Ausgabe 07 + 08 / 2007 - BankPraktiker
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Herausgeber<br />
Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />
Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />
Dr. Thomas R. Fischer, Vorstandsvorsitzender, WestLB aG<br />
Dr. Markus Guthoff, Vorstand, IkB Deutsche Industriebank aG<br />
Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands und Chief Risk Officer,<br />
Commerzbank aG<br />
Gerhard Hofmann, Deutsche Bundesbank, Zentralbereichsleiter Banken und<br />
Finanzaufsicht<br />
Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart<br />
Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender, Stadtsparkasse München<br />
FacHbeirat<br />
Jürgen Becker, Bundesamt für Finanzen<br />
Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />
Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />
Volker Fentz, MBa, Direktor, Prokurist, Projektleiter, Berliner Volksbank eG<br />
Dr. karsten Füser, Head of advisory Services / Global Financial Services,<br />
Ernst & Young aG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Stuttgart<br />
Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und<br />
Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />
Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />
Recht und Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />
Dr. Jörg Lauer, Generalbevollmächtigter, Ressortleiter Immobilenkunden<br />
International, Landesbank Rheinland Pfalz (LRP)<br />
Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung<br />
Frankfurt<br />
Marcus Michel, Bereichsdirektor Personal, Recht und Marketing, Volksbank<br />
Baden-Baden-Rastatt eG<br />
Burkhard Reitermann, Unternehmensbereichsleiter Marktfolge, kredit,<br />
Risikomanagement, Privat- und Geschäftskunden, Dresdner Bank aG,<br />
Frankfurt am Main<br />
Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />
Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />
Sparkasse am niederrhein<br />
anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />
alfred Totzek, Geschäftsführer, STG Transaktionsgesellschaft mbH<br />
Walter Ullrich, Direktor, Leiter Interne Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />
Jürgen Wannhoff, Sparkassendirektor, Vorstandsvorsitzender,<br />
Sparkasse Detmold<br />
Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />
Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office, HSBC<br />
Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />
Dr. Stefan Zeranski, Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />
redaktion<br />
Heidelberg<br />
Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />
(V.i.S.d.P.),<br />
Dr. Christian Göbes, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />
Corinna Schulz, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH<br />
sponsoren<br />
Restschuldversicherung<br />
abit.net de.ey.com rsv-easy.de<br />
bankon.de<br />
handelsblatt.com<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
MiFID und ihre Folgen – oder positiver ausgedrückt<br />
– ihre Auswirkungen. Denn obwohl man<br />
bei der ersten Durchsicht des Regelungswerks<br />
ins Staunen kommen kann, findet sich bei näherer<br />
Betrachtungsweise doch in einigen Bereichen<br />
„nur“ eine Erweiterung oder Verfeinerung bereits<br />
bestehender Regularien/ Anforderungen.<br />
protiviti.de<br />
Editorial<br />
Ich bin seit mehr als zehn Jahren u.a. im Bereich Elmar Scholz<br />
WP-Backoffice tätig und wurde zum Leiter des Projekts „MiFID-Umsetzung“<br />
in unserem Haus benannt. Die Projektgruppe selbst besteht nur<br />
aus einem kleinen Personenkreis, was auch aufgrund der Zeitknappheit<br />
bis zum 01.11.20<strong>07</strong> effektiver ist. Wir haben jedoch bereits Anfang<br />
des Jahres (basierend auf dem FRUG) entsprechende Einzel-Aufgabenzuordnungen<br />
an die betroffenen Bereiche veranlasst, die wir kürzlich<br />
noch einmal mit zusätzlichem Info-Material konkretisiert haben. Diese<br />
Zuordnung erfolgte mit terminierter Ergebnisverantwortung und den<br />
notwendigen Dokumentationsverpflichtungen. Weiterreichende und/<br />
oder zusätzliche Detail-Informationen wie die Beiträge in der MiFID<br />
Beilage in diesem Heft, sind nicht nur willkommen, sondern unterstützen<br />
die Arbeiten der Praktiker bei der Umsetzung.<br />
Wichtig ist es, den Vertrieb genauso frühzeitig in das Thema mit einzubinden.<br />
Neben der notwendigen Akzeptanz ergibt sich die Möglichkeit,<br />
die MiFID nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen;<br />
Dinge zu erkennen, die sich im Vertrieb wie auch in den Folgebereichen<br />
verbessern lassen. Und nun heißt es also: Packen wir die Herausforderung<br />
an! Neben der umfangreichen Beilage zum Thema MiFID<br />
haben wir aber natürlich auch eine Vielzahl weiterer interessanter Beiträge<br />
in dieser <strong>Ausgabe</strong> Ihres <strong>BankPraktiker</strong>:<br />
ß<br />
ß<br />
Der zunehmende Konkurrenz- und Margendruck zwingt viele Institute,<br />
die Kosten der Leistungserstellung kritisch zu hinterfragen<br />
und sich mit den Möglichkeiten der Prozessoptimierung auseinanderzusetzen.<br />
Neben der Möglichkeit, diese Optimierung aus eigener<br />
Kraft durchzuführen, können die Prozesse auch ganz oder teilweise<br />
ausgelagert werden. In dem Beitrag stellen sich drei etablierte<br />
Kreditfabriken vor.<br />
Die Zielgruppe der über 55-jährigen gilt allgemein als hochinteressant.<br />
Doch wegen falscher Ansprachekonzepte und mangelnder<br />
Sensibilität können viele Geldinstitute bei der 55plus-Generation<br />
bislang nicht punkten. Die Nassauische Sparkasse setzt seit dem vergangenen<br />
Jahr 55plus-Berater für Kunden ab 55, auch „Best Agers“<br />
genannt, ein. Der Beitrag beleuchtet das Vertriebskonzept.<br />
Viele Grüße<br />
Elmar Scholz<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
353
Inhalt<br />
354<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
356-358<br />
AKTUELL / NEUE STUDIEN<br />
356 Globale Geschäftsmodelle im Trend<br />
Electronic Banking für Firmenkunden<br />
Grünbuch zum Retail Banking<br />
357 Versorgungslücken trotz Riester<br />
Politische Einigung über die Verbraucherkredit-Richtlinie<br />
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
beschlossen<br />
358 Neue Studien: Jedem dritten Rentner<br />
droht die Armutsfalle<br />
BEITRÄGE<br />
BEITRÄGE<br />
360 Auf dem Weg zur SEPA: Neue Regelungen<br />
im Zahlungsverkehr<br />
Peter Frey | Christian Walz, GSK Gassner Stockmann & Kollegen,<br />
München<br />
w In Deutschland werden spätestens ab dem<br />
01.11.2009 bedeutende gesetzliche Neuregelungen<br />
für den Zahlungsverkehr gelten. Der Beitrag<br />
vermittelt einen wertvollen Überblick.<br />
366 Kreditfabriken: Beispiele aus Sparkassen<br />
und Genossenschaftsbanken<br />
Jochen Speek, VR Kreditwerk Hamburg | Andreas Meyer, KreditServices<br />
Nord GmbH | Alfred Totzek, STG Transaktionsgesellschaft mbH<br />
w Der zunehmende Konkurrenz- und Margendruck<br />
zwingt viele Institute sich mit den Möglichkeiten<br />
der Prozessoptimierung auseinanderzusetzen.<br />
Neben der Möglichkeit, diese Optimierung<br />
aus eigener Kraft durchzuführen, können<br />
die Prozesse auch ganz oder teilweise ausgelagert<br />
werden. In dem Interview stellen sich drei<br />
etablierte Kreditfabriken vor.<br />
374 Demografischer Wandel: 55plus-<br />
Beratung bei der Naspa<br />
Gerhard Wernthaler, Nassauische Sparkasse (Naspa), Wiesbaden<br />
w Die Zielgruppe wird immer größer, verfügt<br />
über beachtliches Vermögen und ist bereit, für<br />
gute Qualität auch einen angemessenen Preis<br />
zu zahlen. Doch wegen falscher Ansprachekonzepte<br />
und mangelnder Sensibilität können viele<br />
Geldinstitute bei der 55plus-Generation bislang<br />
nicht punkten. Der Beitrag beleuchtet das Betreuungskonzept<br />
der Naspa.<br />
379 Praxisfall Bankenstrafrecht: Compliance-/Revisions-<br />
und Aufsichtsratsverantwortung<br />
bei kriminellem Vorstandsverhalten<br />
Dr. Hans Richter | Anke Hadamitzky, Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />
Stuttgart<br />
w Vor dem Landgericht Stuttgart wird gegen<br />
zwei Mitglieder des Vorstands und zwei Finanzierungsberater<br />
mit dem Vorwurf der Untreue<br />
gem. § 266 StGB zum Nachteil der Bank mit einem<br />
Schadensvolumen von 3,7 Mio. € und des Betrugs<br />
zum Nachteil von Kreditnehmern mit einem Schadensvolumen<br />
von 2,2 Mio. € verhandelt. Wo liegen<br />
die Stolpersteine für die BankPraxis und wie<br />
können sich Institute schützen?<br />
382 Personalentwicklung: Orientierungshilfen<br />
im „Supermarkt“ von Psycho- und<br />
Persönlichkeitstrainings<br />
Udo Schuster | Bernd Dürholt<br />
w Der Beitrag liefert Informationen und Parameter,<br />
mit denen der <strong>BankPraktiker</strong> Seminarangebote<br />
auf Seriosität prüfen kann.
360-392<br />
388 IRR-Renditemethode: Wiederanlageprämisse<br />
und Haftungsrisiken<br />
<strong>BankPraktiker</strong>:<br />
UnaBHÄnGIG – LÖSUnGSORIEnTIERT – kOMPakT:<br />
FaCHWISSEn FÜR DaS akTIV- UnD PaSSIVGESCHÄFT<br />
Herausgeber Fachmedien<br />
Uwe Hoch<br />
Redaktion Heidelberg<br />
Dr. Patrick Rösler (V.i.S.d.P.),<br />
Dr. Christian Göbes<br />
Tel.: 0 62 21/60 18 55<br />
E-Mail: bp.redaktion@vhb.de<br />
Redaktion Düsseldorf /<br />
Produktmanagement<br />
Corinna Schulz<br />
Tel.: 02 11 / 887-1470<br />
E-Mail: bp.redaktion@vhb.de<br />
Verlag<br />
Geschäftsführung<br />
Laurence Mehl,<br />
Dr. Tobias Schulz-Isenbeck<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Dr. Stefan von Holtzbrinck<br />
Verlagsleitung<br />
Johannes Höfer<br />
Objektleitung<br />
andreas Walter<br />
Edmund J. Ranosch | Dr. Johannes Fiala<br />
w In einem der jüngsten Urteile des LG München II<br />
wurde eine Bank zum Schadensersatz verurteilt,<br />
weil ein Bankvorstand u.a. die IRR-Renditemethode<br />
bereits 1994 anlegerwerbend beim Beratungsgespräch<br />
eingesetzt hat, ohne dass diese<br />
Methode in ihren Wirkungen ausreichend im Prospekt<br />
beschrieben wurde. Ebenso stellt sich die<br />
Anwendungsfrage für die Bankberater/innen in<br />
der täglichen Praxis. Wie ist mit dieser Problematik<br />
umzugehen?<br />
392 IFRS: Erste Erfahrungen mit der IFRS-<br />
Bilanzanalyse<br />
Wolfgang Weigel | Peter Flick, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt/M.<br />
w Der Analyst hat bei der Auswertung von Konzernabschlüssen<br />
nach IFRS verschiedene Herausforderungen<br />
zu meistern. Die Autoren geben mit<br />
diesem Beitrag Hinweise auf Besonderheiten bei<br />
der Auswertung von IFRS-Konzernabschlüssen.<br />
Dabei geht es um die effiziente Bewältigung des<br />
Umfangs und um Probleme, die sich aus der stärkeren<br />
Zukunfts orientierung der Rechnungslegungsgrundsätze<br />
ergeben. Einzelne Aussagen werden<br />
durch eine Auswertung der nach IFRS bilanzierenden<br />
DAX-Konzerne verifiziert.<br />
IMPREssUM<br />
Gesamtanzeigenleitung<br />
Sandro Cristofoli<br />
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<strong>BankPraktiker</strong> erscheint monatlich<br />
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<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
355
Aktuell<br />
Konto, Controlling<br />
Globale Geschäftsmodelle im Trend<br />
w Die durchschnittlichen jährlichen<br />
Kosten für alltägliche Bankdienstleistungen<br />
eines aktiven Kunden in der Euro-Zone<br />
sind im Jahresverlauf um 1,8% auf nun 72 €<br />
gesunken. Rechnet man hingegen massive<br />
Preissenkungen in Spanien (- 31%) heraus,<br />
wäre ein Anstieg um 1,9% zu verzeichnen<br />
gewesen. Im weltweiten Mittel zahlen die<br />
Kunden 77 €, wobei die Preise in Asien<br />
um 2,9% stiegen (44 €), in der Nicht-Euro-<br />
Zone um 1,3% höher als im Vorjahr lagen<br />
(84 €) und in Nordamerika gleich blieben<br />
(72 €). So lautet das Ergebnis des vierten<br />
World Retail Banking Reports der Unternehmensberatung<br />
Capgemini gemeinsam<br />
mit der ING Bank und EFMA (European<br />
Management and Marketing Association).<br />
Preistreiber in der Euro-Zone waren in<br />
erster Linie höhere Gebühren für Schaltertransaktionen,<br />
so z.B. sieben Prozent<br />
mehr Kosten für Bareinzahlungen oder<br />
acht Prozent mehr für Barabhebungen<br />
am Schalter. Immer deutlicher würden die<br />
Banken versuchen das Kundenverhalten<br />
über Preise zu steuern. Die Kontoinhaber<br />
sollen verstärkt das Selbstbedienungsterminal<br />
oder Online-Banking nutzen und<br />
die persönliche Beratung in der Filiale<br />
nur für höherwertige Dienstleistungen in<br />
Anspruch nehmen, so Capgemini Consulting.<br />
Der Löwenanteil der Kosten mit rd.<br />
60% besteht für deutsche Bankkunden<br />
insgesamt aus den Kontoführungsgebühren.<br />
Nur in Italien ist dieser Anteil<br />
höher. Dafür nimmt der reine Zahlungsverkehr<br />
hierzulande im internationalen<br />
Vergleich eine kleine Position ein.Bereits<br />
im Vorfeld des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums<br />
(Single Euro Payments Area<br />
– SEPA) hat die voranschreitende europäische<br />
Integration zu einer Preisreduktion<br />
für elektronische Zahlungsverkehrsprodukte<br />
geführt. Im Jahr 20<strong>07</strong> zahlen die<br />
Einwohner der Euro-Zone, die identisch<br />
ist mit der SEPA-Zone, im Durchschnitt 45<br />
€ für die Inanspruchnahme von bargeldlosen<br />
Zahlungsmitteln wie Kreditkarte,<br />
Debitkarte oder Überweisung. Im vergangenen<br />
Jahr betrug dieser Anteil noch 47<br />
€. Insgesamt möchten die Retail Banken<br />
356 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
nach Ergebnissen des World Retail Banking<br />
Reports ihre Geschäftsmodelle immer<br />
internationaler aufstellen. Während derzeit<br />
weniger als zehn Prozent der Privatkundeninstitute<br />
auf globaler Ebene arbeiten,<br />
planen dies für die nächsten fünf Jahre<br />
bereits ein Drittel. Hinzu kommen noch<br />
42%, die eine Teillösung (Organisatorische<br />
Aufgaben und Funktionen wie Management,<br />
Marketing, Backoffice-Tätigkeiten, IT<br />
sowie sonstige Unterstützungsfunktionen<br />
werden grenzüberschreitend betrieben)<br />
anstreben (heute 54%). £<br />
Konto, IT<br />
Electronic Banking für Firmenkunden<br />
w Welche Anforderungen haben Firmenkunden<br />
an das Electronic Banking? Was<br />
bedeuten neue Entwicklungen wie EBICS<br />
und SEPA für ihren Zahlungsverkehr? Auf<br />
diese Fragen gibt es bisher kaum Antworten.<br />
Die PPI AG und ibi research führen<br />
derzeit eine Online-Umfrage zu Anforderungen<br />
von Firmenkunden im Electronic<br />
Banking durch. Die Ergebnisse werden<br />
von ibi research anonymisiert ausgewertet,<br />
aufbereitet und zur Verfügung gestellt.<br />
Um ein möglichst genaues Bild von den<br />
Anforderungen unterschiedlicher Firmenkunden<br />
zu erhalten, ist eine große<br />
Beteiligung an der Umfrage sehr wichtig. £<br />
mehr dazu unter:<br />
http://www.ibi-umfrage.de/e-banking<br />
Kredit, Konto, Anlage, Recht<br />
Grünbuch zum Retail Banking<br />
w Am 02.05.20<strong>07</strong> hat die Europäische<br />
Kommission ein Grünbuch über Finanzdienstleistungen<br />
für Privatkunden vorgelegt,<br />
in dem sie die Ziele der Politik der Kommission<br />
darlegt. Ziel des Grünbuchs ist ein<br />
besseres Verständnis der Probleme von<br />
Finanzdienstleistern und Verbrauchern im<br />
Privatkundengeschäft sowie die Ermittlung<br />
eines möglichen Handlungsbedarfs.<br />
Als Finanzdienstleistungen für Privatkunden<br />
werden Girokonten, Zahlungsverkehr,<br />
Privatkundenkredite, Hypothekarkredite,<br />
Spareinlagen, Altervorsorge, Kapitalanlagen<br />
und Versicherungsprodukte betrachtet.<br />
Nach Ansicht der Kommission ist das<br />
Potenzial für die Integration der Privatkundenmärkte<br />
noch nicht ausgeschöpft,<br />
da der Wettbewerb im Privatkundengeschäft<br />
und Zahlungsverkehr noch unzureichend<br />
sei. Diese Schlussfolgerung basiert auf<br />
dem geringen grenzüberschreitenden<br />
Geschäft von derzeit 1%, den erheblichen<br />
Preisunterschieden für den Zahlungsverkehr,<br />
Kontokorrentkonten und Verbraucherkrediten,<br />
der begrenzten Produktvielfalt und<br />
den großen Unterschieden in der Rentabilität<br />
der Finanzdienstleister. So sei die Rentabilität<br />
in Deutschland, Österreich, Belgien und<br />
den Niederlanden geringer als in anderen<br />
Mitgliedstaaten. Die Kommission bekennt<br />
sich zu den Prinzipien der besseren Rechtsetzung<br />
und will neue regulative Maßnahmen<br />
im Privatkundengeschäft nur vorschlagen,<br />
wenn der wirtschaftliche Nutzen nachgewiesen<br />
ist. Die Kommission möchte daher die<br />
ganze Palette von politischen Werkzeugen<br />
berücksichtigen, d. h. sowohl legislative als<br />
auch nicht-legislative Maßnahmen. Ferner<br />
stellt die Kommission ihre laufenden (z.B.<br />
Zahlungsverkehrsrichtlinie) und bevorstehenden<br />
(z.B. Hypothekarkredit) Maßnahmen<br />
vor. Ziel der Kommission sei es, die Preise<br />
durch eine Stärkung des Wettbewerbs zu<br />
senken, das Verbrauchervertrauen zu erhöhen<br />
und die Produktvielfalt zu verbessern.<br />
Das Grünbuch liefert keine neuen Erkenntnisse<br />
und stellt eher eine Bestandsaufnahme<br />
der Maßnahmen der Generaldirektion Binnenmarkt<br />
dar. Binnenmarktkommissar<br />
McCreevy verfolgt mit dem Grünbuch die<br />
Absicht, seine Zuständigkeit für das Retail<br />
Banking zu demonstrieren, da die neue Verbraucherschutzkommissarin<br />
Kuneva mit ihrer<br />
kürzlich vorgestellten Verbraucherschutzstrategie<br />
in seinen Aufgabenbereich weit<br />
vorgedrungen ist und einen sehr viel stärkeren<br />
Fokus auf den Verbraucherschutz legt.<br />
Die Kommission hat um Stellungnahmen<br />
bis zum 16.<strong>07</strong>.20<strong>07</strong> gebeten. £<br />
Christoph Wengler, RA, Syndikus, European<br />
Association of Public Banks, EAPB.<br />
mehr dazu unter:<br />
http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/docs/<br />
policy/com_20<strong>07</strong>_226-de.pdf
Anlage<br />
Versorgungslücken trotz Riester<br />
w Die Bedeutung der Riester-Rente für die<br />
private Altersversorgung ist zwar größer als<br />
vielfach angenommen. Bei jüngeren Menschen<br />
kann sie bis zu 27% der benötigten<br />
Gesamtversorgung im Alter ausmachen.<br />
Dagegen wird jedoch die Leistungsfähigkeit<br />
der gesetzlichen Rente noch erheblich stärker<br />
abnehmen als bislang erwartet. Dadurch<br />
klafft auch bei vielen Menschen, die bereits<br />
eine Riester-Rente abgeschlossen haben,<br />
dennoch weiterhin eine Versorgungslücke,<br />
die es durch zusätzliche Maßnahmen der<br />
privaten Altersvorsorge zu decken gilt. Dies<br />
ist das Fazit der Studie des Instituts für Vorsorge<br />
und Finanzplanung zur Bedeutung<br />
der Riester-Rente in der Altersversorgung,<br />
die im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung<br />
erstellt wurde. Danach werden<br />
gesetzliche Rente und Riester-Rente zusammen<br />
bei den meisten Bürgerinnen und<br />
Bürgern nicht ausreichen, um den Vorsorgebedarf<br />
im Alter zu decken. Die verbleibende<br />
Versorgungslücke liegt für heute 60-jährige<br />
Bezieher mittlerer und höherer Einkommen<br />
bei 17 bis 18% und steigt bei Jüngeren auf<br />
bis zu 40% an. £<br />
Kredit, Recht<br />
Politische Einigung über die Verbraucherkredit-Richtlinie<br />
w Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat<br />
sich am 21.05.20<strong>07</strong> über eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie<br />
geeinigt. Ziel<br />
der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz<br />
europaweit durch mehr Transparenz<br />
zu verbessern. Die neue Richtlinie folgt<br />
in wesentlichen Teilen dem Grundsatz<br />
der Vollharmonisierung; d.h. sie enthält<br />
abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung<br />
der Mitgliedstaaten. Künftig werden<br />
auch Überziehungskredite und sog. Renovierungskredite<br />
(anders als Kredite, die<br />
durch Grundpfandrechte gesichert sind<br />
oder zum Kauf von Grundstücken oder<br />
Gebäuden dienen) in die Richtlinie einbezogen<br />
sein, um den Wettbewerb zwischen<br />
den verschiedenen Kreditformen nicht zu<br />
verzerren.<br />
Wesentlicher Inhalt der Richtlinie:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Für die Werbung: Ein Kreditgeber, der mit<br />
einem Zinssatz wirbt, muss ergänzende<br />
Angaben zu den Kreditbedingungen<br />
hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren,<br />
effektiver Jahreszins);<br />
Über vorvertragliche Informationen:<br />
Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag<br />
schließt, muss er die wesentlichen<br />
Informationen zum Kredit in einem<br />
– EU- weit einheitlichen Formular –<br />
erhalten (Einheitliche Europäische<br />
Verbraucherkredit- Information);<br />
Über die Angaben, die in Kreditverträgen<br />
enthalten sein müssen; über das<br />
Widerrufsrecht: Ein Recht des Verbrauchers,<br />
den Kreditvertrag innerhalb von<br />
14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang<br />
nur in Deutschland und einigen anderen<br />
Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht<br />
europaweit<br />
Über die vorzeitige Rückzahlung: Der<br />
Entwurf begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung,<br />
die der Kreditgeber<br />
im Fall der vorzeitigen Rückzahlung verlangen<br />
kann;<br />
Für die einheitliche Berechnung des<br />
effektiven Jahreszinses.<br />
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie<br />
soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen<br />
Binnenmarkts und der Stärkung<br />
des Verbraucherschutzes dienen. So hilft<br />
die „Einheitliche Europäische Verbraucherkreditinformation“<br />
dem Bürger, EU-weit<br />
nach günstigen Angeboten zu suchen,<br />
auch wenn er die jeweilige Sprache nicht<br />
sicher beherrscht. Die Vorgaben zu vorvertraglichen<br />
und vertraglichen Informationen<br />
und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses<br />
sollen fragwürdige Praktiken<br />
unterbinden, mit denen die tatsächlichen<br />
Kreditkosten vernebelt werden. Z.B. indem<br />
ein scheinbar günstiger Kredit mit einer<br />
überteuerten Restschuldversicherung verbunden<br />
wird. Nach der neuen Fassung der<br />
Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese<br />
Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.<br />
Die Richtlinie bedarf jetzt noch der<br />
Zustimmung des Europäischen Parlaments;<br />
nach der Verabschiedung ist sie innerhalb<br />
von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht<br />
der Mitgliedstaaten umzusetzen. £<br />
Recht<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Aktuell<br />
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
beschlossen<br />
w Die Satzungsversammlung der deutschen<br />
Anwaltschaft hat am 11.06.20<strong>07</strong><br />
die mittlerweile 19. Fachanwaltschaft<br />
beschlossen. Mit dem Fachanwalt für<br />
Bank- und Kapitalmarktrecht steht der<br />
Anwaltschaft eine weitere Möglichkeit der<br />
Spezialisierung sowie Qualifizierung und<br />
den Mandanten ein neues Auswahlkriterium<br />
zur Verfügung. Mit diesem Beschluss<br />
ist auch die Forderung des Deutschen<br />
Anwaltvereins (DAV) nach Ausweitung der<br />
Fachanwaltschaften umgesetzt worden.<br />
Die Änderung der Fachanwaltsordnung<br />
(FAO) kann frühestens zum 01.01.20<strong>08</strong> in<br />
Kraft treten. Mit dem Beschluss der Satzungsversammlung<br />
zur Einführung einer<br />
weiteren Fachanwaltschaft werde sowohl<br />
für die Anwaltschaft als auch für die Mandanten<br />
das richtige Signal gegeben, so der<br />
DAV. Die Anwaltschaft muss sich spezialisieren<br />
und gleichzeitig qualifizieren, der<br />
Fachanwalt ist der geprüfte Spezialist. Die<br />
Fachanwaltschaft wird nur verliehen, wenn<br />
die theoretischen Kenntnisse in einer Prüfung<br />
nachgewiesen sind und die praktische<br />
Erfahrung dokumentiert wird. Außerdem<br />
ist mit der Führung des Fachanwaltstitels<br />
die jährliche Erfüllung einer Fortbildungspflicht<br />
verbunden, die auch nachzuweisen<br />
ist. Für den Mandanten wird es einfacher<br />
und übersichtlicher, den richtigen, spezialisierten<br />
Fachanwalt für sein Rechtsproblem<br />
zu finden. Der Anwalt kann sich auf der<br />
anderen Seite in einem übersichtlichen<br />
Markt besser positionieren. Nach den<br />
Beschlüssen der Satzungsversammlung<br />
gibt es nunmehr 19 Fachanwaltschaften<br />
für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht,<br />
Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht,<br />
Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht,<br />
Verwaltungsrecht, Medizinrecht,<br />
Miet- und Wohnungseigentumsrecht,<br />
Verkehrsrecht, Bau- und Aktienrecht,<br />
Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht,<br />
Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und<br />
Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht,<br />
Informationstechnologierecht<br />
(IT-Recht) und Bank- und Kapitalmarktrecht.<br />
£<br />
357
Abbildung 3: Durchschnittlich erwartete Einkünfte<br />
Jeder dritten Frau droht die Altersarmut<br />
(monatliche Nettogeldbeträge, die den Befragten und ihren Lebenspartnern im Rentenalter zur Verfügung<br />
stehen bzw. stehen werden; in % aller befragten Bürger ab 50 Jahren)<br />
Männer Frauen<br />
0,2<br />
Über 10.000 € 0,2<br />
1,6 5.000 bis unter 10.000 € 0<br />
10,5 2.500 bis unter 5.000 € 4,7<br />
Quellen: Delta Lloyd, F.A.Z.-Institut.<br />
ihres Ersparten in den nächsten drei Jahren<br />
in die private Altersvorsorge zu investieren.<br />
Auffällig ist, dass mehr als die Hälfte der<br />
Befragten, die in einem mind. vierköpfigen<br />
Haushalt wohnen, sich eine Privatrente<br />
aufbauen, hingegen aber nur jeder vierte<br />
Ältere, der allein lebt. Dies deutet darauf<br />
hin, dass viele Bürger sich vor allem deshalb<br />
privat absichern, um die nächsten<br />
Angehörigen in Zukunft nicht finanziell<br />
zu belasten.<br />
Verschenkte Rendite<br />
12,6<br />
22,5<br />
25,3<br />
22,3<br />
5,0<br />
2.000 bis unter 2.500 €<br />
1.500 bis unter 2.000 €<br />
1.000 bis unter 1.500 €<br />
Bis 1.000 €<br />
Keine Angabe/weiß nicht<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass jene<br />
Golden Ager, die sich dazu entschlossen<br />
haben, zumindest einen Teil ihres Vermögens<br />
in die Altersvorsorge zu investieren,<br />
bei der Anlage gravierende Fehlentscheidungen<br />
treffen. 64,6% der Rentner und<br />
Pensionäre und 59,4% der berufstätigen<br />
Golden Ager setzen überwiegend<br />
