Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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21.02.2013 Aufrufe

worden. Weitere 572 Amtshilfeersuchen gelangten zum Landkreis Vechta von anderen Bußgeldstellen zwecks Ermittlung der Fahrer in deren Fällen. Erinnerung Verwarnung Seit dem 01.06.2011 erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, die eine Verwarnung bzw. einen Zeugenfragebogen erhalten, 2 Wochen nach Versendung des ersten Angebotes an ihre bislang ausgebliebene Zahlung erinnert. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2011 hatte das eine Reduzierung der Bußgeldbescheide um etwa 50% zur Folge. Dieses Verfahren hat sich als bürgerfreundlich erwiesen und erspart dem betroffenen Personenkreis die 23,50 Euro, die beim Erlass eines Bußgeldbescheides zusätzlich zu zahlen wären. Drogendelikte Die Zahl der Personen, die ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Drogen führten und kontrolliert wurden, hat sich wie im Vorjahr auf 97 Fälle eingependelt. Von den 97 Personen waren 83 (89) Ersttäter. Bei 5 (7) Fahrern lag eine Wiederholungstat vor. In 2 Fällen wurde neben den Drogen auch Alkohol konsumiert. Pflegeversicherung Privatversicherte müssen ihre Beiträge für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung selbst bezahlen. Die Anzahl derer, die ihre Beiträge für die Pflegeversicherung nicht bezahlt haben, ist in diesem Jahr erheblich angestiegen. Im Jahr 2011 sind somit 231 neue Fälle erfasst worden, was mehr als das doppelte vom Vorjahr ausmacht. Die Krankenkassen melden die Personen, die ihre Beiträge für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht gezahlt haben, an das Bundesversicherungsamt. Von dort gelangen die Anzeigen an die jeweils zuständige Kommune. Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung Die folgende Tabelle bezieht sich ausschließlich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch die 3 stationären Anlagen und die mobile Anlage des Landkreises Vechta festgestellt wurden. Bei den Messungen wurden auch Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht und das verbotswidrige Benutzen eines Mobil- oder Autotelefons festgestellt und geahndet. 33

34 Stationäre Überwachung Mobile Überwachung 2011 Vorjahr 2011 Vorjahr Bußgeldfälle 290 274 3.176 2.149 Verwarnungen 828 1.356 8.992 8.227 Isteinnahme in € Bußgeldfälle Isteinnahme in € Verwarnungen 19.941 20.515 290.757 194.176 31.731 33.524 253.450 219.802 Zahlungserleichterungen 7 12 97 44 Erzwingungshaftanträge 15 12 64 33 Einsprüche 19 18 252 187 Isteinnahme der gesamten kommunalen Überwachung: 595.879 € (468.017 €)

worden. Weitere 572 Amtshilfeersuchen gelangten zum <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> von anderen<br />

Bußgeldstellen zwecks Ermittlung der Fahrer in deren Fällen.<br />

Erinnerung Verwarnung<br />

Seit dem 01.06.<strong>2011</strong> erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, die eine Verwarnung<br />

bzw. einen Zeugenfragebogen erhalten, 2 Wochen nach Versendung des ersten Angebotes an<br />

ihre bislang ausgebliebene Zahlung erinnert. Im Vergleich zum 1. Halbjahr <strong>2011</strong> hatte das<br />

eine Reduzierung der Bußgeldbescheide um etwa 50% zur Folge. Dieses Verfahren hat sich<br />

als bürgerfreundlich erwiesen und erspart dem betroffenen Personenkreis die 23,50 Euro, die<br />

<strong>beim</strong> Erlass eines Bußgeldbescheides zusätzlich zu zahlen wären.<br />

Drogendelikte<br />

Die Zahl der Personen, die ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Drogen führten und<br />

kontrolliert wurden, hat sich wie im Vorjahr auf 97 Fälle eingependelt. Von den 97 Personen<br />

waren 83 (89) Ersttäter. Bei 5 (7) Fahrern lag eine Wiederholungstat vor. In 2 Fällen wurde<br />

neben den Drogen auch Alkohol konsumiert.<br />

Pflegeversicherung<br />

Privatversicherte müssen ihre Beiträge für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung<br />

selbst bezahlen. Die Anzahl derer, die ihre Beiträge für die Pflegeversicherung nicht bezahlt<br />

haben, ist in diesem Jahr erheblich angestiegen. Im Jahr <strong>2011</strong> sind somit 231 neue Fälle<br />

erfasst worden, was mehr als das doppelte vom Vorjahr ausmacht. Die Krankenkassen melden<br />

die Personen, die ihre Beiträge für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht gezahlt haben, an das<br />

Bundesversicherungsamt. Von dort gelangen die Anzeigen an die jeweils zuständige<br />

Kommune.<br />

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung<br />

Die folgende Tabelle bezieht sich ausschließlich auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, die<br />

durch die 3 stationären Anlagen und die mobile Anlage des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong> festgestellt<br />

wurden. Bei den Messungen wurden auch Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht und das<br />

verbotswidrige Benutzen eines Mobil- oder Autotelefons festgestellt und geahndet.<br />

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