Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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Zentrale Bußgeldverwaltung<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> gehört zu den wenigen Kommunen, die über eine zentrale<br />
Bußgeldstelle verfügen. Dies bedeutet, dass nicht nur die Verkehrsordnungswidrigkeiten in<br />
diesem Zuständigkeitsbereich bearbeitet werden, sondern alle Bußgeldangelegenheiten aus<br />
einer Vielzahl der Rechtsbereiche. Dies ermöglicht nicht nur eine zeitnahe Bearbeitung der<br />
relativ langfristig verjährenden Sonderordnungswidrigkeiten, sondern gewährleistet auch bei<br />
schwankenden Zahlen in den unterschiedlichen Bußgeldbereichen einen flexiblen<br />
Personaleinsatz.<br />
Allgemeiner Hinweis<br />
Alle Daten sind der Statistik des Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)<br />
entnommen, was auch für die Einnahmen gilt. Im Text aufgeführte Klammerwerte beziehen<br />
sich auf das Jahr 2010.<br />
Akteneinsicht<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> wurden 2159 (1664) Akten kostenpflichtig an Rechtsanwälte und Kfz-<br />
Versicherer übersandt. Die Einnahmen betragen hier 25.335,00 € (19.974,00 €). Zu den<br />
kostenpflichtigen Aktenübersendungen kommt noch eine nicht bekannte Anzahl von<br />
unentgeltlichen Aktenversendungen an Berufsgenossenschaften, Krankenversicherer und für<br />
Fahrerermittlungen. Die Akteneinsicht bezieht sich auf alle Bußgeldverfahren.<br />
Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />
Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt das Verhältnis der Anzeigen, die durch<br />
die Polizei erstellt werden und der kommunalen Anzeigen bei ca. 1,3 zu 1 (1,5 zu 1).<br />
Polizeiliche Anzeigen beinhalteten dabei allerdings auch alle Unfälle, Handyverstöße,<br />
Überholverbote, Schwertransportkontrollen, Alkohol- und Drogendelikte etc.<br />
Fahrerermittlungen<br />
2133 (2031) Fahrerermittlungen waren im Rahmen der Amtshilfe von der Polizei und anderen<br />
Kommunen für die eigenen Fälle durchzuführen. Bei all diesen Vorgängen muss die Anschrift<br />
der entsprechenden Kommune oder Polizei ermittelt, ein Teil der Akte ausgedruckt und mit<br />
dem Anschreiben verschickt werden. In 286 (379) Fällen (die Halter der Kraftfahrzeuge<br />
wohnen im LK <strong>Vechta</strong>) ist die Fahrerermittlung vom Ordnungsamt selbst durchgeführt<br />
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