auf kurzfristige Anlagen wie z.B. Spar-<br />
9,3<br />
17,2<br />
27,1<br />
34,0<br />
7,5<br />
bücher oder Tagesgeldkonten. Dahinter<br />
steht das berechtigte Ziel, dass das Geld<br />
im Alter bei Bedarf sofort verfügbar sein<br />
soll. Allerdings verschenken die Golden<br />
Ager auf diese Weise höhere Renditen, die<br />
ihre finanzielle Situation im Alter deutlich<br />
verbessern könnten. Lediglich die oberen<br />
Einkommensklassen und die jüngeren<br />
Golden Ager setzen häufiger auf renditeträchtige<br />
Kapitalmarktprodukte wie<br />
Investmentfonds oder Aktien.<br />
Professionelle Beratung wenig genutzt<br />
Ein Grund für derartige Anlagefehler ist,<br />
dass bei der Lösung der Finanzierungsfragen<br />
nur wenige die professionelle Hilfe eines<br />
Vermögensberaters in Betracht ziehen.<br />
74,2 % verlassen sich bei der Wahl ihrer<br />
Altersvorsorgestrategie allein auf ihr eigenes<br />
Urteil oder das ihres Lebenspartners.<br />
Nur etwa jeder Fünfte holt zusätzliche Informationen<br />
von Verwandten und Bekannten<br />
KoR_Puzzle_HB_FZ_175x55 11.<strong>08</strong>.2006 10:26 Uhr Seite 1<br />
Weil Bruchstücke Sie nicht weiterbringen.<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Neue Studien<br />
ein, und lediglich fünf Prozent vertrauen<br />
auf den Rat eines professionellen Vermögensverwalters.<br />
Vor allem Besserverdiener<br />
sowie Männer generell verlassen sich auf<br />
den eigenen Kopf – häufig in Kombination<br />
mit Ratgebermedien oder Informationen<br />
von Verbraucherschutzorganisationen. Ein<br />
durchdachtes Konzept, das alle Lebenslagen<br />
des Alters und finanziellen Bedürfnisse<br />
berücksichtigt, liegt den Entscheidungen<br />
der Golden Ager tatsächlich jedoch nur sehr<br />
selten zu Grunde. Dadurch können im Alter<br />
trotz privater Vorsorge finanzielle Versorgungslücken<br />
entstehen – und die künftigen<br />
Rentner wiegen sich in falscher Sicherheit<br />
(Abb. 2 und 4). £<br />
Abbildung 4: Entscheidungsgrundlagen<br />
für Portfoliogestaltung<br />
Golden Ager verzichten auf<br />
professionelle Vermögensberatung<br />
(wem die Befragten die Verwaltung Ihres<br />
Vermögens anvertrauen; in % aller befragten<br />
Bürger ab 50 Jahren1))<br />
Befragte regeln Geldanlage<br />
selbst bzw. mit Lebenspartner 74,2<br />
Berater der Hausbank<br />
Verwandte, Freunde<br />
Versicherungsberater<br />
Empfehlung aus Zeitschriften<br />
und Internet<br />
Professionelle<br />
Vermögensverwalter<br />
Finanzberatungsunternehmen<br />
wie MLP und AWD<br />
1)Mehrfachnennungen möglich.<br />
Quellen: Delta Lloyd, F.A.Z.-Institut.<br />
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359
360<br />
Beitrag<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Auf dem Weg zur SEPA:<br />
Neuerungen im Zahlungsverkehr<br />
Neuregelungen aufgrund der Zahlungsdiensterichtlinie.<br />
Autoren:<br />
Peter Frey, Rechtsanwalt,<br />
Beratung von Kreditinstituten und<br />
Finanzdienstleistern in<br />
bank rechtlichen, bankaufsichts- und<br />
finanzierungsrechtlichen Fragen,<br />
GSK Gassner Stockmann & Kollegen,<br />
München.<br />
Christian Walz,<br />
Rechtsanwalt und Bankkaufmann,<br />
Beratung von Kreditinstituten und<br />
Finanzdienstleistern in bankrechtlichen<br />
und bankaufsichtsrechtlichen Fragen,<br />
GSK Gassner Stockmann & Kollegen,<br />
München.<br />
I. Einleitung<br />
w Am 24.04.20<strong>07</strong> hat das EU-Parlament in erster<br />
Lesung den Vorschlag der EU-Kommission für<br />
eine Zahlungsdiensterichtlinie (ZahlRL- V) 1 mit<br />
Änderungen angenommen 2 . Die Zahlungsdienstleistungsrichtlinie<br />
schaff t innerhalb der<br />
EU-Mitgliedstaaten die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
auf dem Weg zu sEPA 3 . Weitere<br />
Maßnahmen zur Schaff ung von SEPA sind beispielsweise<br />
die „Schemes“ und „Rulebooks“ des<br />
EPC 4 , einem Zusammenschluss europäischer<br />
Kreditinstitute und Institutsverbände.<br />
Der vom EU-Parlament angenommene Richtlinienvorschlag<br />
wurde zwischenzeitlich dem EU-<br />
Rat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.<br />
Der Text wurde bereits im Rahmen informeller<br />
Gespräche zwischen dem EU-Parlament, dem<br />
EU-Rat und der EU-Kommission abgestimmt.<br />
Daher gehen die Beteiligten allgemein von<br />
einer unveränderten Billigung des Richtlinienvorschlags<br />
durch den EU-Rat und einer Verabschiedung<br />
noch im Laufe des Jahres 20<strong>07</strong><br />
aus 5 . In diesem Fall müssten die EU-Mitgliedstaaten<br />
die Richtlinie so bald wie möglich, spätestens<br />
jedoch bis zum 01.11.2009, in nationales<br />
Recht umsetzen. Das bedeutet, dass in<br />
Deutschland spätestens ab dem 01.11.2009<br />
» In Deutschland<br />
sollen spätestens<br />
ab dem 01.11.2009<br />
bedeutende gesetzliche<br />
Neuregelungen<br />
für den Zahlungsverkehr<br />
gelten. «<br />
Tabelle 1 : Unterschiedliche Arten der Zahlungsdienste<br />
1 In Fachkreisen wird die Zahlungsdiensterichtlinie<br />
oft in ihrer englischen Bezeichnung „Payment<br />
Services Directive“ (PSD) genannt.<br />
2 Der Text des geänderten Richtlinienvorschlags<br />
ist im Internet abrufbar unter http://ec.europa.<br />
eu/internal_market/payments/framework/<br />
index_de.htm<br />
3 Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-<br />
Zahlungsverkehrsraum).<br />
4 European Payments Council (Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss).<br />
5 Zum Redaktionsschluss stand die Billigung<br />
durch den EU-Rat noch aus.<br />
6 „Lamfalussy-Verfahren“.<br />
7 Die Nummerierung entspricht der derzeitigen<br />
Nummerierung in dem Anhang zu dem Richtlinienvorschlag.<br />
8 Zahlungsvorgänge in diesem Sinne sind Lastschriften,<br />
Überweisungen sowie Zahlungsvorgänge<br />
mittels Zahlungskarten oder ähnlichen<br />
Instrumenten.<br />
bedeutende gesetzliche Neuregelungen für<br />
den Zahlungsverkehr gelten sollen. Bemerkenswert<br />
ist, dass der EU-Kommission die<br />
Möglichkeit eingeräumt wurde, im Rahmen<br />
von Durchführungsmaßnahmen den Richtlinientext<br />
an verschiedenen Stellen zu konkretisieren<br />
6 . Dies betriff t insbesondere die in<br />
dem Anhang zu dem Richtlinienvorschlag enthaltene<br />
Liste der Zahlungsdienste, auf die die<br />
Zahlungsdiensterichtlinie anwendbar sein soll.<br />
II. Anwendungsbereich<br />
Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie<br />
fallen grundsätzlich alle Zahlungsdienste<br />
innerhalb der Europäischen Union, Art. 2<br />
Abs. 1 Satz 1 ZahlRL-V. Hierbei handelt es sich<br />
um Dienstleistungen, die nach gegenwärtigem<br />
Recht in Deutschland teilweise noch als<br />
Bank- oder Finanzdienstleistungen eingeordnet<br />
werden und zum Teil gesetzlich noch gar<br />
nicht besonders geregelt sind.<br />
1. Zahlungsdienste<br />
Die verschiedenen Arten der Zahlungsdienste<br />
werden in einem Anhang zu dem Richtlinienvorschlag<br />
abschließend defi niert (siehe Tab. 1).<br />
Nr. 7 Nr. Zahlungsdienst Praxisbeispiel<br />
7 Zahlungsdienst Praxisbeispiel<br />
1, 2 Dienste, mit denen Bareinzahlungen oder Barabhebungen<br />
von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für<br />
die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge<br />
3, 4 Ausführung von Zahlungsverkehrsvorgängen8 3, 4 Ausführung von Zahlungsverkehrsvorgängen , gleichgültig<br />
ob aus einem vorhandenen Guthaben (Nr. 3) oder im Rahmen<br />
eines eingeräumten Kreditrahmens (Nr. 4)<br />
8 , gleichgültig<br />
ob aus einem vorhandenen Guthaben (Nr. 3) oder im Rahmen<br />
eines eingeräumten Kreditrahmens (Nr. 4)<br />
5 <strong>Ausgabe</strong> von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und<br />
Abrechnung (acquiring) von Zahlungsinstrumenten<br />
Einrichtung und Führung<br />
von Girokonten<br />
Überweisungsverkehr,<br />
Lastschriftverkehr<br />
Kreditkarten-Issuing, Debitkarten-Issuing<br />
7 Finanztransfer Money-Remittance-Services<br />
8 Ausführen von bestimmten Zahlungsvorgängen mithilfe von<br />
Telekommunikations- oder IT-Geräten<br />
Premium-SMS, 0900-Billing
Abbildung 1: Kategorien von Zahlungsdienstleistern, Art. 1 Abs. 1 ZahlRL-V<br />
Einlagenkreditinstitute Postscheckämter<br />
E-Geld-Institute<br />
Zahlungsinstitute<br />
Bereits die Diskussionen der verschiedenen Entwurfsfassungen<br />
vor und während des Gesetzgebungsverfahrens<br />
haben gezeigt, dass eine<br />
exakte Definition der unterschiedlichen Arten<br />
von Zahlungsdiensten nicht zuletzt aufgrund<br />
der nationalen Besonderheiten in den einzelnen<br />
EU-Mitgliedstaaten schwerfällt. Vor diesem<br />
Hintergrund bleibt abzuwarten, mit welchem<br />
Wortlaut der deutsche Gesetzgeber die in dem<br />
Richtlinienvorschlag enthaltenen Definitionen<br />
in das deutsche Recht übernehmen wird.<br />
2. Zahlungsdienstleister<br />
Die Zahlungsdiensterichtlinie richtet sich an<br />
sechs verschiedene Kategorien von Zahlungsdienstleistern<br />
(siehe Abb. 1), denen die Erbringung<br />
von Zahlungsdiensten ausschließlich vorbehalten<br />
bleiben soll.<br />
3. Einschränkungen und Ausnahmen<br />
Der Richtlinienvorschlag sieht für zahlreiche<br />
Zahlungsdienste und Zahlungsvorgänge<br />
Einschränkungen und Ausnahmen von der<br />
Anwendbarkeit vor.<br />
Die für die Bankpraxis wohl bedeutendste<br />
Einschränkung des Anwendungsbereichs<br />
ist die Nichtanwendbarkeit der Titel III und IV<br />
des Richtlinienvorschlags (siehe unten Ziffer IV.<br />
und V,), wenn einer der in einen Zahlungsvorgang<br />
involvierten Zahlungsdienstleister außerhalb<br />
der Europäischen Union ansässig ist, Art. 2<br />
Abs. 1 Satz 2 ZahlRL-V. Damit wurde der sog.<br />
One-Leg-Approach 9 aufgegeben, der noch<br />
im ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-<br />
Kommission enthalten war und die Zahlungsdienstleister<br />
bei der Erfüllung der ihnen nach<br />
der Zahlungsdiensterichtlinie obliegenden<br />
Pflichten vor kaum lösbare Herausforderungen<br />
gestellt hätte. Ebenfalls im Gegensatz zu dem<br />
ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-<br />
Kommission sollen die Titel III und IV des Richtlinienvorschlags<br />
nur für Zahlungsdienste gelten,<br />
EZB / nationale Zentralbanken<br />
Mitgliedstaaten / Gebietskörperschaften<br />
die in einer Währung eines EU-Mitgliedstaats<br />
ausgeführt werden, Art. 2 Abs. 2 ZahlRL-V.<br />
Nicht zuletzt aufgrund der Einflussnahme von<br />
Interessensvertretern der betroffenen Marktteilnehmer<br />
wurden zahlreiche zahlungsverkehrsnahe<br />
Dienstleistungen vom Anwendungsbereich<br />
der Zahlungsdiensterichtlinie<br />
insgesamt ausgenommen, Art. 3 ZahlRL-V.<br />
Für die Praxis bedeutsam sind insbesondere<br />
die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen<br />
Ausnahmen für Werttransportleistungen, Bargeldumtauschgeschäfte,<br />
dokumentäre Zahlungsvorgänge,<br />
technische Dienstleistungen<br />
ohne Geldkontakt (z.B. Datenprocessing),<br />
Zahlungsinstrumente mit beschränkter Akzeptanz<br />
(z.B. Kundenkreditkarten), bestimmte Zahlungsvorgänge<br />
mittels Telefon oder IT-Geräten<br />
sowie konzerninterne Zahlungsvorgänge.<br />
III. Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen<br />
an Zahlungsinstitute<br />
Zahlungsinstitute sollen für die Erbringung von<br />
Zahlungsdiensten eine Zulassung der zuständigen<br />
Behörde 10 benötigen, sofern sie hiervon<br />
nicht im Einzelfall befreit wurden, Art. 21 ZahlRL-<br />
V. Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />
wohl am meisten umstrittenen Fragen waren,<br />
welche Anforderungen an eine Erteilung der<br />
Zulassung geknüpft werden und in welchem<br />
Umfang zugelassene Zahlungsinstitute zahlungsverkehrsnahe<br />
Dienstleistungen erbringen<br />
dürfen. Der Grund für diese Diskussionen liegt<br />
unter anderem darin, dass Zahlungsinstitute<br />
trotz geringerer Zulassungsanforderungen im<br />
Vergleich zu Kreditinstituten Dienstleistungen<br />
erbringen dürfen sollen, die bislang ausschließlich<br />
Kreditinstituten vorbehalten sind.<br />
Darüber hinaus sieht der Richtlinienvorschlag<br />
vor, dass Zahlungsinstitute grundsätzlich<br />
unter den gleichen Voraussetzungen Zugang<br />
zu Zahlungssystemen (wie z.B. Vier-Parteien-<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Zahlungsinstitute<br />
dürfen trotz geringererZulassungsanforderungen<br />
im<br />
Vergleich zu KreditinstitutenDienstleistungenerbringen,<br />
die bislang<br />
ausschließlich Kreditinstitutenvorbehalten<br />
sind. «<br />
9 Nach dem One-Leg-Approach hätten die in der<br />
Zahlungsdiensterichtlinie enthaltenen Pflichten<br />
auch dann ohne Einschränkung gegolten, wenn<br />
einer der beteiligten Zahlungsdienstleister nicht<br />
in der Europäischen Union ansässig ist.<br />
10 In Deutschland wird hierfür voraussichtlich die<br />
BaFin zuständig sein.<br />
361
Beitrag<br />
» Der Richtlinienvorschlag<br />
legt<br />
umfangreiche Informationspflichten<br />
der<br />
Zahlungsdienstleister<br />
gegenüber den<br />
Zahlungsdienstnutzern<br />
fest. «<br />
11 Erwägungsgrund 16 des Richtlinienvorschlags.<br />
12 Verbraucher ist jede natürliche Person, die bei<br />
den Zahlungsdienstverträgen zu Zwecken handelt,<br />
die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen<br />
Tätigkeit zugerechnet werden können,<br />
Art. 4 Abs. 6a ZahlRL-V.<br />
13 Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger<br />
als zehn Personen beschäftigen und deren<br />
Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz zwei Mio. €<br />
nicht überschreitet, Art. 4 Abs. 19a ZahlRL-V<br />
i.V.m. Titel I Art. 1, 2 Abs. 1 und 3 des Anhangs<br />
der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission<br />
vom 06.05.2003.<br />
362 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Kreditkartensysteme) erhalten sollen wie alle<br />
anderen Arten von Zahlungsinstituten, Art. 23<br />
ZahlRL-V. Zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen<br />
zulasten der Kreditwirtschaft<br />
plädierten vor allem deren Vertreter für ein<br />
einheitliches Aufsichtsniveau zwischen Zahlungsinstituten<br />
und Kreditinstituten.<br />
1. Zulassung als Zahlungsinstitut<br />
Die Voraussetzungen für die Zulassung als<br />
Zahlungsinstitut sind angelehnt an die Voraussetzungen,<br />
die bereits heute Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
für eine Erlaubnis nach<br />
§ 32 KWG mitbringen müssen. Insbesondere<br />
müssen Zahlungsinstitute ein Zulassungsverfahren<br />
durchlaufen, das dem KWG-Erlaubnisverfahren<br />
ähnlich ist, Art. 5 ZahlRL-V. Allerdings<br />
sieht der Richtlinienvorschlag zahlreiche<br />
Erleichterungen zugunsten von Zahlungsinstituten<br />
im Vergleich zu Kreditinstituten vor.<br />
Hierzu zählen insbesondere teilweise geringere<br />
Eigenkapitalanforderungen (Art. 5a –<br />
5c ZahlRL-V), geringere Anforderungen an<br />
die Geschäftsleiterqualifikation (Art. 5 lit. i)<br />
ZahlRL-V) sowie Erleichterungen hinsichtlich<br />
der Sicherungspflichten in Bezug auf Kundengelder,<br />
Art. 5d ZahlRL-V.<br />
Einhergehend mit der Zulassungspflicht sollen<br />
Zahlungsinstitute künftig einer laufenden<br />
Beaufsichtigung durch die zuständigen nationalen<br />
Behörden unterstellt werden. Hierzu<br />
gehören ähnliche Prüfungsbefugnisse, wie<br />
sie heute bereits das KWG gegenüber Kredit-<br />
und Finanzdienstleistungsinstituten vorsieht,<br />
Art. 16 ZahlRL-V. Darüber hinaus sieht der<br />
Richtlinienvorschlag besondere Regelungen<br />
für die Erbringung von Zahlungsdiensten über<br />
Bevollmächtigte sowie die Auslagerung von<br />
betrieblichen Aufgaben vor, Art. 11 ZahlRL-V.<br />
2. Zugelassene Tätigkeiten<br />
Zahlungsinstitute sollen neben Zahlungsdiensten<br />
insbesondere verschiedene Dienstleistungen<br />
anbieten dürfen, die bisher in Deutschland<br />
ausschließlich Kreditinstituten vorbehalten<br />
waren. Im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten<br />
sollen Zahlungsinstitute Zahlungskonten<br />
führen und auf diesen Zahlungskonten Kundengelder<br />
entgegennehmen dürfen, solange<br />
diese Zahlungskonten ausschließlich für Zahlungsvorgänge<br />
genutzt werden. Bislang war<br />
diese Tätigkeit als Einlagengeschäft ausschließlich<br />
hierfür zugelassenen Kreditinstituten vorbehalten.<br />
Darüber hinaus sollen Zahlungsinstitute<br />
im Zusammenhang mit den unter den<br />
Nummern 4, 5 und 8 des Anhangs zum ZahlRL-<br />
V genannten Zahlungsdiensten (siehe Abb. 1)<br />
unter bestimmten Voraussetzungen Kredite<br />
mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten<br />
vergeben können. Auch dies ist bislang in<br />
Deutschland ausschließlich hierfür zugelassenen<br />
Kreditinstituten erlaubt.<br />
Bemerkenswert ist, dass Zahlungsinstitute in<br />
den Genuss des sog. EU-Passports kommen<br />
sollen, der es ihnen ermöglichen würde, mit<br />
einer Zulassung in nur einem EU-Mitgliedstaat<br />
nach Durchlaufen eines Anzeigeverfahrens<br />
auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten<br />
tätig zu werden, ohne für diese Staaten eine<br />
gesonderte Zulassung beantragen zu müssen,<br />
Art. 20 ZahlRL-V.<br />
IV. Informationspflichten der Zahlungsdienstleister<br />
Der Richtlinienvorschlag legt in Titel III umfangreiche<br />
Informationspflichten der Zahlungsdienstleister<br />
gegenüber den Zahlungsdienstnutzern<br />
fest. Auf diese Weise sollen die<br />
Zahlungsdienstnutzer in die Lage versetzt werden,<br />
die Konditionen verschiedener Zahlungsdienstleister<br />
in der EU vergleichen zu können 11 .<br />
1. Anwendungsbereich der Informationspflichten<br />
Über die unter Ziffer II. 3. dargestellten Einschränkungen<br />
hinaus ist der Anwendungsbereich<br />
von Titel III des Richtlinienvorschlags auf<br />
Verbraucher 12 beschränkt, soweit die Vertragsparteien<br />
dies vereinbaren, Art. 23b Abs. 1 Satz 2<br />
ZahlRL-V. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der<br />
deutsche Gesetzgeber von der Option des<br />
Art. 23b Abs. 2 ZahlRL-V Gebrauch macht und<br />
die Erfüllung der Informationspflichten auch<br />
gegenüber Kleinstunternehmen 13 fordert.<br />
Die Informationspflichten gelten grundsätzlich<br />
für die Erbringung aller Zahlungsdienste<br />
(s.o. Ziffer II. 1.). Erleichterungen sieht Art. 23 f.<br />
Abs. 1 ZahlRL-V lediglich für Zahlungsinstrumente<br />
bzw. -verfahren vor, über die Kleinbetragszahlungen<br />
abgewickelt werden. Dem
nationalen Gesetzgeber wird die Möglichkeit<br />
eingeräumt, die in Art. 23f Abs. 1 ZahlRL-<br />
V genannten Betragsschwellen für rein innerstaatliche<br />
Zahlungsvorgänge zu verringern<br />
oder zu verdoppeln, Art. 23f Abs. 2 ZahlRL-V.<br />
2. Art, Inhalt und Umfang der Informationspflichten<br />
Art, Inhalt und Umfang der Informationspflichten<br />
richten sich danach, ob eine Einzelzahlung<br />
vorliegt oder zwischen dem Zahlungsdienstleister<br />
und dem Zahlungsdienstnutzer<br />
ein Rahmenvertrag geschlossen wird, über<br />
den eine Vielzahl von Zahlungsvorgängen<br />
abgewickelt werden (z.B. Girokontovertrag,<br />
Zahlungskartenverträge).<br />
Die Informationspflichten untergliedern sich in<br />
vorvertragliche Informationspflichten (Art. 25,<br />
26 bzw. Art. 30, 31, 32, 35 ZahlRL-V), Informationspflichten<br />
nach Eingang der Zahlungsanweisung<br />
bzw. nach Belastung des Kontos des<br />
Tabelle 2 : Unterschiedliche Arten der Zahlungsdienste<br />
Zahlers (Art. 27 bzw. Art. 36 ZahlRL-V) und<br />
Informationspflichten nach Ausführung des<br />
Zahlungsvorgangs (Art. 28 bzw. Art. 37 ZahlRL-<br />
V) (siehe Tab. 2).<br />
Bei Einzelzahlungen können die Informationen<br />
mündlich erteilt werden oder auf andere Weise<br />
leicht zugänglich gemacht werden, bspw. durch<br />
Aushang in den Geschäftsräumen. Auf Wunsch<br />
des Zahlungsdienstnutzers sind ihm die Informationen<br />
und die Vertragsbedingungen in<br />
Papierform oder auf einem anderen dauerhaften<br />
Datenträger (z.B. CD-ROM, DVD) zur<br />
Verfügung zu stellen, Art. 25 Abs. 1 ZahlRL-V.<br />
Bei Vorliegen eines Rahmenvertrags sind die<br />
geschuldeten Informationen grundsätzlich<br />
auf Papier oder einem anderen dauerhaften<br />
Datenträger mitzuteilen, Art. 30 Abs. 1 ZahlRL-<br />
V. Für Informationen über ausgeführte und<br />
eingehende Zahlungen können auch andere<br />
Übermittlungswege vereinbart werden, Art. 36<br />
Abs. 2 bzw. Art. 37 Abs. 2 ZahlRL-V.<br />
Informationspflicht Einzelzahlung Rahmenvertrag<br />
Vorvertragliche<br />
Informationspflichten<br />
Informationspflichten des<br />
Zahlungsdienstleisters des<br />
Zahlers nach Eingang der<br />
Zahlungsanweisung bzw.<br />
nach Belastung des Kontos<br />
des Zahlers gegenüber Zahler<br />
Informationspflichten des<br />
Zahlungsdienstleisters<br />
des Zahlungsempfängers<br />
nach Ausführung des<br />
Zahlungsvorgangs gegenüber<br />
Zahlungsempfänger<br />
ß Vom Nutzer zu liefernde<br />
Informationen bzw.<br />
Kundenidentifikatoren<br />
Kundenidentifikatoren<br />
ß max. Ausführungsfrist<br />
ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />
Wechselkurse<br />
ß ggf. weitere bei Rahmenverträgen<br />
geschuldete vorvertragliche<br />
Informationen,<br />
soweit einschlägig<br />
ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />
/ Angaben zum<br />
Zahlungsempfänger<br />
ß Zahlungsbetrag<br />
ß Gebühren Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />
Wechselkurs<br />
ß Datum des Eingangs der<br />
Zahlungsanweisung<br />
ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />
und des Zahlers<br />
sowie die mit dem Zahlungsvorgang<br />
übermittelten<br />
Angaben<br />
ß Zahlungsbetrag<br />
ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />
Wechselkurs<br />
ß Wertstellungsdatum<br />
ß Informationen über<br />
Zahlungsdienstleister<br />
ß Informationen zur Nutzung<br />
des Zahlungsdienstes<br />
ß Gebühren, Zinsen und<br />
Wechselkurse<br />
ß Angaben zur Kommunikation<br />
und zu Informationsrechten<br />
des Nutzers<br />
ß Vertragsbedingungen<br />
und und die Rechtsbehelfe des<br />
Nutzers<br />
ß max. Ausführungsfrist<br />
ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />
/ Angaben zum<br />
Zahlungsempfänger<br />
ß Zahlungsbetrag<br />
ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />
Zinsen, Wechselkurs<br />
ß Wertstellungsdatum oder<br />
Datum des Eingangs der<br />
Zahlungsanweisung<br />
ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />
und des Zahlers<br />
sowie die mit dem Zahlungsvorgang<br />
übermittelten<br />
Angaben<br />
ß Zahlungsbetrag<br />
ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />
Zinsen, Wechselkurs<br />
ß<br />
Wertstellungsdatum<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
363
Beitrag<br />
» Ab dem<br />
01.01.2012 gilt für<br />
Zahlungen in E oder<br />
einer anderen EU<br />
Währung eine Ausführungsfrist<br />
von<br />
max. einem Tag. «<br />
14 Vgl. zum Beweis des ersten Anscheins beim<br />
kartengestützten Zahlungsverkehr z.B. BGH in<br />
BGHZ 160, 3<strong>08</strong> ff.<br />
364 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Die Informationen sind grundsätzlich gebührenfrei<br />
zur Verfügung zu stellen, Art. 23d<br />
Abs. 1 ZahlRL-V.<br />
V. Rechte und Pflichten bei der<br />
Erbringung und Nutzung von<br />
Zahlungsdienstleistungen<br />
Titel IV des Richtlinienvorschlags enthält Vorschriften<br />
zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen<br />
(Art. 41 ff. ZahlRL-V), zur Ausführung<br />
von Zahlungsvorgängen (Art. 54 ff. ZahlRL-V),<br />
zum Datenschutz (Art. 71 ZahlRL-V) und zu<br />
Beschwerdeverfahren und außergerichtlicher<br />
Streitbeilegung im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten<br />
(Art. 72 ff. ZahlRL-V). Die folgenden<br />
Ausführungen konzentrieren sich auf<br />
besonders relevante Aspekte der Haftung für<br />
nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und zu<br />
den Ausführungsfristen, die bei den Verhandlungen<br />
zur Zahlungsdiensterichtlinie sehr<br />
umstritten waren.<br />
1. Beweislastverteilung bei streitigen<br />
Zahlungsvorgängen<br />
Die höchstrichterliche Rechtsprechung in<br />
Deutschland wendet derzeit unter gewissen<br />
Voraussetzungen bei PIN-gestützten Zahlungsverfahren<br />
(z.B. Geldautomatenabhebungen)<br />
den Beweis des ersten Anscheins<br />
an. Wird eine Zahlungstransaktion unter ordnungsgemäßer<br />
Verwendung der Legitimationsmedien<br />
initiiert, so spricht grundsätzlich<br />
der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass<br />
der Zahlungsdienstnutzer den Zahlungsvorgang<br />
autorisiert hat bzw. die ihm obliegenden<br />
vertraglichen Sorgfaltspflichten zur<br />
sicheren Aufbewahrung seiner Legitimationsmedien<br />
und zur Geheimhaltung der PIN eingehalten<br />
hat 14 . Frühere Entwurfsfassungen<br />
des Richtlinienvorschlags haben den aus der<br />
Systemsicherheit abgeleiteten Anscheinsbeweis<br />
abgelehnt. Diese Verschlechterung<br />
der Beweissituation hätte für Kreditinstitute<br />
zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, sich<br />
gegen betrügerische Handlungen des Kunden<br />
zu schützen, wenn dieser wahrheitswidrig die<br />
Autorisierung der Transaktionen bestreitet. Die<br />
Beibehaltung des Anscheinsbeweises ist mit<br />
der jetzigen Formulierung des Art. 48 Abs. 3<br />
ZahlRL-V, wonach die aufgezeichnete Nutzung<br />
eines Zahlungsinstruments als solche nicht<br />
zwangsläufig ausreicht, um nachzuweisen,<br />
dass der Kunde den Zahlungsvorgang autorisiert<br />
oder seine Sorgfaltspflichten verletzt hat,<br />
wohl vereinbar. Endgültige Sicherheit bringt<br />
hier aber erst die konkrete Umsetzung dieser<br />
Beweisregel in deutsches Recht.<br />
2. Haftungsverteilung bei nicht autorisierten<br />
Zahlungsvorgängen<br />
Art. 50 ZahlRL-V regelt die Haftung des Zahlers<br />
für die nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments.<br />
Hiernach gelten folgende<br />
Grundsätze:<br />
Hat der Zahler die nicht autorisierte Nutzung<br />
des Zahlungsinstruments durch grob fahrlässige<br />
oder vorsätzliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten<br />
herbeigeführt, so haftet er für alle<br />
Schäden unbegrenzt, Art. 50 Abs. 2 ZahlRL-V.<br />
Eine unbegrenzte Haftung ist daher insbesondere<br />
auch für den Fall gegeben, dass der Zahler<br />
den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche<br />
Verwendung des Zahlungsinstruments kennt<br />
und er dies dem Zahlungsdienstleister entgegen<br />
Art. 46 Abs. 1 lit. b) ZahlRL-V nicht unverzüglich<br />
meldet.<br />
Handelt der Zahler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,<br />
