrsbeschränkungen erteilt.<br />

Großraum- und Schwertransporte, Ausnahmegenehmigungen<br />

Transporte, die die üblichen Abmessungen und Gewichte überschreiten, sind<br />

genehmigungspflichtig. Die Zahl der Genehmigungen solcher Großraum- und<br />

Schwertransporte ist auch im Jahr <strong>2011</strong> ein Schwerpunkt im Bereich der<br />

Ausnahmegenehmigungen gewesen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> wurden im Berichtsjahr insgesamt<br />

734 Erlaubnisse (Vorjahr 515 = + 42,5%) gem. § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

und Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO erteilt. Außerdem wurden 575 (Vorjahr 586)<br />

Zustimmungen zu Anhörungen anderer Behörden abgegeben. Vom Fahrverbot für Lkw an<br />

Sonn- und Feiertagen wurden im gleichen Zeitraum 854 (Vorjahr 720 = + 18,6%)<br />

Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen von<br />

Parkerleichterungen für Menschen mit schwerer Behinderung belief sich in <strong>2011</strong> auf 174<br />

(Vorjahr 238 aufgrund der gesetzlichen Umtauschpflicht) und erreichte damit in etwa den<br />

Zahlenwert von 2009 mit 190.<br />

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