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Ausgabe 07 + 08 / 2007 - BankPraktiker

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Herausgeber<br />

Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank<br />

Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat<br />

Dr. Thomas R. Fischer, Vorstandsvorsitzender, WestLB aG<br />

Dr. Markus Guthoff, Vorstand, IkB Deutsche Industriebank aG<br />

Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands und Chief Risk Officer,<br />

Commerzbank aG<br />

Gerhard Hofmann, Deutsche Bundesbank, Zentralbereichsleiter Banken und<br />

Finanzaufsicht<br />

Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht, Stuttgart<br />

Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender, Stadtsparkasse München<br />

FacHbeirat<br />

Jürgen Becker, Bundesamt für Finanzen<br />

Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eG<br />

Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eG<br />

Volker Fentz, MBa, Direktor, Prokurist, Projektleiter, Berliner Volksbank eG<br />

Dr. karsten Füser, Head of advisory Services / Global Financial Services,<br />

Ernst & Young aG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Stuttgart<br />

Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und<br />

Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB<br />

Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich kommunen/<br />

Recht und Chefsyndikus kreissparkasse köln<br />

Dr. Jörg Lauer, Generalbevollmächtigter, Ressortleiter Immobilenkunden<br />

International, Landesbank Rheinland Pfalz (LRP)<br />

Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung<br />

Frankfurt<br />

Marcus Michel, Bereichsdirektor Personal, Recht und Marketing, Volksbank<br />

Baden-Baden-Rastatt eG<br />

Burkhard Reitermann, Unternehmensbereichsleiter Marktfolge, kredit,<br />

Risikomanagement, Privat- und Geschäftskunden, Dresdner Bank aG,<br />

Frankfurt am Main<br />

Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB<br />

Elmar Scholz, abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen,<br />

Sparkasse am niederrhein<br />

anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH nordbank aG<br />

alfred Totzek, Geschäftsführer, STG Transaktionsgesellschaft mbH<br />

Walter Ullrich, Direktor, Leiter Interne Revision, Hamburger Sparkasse aG<br />

Jürgen Wannhoff, Sparkassendirektor, Vorstandsvorsitzender,<br />

Sparkasse Detmold<br />

Christoph Wengler, Syndikus, European association of Public Banks (EaPB)<br />

Dr. Maximilian a. Werkmüller, LL.M., Syndikus & Leiter Family Office, HSBC<br />

Trinkaus & Burkhardt kGaa<br />

Dr. Stefan Zeranski, Leiter Treasury, kölner Bank eG<br />

redaktion<br />

Heidelberg<br />

Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />

(V.i.S.d.P.),<br />

Dr. Christian Göbes, Geschäftsführer Finanz Colloquium Heidelberg<br />

Corinna Schulz, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH<br />

sponsoren<br />

Restschuldversicherung<br />

abit.net de.ey.com rsv-easy.de<br />

bankon.de<br />

handelsblatt.com<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

MiFID und ihre Folgen – oder positiver ausgedrückt<br />

– ihre Auswirkungen. Denn obwohl man<br />

bei der ersten Durchsicht des Regelungswerks<br />

ins Staunen kommen kann, findet sich bei näherer<br />

Betrachtungsweise doch in einigen Bereichen<br />

„nur“ eine Erweiterung oder Verfeinerung bereits<br />

bestehender Regularien/ Anforderungen.<br />

protiviti.de<br />

Editorial<br />

Ich bin seit mehr als zehn Jahren u.a. im Bereich Elmar Scholz<br />

WP-Backoffice tätig und wurde zum Leiter des Projekts „MiFID-Umsetzung“<br />

in unserem Haus benannt. Die Projektgruppe selbst besteht nur<br />

aus einem kleinen Personenkreis, was auch aufgrund der Zeitknappheit<br />

bis zum 01.11.20<strong>07</strong> effektiver ist. Wir haben jedoch bereits Anfang<br />

des Jahres (basierend auf dem FRUG) entsprechende Einzel-Aufgabenzuordnungen<br />

an die betroffenen Bereiche veranlasst, die wir kürzlich<br />

noch einmal mit zusätzlichem Info-Material konkretisiert haben. Diese<br />

Zuordnung erfolgte mit terminierter Ergebnisverantwortung und den<br />

notwendigen Dokumentationsverpflichtungen. Weiterreichende und/<br />

oder zusätzliche Detail-Informationen wie die Beiträge in der MiFID<br />

Beilage in diesem Heft, sind nicht nur willkommen, sondern unterstützen<br />

die Arbeiten der Praktiker bei der Umsetzung.<br />

Wichtig ist es, den Vertrieb genauso frühzeitig in das Thema mit einzubinden.<br />

Neben der notwendigen Akzeptanz ergibt sich die Möglichkeit,<br />

die MiFID nicht als Belastung, sondern als Chance zu sehen;<br />

Dinge zu erkennen, die sich im Vertrieb wie auch in den Folgebereichen<br />

verbessern lassen. Und nun heißt es also: Packen wir die Herausforderung<br />

an! Neben der umfangreichen Beilage zum Thema MiFID<br />

haben wir aber natürlich auch eine Vielzahl weiterer interessanter Beiträge<br />

in dieser <strong>Ausgabe</strong> Ihres <strong>BankPraktiker</strong>:<br />

ß<br />

ß<br />

Der zunehmende Konkurrenz- und Margendruck zwingt viele Institute,<br />

die Kosten der Leistungserstellung kritisch zu hinterfragen<br />

und sich mit den Möglichkeiten der Prozessoptimierung auseinanderzusetzen.<br />

Neben der Möglichkeit, diese Optimierung aus eigener<br />

Kraft durchzuführen, können die Prozesse auch ganz oder teilweise<br />

ausgelagert werden. In dem Beitrag stellen sich drei etablierte<br />

Kreditfabriken vor.<br />

Die Zielgruppe der über 55-jährigen gilt allgemein als hochinteressant.<br />

Doch wegen falscher Ansprachekonzepte und mangelnder<br />

Sensibilität können viele Geldinstitute bei der 55plus-Generation<br />

bislang nicht punkten. Die Nassauische Sparkasse setzt seit dem vergangenen<br />

Jahr 55plus-Berater für Kunden ab 55, auch „Best Agers“<br />

genannt, ein. Der Beitrag beleuchtet das Vertriebskonzept.<br />

Viele Grüße<br />

Elmar Scholz<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

353


Inhalt<br />

354<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

356-358<br />

AKTUELL / NEUE STUDIEN<br />

356 Globale Geschäftsmodelle im Trend<br />

Electronic Banking für Firmenkunden<br />

Grünbuch zum Retail Banking<br />

357 Versorgungslücken trotz Riester<br />

Politische Einigung über die Verbraucherkredit-Richtlinie<br />

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

beschlossen<br />

358 Neue Studien: Jedem dritten Rentner<br />

droht die Armutsfalle<br />

BEITRÄGE<br />

BEITRÄGE<br />

360 Auf dem Weg zur SEPA: Neue Regelungen<br />

im Zahlungsverkehr<br />

Peter Frey | Christian Walz, GSK Gassner Stockmann & Kollegen,<br />

München<br />

w In Deutschland werden spätestens ab dem<br />

01.11.2009 bedeutende gesetzliche Neuregelungen<br />

für den Zahlungsverkehr gelten. Der Beitrag<br />

vermittelt einen wertvollen Überblick.<br />

366 Kreditfabriken: Beispiele aus Sparkassen<br />

und Genossenschaftsbanken<br />

Jochen Speek, VR Kreditwerk Hamburg | Andreas Meyer, KreditServices<br />

Nord GmbH | Alfred Totzek, STG Transaktionsgesellschaft mbH<br />

w Der zunehmende Konkurrenz- und Margendruck<br />

zwingt viele Institute sich mit den Möglichkeiten<br />

der Prozessoptimierung auseinanderzusetzen.<br />

Neben der Möglichkeit, diese Optimierung<br />

aus eigener Kraft durchzuführen, können<br />

die Prozesse auch ganz oder teilweise ausgelagert<br />

werden. In dem Interview stellen sich drei<br />

etablierte Kreditfabriken vor.<br />

374 Demografischer Wandel: 55plus-<br />

Beratung bei der Naspa<br />

Gerhard Wernthaler, Nassauische Sparkasse (Naspa), Wiesbaden<br />

w Die Zielgruppe wird immer größer, verfügt<br />

über beachtliches Vermögen und ist bereit, für<br />

gute Qualität auch einen angemessenen Preis<br />

zu zahlen. Doch wegen falscher Ansprachekonzepte<br />

und mangelnder Sensibilität können viele<br />

Geldinstitute bei der 55plus-Generation bislang<br />

nicht punkten. Der Beitrag beleuchtet das Betreuungskonzept<br />

der Naspa.<br />

379 Praxisfall Bankenstrafrecht: Compliance-/Revisions-<br />

und Aufsichtsratsverantwortung<br />

bei kriminellem Vorstandsverhalten<br />

Dr. Hans Richter | Anke Hadamitzky, Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

Stuttgart<br />

w Vor dem Landgericht Stuttgart wird gegen<br />

zwei Mitglieder des Vorstands und zwei Finanzierungsberater<br />

mit dem Vorwurf der Untreue<br />

gem. § 266 StGB zum Nachteil der Bank mit einem<br />

Schadensvolumen von 3,7 Mio. € und des Betrugs<br />

zum Nachteil von Kreditnehmern mit einem Schadensvolumen<br />

von 2,2 Mio. € verhandelt. Wo liegen<br />

die Stolpersteine für die BankPraxis und wie<br />

können sich Institute schützen?<br />

382 Personalentwicklung: Orientierungshilfen<br />

im „Supermarkt“ von Psycho- und<br />

Persönlichkeitstrainings<br />

Udo Schuster | Bernd Dürholt<br />

w Der Beitrag liefert Informationen und Parameter,<br />

mit denen der <strong>BankPraktiker</strong> Seminarangebote<br />

auf Seriosität prüfen kann.


360-392<br />

388 IRR-Renditemethode: Wiederanlageprämisse<br />

und Haftungsrisiken<br />

<strong>BankPraktiker</strong>:<br />

UnaBHÄnGIG – LÖSUnGSORIEnTIERT – kOMPakT:<br />

FaCHWISSEn FÜR DaS akTIV- UnD PaSSIVGESCHÄFT<br />

Herausgeber Fachmedien<br />

Uwe Hoch<br />

Redaktion Heidelberg<br />

Dr. Patrick Rösler (V.i.S.d.P.),<br />

Dr. Christian Göbes<br />

Tel.: 0 62 21/60 18 55<br />

E-Mail: bp.redaktion@vhb.de<br />

Redaktion Düsseldorf /<br />

Produktmanagement<br />

Corinna Schulz<br />

Tel.: 02 11 / 887-1470<br />

E-Mail: bp.redaktion@vhb.de<br />

Verlag<br />

Geschäftsführung<br />

Laurence Mehl,<br />

Dr. Tobias Schulz-Isenbeck<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Dr. Stefan von Holtzbrinck<br />

Verlagsleitung<br />

Johannes Höfer<br />

Objektleitung<br />

andreas Walter<br />

Edmund J. Ranosch | Dr. Johannes Fiala<br />

w In einem der jüngsten Urteile des LG München II<br />

wurde eine Bank zum Schadensersatz verurteilt,<br />

weil ein Bankvorstand u.a. die IRR-Renditemethode<br />

bereits 1994 anlegerwerbend beim Beratungsgespräch<br />

eingesetzt hat, ohne dass diese<br />

Methode in ihren Wirkungen ausreichend im Prospekt<br />

beschrieben wurde. Ebenso stellt sich die<br />

Anwendungsfrage für die Bankberater/innen in<br />

der täglichen Praxis. Wie ist mit dieser Problematik<br />

umzugehen?<br />

392 IFRS: Erste Erfahrungen mit der IFRS-<br />

Bilanzanalyse<br />

Wolfgang Weigel | Peter Flick, PricewaterhouseCoopers, Frankfurt/M.<br />

w Der Analyst hat bei der Auswertung von Konzernabschlüssen<br />

nach IFRS verschiedene Herausforderungen<br />

zu meistern. Die Autoren geben mit<br />

diesem Beitrag Hinweise auf Besonderheiten bei<br />

der Auswertung von IFRS-Konzernabschlüssen.<br />

Dabei geht es um die effiziente Bewältigung des<br />

Umfangs und um Probleme, die sich aus der stärkeren<br />

Zukunfts orientierung der Rechnungslegungsgrundsätze<br />

ergeben. Einzelne Aussagen werden<br />

durch eine Auswertung der nach IFRS bilanzierenden<br />

DAX-Konzerne verifiziert.<br />

IMPREssUM<br />

Gesamtanzeigenleitung<br />

Sandro Cristofoli<br />

Anzeigenleitung<br />

Regina Hamdorf<br />

Ad Sales & Management<br />

Jochen kolb<br />

Tel.: 02 11 / 8 87-14 93<br />

Fax: 02 11 / 8 87-15 <strong>08</strong><br />

Kontakt<br />

Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH<br />

kasernenstr. 67, 40213 Düsseldorf<br />

Postfach 10 11 02, 40002 Düsseldorf<br />

Tel.: 02 11 / 88 70, Telex 172 11 3<strong>08</strong> hblverl<br />

Redaktion: 02 11 / 8 87 28 03<br />

Kundenservice<br />

Tel. Inland <strong>08</strong>00 / 000 1637 ( gebührenfrei)<br />

Fax Inland <strong>08</strong>00 / 000 2959 (gebührenfrei)<br />

Tel. ausland 0049 / 211 – 887 – 3670<br />

Fax ausland 0049 / 211 – 887 – 3671<br />

Leserservice E-Mail: bp.leserservice@vhb.de<br />

Anschrift<br />

Fachverlag kundenservice<br />

Berner Str. 2<br />

97<strong>08</strong>4 Würzburg<br />

Postfach 92 54, 97092 Würzburg<br />

Bankverbindung<br />

Dresdner Bank aG, Düsseldorf (anzeigen / abo)<br />

BLZ 300 800 00, kto-nr. 211 455 000<br />

SERVICE<br />

398 BankPartner<br />

400 Rezensionen<br />

Kooperationspartner<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH, Plöck 32a<br />

