Jahrespressebericht 2011 - beim Landkreis Vechta
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Wasserwirtschaft, Hoch- und Tiefbau<br />
Allgemein<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches Wasser und Boden kümmern sich als<br />
Genehmigungs- und Überwachungsbehörde u.a. um rund 3.836 Kleinkläranlagen, 10<br />
kommunale und 4 gewerbliche Kläranlagen, 4.013 Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen<br />
und Behandeln wassergefährdender Stoffe, 3 Wasserschutzgebiete für die Sicherstellung der<br />
öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie 5 Wasser- und Bodenverbände. Daneben werden<br />
eine Vielzahl von Genehmigungsverfahren wie z.B. Genehmigungen in Zusammenhang mit<br />
dem Gewässerausbau, Bodennassabbau, Erlaubnisse im Rahmen von Benutzungen von<br />
Gewässern u.s.w. durchgeführt. Hinzu kommen Tätigkeiten rund um die Abfallwirtschaft und<br />
den Bodenschutz. Während die kommunale Abfallbeseitigung auf die<br />
Abfallwirtschaftsgesellschaft <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> mbH übertragen wurde, verbleiben die<br />
Aufgaben als so genannter öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger, z.B. die Beseitigung<br />
wilder Müllkippen oder die Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Müllgebühren,<br />
<strong>beim</strong> Bereich Wasser und Boden. Ein immer größerer Raum nimmt die Bewertung von<br />
Altablagerungen und Altlasten ein. Das immer knapper werdende Gut „Boden“ führt dazu,<br />
dass auch solche belasteten Flächen wieder in die möglichst uneingeschränkte Nutzung<br />
zurückgeführt werden sollen.<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Durch die zahlreichen, verheerenden Überschwemmungen der vergangenen Jahre war auch<br />
der Hochwasserschutz ein zentrales Thema der letzten Gesetzesnovelle des niedersächsischen<br />
Wassergesetzes. Demnach sollen bis spätestens 2013 für alle Gewässer, bei denen durch<br />
Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden, sondern auch zu erwarten sind,<br />
Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Hierfür sind nunmehr die <strong>Landkreis</strong>e als<br />
untere Wasserbehörde verantwortlich. Seit 2007 wurden Überschwemmungsgebiete für die<br />
Vördener Aue, die Flöte und die Rote Riede, die Hunte, den Schierenbach und den Bakumer<br />
Bach, den Trenkampsbach, den Hopener Mühlenbach, die Twillbäke, die Lager<br />
Hase/Dinklager Mühlenbach, die Aue, die Dinkel und den Fladderkanal sowie für den<br />
Handorfer Mühlenbach festgesetzt. Für weitere 8 Gewässer bzw. Gewässerabschnitte im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong>, vor allem bei den Zuflüssen der Lager Hase, stehen die entsprechenden<br />
Festsetzungsverfahren noch aus.<br />
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