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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Zentrale Bußgeldverwaltung<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> gehört zu den wenigen Kommunen, die über eine zentrale<br />

Bußgeldstelle verfügen. Dies bedeutet, dass nicht nur die Verkehrsordnungswidrigkeiten in<br />

diesem Zuständigkeitsbereich bearbeitet werden, sondern alle Bußgeldangelegenheiten aus<br />

einer Vielzahl der Rechtsbereiche. Dies ermöglicht nicht nur eine zeitnahe Bearbeitung der<br />

relativ langfristig verjährenden Sonderordnungswidrigkeiten, sondern gewährleistet auch bei<br />

schwankenden Zahlen in den unterschiedlichen Bußgeldbereichen einen flexiblen<br />

Personaleinsatz.<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

Alle Daten sind der Statistik des Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren)<br />

entnommen, was auch für die Einnahmen gilt. Im Text aufgeführte Klammerwerte beziehen<br />

sich auf das Jahr 2010.<br />

Akteneinsicht<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden 2159 (1664) Akten kostenpflichtig an Rechtsanwälte und Kfz-<br />

Versicherer übersandt. Die Einnahmen betragen hier 25.335,00 € (19.974,00 €). Zu den<br />

kostenpflichtigen Aktenübersendungen kommt noch eine nicht bekannte Anzahl von<br />

unentgeltlichen Aktenversendungen an Berufsgenossenschaften, Krankenversicherer und für<br />

Fahrerermittlungen. Die Akteneinsicht bezieht sich auf alle Bußgeldverfahren.<br />

Verkehrsordnungswidrigkeiten<br />

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt das Verhältnis der Anzeigen, die durch<br />

die Polizei erstellt werden und der kommunalen Anzeigen bei ca. 1,3 zu 1 (1,5 zu 1).<br />

Polizeiliche Anzeigen beinhalteten dabei allerdings auch alle Unfälle, Handyverstöße,<br />

Überholverbote, Schwertransportkontrollen, Alkohol- und Drogendelikte etc.<br />

Fahrerermittlungen<br />

2133 (2031) Fahrerermittlungen waren im Rahmen der Amtshilfe von der Polizei und anderen<br />

Kommunen für die eigenen Fälle durchzuführen. Bei all diesen Vorgängen muss die Anschrift<br />

der entsprechenden Kommune oder Polizei ermittelt, ein Teil der Akte ausgedruckt und mit<br />

dem Anschreiben verschickt werden. In 286 (379) Fällen (die Halter der Kraftfahrzeuge<br />

wohnen im LK <strong>Vechta</strong>) ist die Fahrerermittlung vom Ordnungsamt selbst durchgeführt<br />

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