Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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Rechtsangelegenheiten<br />
Allgemeine Rechtsangelegenheiten<br />
Der Rechtsbereich des Rechts- und Ordnungsamtes ist die zentrale juristische Verwaltungsstelle<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong>. In diesem Aufgabenbereich werden alle Prozessangelegenheiten aus den<br />
Bereichen Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht in<br />
Zusammenarbeit mit den Fachämtern vorbereitet und vor den Gerichten für den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Vechta</strong> geführt. Außerdem beinhaltet dieser Aufgabenbereich die vorprozessuale Rechtsberatung<br />
der kreiseigenen Fachämter und die Mitwirkung bei Satzungen und Verträgen. Darüber hinaus<br />
findet eine Rechtsberatung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der privatisierten<br />
kreiseigenen Gesellschaften statt. Wie in den Vorjahren lag auch im Jahr <strong>2011</strong> der Schwerpunkt<br />
bei den Klageverfahren im verwaltungsrechtlichen Bereich.<br />
Erstmalig wurde im Jahre <strong>2011</strong> von Seiten des <strong>Landkreis</strong>es eine Nichtzulassungsbeschwerde<br />
gegen die Nichtzulassung der Revision <strong>beim</strong> Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ursache<br />
dafür war die aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong> fehlerhafte Verhandlungsführung des<br />
Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg mit einer überraschenden Entscheidung zu Lasten des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong>. Die Annahme der Revision wurde abgelehnt.<br />
Auch im arbeitsrechtlichen Bereich wurden in diesem Jahr erstmalig gegen vier<br />
Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Revision <strong>beim</strong> Bundesarbeitsgericht eingelegt.<br />
Diese Revision war vom Landesarbeitsgericht zugelassen worden, weil das Landesarbeitsgericht<br />
Hannover, abweichend von der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte, im Rahmen einer<br />
tarifvertraglichen Regelung ein Abweichen von dem Tarifvertrag aufgrund jahrelang bestehender<br />
anderer Praxis angenommen hat. Ob eine Entscheidung dieser Verfahren schon im nächsten Jahr<br />
vorliegen wird, ist fraglich.<br />
Wie im letzten Jahr versprochen, soll in diesem Jahr über erste Erfahrungen mit dem neu<br />
eingeführten Mediationsverfahren bei den Verwaltungsgerichten berichtet werden. Wie erwartet<br />
hat das Verwaltungsgericht zunächst versucht, eine Vielzahl von Verfahren einer Mediation<br />
zuzuführen. Wie in den letzten Jahren jedoch an dieser Stelle schon ausgeführt, wird von Seiten<br />
des <strong>Landkreis</strong>es ein Mediationsverfahren nur im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten für<br />
sinnvoll erachtet, weil dort der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> auch mehr in einer Vermittlerposition, als in<br />
einer rechtlichen Position ist.<br />
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