ist seine Haftung auf 150 € begrenzt,<br />
Art. 50 Abs. 1 ZahlRL-V. Dies soll auch dann<br />
gelten, wenn dem Zahler kein Verschulden zur<br />
Last gelegt werden kann.<br />
Eine Haftung des Zahlers entfällt nach der<br />
Anzeige des Verlusts, Diebstahls oder missbräuchlichen<br />
Verwendung des Zahlungsinstruments<br />
bei dem Zahlungsdienstleister, Art. 50<br />
Abs. 3 ZahlRL-V.<br />
Zu beachten ist, dass der nationale Gesetzgeber<br />
die Möglichkeit hat, die Haftung des Zahlers<br />
weitergehend zu begrenzen, sofern er nicht<br />
in betrügerischer Absicht gehandelt hat und er<br />
seine Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich verletzt<br />
hat, Art. 50 Abs. 2a ZahlRL-V. Hier ist ebenfalls die<br />
Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales<br />
Recht abzuwarten.<br />
3. Ausführungsfristen<br />
Trotz heftiger Kritik der Kreditwirtschaft sieht<br />
der Richtlinienvorschlag in Art. 60 Abs. 1 für Zahlungen,<br />
die vom Zahler in Euro oder einer ande-
en EU-Währung angewiesen werden, eine Ausführungsfrist<br />
von einem Geschäftstag vor. Bis<br />
zum 01.01.2012 können der Zahler und sein<br />
Zahlungsdienstleister eine Ausführungsfrist von<br />
3 Geschäftstagen vereinbaren. Liegt eine Zahlungsanweisung<br />
in Papierform vor, so können diese<br />
Fristen um einen Geschäftstag verlängert werden.<br />
Unklar ist nach der derzeitigen Fassung des Richtlinienvorschlags,<br />
ob für Zahlungsvorgänge, die<br />
vom Zahlungsempfänger initiiert werden (Pull-<br />
Transaktionen), die gleichen Ausführungszeiten<br />
gelten. Insofern ergibt sich ein Widerspruch<br />
zwischen Erwägungsgrund 27 der Richtlinie,<br />
PRAxIsTIPPs:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
der eine Differenzierung vorsieht, und der Vorschrift<br />
des Art. 60 ZahlRL-V, der keine Differenzierung<br />
vornimmt. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass für Pull-Transaktionen die gleichen Ausführungsfristen<br />
zur Anwendung kommen, da die<br />
insoweit differenzierende Vorschrift des Art. 61<br />
durch das EU-Parlament gestrichen wurde. Letztlich<br />
ist aber die endgültige Fassung des Richtlinientexts<br />
abzuwarten.<br />
Zu beachten ist zudem Art. 64 ZahlRL-V, nach<br />
dem es den Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt,<br />
für rein inländische Zahlungsvorgänge kürzere<br />
Ausführungsfristen vorzusehen. £<br />
Beitrag<br />
Auch wenn vielfach davon ausgegangen wird, dass der Richtlinienvorschlag vom EU-Rat unverändert verabschiedet werden<br />
wird, sollte der weitere Verfahrensgang aufmerksam verfolgt werden, da insbesondere der EU-Kommission als auch den<br />
nationalen Gesetzgebern bei der konkreten Ausgestaltung einzelner Vorschriften ein Ermessensspielraum zusteht.<br />
Aufgrund der EU-weiten Harmonisierung des Zahlungsverkehrsrechts fallen bestehende Barrieren für die Erbringung<br />
von Zahlungsdiensten in anderen EU-Mitgliedstaaten weg. Auf der anderen Seite wird die Kreditwirtschaft verstärkt Konkurrenz<br />
durch Unternehmen bekommen, die – ohne eine Bankerlaubnis zu benötigen – Dienstleistungen anbieten dürfen,<br />
die bislang ausschließlich Kreditinstituten vorbehalten sind. Diese Aspekte sollten bei der strategischen Geschäftsplanung<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die Zahlungsdiensterichtlinie sieht umfangreiche Informationspflichten vor, die der Zahlungsdienstleister bei der Erbringung<br />
der Zahlungsdienstleistungen zu beachten hat. Die Erfüllung dieser Informationspflichten wird eine Umgestaltung der Vertragsdokumentation<br />
und Anpassungen der IT-Systeme erfordern. Zudem wird durch die Erfüllung der Informationspflichten mit<br />
einem erhöhten operativen Aufwand und höheren Kosten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zu rechnen sein.<br />
Die derzeit geltenden Ausführungsfristen für innerstaatliche und eine Vielzahl grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge<br />
werden gravierend verkürzt. Objekt: Die technischen PuR, Medium: Systeme Creditreform, müssen an Format: die verkürzten 210x96 Ausführungsfristen mm, Farbe: 4c, Stand: angepasst 20.04. werden. 20<strong>07</strong><br />
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* (gebührenfrei)<br />
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Telefon ���������������<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong> 365<br />
Telefax E-Mail �����������������������
366<br />
Beitrag<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Beispiele etablierter Kreditfabriken<br />
Interview mit den Geschäftsführern etablierter Kreditfabriken – VR Kreditwerk,<br />
KreditServices Nord und STG Transaktionsgesellschaft.<br />
Interviewpartner:<br />
Jochen Speek,<br />
Sprecher des Vorstands,<br />
VR Kreditwerk Hamburg -<br />
Schwäbisch Hall AG.<br />
Andreas Meyer,<br />
Geschäftsführer,<br />
KreditServices Nord GmbH.<br />
Alfred Totzek,<br />
Geschäftsführer,<br />
STG Transaktionsgesellschaft mbH.<br />
I. Einleitung<br />
w Der zunehmende Konkurrenz- und Margendruck<br />
zwingt viele Institute, die Kosten<br />
der Leistungserstellung kritisch zu hinterfragen<br />
und sich mit den Möglichkeiten der Prozessoptimierung<br />
auseinanderzusetzen. Neben<br />
der Möglichkeit, diese Optimierung aus eigener<br />
Kraft durchzuführen, können die Prozesse<br />
auch ganz oder teilweise ausgelagert werden.<br />
Dabei können die Kunden auf verschiedene<br />
Anbieter zurückgreifen. In unserem Interview<br />
stellen sich drei etablierte Kreditfabriken vor.<br />
II. Vorstellung der Gesellschaft<br />
ß<br />
Gründung, Gesellschafter, Anzahl der<br />
Mitarbeiter<br />
Jochen Speek:<br />
Das Kreditwerk entstand im Jahr 2000 durch<br />
den Zusammenschluss der IT- und Processing-<br />
Kompetenzen der Bausparkasse Schwäbisch<br />
Hall AG und der Deutschen Genossenschafts-<br />
Hypothekenbank DG HYP, Hamburg. Heutige<br />
Anteilseigner sind die Bausparkasse Schwäbisch<br />
Hall (60%) und die DZ BANK AG, Frankfurt/Main<br />
(40%). Seit dem 01.01.2006 ist die<br />
Kreditwerk Hypotheken-Management GmbH<br />
Teil des Kreditwerks. Das Tochterunternehmen<br />
mit Sitz in Mannheim ist Ansprech- und Processing-Partner<br />
für die Klienten außerhalb des<br />
genossenschaftlichen FinanzVerbunds.<br />
Die Anzahl der Mitarbeiter im Kreditwerk (inklusive<br />
Hypotheken-Management GmbH) beträgt<br />
rund 2.600.<br />
Andreas Meyer:<br />
Die KreditServices Nord wurde am 01.09.2005<br />
von der Sparkasse Hannover sowie der Norddeutschen<br />
Landesbank (NORD/LB) gegründet.<br />
Beide Gründerinstitute haben die bisherigen<br />
Kreditnachbearbeitungseinheiten für die<br />
Retail-Kreditsachbearbeitung in die KreditSer-<br />
vices Nord ausgelagert. Bei der NORD/LB handelt<br />
es sich hier um die Kreditnachbearbeitung<br />
für die Landessparkasse Braunschweig,<br />
die von der NORD/LB betrieben wird. Mit der<br />
Gründung stand zunächst die Auslagerung<br />
im Vordergrund, für die interne Optimierung/<br />
Zusammenführung sowie die Herstellung der<br />
Mandantenfähigkeit wurden im Gründungsprojekt<br />
die Weichen gestellt, die konkrete<br />
Umsetzung erfolgte/erfolgt durch die Gesellschaft<br />
selbst.<br />
Es sind derzeit an den beiden Standorten<br />
der Gesellschaft ca. 330 MitarbeiterInnen<br />
beschäftigt.<br />
Alfred Totzek:<br />
Die STG Transaktionsgesellschaft mbH wurde<br />
im August 2005 als Marktfolge Dienstleister<br />
der Ostsächsischen Sparkasse Dresden<br />
gegründet.<br />
Zum 01.<strong>08</strong>.2005 wurde der Betrieb der GmbH<br />
zunächst mit den gesamten Marktfolgetätigkeiten<br />
des Dienstleistungs- und Passivgeschäfts<br />
aufgenommen. Dieser umfasst bspw.<br />
folgende Tätigkeiten: Depot-B-Verwaltung,<br />
Bearbeitung von Debit- und Kreditkarten und<br />
Zinsabschlagssteuer. Zum 01.01.2006 folgte die<br />
Integration der Marktfolgetätigkeiten für das<br />
Kreditgeschäft in die GmbH.<br />
Derzeit beschäftigt die STG rd. 230 Mitarbeiter,<br />
wovon ungefähr 90 Mitarbeiter dem<br />
Passiv-Geschäft und ca. 140 Mitarbeiter dem<br />
Aktivgeschäft zuzuordnen sind. Diese Aufgabenbündelung<br />
ist im Übrigen eines der Abgrenzungsmerkmale<br />
zu anderen „Kreditfabriken“.<br />
Auch wenn die STG Transaktionsgesellschaft<br />
mbH sowohl die Tätigkeiten des Aktiv- als auch<br />
des Passivgeschäfts abwickeln kann, beziehen<br />
sich die folgenden Ausführungen insbesondere<br />
auf die Tätigkeiten als „Kreditfabrik“. Der Bereich<br />
„Passiv“ fi ndet indes bei den Aktivitäten der<br />
Gesellschaft eine gleichgewichtete Berücksichtigung.<br />
Die GmbH hat drei Geschäftsführer.
III. Ziele der Auslagerung<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Welche Ziele wurden mit der Auslagerung<br />
verfolgt?<br />
sollen weitere Mandanten aufgenommen<br />
werden?<br />
Ab wann wird dies angeboten bzw.<br />
wie viele Mandanten wurden schon<br />
gefunden?<br />
Jochen Speek:<br />
Bei seiner Gründung wurde das Kreditwerk mit<br />
einem klaren strategischen Auftrag ausgestattet:<br />
Erster Teil des Auftrags war die Schaffung von<br />
Skalen- und Synergieeffekten für die beiden<br />
Gründungsunternehmen, die Bausparkasse<br />
Schwäbisch Hall und die DG HYP. Die erzielten<br />
Kosteneinsparungen belegen den Erfolg: Beispielsweise<br />
gingen bei der Neuanlage eines Bausparvertrags<br />
die Bearbeitungskosten bis 20<strong>07</strong><br />
gegenüber 2000 um rund die Hälfte zurück.<br />
Als zweiter Auftrag wurde formuliert, dass das<br />
Kreditwerk seine Processing-Kapazitäten weiteren<br />
Unternehmen des genossenschaftlichen<br />
FinanzVerbunds anbieten wird. Hiervon profitieren<br />
die an das Kreditwerk angeschlossenen<br />
Volksbanken und Raiffeisenbanken, aber beispielsweise<br />
auch die DZ BANK, die mit Wirkung<br />
zum 01.01.20<strong>07</strong> die Bearbeitung ihres Förderkreditgeschäfts<br />
an das Kreditwerk ausgelagert hat.<br />
Als dritter Auftrag wurde formuliert, dass das<br />
Kreditwerk seine Dienstleistungen langfristig<br />
auch Finanzdienstleistern außerhalb des genossenschaftlichen<br />
FinanzVerbunds anbieten soll.<br />
Seit dem 01.01.2006 steht diesen Unternehmen<br />
das Tochterunternehmen Kreditwerk Hypotheken-Management<br />
GmbH als Ansprechpartner<br />
und Dienstleister zur Verfügung.<br />
Neben den Gründungsunternehmen und der<br />
DZ BANK arbeitet das Kreditwerk im Bereich „Processing<br />
für Genossenschaftsbanken“ zurzeit mit<br />
zwölf Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammen.<br />
Zahlreiche weitere Institute nutzen das<br />
Angebot „Beratung für Banken“, das den Unternehmen<br />
die Möglichkeit gibt, auch unabhängig<br />
von der Entscheidung für oder gegen ein Outsourcing<br />
von der Kredit- und Processing-Kompetenz<br />
der größten deutschen Kreditfabrik zu profitieren.<br />
Die Hypotheken-Management GmbH<br />
arbeitet im Bereich Processing zurzeit im Auftrag<br />
von neun Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />
Andreas Meyer:<br />
Mit der Auslagerung wird von den Gründerinstituten<br />
folgende Zielsetzung verfolgt:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Gemäß der Strategie des DSGV: Konzentration<br />
auf Kerngeschäftsfelder, stärkere Standardisierung<br />
und Harmonisierung.<br />
Hebung von Synergien und Erhöhung der<br />
Produktivität im Leistungsfeld Marktfolge<br />
Kredit.<br />
Kostensenkung durch Reduzierung der<br />
Personal- und IT-Kosten bei gleichzeitiger<br />
Risikominimierung.<br />
Es besteht die Absicht, neue Mandanten zu<br />
akquirieren; dabei handelt es sich primär Sparkassen<br />
aus dem Geschäftsgebiet der KreditServices<br />
Nord (entsprechend dem Verbundgebiet<br />
der NORD/LB handelt es sich hier um die BundesländerNiedersachsen/Mecklenburg-Vorpommern/Sachsen-Anhalt).<br />
Seit ca. Mitte 2005 nutzt eine weitere Sparkasse<br />
die KreditServices Nord – neben den Gründerinstituten<br />
(Sparkasse Hannover und NORD/LB<br />
mit der Landessparkasse zu Braunschweig).<br />
Alfred Totzek:<br />
An sich sind die Motive für die Ausgründung<br />
vielfältig. Besonders hervorheben mag ich an<br />
dieser Stelle folgende Ziele:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Schaffung von Freiräumen in der Sparkasse<br />
zur Konzentration auf das Kerngeschäft der<br />
Sparkasse, nämlich den Vertrieb.<br />
Erhöhung der Effizienz innerhalb der Leistungsproduktion,<br />
und zwar über den Rahmen<br />
hinaus, der teilweise auch bei einer „Inhouse“-<br />
Optimierung erreicht werden kann.<br />
Steigerung der Transparenz über die Leistungserbringung<br />
sowohl in Bezug auf die<br />
Erreichung von Effizienzzielen als auch in<br />
Bezug auf die verursachten Kosten.<br />
Reduktion der Kosten der Leistungserstellung<br />
unabhängig von den Rahmenbedingungen<br />
einer Sparkasse bspw. durch Variabilisierung<br />
der Kosten.<br />
In letzter Konsequenz soll aus den vorgenannten<br />
Zielen die längerfristige Standortsicherung<br />
erreicht werden.<br />
Neben der Abwicklung des Kreditgeschäfts der<br />
Ostsächsischen Sparkasse Dresden stand und<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
367
Beitrag<br />
» Grundsätz<br />
lich bietet sich das<br />
Processing Processing durch<br />
eine Kreditfabrik<br />
insbesondere für<br />
die Kreditklassen<br />
an, die über einen<br />
hohen Standardi<br />
sierungsgrad und<br />
eine hohe Stückzahl<br />
verfügen. «<br />
368 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
steht von vornherein als geschäftspolitisches<br />
Ziel der GmbH die Gewinnung von weiteren<br />
Mandanten im Fokus der Aktivitäten. Nachdem<br />
die tatsächliche Ausgründung der Kreditdienstleistungen<br />
zum 01.01.2006 erfolgte, wurde das<br />
Jahr 2006 zunächst jedoch dazu genutzt, eine<br />
Konsolidierung des Betriebs durchzuführen.<br />
Dabei galt es zu beachten, dass im Rahmen der<br />
Fusion der beiden Sparkassen (Sparkasse Elbtal<br />
Westlausitz und Stadtsparkasse Dresden) und<br />
quasi als Vorstufe für die Auslagerung im April<br />
2005 eine Zusammenlegung der Kredit-Marktfolgetätigkeiten<br />
der beiden Häuser erfolgte.<br />
In diesem Zusammenhang betrachten wir<br />
es als Erfolg, dass bereits im ersten Jahr des<br />
Bestehens ein weiterer Mandant für Teile<br />
unseres Leistungsangebots gewonnen werden<br />
konnte.<br />
ß<br />
Können Mandanten auch Teile des Leistungsangebots<br />
(z. B. Bilanzauswertung)<br />
nutzen?<br />
Jochen Speek:<br />
Banken können ihre vollständige Kreditbearbeitung<br />
an das Kreditwerk auslagern. Genauso<br />
haben Finanzdienstleister aber auch die Möglichkeit,<br />
lediglich Teile des Leistungsangebots zu<br />
nutzen, beispielsweise im Rahmen eines Beratungsmandats<br />
oder, indem sie das Franchise-<br />
Angebot der Hypotheken-Management nutzen.<br />
Dieses gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Kreditbearbeitungsumgebung<br />
durch die Hypotheken-<br />
Management betreiben zu lassen und so flexibel<br />
von den Vorteilen einer prozessoptimierten IT-<br />
Landschaft zu profitieren. Die manuelle Datenpflege<br />
und Datennacherfassung sowie Bonitäts-<br />
und Sicherheitenprüfung sind weitere Beispiele,<br />
wie Banken von den Kompetenzen des Kreditwerks<br />
profitieren können, ohne ihre gesamte<br />
Kreditbearbeitung auszulagern.<br />
Andreas Meyer:<br />
Das Angebot der KreditServices Nord ist modular<br />
nutzbar. Neben dem umfassenden Angebot,<br />
welches von den Gründerinstituten genutzt<br />
wird, stehen als einzelne Module zzt. die Leistungen<br />
„private Baufinanzierung“, „Erstellung<br />
von Jahresabschlussanalysen (Bilanzauswertungen<br />
+ Kapitaldienstrechnung + Jahresabschlusskritik)“,<br />
„Darlehens-buchhaltung“ sowie<br />
die „Erfassung von Sicherheiten zum Aufbau des<br />
Sicherheiten-managementsystems“ im Fokus.<br />
Alfred Totzek:<br />
Selbstverständlich ist es Mandanten grundsätzlich<br />
möglich (so wie bereits geschehen),<br />
auch Teilleistungen in Anspruch zu nehmen.<br />
Wir sehen einen derartigen Schritt als „Türöffner“<br />
zur Erbringung weiterer Dienstleistungen.<br />
Hauptziel ist es aber, die gesamten Marktfolgetätigkeiten<br />
im Kreditgeschäft (aber natürlich<br />
auch im Passivgeschäft) eines Mandanten<br />
zu übernehmen.<br />
IV. Leistungsumfang<br />
ß<br />
ß<br />
Welche Kreditarten können aktuell eingebracht<br />
werden?<br />
Werden die ggf. fehlenden Kreditarten<br />
sukzessive ergänzt?<br />
Jochen Speek:<br />
Der Schwerpunkt des Processing-Portfolios<br />
liegt zzt. auf privaten Immobilienkrediten.<br />
Seit dem 01.01.20<strong>07</strong> ist das Kreditwerk für die<br />
Bearbeitung des Förderkreditgeschäfts der<br />
DZ BANK zuständig. Damit ist auch der Einstieg<br />
ins gewerbliche Förderkreditgeschäft<br />
vollzogen.<br />
Grundsätzlich bietet sich das Processing durch<br />
eine Kreditfabrik insbesondere für die Kreditklassen<br />
an, die über einen hohen Standardisierungsgrad<br />
und eine hohe Stückzahl verfügen.<br />
Dadurch ist Outsourcing auch eine wichtige<br />
Option für den Bereich der kleinteiligen Gewerbekredite.<br />
Diese werden im Portfolio des Kreditwerks<br />
künftig möglicherweise ebenfalls eine<br />
wichtige Rolle spielen.<br />
Für komplexe Gewerbekredite lassen sich<br />
in einer Kreditfabrik dagegen kaum die<br />
Skalen- und Synergieeffekte erzielen, die sich<br />
Finanzdienstleister von einem Outsourcing<br />
versprechen.<br />
Andreas Meyer:<br />
Unsere Kunden können die gesamte Kreditnachbearbeitung<br />
für das sog. Retailkreditgeschäft<br />
(Privat- u. Individualkunden sowie<br />
Geschäfts- u. Gewerbekunden bis hin zu<br />
kleineren Firmenkunden – wobei die Abgrenzungskriterien<br />
von Mandanteninstituten selbst<br />
festzulegen sind) einbringen. Grundsätzlich<br />
kann festgehalten werden, dass sämtliche für<br />
eine standardisierbare Bearbeitung geeig
neten Kreditarten durch die KreditServices<br />
Nord unterstützt werden können.<br />
Soweit sich aus einer Bündelung Effekte ableiten<br />
lassen (Skaleneffekte aus Standardisierung<br />
bzw. arbeitsteiliger Leistungserbringung), kann<br />
die Produktpalette auf Mandantenwunsch<br />
erweitert werden.<br />
Alfred Totzek:<br />
Die STG Transaktionsgesellschaft mbH ist für<br />
die Abwicklung des gesamten Kreditgeschäfts<br />
der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zuständig.<br />
Das Angebotsspektrum umfasst dabei beispielsweise<br />
die Bearbeitung von Allzweck(Klein-<br />
)krediten und schließt die Bearbeitung von<br />
Engagements, bei denen ein Marktfolge-Zweitvotum<br />
erforderlich ist, ebenso ein wie Großkredite.<br />
Dies ist aus unserer Sicht ein weiteres<br />
Alleinstellungsmerkmal im Verhältnis zu anderen<br />
„Kreditfabriken“ und reduziert – nebenbei<br />
bemerkt – die Schnittstellen in dem auslagernden<br />
Institut.<br />
Selbstverständlich bezieht sich dies sowohl auf<br />
das Bestands- als auch auf das Neugeschäft.<br />
ß<br />
Werden die Prozesse im Neu- bzw.<br />
Bestandsgeschäft vollständig (ggf. bis<br />
hin zur Kündigung) abgedeckt?<br />
Jochen Speek:<br />
Die Klienten des Kreditwerks und der Hypotheken-Management<br />
haben die Möglichkeit,<br />
die vollständige Kreditbearbeitung über die<br />
gesamte Kreditlaufzeit an die Kreditfabrik auszulagern<br />
– von der Antragsbearbeitung bis hin<br />
zur vollständigen Rückzahlung und auch bis hin<br />
zu Workout-Aktivitäten. Dabei liegen die Datenhoheit<br />
sowie sämtliche Kontroll- und Weisungsbefugnisse<br />
stets bei der auslagernden Bank.<br />
Andreas Meyer:<br />
Die KreditServices Nord bearbeitet vollständig<br />
bis zu einer evtl. Abgabe des Kunden durch den<br />
Vertrieb an die Abwicklungseinheit. Abgesehen<br />
von Leistungen, die durch Inkassofirmen erbracht<br />
werden können, wurde das für die Abwicklung<br />
erforderliche juristische Know-how bisher nicht<br />
in der KreditServices Nord gebündelt.<br />
Alfred Totzek:<br />
Sanierungs- und Abwicklungskredite werden<br />
nach wie vor in der Sparkasse bearbeitet.<br />
ß<br />
Welche software wird eingesetzt<br />
(Anwendungen von Rechenzentren oder<br />
Eigenentwicklungen)?<br />
Jochen Speek:<br />
Die Herausforderung für die IT-Spezialisten<br />
in der Kreditfabrik ist, ein mandantenfähiges<br />
System aufzubauen, das es erlaubt, sich<br />
mit geringem technischem Aufwand an die<br />
unterschiedlichsten Schnittstellen anzukoppeln.<br />
Das Kreditwerk hat eine Reihe von Maßnahmen<br />
ergriffen, um für seine Klienten die<br />
Anzahl der Schnittstellen und somit die Komplexität<br />
der technologischen Anforderungen<br />
gering zu halten.<br />
So werden zzt. beispielsweise im genossenschaftlichen<br />
FinanzVerbund die technischen<br />
Voraussetzungen für eine besonders unkomplizierte<br />
Aufnahme der Zusammenarbeit mit<br />
dem Kreditwerk geschaffen. Durch die Integration<br />
der Kreditwerk-Prozessstraße in die neuen<br />
Banksysteme der beiden genossenschaftlichen<br />
Rechenzentralen GAD und FIDUCIA werden<br />
Volksbanken und Raiffeisenbanken künftig<br />
ihre Kreditprozesse besonders unkompliziert<br />
an das Kreditwerk auslagern können.<br />
Bei der Entwicklung von IT-Lösungen für das<br />
Kreditprocessing setzen Kreditwerk und Hypotheken-Management<br />
so weit wie möglich auf<br />
Standardsoftware und entsprechen damit<br />
einem Trend, der sich im deutschen Bankenmarkt<br />
seit einigen Jahren mehr und mehr<br />
durchsetzt. Banken, die sich für ein Outsourcing<br />
interessieren, begrüßen es i.d.R., wenn<br />
sich der Processing-Dienstleister am technischen<br />
Marktstandard orientiert, da sich auf<br />
diese Weise die befürchtete Abhängigkeit<br />
vom Insourcer reduziert. Gleichzeitig erhöht<br />
sich durch die Partizipation an der künftigen<br />
Weiterentwicklung der Software-Module die<br />
Investitionssicherheit sowohl für die Kreditfabrik<br />
als auch für die auslagernde Bank.<br />
Andreas Meyer:<br />
Grundsätzlich wird die Kreditnachbearbeitungssoftware<br />
des jeweiligen Mandanten<br />
eingesetzt, wobei hier über die primäre<br />
Ausrichtung auf Sparkassen, die an dem im<br />
Geschäftsgebiet ansässigen Rechenzentrum<br />
(Finanz-IT) angebunden sind, eine Bearbeitung<br />
auf einer einheitlichen/standardisierten<br />
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<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
IT-Plattform sichergestellt wird. Bei der Weiterentwicklung<br />
der standardisierten Kreditnachbearbeitungssoftware<br />
steht die Kredit-<br />
Services Nord in engem Kontakt zur Finanz-IT.<br />
Die KreditServices Nord bringt hier ihr bestehendes<br />
Know-how umfassend ein. Auch für<br />
die fabrikspezifische Auftragssteuerung bzw.<br />
unser Controlling nutzen wie eine am Markt<br />
bereits etablierte Standardsoftware, die aufgrund<br />
unseres Inputs permanent weiterentwickelt<br />
wird.<br />
Alfred Totzek:<br />
Als primäre Software steht uns die Sachbearbeitungssoftware<br />
der Finanz-IT des Verbandsrechenzentrums<br />
zur Verfügung. Dies steht im<br />
Kontext mit der grundsätzlichen Ausrichtung<br />
der Gesellschaft, bewährte IT-Anwendungen<br />
des Verbunds zu nutzen, um auch der primären<br />
Zielgruppe bei der Mandantengewinnung, den<br />
Sparkassen, eine entsprechende Migration zur<br />
STG zu erleichtern.<br />
Bei dem mit Erfolg zur Steuerung eingesetzten<br />
Auftragssteuerungs-, Abrechnungs- und<br />
Controllingtool handelt es sich um eine Eigenentwicklung,<br />
die wir mit einem IT-Partner realisiert<br />
haben.<br />
V. Servicevereinbarungen<br />
ß<br />
ß<br />
Welche servicevereinbarungen werden<br />
mit den abgebenden Kreditinstituten<br />
getroffen (zeitliche, qualitative)?<br />
Wie werden die servicevereinbarungen<br />
überwacht und in welcher Form wird darüber<br />
berichtet?<br />
Jochen Speek:<br />
Die Servicevereinbarungen zwischen dem Kreditwerk<br />
und seinen Klienten umfassen sowohl<br />
zeitliche als auch qualitative Handlungsanweisungen<br />
an die Mitarbeiter in der Kreditfabrik. So<br />
werden im Geschäftsfeld „Processing für Genossenschaftsbanken“<br />
alle Prozesse und Leistungen,<br />
die das Kreditwerk und die auslagernde<br />
Bank gemeinsam definiert haben, im sog. Processing-Handbuch<br />
dokumentiert.<br />
Dieses erfasst alle für die Zusammenarbeit relevanten<br />
Prozesse in sämtlichen Einzelschritten<br />
und möglichen Abweichungen. Das Processing-Handbuch<br />
beschreibt detailliert den Leis-<br />
tungsumfang, der zwischen Bank und Kreditwerk<br />
definiert wurde, und bildet die Grundlage<br />
für die Fakturierung.<br />
Umfang und Frequenz des Reportings ist<br />
Gegenstand der jeweiligen Vereinbarung<br />
zwischen Kreditwerk und dem auslagernden<br />
Institut.<br />
Andreas Meyer:<br />
Für die einzelnen Produkte werden jeweils<br />
unterschiedliche Service-Level-Agreements<br />
hinsichtlich der max. Verweildauer (Durchlaufzeit)<br />
vereinbart. Darüber hinaus wird durch das<br />
KreditServices-Nord-interne IKS (interne Kontrollsystem)<br />
eine hohe Bearbeitungsqualität<br />
sichergestellt, die in ein entsprechendes Qualitätsmanagement<br />
und Risikofrüherkennungssystem<br />
eingebunden ist.<br />
Es findet eine tägliche Überwachung der entsprechenden<br />
Service-Level-Agreements statt.<br />
Die Mandanten erhalten hierüber eine laufende<br />
(i.d.R. monatliche) umfangreiche Berichterstattung.<br />
In diesem Zusammenhang wird ebenfalls<br />
lfd. ein entsprechender Qualitätsbericht<br />
abgeliefert. Über Besonderheiten (wesentliche<br />
Abweichungen, z.B. erhöhter Auftragseingang)<br />
wird dem jeweiligen Mandanten mittels sog.<br />
Ad-hoc-Meldungen berichtet.<br />
Alfred Totzek:<br />
Selbstverständlich wurden zu Beginn der<br />
Auslagerung gegenüber dem Mandanten<br />
Servicelevel vereinbart. Die Vereinbarungen<br />
beziehen sich dabei sowohl auf qualitative<br />
Faktoren (wie beispielsweise Reklamationsquoten)<br />
als auch auf zeitliche Faktoren wie<br />
Bearbeitungs-, aber vor allen Dingen auch<br />
Durchlaufzeiten.<br />
Aus dem o.g. Controllingtool werden monatliche<br />
Berichte über die erreichten Quoten für<br />
die Mandanten erstellt. Berichtet wird dabei<br />
auch über eine mögliche Nichterfüllung bzw.<br />
über Abweichungen vom angestrebten Standard,<br />
so dass die Sparkasse ihren Verpflichtungen<br />
gem. § 25a KWG entsprechend nachkommen<br />
kann.<br />
Die Auslagerung schafft eine hohe Verlässlichkeit<br />
gegenüber den Vertriebsmitarbeitern in<br />
Bezug auf Zeit und Qualität der Bearbeitung<br />
in der Kreditsachbearbeitung.
