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Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta

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Rechtsangelegenheiten<br />

Allgemeine Rechtsangelegenheiten<br />

Der Rechtsbereich des Rechts- und Ordnungsamtes ist die zentrale juristische Verwaltungsstelle<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong>. In diesem Aufgabenbereich werden alle Prozessangelegenheiten aus den<br />

Bereichen Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht in<br />

Zusammenarbeit mit den Fachämtern vorbereitet und vor den Gerichten für den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Vechta</strong> geführt. Außerdem beinhaltet dieser Aufgabenbereich die vorprozessuale Rechtsberatung<br />

der kreiseigenen Fachämter und die Mitwirkung bei Satzungen und Verträgen. Darüber hinaus<br />

findet eine Rechtsberatung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der privatisierten<br />

kreiseigenen Gesellschaften statt. Wie in den Vorjahren lag auch im Jahr <strong>2011</strong> der Schwerpunkt<br />

bei den Klageverfahren im verwaltungsrechtlichen Bereich.<br />

Erstmalig wurde im Jahre <strong>2011</strong> von Seiten des <strong>Landkreis</strong>es eine Nichtzulassungsbeschwerde<br />

gegen die Nichtzulassung der Revision <strong>beim</strong> Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ursache<br />

dafür war die aus Sicht des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong> fehlerhafte Verhandlungsführung des<br />

Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg mit einer überraschenden Entscheidung zu Lasten des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Vechta</strong>. Die Annahme der Revision wurde abgelehnt.<br />

Auch im arbeitsrechtlichen Bereich wurden in diesem Jahr erstmalig gegen vier<br />

Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Revision <strong>beim</strong> Bundesarbeitsgericht eingelegt.<br />

Diese Revision war vom Landesarbeitsgericht zugelassen worden, weil das Landesarbeitsgericht<br />

Hannover, abweichend von der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte, im Rahmen einer<br />

tarifvertraglichen Regelung ein Abweichen von dem Tarifvertrag aufgrund jahrelang bestehender<br />

anderer Praxis angenommen hat. Ob eine Entscheidung dieser Verfahren schon im nächsten Jahr<br />

vorliegen wird, ist fraglich.<br />

Wie im letzten Jahr versprochen, soll in diesem Jahr über erste Erfahrungen mit dem neu<br />

eingeführten Mediationsverfahren bei den Verwaltungsgerichten berichtet werden. Wie erwartet<br />

hat das Verwaltungsgericht zunächst versucht, eine Vielzahl von Verfahren einer Mediation<br />

zuzuführen. Wie in den letzten Jahren jedoch an dieser Stelle schon ausgeführt, wird von Seiten<br />

des <strong>Landkreis</strong>es ein Mediationsverfahren nur im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten für<br />

sinnvoll erachtet, weil dort der <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> auch mehr in einer Vermittlerposition, als in<br />

einer rechtlichen Position ist.<br />

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