69117 Heidelberg; Tel.: 0 62 21 / 60 18 – 62<br />

Fax: 0 62 21 / 60 18 – 63<br />

E-Mail: info@FC-Heidelberg.de<br />

www.FC-Heidelberg.de<br />

ISSN 1861-4884<br />

Internet<br />

www.bankpraktiker.de<br />

E-Mail: BP.Redaktion@vhb.de<br />

<strong>BankPraktiker</strong> erscheint monatlich<br />

Bezugspreise<br />

Einzelheft 22 €; zzgl. 0,95 € Versandkosten.<br />

Jahresvorzugspreis Inland 198 € inkl. MwSt.<br />

zzgl. 12 € Versand kosten. abo für Studenten und<br />

Teilnehmer an kursen zur Vorbereitung auf das<br />

Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen<br />

(gegen Vorlage einer gültigen Bescheinigung)<br />

jährlich 105 €; inkl. MwSt. einschl. Versandkosten.<br />

auslandsabonnement jährl. 198 €<br />

(angaben zu MwSt. und Versandkosten im<br />

ausland erhalten Sie im Internet unter:<br />

www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />

Im kombi-abo mit der Monatszeitschrift FInanZ<br />

BETRIEB Inland 4<strong>08</strong> € inkl. MwSt. zzgl. 24 €<br />

Versandkosten. auslands-kombi-abonnement<br />

mit der Monatszeitschrift FInanZ BETRIEB 4<strong>08</strong> €<br />

(angaben zu MwSt. und Versandkosten im ausland<br />

unter: www.fachverlag.de/bezugspreise).<br />

398-400<br />

abonnementskündigungen sind nur mit einer<br />

Frist von 21 Tagen zum Ende des berechneten<br />

Bezugszeitraums möglich. Im Fall höherer Gewalt<br />

(Streik oder aussperrungen) besteht kein Belieferungs-<br />

oder Entschädigungsanspruch.<br />

<strong>BankPraktiker</strong> wird sowohl im Print als auch auf<br />

elektronischem Weg (z. B. Datenbank, CD-ROM<br />

etc.) vertrieben. nachdruck und Vervielfältigung<br />

jeder art sind nur mit Genehmigung des Verlags<br />

zulässig.<br />

Layout und Produktion<br />

S3 aDVERTISInG kG<br />

newspaper & magazine experts<br />

Bilker allee 216, 40215 Düsseldorf<br />

E-Mail: experts@s3-advertising.com<br />

Für anzeigen gilt Preisliste nr. 2 vom 01.01.20<strong>07</strong>.<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

355


Aktuell<br />

Konto, Controlling<br />

Globale Geschäftsmodelle im Trend<br />

w Die durchschnittlichen jährlichen<br />

Kosten für alltägliche Bankdienstleistungen<br />

eines aktiven Kunden in der Euro-Zone<br />

sind im Jahresverlauf um 1,8% auf nun 72 €<br />

gesunken. Rechnet man hingegen massive<br />

Preissenkungen in Spanien (- 31%) heraus,<br />

wäre ein Anstieg um 1,9% zu verzeichnen<br />

gewesen. Im weltweiten Mittel zahlen die<br />

Kunden 77 €, wobei die Preise in Asien<br />

um 2,9% stiegen (44 €), in der Nicht-Euro-<br />

Zone um 1,3% höher als im Vorjahr lagen<br />

(84 €) und in Nordamerika gleich blieben<br />

(72 €). So lautet das Ergebnis des vierten<br />

World Retail Banking Reports der Unternehmensberatung<br />

Capgemini gemeinsam<br />

mit der ING Bank und EFMA (European<br />

Management and Marketing Association).<br />

Preistreiber in der Euro-Zone waren in<br />

erster Linie höhere Gebühren für Schaltertransaktionen,<br />

so z.B. sieben Prozent<br />

mehr Kosten für Bareinzahlungen oder<br />

acht Prozent mehr für Barabhebungen<br />

am Schalter. Immer deutlicher würden die<br />

Banken versuchen das Kundenverhalten<br />

über Preise zu steuern. Die Kontoinhaber<br />

sollen verstärkt das Selbstbedienungsterminal<br />

oder Online-Banking nutzen und<br />

die persönliche Beratung in der Filiale<br />

nur für höherwertige Dienstleistungen in<br />

Anspruch nehmen, so Capgemini Consulting.<br />

Der Löwenanteil der Kosten mit rd.<br />

60% besteht für deutsche Bankkunden<br />

insgesamt aus den Kontoführungsgebühren.<br />

Nur in Italien ist dieser Anteil<br />

höher. Dafür nimmt der reine Zahlungsverkehr<br />

hierzulande im internationalen<br />

Vergleich eine kleine Position ein.Bereits<br />

im Vorfeld des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums<br />

(Single Euro Payments Area<br />

– SEPA) hat die voranschreitende europäische<br />

Integration zu einer Preisreduktion<br />

für elektronische Zahlungsverkehrsprodukte<br />

geführt. Im Jahr 20<strong>07</strong> zahlen die<br />

Einwohner der Euro-Zone, die identisch<br />

ist mit der SEPA-Zone, im Durchschnitt 45<br />

€ für die Inanspruchnahme von bargeldlosen<br />

Zahlungsmitteln wie Kreditkarte,<br />

Debitkarte oder Überweisung. Im vergangenen<br />

Jahr betrug dieser Anteil noch 47<br />

€. Insgesamt möchten die Retail Banken<br />

356 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

nach Ergebnissen des World Retail Banking<br />

Reports ihre Geschäftsmodelle immer<br />

internationaler aufstellen. Während derzeit<br />

weniger als zehn Prozent der Privatkundeninstitute<br />

auf globaler Ebene arbeiten,<br />

planen dies für die nächsten fünf Jahre<br />

bereits ein Drittel. Hinzu kommen noch<br />

42%, die eine Teillösung (Organisatorische<br />

Aufgaben und Funktionen wie Management,<br />

Marketing, Backoffice-Tätigkeiten, IT<br />

sowie sonstige Unterstützungsfunktionen<br />

werden grenzüberschreitend betrieben)<br />

anstreben (heute 54%). £<br />

Konto, IT<br />

Electronic Banking für Firmenkunden<br />

w Welche Anforderungen haben Firmenkunden<br />

an das Electronic Banking? Was<br />

bedeuten neue Entwicklungen wie EBICS<br />

und SEPA für ihren Zahlungsverkehr? Auf<br />

diese Fragen gibt es bisher kaum Antworten.<br />

Die PPI AG und ibi research führen<br />

derzeit eine Online-Umfrage zu Anforderungen<br />

von Firmenkunden im Electronic<br />

Banking durch. Die Ergebnisse werden<br />

von ibi research anonymisiert ausgewertet,<br />

aufbereitet und zur Verfügung gestellt.<br />

Um ein möglichst genaues Bild von den<br />

Anforderungen unterschiedlicher Firmenkunden<br />

zu erhalten, ist eine große<br />

Beteiligung an der Umfrage sehr wichtig. £<br />

mehr dazu unter:<br />

http://www.ibi-umfrage.de/e-banking<br />

Kredit, Konto, Anlage, Recht<br />

Grünbuch zum Retail Banking<br />

w Am 02.05.20<strong>07</strong> hat die Europäische<br />

Kommission ein Grünbuch über Finanzdienstleistungen<br />

für Privatkunden vorgelegt,<br />

in dem sie die Ziele der Politik der Kommission<br />

darlegt. Ziel des Grünbuchs ist ein<br />

besseres Verständnis der Probleme von<br />

Finanzdienstleistern und Verbrauchern im<br />

Privatkundengeschäft sowie die Ermittlung<br />

eines möglichen Handlungsbedarfs.<br />

Als Finanzdienstleistungen für Privatkunden<br />

werden Girokonten, Zahlungsverkehr,<br />

Privatkundenkredite, Hypothekarkredite,<br />

Spareinlagen, Altervorsorge, Kapitalanlagen<br />

und Versicherungsprodukte betrachtet.<br />

Nach Ansicht der Kommission ist das<br />

Potenzial für die Integration der Privatkundenmärkte<br />

noch nicht ausgeschöpft,<br />

da der Wettbewerb im Privatkundengeschäft<br />

und Zahlungsverkehr noch unzureichend<br />

sei. Diese Schlussfolgerung basiert auf<br />

dem geringen grenzüberschreitenden<br />

Geschäft von derzeit 1%, den erheblichen<br />

Preisunterschieden für den Zahlungsverkehr,<br />

Kontokorrentkonten und Verbraucherkrediten,<br />

der begrenzten Produktvielfalt und<br />

den großen Unterschieden in der Rentabilität<br />

der Finanzdienstleister. So sei die Rentabilität<br />

in Deutschland, Österreich, Belgien und<br />

den Niederlanden geringer als in anderen<br />

Mitgliedstaaten. Die Kommission bekennt<br />

sich zu den Prinzipien der besseren Rechtsetzung<br />

und will neue regulative Maßnahmen<br />

im Privatkundengeschäft nur vorschlagen,<br />

wenn der wirtschaftliche Nutzen nachgewiesen<br />

ist. Die Kommission möchte daher die<br />

ganze Palette von politischen Werkzeugen<br />

berücksichtigen, d. h. sowohl legislative als<br />

auch nicht-legislative Maßnahmen. Ferner<br />

stellt die Kommission ihre laufenden (z.B.<br />

Zahlungsverkehrsrichtlinie) und bevorstehenden<br />

(z.B. Hypothekarkredit) Maßnahmen<br />

vor. Ziel der Kommission sei es, die Preise<br />

durch eine Stärkung des Wettbewerbs zu<br />

senken, das Verbrauchervertrauen zu erhöhen<br />

und die Produktvielfalt zu verbessern.<br />

Das Grünbuch liefert keine neuen Erkenntnisse<br />

und stellt eher eine Bestandsaufnahme<br />

der Maßnahmen der Generaldirektion Binnenmarkt<br />

dar. Binnenmarktkommissar<br />

McCreevy verfolgt mit dem Grünbuch die<br />

Absicht, seine Zuständigkeit für das Retail<br />

Banking zu demonstrieren, da die neue Verbraucherschutzkommissarin<br />

Kuneva mit ihrer<br />

kürzlich vorgestellten Verbraucherschutzstrategie<br />

in seinen Aufgabenbereich weit<br />

vorgedrungen ist und einen sehr viel stärkeren<br />

Fokus auf den Verbraucherschutz legt.<br />

Die Kommission hat um Stellungnahmen<br />

bis zum 16.<strong>07</strong>.20<strong>07</strong> gebeten. £<br />

Christoph Wengler, RA, Syndikus, European<br />

Association of Public Banks, EAPB.<br />

mehr dazu unter:<br />

http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/docs/<br />

policy/com_20<strong>07</strong>_226-de.pdf


Anlage<br />

Versorgungslücken trotz Riester<br />

w Die Bedeutung der Riester-Rente für die<br />

private Altersversorgung ist zwar größer als<br />

vielfach angenommen. Bei jüngeren Menschen<br />

kann sie bis zu 27% der benötigten<br />

Gesamtversorgung im Alter ausmachen.<br />

Dagegen wird jedoch die Leistungsfähigkeit<br />

der gesetzlichen Rente noch erheblich stärker<br />

abnehmen als bislang erwartet. Dadurch<br />

klafft auch bei vielen Menschen, die bereits<br />

eine Riester-Rente abgeschlossen haben,<br />

dennoch weiterhin eine Versorgungslücke,<br />

die es durch zusätzliche Maßnahmen der<br />

privaten Altersvorsorge zu decken gilt. Dies<br />

ist das Fazit der Studie des Instituts für Vorsorge<br />

und Finanzplanung zur Bedeutung<br />

der Riester-Rente in der Altersversorgung,<br />

die im Auftrag der Deutschen Vermögensberatung<br />

erstellt wurde. Danach werden<br />

gesetzliche Rente und Riester-Rente zusammen<br />

bei den meisten Bürgerinnen und<br />

Bürgern nicht ausreichen, um den Vorsorgebedarf<br />

im Alter zu decken. Die verbleibende<br />

Versorgungslücke liegt für heute 60-jährige<br />

Bezieher mittlerer und höherer Einkommen<br />

bei 17 bis 18% und steigt bei Jüngeren auf<br />

bis zu 40% an. £<br />

Kredit, Recht<br />

Politische Einigung über die Verbraucherkredit-Richtlinie<br />

w Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat<br />

sich am 21.05.20<strong>07</strong> über eine neue Verbraucherkredit-Richtlinie<br />

geeinigt. Ziel<br />

der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz<br />

europaweit durch mehr Transparenz<br />

zu verbessern. Die neue Richtlinie folgt<br />

in wesentlichen Teilen dem Grundsatz<br />

der Vollharmonisierung; d.h. sie enthält<br />

abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung<br />

der Mitgliedstaaten. Künftig werden<br />

auch Überziehungskredite und sog. Renovierungskredite<br />

(anders als Kredite, die<br />

durch Grundpfandrechte gesichert sind<br />

oder zum Kauf von Grundstücken oder<br />

Gebäuden dienen) in die Richtlinie einbezogen<br />

sein, um den Wettbewerb zwischen<br />

den verschiedenen Kreditformen nicht zu<br />

verzerren.<br />

Wesentlicher Inhalt der Richtlinie:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Für die Werbung: Ein Kreditgeber, der mit<br />

einem Zinssatz wirbt, muss ergänzende<br />

Angaben zu den Kreditbedingungen<br />

hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren,<br />

effektiver Jahreszins);<br />

Über vorvertragliche Informationen:<br />

Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag<br />

schließt, muss er die wesentlichen<br />

Informationen zum Kredit in einem<br />

– EU- weit einheitlichen Formular –<br />

erhalten (Einheitliche Europäische<br />

Verbraucherkredit- Information);<br />

Über die Angaben, die in Kreditverträgen<br />

enthalten sein müssen; über das<br />

Widerrufsrecht: Ein Recht des Verbrauchers,<br />

den Kreditvertrag innerhalb von<br />

14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang<br />

nur in Deutschland und einigen anderen<br />

Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht<br />

europaweit<br />

Über die vorzeitige Rückzahlung: Der<br />

Entwurf begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung,<br />

die der Kreditgeber<br />

im Fall der vorzeitigen Rückzahlung verlangen<br />

kann;<br />

Für die einheitliche Berechnung des<br />

effektiven Jahreszinses.<br />

Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie<br />

soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen<br />

Binnenmarkts und der Stärkung<br />

des Verbraucherschutzes dienen. So hilft<br />

die „Einheitliche Europäische Verbraucherkreditinformation“<br />

dem Bürger, EU-weit<br />

nach günstigen Angeboten zu suchen,<br />

auch wenn er die jeweilige Sprache nicht<br />

sicher beherrscht. Die Vorgaben zu vorvertraglichen<br />

und vertraglichen Informationen<br />

und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses<br />

sollen fragwürdige Praktiken<br />

unterbinden, mit denen die tatsächlichen<br />

Kreditkosten vernebelt werden. Z.B. indem<br />

ein scheinbar günstiger Kredit mit einer<br />

überteuerten Restschuldversicherung verbunden<br />

wird. Nach der neuen Fassung der<br />

Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese<br />

Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.<br />

Die Richtlinie bedarf jetzt noch der<br />

Zustimmung des Europäischen Parlaments;<br />

nach der Verabschiedung ist sie innerhalb<br />

von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht<br />

der Mitgliedstaaten umzusetzen. £<br />

Recht<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Aktuell<br />

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />

beschlossen<br />

w Die Satzungsversammlung der deutschen<br />

Anwaltschaft hat am 11.06.20<strong>07</strong><br />

die mittlerweile 19. Fachanwaltschaft<br />

beschlossen. Mit dem Fachanwalt für<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht steht der<br />