VI. Mitarbeiter<br />
ß<br />
ß<br />
Welche Qualifikationen sollen Ihre Mitarbeiter<br />
mitbringen?<br />
Wie soll die Qualifikation dauerhaft gesichert<br />
werden?<br />
Jochen Speek:<br />
Der zahlenmäßig größte Teil der Kreditwerk-Mitarbeiter<br />
ist in den Processing-Bereichen tätig.<br />
Beim Großteil dieser Mitarbeiter, die für die Bearbeitung<br />
der Darlehens- und Bausparverträge im<br />
Auftrag unserer Klienten zuständig sind, handelt<br />
es um ausgebildete Bankkaufleute. Darüber<br />
hinaus richtet sich die erforderliche Qualifikation<br />
nach der konkreten Aufgabenstellung.<br />
So bietet das Kreditwerk besonders attraktive<br />
Entwicklungschancen für Mitarbeiter und<br />
angehende Führungskräfte, die das Bankgeschäft<br />
kennen und gleichzeitig ein gesundes<br />
Prozessverständnis und IT-Know-how mitbrin-<br />
<strong>BankPraktiker</strong>.qxp 29.05.20<strong>07</strong> 18:15 Uhr Seite 1<br />
mit flexibler Standardsoftware<br />
für individuelle Lösungen<br />
• Beratungssysteme und<br />
Rechenkerne<br />
gen. Im Bereich des Projektmanagements zählt<br />
neben der Projektmanagement-Erfahrung vor<br />
allem ein tiefgehendes Verständnis für das<br />
jeweils andere Fachgebiet.<br />
Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der<br />
Kreditfabrik sicherzustellen, hat die systematische<br />
Personalentwicklung im Kreditwerk und<br />
der gesamten Unternehmensgruppe Schwäbisch<br />
Hall einen hohen Stellenwert. Zur Aus-<br />
und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften<br />
hat die Bausparkasse Schwäbisch<br />
Hall ein umfangreiches internes Personalentwicklungsprogramm<br />
entwickelt, das auch im<br />
Kreditwerk Anwendung findet.<br />
Andreas Meyer:<br />
Gemäß den arbeitsteiligen Strukturen werden<br />
neben Mitarbeitern mit Bankkauf- bzw. Sparkassenkaufmanns-Ausbildung<br />
auch Mitarbeiter<br />
mit anderen kaufmännischen Ausbildungsgängen<br />
eingesetzt.<br />
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Beitrag<br />
» Der Bündelungsprozess<br />
in der Sparkassenorganisation<br />
im TätigkeitsspektrumKreditnachbearbeitung<br />
steht<br />
erst am Anfang. «<br />
372 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Aufgrund der Anforderungsprofile für die<br />
einzelnen Stellen ist klar beschrieben, welche<br />
Erwartungen zu erfüllen sind. Darüber hinaus<br />
werden durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
die fachspezifischen<br />
Kenntnisse gefestigt bzw. dem lfd. Bedarf<br />
angepasst.<br />
Durch ein internes Weiterbildungskonzept<br />
wird insbesondere die Eigeninitiative des<br />
einzelnen Mitarbeiters gefördert. In unserer<br />
Unternehmensstrategie ist definiert, dass die<br />
MitarbeiterInnen für die KreditServices Nord<br />
als wichtigstes Kapital im Mittelpunkt stehen.<br />
Um den sich hieraus abzuleitenden Anforderungen<br />
gerecht zu werden, wurde u.a. eine<br />
entsprechende Führungsphilosophie aufgestellt<br />
und in die Praxis umgesetzt.<br />
Alfred Totzek:<br />
Auch bei der STG Transaktionsgesellschaft<br />
mbH wird auf die Weiterbildung der Mitarbeiter<br />
großen Wert gelegt, um den Anforderungen<br />
an die Bearbeitung des Kreditgeschäfts<br />
gerecht zu werden. So wurden sowohl in den<br />
Jahren 2006 als auch für 20<strong>07</strong> entsprechende<br />
Maßnahmen budgetiert und auch entsprechend<br />
dem Bedarf umgesetzt. Bereits im Jahr<br />
2006 wurden Weiterbildungsmaßnahmen an<br />
rd. 200 Tagen durchgeführt.<br />
Für alle Arbeitsplätze wurden Anforderungsprofile<br />
definiert. Die Spannbreite reicht<br />
dabei von Bankkaufmann/-frau bis hin zu<br />
Betriebswirten/-innen.<br />
Wir sind sicher, dass die von uns angebotene<br />
Qualität der Leistung, verbunden mit der vorhandenen<br />
Qualifizierung der Mitarbeiter ein<br />
nachhaltiges Verkaufsargument darstellt. Es<br />
ist daher selbstverständlich, diese Qualifikation<br />
auch langfristig auf der Höhe der Zeit zu<br />
halten.<br />
VII. Zukunftsperspektive<br />
ß<br />
Wo sehen sie Ihr Unternehmen in drei<br />
Jahren?<br />
Jochen Speek:<br />
Angesichts des zunehmenden Konkurrenz-<br />
und Margendrucks im Kreditgeschäft gehen<br />
wir davon aus, dass das Outsourcing von<br />
Kreditprozessen in den kommenden Jahren<br />
weiter an Dynamik gewinnen wird.<br />
Als Motive für die Auslagerung werden die<br />
Kosteneinsparungen und -flexibilisierung, die<br />
die Banken durch das Outsourcing erzielen,<br />
weiterhin eine wichtige Rolle spielen, genauso<br />
aber auch die Qualitätsvorteile durch die standardisierte<br />
Bearbeitung und die Möglichkeit,<br />
sich stärker auf seine Kernkompetenzen im<br />
Vertrieb zu konzentrieren.<br />
Unserer Einschätzung nach wird es allerdings<br />
noch eine Weile dauern, bis die Outsourcing-Welle<br />
die Dimensionen erreicht, die<br />
sie im angelsächsischen Raum angenommen<br />
hat. Zu den Gründen für die Zurückhaltung<br />
der Banken bei der Auslagerung ihrer Kreditprozesse<br />
zählt die Tatsache, dass es zzt. nur<br />
wenige etablierte Anbieter gibt, zwischen<br />
deren Angeboten die potenziellen Klienten<br />
wählen können.<br />
Wir gehen davon aus, dass auch in diesem<br />
Geschäftsfeld die Konkurrenz das Geschäft<br />
belebt und dass wir als Marktführer davon profitieren<br />
werden, wenn weitere Kreditfabriken<br />
entstehen, die ihre Dienstleistungen bankenübergreifend<br />
anbieten.<br />
Langfristig haben wir das Ziel, unsere Marktführerschaft<br />
weiter auszubauen. Wir planen,<br />
unseren Marktanteil im privaten Immobilienkreditgeschäft<br />
zu vergrößern, gleichzeitig aber<br />
auch unsere Bedeutung im Umfeld des standardisierten<br />
Gewerbekredits auszuweiten.<br />
Darüber hinaus haben wir vor, unser Processing-Angebot<br />
durch weitere Produktklassen<br />
zu ergänzen und uns über die Darlehensbearbeitung<br />
hinaus noch stärker als Solution Provider<br />
und strategischer Partner für das Kreditgeschäft<br />
zu etablieren.<br />
Andreas Meyer:<br />
Der Bündelungsprozess in der Sparkassenorganisation<br />
im Tätigkeitsspektrum Kreditnachbearbeitung<br />
steht erst am Anfang. Da die<br />
KreditServices Nord zu den ersten Anbietern<br />
zählt, die bereits für größere Sparkassen tätig<br />
sind, ist davon auszugehen, dass sie zu den<br />
Nukleusfirmen zählt, die infolge der weiteren<br />
Bündelungsaktivitäten deutliche Zuwächse<br />
erzielen dürften.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit<br />
relativ geringem Aufwand Sparkassen entsprechend<br />
interessante Angebote unterbreitet<br />
werden können. Vor dem Hintergrund,<br />
dass die konkrete Auslagerung von Kredit-<br />
Back-Offi ce-Leistungen von Sparkassen in<br />
geordneten und damit zeitintensiven Prozessen<br />
erfolgt, planen wir, dass in ca. 3 Jahren<br />
15 – 20 Sparkassen die KreditService Nord in<br />
unterschiedlichster Intensität nutzen.<br />
Aktuell hat sich eine weitere Sparkasse entschieden,<br />
Großteile ihrer Kreditnachbearbeitung<br />
(Privatkundensachbearbeitung und<br />
Darlehensbuchhaltung) an die KreditServices<br />
Nord auszulagern.<br />
Alfred Totzek:<br />
Das (Ober-)Ziel für die nächsten Jahre ist<br />
sicherlich die Gewinnung weiterer Mandanten.<br />
Dies ist verbunden mit dem Anspruch,<br />
die innerbetrieblichen Abläufe weiter zu optimieren,<br />
die Effi zienzen zu steigern und damit<br />
verbundene Kostenvorteile an den Gesellschafter<br />
weiterzugeben.<br />
Daneben arbeiten wir derzeit zusammen mit<br />
der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig an einer<br />
Kooperation im Rahmen der Kreditsachbear-<br />
beitung. Die Ziele sind dabei erstens, an zwei<br />
Standorten unter einer einheitlichen Leitung<br />
(Holdingkonstruktion) Kreditgeschäft für<br />
Dritte abzuwickeln und zweitens, das Kompetenzcenter<br />
der Sachsen Finanzgruppe zu<br />
werden.<br />
Die Herausforderungen, die die Zukunft noch<br />
an uns stellen wird, sind sicherlich nicht zu<br />
unterschätzen. Vor dem Hintergrund des bereits<br />
Geleisteten bin ich mir sicher, dass die STG optimistisch<br />
in die Zukunft blicken kann. £<br />
PRAxIsTIPPs<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Definieren Sie eindeutig Ihren<br />
Bedarf an auszulagernden<br />
Prozessen.<br />
Fordern Sie den Anbieter zur<br />
Abgabe eines konkreten Angebots<br />
auf.<br />
Stimmen Sie mit dem Anbieter adäquate<br />
Servicevereinbarungen ab,<br />
in denen sich Ihre Qualitätsziele<br />
wiederfinden.<br />
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<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
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Beitrag<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Demografi scher Wandel als Initialzündung<br />
für 55plus-Beratung bei der<br />
Naspa<br />
Praxisbericht zur Erschließung der Kundengruppe „55 plus“.<br />
Autor:<br />
Gerhard Wernthaler,<br />
Vorstandsmitglied der<br />
Nassauischen Sparkasse (Naspa),<br />
Wiesbaden.<br />
I. Einleitung<br />
w Die Franzosen formulieren es in dem ihnen<br />
eigenen diplomatischen Charme: Mit 50 Jahren<br />
beginnt das Altsein der Jungen und mit 60<br />
Jahren das Jungsein der Alten. Das ist nicht<br />
nur ein schönes Bonmot, vielmehr bringt diese<br />
Aussage eine gerade für Finanzdienstleister<br />
wichtige Tatsache auf den Punkt: Das Lebensgefühl<br />
und damit zwangsläufi g die Bedürfnisse<br />
der über 50-jährigen haben sich in den<br />
vergangenen Jahren rasant gewandelt. Doch<br />
entsteht mitunter der Eindruck, als seien die<br />
Finanzdienstleister vom Tempo dieser Veränderungsprozesse<br />
überrascht worden. Jedenfalls<br />
sind die Potenziale dieses Markts bislang nicht<br />
ausgeschöpft. Eigentlich erstaunlich, denn die<br />
demografi sche Entwicklung ist seit langem<br />
bekannt. Dass die Zahl der älteren Menschen in<br />
den nächsten Jahren deutlich zunehmen und<br />
ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nachhaltig<br />
steigen wird, gilt als statistisch abgesicherte<br />
Erkenntnis. Schon heute hat jeder dritte Bundesbürger<br />
seinen 55. Geburtstag bereits hinter<br />
sich. Spätestens im Jahr 2050 wird nach Berechnungen<br />
des Statistischen Bundesamts jeder<br />
dritte Deutsche sogar älter als 60 Jahre sein.<br />
II. Zielgruppe mit großem<br />
Potenzial<br />
Ebenso wenig überraschen kann das vergleichsweise<br />
hohe Vermögen der 50plus-Generation.<br />
Wer heute in den Ruhestand tritt, hatte ausreichend<br />
Zeit, um Geld anzusparen und – sofern<br />
vorhanden – seine Immobilie zu entschulden.<br />
Denn zum ersten Mal in der deutschen<br />
Geschichte blieb eine Generation von Rückschlägen<br />
und Vermögensverlusten durch Kriege verschont.<br />
Natürlich gibt es auch heute Rentner, die<br />
mit 500 € pro Monat über die Runden kommen<br />
müssen. Gleichwohl ist es eine statistische Tatsache:<br />
Den über 55-jährigen geht es wirtschaftlich<br />
besser denn je. sie besitzen 70% des Gesamtvermögens<br />
und verwalten 50% der frei verfügbaren<br />
Mittel. Dieser Trend dürfte sich weiter<br />
verstärken, denn jeder dritte Deutsche rechnet<br />
mit einer Erbschaft. Das durchschnittliche Erbalter<br />
liegt heute bei 55 Jahren; das Vermögen, das<br />
Jahr für Jahr in andere Hände übergeht, macht<br />
nicht weniger als 150 Mrd. € aus.<br />
Hinzu kommt das enorme Potenzial aus fälligen<br />
Lebensversicherungen: Rd. 70% der 50- bis<br />
65-jährigen haben eine Lebensversicherung,<br />
die jetzt bzw. in den nächsten Jahren ausgezahlt<br />
wird. Gemäß einer Studie von tns infratest<br />
beträgt der durchschnittliche Auszahlungsbetrag<br />
26.000 €. Das bedeutet ein Anlagevolumen von<br />
rd. 300 Mrd. € in den kommenden Jahren zusätzlich<br />
zu dem großen Potenzial aus Erbschaften.<br />
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb<br />
dieser Markt in der Vergangenheit kaum systematisch<br />
bearbeitet wurde und nennenswerte<br />
Erfolge zumindest bei den Banken bislang eher<br />
Ausnahmen waren. Diese Überlegungen standen<br />
am Anfang des von der Naspa bereits 2005<br />
gestarteten Projekts „55plus-Beratung“, mit dem<br />
sich das Institut mittlerweile als Vorreiter bei der<br />
strategischen und ganzheitlichen Bearbeitung<br />
der interessanten Zielgruppen 50plus, 60plus<br />
und 70plus positioniert hat.<br />
III. Das Betreuungskonzept der<br />
Naspa<br />
1. Lebensgefühl der Generation 55plus<br />
als Grundlage<br />
Tatsächlich wurde die Relevanz der Kundengruppe<br />
im Alter von über 55 Jahren zwar
erkannt, doch schätzten viele Finanzdienstleister<br />
die Bedürfnisse der älteren Kunden falsch<br />
ein. Auch die Ansprache war häufig nicht nach<br />
den Erwartungen der Betroffenen.<br />
Was bedeutet das konkret? In der Vergangenheit<br />
standen zu sehr allein auf das Alter ausgerichtete<br />
Produkte und Dienstleistungen im<br />
Vordergrund. Wer in den Ruhestand tritt oder<br />
bereits aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden<br />
ist, so die Einschätzung, denkt in<br />
erster Linie an eine ausreichende medizinische<br />
Versorgung, an die Absicherung des Pflegefallrisikos<br />
und an die steueroptimierte Übertragung<br />
des Vermögens an die nachfolgende<br />
Generation. Ansonsten wurde den älteren<br />
Kunden allenfalls noch geraten, rechtzeitig<br />
für den seniorengerechten Umbau der Wohnung<br />
zu sparen.<br />
Beschränkt sich die Beratung der 55plus-Generation<br />
allein auf solche Themen, begehen die<br />
Banken einen ähnlichen Fehler wie der Gastronom,<br />
der mit seinem Seniorenschnitzel 60-<br />
oder 70-jährige Gäste zu überzeugen glaubt.<br />
Das Lebensgefühl dieser Generation ist aber<br />
viel differenzierter als vor 20 Jahren. Schampus<br />
statt Seniorenschnitzel, das könnte – plakativ<br />
ausgedrückt – das aktuelle Lifestyle-Motto<br />
der (angehenden) Rentner sein. Sofern die<br />
Gesundheit mitspielt, fühlen sich ältere Menschen<br />
heute im Schnitt um zehn Jahre jünger<br />
als sie tatsächlich sind.<br />
2. Generation 55plus: Eine heterogene<br />
Zielgruppe<br />
Allen Überlegungen zur ganzheitlichen Beratung<br />
der Generation 55plus liegt zugrunde,<br />
dass es sich um eine sehr heterogene Kundengruppe<br />
handelt. Im Grunde sind es drei<br />
Gruppen, auf die das Dienstleistungsangebot<br />
abgestimmt sein muss: 50plus, 60plus<br />
und 70plus. Häufig mangelt es an dieser Differenzierung.<br />
Dabei liegen die unterschiedlichen<br />
Lebenssituationen auf der Hand: Ein<br />
55- oder 60-jähriger steht i.d.R. noch mitten<br />
im Beruf und meist auf dem Höhepunkt seiner<br />
Karriere. Er hat zwangsläufig andere Wünsche<br />
und Prioritäten als ein 70-jähriger Rentner.<br />
Daher unterscheidet die Naspa in ihrem<br />
Ansprachekonzept zwischen den 50- bis 60jährigen,<br />
den 60- bis 70-jährigen und den<br />
über 70-jährigen.<br />
3. Drei Bedarfsfelder: Vorsorge,<br />
Vermögensübertragung, Vermögensoptimierung<br />
Eine ganzheitliche Beratung dieser Gruppen<br />
muss sich auf die drei wichtigsten Bedarfsfelder<br />
konzentrieren. Natürlich spielt die Vorsorge<br />
gegen die erhöhten Risiken des Alters<br />
nach wie vor eine wichtige Rolle. Vor allem<br />
die bei einem möglichen Pflegefall entstehenden<br />
Kosten bereiten den meisten Angehörigen<br />
Sorgen. Im fortgeschrittenen Alter<br />
spüren viele darüber hinaus das Bedürfnis,<br />
Kapitalreserven für eine würdevolle Bestattung<br />
aufzubauen. Im Mittelpunkt des zweiten<br />
Bedarfsfelds steht die Frage nach einer<br />
reibungslosen und steueroptimierten Vermögensübertragung.<br />
Untersuchungen haben<br />
ergeben, dass nur drei Prozent der Bundesbürger<br />
für den Erbfall mit einem einwandfreien<br />
und steuerlich vorteilhaften Testament<br />
vorgesorgt haben. Drittens schließlich<br />
muss die Beratung den geänderten Lebensstil<br />
angemessen berücksichtigen. Genuss, Freizeitaktivitäten<br />
und Fitness haben für ältere<br />
Menschen heute einen sehr hohen Stellenwert.<br />
Um diese Wünsche jederzeit finanzieren<br />
zu können, brauchen ältere Kunden eine<br />
gut strukturierte Geldanlage, die eine kurzfristige<br />
Verfügbarkeit über Teile des Gelds<br />
ebenso im Blick behält wie eine längerfristig<br />
orientierte Vermögensoptimierung.<br />
Sicherlich reicht es nicht aus, nur entsprechende<br />
Angebote im Produktportfolio zu<br />
führen. Über den Erfolg in der Kundengruppe<br />
der über 55-jährigen entscheidet nicht zuletzt<br />
das Einfühlungsvermögen des Beraters. Die<br />
im Rahmen des Naspa-Projekts „55plus-Beratung“<br />
gesammelten Erfahrungen zeigen ganz<br />
klar: Ältere Kunden erwarten von ihrem Berater<br />
nicht nur Sachkompetenz, sondern gleichermaßen<br />
Lebenserfahrung. Sie möchten<br />
auf gleicher Augenhöhe mit dem Berater sprechen.<br />
Presseberichte wie die von einer 30-jährigen<br />
Beraterin, die ihrer 70-jährigen Kundin<br />
mit an Penetranz grenzender Hartnäckigkeit<br />
einen geschlossenen Fonds mit 15 Jahren<br />
Laufzeit verkaufen wollte, sind eben leider<br />
nicht nur Anekdoten. Alle von der Naspa eingesetzten<br />
Berater für die 55plus-Generation<br />
sind daher berufs- und lebenserfahrene Mitarbeiter,<br />
die neben der fachlichen Qualifikation<br />
über die nötige Sensibilität und das Ein-<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Ältere Kunden<br />
erwarten von ihrem<br />
Berater nicht nur<br />
Sachkompetenz, sondern<br />
gleichermaßen<br />
Lebenserfahrung. «<br />
375
Beitrag<br />
» Die NaspaBerater<br />
empfehlen<br />
bei erkennbarem<br />
Bedarf die Klärung<br />
bestimmter Sachverhalte<br />
durch einen<br />
Steuerberater bzw.<br />
Rechtsanwalt. «<br />
1 Meyer-Götz/Meyer-Götz: Das Alles-geregelt-<br />
Buch. Formulare und Checklisten für finanzielle<br />
und persönliche Vorsorge, Deutscher Sparkassen<br />
Verlag GmbH, Stuttgart.<br />
376 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
fühlungsvermögen im Umgang mit älteren<br />
Kunden verfügen.<br />
Die auf diese Altersgruppen spezialisierten<br />
Berater treffen auf ganz bestimmte Einstellungen<br />
ihrer Kunden, die durchaus Vorteile<br />
bergen, selbst wenn sie den Verkauf zumindest<br />
in der Anfangsphase nicht eben erleichtern.<br />
Auf Grund ihrer Lebenserfahrung reagieren<br />
Menschen ab 55 Jahren i.d.R. zunächst zurückhaltend<br />
auf neue Angebote. Der schnelle Produktverkauf<br />
gleich im Anschluss an das erste<br />
Gespräch ist deshalb eher die Ausnahme. Und<br />
die Berater drängen keineswegs darauf, denn<br />
ein solches Verhalten schreckt die meisten<br />
Kunden dieser Zielgruppe ab. Hingegen reagieren<br />
sie positiv, wenn der Produktverkauf<br />
zunächst nicht im Vordergrund des Beratungsgesprächs<br />
steht.<br />
4. Hohe Beratungsqualität als Prävention<br />
vor Abwanderung<br />
Vorteilhaft für den Vertriebserfolg ist zweifellos<br />
die überdurchschnittliche Qualitätsorientierung<br />
der Zielgruppe. Aus ihrer eigenen<br />
privaten und beruflichen Lebenserfahrung<br />
wissen die Betroffenen, dass gute Produkte<br />
und qualifizierte Beratung ihren Preis haben.<br />
Rd. zwei Drittel der 50- bis 70-jährigen sind<br />
daher bereit, für gute Qualität mehr zu zahlen.<br />
Solange die Qualität stimmt und sich die Menschen<br />
dieser Altersgruppe gut aufgehoben<br />
fühlen, halten sie ihrem Kreditinstitut stärker<br />
als jüngere Kunden die Treue. Dies sollte aber<br />
nicht zu der Annahme verleiten, die 55plus-<br />
Generation sei in ihrer Mehrheit grundsätzlich<br />
nicht mehr wechselbereit. So steigt z. B. der<br />
Anteil der Direktbankkunden in dieser Zielgruppe<br />
überdurchschnittlich.<br />
Die Abwanderungsgefahr wird künftig in dem<br />
Maß wachsen, in dem die derzeit noch Berufstätigen,<br />
für die der Umgang mit modernen<br />
Kommunikationsmedien selbstverständlich<br />
ist, in den Ruhestand wechseln. Medien-Ressentiments,<br />
wie sie heute bei älteren Menschen<br />
z.B. gegenüber dem Internet bestehen,<br />
dürften in einigen Jahren kaum noch<br />
ins Gewicht fallen. Mit hoher und vertrauenswürdiger<br />
Beratungsqualität lässt sich dieser<br />
Abwanderungsgefahr aber erfolgreich begegnen,<br />
denn für die meisten Kunden der 55plus-<br />
Generation stellt der Preis allein noch kein<br />
Entscheidungskriterium dar. Wichtiger ist ein<br />
persönliches Vertrauensverhältnis zum Berater,<br />
das Direktbanken auf die Distanz kaum<br />
aufbauen können.<br />
Schon die ersten Erfahrungen der Naspa<br />
haben gezeigt: Die Kunden reagieren ausgesprochen<br />
positiv auf die aktive Ansprache. Die<br />
Gespräche verlaufen überwiegend in einer sehr<br />
angenehmen Atmosphäre. Im ersten Schritt<br />
erhalten die Kunden Lebensphasen-bezogene<br />
Informationen - z.B. mit Hilfe des Naspa<br />
Zukunfts-Checks (Abb. 1). Bewährt hat sich<br />
überdies das „Alles-geregelt-Buch“ 1 , in dem der<br />
Kunde Formulare und Checklisten für die finanzielle<br />
und persönliche Vorsorge findet. Oft wird<br />
er mit Hilfe dieses Buchs erst für bestimmte<br />
Themen sensibilisiert, wie z. B. Patienten- oder<br />
Betreuungsverfügungen.<br />
5. Kontinuierliche Begleitung der<br />
Kunden nötig<br />
Darüber hinaus sprechen die Naspa-Spezialberater<br />
mit ihren Kunden über deren Wünsche,<br />
Ziele und familiären Verhältnisse sowie<br />
über das finanzielle Umfeld. Wie stellt sich die<br />
Einkommens- und <strong>Ausgabe</strong>nsituation dar? Ist<br />
Immobilienvermögen vorhanden? Sind größere<br />
Geldeingänge aus Lebensversicherungen<br />
oder Erbschaften zu erwarten? Hat der Kunde<br />
für sich und seine Angehörigen ausreichend<br />
vorgesorgt?<br />
Die Antworten auf diese und weitere Fragen liefern<br />
die Grundlage für ganzheitliche und individuelle<br />
Lösungen, die sowohl generelle Tipps<br />
enthalten als auch konkrete Optimierungsmöglichkeiten<br />
für die Vermögenssituation aufzeigen.<br />
Ausgeschlossen ist lediglich die Beratung<br />
in Steuer- und Rechtsfragen. Die Naspa-Berater<br />
empfehlen bei erkennbarem Bedarf jedoch die<br />
Klärung bestimmter Sachverhalte durch einen<br />
Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.<br />
Innerhalb der Kundengruppe ändern sich<br />
– abhängig vom Lebensalter – im Laufe der<br />
Zeit sowohl die persönlichen Ziele und Wünsche<br />
wie der Bedarf. Für die 55- bis 70-jährigen<br />
stehen auf der einen Seite die meisten Fälligkeiten<br />
und Erbschaften an. Auf der anderen<br />
Seite müssen sie sich auf neue Lebenssituationen<br />
einstellen, was Auswirkungen auf die Versicherungssituation,<br />
die Vermögensoptimie-
ung und die Wohnsituation haben kann. Für<br />
die über 70- bis 85-jährigen wiederum rücken<br />
Vermögensübertragung, Nachlassregelungen<br />
sowie Sterbegeld- und Bestattungsvorsorgeversicherungen<br />
in den Fokus.<br />
Daher begleiten die 55plus-Berater ihre<br />
Kunden kontinuierlich. So ist mind. ein Jahresgespräch<br />
vorgesehen, um die vereinbarten<br />
Ziele zu prüfen und die Strategien an<br />
veränderte Situationen anzupassen. Darüber<br />
hinaus suchen die Berater bei aktuellen<br />
Anlässen - wie etwa im Fall von steuerlichen<br />
oder rechtlichen Änderungen - das intensive<br />
Gespräch mit ihren Kunden. Daneben gibt<br />
es regelmäßig Veranstaltungen zu Themen<br />
wie z.B. Erben und Vererben oder Alterssicherung,<br />
die auf starke Nachfrage stoßen:<br />
Bis zu 600 Besucher haben wir dabei zu<br />
Gast. Hier profitieren die Kunden vom Knowhow<br />
der im Naspa-Private Banking tätigen<br />
Vermögensnachfolgeplaner.<br />
6. Vermögensnachfolgeplanung als<br />
wichtiger Bestandteil des Betreuungskonzepts<br />
Ziel der Vermögensnachfolgeplanung ist es,<br />
das private Vermögen und gegebenenfalls<br />
das unternehmerische Lebenswerk der Kunden<br />
optimal an die nachfolgende Generation zu<br />
übertragen – ohne Streit und mit geringstmöglicher<br />
Steuerlast. Fakt ist: Etwa 77% der Bundesbürger<br />
haben kein Testament gemacht.<br />
Und liegt ein Testament vor, erweist es sich in<br />
den meisten Fällen als mangelhaft und nachteilig<br />
für die Erben.<br />
Im ersten Schritt geht es zunächst nicht nur<br />
darum, zusammen mit dem Kunden die notwendigen<br />
testamentarischen Regelungen zu<br />
treffen, sondern das Vermögen auf der Grundlage<br />
einer intensiven Analyse zu ordnen und<br />
zu strukturieren. Dabei stehen neben steuerlichen<br />
Fragen in erster Linie die persönlichen<br />
Wünsche und Ziele der Kunden im<br />
Vordergrund.<br />
Die präzise Bestandsaufnahme ist Voraussetzung<br />
für eine individuelle Strategie, die<br />
