Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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Aufgaben nach dem (NPsychKG)<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> hat nach den Regelungen des NPsychKG (Niedersächsisches Gesetz<br />
über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke) die Unterbringung psychisch<br />
kranker Personen zu prüfen und ggf. vorläufige Einweisungen in eine Fachklinik zu<br />
veranlassen. Hierzu wurde der <strong>Landkreis</strong> im Jahr <strong>2011</strong> insgesamt 125 Mal (2010: 119)<br />
aufgefordert. Dabei war in 83 Fällen (2010: 76) nach vorhergehendem richterlichem<br />
Beschluss eine Unterbringung/ Einweisung in eine Fachklinik erforderlich.<br />
In 42 (2010: 43) Fällen konnte nach ausführlichen Beratungsgesprächen eine weitergehende<br />
ärztliche Beratung oder ein freiwilliger Aufenthalt in einer Facheinrichtung erreicht werden.<br />
Insgesamt fanden die Einsätze zu rund 52,8 % (2010: 43,7 %) außerhalb der regulären<br />
Arbeitszeit statt und wurden vom Bereitschaftsdienst wahrgenommen.<br />
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