Anwaltschaft eine weitere Möglichkeit der<br />

Spezialisierung sowie Qualifizierung und<br />

den Mandanten ein neues Auswahlkriterium<br />

zur Verfügung. Mit diesem Beschluss<br />

ist auch die Forderung des Deutschen<br />

Anwaltvereins (DAV) nach Ausweitung der<br />

Fachanwaltschaften umgesetzt worden.<br />

Die Änderung der Fachanwaltsordnung<br />

(FAO) kann frühestens zum 01.01.20<strong>08</strong> in<br />

Kraft treten. Mit dem Beschluss der Satzungsversammlung<br />

zur Einführung einer<br />

weiteren Fachanwaltschaft werde sowohl<br />

für die Anwaltschaft als auch für die Mandanten<br />

das richtige Signal gegeben, so der<br />

DAV. Die Anwaltschaft muss sich spezialisieren<br />

und gleichzeitig qualifizieren, der<br />

Fachanwalt ist der geprüfte Spezialist. Die<br />

Fachanwaltschaft wird nur verliehen, wenn<br />

die theoretischen Kenntnisse in einer Prüfung<br />

nachgewiesen sind und die praktische<br />

Erfahrung dokumentiert wird. Außerdem<br />

ist mit der Führung des Fachanwaltstitels<br />

die jährliche Erfüllung einer Fortbildungspflicht<br />

verbunden, die auch nachzuweisen<br />

ist. Für den Mandanten wird es einfacher<br />

und übersichtlicher, den richtigen, spezialisierten<br />

Fachanwalt für sein Rechtsproblem<br />

zu finden. Der Anwalt kann sich auf der<br />

anderen Seite in einem übersichtlichen<br />

Markt besser positionieren. Nach den<br />

Beschlüssen der Satzungsversammlung<br />

gibt es nunmehr 19 Fachanwaltschaften<br />

für folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht,<br />

Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht,<br />

Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht,<br />

Verwaltungsrecht, Medizinrecht,<br />

Miet- und Wohnungseigentumsrecht,<br />

Verkehrsrecht, Bau- und Aktienrecht,<br />

Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht,<br />

Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und<br />

Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht,<br />

Informationstechnologierecht<br />

(IT-Recht) und Bank- und Kapitalmarktrecht.<br />

£<br />

357


Abbildung 3: Durchschnittlich erwartete Einkünfte<br />

Jeder dritten Frau droht die Altersarmut<br />

(monatliche Nettogeldbeträge, die den Befragten und ihren Lebenspartnern im Rentenalter zur Verfügung<br />

stehen bzw. stehen werden; in % aller befragten Bürger ab 50 Jahren)<br />

Männer Frauen<br />

0,2<br />

Über 10.000 € 0,2<br />

1,6 5.000 bis unter 10.000 € 0<br />

10,5 2.500 bis unter 5.000 € 4,7<br />

Quellen: Delta Lloyd, F.A.Z.-Institut.<br />

ihres Ersparten in den nächsten drei Jahren<br />

in die private Altersvorsorge zu investieren.<br />

Auffällig ist, dass mehr als die Hälfte der<br />

Befragten, die in einem mind. vierköpfigen<br />

Haushalt wohnen, sich eine Privatrente<br />

aufbauen, hingegen aber nur jeder vierte<br />

Ältere, der allein lebt. Dies deutet darauf<br />

hin, dass viele Bürger sich vor allem deshalb<br />

privat absichern, um die nächsten<br />

Angehörigen in Zukunft nicht finanziell<br />

zu belasten.<br />

Verschenkte Rendite<br />

12,6<br />

22,5<br />

25,3<br />

22,3<br />

5,0<br />

2.000 bis unter 2.500 €<br />

1.500 bis unter 2.000 €<br />

1.000 bis unter 1.500 €<br />

Bis 1.000 €<br />

Keine Angabe/weiß nicht<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass jene<br />

Golden Ager, die sich dazu entschlossen<br />

haben, zumindest einen Teil ihres Vermögens<br />

in die Altersvorsorge zu investieren,<br />

bei der Anlage gravierende Fehlentscheidungen<br />

treffen. 64,6% der Rentner und<br />

Pensionäre und 59,4% der berufstätigen<br />

Golden Ager setzen überwiegend<br />

auf kurzfristige Anlagen wie z.B. Spar-<br />

9,3<br />

17,2<br />

27,1<br />

34,0<br />

7,5<br />

bücher oder Tagesgeldkonten. Dahinter<br />

steht das berechtigte Ziel, dass das Geld<br />

im Alter bei Bedarf sofort verfügbar sein<br />

soll. Allerdings verschenken die Golden<br />

Ager auf diese Weise höhere Renditen, die<br />

ihre finanzielle Situation im Alter deutlich<br />

verbessern könnten. Lediglich die oberen<br />

Einkommensklassen und die jüngeren<br />

Golden Ager setzen häufiger auf renditeträchtige<br />

Kapitalmarktprodukte wie<br />

Investmentfonds oder Aktien.<br />

Professionelle Beratung wenig genutzt<br />

Ein Grund für derartige Anlagefehler ist,<br />

dass bei der Lösung der Finanzierungsfragen<br />

nur wenige die professionelle Hilfe eines<br />

Vermögensberaters in Betracht ziehen.<br />

74,2 % verlassen sich bei der Wahl ihrer<br />

Altersvorsorgestrategie allein auf ihr eigenes<br />

Urteil oder das ihres Lebenspartners.<br />

Nur etwa jeder Fünfte holt zusätzliche Informationen<br />

von Verwandten und Bekannten<br />

KoR_Puzzle_HB_FZ_175x55 11.<strong>08</strong>.2006 10:26 Uhr Seite 1<br />

Weil Bruchstücke Sie nicht weiterbringen.<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Neue Studien<br />

ein, und lediglich fünf Prozent vertrauen<br />

auf den Rat eines professionellen Vermögensverwalters.<br />

Vor allem Besserverdiener<br />

sowie Männer generell verlassen sich auf<br />

den eigenen Kopf – häufig in Kombination<br />

mit Ratgebermedien oder Informationen<br />

von Verbraucherschutzorganisationen. Ein<br />

durchdachtes Konzept, das alle Lebenslagen<br />

des Alters und finanziellen Bedürfnisse<br />

berücksichtigt, liegt den Entscheidungen<br />

der Golden Ager tatsächlich jedoch nur sehr<br />

selten zu Grunde. Dadurch können im Alter<br />

trotz privater Vorsorge finanzielle Versorgungslücken<br />

entstehen – und die künftigen<br />

Rentner wiegen sich in falscher Sicherheit<br />

(Abb. 2 und 4). £<br />

Abbildung 4: Entscheidungsgrundlagen<br />

für Portfoliogestaltung<br />

Golden Ager verzichten auf<br />

professionelle Vermögensberatung<br />

(wem die Befragten die Verwaltung Ihres<br />

Vermögens anvertrauen; in % aller befragten<br />

Bürger ab 50 Jahren1))<br />

Befragte regeln Geldanlage<br />

selbst bzw. mit Lebenspartner 74,2<br />

Berater der Hausbank<br />

Verwandte, Freunde<br />

Versicherungsberater<br />

Empfehlung aus Zeitschriften<br />

und Internet<br />

Professionelle<br />

Vermögensverwalter<br />

Finanzberatungsunternehmen<br />

wie MLP und AWD<br />

1)Mehrfachnennungen möglich.<br />

Quellen: Delta Lloyd, F.A.Z.-Institut.<br />

Alles über Rechnungslegung, jeden Monat in KoR. Deutschlands erste<br />

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12,4<br />

11,7<br />

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Boris Parafinczyk, Leiter Portfolio Management<br />

der Delta Lloyd Investment Managers<br />

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359


360<br />

Beitrag<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Auf dem Weg zur SEPA:<br />

Neuerungen im Zahlungsverkehr<br />

Neuregelungen aufgrund der Zahlungsdiensterichtlinie.<br />

Autoren:<br />

Peter Frey, Rechtsanwalt,<br />

Beratung von Kreditinstituten und<br />

Finanzdienstleistern in<br />

bank rechtlichen, bankaufsichts- und<br />

finanzierungsrechtlichen Fragen,<br />

GSK Gassner Stockmann & Kollegen,<br />

München.<br />

Christian Walz,<br />

Rechtsanwalt und Bankkaufmann,<br />

Beratung von Kreditinstituten und<br />

Finanzdienstleistern in bankrechtlichen<br />

und bankaufsichtsrechtlichen Fragen,<br />

GSK Gassner Stockmann & Kollegen,<br />

München.<br />

I. Einleitung<br />

w Am 24.04.20<strong>07</strong> hat das EU-Parlament in erster<br />

Lesung den Vorschlag der EU-Kommission für<br />

eine Zahlungsdiensterichtlinie (ZahlRL- V) 1 mit<br />

Änderungen angenommen 2 . Die Zahlungsdienstleistungsrichtlinie<br />

schaff t innerhalb der<br />

EU-Mitgliedstaaten die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

auf dem Weg zu sEPA 3 . Weitere<br />

Maßnahmen zur Schaff ung von SEPA sind beispielsweise<br />

die „Schemes“ und „Rulebooks“ des<br />

EPC 4 , einem Zusammenschluss europäischer<br />

Kreditinstitute und Institutsverbände.<br />

Der vom EU-Parlament angenommene Richtlinienvorschlag<br />

wurde zwischenzeitlich dem EU-<br />

Rat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.<br />

Der Text wurde bereits im Rahmen informeller<br />

Gespräche zwischen dem EU-Parlament, dem<br />

EU-Rat und der EU-Kommission abgestimmt.<br />

Daher gehen die Beteiligten allgemein von<br />

einer unveränderten Billigung des Richtlinienvorschlags<br />

durch den EU-Rat und einer Verabschiedung<br />

noch im Laufe des Jahres 20<strong>07</strong><br />

aus 5 . In diesem Fall müssten die EU-Mitgliedstaaten<br />

die Richtlinie so bald wie möglich, spätestens<br />

jedoch bis zum 01.11.2009, in nationales<br />

Recht umsetzen. Das bedeutet, dass in<br />

Deutschland spätestens ab dem 01.11.2009<br />

» In Deutschland<br />

sollen spätestens<br />

ab dem 01.11.2009<br />

bedeutende gesetzliche<br />

Neuregelungen<br />

für den Zahlungsverkehr<br />

gelten. «<br />

Tabelle 1 : Unterschiedliche Arten der Zahlungsdienste<br />

1 In Fachkreisen wird die Zahlungsdiensterichtlinie<br />

oft in ihrer englischen Bezeichnung „Payment<br />

Services Directive“ (PSD) genannt.<br />

2 Der Text des geänderten Richtlinienvorschlags<br />

ist im Internet abrufbar unter http://ec.europa.<br />

eu/internal_market/payments/framework/<br />

index_de.htm<br />

3 Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-<br />

Zahlungsverkehrsraum).<br />

4 European Payments Council (Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss).<br />

5 Zum Redaktionsschluss stand die Billigung<br />

durch den EU-Rat noch aus.<br />

6 „Lamfalussy-Verfahren“.<br />

7 Die Nummerierung entspricht der derzeitigen<br />

Nummerierung in dem Anhang zu dem Richtlinienvorschlag.<br />

8 Zahlungsvorgänge in diesem Sinne sind Lastschriften,<br />

Überweisungen sowie Zahlungsvorgänge<br />

mittels Zahlungskarten oder ähnlichen<br />

Instrumenten.<br />

bedeutende gesetzliche Neuregelungen für<br />

den Zahlungsverkehr gelten sollen. Bemerkenswert<br />

ist, dass der EU-Kommission die<br />

Möglichkeit eingeräumt wurde, im Rahmen<br />

von Durchführungsmaßnahmen den Richtlinientext<br />

an verschiedenen Stellen zu konkretisieren<br />

6 . Dies betriff t insbesondere die in<br />

dem Anhang zu dem Richtlinienvorschlag enthaltene<br />

Liste der Zahlungsdienste, auf die die<br />

Zahlungsdiensterichtlinie anwendbar sein soll.<br />

II. Anwendungsbereich<br />

Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie<br />

fallen grundsätzlich alle Zahlungsdienste<br />

innerhalb der Europäischen Union, Art. 2<br />

Abs. 1 Satz 1 ZahlRL-V. Hierbei handelt es sich<br />

um Dienstleistungen, die nach gegenwärtigem<br />

Recht in Deutschland teilweise noch als<br />

Bank- oder Finanzdienstleistungen eingeordnet<br />

werden und zum Teil gesetzlich noch gar<br />

nicht besonders geregelt sind.<br />

1. Zahlungsdienste<br />

Die verschiedenen Arten der Zahlungsdienste<br />

werden in einem Anhang zu dem Richtlinienvorschlag<br />

abschließend defi niert (siehe Tab. 1).<br />

Nr. 7 Nr. Zahlungsdienst Praxisbeispiel<br />

7 Zahlungsdienst Praxisbeispiel<br />

1, 2 Dienste, mit denen Bareinzahlungen oder Barabhebungen<br />

von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für<br />

die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge<br />

3, 4 Ausführung von Zahlungsverkehrsvorgängen8 3, 4 Ausführung von Zahlungsverkehrsvorgängen , gleichgültig<br />

ob aus einem vorhandenen Guthaben (Nr. 3) oder im Rahmen<br />

eines eingeräumten Kreditrahmens (Nr. 4)<br />

8 , gleichgültig<br />

ob aus einem vorhandenen Guthaben (Nr. 3) oder im Rahmen<br />

eines eingeräumten Kreditrahmens (Nr. 4)<br />

5 <strong>Ausgabe</strong> von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und<br />