gemeinsam mit dem Kunden entwickelt wird.<br />
Zu den Zielen können z.B. die Versorgung des<br />
überlebenden Partners, die Einbeziehung der<br />
Enkelkinder in den Kreis der Erben, die Ver-<br />
meidung von Konflikten unter den Nachkommen<br />
und die Minimierung der Erbschaftsteuer<br />
gehören. In der nächsten Phase beginnen die<br />
Vermögensnachfolgeplaner mit der Umsetzung<br />
ihrer Empfehlungen. In den Folgejahren<br />
wird die Strategie regelmäßig auf ihre<br />
Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls<br />
nachjustiert.<br />
In manchen Fällen stehen keine unmittelbaren<br />
Erben bereit, und so könnte das Vermögen an<br />
sehr entfernte Verwandte übergehen, was<br />
nicht immer im Sinne des Erblassers ist. Dann<br />
kann die Gründung einer Stiftung eine Lösung<br />
sein. Stiftungen können zu Lebzeiten oder von<br />
Todes wegen errichtet werden. Eine Stiftung<br />
zu Lebzeiten zu errichten hat für den Stifter<br />
einige Vorteile: Er erlebt die Arbeit seiner Stiftung<br />
noch selbst und kann die Erfolge genießen.<br />
Er kann aktiv mitwirken und der Stiftung<br />
seine Erfahrung zur Verfügung stellen. Gerade<br />
nach dem Rückzug aus dem Berufsleben bietet<br />
eine Stiftung dem Stifter ein Forum, sich engagiert<br />
für seine Ideen einzusetzen.<br />
Mit eigenem Know-how und – wo erforderlich<br />
– unter Einbeziehung externer Kompetenz<br />
managen die Vermögensnachfolgeplaner<br />
der Naspa eine Stiftung von Anfang an:<br />
Von der allgemeinen Stiftungsberatung, der<br />
Steuer- und Rechtsberatung durch externe<br />
Partner, der Entwicklung des Stiftungszwecks<br />
und der Erstellung von Stiftungsgeschäft und<br />
Satzung über Behördengänge, Organisation<br />
und Verwaltung der Stiftung bis hin zum professionellen<br />
Management des Stiftungsvermögens<br />
reicht das Angebot.<br />
III. Fazit<br />
Im Herbst 2006 haben wir unser Konzept der<br />
55plus-Beratung in zwei moderierten Fokusgruppen<br />
mit jeweils 25 Kunden überprüft. Das<br />
Ergebnis hat uns bestätigt, dass wir auf dem<br />
richtigen Weg sind: Unser Ansatz stößt auf<br />
große Resonanz bei den Kunden; der Zuspruch<br />
hat unsere Erwartungen voll bestätigt. Anregungen<br />
aus diesem Kreis wie z. B. der Wunsch<br />
nach stärker alters- und behindertengerechter<br />
Ausstattung der Geschäftsstellen werden wir<br />
aufgreifen. Erfreulich: Gelobt haben die Kunden<br />
insbesondere die hohe Professionalität der<br />
55plus-Beraterinnen und -Berater.<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Im ersten Schritt<br />
geht es nicht nur<br />
darum, zusammen<br />
mit dem Kunden<br />
die notwendigen<br />
testamentarischen<br />
Regelungen zu treffen,<br />
sondern das<br />
Vermögen auf der<br />
Grundlage einer<br />
intensiven Analyse<br />
zu ordnen und zu<br />
strukturieren. «<br />
377
Beitrag<br />
378 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Keine Frage, die Beratung der „Best Agers“,<br />
wie die Zielgruppe der über 55-jährigen bisweilen<br />
genannt wird, erfordert Erfahrung<br />
und Fingerspitzengefühl. Dazu gehört nicht<br />
zuletzt das Wissen um die absoluten K.O.-<br />
PRAxIsTIPPs:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Typische Produkte für die 55 plus-Generation<br />
Rentenversicherung mit sofort beginnender Rente.<br />
Auszahlpläne.<br />
Fondsvermögensverwaltung.<br />
Pflegeversicherung.<br />
Sterbegeld-/Bestattungsversicherung.<br />
Was 55plus-Kunden wünschen<br />
Beratung auf Augenhöhe.<br />
Kompetenz und Lebenserfahrung seitens des Beraters.<br />
Qualitativ hochwertige Produkte.<br />
Sicherheit und gute Verfügbarkeit des angelegten Kapitals.<br />
Absicherung des Pflegerisikos.<br />
Fundierte Praxis-Informationen rund ums Vererben.<br />
Vorkehrungen treffen, um „der Familie nicht zur Last zu fallen“.<br />
Was 55plus-Kunden ablehnen<br />
„Senioren-Produkte“.<br />
Ungeduldiger Verkaufsdruck.<br />
Kriterien. Ganz oben auf der Liste steht vor<br />
diesem Hintergrund das Angebot von speziellen<br />
Seniorenprodukten. Denn wer sich nicht<br />
als Senior fühlt, möchte auch nicht als solcher<br />
angesprochen werden. £<br />
Unsensibles Vorgehen der Berater (gleich im ersten Gespräch heikle Themen wie<br />
Vollmachten, Sterbefall, Nachfolge ansprechen).<br />
Berater, die ihre Kunden in die „Seniorenecke“ drängen und nicht das differenzierte<br />
Lebensgefühl der 55plus-Generation berücksichtigen.
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
I. Der Fall<br />
w Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen<br />
Mitarbeiter der D-Bank, Stuttgart, wegen<br />
Untreue, Betrug und Urkundenfälschung<br />
gem. §§ 266, 263, 267 StGB mit einem Schadenvolumen<br />
von über 1 Mio. € Anklage vor<br />
dem Landgericht Stuttgart erhoben (14 KLs<br />
156 Js 35612/04).<br />
Der Angeklagte hatte Kontokorrentkonten<br />
für 16 fi ktive Kunden eröff net und hierauf –<br />
jeweils Rahmen seiner Kreditkompetenz –<br />
- Kredite eingeräumt und ausgereicht. Das<br />
4-Augen-Prinzip war in der D-Bank so eingerichtet,<br />
dass der jeweils andere Mitarbeiter die<br />
Transaktion nach Prüfung durch Eingabe einer<br />
Legitimation in Form eines Passworts freizugeben<br />
hatte.<br />
Der Angeklagte spähte die Passwörter von<br />
Kollegen durch „Blicke über deren Schultern“<br />
aus. Im komplexen System fi ktiver Konten des<br />
Angeklagten war es stets dem Zufall überlassen,<br />
auf welches Konto er unter Ausnutzung<br />
der jeweils eingeräumten Kredite als nächstes<br />
durch Barabhebungen, Auszahlungen oder<br />
Überweisungen zugreifen würde.<br />
Über die Kreditmittel verfügte er auch durch<br />
Barabhebungen, nachdem er andere Mitar-<br />
PRAxIsTIPPs:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Praxisfall Bankenstrafrecht<br />
Missbrauch des Vier-Augen-Prinzips durch den Kundenberater.<br />
beiter der Bank zur Ausstellung und Übersendung<br />
von EC- bzw. Bankkundenkarten an<br />
seine Privatadresse (unter „c/o“ des fi ktiven<br />
Namens des angeblich Kontoberechtigten)<br />
veranlasste. So gelangte er an die jeweiligen<br />
PIN-Nummern dieser Konten.<br />
II. Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft<br />
Der Angeklagte hat seine Vermögensbetreuungspfl<br />
icht aus seinem Anstellungsvertrag missbraucht,<br />
seine Kollegen getäuscht und dadurch<br />
jeweils Schaden verursacht und gefälschte<br />
Dokumente hergestellt und verwendet.<br />
III. Risikohinweise<br />
Es ist sicherzustellen, dass ein Missbrauch elektronisch<br />
gespeicherter Daten verhindert wird,<br />
insbesondere, soweit mit diesen die Erfüllung<br />
von Kontrollpfl ichten dokumentiert wird,<br />
Versuche, in Gesprächen nach Aufdeckung<br />
und vor Erstattung der Strafanzeige „interne“<br />
Lösungen mit kriminellen Mitarbeitern zu<br />
fi nden, führen nicht selten zu – später kaum<br />
mehr revidierbaren – Vermögensverschiebungen<br />
durch die Täter. £<br />
Autoren:<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Dr. Hans Richter,<br />
Oberstaatsanwalt, Leiter Abteilung<br />
Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />
Stuttgart und Staatsanwältin<br />
Anke Hadamitzky,<br />
stv. Abteilungsleiterin<br />
» Versuche, in<br />
Gesprächen nach<br />
Aufdeckung und vor<br />
Erstattung der Strafanzeige<br />
„interne“<br />
Lösungen mit kriminellenMitarbeitern<br />
zu fi nden,<br />
führen nicht selten<br />
zu Vermögensverschiebungen<br />
durch die Täter. «<br />
Organisations- und Überwachungsmechanismen müssen eingerichtet und laufend auf Effizienz geprüft werden.<br />
Verletzungen dieses Gebots können bei den Verantwortlichen für die Einrichtung und/oder Überwachung solcher Sicherungsmaßnahmen<br />
Strafbarkeit wegen Untreue gem. § 266 StGB begründen.<br />
Schadensersatzansprüche der Bank gegen kriminelle Mitarbeiter aufgrund zivilrechtlicher Haftung (über §§ 823 Abs. 2<br />
BGB, 266, 263, 267 StGB) können durch frühzeitige Sicherstellung von Vermögen bei Verdächtigen durch die Staatsanwaltschaft<br />
werthaltig bleiben.<br />
379
Seminarvorschau 20<strong>07</strong><br />
Aktuelle Infos zu weiteren Themen entnehmen Sie bitte unserer Homepage<br />
Der spezialisierte Seminaranbieter<br />
Datum Ort Seminar €<br />
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Anmeldung bestellung bestellung<br />
15.10.<strong>07</strong> Frankfurt Stress- und Backtesting – MaRisk-konforme Überprüfung von Risikoannahmen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
16.10.<strong>07</strong> Frankfurt Bepreisungsstrategien für das Adressausfallrisiko 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
16.10.<strong>07</strong> Frankfurt Geschäftsprozessoptimierung in Stäben (Personal, Controlling, Interne Revision etc.) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
17.10.<strong>07</strong> Frankfurt Outsourcing von Geschäftsbereichen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
15-16.10.<strong>07</strong> Heidelberg Krisen-Tage 20<strong>07</strong>: Gegen-/Miteinander von Verwalter und Bank 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
17.10.<strong>07</strong> Heidelberg Verkauf von notleidenden Krediten? Praxisberichte 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
18.-19.10.<strong>07</strong> Heidelberg 7. Heidelberger Bankrecht-Tage: Schwerpunkt Kreditgeschäft 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
17.10.<strong>07</strong> Frankfurt Grundsatz II-Neuregelungen im Lichte der neuen Liquiditätsverordnung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
18.10.<strong>07</strong> Frankfurt Kalkulation und Disposition unsicherer Zahlungsströme 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
22.10.<strong>07</strong> Frankfurt Neue PrüfbV für die Abschlussprüfung 20<strong>07</strong> 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
22.10.<strong>07</strong> Frankfurt Projektbericht: Vereinheitlichtes Vorstands-Berichtswesen 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
23.10.<strong>07</strong> Frankfurt Aufsichtsgespräche erfolgreich gestalten – Mit BaFin und Bundesbank 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
24.10.<strong>07</strong> Frankfurt Eckpunkte der neuen SolvV für das Kreditgeschäft 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
25.-26.10.<strong>07</strong> Frankfurt MaRisk-Umsetzungsprüfungen der Bundesbank 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
23.10.<strong>07</strong> Hannover Kreditsicherheiten I: Grundschulden und weitere Sachsicherheiten 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
24.10.<strong>07</strong> Hannover Kreditsicherheiten II: Bürgschaften und weitere Personalsicherheiten 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
25.10.<strong>07</strong> Hannover Sicherheitenverwertung effizient und rechtssicher 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
23.-24.10.<strong>07</strong> Frankfurt IFRS-Abschlüsse in der Bonitätsprüfung 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
25.-26.10.<strong>07</strong> Frankfurt Risikofrüherkennung mittels BWA-Analyse 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
5.11.20<strong>07</strong> Frankfurt Effiziente Prozesse in der Immobilienfinanzierung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
6.11.<strong>07</strong> Frankfurt Baufinanzierung: Rechtsfragen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
7.11.<strong>07</strong> Frankfurt Baufinanzierung: Erbbaurecht & Abt. II 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
8.11.<strong>07</strong> Frankfurt Beleihungswertermittlung – Sicherheitenbewertung i.d. Bau-/Immobilienfinanzierung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
6.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Neue Vorgaben der Bankenaufsicht für Immobilienfinanzierungen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
7.-8.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Manipulationen im Immobiliengeschäft 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
7.11.<strong>07</strong> Frankfurt MaRisk-Prüfungs-Check – 2 Mitglieder des MaRisk-Fachgremiums 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
7.-8.11.<strong>07</strong> Frankfurt Prüfungsfeste MaRisk-Strategien 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
5.-6.11.<strong>07</strong> Frankfurt Neue GroMiKV: Neuerungen · Auslegungsfragen · Umsetzungshinweise 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
8.11.<strong>07</strong> Frankfurt Zinsentwicklungen 20<strong>07</strong>/20<strong>08</strong>: Verstehen & Prognostizieren 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
12.-13.11.<strong>07</strong> Köln Compliance nach Umsetzung der MiFID – Neue WpHG-Pflichten 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
14.-15.11.<strong>07</strong> Köln Geldwäscheprävention vor dem Hintergrund der GWG-Novelle 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
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betreffenden Seminare an<br />
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Seminarprospekte direkt nach Erscheinen<br />
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Anmeldung bestellung bestellung<br />
12.11.<strong>07</strong> Berlin Sanierung von Krisenengagements 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
13.11.<strong>07</strong> Berlin Insolvenz des Firmenkunden 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
14.11.<strong>07</strong> Berlin Verbraucherinsolvenzen 20<strong>08</strong>: Insolvenz von Verbrauchern 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
15.11.<strong>07</strong> Berlin Insolvenz von Selbständigen/Freiberuflern 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
12.-13.11.<strong>07</strong> Frankfurt 8. Fachtagung: Unregelmäßigkeiten in Banken und Sparkassen 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
14.11.<strong>07</strong> Frankfurt Gefährdungsanalysen – Betrugsrisiken: Praxiserprobtes 8-Phasen-Modell 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
15.11.<strong>07</strong> Frankfurt IKS – im Fokus der Bankenaufsicht 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
13.-14.11.<strong>07</strong> Frankfurt Sicherheiten-Management gemäß neuer SolvV 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
14.11.<strong>07</strong> Frankfurt Sicherheiten-Überwachungspflichten nach MaRisk 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
19.-20.11.<strong>07</strong> Frankfurt Problemkredit-Management 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Anlassbezogene Sicherheiten-Außenprüfungen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
22.-23.11.<strong>07</strong> Frankfurt Bilanzmanipulationen & Gesteuerte Kundeninsolvenzen 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
20.11.<strong>07</strong> Frankfurt Mitarbeiterbetrug in Geschäftsstellen (Früherkennung, Präventionsmaßnahmen etc.) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Unzulässige Handelspraktiken zur Kaschierung von Marktfehleinschätzungen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
20.11.<strong>07</strong> Frankfurt System- und Prozessprüfungen im Kreditgeschäft 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Prüfung der neu organisierten Problemkredit-Bereiche 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
22.11.<strong>07</strong> Frankfurt Rating-/Scoring-Prozesse: Implementierung und Prüfung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
23.11.<strong>07</strong> Frankfurt Neue qualitative und quantitative Offenlegungspflichten der SolvV 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
20.11.<strong>07</strong> Frankfurt Verbraucherdarlehen 20<strong>07</strong>: Effektivzins, Zinsanpassung etc. 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
22.11.<strong>07</strong> Frankfurt Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen über Kick-Backs 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
26.-27.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Effektives Kreditrisiko-Controlling 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
26.-27.11.<strong>07</strong> Frankfurt FCH-Praktikertagung – Kreditsicherungsrecht 20<strong>07</strong> 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
28.11.<strong>07</strong> Frankfurt Rechtssicheres Avalgeschäft 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
29.-30.11.<strong>07</strong> Frankfurt Gesellschaftsrecht für das Firmenkundengeschäft: GmbH-Reform, Ltd. etc. 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
27.11.<strong>07</strong> Düsseldorf MaRisk-konforme Einrichtung eines Liquiditätscontrolling (inkl. neuer LiqV) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
28.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Liquiditätsrisikomanagement – Risikoorientierte Prüfung und Beurteilung 450,00 ❑ ❑ ❑<br />
29.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Zinsrisikomanagement (Offenlegungsanforderungen gemäß SolvV etc.) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
28.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Bauträgerfinanzierung – kompakt 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
29.11.<strong>07</strong> Frankfurt Effektive Frühwarnverfahren und -prozesse im Praxiseinsatz 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
4.12.20<strong>07</strong> Frankfurt Kreditportfoliomanagement und Kredit-Treasury-Produkte 580,00 ❑ ❑ ❑<br />
6.-7.12.<strong>07</strong> Frankfurt Revision des Retailbanking – Neue Entwicklungen und Prüfungsansätze 990,00 ❑ ❑ ❑<br />
FOTO: PIXELQUELLE.DE
382<br />
Beitrag<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
„Hat das eigentlich etwas mit<br />
Scientology zu tun?“<br />
Orientierungshilfen im „Supermarkt“ von Psycho- und Persönlichkeitstrainings<br />
Autoren:<br />
Udo Schuster,<br />
Dipl.-Immobilienwirt (DIA),<br />
Abteilungsdirektor in<br />
einer deutschen Großbank.<br />
Bernd Dürholt,<br />
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)/<br />
Dipl.-Religionspädagoge (FH) 1 .<br />
» Banken und Sparkassen<br />
investieren<br />
jedes Jahr viel Geld<br />
in die Weiterbildung<br />
ihrer Mitarbeiter. «<br />
1 Beide Autoren sind Vorstandsmitglieder der<br />
I nitiative zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit<br />
und religiösen Extremismus e.V. und seit vielen<br />
Jahren ehrenamtlich in der Beratungs- und Betroff<br />
enenarbeit tätig.<br />
2 Vertiefende Literaturhinweise: Hemminger,<br />
Eine Erfolgspersönlichkeit entwickeln? – Psychokurse<br />
und Erfolgstechniken in der Wirtschaft,<br />
EZW Information Nr. 132 VII 1996; Utsch<br />
(Hrsg), Erfolg, Optimismus, Gewinn – Erfolgstrainings<br />
Motivationsgurus und Strukturvertriebe<br />
auf dem Prüfstand, EZW Texte Nr. 164,<br />
2002; Arbeitskreis Sekten e.V., Du schaff st<br />
alles, mach was aus Dir – Kritischer Umgang<br />
mit Kursen zur Persönlichkeitsentwicklung, Tagungsbericht<br />
1999; Schwertfeger, Der Griff nach<br />
der Psyche – Was umstrittene Persönlichkeitstrainer<br />
in Unternehmen anrichten, 1998, Endbericht<br />
der Enquete Kommission, Sogenannte<br />
Sekten und Psychogruppen 1998, Ministerpräsidentin<br />
des Landes Schleswig-Holstein, Sekten,<br />
Psycho gruppen und religiöse Gemeinschaften<br />
in Schleswig-Holstein, 4. Bericht 2001.<br />
I. Einleitung<br />
w Banken und Sparkassen investieren jedes<br />
Jahr viel Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.<br />
Dabei geht es um Fachkompetenz, aber<br />
auch darum, soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit<br />
sowie Akquisitionsgeschick<br />
und Abschlussstärke zu verbessern. Generelles<br />
Ziel ist es, den Geschäftserfolg sicherzustellen<br />
und zu steigern. Das ist sinnvoll und legitim.<br />
Gut ausgebildete Mitarbeiter sollen dabei<br />
die Visitenkarte des Unternehmens sein.<br />
Sie planen ein Seminar mit externen Trainern?<br />
In der Personalabteilung liegen Ihnen mehrere<br />
konkrete Angebote vor, die Sie vergleichen<br />
möchten? Sie wollen prüfen, ob ein Seminar<br />
Ihre Erwartungen erfüllt hat?<br />
Da kann man auf negative Schlagzeilen verzichten<br />
und es sind wohl auch nicht Headlines<br />
der folgenden Art, die sich eine seriöse<br />
Bank vorstellt:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
In einem Politmagazin eines öffentlich rechtlichen<br />
Senders wird berichtet, dass über den<br />
Bankschalter Publikationen eines dubiosen<br />
Psychotrainings verkauft wurden.<br />
Eine wenig erfolgreiche Werbung ist es wohl<br />
auch, wenn in der Wochenendausgabe einer<br />
großen süddeutschen Tageszeitung erwähnt<br />
wird, dass man als Kreditinstitut seine Mitarbeiter<br />
für teueres Geld auf ein Persönlichkeitsseminar<br />
schickt, dessen Methoden viele<br />
Teilnehmer nicht als Erfolgs-, sondern als<br />
Entmündigungstraining betrachten.<br />
Sicherlich ist es auch keine Werbung der<br />
Spitzenklasse, wenn das Kreditinstitut dann<br />
auch noch unter voller Namensnennung in<br />
ein Buch „Was umstrittene Persönlichkeitstrainer<br />
in Unternehmen anrichten“ Eingang<br />
findet.<br />
Deshalb ist es wichtig, die „Spreu vom Weizen“<br />
zu trennen. In den letzten Jahren ist der Markt<br />
der Angebote von Psychotrainings, Managementkursen<br />
und Methoden zur Persönlichkeitsentwicklung<br />
aber unüberschaubar geworden.<br />
Nicht alles, was dort angeboten wird, hält,<br />
was eine professionell aufgemachte Werbung<br />
verspricht. Im günstigsten Fall werden Erwartungen<br />
nur enttäuscht und das Unternehmen<br />
hat sein Weiterbildungsbudget für ein<br />
schlechtes Produkt ausgegeben.<br />
Oftmals jedoch können derartige Angebote<br />
schwerwiegende Folgen für das berufl iche<br />
und private Leben haben. Gleichzeitig versuchen<br />
unseriöse Kurs- und Therapieanbieter, mit<br />
Referenzen aus der Kreditwirtschaft und Finanzdienstleistung<br />
ihren Angeboten einen seriösen<br />
Anschein zu geben.<br />
Dieser Beitrag soll Informationen und Parameter<br />
liefern, mit denen jeder selbst prüfen kann,<br />
ob es sich um ein seriöses Angebot handelt. Er<br />
kann nur eine erste Information darstellen 2 .<br />
Erfahrungsbericht aus der Praxis:<br />
„Professioneller Umgang mit anderen, keine<br />
zwischenmenschlichen Probleme mehr, sei es<br />
am Arbeitsplatz, in der Mitarbeiterführung, in<br />
der Familie oder in der Schule.“<br />
Das verspricht ein „Mind-Coach“. Nachdem er<br />
mit ihm persönlich befreundet ist und selbst<br />
bereits mehrere Trainings besucht hat, lädt<br />
ihn der Geschäftsführer eines Finanzdienstleisters<br />
zu einem Trainingswochenende für<br />
seine Mitarbeiter ein.<br />
Die Teilnahme ist für alle verpfl ichtend. Der<br />
Trainer stellt dort ein von ihm angeblich selbst<br />
entwickeltes Programm vor, das helfen soll,<br />
Potenziale der einzelnen Mitarbeiter zu erkennen<br />
und freizusetzen.<br />
Zunächst müssen alle Teilnehmer einen schriftlichen<br />
Persönlichkeitstest ausfüllen. Daraufhin<br />
erfolgt die Einteilung der Mitarbeiter in
verschiedene Wesensarten. Dies geschieht<br />
nicht etwa anonym, sondern in Gegenwart der<br />
Geschäftsführung und der anderen Teilnehmer.<br />
Holzschnittartig werden Verhaltensregeln an<br />
die Hand gegeben, um Konflikte zu vermeiden.<br />
Konfrontativ erfolgt die Vorstellung des Selbstbilds<br />
einzelner Teilnehmer und das Feedback<br />
mittels Fremdbild der anderen. Teilnehmer, die<br />
sich kritisch zu den schablonenhaften Persönlichkeitsmodellen<br />
äußern oder an einzelnen<br />
Übungen nicht teilnehmen wollen, werden vor<br />
dem Plenum angegangen und es werden ihnen<br />
arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.<br />
Zwei Teilnehmer werden aufgrund ihrer kritischen<br />
Einstellung immer wieder vor den<br />
anderen vorgeführt. Beide verlassen nach<br />
diesem Wochenende das Unternehmen.<br />
Das eigentliche Grundproblem mangelnder<br />
Erträge und Akquisitionserfolge wird dadurch<br />
nicht gelöst. Bei den Mitarbeitern macht sich<br />
vielmehr große Verunsicherung breit. Statt<br />
die Teambildung zu fördern und die Kollegen<br />
enger miteinander zu verbinden, regieren<br />
Misstrauen und persönliche Verletztheit.<br />
Zwischenzeitlich wurde der Geschäftsführer<br />
aufgrund anhaltender geschäftlicher Erfolglosigkeit<br />
entlassen.<br />
Tabelle 1 : Beispiele für Versprechen der Anbieter<br />
Dieses Beispiel zeigt, dass vollmundige Versprechen,<br />
laienhafte Schematisierung und<br />
die Missachtung persönlicher Autonomie der<br />
Teilnehmer Probleme nicht löst, sondern eher<br />
neue schafft.<br />
Worauf kommt es also an, um seriöse von<br />
unseriösen Angeboten unterscheiden zu<br />
können?<br />
