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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Im Zusammenhang mit den z.T. auch überregionalen Versammlungen wurden<br />

Beschränkungen/Auflagen zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung getroffen. Versammlungsverbote wurden nicht ausgesprochen.<br />

Für die Anerkennung als wirtschaftlicher Verein gemäß § 22 BGB und die Anmeldung und<br />

Auskunft über ausländische Vereine gemäß Verordnung zur Durchführung des<br />

Vereinsgesetzes wurden in <strong>2011</strong> 2 Verfahren bearbeitet.<br />

Vollzugsdienst<br />

Die Aufgaben des Vollzugsdienstes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong> unterliegen seit Jahren<br />

Schwankungen in den einzelnen Bereichen. Dies war auch im Jahr <strong>2011</strong> wieder festzustellen.<br />

Die Fahrerermittlungsersuchen sind leicht zurückgegangen; die Ermittlungen für die ARGE<br />

haben im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Im Bereich nicht gezahlter Kfz-Steuern, nicht<br />

versicherter Kfz u.ä. sind die Fallzahlen wieder leicht zurückgegangen und entsprechen in<br />

etwa dem Niveau von 2009.<br />

Vollzugsaufgabe Fallzahlen 2010 Fallzahlen <strong>2011</strong><br />

Ermittlungen für die ARGE 145 160<br />

Fahrerermittlungen intern 379 s.u.<br />

Fahrerermittlungen extern 531 823 (gesamt)<br />

PsychKG 49 59<br />

Sonstiger Vollzugsdienst 967 908<br />

Rettungsdienst<br />

Die Einsatzzahlen des Krankentransportes und des Rettungsdienstes sind auch in <strong>2011</strong> stark<br />

gestiegen. Im Vergleich zu 2010 steig die Zahl um ca. 12 % an. Das Einsatzgeschehen im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> (103,8 Einsätze pro 1000 Einwohner) liegt allerdings noch weit unter den<br />

Vergleichswerten auf Bundesebene (164,1 Einsätze pro 1000 Einwohner). Jedoch setzt sich<br />

der Trend der kontinuierlichen Einsatzsteigerungen der letzten Jahre fort.<br />

Im Aufgabenbereich Rettungsdienst konnte im Jahr <strong>2011</strong> nach jahrelangen Verhandlungen<br />

mit den Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes eine Vereinbarung über die<br />

notwendigen Gesamtkosten des Rettungsdienstes sowie die Höhe der privatrechtlichen<br />

Entgelte für Rettungsdienstleistungen vereinbart werden. In diesem Zusammenhang wurde<br />

auch Einigkeit über die Kosten des Notarztdienstes der Krankenhäuser erzielt.<br />

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