Abrechnung (acquiring) von Zahlungsinstrumenten<br />

Einrichtung und Führung<br />

von Girokonten<br />

Überweisungsverkehr,<br />

Lastschriftverkehr<br />

Kreditkarten-Issuing, Debitkarten-Issuing<br />

7 Finanztransfer Money-Remittance-Services<br />

8 Ausführen von bestimmten Zahlungsvorgängen mithilfe von<br />

Telekommunikations- oder IT-Geräten<br />

Premium-SMS, 0900-Billing


Abbildung 1: Kategorien von Zahlungsdienstleistern, Art. 1 Abs. 1 ZahlRL-V<br />

Einlagenkreditinstitute Postscheckämter<br />

E-Geld-Institute<br />

Zahlungsinstitute<br />

Bereits die Diskussionen der verschiedenen Entwurfsfassungen<br />

vor und während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

haben gezeigt, dass eine<br />

exakte Definition der unterschiedlichen Arten<br />

von Zahlungsdiensten nicht zuletzt aufgrund<br />

der nationalen Besonderheiten in den einzelnen<br />

EU-Mitgliedstaaten schwerfällt. Vor diesem<br />

Hintergrund bleibt abzuwarten, mit welchem<br />

Wortlaut der deutsche Gesetzgeber die in dem<br />

Richtlinienvorschlag enthaltenen Definitionen<br />

in das deutsche Recht übernehmen wird.<br />

2. Zahlungsdienstleister<br />

Die Zahlungsdiensterichtlinie richtet sich an<br />

sechs verschiedene Kategorien von Zahlungsdienstleistern<br />

(siehe Abb. 1), denen die Erbringung<br />

von Zahlungsdiensten ausschließlich vorbehalten<br />

bleiben soll.<br />

3. Einschränkungen und Ausnahmen<br />

Der Richtlinienvorschlag sieht für zahlreiche<br />

Zahlungsdienste und Zahlungsvorgänge<br />

Einschränkungen und Ausnahmen von der<br />

Anwendbarkeit vor.<br />

Die für die Bankpraxis wohl bedeutendste<br />

Einschränkung des Anwendungsbereichs<br />

ist die Nichtanwendbarkeit der Titel III und IV<br />

des Richtlinienvorschlags (siehe unten Ziffer IV.<br />

und V,), wenn einer der in einen Zahlungsvorgang<br />

involvierten Zahlungsdienstleister außerhalb<br />

der Europäischen Union ansässig ist, Art. 2<br />

Abs. 1 Satz 2 ZahlRL-V. Damit wurde der sog.<br />

One-Leg-Approach 9 aufgegeben, der noch<br />

im ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-<br />

Kommission enthalten war und die Zahlungsdienstleister<br />

bei der Erfüllung der ihnen nach<br />

der Zahlungsdiensterichtlinie obliegenden<br />

Pflichten vor kaum lösbare Herausforderungen<br />

gestellt hätte. Ebenfalls im Gegensatz zu dem<br />

ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-<br />

Kommission sollen die Titel III und IV des Richtlinienvorschlags<br />

nur für Zahlungsdienste gelten,<br />

EZB / nationale Zentralbanken<br />

Mitgliedstaaten / Gebietskörperschaften<br />

die in einer Währung eines EU-Mitgliedstaats<br />

ausgeführt werden, Art. 2 Abs. 2 ZahlRL-V.<br />

Nicht zuletzt aufgrund der Einflussnahme von<br />

Interessensvertretern der betroffenen Marktteilnehmer<br />

wurden zahlreiche zahlungsverkehrsnahe<br />

Dienstleistungen vom Anwendungsbereich<br />

der Zahlungsdiensterichtlinie<br />

insgesamt ausgenommen, Art. 3 ZahlRL-V.<br />

Für die Praxis bedeutsam sind insbesondere<br />

die in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen<br />

Ausnahmen für Werttransportleistungen, Bargeldumtauschgeschäfte,<br />

dokumentäre Zahlungsvorgänge,<br />

technische Dienstleistungen<br />

ohne Geldkontakt (z.B. Datenprocessing),<br />

Zahlungsinstrumente mit beschränkter Akzeptanz<br />

(z.B. Kundenkreditkarten), bestimmte Zahlungsvorgänge<br />

mittels Telefon oder IT-Geräten<br />

sowie konzerninterne Zahlungsvorgänge.<br />

III. Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen<br />

an Zahlungsinstitute<br />

Zahlungsinstitute sollen für die Erbringung von<br />

Zahlungsdiensten eine Zulassung der zuständigen<br />

Behörde 10 benötigen, sofern sie hiervon<br />

nicht im Einzelfall befreit wurden, Art. 21 ZahlRL-<br />

V. Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens<br />

wohl am meisten umstrittenen Fragen waren,<br />

welche Anforderungen an eine Erteilung der<br />

Zulassung geknüpft werden und in welchem<br />

Umfang zugelassene Zahlungsinstitute zahlungsverkehrsnahe<br />

Dienstleistungen erbringen<br />

dürfen. Der Grund für diese Diskussionen liegt<br />

unter anderem darin, dass Zahlungsinstitute<br />

trotz geringerer Zulassungsanforderungen im<br />

Vergleich zu Kreditinstituten Dienstleistungen<br />

erbringen dürfen sollen, die bislang ausschließlich<br />

Kreditinstituten vorbehalten sind.<br />

Darüber hinaus sieht der Richtlinienvorschlag<br />

vor, dass Zahlungsinstitute grundsätzlich<br />

unter den gleichen Voraussetzungen Zugang<br />

zu Zahlungssystemen (wie z.B. Vier-Parteien-<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Zahlungsinstitute<br />

dürfen trotz geringererZulassungsanforderungen<br />

im<br />

Vergleich zu KreditinstitutenDienstleistungenerbringen,<br />

die bislang<br />

ausschließlich Kreditinstitutenvorbehalten<br />

sind. «<br />

9 Nach dem One-Leg-Approach hätten die in der<br />

Zahlungsdiensterichtlinie enthaltenen Pflichten<br />

auch dann ohne Einschränkung gegolten, wenn<br />

einer der beteiligten Zahlungsdienstleister nicht<br />

in der Europäischen Union ansässig ist.<br />

10 In Deutschland wird hierfür voraussichtlich die<br />

BaFin zuständig sein.<br />

361


Beitrag<br />

» Der Richtlinienvorschlag<br />

legt<br />

umfangreiche Informationspflichten<br />

der<br />

Zahlungsdienstleister<br />

gegenüber den<br />

Zahlungsdienstnutzern<br />

fest. «<br />

11 Erwägungsgrund 16 des Richtlinienvorschlags.<br />

12 Verbraucher ist jede natürliche Person, die bei<br />

den Zahlungsdienstverträgen zu Zwecken handelt,<br />

die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen<br />

Tätigkeit zugerechnet werden können,<br />

Art. 4 Abs. 6a ZahlRL-V.<br />

13 Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger<br />

als zehn Personen beschäftigen und deren<br />

Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz zwei Mio. €<br />

nicht überschreitet, Art. 4 Abs. 19a ZahlRL-V<br />

i.V.m. Titel I Art. 1, 2 Abs. 1 und 3 des Anhangs<br />

der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission<br />

vom 06.05.2003.<br />

362 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Kreditkartensysteme) erhalten sollen wie alle<br />

anderen Arten von Zahlungsinstituten, Art. 23<br />

ZahlRL-V. Zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen<br />

zulasten der Kreditwirtschaft<br />

plädierten vor allem deren Vertreter für ein<br />

einheitliches Aufsichtsniveau zwischen Zahlungsinstituten<br />

und Kreditinstituten.<br />

1. Zulassung als Zahlungsinstitut<br />

Die Voraussetzungen für die Zulassung als<br />

Zahlungsinstitut sind angelehnt an die Voraussetzungen,<br />

die bereits heute Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

für eine Erlaubnis nach<br />

§ 32 KWG mitbringen müssen. Insbesondere<br />

müssen Zahlungsinstitute ein Zulassungsverfahren<br />

durchlaufen, das dem KWG-Erlaubnisverfahren<br />

ähnlich ist, Art. 5 ZahlRL-V. Allerdings<br />

sieht der Richtlinienvorschlag zahlreiche<br />

Erleichterungen zugunsten von Zahlungsinstituten<br />

im Vergleich zu Kreditinstituten vor.<br />

Hierzu zählen insbesondere teilweise geringere<br />

Eigenkapitalanforderungen (Art. 5a –<br />

5c ZahlRL-V), geringere Anforderungen an<br />

die Geschäftsleiterqualifikation (Art. 5 lit. i)<br />

ZahlRL-V) sowie Erleichterungen hinsichtlich<br />

der Sicherungspflichten in Bezug auf Kundengelder,<br />

Art. 5d ZahlRL-V.<br />

Einhergehend mit der Zulassungspflicht sollen<br />

Zahlungsinstitute künftig einer laufenden<br />

Beaufsichtigung durch die zuständigen nationalen<br />

Behörden unterstellt werden. Hierzu<br />

gehören ähnliche Prüfungsbefugnisse, wie<br />

sie heute bereits das KWG gegenüber Kredit-<br />

und Finanzdienstleistungsinstituten vorsieht,<br />

Art. 16 ZahlRL-V. Darüber hinaus sieht der<br />

Richtlinienvorschlag besondere Regelungen<br />

für die Erbringung von Zahlungsdiensten über<br />

Bevollmächtigte sowie die Auslagerung von<br />

betrieblichen Aufgaben vor, Art. 11 ZahlRL-V.<br />

2. Zugelassene Tätigkeiten<br />

Zahlungsinstitute sollen neben Zahlungsdiensten<br />

insbesondere verschiedene Dienstleistungen<br />

anbieten dürfen, die bisher in Deutschland<br />

ausschließlich Kreditinstituten vorbehalten<br />

waren. Im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten<br />

sollen Zahlungsinstitute Zahlungskonten<br />

führen und auf diesen Zahlungskonten Kundengelder<br />

entgegennehmen dürfen, solange<br />

diese Zahlungskonten ausschließlich für Zahlungsvorgänge<br />

genutzt werden. Bislang war<br />

diese Tätigkeit als Einlagengeschäft ausschließlich<br />

hierfür zugelassenen Kreditinstituten vorbehalten.<br />

Darüber hinaus sollen Zahlungsinstitute<br />

im Zusammenhang mit den unter den<br />

Nummern 4, 5 und 8 des Anhangs zum ZahlRL-<br />

V genannten Zahlungsdiensten (siehe Abb. 1)<br />

unter bestimmten Voraussetzungen Kredite<br />

mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten<br />

vergeben können. Auch dies ist bislang in<br />

Deutschland ausschließlich hierfür zugelassenen<br />

Kreditinstituten erlaubt.<br />

Bemerkenswert ist, dass Zahlungsinstitute in<br />

den Genuss des sog. EU-Passports kommen<br />

sollen, der es ihnen ermöglichen würde, mit<br />

einer Zulassung in nur einem EU-Mitgliedstaat<br />

nach Durchlaufen eines Anzeigeverfahrens<br />

auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten<br />

tätig zu werden, ohne für diese Staaten eine<br />

gesonderte Zulassung beantragen zu müssen,<br />

Art. 20 ZahlRL-V.<br />

IV. Informationspflichten der Zahlungsdienstleister<br />

Der Richtlinienvorschlag legt in Titel III umfangreiche<br />

Informationspflichten der Zahlungsdienstleister<br />

gegenüber den Zahlungsdienstnutzern<br />

fest. Auf diese Weise sollen die<br />

Zahlungsdienstnutzer in die Lage versetzt werden,<br />

die Konditionen verschiedener Zahlungsdienstleister<br />

in der EU vergleichen zu können 11 .<br />

1. Anwendungsbereich der Informationspflichten<br />

Über die unter Ziffer II. 3. dargestellten Einschränkungen<br />

hinaus ist der Anwendungsbereich<br />

von Titel III des Richtlinienvorschlags auf<br />

Verbraucher 12 beschränkt, soweit die Vertragsparteien<br />

dies vereinbaren, Art. 23b Abs. 1 Satz 2<br />

ZahlRL-V. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der<br />

deutsche Gesetzgeber von der Option des<br />

Art. 23b Abs. 2 ZahlRL-V Gebrauch macht und<br />

die Erfüllung der Informationspflichten auch<br />

gegenüber Kleinstunternehmen 13 fordert.<br />

Die Informationspflichten gelten grundsätzlich<br />

für die Erbringung aller Zahlungsdienste<br />

(s.o. Ziffer II. 1.). Erleichterungen sieht Art. 23 f.<br />

Abs. 1 ZahlRL-V lediglich für Zahlungsinstrumente<br />

bzw. -verfahren vor, über die Kleinbetragszahlungen<br />

abgewickelt werden. Dem


nationalen Gesetzgeber wird die Möglichkeit<br />

eingeräumt, die in Art. 23f Abs. 1 ZahlRL-<br />

V genannten Betragsschwellen für rein innerstaatliche<br />

Zahlungsvorgänge zu verringern<br />

oder zu verdoppeln, Art. 23f Abs. 2 ZahlRL-V.<br />

2. Art, Inhalt und Umfang der Informationspflichten<br />

Art, Inhalt und Umfang der Informationspflichten<br />

richten sich danach, ob eine Einzelzahlung<br />

vorliegt oder zwischen dem Zahlungsdienstleister<br />

und dem Zahlungsdienstnutzer<br />

ein Rahmenvertrag geschlossen wird, über<br />

den eine Vielzahl von Zahlungsvorgängen<br />

abgewickelt werden (z.B. Girokontovertrag,<br />

Zahlungskartenverträge).<br />

Die Informationspflichten untergliedern sich in<br />

vorvertragliche Informationspflichten (Art. 25,<br />

26 bzw. Art. 30, 31, 32, 35 ZahlRL-V), Informationspflichten<br />

nach Eingang der Zahlungsanweisung<br />

bzw. nach Belastung des Kontos des<br />

Tabelle 2 : Unterschiedliche Arten der Zahlungsdienste<br />

Zahlers (Art. 27 bzw. Art. 36 ZahlRL-V) und<br />

Informationspflichten nach Ausführung des<br />

Zahlungsvorgangs (Art. 28 bzw. Art. 37 ZahlRL-<br />

V) (siehe Tab. 2).<br />

Bei Einzelzahlungen können die Informationen<br />

mündlich erteilt werden oder auf andere Weise<br />

leicht zugänglich gemacht werden, bspw. durch<br />

Aushang in den Geschäftsräumen. Auf Wunsch<br />

des Zahlungsdienstnutzers sind ihm die Informationen<br />

und die Vertragsbedingungen in<br />

Papierform oder auf einem anderen dauerhaften<br />

Datenträger (z.B. CD-ROM, DVD) zur<br />

Verfügung zu stellen, Art. 25 Abs. 1 ZahlRL-V.<br />

Bei Vorliegen eines Rahmenvertrags sind die<br />

geschuldeten Informationen grundsätzlich<br />

auf Papier oder einem anderen dauerhaften<br />

Datenträger mitzuteilen, Art. 30 Abs. 1 ZahlRL-<br />

V. Für Informationen über ausgeführte und<br />

eingehende Zahlungen können auch andere<br />

Übermittlungswege vereinbart werden, Art. 36<br />

Abs. 2 bzw. Art. 37 Abs. 2 ZahlRL-V.<br />

Informationspflicht Einzelzahlung Rahmenvertrag<br />

Vorvertragliche<br />

Informationspflichten<br />

Informationspflichten des<br />

Zahlungsdienstleisters des<br />

Zahlers nach Eingang der<br />

Zahlungsanweisung bzw.<br />

nach Belastung des Kontos<br />

des Zahlers gegenüber Zahler<br />

Informationspflichten des<br />

Zahlungsdienstleisters<br />

des Zahlungsempfängers<br />

nach Ausführung des<br />

Zahlungsvorgangs gegenüber<br />

Zahlungsempfänger<br />

ß Vom Nutzer zu liefernde<br />

Informationen bzw.<br />

Kundenidentifikatoren<br />

Kundenidentifikatoren<br />

ß max. Ausführungsfrist<br />

ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />

Wechselkurse<br />

ß ggf. weitere bei Rahmenverträgen<br />

geschuldete vorvertragliche<br />

Informationen,<br />

soweit einschlägig<br />

ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />

/ Angaben zum<br />

Zahlungsempfänger<br />

ß Zahlungsbetrag<br />

ß Gebühren Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />

Wechselkurs<br />

ß Datum des Eingangs der<br />

Zahlungsanweisung<br />

ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />

und des Zahlers<br />

sowie die mit dem Zahlungsvorgang<br />

übermittelten<br />

Angaben<br />

ß Zahlungsbetrag<br />

ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />

Wechselkurs<br />

ß Wertstellungsdatum<br />

ß Informationen über<br />

Zahlungsdienstleister<br />

ß Informationen zur Nutzung<br />

des Zahlungsdienstes<br />

ß Gebühren, Zinsen und<br />

Wechselkurse<br />

ß Angaben zur Kommunikation<br />

und zu Informationsrechten<br />

des Nutzers<br />

ß Vertragsbedingungen<br />

und und die Rechtsbehelfe des<br />

Nutzers<br />

ß max. Ausführungsfrist<br />

ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />

/ Angaben zum<br />

Zahlungsempfänger<br />

ß Zahlungsbetrag<br />

ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />

Zinsen, Wechselkurs<br />

ß Wertstellungsdatum oder<br />

Datum des Eingangs der<br />

Zahlungsanweisung<br />

ß Referenz des Zahlungsvorgangs<br />

und des Zahlers<br />

sowie die mit dem Zahlungsvorgang<br />

übermittelten<br />

Angaben<br />

ß Zahlungsbetrag<br />

ß Gebühren (ggf. aufgeschlüsselt),<br />

Zinsen, Wechselkurs<br />

ß<br />

Wertstellungsdatum<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

363


Beitrag<br />

» Ab dem<br />

01.01.2012 gilt für<br />

Zahlungen in E oder<br />

einer anderen EU­<br />

Währung eine Ausführungsfrist<br />

von<br />

max. einem Tag. «<br />

14 Vgl. zum Beweis des ersten Anscheins beim<br />

kartengestützten Zahlungsverkehr z.B. BGH in<br />

BGHZ 160, 3<strong>08</strong> ff.<br />

364 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Die Informationen sind grundsätzlich gebührenfrei<br />