II. Was Psychokurse und Erfolgstrainings<br />
versprechen<br />
Werbung ist wichtig. Doch schon anhand der<br />
Versprechen, die abgegeben werden, können<br />
Sie sich ein erstes Bild von der Seriosität eines<br />
Anbieters machen (siehe Tab. 1).<br />
Generell sollte immer hinterfragt werden, in<br />
welchem Ausmaß der Einzelne überhaupt verändert<br />
werden kann, soll und dies auch will.<br />
Unter welchen Bedingungen geschehen derartige<br />
Veränderungen und welche Werte und<br />
Ziele vertreten die Kursanbieter?<br />
Seriöse Anbieter werden keine übertriebenen<br />
Versprechungen machen, sondern<br />
klare Beschreibungen der seminarinhalte,<br />
der Ziele und der Vorgehensweise angeben.<br />
Dieses Versprechen wird abgegeben Das sollten Sie kritisch hinterfragen<br />
Werden Sie zu einer Erfolgspersönlichkeit…<br />
…ist anders, es setzt da an, wo der Erfolg<br />
garantiert ist…<br />
Neueste Ergebnisse aus unterschiedlichen<br />
Wissenschaften verbinden sich mit Elementen,<br />
die sich unter extremsten Bedingungen bewährt<br />
haben.<br />
Sie lernen, wie Sie Ihre Grenzen überwinden und<br />
Angst in Kraft verwandeln…<br />
Ab jetzt immer erfolgreich! Crash-Kursus im<br />
Erfolgsdenken<br />
Hier finden Sie das Angebot, um die Stufen des<br />
Lebens bis oben hin zu gehen.<br />
Es ist ein tiefer Transformationsprozess, der Ihnen<br />
eine erweiterte Perspektive für Ihr Leben eröffnet.<br />
Damit schaffen Sie Raum für das, was Ihnen<br />
wirklich am Herzen liegt.<br />
Kann man eine Erfolgspersönlichkeit überhaupt<br />
schaffen?<br />
Was ist anders? Wie wird Erfolg definiert? Wie sieht<br />
die Erfolgsgarantie aus?<br />
Um welche Wissenschaften handelt es sich? Wo hat<br />
sich diese Wissenschaft der kritischen Überprüfung<br />
ihrer Thesen gestellt?<br />
Welche Grenzen sollen überwunden werden?<br />
Sind Grenzen nicht sinnvoll? Wie geschieht diese<br />
Verwandlung?<br />
Gehören Misserfolge nicht zur persönlichen<br />
Entwicklung? Kann man Denken in einem Crash-<br />
Kurs umstellen?<br />
Wie werden diese Stufen konkret definiert?<br />
Was verbirgt sich hinter diesem<br />
Transformationsprozess? Wie sieht er aus?<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Generell sollte<br />
immer hinterfragt<br />
werden, in welchem<br />
Ausmaß der Einzelne<br />
überhaupt<br />
verändert werden<br />
kann, soll und<br />
dies auch will. «<br />
383
Beitrag<br />
» Es sollte stets<br />
nachdenklich stim<br />
men, wenn gerade in<br />
Zeiten allgemeiner<br />
wirtschaftlicher Pro<br />
bleme übertriebene<br />
Erfolgschancen versprochen<br />
werden. «<br />
3 Schwertfeger, Vortragsmanuskript „Der Griff<br />
nach der Psyche – Welche Folgen umstrittene<br />
Trainings und Therapieangebote haben könnn“,<br />
in: Der Psychomarkt 2004.<br />
384 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
III. Grundlagen einer Erfolgsideologie<br />
Die Methoden lassen sich niemals von den<br />
Inhalten trennen. Umstrittene Seminar- und<br />
Trainingsmethoden gehen oftmals einher mit<br />
einer zweifelhafter Erfolgsideologie, deren<br />
Grundlagen sich folgendermaßen zusammenfassen<br />
lassen:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Alle wollen Erfolg! Erfolg ist die Voraussetzung<br />
für Glück.<br />
Erfolg und individuelles Erfolgsstreben ist<br />
gut für die gesamte Menschheit.<br />
Nur durch persönliche Defizite wird Erfolg<br />
verhindert.<br />
Für den Lebenserfolg gibt es keine natürlichen<br />
und biographischen Grenzen.<br />
Konkurrenz um Ressourcen, Arbeitsplätze,<br />
Geldmittel und Konsummöglichkeiten gibt<br />
es nicht.<br />
Erfolg des einen geht niemals zulasten anderer,<br />
falls doch, sind dessen persönliche Defizite<br />
daran schuld.<br />
Es sollte stets nachdenklich stimmen, wenn<br />
gerade in Zeiten allgemeiner wirtschaftlicher Probleme<br />
übertriebene Erfolgschancen versprochen<br />
werden. Sind diese Versprechungen realistisch und<br />
decken sie sich mit dem Selbstverständnis und den<br />
kodifizierten Wertevorstellungen Ihres Instituts?<br />
IV. Weitere Alarmsignale<br />
Bei der Beurteilung, ob ein Trainingsangebot<br />
weiterhilft oder ob Anlass zu ernsthafter<br />
Besorgnis besteht, sollten vor allem folgende<br />
Punkte kritisch hinterfragt werden:<br />
1. Regeln für das Training<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Müssen persönliche Gegenstände vor Beginn<br />
des Seminars abgegeben oder weggeschlossen<br />
werden?<br />
Gibt es Kommunikationsbeschränkungen<br />
innerhalb und vor allem außerhalb der<br />
Seminarräume?<br />
Werden Regeln im Hinblick auf sexuelle Aktivitäten<br />
aufgestellt?<br />
Gibt es Kontaktverbote nach außen?<br />
Generell ist zu fragen: Inwieweit greifen Seminarregeln<br />
in die persönliche Autonomie der<br />
Teilnehmer ein?<br />
Ein Beispiel für Seminaregeln, die Teilnehmer<br />
wie unmündige Kinder behandeln, mag das<br />
Problem verdeutlichen 3 :<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Mahlzeiten<br />
Getränke oder Essen (bis auf<br />
Wasser) zu sich zu nehmen (auch nicht<br />
Kaugummi oder Pfefferminz)!<br />
Rauchen ist während des Seminars nicht<br />
erlaubt!<br />
Alkohol, Tabletten, Kopfschmerztabletten<br />
sind während des Seminars nicht<br />
erlaubt (mit Ausnahme der ärztlich verordneten)!<br />
Sexuelle Aktivitäten, inklusive Selbstbefriedigung,<br />
sind während des Seminars<br />
nicht erlaubt!<br />
Kommunikation außerhalb des Seminarraums<br />
ist bis auf Notfälle nicht<br />
erlaubt.<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Im Seminarraum ist Kommunikation<br />
erlaubt, die von den Seminarleitern/mitarbeitern<br />
geführt wird,<br />
durch die Teilnahme an den Übungen<br />
bedingt ist,<br />
durch einen Notfall bedingt ist.<br />
Insbesondere Plaudern und Flüstern<br />
sind untersagt!<br />
6. Du solltest Dein Notizbuch und Deinen<br />
Bleistift immer bei Dir haben, außer bei<br />
körperlichen Aktivitäten oder aufgrund<br />
anderer Anweisungen!<br />
7. Achte darauf, dass Deine äußere Erscheinung<br />
und Deine Kleidung immer ordentlich<br />
sind.<br />
8. Achte darauf, dass Dein Schlafraum immer<br />
ordentlich ist!<br />
9. Achte darauf, dass das Badezimmer und<br />
die Toiletten immer ordentlich und sauber<br />
sind!<br />
10. Verwende Wasser ganz bewusst, nur mit<br />
der äußerst möglichen Sparsamkeit!<br />
11. Sei immer pünktlich!<br />
12. Sei innerhalb von 15 Minuten nach dem<br />
Morgensignal an dem angegebenen Ort,<br />
vollständig angezogen in Sportkleidung!<br />
13. Sitze während der Mahlzeiten aufrecht<br />
und nicht aufgestützt! Nimm so kleine<br />
Bissen, dass Du das Essen bewusst erleben<br />
kannst!<br />
14. Behalte nur die persönlichen Dinge, die<br />
Du während des Seminars benutzen<br />
darfst (siehe 1. Trainings-Aufgabe)!
15.<br />
16.<br />
Denke während des Seminars über den<br />
Trainings-Leitfaden nach!<br />
Folge den Anweisungen der Mitarbeiter<br />
des Seminars!<br />
2. Auf welche Art und Weise werden<br />
Lehr-/Lerninhalte vermittelt?<br />
Es sollte Sie bedenklich stimmen, wenn<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Texte stupide auswendig gelernt werden<br />
müssen;<br />
Nachfragen abgeblockt werden. Dabei erfolgen<br />
oftmals Hinweise, Teilnehmer könnten<br />
dies jetzt noch nicht verstehen und sollten<br />
spätere Stufen des Seminars abwarten. Seriöse<br />
Seminaranbieter werden die Teilnehmer<br />
immer wieder zu kritischer Reflexion<br />
auffordern;<br />
sich die Teilnehmer Schlagworte oder<br />
Headlines („Ich bin ein Sieger“, „Ich bin der<br />
Beste“ …) immer wieder laut vorsagen<br />
müssen;<br />
wenn es nicht gestattet ist, Notizen zu machen<br />
oder Kursunterlagen mitzunehmen. Es gehört<br />
zum Mindeststandard seriöser Anbieter, dass<br />
entsprechende detaillierte Tagungsunterlagen<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Der Mensch ist kein Computer, den man beliebig<br />
programmieren kann. Mit derartigen Methoden<br />
werden weder Inhalte noch Wissen vermittelt,<br />
sondern es handelt sich um stupiden Drill,<br />
der als „permanentes Training“ getarnt wird.<br />
3. Auffälligkeiten im Hinblick auf Verhältnis<br />
von Trainings- zu Ruhezeiten,<br />
Umgang mit Kritik, Diskussionskultur<br />
und Kursatmosphäre<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Vorsicht ist geboten bei Seminarzeiten von<br />
über 10 Stunden ohne ausreichende Pausen<br />
dazwischen.<br />
Achtung, wenn einzelne Teilnehmer vor der<br />
Gruppe intime Details preisgeben müssen,<br />
z.B. Partnerschaftsprobleme, berufliche<br />
Schwierigkeiten, Konflikte mit den Eltern!<br />
Wenn Kritik nicht willkommen ist, sondern<br />
die Teilnehmer in diesem Fall – evtl.<br />
sogar noch vor der versammelten Gruppe –<br />
abgekanzelt werden, sollte das bedenklich<br />
stimmen.<br />
Anlass zur Besorgnis sollten auch unerwünschte<br />
gruppendynamische Effekte sein,<br />
insbesondere wenn auf diesem Wege eine<br />
Veränderungseuphorie erzeugt wird, die<br />
nicht der Realität entspricht. Es ist immer<br />
zu überlegen, ob dieser Zustand auch den<br />
Belastungen des beruflichen und familiären<br />
Alltags standhält.<br />
V. Einflussfaktoren und ihre Auswirkungen<br />
Der Einsatz manipulativer Psychotechniken ist<br />
deshalb problematisch, da er konkrete Auswirkungen<br />
auf den Einzelnen haben kann. Jeder<br />
Mensch reagiert anders, eine pauschale Aussage<br />
kann es deshalb nicht geben. Die möglichen<br />
Folgen können jedoch individuell unterschiedlich<br />
durchaus gravierend sein (siehe Tab. 2).<br />
1. Mögliche Konsequenzen und Risiken<br />
Nicht alle Merkmale sind bei allen Angeboten<br />
gleichermaßen und in gleicher Intensität zu<br />
beobachten. Die Auswirkungen auf den Einzelnen<br />
sind von seiner bisherigen körperlichen<br />
und seelischen Verfassung abhängig. Folgende<br />
Probleme können aber auftreten:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Desorientierung und Schwierigkeiten, das<br />
Erlebte einzuordnen.<br />
Aufgesetztes Selbstbewusstsein, Überschätzung<br />
eigener Befähigungen und Verlust der<br />
Kritikfähigkeit. Als Konsequenz daraus sind<br />
normale Gespräche oft nicht mehr möglich,<br />
Teilnehmer verhalten sich arrogant und egoistisch.<br />
In der Folge kann es zu Konflikten in<br />
Partnerschaft und Ehe kommen oder es treten<br />
Probleme mit Vorgesetzten, Kollegen und<br />
Untergebenen auf.<br />
Es können psychische Probleme auftreten,<br />
die nicht verarbeitet werden können, bis hin<br />
zu einem psychotischen Schock.<br />
2. Im Hinblick auf derartige Probleme ist<br />
Folgendes festzuhalten:<br />
ß<br />
ß<br />
Es ist unverantwortlich, wenn in Seminaren<br />
Druck auf die Teilnehmer hin zur Entmündigung<br />
und weg von Selbstständigkeit und<br />
Selbstbestimmung aufgebaut wird.<br />
Alle Methoden der persönlichen Entwürdigung<br />
sind abzulehnen und unqualifiziert.<br />
Sie sollten sie als ein Zeichen der Inkompetenz<br />
des Anbieters werten.<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Mit derartigen<br />
Methoden werden<br />
weder Inhalte noch<br />
Wissen vermittelt,<br />
sondern es handelt<br />
sich um stupiden<br />
Drill, der als „permanentes<br />
Training“<br />
getarnt wird. «<br />
385
Beitrag<br />
Tabelle 2 : Manipulierende Psychotechniken<br />
Einflussfaktoren Wirkungsmechanismen Auswirkungen<br />
Körperliche<br />
Einflüsse<br />
Psychische<br />
Einflüsse<br />
Gruppendynamische<br />
Einflüsse<br />
Mentale Einflüsse<br />
» In den letzten Jahren<br />
ist der Markt<br />
der Angebote von<br />
Psychotrainings,<br />
Managementkursen<br />
und Methoden zur<br />
Persönlichkeitsent<br />
wicklungunüber schaubargewor den. Nicht alles,<br />
was dort angebo<br />
ten wird, hält, was<br />
eine professionell<br />
aufgemachte Werbung<br />
verspricht. «<br />
386 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Schlafmangel<br />
körperliche Anstrengungen durch intensive<br />
Übungen<br />
Autorität des Trainers<br />
kleinliche Regeln<br />
Abgabe von Privateigentum<br />
Gruppe ist wichtiger als das Ich<br />
„Vorführen“, Lob und Tadel vor allen<br />
Teilnehmern<br />
Suggestion<br />
(wichtig hierbei sind die vorher genannten<br />
Einflussfaktoren und die Autorität des Trainers,<br />
dem man vertraut)<br />
Emotionale Steuerung ß Erfolgserlebnisse werden künstlich erzeugt<br />
Einflussnahme über das Seminar hinaus<br />
ß<br />
ß<br />
Gruppenzugehörigkeit durch Telefonaktionen,<br />
Vereinsgründung<br />
Aufbaukurse nötig, da Euphorie nachlässt,<br />
was mit noch vorhandenen Schwächen<br />
erklärt wird<br />
Tabelle 3 : seriöses seminar<br />
Thema: Emotionale Intelligenz<br />
Dauer: 2 x 4 Tage<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Verminderung der Kritikfähigkeit<br />
Offenheit für suggestive Einwirkungen<br />
regressiv emotionales Verhalten<br />
Destabilisierung<br />
Entpersönlichung<br />
Geborgenheit bei Zugehörigkeit<br />
Angst vor Ausschluss oder Nachteilen am<br />
Arbeitsplatz<br />
Gruppendruck<br />
nach dem Kurs wird alles besser sein<br />
Veränderungseuphorie, z.T. noch verstärkt<br />
durch kathartische und meditative Übungen<br />
positiver Eindruck vom Gewinn durch das<br />
Seminar wird verstärkt<br />
Bedürfnis, das Erfolgs- und Geborgenheitserlebnis<br />
in der Gruppe zu wiederholen<br />
eventuell Besuch weiterer Kurse aufgrund<br />
eines aufgebauten emotionalen<br />
Wiederholungsdrucks<br />
Teilnehmerzahl 12<br />
Seminarleiter: Zwei ausgebildete Psychologen, davon einer mit klinischer Erfahrung, der<br />
andere mit Erfahrungen im Bereich Personalführung und Management<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Jeder Teilnehmer erhält vor Seminarbeginn umfassende Informationen über das Thema, die<br />
angewandten Methoden und theoretische Grundlagen. Ein Artikel aus einer Fachzeitschrift vertieft<br />
diese.<br />
Normaler Tagesablauf, ausgewogenes Verhältnis von Seminar und Pausenzeiten.<br />
Zu Seminarbeginn ausführliche Vorstellung der Teilnehmer und Seminarleiter und Beschreibung<br />
wechselseitiger Erwartungshaltungen.<br />
Keine gruppendynamischen Effekte „… davon halten wir nichts, … das funktioniert in so kurzer<br />
Zeit nicht”.<br />
Kein „Pushen”, d.h. kein Herbeiführen und Provozieren extrem emotional belastender Situationen<br />
(„… dafür kennen wir Euch zu wenig … Die Nacharbeit braucht Zeit. Dafür ist das Seminar<br />
zu kurz und die Gefahr einer Dekomprimierung zu groß…”).<br />
”Alles kann – nichts muss” – Jeder Teilnehmer bestimmt selbst, wie weit er gehen möchte: „…<br />
fühlt Euch frei, jederzeit eine Übung zu verweigern, nein zu sagen oder eine Auszeit zu nehmen<br />
…”.<br />
Geduld mit der Entwicklung eines jeden Teilnehmers, Tempo wird bewusst herausgenommen.<br />
Sofortiger Stopp bei emotionaler Betroffenheit eines Teilnehmers und ggf. Änderung im Ablauf.<br />
Notizen sind ausdrücklich erwünscht. Arbeitsblätter sollen zur eigenen Auseinandersetzung mit<br />
den Themen anregen und Hilfestellungen geben.<br />
Aufforderung zu Nachfragen und zum Hinterfragen.<br />
Fortlaufende Reflexionen (abschnitts- und/oder tageweise).<br />
Persönliche Erfahrungen sind wichtig. Sie werden ausdrücklich in den Ablauf integriert und ihre<br />
Bedeutung wird herausgestellt.<br />
Rollenspiele und der Austausch persönlicher Situationen erfolgen in kleinen Gruppen, nicht vor<br />
der gesamten Teilnehmerschaft (Zweiergruppen, Dreiergruppen, max. 6 Teilnehmer mit einem<br />
Trainer).<br />
Modelle zur Erklärung von Persönlichkeit/ Persönlichkeitstypen/Persönlichkeitsteilen werden<br />
als solche vorgestellt. Sie erheben ausdrücklich keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Sie<br />
können hinterfragt und diskutiert werden. „… Schemata und Modelle sind Hilfen, um etwas zu<br />
verstehen oder zu lernen. Die Realität ist vielschichtiger. Kein Modell kann alles abdecken. Wir<br />
bieten dieses Modell an. Könnt Ihr etwas damit anfangen?”
ß<br />
ß<br />
Techniken, die zu emotionalen Ausbrüchen<br />
führen können, dürfen generell nur<br />
mit größter Behutsamkeit von psychotherapeutisch<br />
ausgebildetem Fachpersonal<br />
mit entsprechender Praxiserfahrung eingesetzt<br />
werden.<br />
Ansonsten kann dies bei psychisch labilen<br />
Personen negative Folgen für die Psyche,<br />
das Privatleben oder die Weiterentwicklung<br />
des Betroffenen nach sich ziehen.<br />
Natürlich werden Methoden der Suggestion,<br />
das Reaktivieren von Kindheitserinnerungen<br />
oder Veränderungen des Selbstbilds in anerkannten<br />
Therapien angewandt.<br />
Hier werden sie jedoch von Fachleuten im<br />
Rahmen langfristiger Therapieprozesse eingesetzt.<br />
Ein autoritäres Eingreifen in das Weltbild,<br />
eine Neuausrichtung der Lebensziele und eine<br />
Änderung der Wertvorstellung werden jedoch<br />
vermieden.<br />
PRAxIsTIPPs<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
VI. Beispiel für seriöses Seminar<br />
Ein Beispiel für die Regularien und den Ablauf<br />
eines seriösen Seminars zum Persönlichkeitstraining,<br />
das von externen Trainern bei einem<br />
Kreditinstitut durchgeführt wurde, soll die vorgenannten<br />
Punkte nochmals verdeutlichen<br />
(siehe Tab. 3).<br />
Viele Unternehmen besprechen vor und nach<br />
dem Seminar mit ihren Mitarbeitern die in die<br />
Seminarteilnahme gesetzten Erwartungen aus<br />
Sicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie<br />
haben für Fortbildungsmaßnahmen eigene<br />
Bewertungsbögen, die jeder Teilnehmer ausfüllt<br />
und an die zuständige Abteilung im Unternehmen<br />
zurückgibt. Damit erhalten Unternehmen<br />
und Seminarleiter gleichermaßen<br />
ein Feedback, wie die Teilnehmer das Seminar<br />
beurteilen und ob die Erwartungen erfüllt<br />
wurden. Ein seriöser Anbieter wird sich hiergegen<br />
nicht wehren. £<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Beurteilungsparameter für seriöse Anbieter: Diese Punkte sollten im Zusammenhang mit einer Entscheidung über die<br />
Durchführung eines Seminars für Mitarbeiter geprüft werden:<br />
Vor seminarbeginn<br />
Werden ihnen ausreichende Informationen über die Seminarinhalte zur Verfügung gestellt? Erhalten Sie Informationen<br />
über die Rahmenbedingungen, Ablauf und Methoden, wie Seminarinhalte vermittelt werden sollen? Werden die<br />
Seminarziele klar benannt? Welche Qualifikation (theoretische Vorbildung und praktische Erfahrung) hat der Seminarleiter?<br />
Wird Ihnen ein detailliertes Seminarkonzept vorgelegt oder besteht sogar die Möglichkeit, an einem vergleichbaren<br />
Seminar teilzunehmen? Werden ihnen Referenzen vorgelegt (Benennung des Kunden und eines Ansprechpartners<br />
sowie der durchgeführten Seminare)? Besteht die Möglichkeit, dort persönlich Erkundigungen einzuholen? Weist<br />
Ihnen der Anbieter seine fachliche Qualifikation (Aus- und Weiterbildung) ausreichend nach?<br />
Während des seminars<br />
Wird die persönliche Autonomie und Intimsphäre der Teilnehmer respektiert? Erhalten die Teilnehmer Seminarunterlagen,<br />
die eine Nacharbeit nach Abschluss des Seminars ermöglichen? Besteht die Möglichkeit, auf einzelne Elemente<br />
des Seminarprogramms, z.B. hinsichtlich Tempo und Intensität Einfluss zu nehmen? Wird die Vertraulichkeit des im<br />
Seminar Gesprochenen sichergestellt? Erfolgt während des Seminars eine fortlaufende Reflexion, wird das persönliche<br />
Empfinden der Teilnehmer berücksichtigt und bewusst erfragt?<br />
Was sie sonst noch stutzig machen sollte<br />
Sind in den Vertragsunterlagen oder Seminarinformationen Haftungsausschlüsse für psychische Schäden von Teilnehmern<br />
enthalten? Gibt es Hinweise auf Seminarmethoden, die das körperliche und psychische Wohlergehen der Teilnehmer<br />
beeinflussen könnten (z.B. Outdoor-Elemente, verbunden mit körperlichen Höchstleistungen, reduziertes<br />
Essen, überlange Seminarzeiten und Schlafmangel)? Wird Ihnen ein Konzept überschwänglich mit Superlativen angepriesen,<br />
z.B. als absolut neuartig, erstmalige Möglichkeit, einmalige Grundlage, garantierter Erfolg ...? Wird Ihnen das<br />
Konzept als „für jeden geeignet“ empfohlen, ohne auf die individuelle Situation potenzieller Seminarteilnehmer einzugehen<br />
bzw. wird diese gar nicht erfragt? Sollen große Gruppen mit mehr als 10-15 Teilnehmern trainiert werden?<br />
387
388<br />
Beitrag<br />
» Die Verwendung<br />
der IRMethode in<br />
der Anlageberatung<br />
löst Haftungsansprüche<br />
aus. «<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
IRR-Renditemethode: Wiederan lageprämisse<br />
und Haftungsrisiken<br />
Anlageberatung bei geschlossenen Fonds mithilfe der IRR-Renditemethode als<br />
zentrale Renditekennziff er.<br />
Autoren:<br />
Edmund J. Ranosch, Dipl.-Kfm. ,<br />
Finanzanalyst, Wöllstadt.<br />
Dr. Johannes Fiala, RA,<br />
München.<br />
1 Az: 9B O 3493/05 vom 17.<strong>08</strong>.2006.<br />
I. IRR-Beratung durch die Bank<br />
und auslösende Haftungsgründe<br />
w In einem der jüngsten Urteile des LG München<br />
II 1 wurde eine Bank zum Schadensersatz<br />
verurteilt, weil ein Bankvorstand u.a. die IRR-<br />
Renditemethode bereits 1994 anlegerwerbend<br />
beim Beratungsgespräch eingesetzt hat,<br />
ohne dass diese Methode in ihren Wirkungen<br />
ausreichend im Prospekt beschrieben wurde.<br />
Allein schon die Angabe einer Formel ist in den<br />
Augen der Richterschaft eher dazu geeignet,<br />
das Verständnis für diese Renditeangabe zu<br />
verhindern, als förderlich zu sein, da der durchschnittliche<br />
Anleger damit nichts anfangen<br />
kann. Ebenso stellt sich die Anwendungsfrage<br />
für die Bankberater/innen, die von einer Vielzahl<br />
von Kennzahlen überschüttet werden, wovon<br />
im Reigen der Prüfung der Anlagekriterien die<br />
Renditekennziff er die wohl wichtigste ist, weil<br />
auch der Anleger seine Entscheidung hauptsächlich<br />
davon abhängig macht, bei welcher<br />
Anlageform er die höchste „Rendite“ erzielt.<br />
II. Die IRR-Methode im Einzelnen<br />
1. Fiktive Wiederanlagezinsen<br />
Im Fokus der Renditejäger genügen die herkömmlichen<br />
Bankprodukte nicht mehr. Es<br />
müssen schon zweistellige Renditen sein. Hier<br />
hat die Bank und auch der beratende Mitarbeiter<br />
besondere Sorgfalt an den Tag zu legen,<br />
weil der Bundesgerichtshof eine eigene Plausibilitätsprüfung<br />
u.a. der Wirtschaftlichkeit fordert<br />
und sich kein Berater/in darauf verlassen<br />
darf, dass Wirtschaftsprüfer (Prospektprüfer)<br />
und die eigene Prüfungsabteilung des Arbeitgebers<br />
dies bereits getan haben. Hierbei ist<br />
zunehmend festzustellen, dass die Kenntnis der<br />
internen Zinsfußmethode (IRR) äußerst lückenhaft<br />
und anlegertäuschend angewandt wird,<br />
weil man deren versteckte Annahmen nicht<br />
durchschaut und dem Anleger ein verzerrtes<br />
Bild der Rentabilität der vorgeschlagenen Anlageform<br />
präsentiert.<br />
Dies liegt an Folgendem: Die IRR-Kennziff er<br />
geht fi nanzmathematisch von der Annahme<br />
der Wiederanlage aus. In der IRR-Renditemessung<br />
zwischen Kapitaleinsatz heute und Endwert<br />
bei Investitionsende werden automatisch<br />
die Zusatzerträge aus der Wiederanlage<br />
der Investitionsrückfl üsse (laufende Ausschüttungen<br />
und Verkaufserlöse) einberechnet,<br />
obwohl diese nur fi ktiv vorhanden sind. Der<br />
Anleger, der die Rückfl üsse konsumiert, kann<br />
diese gar nicht wieder (zu denselben Konditionen)<br />
anlegen und auch keine Zusatzerträge<br />
erzielen, wie es die IRR-Methode vorschreibt.<br />
In diese Kategorie fällt die überwiegende Zahl<br />
der Anleger, die in geschlossene Fonds investieren,<br />
da sie die Rückfl üsse zur Erhöhung des<br />
Lebensstandards nutzen wollen.<br />
2. IRR-Methode bildet allenfalls den<br />
Zero-Bond ab<br />
Der kleinere Teil der Anleger wird die Rückfl<br />
üsse diszipliniert wieder anlegen, aber zu<br />
realen Kapitalmarktzinsen zum Zeitpunkt des<br />
jeweiligen Rückfl usses – anders die Theorie der<br />
IRR-Methode. Dieser fordert die Wiederanlage<br />
jedes Rückfl usses zum errechneten fi ktiven IRR-<br />
Renditesatz, so dass der Wiederanlagezinssatz<br />
nach dem Wunschergebnis der IRR-Scheinrendite<br />
automatisch angenommen wird. Die<br />
Wiederanlage fi ndet also statt zu einem fi ktiven<br />
Zinssatz, der weit von der Wirklichkeit entfernt<br />
ist. Genauso unwirklich fordert die IRR-<br />
Methode, dass dieser Wiederanlagezinssatz<br />
für jede Restanlagedauer der Rückfl üsse an<br />
den Kunden durchsetzbar ist und sei sie noch<br />
so kurz. Letztlich gilt der Wiederanlagezinssatz<br />
generell für alle Rückfl usshöhen.
Ergebnis: Nur wenn der IRR-Renditesatz die<br />
Wirklichkeit der Wiederanlagemöglichkeiten<br />
vollständig und richtig beschreibt, dann wäre<br />
die IRR-Rendite auch zum Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />
der Investitionsreihe geeignet. Die<br />
Theorie träumt, was die Realität niemals<br />
bieten kann; außer bei Zerobonds.<br />
Daher ist die IRR-Renditekennziffer auch<br />
nicht zum Vergleich geeignet, was die Prospektinhalte<br />
zur IRR immer wieder betonen.<br />
Zahlungsreihen lassen sich nur vergleichen,<br />
wenn die Originalzahlungsreihe und<br />
die Konkurrenzzahlungsreihe mit einem für<br />
beide gleichen Wiederanlagezinssatz zum<br />
Endwert hochgerechnet werden. In der IRR-<br />
Methode misslingt dies, weil als Wiederanlagesatz<br />
immer der jeweilige IRR-Renditesatz<br />
der Investitionsreihe zugrunde gelegt wird.<br />
3. Finanzmathematisches Basiswissen<br />
Um die IRR-Methode oder die alternativ eingesetzte<br />
Kapitalbindungsmethode (eng verwandt<br />
mit der MISF = Multiple Investment<br />
Sinking Fund) im Anlegerinteresse korrekt<br />
zu bewerten, bedarf es mehr als der Prospektvorlage<br />
mit dem IRR-Inhalt. In den Prospekten<br />
werden die beiden Methoden meist<br />
unzulässig vermengt und in Kurzform falsch<br />
dargestellt.<br />
Dies ist leicht zu bemerken, wenn zwar die<br />
Bestimmung der IRR-Rendite als (Kalkulations-)Zinssatz,<br />
der sämtliche Barwerte im<br />
Investitionszeitpunkt zu dem Wert null verdichtet,<br />
vorgenommen wird, aber dieser Zinssatz<br />
als die Verzinsung des rechnerisch durchschnittlich<br />
gebundenen Kapitals dargestellt<br />
wird. Hier hat man Methoden der MISF resp.<br />
der Kapitalbindungsmethode entlehnt.<br />
Nach der finanzmathematischen IRR-Methode<br />
stellt der gefundene Zinssatz die Verzinsung<br />
des IRR-Kapitaleinsatzes bis zum Investitionsende<br />
(Endwertermittlung) dar, wenn alle<br />
Rückflüsse zum gefundenen Zinssatz (IRR-<br />
Renditesatz) ausnahmslos bis zum Investitionsende<br />
wiederangelegt werden. Ein reales,<br />
abgeschlossenes Schiffs-Beteiligungsbeispiel<br />
soll dies verdeutlichen und zeigen, dass von<br />
der Interpretation der Renditekennziffer als<br />
Verzinsung eines rechnerisch durchschnittlich<br />
gebundenen Kapitals keine Rede sein kann.<br />
4. Beispiel für abgeschlossene Muster-<br />
Schiffsbeteiligung im Kombi-Modell<br />
Die angeblich so positive IRR-Rendite von<br />
17,11% p.a. wird nur durch die Wiederanlageannahme<br />
erzielt und schmilzt bei Konsum<br />
der Rückflüsse auf 7,14% p.a. ab, weil es nichts<br />
mehr zum Wiederanlegen gibt (siehe Abb.1).<br />
Mehr als 354.329 Einheiten Zusatzerträge<br />
steuert die fiktive, implizite Verzinsung bei,<br />
obwohl nur 111.745 Einheiten nach Steuern<br />
an den Anleger in den 10,5 Jahren zusätzlich<br />
zum Kapitaleinsatz zurückgeflossen sind. Wer<br />
den Anleger über diese Zusammenhänge der<br />
IRR-Methode nicht aufklärt, schadet nicht nur<br />
seinem Ansehen und dem Ansehen der Bank,<br />
sondern täuscht den Anleger massiv über die<br />
wahre Ertragskraft der Fondsbeteiligung und<br />
kann sich entsprechenden Schadensersatzansprüchen<br />
gegenübersehen.<br />
III. Haftungsfalle durch fehlende<br />
Anlegeraufklärung<br />
Wenn die IRR-Methode einem durchschnittlich<br />
verständigen Anleger nicht ausreichend klargemacht<br />
werden kann, haftet der Arbeitgeber<br />
des angestellten Bankberaters für deren Nutzung,<br />
wenn sich herausstellt, dass die Rendite<br />
zu hoch angegeben wurde. Erst, wenn man die<br />
Tücken der IRR-Methode kennt, kann man sie<br />
entlarven und so der Haftung für die falschen<br />
Prospektaussagen entgehen, weil man eigene<br />
Plausibilitätsüberlegungen angestellt hat, zu<br />
denen die Berater/-innen vom BGH verpflichtend<br />
aufgefordert sind.<br />
Es auch sinnlos, zur Verteidigung der IRR auf<br />
die KBM (Kapitalbindungsmethode) auszuweichen,<br />
die ebenso der impliziten Wiederanlageprämisse<br />
zu überführen ist. Hier werden Kontostände<br />
fiktiv verzinst, die aus dem Kapitaleinsatz<br />
und den Rückflüssen gebildet werden, und zwar<br />
unter Anwendung eines fiktiven Zinssatzes von<br />
17,11% p.a., um am Ende eine rechnerische<br />
Kapitalbindung von null zu erzielen. Wer ist<br />
bereit, diese fiktiven Zinsen auf die Originalzahlungsströme<br />
zu bezahlen? Unabhängig davon,<br />
welche Art der Beteiligungsform bzw. Investitionsreihen<br />
man wählt – immer, wenn die IRR-<br />
Methode angewendet wird, gilt automatisch<br />
die Wiederanlageprämisse und damit die überhöhte<br />
„Scheinrendite“ der IRR 2 .<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» IRRRenditeanga<br />
ben sind nicht zum<br />
Renditevergleich<br />
geeignet. Fiktive<br />
Zusatzzinserträge<br />
aus Wiederanlage<br />
hebeln hebeln die IRRRendite<br />
auf unrealistische<br />
Höhen. «<br />
2 Siehe www.renditemethoden.de<br />
389
390<br />
Beitrag<br />
3 Weiterführende Literatur: Fiala/Ranosch, KRP<br />
2/2006 S. 24 ff.; Jaeger, VersW 2006 S. 1747 ff.<br />
Fälligkeit Zinstage Eigen<br />
kapital<br />
+Rückflüsse<br />
vor Steuern<br />
IV. Die Gerichte lenken den Fokus<br />
auf die IRR-Renditemethode<br />
Es verwundert nicht, dass die Anrechnung der<br />
fiktiven Zusatzzinsen auf beträchtliche schadensersatzansprüche<br />
des Anlegers hindeu-<br />
Tabelle 1: Beispiel für abgeschlossene Muster-schiffsbeteiligung im Kombi-Modell<br />
Eigen<br />
kapital<br />
+Rückflüsse<br />
nach Steuern<br />
Barwerte<br />
aller<br />
Zahlungs-<br />
ströme<br />
17,11%<br />
taggenaue<br />
Wieder<br />
anlage<br />
aller Rückflüsse<br />
17,11%<br />
Verzinsung<br />
des<br />
IRR-Kapital-<br />
Einsatzes<br />
17,11%<br />
ten, wenn man die IRR-Renditemethode unkritisch<br />
anwendet. Die Gerichte sind nunmehr auf<br />
dem besten Weg, die Implikationen der IRR-<br />
Methode zum Vorteil der Anleger aufzudecken<br />
und die gemäßigte Renditelüge als drastischen<br />
Renditeschwindel zu entlarven 3 . £<br />
taggenaue<br />
IRR-Verzinsung<br />
des IRR-Endwertkontos<br />
taggenaue<br />
IRR-<br />
Point-Input<br />
Point-Output<br />
Eigenkapital<br />
+Rückflüsse<br />
nach Steuern<br />
ohne WA<br />
27.12.1995 0 -105.000 -105.000 -105.000 0 109.003 0 -109.303 -105.000<br />
31.12.1995 4 0 34.420 34.361 180.855 109.492 34.420 0 0<br />
31.12.1996 366 0 14.2<strong>07</strong> 12.105 63.714 128.281 54.534 0 0<br />
31.12.1997 365 4.695 27.985 20.361 1<strong>07</strong>.170 150.230 91.850 0 0<br />
31.12.1998 365 5.000 5.671 3.523 18.544 175.935 113.236 0 0<br />
31.12.2999 365 5.000 4.888 2.593 13.649 206.037 137.499 0 0<br />
31.12.2000 366 5.000 4.888 2.213 11.650 241.395 165.983 0 0<br />
31.12.2001 365 5.000 4.4<strong>08</strong> 1.704 8.971 282.697 198.791 0 0<br />
31.12.2002 365 5.000 4.897 1.617 8.509 331.067 237.701 0 0<br />
31.12.2003 365 5.000 4.911 1.385 7.288 387.712 283.283 0 0<br />
31.12.2004 366 19.000 18.911 4.551 23.951 454.246 350.8<strong>07</strong> 0 0<br />
31.06.2005 181 3.500 3.500 779 4.099 491.254 382.888 0 0<br />
17.<strong>08</strong>.2005 48 110.700 110.700 24.124 126.976 501.565 501.624 0 0<br />
31.12.2005 136 0 -44 -9 0 531.968 532.031 0 0<br />
30.06.2006 181 0 -22.598 -4293 0 575.376 575.376 575.376 216.745<br />
Anlagedauer<br />
10,5 167.895 216.745 0 575.376 575.376 575.376 575.376 216.745<br />
Verm.zuwachs<br />
62.895 111.745 466.<strong>07</strong>4 111.745<br />
- R nach St. -111.745 -111.745<br />
=fiktiver IRR-<br />
Zusatzertrag<br />
= 354.329 0<br />
IRR-Rendite 5,68% 17,11% 17,11% 17,11% 17,11% 17,11% 17,11% 7,14%<br />
PRAxIsTIPPs:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Einem Anleger in Sachen IRR-Rendite keine Transparenz in der Beratung zu bieten, dürfte mit dem zwingenden Risikomanagement<br />
im Kreditinstitut unvereinbar sein.<br />
Neben dem Kreditinstitut kommt auch eine persönliche Haftung des Beraters infrage, wenn der Berater „persönliches<br />
Vertrauen“, etwa als Fachmann auf seinem Gebiet, in Anspruch nimmt.<br />
Zahlreiche Schadensabteilungen bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherern kennen die Rechtsmeinung u.a. von<br />
OStA Dr. Hans Richter, wonach der objektive Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs erfüllt sein kann. Sind objektiver<br />
und subjektiver Tatbestand erfüllt, würde keine Haftpflichtdeckung im Schadensfall bestehen.<br />
Die Anwendung der IRR-Renditemethode in der Beratung löst Haftungsansprüche der Anleger in Höhe der fiktiven<br />
Zusatzzinserträge aus.<br />
<strong>07</strong>+<strong>08</strong> <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / / 20<strong>07</strong> 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
<strong>BankPraktiker</strong>
392<br />
Beitrag<br />
» Für das Geschäftsjahr<br />
2005 betrug<br />
die durchschnitt<br />
liche Seitenzahl der<br />
IFRSAbschlüsse<br />
(DAXUnterneh<br />
men) 120 Seiten<br />
– unter dem Motto<br />
„Finden – Lesen –<br />
Verstehen“ sollte<br />
sich der Bilanzana<br />
lyst einen zielge<br />
richteten Überblick<br />
verschaffen. «<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
IFRS-Bilanzanalyse – Die Uhr tickt<br />
Erste Erfahrungen mit der Analyse von IFRS-Abschlüssen.<br />
Autoren:<br />
WP/StB Wolfgang Weigel<br />
leitet als Partner die Technical Group<br />
Accounting (Fachabteilung),<br />
WP/StB Peter Flick<br />
ist Senior Manager in der<br />
Fachabteilung im Bereich<br />
Financial Services von<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
in Frankfurt/M. 1<br />
1 Die Verfasser geben ihre persönliche Meinung<br />
wieder.<br />
I. Einleitung<br />
w Spätestens seit der Auswertung der Konzernabschlüsse<br />
2005 stehen Kredit- und Wertpapieranalysten<br />
vor der Aufgabe, für eine<br />
wachsende Anzahl von Unternehmen Konzernabschlüsse<br />
nach den International Financial<br />
Reporting Standards (IFRS) auswerten zu<br />
müssen. Dabei hat der Analyst insbesondere<br />
drei Herausforderungen zu meistern:<br />
ß Konzernabschlüsse nach IFRS sind allein<br />
von der Anzahl der Seiten her deutlich<br />
umfangreicher als Abschlüsse nach HGB:<br />
Kaum ein Abschluss umfasst weniger als<br />
100 Seiten.<br />
ß Die IFRS basieren überwiegend auf angloamerikanischem<br />
und weniger auf dem uns<br />
vertrauten kontinentaleuropäischen Gedankengut:<br />
Dies zeigt sich z.B. an einer größeren<br />
��������������������������������������������<br />
�������� ���<br />
�������������� ���<br />
������������������<br />
��������������������<br />
���� ����� � ����������<br />
��������������<br />
�������������<br />
45<br />
40<br />
����������� �������<br />
��� ��������������������<br />
���������� ���� ��� �����������<br />
��� ��� ��������<br />
����������� �� ��� ���������<br />
50<br />
55<br />
35<br />
60<br />
30<br />
ß<br />
Anzahl von Bewertungsmethoden (fortgeführte<br />
Anschaffungskosten, GuV-wirksame<br />
Fair value-Bewertung, GuV-neutrale Bewertung<br />
zum Fair value).<br />
Für IFRS-Konzernabschlüsse gibt es noch<br />
keine am Markt bewährten Auswertungstools.<br />
Die Autoren geben mit diesem Beitrag Hinweise<br />
auf Besonderheiten bei der Auswertung<br />
von IFRS-Konzernabschlüssen. Dabei<br />
geht es um die effi ziente Bewältigung des<br />
Umfangs der auszuwertenden Unterlagen<br />
und um Probleme, die sich aus der – verglichen<br />
mit dem HGB – stärkeren Zukunftsorientierung<br />
der Rechnungslegungsgrundsätze<br />
ergeben. Einzelne Aussagen werden durch<br />
eine Auswertung der 23 zum 31.12.2005 nach<br />
IFRS bilanzierenden DAX-Konzerne (davon zwei<br />
Erstanwender) verifi ziert.<br />
5<br />
25<br />
��������������<br />
��� �������<br />
10<br />
20<br />
15<br />
�������������� ���<br />
������������������<br />
������������������<br />
���� ��� �<br />
������� �������<br />
���������� ���� ���<br />
��������������
II. Umfang der Berichterstattung –<br />
wie gewinnt man in kurzer Zeit<br />
einen guten Überblick?<br />
Für das Geschäftsjahr 2005 betrug die durchschnittliche<br />
Seitenzahl (Konzernabschluss und<br />
Konzernlagebericht) der nach IFRS bilanzierenden<br />
DAX-Unternehmen 120 Seiten. Unter<br />
dem Motto „Finden – Lesen – Verstehen“<br />
sollte sich der Bilanzanalyst zunächst einen<br />
Überblick über das Gesamtergebnis der Periode,<br />
die expliziten Wahlrechte und deren stetige<br />
Anwendung sowie die Angaben zu den<br />
nahestehenden Unternehmen und Personen<br />
(Related Parties) verschaff en. Gleiches gilt –<br />
sofern vorhanden – für Ereignisse nach dem<br />
Bilanzstichtag.<br />
1. Gesamtergebnis der Periode<br />
Im Gegensatz zu HGB-Abschlüssen kann der<br />
Analyst bei der Rechnungslegung nach IFRS<br />
das Gesamtergebnis der Periode nicht direkt<br />
aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)<br />
ablesen. Nach IAS 1.96 (c) und IAS 1.98 setzt<br />
sich das Gesamtergebnis einer Periode aus<br />
dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Periodenergebnis<br />
als Saldo aus der GuV) und der<br />
Summe der im Eigenkapital erfassten GuVneutralen<br />
Sachverhalte, die nicht auf Transaktionen<br />
mit den Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhung<br />
oder Dividendenausschüttung)<br />
zurückzuführen sind, zusammen. Letztere<br />
lassen sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />
ablesen. Zu den GuV-neutralen<br />
Ergebnisbestandteilen zählen die<br />
Änderungen der Neubewertungsrücklagen 2<br />
und die Veränderung der Cash-fl ow-hedge-<br />
Rücklage (IAS 39). Darüber hinaus wirken sich<br />
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
und die Korrektur von Fehlern<br />
GuV-neutral auf den „Startwert“ des Eigenkapitals<br />
der Vergleichsperiode aus.<br />
IFRS 5 verpfl ichtet Unternehmen, „zur Veräußerung<br />
gehaltene langfristige Vermögenswerte“ 3<br />
und „aufgegebene Geschäftsbereiche“ in der<br />
Bilanz gesondert auszuweisen. Für aufgegebene<br />
Geschäftsbereiche besteht nach IFRS 5.33<br />
zudem die Verpfl ichtung eines gesonderten<br />
Ergebnisausweises in der GuV. Daher sollte<br />
bei der Bilanzanalyse das Periodenergebnis<br />
um das Ergebnis für aufgegebene Geschäftsbereiche<br />
korrigiert werden. Dem Vorteil der<br />
Verbesserung der Prognosefähigkeit nachhaltiger<br />
Ergebnispotenziale steht die Subjektivität<br />
umfangreicher Ermessenspielräume, auch<br />
durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriff<br />
e 4 , gegenüber 5 .<br />
Das Gesamtergebnis der Periode ist im weiteren<br />
Verlauf der Bilanzanalyse sowohl nach der<br />
Art der ausgewiesenen, aus der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit resultierenden Erträge und<br />
Aufwendungen sowie der (auch unrealisierten)<br />
Gewinne und Verluste und der Segmente ihres<br />
Entstehens im Detail zu analysieren 6 .<br />
2. Analyse der Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Einen guten Überblick über die im Konzern angewandten<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
erhält der Bilanzanalyst durch das sorgfältige<br />
Lesen der im Anhang dargestellten Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden. Hierzu zählen<br />
insbesondere die verwendeten Bewertungsgrundlagen<br />
(z.B. historische Anschaff ungs- bzw.<br />
Herstellungskosten, Netto-Ver äußer ungswert,<br />
beizulegender Zeitwert oder erzielbarer Betrag).<br />
Die gewählten Konsolidierungsgrundsätze<br />
(z.B. Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen<br />
durch Quotenkonsolidierung oder mittels<br />
Equity-Methode) werden i.d.R. in einer gesonderten<br />
Anhangangabe off engelegt.<br />
Für die Analyse besonders interessant ist eine<br />
von der Best Practice der Branche abweichende<br />
Ausübung von Wahlrechten, z.B. bei der<br />
Aktivierung von Fremdkapitalzinsen für qualifi<br />
zierte Vermögenswerte (IAS 23.11) oder der<br />
Anwendung der Neubewertungsmethode bei<br />
der Folgebewertung von Investment Properties<br />
(IAS 40.30) 7 . Teilweise fi ndet man auch bei den<br />
postenspezifi schen Anhangangaben Ausführungen<br />
zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />
Die IFRS enthalten – verglichen mit<br />
dem HGB – weniger explizite Wahlrechte, aber<br />
größere Ermessensspielräume 8 .<br />
3. Korrekturmaßnahmen zur Aufrechterhaltung<br />
der Stetigkeit und Vergleichbarkeit<br />
Auch bei der Analyse von IFRS-Konzernabschlüssen<br />
ergeben sich für den Analysten<br />
wertvolle Hinweise aus dem Vergleich des<br />
Zahlenwerks im Zeitablauf und im Vergleich<br />
mit anderen Unternehmen. Vorschriften zum<br />
» Ungewohnter<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
weise setzt sich<br />
das Gesamtergebnis<br />
aus dem Jahresüberschuss/fehlbetrag<br />
und der Summe<br />
der im Eigenkapital<br />
erfassten GuVneutralen<br />
Sachverhalte<br />
zusammen – Transaktionen<br />
mit den<br />
Anteilseignern bleiben<br />
hierbei unbe<br />
rücksichtigt. «<br />
2 Z.B. IAS 16 für Sachanlagen, IAS 38 für immaterielle<br />
Vermögenswerte und IAS 39 für fi nanzielle<br />
Vermögenswerte der Kategorie available-forsale.<br />
3 IFRS 5 ist auch auf „Veräußerungsgruppen“ anzuwenden.<br />
4 Vgl. Entwurf einer Fortsetzung der IDW-Stellungnahme<br />
zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur<br />
Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2): Zur Veräußerung<br />
gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />
und aufgegebene Geschäftsbereiche<br />
nach IFRS 5 (Stand: 18.09.2006).<br />
5 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, Bilanzanalyse-Kommentar<br />
nach IFRS, 2006, S. 328–344<br />
und Küting/Wirth, KoR 2006 S. 719–728.<br />
6 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />
S. 346–349.<br />
7 In der Praxis überwiegt aufgrund der Probleme<br />
bei der zuverlässigen Ermittlung der Fair values<br />
– entgegen der vom Standardsetter in IAS 40.31<br />
dokumentierten Priorisierung der Neubewertungsmethode<br />
– das Anschaff ungskostenmodell.<br />
8 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn.5),<br />
S. 491–495 und Fischer/Klöpfer, KoR 2006 S. 709–<br />
719.<br />
393
Beitrag<br />
» Anhangangaben<br />
zu nahestehenden<br />
Unternehmen und<br />
Personen sollte der<br />
Analyst frühzeitig<br />
würdigen. «<br />
9 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (Hrsg.), Haufe IFRS-<br />
Kommentar, 2006, § 24 Stetigkeitsgebot, Änderung<br />
von Bilanzierungsmethoden und<br />
Schätzungen, Bilanzberichtigung, Rdn. 12<br />
und Heuser/Theile, IAS/IFRS-Handbuch, 2005,<br />
Rdn. 133–152.<br />
10 Vgl. Committee of European Banking Supervisors,<br />
Framework for consolidated Financial Reporting,<br />
Core Information (Consolidated Balance<br />
Sheet Statement, Consolidated Income<br />
Statement) vom 16.12.2005.<br />
11 Vgl. Banco de España, Circular no. 4/2004 of 22<br />
December 2004 Credit Institutions: Public and<br />
Confidential Financial Reporting Rules and Formats,<br />
Appendix 6 Prudential Returns with Sectorial<br />
Information on Groups of Credit Institutions.<br />
12 Betrifft Transaktionen mit Joint Ventures, assoziierten<br />
Unternehmen und nicht konsolidierten<br />
Beteiligungen sowie Mitglieder des Managements<br />
in Schlüsselpositionen und deren Familienangehörige.<br />
394 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Grundsatz der Methodenstetigkeit finden<br />
sich im Rahmenkonzept, in IAS 1 (Ausweisstetigkeit)<br />
und insbesondere in IAS 8. Die in<br />
IAS 8 geregelten Vorschriften zur Änderung<br />
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,<br />
Schätzungsänderungen und zu Angaben aus<br />
(wesentlichen) Fehlern früherer Perioden sind<br />
in Tab. 1 zusammengefasst. Entgegen der o.a.,<br />
scheinbar weit gefassten Definition zur Änderung<br />
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
legen das IASB und die Fachliteratur 9 den<br />
Begriff restriktiv aus.<br />
Da die Abgrenzung zwischen einer Methodenänderung<br />
und einer Schätzungsänderung im<br />
Einzelfall schwierig sein kann, hat der Standardsetter<br />
festgelegt, dass eine entsprechende<br />
Änderung im Zweifelsfall als schätzungsänderung<br />
zu behandeln ist (IAS 8.35).<br />
In den IFRS-Konzernabschlüssen der DAX-<br />
Unternehmen überwogen 2005 die auf neue<br />
oder überarbeitete Standards zurückzuführenden<br />
Methodenänderungen. Daneben gab es<br />
auch Hinweise auf Schätzungsänderungen.<br />
Durch die in den IFRS nur rudimentär ausgeführten<br />
Ausweisvorschriften wird der Vergleich zwischen<br />
verschiedenen Unternehmen erschwert<br />
und bedarf einer aufwendigen Analyse (postenspezifische<br />
Anhangangaben) im weiteren<br />
Tabelle 1: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der stetigkeit und Vergleichbarkeit<br />
Definition<br />
Beispiele<br />
Durchführung der<br />
Korrektur<br />
Verlauf der Bilanzanalyse. Ausweiswahlrechte<br />
bestehen z.B. für das Gliederungsschema der<br />
GuV (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren,<br />
IAS 1.90 ff.) und den Ausweis von Investitionszulagen<br />
als Passivposten (IAS 20.24). Allerdings<br />
ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden<br />
in regulierten Wirtschaftszweigen zukünftig<br />
zumindest ergänzende Gliederungsvorgaben<br />
machen werden, wie dies z.B. durch das<br />
Committee of European Banking Supervisors 10<br />
empfohlen oder durch die Banco de España 11<br />
für ihre Monatsmeldungen vorgeben wurde.<br />
4. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden<br />
Unternehmen und Personen<br />
Da bereits die bloße Existenz einer Beziehung<br />
zu Related Parties ausreichen kann, um die<br />
Geschäftsvorfälle des berichtenden Unternehmens<br />
mit Dritten zu beeinflussen (IAS 8.7),<br />
sollte der Analyst diese Anhangangabe frühzeitig<br />
würdigen. Neben dem Umfang der<br />
Geschäftsbeziehungen interessiert vor allem<br />
die Frage, ob die Transaktionen 12 zu marktüblichen<br />
Konditionen durchgeführt wurden und<br />
worauf aktienbasierte Vergütungen beruhen.<br />
5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />
Informationen zu Vorgängen von besonderer<br />
Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind<br />
Methodenänderung Schätzungsänderung Fehlerkorrektur<br />
Änderung der Prinzipien,<br />
grundlegenden Überlegungen,<br />
Konventionen, Regeln und<br />
Praktiken, die bei der Aufstellung<br />
und Darstellung des Abschlusses<br />
angewendet werden<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Anwendung eines neuen Standards<br />
oder einer neuen Interpretation<br />
Wechsel zwischen explizit<br />
zulässigen Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Neue Standards:<br />
Übergangsvorschriften<br />
Übrige Methodenänderungen: Ergebnisneutrale<br />
Korrektur zu Beginn der<br />
frühest dargestellten Periode sowie<br />
Anpassung der Vergleichszahlen<br />