zur Verfügung zu stellen, Art. 23d<br />

Abs. 1 ZahlRL-V.<br />

V. Rechte und Pflichten bei der<br />

Erbringung und Nutzung von<br />

Zahlungsdienstleistungen<br />

Titel IV des Richtlinienvorschlags enthält Vorschriften<br />

zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen<br />

(Art. 41 ff. ZahlRL-V), zur Ausführung<br />

von Zahlungsvorgängen (Art. 54 ff. ZahlRL-V),<br />

zum Datenschutz (Art. 71 ZahlRL-V) und zu<br />

Beschwerdeverfahren und außergerichtlicher<br />

Streitbeilegung im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten<br />

(Art. 72 ff. ZahlRL-V). Die folgenden<br />

Ausführungen konzentrieren sich auf<br />

besonders relevante Aspekte der Haftung für<br />

nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und zu<br />

den Ausführungsfristen, die bei den Verhandlungen<br />

zur Zahlungsdiensterichtlinie sehr<br />

umstritten waren.<br />

1. Beweislastverteilung bei streitigen<br />

Zahlungsvorgängen<br />

Die höchstrichterliche Rechtsprechung in<br />

Deutschland wendet derzeit unter gewissen<br />

Voraussetzungen bei PIN-gestützten Zahlungsverfahren<br />

(z.B. Geldautomatenabhebungen)<br />

den Beweis des ersten Anscheins<br />

an. Wird eine Zahlungstransaktion unter ordnungsgemäßer<br />

Verwendung der Legitimationsmedien<br />

initiiert, so spricht grundsätzlich<br />

der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass<br />

der Zahlungsdienstnutzer den Zahlungsvorgang<br />

autorisiert hat bzw. die ihm obliegenden<br />

vertraglichen Sorgfaltspflichten zur<br />

sicheren Aufbewahrung seiner Legitimationsmedien<br />

und zur Geheimhaltung der PIN eingehalten<br />

hat 14 . Frühere Entwurfsfassungen<br />

des Richtlinienvorschlags haben den aus der<br />

Systemsicherheit abgeleiteten Anscheinsbeweis<br />

abgelehnt. Diese Verschlechterung<br />

der Beweissituation hätte für Kreditinstitute<br />

zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, sich<br />

gegen betrügerische Handlungen des Kunden<br />

zu schützen, wenn dieser wahrheitswidrig die<br />

Autorisierung der Transaktionen bestreitet. Die<br />

Beibehaltung des Anscheinsbeweises ist mit<br />

der jetzigen Formulierung des Art. 48 Abs. 3<br />

ZahlRL-V, wonach die aufgezeichnete Nutzung<br />

eines Zahlungsinstruments als solche nicht<br />

zwangsläufig ausreicht, um nachzuweisen,<br />

dass der Kunde den Zahlungsvorgang autorisiert<br />

oder seine Sorgfaltspflichten verletzt hat,<br />

wohl vereinbar. Endgültige Sicherheit bringt<br />

hier aber erst die konkrete Umsetzung dieser<br />

Beweisregel in deutsches Recht.<br />

2. Haftungsverteilung bei nicht autorisierten<br />

Zahlungsvorgängen<br />

Art. 50 ZahlRL-V regelt die Haftung des Zahlers<br />

für die nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments.<br />

Hiernach gelten folgende<br />

Grundsätze:<br />

Hat der Zahler die nicht autorisierte Nutzung<br />

des Zahlungsinstruments durch grob fahrlässige<br />

oder vorsätzliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten<br />

herbeigeführt, so haftet er für alle<br />

Schäden unbegrenzt, Art. 50 Abs. 2 ZahlRL-V.<br />

Eine unbegrenzte Haftung ist daher insbesondere<br />

auch für den Fall gegeben, dass der Zahler<br />

den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche<br />

Verwendung des Zahlungsinstruments kennt<br />

und er dies dem Zahlungsdienstleister entgegen<br />

Art. 46 Abs. 1 lit. b) ZahlRL-V nicht unverzüglich<br />

meldet.<br />

Handelt der Zahler nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich,<br />

ist seine Haftung auf 150 € begrenzt,<br />

Art. 50 Abs. 1 ZahlRL-V. Dies soll auch dann<br />

gelten, wenn dem Zahler kein Verschulden zur<br />

Last gelegt werden kann.<br />

Eine Haftung des Zahlers entfällt nach der<br />

Anzeige des Verlusts, Diebstahls oder missbräuchlichen<br />

Verwendung des Zahlungsinstruments<br />

bei dem Zahlungsdienstleister, Art. 50<br />

Abs. 3 ZahlRL-V.<br />

Zu beachten ist, dass der nationale Gesetzgeber<br />

die Möglichkeit hat, die Haftung des Zahlers<br />

weitergehend zu begrenzen, sofern er nicht<br />

in betrügerischer Absicht gehandelt hat und er<br />

seine Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich verletzt<br />

hat, Art. 50 Abs. 2a ZahlRL-V. Hier ist ebenfalls die<br />

Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales<br />

Recht abzuwarten.<br />

3. Ausführungsfristen<br />

Trotz heftiger Kritik der Kreditwirtschaft sieht<br />

der Richtlinienvorschlag in Art. 60 Abs. 1 für Zahlungen,<br />

die vom Zahler in Euro oder einer ande-


en EU-Währung angewiesen werden, eine Ausführungsfrist<br />

von einem Geschäftstag vor. Bis<br />

zum 01.01.2012 können der Zahler und sein<br />

Zahlungsdienstleister eine Ausführungsfrist von<br />

3 Geschäftstagen vereinbaren. Liegt eine Zahlungsanweisung<br />

in Papierform vor, so können diese<br />

Fristen um einen Geschäftstag verlängert werden.<br />

Unklar ist nach der derzeitigen Fassung des Richtlinienvorschlags,<br />

ob für Zahlungsvorgänge, die<br />

vom Zahlungsempfänger initiiert werden (Pull-<br />

Transaktionen), die gleichen Ausführungszeiten<br />

gelten. Insofern ergibt sich ein Widerspruch<br />

zwischen Erwägungsgrund 27 der Richtlinie,<br />

PRAxIsTIPPs:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

der eine Differenzierung vorsieht, und der Vorschrift<br />

des Art. 60 ZahlRL-V, der keine Differenzierung<br />

vornimmt. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass für Pull-Transaktionen die gleichen Ausführungsfristen<br />

zur Anwendung kommen, da die<br />

insoweit differenzierende Vorschrift des Art. 61<br />

durch das EU-Parlament gestrichen wurde. Letztlich<br />

ist aber die endgültige Fassung des Richtlinientexts<br />

abzuwarten.<br />

Zu beachten ist zudem Art. 64 ZahlRL-V, nach<br />

dem es den Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt,<br />

für rein inländische Zahlungsvorgänge kürzere<br />

Ausführungsfristen vorzusehen. £<br />

Beitrag<br />

Auch wenn vielfach davon ausgegangen wird, dass der Richtlinienvorschlag vom EU-Rat unverändert verabschiedet werden<br />

wird, sollte der weitere Verfahrensgang aufmerksam verfolgt werden, da insbesondere der EU-Kommission als auch den<br />

nationalen Gesetzgebern bei der konkreten Ausgestaltung einzelner Vorschriften ein Ermessensspielraum zusteht.<br />

Aufgrund der EU-weiten Harmonisierung des Zahlungsverkehrsrechts fallen bestehende Barrieren für die Erbringung<br />

von Zahlungsdiensten in anderen EU-Mitgliedstaaten weg. Auf der anderen Seite wird die Kreditwirtschaft verstärkt Konkurrenz<br />

durch Unternehmen bekommen, die – ohne eine Bankerlaubnis zu benötigen – Dienstleistungen anbieten dürfen,<br />

die bislang ausschließlich Kreditinstituten vorbehalten sind. Diese Aspekte sollten bei der strategischen Geschäftsplanung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Zahlungsdiensterichtlinie sieht umfangreiche Informationspflichten vor, die der Zahlungsdienstleister bei der Erbringung<br />

der Zahlungsdienstleistungen zu beachten hat. Die Erfüllung dieser Informationspflichten wird eine Umgestaltung der Vertragsdokumentation<br />

und Anpassungen der IT-Systeme erfordern. Zudem wird durch die Erfüllung der Informationspflichten mit<br />

einem erhöhten operativen Aufwand und höheren Kosten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zu rechnen sein.<br />

Die derzeit geltenden Ausführungsfristen für innerstaatliche und eine Vielzahl grenzüberschreitender Zahlungsvorgänge<br />

werden gravierend verkürzt. Objekt: Die technischen PuR, Medium: Systeme Creditreform, müssen an Format: die verkürzten 210x96 Ausführungsfristen mm, Farbe: 4c, Stand: angepasst 20.04. werden. 20<strong>07</strong><br />

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* (gebührenfrei)<br />

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<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong> 365<br />

Telefax E-Mail �����������������������


366<br />

Beitrag<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Beispiele etablierter Kreditfabriken<br />

Interview mit den Geschäftsführern etablierter Kreditfabriken – VR Kreditwerk,<br />

KreditServices Nord und STG Transaktionsgesellschaft.<br />

Interviewpartner:<br />

Jochen Speek,<br />

Sprecher des Vorstands,<br />

VR Kreditwerk Hamburg -<br />

Schwäbisch Hall AG.<br />

Andreas Meyer,<br />

Geschäftsführer,<br />

KreditServices Nord GmbH.<br />

Alfred Totzek,<br />

Geschäftsführer,<br />

STG Transaktionsgesellschaft mbH.<br />

I. Einleitung<br />

w Der zunehmende Konkurrenz- und Margendruck<br />

zwingt viele Institute, die Kosten<br />

der Leistungserstellung kritisch zu hinterfragen<br />

und sich mit den Möglichkeiten der Prozessoptimierung<br />

auseinanderzusetzen. Neben<br />

der Möglichkeit, diese Optimierung aus eigener<br />

Kraft durchzuführen, können die Prozesse<br />

auch ganz oder teilweise ausgelagert werden.<br />

Dabei können die Kunden auf verschiedene<br />

Anbieter zurückgreifen. In unserem Interview<br />

stellen sich drei etablierte Kreditfabriken vor.<br />

II. Vorstellung der Gesellschaft<br />

ß<br />

Gründung, Gesellschafter, Anzahl der<br />

Mitarbeiter<br />

Jochen Speek:<br />

Das Kreditwerk entstand im Jahr 2000 durch<br />

den Zusammenschluss der IT- und Processing-<br />

Kompetenzen der Bausparkasse Schwäbisch<br />

Hall AG und der Deutschen Genossenschafts-<br />

Hypothekenbank DG HYP, Hamburg. Heutige<br />

Anteilseigner sind die Bausparkasse Schwäbisch<br />

Hall (60%) und die DZ BANK AG, Frankfurt/Main<br />

(40%). Seit dem 01.01.2006 ist die<br />

Kreditwerk Hypotheken-Management GmbH<br />

Teil des Kreditwerks. Das Tochterunternehmen<br />

mit Sitz in Mannheim ist Ansprech- und Processing-Partner<br />

für die Klienten außerhalb des<br />

genossenschaftlichen FinanzVerbunds.<br />

Die Anzahl der Mitarbeiter im Kreditwerk (inklusive<br />

Hypotheken-Management GmbH) beträgt<br />

rund 2.600.<br />

Andreas Meyer:<br />

Die KreditServices Nord wurde am 01.09.2005<br />

von der Sparkasse Hannover sowie der Norddeutschen<br />

Landesbank (NORD/LB) gegründet.<br />

Beide Gründerinstitute haben die bisherigen<br />

Kreditnachbearbeitungseinheiten für die<br />

Retail-Kreditsachbearbeitung in die KreditSer-<br />

vices Nord ausgelagert. Bei der NORD/LB handelt<br />

es sich hier um die Kreditnachbearbeitung<br />

für die Landessparkasse Braunschweig,<br />

die von der NORD/LB betrieben wird. Mit der<br />

Gründung stand zunächst die Auslagerung<br />

im Vordergrund, für die interne Optimierung/<br />

Zusammenführung sowie die Herstellung der<br />

Mandantenfähigkeit wurden im Gründungsprojekt<br />

die Weichen gestellt, die konkrete<br />

Umsetzung erfolgte/erfolgt durch die Gesellschaft<br />

selbst.<br />

Es sind derzeit an den beiden Standorten<br />

der Gesellschaft ca. 330 MitarbeiterInnen<br />

beschäftigt.<br />

Alfred Totzek:<br />

Die STG Transaktionsgesellschaft mbH wurde<br />

im August 2005 als Marktfolge Dienstleister<br />

der Ostsächsischen Sparkasse Dresden<br />

gegründet.<br />

Zum 01.<strong>08</strong>.2005 wurde der Betrieb der GmbH<br />

zunächst mit den gesamten Marktfolgetätigkeiten<br />

des Dienstleistungs- und Passivgeschäfts<br />

aufgenommen. Dieser umfasst bspw.<br />

folgende Tätigkeiten: Depot-B-Verwaltung,<br />

Bearbeitung von Debit- und Kreditkarten und<br />

Zinsabschlagssteuer. Zum 01.01.2006 folgte die<br />

Integration der Marktfolgetätigkeiten für das<br />

Kreditgeschäft in die GmbH.<br />

Derzeit beschäftigt die STG rd. 230 Mitarbeiter,<br />

wovon ungefähr 90 Mitarbeiter dem<br />

Passiv-Geschäft und ca. 140 Mitarbeiter dem<br />

Aktivgeschäft zuzuordnen sind. Diese Aufgabenbündelung<br />

ist im Übrigen eines der Abgrenzungsmerkmale<br />

zu anderen „Kreditfabriken“.<br />

Auch wenn die STG Transaktionsgesellschaft<br />

mbH sowohl die Tätigkeiten des Aktiv- als auch<br />

des Passivgeschäfts abwickeln kann, beziehen<br />

sich die folgenden Ausführungen insbesondere<br />

auf die Tätigkeiten als „Kreditfabrik“. Der Bereich<br />

„Passiv“ fi ndet indes bei den Aktivitäten der<br />

Gesellschaft eine gleichgewichtete Berücksichtigung.<br />

Die GmbH hat drei Geschäftsführer.