Anpassung von Buchwerten aufgrund<br />
neuer Informationen, zunehmender<br />
Erfahrung oder aktueller<br />
Entwicklungen<br />
ß Änderung der Nutzungsdauer<br />
ß Änderung der<br />
Abschreibungsmethode<br />
ß Änderung best estimate bei<br />
Rückstellungen<br />
Ergebniswirksam in der laufenden und<br />
ggf. in zukünftigen Perioden<br />
Auslassungen oder fehlerhafte<br />
Angaben aufgrund von Nicht- oder<br />
Fehlanwendung zuverlässiger<br />
Informationen<br />
ß Rechenfehler<br />
ß Fehler bei Anwendung<br />
von Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
ß Flüchtigkeitsfehler<br />
ß Fehlinterpretationen von<br />
Sachverhalten<br />
ß Betrugsfälle<br />
Bei Wesentlichkeit Rückrechnung und<br />
ergebnisneutrale Korrektur;<br />
Anpassung der Vergleichszahlen
dem Anhang bzw. dem (Konzern-)Lagebericht<br />
zu entnehmen. Beispiele sind Veränderungen<br />
in der Gesellschafterstruktur, der<br />
Erwerb wesentlicher Beteiligungen, Störungen<br />
in der Rohstoffbelieferung, Streiks und<br />
Betriebsstilllegungen.<br />
III. Zukunftsorientierte<br />
Abschlusserstellung – Ermessensspielräume<br />
und Grenzen<br />
der Objektivierbarkeit<br />
1. Wesentliche Quellen von Schätzunsicherheiten<br />
Zukunftsbezogene Schätzungen sind – unabhängig<br />
vom Rechnungslegungssystem – ein<br />
systemimmanenter Bestandteil der Abschlusserstellung.<br />
Daher hat der Bilanzierende nach<br />
IAS 1.116 im Anhang die wichtigsten zukunftsbezogenen<br />
Annahmen (Schlüsselannahmen)<br />
anzugeben. Darüber hinaus hat er Angaben<br />
über die sonstigen am Stichtag wesentlichen<br />
Quellen von Schätzunsicherheiten zu machen,<br />
durch die ein beträchtliches Risiko entstehen<br />
kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres<br />
eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen<br />
Vermögenswerte und Schulden erforderlich<br />
wird (Hauptunsicherheitsquellen). Dabei<br />
sind die Art der von signifikanten Anpassungsrisiken<br />
betroffenen Vermögenswerte oder Schulden<br />
sowie deren Buchwerte anzugeben.<br />
Als wesentliche Schlüsselannahmen und Hauptunsicherheitsquellen<br />
nannten die nach IFRS<br />
bilanzierenden Dax-Unternehmen für das<br />
Geschäftsjahr 2005:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
18-malige Nennung 13 : Impairment (Finanzanlagen,<br />
Forderungen, immaterielle Vermögenswerte,<br />
Risikovorsorge im Kreditgeschäft,<br />
Sachanlagen, Vorräte),<br />
16-malige Nennung: Sonstige Rückstellungen<br />
(insbesondere für Rechtsstreitigkeiten,<br />
Produkthaftung und Umweltschutz),<br />
14-malige Nennung:<br />
Pensionsverpflichtungen,<br />
10-malige Nennung: Geschäfts- oder<br />
Firmenwert,<br />
10-malige Nennung: Latente Steuern,<br />
9-malige Nennung: Immaterielle Vermögenswerte<br />
und<br />
8-malige Nennung: Sachanlagen.<br />
Die primären Unsicherheitsquellen ähneln<br />
denen der beispielhaften Aufzählung in<br />
IAS 1.117, weitere Beispiele werden in einzelnen<br />
Standards genannt 14 . Unsicherheiten bestehen<br />
zwangsläufig dort, wo die Ermittlung von<br />
Bilanzwerten auf Schätzungen (insbesondere<br />
Zahlungsströme und Laufzeiten) beruht. Nicht<br />
offenzulegen sind Budgets und Prognosen.<br />
Die Offenlegung der Schlüsselannahmen<br />
und Hauptunsicherheitsquellen dient dem<br />
Analysten als Grundlage der eigenen Würdigung.<br />
Dazu sind neben einer aussagefähigen<br />
Umsetzung der Anforderungen aus IAS 1.120<br />
– insbesondere Sensitivitäten und Bandbreiten<br />
– durch den Bilanzierenden gute Kenntnisse<br />
der Rahmenbedingungen des bilanzierenden<br />
Unternehmens (Branchenkenntnisse,<br />
Wettbewerbsumfeld, allgemeine wirtschaftliche<br />
Entwicklung) erforderlich, um die Ermessensausübung<br />
der Geschäftsleitung nachvollziehen<br />
zu können.<br />
2. Fair value-Hierarchie – Relativierung<br />
durch Sensitivitätsanalysen und<br />
Bandbreiten<br />
Die IFRS verlangen oder gestatten in Form<br />
von expliziten Wahlrechten eine Fair value-<br />
Bewertung vor allem für die Aktivseite der<br />
Bilanz (insbesondere bestimmte Kategorien<br />
von Finanzinstrumenten, als Finanzinvestition<br />
gehaltene Immobilien, Sachanlagen<br />
und immaterielle Vermögenswerte mit<br />
aktivem Markt) 15 bzw. fordern bei anderen<br />
Bewertungsgrundlagen eine Offenlegung im<br />
Anhang. Der Fair value ist der „Betrag, zu dem<br />
zwischen sachverständigen, vertragswilligen<br />
und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern<br />
unter marktüblichen Bedingungen<br />
ein Vermögenswert getauscht oder eine<br />
Schuld beglichen werden könnte“ 16 .<br />
Durch die Bilanzierung bzw. Offenlegung von<br />
realisierbaren 17 Ergebnissen soll die Legung<br />
stiller Reserven unterbunden bzw. eingeschränkt<br />
werden. Zur Beurteilung der Qualität<br />
der Fair values ist das Verständnis der Hierarchie<br />
und die Generierung der Fair values durch den<br />
Bilanzersteller von besonderer Bedeutung:<br />
ß Beobachtbare Marktpreise für gleiche<br />
Gegenstände am oder um den<br />
Bewertungsstichtag,<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Die Offenlegung<br />
der Schlüsselannahmen<br />
und Hauptunsicherheitsquellen<br />
dient dem Analysten<br />
als Grundlage – gute<br />
Kenntnisse der Rahmenbedingungen<br />
des Unternehmens<br />
sind erforderlich. «<br />
13 Im Durchschnitt nannte jedes Unternehmen<br />
fünf wesentliche Schlüsselannahmen und Hauptunsicherheitsquellen.<br />
14 IAS 37 fordert die Offenlegung der Annahmen<br />
für die Rückstellungsberechnung und IFRS 7 zur<br />
Fair value-Schätzung.<br />
15 Fair value abzüglich Veräußerungskosten.<br />
16 Vgl. IAS 16.6, IAS 38.8, IAS 40.5 und IAS 41.8<br />
für nicht-finanzielle Vermögenswerte sowie<br />
IAS 32.11 und IAS 39.9 für Finanzinstrumente.<br />
17 Wagenhofer spricht von „Ergebniseffekten von<br />
fiktiven Transaktionen auf hypothetischen<br />
Märkten“Vgl. Wagenhofer, IRZ 2006, S. 31–37.<br />
395
Beitrag<br />
» Durch die<br />
stärkere Zukunfts<br />
orientierung (Fair<br />
values), steigt die<br />
Subjektivität des<br />
Abschlusses, aller<br />
dings bieten die IFRS<br />
hier auch zahlreiche<br />
Anhangangaben. «<br />
18 Vgl. für Finanzinstrumente Pricewaterhouse-<br />
Coopers, IFRS für Banken, 2005, S. 278–285 und<br />
für nicht-finanzielle Vermögenswerte Böcking/<br />
Lopatta/Rausch, Wertkategorien der IAS/IFRS,<br />
in: Castan/Böcking/Heymann/Pfitzer/Scheffler<br />
(Hrsg.): Beck‘sches Handbuch der Rechnungslegung,<br />
Loseblattsammlung, Stand Dezember<br />
2005, B 165, Rdn. 169–195.<br />
19 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />
S. 403–421.<br />
20 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />
S. 114–139 und 214–238.<br />
21 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />
S. 189–213.<br />
396 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
ß<br />
ß<br />
Marktpreise für vergleichbare Gegenstände<br />
und<br />
Anwendung von Bewertungsmodellen<br />
(mark-to-model).<br />
Während der Fair value bei den ersten beiden<br />
Hierarchiestufen – insbesondere bei Vorliegen<br />
eines aktiven Marktes – relativ leicht objektiv<br />
ermittelt werden kann, überwiegt bei der dritten<br />
Hierarchiestufe der subjektive Ermessensspielraum<br />
des Bilanzierenden 18 . Der Ermessensspielraum<br />
der Geschäftsleitung soll durch<br />
umfangreiche Anhangangaben, zu denen auch<br />
Sensitivitätsanalysen (z.B. bei Finanzinstrumenten)<br />
und Bandbreiten (z.B. bei Rückstellungen)<br />
zählen, relativiert werden. Während der Fair<br />
Value für Finanzinstrumente vielfach durch das<br />
Bestehen aktiver Märkte oder die Anwendung<br />
anerkannter Bewertungsmethoden zuverlässig<br />
ermittelt werden kann, ist dies bei den häufig<br />
unternehmensspezifischen immateriellen Vermögenswerten<br />
eher selten der Fall.<br />
3. Kapitalflussrechnung – Regulativ zur<br />
Zukunftsorientierung<br />
Im Gegensatz zu den teilweise zukunftsorientierten,<br />
auf Annahmen basierenden Bewertungsmethoden<br />
basiert die Kapitalflussrechnung<br />
auf tatsächlichen Zahlungsströmen<br />
der abgelaufenen Periode und ist damit nicht<br />
durch Ermessensentscheidungen beeinflusst.<br />
Die Kapitalflussrechnung setzt sich aus den<br />
Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit,<br />
den Cash-flows aus der Investitionstätigkeit<br />
(Analyse des Investitions- und Desinvestitionsverhaltens)<br />
und den Cash-flows aus der<br />
Finanzierungstätigkeit (Quellen der Außenfinanzierung)<br />
zusammen. Die Aussagekraft der<br />
Kapitalflussrechnung steigt durch Plausibilisierungen<br />
mit Zusatzinformationen wie der<br />
Unterscheidung von Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen<br />
oder Informationen über nicht<br />
ausgenutzte Kreditlinien (jeweils empfohlene<br />
Angaben nach IAS 7.50) und Verletzungen<br />
von Zahlungsvereinbarungen (Pflichtangabe<br />
nach IFRS 7.18). Für Analysezwecke ist auch<br />
bei der Kapitalflussrechnung eine mehrjährige<br />
Betrachtungsweise mit Zukunftsprojektion<br />
sinnvoll.<br />
Dies ermöglicht Aussagen zur Finanzierungsfähigkeit<br />
von Großinvestitionen oder Grenzen<br />
der Verschuldung bei fortlaufender oder<br />
expandierender Geschäftstätigkeit. Die Frühwarnindikatorfunktion<br />
der Kapitalflussrechnung<br />
zeigt sich z.B. beim Aufzeigen struktureller<br />
Defizite bei der Analyse von Cash-flows<br />
aus der betrieblichen Tätigkeit 19 .<br />
4. Qualität von Rechnungswesen und<br />
Projektcontrolling<br />
Die IFRS knüpfen die Aktivierung bestimmter<br />
Aufwendungen (z.B. Aktivierung von<br />
Entwicklungskosten bei immateriellen Vermögenswerten<br />
gem. IAS 38.57 ff. und Aktivierung<br />
von latenten Steuern auf Verlustvorträge<br />
gem. IAS 12.34 ff.) 20 bzw. Ertragsrealisierung<br />
(z.B. Anwendung der Percentage-of-completion-Methode<br />
bei Fertigungsaufträgen,<br />
IAS 11.22 ff.) 21 an hohe Hürden hinsichtlich<br />
der Qualität des internen Rechnungswesens<br />
und des Projektcontrollings. Dies könnte den<br />
Bilanzersteller dazu verleiten, zur Legung<br />
stiller Reserven die Qualität seiner internen<br />
Steuerungsinstrumente besonders vorsichtig<br />
einzuschätzen. Allerdings erwartet der Analyst<br />
im Hinblick auf die anstehende Kredit-<br />
oder Anlageentscheidung entsprechende<br />
Steuerungsinstrumente.<br />
IV. Zusammenfassung<br />
Die dargestellten Schritte, die sich insbesondere<br />
mit dem effizienten Verschaffen eines<br />
ersten Überblicks über die Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage des zu analysierenden Unternehmens<br />
bzw. Konzerns befassen, zeigen<br />
bereits einige grundlegende Unterschiede zwischen<br />
der Bilanzanalyse nach IFRS und HGB:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Einem „Weniger“ an expliziten Wahlrechten<br />
steht beim IFRS-Konzernabschluss ein „Mehr“<br />
an Ermessensspielräumen gegenüber.<br />
Das Gesamtergebnis der Periode setzt sich<br />
aus dem in der GuV ausgewiesenen Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
und den direkt im<br />
Eigenkapital erfassten GuV-neutralen Sachverhalten,<br />
die nicht auf Transaktionen mit<br />
den Anteilseignern zurückzuführen sind,<br />
zusammen.<br />
Die Vergleichbarkeit des zu analysierenden<br />
Unternehmens/Konzerns im Zeitablauf wird<br />
durch die Vorschriften zur Methodenänderung,<br />
zu Schätzungsänderungen und zur Fehlerkorrektur<br />
sichergestellt.
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Dem vergangenheitsbezogenen Anschaffungskostenprinzip<br />
steht nach IFRS insbesondere<br />
auf der Aktivseite der zukunftsbezogene<br />
Fair-Value-Ansatz – sei es durch Bewertungsmethoden<br />
oder Anhangangaben – gegenüber.<br />
Die teilweise hohen Anforderungen an<br />
die Aktivierung einzelner Vermögenswerte<br />
und die Ertragsrealisierung sind aus Analysegesichtspunkten<br />
zu begrüßen.<br />
Der Bilanzierende hat den Bilanzleser auf<br />
die Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten<br />
im Anhang hinzuweisen und durch<br />
weitere Angaben, wie z.B. Sensitivitätsanalysen<br />
und Angabe von Bandbreiten, Anhaltspunkte<br />
zur Einschätzung der Ermessensentscheidungen<br />
zu geben.<br />
Durch die wenigen Ausweisvorschriften wird<br />
der sich aus der Detailanalyse ergebende<br />
Unternehmensvergleich erschwert.<br />
Die Kapitalflussrechnung ist für den Analysten<br />
ein gutes Regulativ zur stichtagsbezogenen<br />
Bilanz und der periodisierenden GuV.<br />
Nachdem sich der Analyst einen ersten Überblick<br />
über das bilanzierende Unternehmen ver-<br />
PRAxIsTIPPs:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
schafft hat, hat er die Zahlenzusammenstellungen<br />
und Aussagen zu den einzelnen Posten<br />
der Bilanz und GuV einschließlich der dazugehörigen<br />
Anhangangaben zu analysieren und<br />
im Gesamtzusammenhang zu würdigen. Bilanzierende<br />
und Analysten müssen sich darüber<br />
bewusst sein, dass die Ergebnisse nach IFRS<br />
einerseits volatiler werden und andererseits<br />
ein negativer (Umsatzrückgänge, Aufwendungen<br />
aus Impairmenttests) oder positiver<br />
Trend verstärkt wird. An die Stelle einer steuerrechtlichen<br />
Ausrichtung bei HGB-Abschlüssen<br />
treten betriebswirtschaftliche Anforderungen<br />
nach IFRS 22 . Durch die Komplexität der Standards<br />
und den Umfang der Anhangangaben<br />
droht eine Überinformation 23 . Hierdurch und<br />
durch die Weiterentwicklung der Rechnungslegung<br />
vom Financial Reporting zum Business<br />
Reporting steigen die Anforderungen an die<br />
Analysten. Die Bilanzanalyse ändert sich: an<br />
die Stelle der traditionellen Kennzahlenver-<br />
gleiche tritt zunehmend eine branchenspezifische<br />
Ausrichtung mit einem guten Verständnis<br />
des Marktes sowie der Geschäfts- und<br />
Risikomanagementstrategie 24 . £<br />
<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Da nicht durch<br />
Ermessensentscheidungen<br />
beeinflusst,<br />
ist die Kapitalflussrechnung<br />
für<br />
den Analysten ein<br />
gutes Regulativ. «<br />
22 Vgl. Fentz/Totzek, BP 2006 S. 434–439.<br />
23 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />
S. 482.<br />
24 Vgl. Hüttche, BB 2005 S. 147–151 und Eckes/Fentz/<br />
Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5), S. 491–495.<br />
Der Übergang von HGB zu IFRS und damit einhergehend ein Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung ist nicht<br />
mehr aufzuhalten. Dieser Tendenz ist durch entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rechnung zu tragen.<br />
Das aufmerksame Lesen eines IFRS-Konzernabschlusses ist ein erster Schritt, um Ihnen die Augen zu öffnen.<br />
Starten Sie die IFRS-Bonitätsanalyse mit den hier dargestellten einleitenden Schritten. Hierdurch gewinnen Sie einen<br />
guten Überblick, der durch die postenbezogene Detailanalyse zu verifizieren ist.<br />
Die Analyse von IFRS-Abschlüssen ist zeitintensiver als die von HGB-Abschlüssen. Der Wechsel der Rechnungslegungssysteme<br />
geht einher mit der Weiterentwicklung vom Financial Reporting zum Business Reporting. Beides wirkt sich<br />
auf die Aufbau- und Ablauforganisation der Kreditinstitute aus.<br />
Der Vergleich von Kennzahlen aus IFRS-Abschlüssen mit denen aus HGB-Abschlüssen ist derzeit nicht zielführend.<br />
Mittelfristig ist ein Auswertungstool für IFRS-Konzernabschlüsse – für Sparkassen und Genossenschaftsbanken sinnvollerweise<br />
auf Verbandsebene – unvermeidlich.<br />
Die Abschlussanalyse im Zeitvergleich wird durch die Vorschriften des IAS 8 erleichtert, demgegenüber wird der<br />
Unternehmensvergleich durch rudimentäre Ausweisvorschriften erschwert.<br />
Nutzen Sie verstärkt die Kapitalflussrechnung als Regulativ und Frühwarnindikator zu den übrigen Bestandteilen des<br />
IFRS-Konzernabschlusses.<br />
397
BankPartner<br />
Der BankPartner bietet Ihnen einen Überblick über kompetente Dienstleister aus und für die Kredit- und Finanzbrache. Die Rubriken-<br />
Zuordnung hilft Ihnen bei der Suche nach dem gewünschten Partner.<br />
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Customizing und die Implementierung bis hin zu verschiedenen Outsourcingmodellen, Pfl ege und<br />
Wartung „alles aus einer Hand“.<br />
Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 etablierte sich die SUBITO aG als Lösungsanbieter für das kredit-<br />
und Forderungsmanagement. Zur kernkompetenz des Unternehmens zählt dabei die Entwicklung<br />
integrierter Softwarelösungen, welche die Prozesse im kredit- und Forderungsmanagement unter<br />
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben effi zient und sicher unterstützen. Das Leistungsangebot<br />
der SUBITO aG umfasst zudem Serviceleistungen aus den Bereichen Projektmanagement, Beratung,<br />
Produkteinführung, Betreuung, Schulung, Hotline und Wartung.<br />
RSV - Wir machen das!<br />
Mit der Restschuldversicherung der Delta Lloyd, der biologischen Vollkaskoversicherung®,<br />
erhält der Versicherungsnehmer das „Rundum-Wohlfühl-Paket“ zur absicherung eines Finanzierungsoder<br />
Leasinggeschäfts. als kredit- oder Leasinggeber profi tieren Sie von einem einzigartigen Produkt,<br />
mit dem Sie Ihre Marge im kreditgeschäft nachhaltig steigern werden. Sprechen Sie uns an<br />
und gewinnen auch Sie mit unserem individuellen konzept mit 7 Extras - die Restschuldversicherung<br />
mit Erfolgsgarantie.<br />
Wir freuen uns auf Ihre kontaktaufnahme<br />
Ernst & Young bietet Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Leistungen sowie Steuer-, Transaktions-<br />
und Immobilienberatung an und liefert somit ein einzigartiges fachübergreifendes Serviceangebot.<br />
Der Bereich advisory Services / Global Financial Services hat sich vor allem auf Fragen von Banken,<br />
Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert und berät z.B. sowohl im<br />
Rahmen regulatorischer Themenstellungen rund um „Basel II“, bei der Bewertung strukturierter Finanzprodukte<br />
oder aber in Fragen der Optimierung betrieblicher abläufe.<br />
399
Rezensionen<br />
01<br />
02<br />
03<br />
15<br />
400 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand, Controlling<br />
01 Bankenmanagement<br />
Prof. Dr. Uwe Christians (Hrsg): Bankenmanagement<br />
– Erfolgreiches Banking in der Konsolidierung und<br />
im Turnaround. Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2006.<br />
277 S., 49,95 €.<br />
w Demografische Prozesse, verändertes Kundenverhalten,<br />
hohe Insolvenzzahlen und neue Konkurrenten<br />
führen zu starken Veränderungen im Bankenmarkt.<br />
Die Produktmärkte sind weitgehend verteilt, Margen<br />
sinken bei gleichzeitig steigenden Risikokosten.<br />
In diesem neuen Buch von Uwe Christians erläutern<br />
ausgewiesene Experten die richtigen Schritte und Instrumente<br />
für Konsolidierungen sowie den Rückbau<br />
von Unternehmensteilen und Geschäftsfeldern. Es<br />
vermittelt, welche in der Praxis erprobten Lösungen<br />
für die vielfältigen Probleme im Bankenmanagement<br />
zur Verfügung stehen, wie wirkungsvolle Maßnahmen<br />
zur Flexibilisierung von Kosten aussehen und<br />
eingeleitet werden, wie die richtigen Entscheidungen<br />
zur Desinvestition getroffen und umgesetzt werden<br />
können, wie defizitäre Unternehmensteile bewertet<br />
werden und wie effiziente Strategien für rückläufige<br />
Geschäfte aussehen.<br />
Dieses Buch konzentriert sich auf die wichtigen Stellschrauben.<br />
Es dient als Leitfaden für das erfolgreiche<br />
Banking aller Kreditinstitute in der Konsolidierung und<br />
im Turnaround. Die aufgezeigten Lösungen sind fundiert<br />
nachgezeichnet. £<br />
Vorstand<br />
02 Personalentwicklung<br />
Erhard Flato / Silke Reinbold-Scheible: Personalenwicklung<br />
– Mitarbeiter qualifizieren, motivieren und fördern<br />
– Toolbox für die Praxis. mi-Fachverlag, Landsberg am<br />
Lech, 2006. 304 S., 49,90 €.<br />
w Der demografische Wandel, in dessen Folge Nachwuchs<br />
knapp wird und die Belegschaft zu überaltern<br />
droht, wird zu einer Neuorientierung in der Personalpolitik<br />
führen. Bei langfristiger Personalplanung<br />
sind die Veränderungen bereits jetzt erkennbar. Umso<br />
wichtiger ist es, sich bereits frühzeitig mit den Auswirkungen<br />
auseinander zu setzen und durch eine gezielte<br />
Personalentwicklung die knappe Ressource „qualifiziertes<br />
Personal“ für das Unternehmen zu gewinnen,<br />
optimal zu nutzen und zu halten.<br />
Die praxisnahe Gestaltung des Fachbuchs kommt in<br />
einer Fülle von Beispielen sowie in der Behandlung spezieller<br />
Problemfälle zum Ausdruck. Als Praxisbeispiele<br />
werden u. a. eine gezielte Führungskräfteentwicklung<br />
sowie ein nachhaltiges Führungskräfte-Coaching<br />
vorgestellt. Ebenfalls auf Interesse dürfte das Praxisbeispiel<br />
zur Vorgesetztenbeurteilung stoßen. Die<br />
geschilderten Problemfälle wie Demotivation eines<br />
Mitarbeiters, Zusammenlegung von Abteilungen sowie<br />
Ineffiziente Besprechungen dürften in vielen Häusern<br />
relevant sein. Daher sind die ausführlich dargestellten<br />
Lösungswege sehr wertvoll für die tägliche Arbeit.<br />
Die umfangreiche Toolbox zur Personalentwicklung<br />
rundet das Fachbuch inhaltlich ab.<br />
Das Fachbuch richtet sich insbesondere an Mitarbeiter<br />
aus dem Bereich Personal sowie an interessierte<br />
Führungskräfte. £<br />
Stefan Renz, Leiter Themenbereich Controlling und<br />
Kredit, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH.<br />
Vorstand<br />
03 Integration der Vertriebswege<br />
Markus Keck /Marco Hahn: Integration der Vertriebswege<br />
– Herausforderung im dynamischen Retail Banking.<br />
Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden,<br />
2006. 288 S., 52,90 €<br />
w Die strategische Positionierung der Vertriebswege ist<br />
eine entscheidende Herausforderung für das deutsche<br />
Retail Banking. Das Buch integriert den Multi-Channel-Vertrieb<br />
konsequent in den Strategieprozess des<br />
Geschäftsfelds und erlaubt dem Leser über diesen<br />
Weg die bewusste und systematische Entscheidung für<br />
ein optimiertes Vertriebskanal-Portfolio. Eine wesentliche<br />
Nebenbedingung ist dabei die umfassende<br />
Berücksichtigung von Dynamik und Komplexität als<br />
herausragende Wettbewerbsaspekte im heutigen Retail<br />
Banking.<br />
Dies sind einige behandelte Punkte aus dem Inhalt:<br />
Wiederentdeckung des Retail Banking in Universalbanken<br />
– Situation und Marktumfeld des heutigen Retail<br />
Banking – Multi-Channel-Vertrieb im Kontext des Bankmarketing<br />
– Komplexitätstheorie als Leitlinie für den<br />
Strategieprozess in Banken - Entwicklung der Vertriebsstrategie<br />
unter dem Leitbild der Komplexitätstheorie<br />
– strategische Positionierung der Vertriebswege auf<br />
Basis der Vertriebsstrategie – übergreifende Aspekte<br />
eines Multi-Channel-Managements sowie eine zusammenfassende<br />
Betrachtung. £