III. Ziele der Auslagerung<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Welche Ziele wurden mit der Auslagerung<br />

verfolgt?<br />

sollen weitere Mandanten aufgenommen<br />

werden?<br />

Ab wann wird dies angeboten bzw.<br />

wie viele Mandanten wurden schon<br />

gefunden?<br />

Jochen Speek:<br />

Bei seiner Gründung wurde das Kreditwerk mit<br />

einem klaren strategischen Auftrag ausgestattet:<br />

Erster Teil des Auftrags war die Schaffung von<br />

Skalen- und Synergieeffekten für die beiden<br />

Gründungsunternehmen, die Bausparkasse<br />

Schwäbisch Hall und die DG HYP. Die erzielten<br />

Kosteneinsparungen belegen den Erfolg: Beispielsweise<br />

gingen bei der Neuanlage eines Bausparvertrags<br />

die Bearbeitungskosten bis 20<strong>07</strong><br />

gegenüber 2000 um rund die Hälfte zurück.<br />

Als zweiter Auftrag wurde formuliert, dass das<br />

Kreditwerk seine Processing-Kapazitäten weiteren<br />

Unternehmen des genossenschaftlichen<br />

FinanzVerbunds anbieten wird. Hiervon profitieren<br />

die an das Kreditwerk angeschlossenen<br />

Volksbanken und Raiffeisenbanken, aber beispielsweise<br />

auch die DZ BANK, die mit Wirkung<br />

zum 01.01.20<strong>07</strong> die Bearbeitung ihres Förderkreditgeschäfts<br />

an das Kreditwerk ausgelagert hat.<br />

Als dritter Auftrag wurde formuliert, dass das<br />

Kreditwerk seine Dienstleistungen langfristig<br />

auch Finanzdienstleistern außerhalb des genossenschaftlichen<br />

FinanzVerbunds anbieten soll.<br />

Seit dem 01.01.2006 steht diesen Unternehmen<br />

das Tochterunternehmen Kreditwerk Hypotheken-Management<br />

GmbH als Ansprechpartner<br />

und Dienstleister zur Verfügung.<br />

Neben den Gründungsunternehmen und der<br />

DZ BANK arbeitet das Kreditwerk im Bereich „Processing<br />

für Genossenschaftsbanken“ zurzeit mit<br />

zwölf Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammen.<br />

Zahlreiche weitere Institute nutzen das<br />

Angebot „Beratung für Banken“, das den Unternehmen<br />

die Möglichkeit gibt, auch unabhängig<br />

von der Entscheidung für oder gegen ein Outsourcing<br />

von der Kredit- und Processing-Kompetenz<br />

der größten deutschen Kreditfabrik zu profitieren.<br />

Die Hypotheken-Management GmbH<br />

arbeitet im Bereich Processing zurzeit im Auftrag<br />

von neun Finanzdienstleistungsunternehmen.<br />

Andreas Meyer:<br />

Mit der Auslagerung wird von den Gründerinstituten<br />

folgende Zielsetzung verfolgt:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Gemäß der Strategie des DSGV: Konzentration<br />

auf Kerngeschäftsfelder, stärkere Standardisierung<br />

und Harmonisierung.<br />

Hebung von Synergien und Erhöhung der<br />

Produktivität im Leistungsfeld Marktfolge<br />

Kredit.<br />

Kostensenkung durch Reduzierung der<br />

Personal- und IT-Kosten bei gleichzeitiger<br />

Risikominimierung.<br />

Es besteht die Absicht, neue Mandanten zu<br />

akquirieren; dabei handelt es sich primär Sparkassen<br />

aus dem Geschäftsgebiet der KreditServices<br />

Nord (entsprechend dem Verbundgebiet<br />

der NORD/LB handelt es sich hier um die BundesländerNiedersachsen/Mecklenburg-Vorpommern/Sachsen-Anhalt).<br />

Seit ca. Mitte 2005 nutzt eine weitere Sparkasse<br />

die KreditServices Nord – neben den Gründerinstituten<br />

(Sparkasse Hannover und NORD/LB<br />

mit der Landessparkasse zu Braunschweig).<br />

Alfred Totzek:<br />

An sich sind die Motive für die Ausgründung<br />

vielfältig. Besonders hervorheben mag ich an<br />

dieser Stelle folgende Ziele:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Schaffung von Freiräumen in der Sparkasse<br />

zur Konzentration auf das Kerngeschäft der<br />

Sparkasse, nämlich den Vertrieb.<br />

Erhöhung der Effizienz innerhalb der Leistungsproduktion,<br />

und zwar über den Rahmen<br />

hinaus, der teilweise auch bei einer „Inhouse“-<br />

Optimierung erreicht werden kann.<br />

Steigerung der Transparenz über die Leistungserbringung<br />

sowohl in Bezug auf die<br />

Erreichung von Effizienzzielen als auch in<br />

Bezug auf die verursachten Kosten.<br />

Reduktion der Kosten der Leistungserstellung<br />

unabhängig von den Rahmenbedingungen<br />

einer Sparkasse bspw. durch Variabilisierung<br />

der Kosten.<br />

In letzter Konsequenz soll aus den vorgenannten<br />

Zielen die längerfristige Standortsicherung<br />

erreicht werden.<br />

Neben der Abwicklung des Kreditgeschäfts der<br />

Ostsächsischen Sparkasse Dresden stand und<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

367


Beitrag<br />

» Grundsätz­<br />

lich bietet sich das<br />

Processing Processing durch<br />

eine Kreditfabrik<br />

insbesondere für<br />

die Kreditklassen<br />

an, die über einen<br />

hohen Standardi­<br />

sierungsgrad und<br />

eine hohe Stückzahl<br />

verfügen. «<br />

368 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

steht von vornherein als geschäftspolitisches<br />

Ziel der GmbH die Gewinnung von weiteren<br />

Mandanten im Fokus der Aktivitäten. Nachdem<br />

die tatsächliche Ausgründung der Kreditdienstleistungen<br />

zum 01.01.2006 erfolgte, wurde das<br />

Jahr 2006 zunächst jedoch dazu genutzt, eine<br />

Konsolidierung des Betriebs durchzuführen.<br />

Dabei galt es zu beachten, dass im Rahmen der<br />

Fusion der beiden Sparkassen (Sparkasse Elbtal<br />

Westlausitz und Stadtsparkasse Dresden) und<br />

quasi als Vorstufe für die Auslagerung im April<br />

2005 eine Zusammenlegung der Kredit-Marktfolgetätigkeiten<br />

der beiden Häuser erfolgte.<br />

In diesem Zusammenhang betrachten wir<br />

es als Erfolg, dass bereits im ersten Jahr des<br />

Bestehens ein weiterer Mandant für Teile<br />

unseres Leistungsangebots gewonnen werden<br />

konnte.<br />

ß<br />

Können Mandanten auch Teile des Leistungsangebots<br />

(z. B. Bilanzauswertung)<br />

nutzen?<br />

Jochen Speek:<br />

Banken können ihre vollständige Kreditbearbeitung<br />

an das Kreditwerk auslagern. Genauso<br />

haben Finanzdienstleister aber auch die Möglichkeit,<br />

lediglich Teile des Leistungsangebots zu<br />

nutzen, beispielsweise im Rahmen eines Beratungsmandats<br />

oder, indem sie das Franchise-<br />

Angebot der Hypotheken-Management nutzen.<br />

Dieses gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Kreditbearbeitungsumgebung<br />

durch die Hypotheken-<br />

Management betreiben zu lassen und so flexibel<br />

von den Vorteilen einer prozessoptimierten IT-<br />

Landschaft zu profitieren. Die manuelle Datenpflege<br />

und Datennacherfassung sowie Bonitäts-<br />

und Sicherheitenprüfung sind weitere Beispiele,<br />

wie Banken von den Kompetenzen des Kreditwerks<br />

profitieren können, ohne ihre gesamte<br />

Kreditbearbeitung auszulagern.<br />

Andreas Meyer:<br />

Das Angebot der KreditServices Nord ist modular<br />

nutzbar. Neben dem umfassenden Angebot,<br />

welches von den Gründerinstituten genutzt<br />

wird, stehen als einzelne Module zzt. die Leistungen<br />

„private Baufinanzierung“, „Erstellung<br />

von Jahresabschlussanalysen (Bilanzauswertungen<br />

+ Kapitaldienstrechnung + Jahresabschlusskritik)“,<br />

„Darlehens-buchhaltung“ sowie<br />

die „Erfassung von Sicherheiten zum Aufbau des<br />

Sicherheiten-managementsystems“ im Fokus.<br />

Alfred Totzek:<br />

Selbstverständlich ist es Mandanten grundsätzlich<br />

möglich (so wie bereits geschehen),<br />

auch Teilleistungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Wir sehen einen derartigen Schritt als „Türöffner“<br />

zur Erbringung weiterer Dienstleistungen.<br />

Hauptziel ist es aber, die gesamten Marktfolgetätigkeiten<br />

im Kreditgeschäft (aber natürlich<br />

auch im Passivgeschäft) eines Mandanten<br />

zu übernehmen.<br />

IV. Leistungsumfang<br />

ß<br />

ß<br />

Welche Kreditarten können aktuell eingebracht<br />

werden?<br />

Werden die ggf. fehlenden Kreditarten<br />

sukzessive ergänzt?<br />

Jochen Speek:<br />

Der Schwerpunkt des Processing-Portfolios<br />

liegt zzt. auf privaten Immobilienkrediten.<br />

Seit dem 01.01.20<strong>07</strong> ist das Kreditwerk für die<br />

Bearbeitung des Förderkreditgeschäfts der<br />

DZ BANK zuständig. Damit ist auch der Einstieg<br />

ins gewerbliche Förderkreditgeschäft<br />

vollzogen.<br />

Grundsätzlich bietet sich das Processing durch<br />

eine Kreditfabrik insbesondere für die Kreditklassen<br />

an, die über einen hohen Standardisierungsgrad<br />

und eine hohe Stückzahl verfügen.<br />

Dadurch ist Outsourcing auch eine wichtige<br />

Option für den Bereich der kleinteiligen Gewerbekredite.<br />

Diese werden im Portfolio des Kreditwerks<br />

künftig möglicherweise ebenfalls eine<br />

wichtige Rolle spielen.<br />

Für komplexe Gewerbekredite lassen sich<br />

in einer Kreditfabrik dagegen kaum die<br />

Skalen- und Synergieeffekte erzielen, die sich<br />

Finanzdienstleister von einem Outsourcing<br />

versprechen.<br />

Andreas Meyer:<br />

Unsere Kunden können die gesamte Kreditnachbearbeitung<br />

für das sog. Retailkreditgeschäft<br />

(Privat- u. Individualkunden sowie<br />

Geschäfts- u. Gewerbekunden bis hin zu<br />

kleineren Firmenkunden – wobei die Abgrenzungskriterien<br />

von Mandanteninstituten selbst<br />

festzulegen sind) einbringen. Grundsätzlich<br />

kann festgehalten werden, dass sämtliche für<br />

eine standardisierbare Bearbeitung geeig


neten Kreditarten durch die KreditServices<br />

Nord unterstützt werden können.<br />

Soweit sich aus einer Bündelung Effekte ableiten<br />

lassen (Skaleneffekte aus Standardisierung<br />

bzw. arbeitsteiliger Leistungserbringung), kann<br />

die Produktpalette auf Mandantenwunsch<br />

erweitert werden.<br />

Alfred Totzek:<br />

Die STG Transaktionsgesellschaft mbH ist für<br />

die Abwicklung des gesamten Kreditgeschäfts<br />

der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zuständig.<br />

Das Angebotsspektrum umfasst dabei beispielsweise<br />

die Bearbeitung von Allzweck(Klein-<br />

)krediten und schließt die Bearbeitung von<br />

Engagements, bei denen ein Marktfolge-Zweitvotum<br />

erforderlich ist, ebenso ein wie Großkredite.<br />

Dies ist aus unserer Sicht ein weiteres<br />

Alleinstellungsmerkmal im Verhältnis zu anderen<br />

„Kreditfabriken“ und reduziert – nebenbei<br />

bemerkt – die Schnittstellen in dem auslagernden<br />

Institut.<br />

Selbstverständlich bezieht sich dies sowohl auf<br />

das Bestands- als auch auf das Neugeschäft.<br />

ß<br />

Werden die Prozesse im Neu- bzw.<br />

Bestandsgeschäft vollständig (ggf. bis<br />

hin zur Kündigung) abgedeckt?<br />

Jochen Speek:<br />

Die Klienten des Kreditwerks und der Hypotheken-Management<br />

haben die Möglichkeit,<br />

die vollständige Kreditbearbeitung über die<br />

gesamte Kreditlaufzeit an die Kreditfabrik auszulagern<br />

– von der Antragsbearbeitung bis hin<br />

zur vollständigen Rückzahlung und auch bis hin<br />

zu Workout-Aktivitäten. Dabei liegen die Datenhoheit<br />

sowie sämtliche Kontroll- und Weisungsbefugnisse<br />

stets bei der auslagernden Bank.<br />

Andreas Meyer:<br />

Die KreditServices Nord bearbeitet vollständig<br />

bis zu einer evtl. Abgabe des Kunden durch den<br />

Vertrieb an die Abwicklungseinheit. Abgesehen<br />

von Leistungen, die durch Inkassofirmen erbracht<br />

werden können, wurde das für die Abwicklung<br />

erforderliche juristische Know-how bisher nicht<br />

in der KreditServices Nord gebündelt.<br />

Alfred Totzek:<br />

Sanierungs- und Abwicklungskredite werden<br />

nach wie vor in der Sparkasse bearbeitet.<br />

ß<br />

Welche software wird eingesetzt<br />

(Anwendungen von Rechenzentren oder<br />

Eigenentwicklungen)?<br />

Jochen Speek:<br />

Die Herausforderung für die IT-Spezialisten<br />

in der Kreditfabrik ist, ein mandantenfähiges<br />

System aufzubauen, das es erlaubt, sich<br />

mit geringem technischem Aufwand an die<br />

unterschiedlichsten Schnittstellen anzukoppeln.<br />

Das Kreditwerk hat eine Reihe von Maßnahmen<br />

ergriffen, um für seine Klienten die<br />

Anzahl der Schnittstellen und somit die Komplexität<br />

der technologischen Anforderungen<br />

gering zu halten.<br />

So werden zzt. beispielsweise im genossenschaftlichen<br />

FinanzVerbund die technischen<br />

Voraussetzungen für eine besonders unkomplizierte<br />

Aufnahme der Zusammenarbeit mit<br />

dem Kreditwerk geschaffen. Durch die Integration<br />

der Kreditwerk-Prozessstraße in die neuen<br />

Banksysteme der beiden genossenschaftlichen<br />

Rechenzentralen GAD und FIDUCIA werden<br />

Volksbanken und Raiffeisenbanken künftig<br />

ihre Kreditprozesse besonders unkompliziert<br />

an das Kreditwerk auslagern können.<br />

Bei der Entwicklung von IT-Lösungen für das<br />

Kreditprocessing setzen Kreditwerk und Hypotheken-Management<br />

so weit wie möglich auf<br />

Standardsoftware und entsprechen damit<br />

einem Trend, der sich im deutschen Bankenmarkt<br />

seit einigen Jahren mehr und mehr<br />

durchsetzt. Banken, die sich für ein Outsourcing<br />

interessieren, begrüßen es i.d.R., wenn<br />

sich der Processing-Dienstleister am technischen<br />

Marktstandard orientiert, da sich auf<br />

diese Weise die befürchtete Abhängigkeit<br />

vom Insourcer reduziert. Gleichzeitig erhöht<br />

sich durch die Partizipation an der künftigen<br />

Weiterentwicklung der Software-Module die<br />

Investitionssicherheit sowohl für die Kreditfabrik<br />

als auch für die auslagernde Bank.<br />

Andreas Meyer:<br />

Grundsätzlich wird die Kreditnachbearbeitungssoftware<br />

des jeweiligen Mandanten<br />

eingesetzt, wobei hier über die primäre<br />

Ausrichtung auf Sparkassen, die an dem im<br />

Geschäftsgebiet ansässigen Rechenzentrum<br />

(Finanz-IT) angebunden sind, eine Bearbeitung<br />

auf einer einheitlichen/standardisierten<br />

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370<br />

Beitrag<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

IT-Plattform sichergestellt wird. Bei der Weiterentwicklung<br />

der standardisierten Kreditnachbearbeitungssoftware<br />

steht die Kredit-<br />

Services Nord in engem Kontakt zur Finanz-IT.<br />

Die KreditServices Nord bringt hier ihr bestehendes<br />

Know-how umfassend ein. Auch für<br />

die fabrikspezifische Auftragssteuerung bzw.<br />

unser Controlling nutzen wie eine am Markt<br />

bereits etablierte Standardsoftware, die aufgrund<br />

unseres Inputs permanent weiterentwickelt<br />

wird.<br />

Alfred Totzek:<br />

Als primäre Software steht uns die Sachbearbeitungssoftware<br />

der Finanz-IT des Verbandsrechenzentrums<br />

zur Verfügung. Dies steht im<br />

Kontext mit der grundsätzlichen Ausrichtung<br />

der Gesellschaft, bewährte IT-Anwendungen<br />

des Verbunds zu nutzen, um auch der primären<br />

Zielgruppe bei der Mandantengewinnung, den<br />

Sparkassen, eine entsprechende Migration zur<br />

STG zu erleichtern.<br />

Bei dem mit Erfolg zur Steuerung eingesetzten<br />

Auftragssteuerungs-, Abrechnungs- und<br />

Controllingtool handelt es sich um eine Eigenentwicklung,<br />

die wir mit einem IT-Partner realisiert<br />

haben.<br />

V. Servicevereinbarungen<br />

ß<br />

ß<br />

Welche servicevereinbarungen werden<br />

mit den abgebenden Kreditinstituten<br />

getroffen (zeitliche, qualitative)?<br />

Wie werden die servicevereinbarungen<br />

überwacht und in welcher Form wird darüber<br />

berichtet?<br />

Jochen Speek:<br />

Die Servicevereinbarungen zwischen dem Kreditwerk<br />

und seinen Klienten umfassen sowohl<br />

zeitliche als auch qualitative Handlungsanweisungen<br />

an die Mitarbeiter in der Kreditfabrik. So<br />

werden im Geschäftsfeld „Processing für Genossenschaftsbanken“<br />

alle Prozesse und Leistungen,<br />

die das Kreditwerk und die auslagernde<br />

Bank gemeinsam definiert haben, im sog. Processing-Handbuch<br />

dokumentiert.<br />

Dieses erfasst alle für die Zusammenarbeit relevanten<br />

Prozesse in sämtlichen Einzelschritten<br />

und möglichen Abweichungen. Das Processing-Handbuch<br />

beschreibt detailliert den Leis-<br />

tungsumfang, der zwischen Bank und Kreditwerk<br />

definiert wurde, und bildet die Grundlage<br />

für die Fakturierung.<br />

Umfang und Frequenz des Reportings ist<br />

Gegenstand der jeweiligen Vereinbarung<br />

zwischen Kreditwerk und dem auslagernden<br />

Institut.<br />

Andreas Meyer:<br />

Für die einzelnen Produkte werden jeweils<br />

unterschiedliche Service-Level-Agreements<br />

hinsichtlich der max. Verweildauer (Durchlaufzeit)<br />

vereinbart. Darüber hinaus wird durch das<br />

KreditServices-Nord-interne IKS (interne Kontrollsystem)<br />

eine hohe Bearbeitungsqualität<br />

sichergestellt, die in ein entsprechendes Qualitätsmanagement<br />

und Risikofrüherkennungssystem<br />

eingebunden ist.<br />

Es findet eine tägliche Überwachung der entsprechenden<br />

Service-Level-Agreements statt.<br />

Die Mandanten erhalten hierüber eine laufende<br />

(i.d.R. monatliche) umfangreiche Berichterstattung.<br />

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls<br />

lfd. ein entsprechender Qualitätsbericht<br />

abgeliefert. Über Besonderheiten (wesentliche<br />

Abweichungen, z.B. erhöhter Auftragseingang)<br />

wird dem jeweiligen Mandanten mittels sog.<br />

Ad-hoc-Meldungen berichtet.<br />

Alfred Totzek:<br />

Selbstverständlich wurden zu Beginn der<br />

Auslagerung gegenüber dem Mandanten<br />

Servicelevel vereinbart. Die Vereinbarungen<br />

beziehen sich dabei sowohl auf qualitative<br />

Faktoren (wie beispielsweise Reklamationsquoten)<br />

als auch auf zeitliche Faktoren wie<br />

Bearbeitungs-, aber vor allen Dingen auch<br />

Durchlaufzeiten.<br />

Aus dem o.g. Controllingtool werden monatliche<br />

Berichte über die erreichten Quoten für<br />

die Mandanten erstellt. Berichtet wird dabei<br />

auch über eine mögliche Nichterfüllung bzw.<br />

über Abweichungen vom angestrebten Standard,<br />

so dass die Sparkasse ihren Verpflichtungen<br />

gem. § 25a KWG entsprechend nachkommen<br />

kann.<br />

Die Auslagerung schafft eine hohe Verlässlichkeit<br />

gegenüber den Vertriebsmitarbeitern in<br />

Bezug auf Zeit und Qualität der Bearbeitung<br />

in der Kreditsachbearbeitung.


VI. Mitarbeiter<br />

ß<br />

ß<br />

Welche Qualifikationen sollen Ihre Mitarbeiter<br />

mitbringen?<br />

Wie soll die Qualifikation dauerhaft gesichert<br />

werden?<br />

Jochen Speek:<br />

Der zahlenmäßig größte Teil der Kreditwerk-Mitarbeiter<br />

ist in den Processing-Bereichen tätig.<br />

Beim Großteil dieser Mitarbeiter, die für die Bearbeitung<br />

der Darlehens- und Bausparverträge im<br />

Auftrag unserer Klienten zuständig sind, handelt<br />

es um ausgebildete Bankkaufleute. Darüber<br />

hinaus richtet sich die erforderliche Qualifikation<br />

nach der konkreten Aufgabenstellung.<br />

So bietet das Kreditwerk besonders attraktive<br />

Entwicklungschancen für Mitarbeiter und<br />

angehende Führungskräfte, die das Bankgeschäft<br />

kennen und gleichzeitig ein gesundes<br />

Prozessverständnis und IT-Know-how mitbrin-<br />

<strong>BankPraktiker</strong>.qxp 29.05.20<strong>07</strong> 18:15 Uhr Seite 1<br />

mit flexibler Standardsoftware<br />

für individuelle Lösungen<br />

• Beratungssysteme und<br />

Rechenkerne<br />

gen. Im Bereich des Projektmanagements zählt<br />

neben der Projektmanagement-Erfahrung vor<br />

allem ein tiefgehendes Verständnis für das<br />

jeweils andere Fachgebiet.<br />

Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der<br />

Kreditfabrik sicherzustellen, hat die systematische<br />

Personalentwicklung im Kreditwerk und<br />

der gesamten Unternehmensgruppe Schwäbisch<br />

Hall einen hohen Stellenwert. Zur Aus-<br />

und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften<br />

hat die Bausparkasse Schwäbisch<br />

Hall ein umfangreiches internes Personalentwicklungsprogramm<br />

entwickelt, das auch im<br />

Kreditwerk Anwendung findet.<br />

Andreas Meyer:<br />

Gemäß den arbeitsteiligen Strukturen werden<br />

neben Mitarbeitern mit Bankkauf- bzw. Sparkassenkaufmanns-Ausbildung<br />

auch Mitarbeiter<br />

mit anderen kaufmännischen Ausbildungsgängen<br />

eingesetzt.<br />

We link finance & IT<br />

• Risikomanagement<br />

- Bonitätsanalysen<br />

- Sicherheitenmanagement<br />

- Kreditportfoliosteuerung<br />

- Vertragsverwaltung<br />

- Liquiditätsplanung und<br />

Controlling<br />

mit Know-how in Beratung<br />

und Implementierung<br />

für Banken, Versicherungen und Leasinggesellschaften<br />

Seit 10 Jahren<br />

• Projekt-Management<br />

• Fachkonzeption<br />

• Individualsoftware<br />

Beitrag<br />

Feiern Sie mit uns! Vortragsprogramm,<br />

Hausmesse und<br />

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Beitrag<br />

» Der Bündelungsprozess<br />

in der Sparkassenorganisation<br />

im TätigkeitsspektrumKreditnachbearbeitung<br />

steht<br />

erst am Anfang. «<br />

372 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Aufgrund der Anforderungsprofile für die<br />

einzelnen Stellen ist klar beschrieben, welche<br />

Erwartungen zu erfüllen sind. Darüber hinaus<br />

werden durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

die fachspezifischen<br />

Kenntnisse gefestigt bzw. dem lfd. Bedarf<br />

angepasst.<br />

Durch ein internes Weiterbildungskonzept<br />

wird insbesondere die Eigeninitiative des<br />

einzelnen Mitarbeiters gefördert. In unserer<br />

Unternehmensstrategie ist definiert, dass die<br />

MitarbeiterInnen für die KreditServices Nord<br />

als wichtigstes Kapital im Mittelpunkt stehen.<br />

Um den sich hieraus abzuleitenden Anforderungen<br />

gerecht zu werden, wurde u.a. eine<br />

entsprechende Führungsphilosophie aufgestellt<br />

und in die Praxis umgesetzt.<br />

Alfred Totzek:<br />

Auch bei der STG Transaktionsgesellschaft<br />

mbH wird auf die Weiterbildung der Mitarbeiter<br />

großen Wert gelegt, um den Anforderungen<br />

an die Bearbeitung des Kreditgeschäfts<br />

gerecht zu werden. So wurden sowohl in den<br />

Jahren 2006 als auch für 20<strong>07</strong> entsprechende<br />

Maßnahmen budgetiert und auch entsprechend<br />

dem Bedarf umgesetzt. Bereits im Jahr<br />

2006 wurden Weiterbildungsmaßnahmen an<br />

rd. 200 Tagen durchgeführt.<br />

Für alle Arbeitsplätze wurden Anforderungsprofile<br />

definiert. Die Spannbreite reicht<br />

dabei von Bankkaufmann/-frau bis hin zu<br />

Betriebswirten/-innen.<br />

Wir sind sicher, dass die von uns angebotene<br />

Qualität der Leistung, verbunden mit der vorhandenen<br />

Qualifizierung der Mitarbeiter ein<br />

nachhaltiges Verkaufsargument darstellt. Es<br />

ist daher selbstverständlich, diese Qualifikation<br />

auch langfristig auf der Höhe der Zeit zu<br />

halten.<br />

VII. Zukunftsperspektive<br />

ß<br />

Wo sehen sie Ihr Unternehmen in drei<br />

Jahren?<br />

Jochen Speek:<br />

Angesichts des zunehmenden Konkurrenz-<br />

und Margendrucks im Kreditgeschäft gehen<br />

wir davon aus, dass das Outsourcing von<br />

Kreditprozessen in den kommenden Jahren<br />

weiter an Dynamik gewinnen wird.<br />

Als Motive für die Auslagerung werden die<br />

Kosteneinsparungen und -flexibilisierung, die<br />

die Banken durch das Outsourcing erzielen,<br />

weiterhin eine wichtige Rolle spielen, genauso<br />

aber auch die Qualitätsvorteile durch die standardisierte<br />

Bearbeitung und die Möglichkeit,<br />

sich stärker auf seine Kernkompetenzen im<br />

Vertrieb zu konzentrieren.<br />

Unserer Einschätzung nach wird es allerdings<br />

noch eine Weile dauern, bis die Outsourcing-Welle<br />

die Dimensionen erreicht, die<br />

sie im angelsächsischen Raum angenommen<br />

hat. Zu den Gründen für die Zurückhaltung<br />

der Banken bei der Auslagerung ihrer Kreditprozesse<br />

zählt die Tatsache, dass es zzt. nur<br />

wenige etablierte Anbieter gibt, zwischen<br />

deren Angeboten die potenziellen Klienten<br />

wählen können.<br />

Wir gehen davon aus, dass auch in diesem<br />

Geschäftsfeld die Konkurrenz das Geschäft<br />

belebt und dass wir als Marktführer davon profitieren<br />

werden, wenn weitere Kreditfabriken<br />

entstehen, die ihre Dienstleistungen bankenübergreifend<br />

anbieten.<br />

Langfristig haben wir das Ziel, unsere Marktführerschaft<br />

weiter auszubauen. Wir planen,<br />

unseren Marktanteil im privaten Immobilienkreditgeschäft<br />

zu vergrößern, gleichzeitig aber<br />

auch unsere Bedeutung im Umfeld des standardisierten<br />

Gewerbekredits auszuweiten.<br />

Darüber hinaus haben wir vor, unser Processing-Angebot<br />

durch weitere Produktklassen<br />

zu ergänzen und uns über die Darlehensbearbeitung<br />

hinaus noch stärker als Solution Provider<br />

und strategischer Partner für das Kreditgeschäft<br />

zu etablieren.<br />

Andreas Meyer:<br />

Der Bündelungsprozess in der Sparkassenorganisation<br />

im Tätigkeitsspektrum Kreditnachbearbeitung<br />

steht erst am Anfang. Da die<br />

KreditServices Nord zu den ersten Anbietern<br />

zählt, die bereits für größere Sparkassen tätig<br />

sind, ist davon auszugehen, dass sie zu den<br />

Nukleusfirmen zählt, die infolge der weiteren<br />

Bündelungsaktivitäten deutliche Zuwächse<br />

erzielen dürften.


Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit<br />

relativ geringem Aufwand Sparkassen entsprechend<br />

interessante Angebote unterbreitet<br />

werden können. Vor dem Hintergrund,<br />

dass die konkrete Auslagerung von Kredit-<br />

Back-Offi ce-Leistungen von Sparkassen in<br />

geordneten und damit zeitintensiven Prozessen<br />

erfolgt, planen wir, dass in ca. 3 Jahren<br />

15 – 20 Sparkassen die KreditService Nord in<br />

unterschiedlichster Intensität nutzen.<br />

Aktuell hat sich eine weitere Sparkasse entschieden,<br />

Großteile ihrer Kreditnachbearbeitung<br />

(Privatkundensachbearbeitung und<br />

Darlehensbuchhaltung) an die KreditServices<br />

Nord auszulagern.<br />

Alfred Totzek:<br />

Das (Ober-)Ziel für die nächsten Jahre ist<br />

sicherlich die Gewinnung weiterer Mandanten.<br />

Dies ist verbunden mit dem Anspruch,<br />

die innerbetrieblichen Abläufe weiter zu optimieren,<br />

die Effi zienzen zu steigern und damit<br />

verbundene Kostenvorteile an den Gesellschafter<br />

weiterzugeben.<br />

Daneben arbeiten wir derzeit zusammen mit<br />

der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig an einer<br />

Kooperation im Rahmen der Kreditsachbear-<br />

beitung. Die Ziele sind dabei erstens, an zwei<br />

Standorten unter einer einheitlichen Leitung<br />

(Holdingkonstruktion) Kreditgeschäft für<br />

Dritte abzuwickeln und zweitens, das Kompetenzcenter<br />

der Sachsen Finanzgruppe zu<br />

werden.<br />

Die Herausforderungen, die die Zukunft noch<br />

an uns stellen wird, sind sicherlich nicht zu<br />

unterschätzen. Vor dem Hintergrund des bereits<br />

Geleisteten bin ich mir sicher, dass die STG optimistisch<br />

in die Zukunft blicken kann. £<br />

PRAxIsTIPPs<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Definieren Sie eindeutig Ihren<br />

Bedarf an auszulagernden<br />

Prozessen.<br />

Fordern Sie den Anbieter zur<br />

Abgabe eines konkreten Angebots<br />

auf.<br />

Stimmen Sie mit dem Anbieter adäquate<br />

Servicevereinbarungen ab,<br />

in denen sich Ihre Qualitätsziele<br />

wiederfinden.<br />

Seit 1. Januar 20<strong>07</strong> in Kraft – die Solvabilitätsverordnung, die die Eigenkapitalvorschriften<br />

erheblich weiter entwickelt. Wie handhaben Kreditinstitute<br />

das Regelungswerk in der Praxis? Antworten liefern die<br />

hochkarätigen Autoren, indem sie die verschiedenen Aufsichtsmethoden<br />

zur Kalkulation von Kredit-, Marktpreisrisiken und operationellen<br />

Risiken erläutern. Ebenfalls im Fokus: die Qualitäts-Ansprüche und<br />

Off en legungs-Anforderungen. Inklusive einer CD-ROM mit Berechnungen<br />

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<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

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Beitrag<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Demografi scher Wandel als Initialzündung<br />

für 55plus-Beratung bei der<br />

Naspa<br />

Praxisbericht zur Erschließung der Kundengruppe „55 plus“.<br />

Autor:<br />

Gerhard Wernthaler,<br />

Vorstandsmitglied der<br />

Nassauischen Sparkasse (Naspa),<br />

Wiesbaden.<br />

I. Einleitung<br />

w Die Franzosen formulieren es in dem ihnen<br />

eigenen diplomatischen Charme: Mit 50 Jahren<br />

beginnt das Altsein der Jungen und mit 60<br />

Jahren das Jungsein der Alten. Das ist nicht<br />

nur ein schönes Bonmot, vielmehr bringt diese<br />

Aussage eine gerade für Finanzdienstleister<br />

wichtige Tatsache auf den Punkt: Das Lebensgefühl<br />

und damit zwangsläufi g die Bedürfnisse<br />

der über 50-jährigen haben sich in den<br />

vergangenen Jahren rasant gewandelt. Doch<br />

entsteht mitunter der Eindruck, als seien die<br />

Finanzdienstleister vom Tempo dieser Veränderungsprozesse<br />

überrascht worden. Jedenfalls<br />

sind die Potenziale dieses Markts bislang nicht<br />

ausgeschöpft. Eigentlich erstaunlich, denn die<br />

demografi sche Entwicklung ist seit langem<br />

bekannt. Dass die Zahl der älteren Menschen in<br />

den nächsten Jahren deutlich zunehmen und<br />

ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nachhaltig<br />

steigen wird, gilt als statistisch abgesicherte<br />

Erkenntnis. Schon heute hat jeder dritte Bundesbürger<br />

seinen 55. Geburtstag bereits hinter<br />

sich. Spätestens im Jahr 2050 wird nach Berechnungen<br />

des Statistischen Bundesamts jeder<br />

dritte Deutsche sogar älter als 60 Jahre sein.<br />

II. Zielgruppe mit großem<br />

Potenzial<br />

Ebenso wenig überraschen kann das vergleichsweise<br />

hohe Vermögen der 50plus-Generation.<br />

Wer heute in den Ruhestand tritt, hatte ausreichend<br />

Zeit, um Geld anzusparen und – sofern<br />

vorhanden – seine Immobilie zu entschulden.<br />

Denn zum ersten Mal in der deutschen<br />

Geschichte blieb eine Generation von Rückschlägen<br />

und Vermögensverlusten durch Kriege verschont.<br />

Natürlich gibt es auch heute Rentner, die<br />

mit 500 € pro Monat über die Runden kommen<br />

müssen. Gleichwohl ist es eine statistische Tatsache:<br />

Den über 55-jährigen geht es wirtschaftlich<br />

besser denn je. sie besitzen 70% des Gesamtvermögens<br />

und verwalten 50% der frei verfügbaren<br />

Mittel. Dieser Trend dürfte sich weiter<br />

verstärken, denn jeder dritte Deutsche rechnet<br />

mit einer Erbschaft. Das durchschnittliche Erbalter<br />

liegt heute bei 55 Jahren; das Vermögen, das<br />

Jahr für Jahr in andere Hände übergeht, macht<br />

nicht weniger als 150 Mrd. € aus.<br />

Hinzu kommt das enorme Potenzial aus fälligen<br />

Lebensversicherungen: Rd. 70% der 50- bis<br />

65-jährigen haben eine Lebensversicherung,<br />

die jetzt bzw. in den nächsten Jahren ausgezahlt<br />

wird. Gemäß einer Studie von tns infratest<br />

beträgt der durchschnittliche Auszahlungsbetrag<br />

26.000 €. Das bedeutet ein Anlagevolumen von<br />

rd. 300 Mrd. € in den kommenden Jahren zusätzlich<br />

zu dem großen Potenzial aus Erbschaften.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb<br />

dieser Markt in der Vergangenheit kaum systematisch<br />

bearbeitet wurde und nennenswerte<br />

Erfolge zumindest bei den Banken bislang eher<br />

Ausnahmen waren. Diese Überlegungen standen<br />

am Anfang des von der Naspa bereits 2005<br />

gestarteten Projekts „55plus-Beratung“, mit dem<br />

sich das Institut mittlerweile als Vorreiter bei der<br />

strategischen und ganzheitlichen Bearbeitung<br />

der interessanten Zielgruppen 50plus, 60plus<br />

und 70plus positioniert hat.<br />

III. Das Betreuungskonzept der<br />

Naspa<br />

1. Lebensgefühl der Generation 55plus<br />

als Grundlage<br />

Tatsächlich wurde die Relevanz der Kundengruppe<br />

im Alter von über 55 Jahren zwar


erkannt, doch schätzten viele Finanzdienstleister<br />

die Bedürfnisse der älteren Kunden falsch<br />

ein. Auch die Ansprache war häufig nicht nach<br />

den Erwartungen der Betroffenen.<br />

Was bedeutet das konkret? In der Vergangenheit<br />

standen zu sehr allein auf das Alter ausgerichtete<br />

Produkte und Dienstleistungen im<br />

Vordergrund. Wer in den Ruhestand tritt oder<br />

bereits aus dem aktiven Erwerbsleben ausgeschieden<br />

ist, so die Einschätzung, denkt in<br />

erster Linie an eine ausreichende medizinische<br />

Versorgung, an die Absicherung des Pflegefallrisikos<br />

und an die steueroptimierte Übertragung<br />

des Vermögens an die nachfolgende<br />

Generation. Ansonsten wurde den älteren<br />

Kunden allenfalls noch geraten, rechtzeitig<br />

für den seniorengerechten Umbau der Wohnung<br />

zu sparen.<br />

Beschränkt sich die Beratung der 55plus-Generation<br />

allein auf solche Themen, begehen die<br />

Banken einen ähnlichen Fehler wie der Gastronom,<br />

der mit seinem Seniorenschnitzel 60-<br />

oder 70-jährige Gäste zu überzeugen glaubt.<br />

Das Lebensgefühl dieser Generation ist aber<br />

viel differenzierter als vor 20 Jahren. Schampus<br />

statt Seniorenschnitzel, das könnte – plakativ<br />

ausgedrückt – das aktuelle Lifestyle-Motto<br />

der (angehenden) Rentner sein. Sofern die<br />

Gesundheit mitspielt, fühlen sich ältere Menschen<br />

heute im Schnitt um zehn Jahre jünger<br />

als sie tatsächlich sind.<br />

2. Generation 55plus: Eine heterogene<br />

Zielgruppe<br />

Allen Überlegungen zur ganzheitlichen Beratung<br />

der Generation 55plus liegt zugrunde,<br />

dass es sich um eine sehr heterogene Kundengruppe<br />

handelt. Im Grunde sind es drei<br />

Gruppen, auf die das Dienstleistungsangebot<br />

abgestimmt sein muss: 50plus, 60plus<br />

und 70plus. Häufig mangelt es an dieser Differenzierung.<br />

Dabei liegen die unterschiedlichen<br />

Lebenssituationen auf der Hand: Ein<br />

55- oder 60-jähriger steht i.d.R. noch mitten<br />

im Beruf und meist auf dem Höhepunkt seiner<br />

Karriere. Er hat zwangsläufig andere Wünsche<br />

und Prioritäten als ein 70-jähriger Rentner.<br />

Daher unterscheidet die Naspa in ihrem<br />

Ansprachekonzept zwischen den 50- bis 60jährigen,<br />

den 60- bis 70-jährigen und den<br />

über 70-jährigen.<br />

3. Drei Bedarfsfelder: Vorsorge,<br />

Vermögensübertragung, Vermögensoptimierung<br />

Eine ganzheitliche Beratung dieser Gruppen<br />

muss sich auf die drei wichtigsten Bedarfsfelder<br />

konzentrieren. Natürlich spielt die Vorsorge<br />

gegen die erhöhten Risiken des Alters<br />

nach wie vor eine wichtige Rolle. Vor allem<br />

die bei einem möglichen Pflegefall entstehenden<br />

Kosten bereiten den meisten Angehörigen<br />

Sorgen. Im fortgeschrittenen Alter<br />

spüren viele darüber hinaus das Bedürfnis,<br />

Kapitalreserven für eine würdevolle Bestattung<br />

aufzubauen. Im Mittelpunkt des zweiten<br />

Bedarfsfelds steht die Frage nach einer<br />

reibungslosen und steueroptimierten Vermögensübertragung.<br />

Untersuchungen haben<br />

ergeben, dass nur drei Prozent der Bundesbürger<br />

für den Erbfall mit einem einwandfreien<br />

und steuerlich vorteilhaften Testament<br />

vorgesorgt haben. Drittens schließlich<br />

muss die Beratung den geänderten Lebensstil<br />

angemessen berücksichtigen. Genuss, Freizeitaktivitäten<br />

und Fitness haben für ältere<br />

Menschen heute einen sehr hohen Stellenwert.<br />

Um diese Wünsche jederzeit finanzieren<br />

zu können, brauchen ältere Kunden eine<br />

gut strukturierte Geldanlage, die eine kurzfristige<br />

Verfügbarkeit über Teile des Gelds<br />

ebenso im Blick behält wie eine längerfristig<br />

orientierte Vermögensoptimierung.<br />

Sicherlich reicht es nicht aus, nur entsprechende<br />

Angebote im Produktportfolio zu<br />

führen. Über den Erfolg in der Kundengruppe<br />

der über 55-jährigen entscheidet nicht zuletzt<br />

das Einfühlungsvermögen des Beraters. Die<br />

im Rahmen des Naspa-Projekts „55plus-Beratung“<br />

gesammelten Erfahrungen zeigen ganz<br />

klar: Ältere Kunden erwarten von ihrem Berater<br />

nicht nur Sachkompetenz, sondern gleichermaßen<br />

Lebenserfahrung. Sie möchten<br />

auf gleicher Augenhöhe mit dem Berater sprechen.<br />

Presseberichte wie die von einer 30-jährigen<br />

Beraterin, die ihrer 70-jährigen Kundin<br />

mit an Penetranz grenzender Hartnäckigkeit<br />

einen geschlossenen Fonds mit 15 Jahren<br />

Laufzeit verkaufen wollte, sind eben leider<br />

nicht nur Anekdoten. Alle von der Naspa eingesetzten<br />

Berater für die 55plus-Generation<br />

sind daher berufs- und lebenserfahrene Mitarbeiter,<br />

die neben der fachlichen Qualifikation<br />

über die nötige Sensibilität und das Ein-<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Ältere Kunden<br />

erwarten von ihrem<br />

Berater nicht nur<br />

Sachkompetenz, sondern<br />

gleichermaßen<br />

Lebenserfahrung. «<br />

375


Beitrag<br />

» Die Naspa­Berater<br />

empfehlen<br />

bei erkennbarem<br />

Bedarf die Klärung<br />

bestimmter Sachverhalte<br />

durch einen<br />

Steuerberater bzw.<br />

Rechtsanwalt. «<br />

1 Meyer-Götz/Meyer-Götz: Das Alles-geregelt-<br />

Buch. Formulare und Checklisten für finanzielle<br />

und persönliche Vorsorge, Deutscher Sparkassen<br />

Verlag GmbH, Stuttgart.<br />

376 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

fühlungsvermögen im Umgang mit älteren<br />

Kunden verfügen.<br />

Die auf diese Altersgruppen spezialisierten<br />

Berater treffen auf ganz bestimmte Einstellungen<br />

ihrer Kunden, die durchaus Vorteile<br />

bergen, selbst wenn sie den Verkauf zumindest<br />

in der Anfangsphase nicht eben erleichtern.<br />

Auf Grund ihrer Lebenserfahrung reagieren<br />

Menschen ab 55 Jahren i.d.R. zunächst zurückhaltend<br />

auf neue Angebote. Der schnelle Produktverkauf<br />

gleich im Anschluss an das erste<br />

Gespräch ist deshalb eher die Ausnahme. Und<br />

die Berater drängen keineswegs darauf, denn<br />

ein solches Verhalten schreckt die meisten<br />

Kunden dieser Zielgruppe ab. Hingegen reagieren<br />

sie positiv, wenn der Produktverkauf<br />

zunächst nicht im Vordergrund des Beratungsgesprächs<br />

steht.<br />

4. Hohe Beratungsqualität als Prävention<br />

vor Abwanderung<br />

Vorteilhaft für den Vertriebserfolg ist zweifellos<br />

die überdurchschnittliche Qualitätsorientierung<br />

der Zielgruppe. Aus ihrer eigenen<br />

privaten und beruflichen Lebenserfahrung<br />

wissen die Betroffenen, dass gute Produkte<br />

und qualifizierte Beratung ihren Preis haben.<br />

Rd. zwei Drittel der 50- bis 70-jährigen sind<br />

daher bereit, für gute Qualität mehr zu zahlen.<br />

Solange die Qualität stimmt und sich die Menschen<br />

dieser Altersgruppe gut aufgehoben<br />

fühlen, halten sie ihrem Kreditinstitut stärker<br />

als jüngere Kunden die Treue. Dies sollte aber<br />

nicht zu der Annahme verleiten, die 55plus-<br />

Generation sei in ihrer Mehrheit grundsätzlich<br />

nicht mehr wechselbereit. So steigt z. B. der<br />

Anteil der Direktbankkunden in dieser Zielgruppe<br />

überdurchschnittlich.<br />

Die Abwanderungsgefahr wird künftig in dem<br />

Maß wachsen, in dem die derzeit noch Berufstätigen,<br />

für die der Umgang mit modernen<br />

Kommunikationsmedien selbstverständlich<br />

ist, in den Ruhestand wechseln. Medien-Ressentiments,<br />

wie sie heute bei älteren Menschen<br />

z.B. gegenüber dem Internet bestehen,<br />

dürften in einigen Jahren kaum noch<br />

ins Gewicht fallen. Mit hoher und vertrauenswürdiger<br />

Beratungsqualität lässt sich dieser<br />

Abwanderungsgefahr aber erfolgreich begegnen,<br />

denn für die meisten Kunden der 55plus-<br />

Generation stellt der Preis allein noch kein<br />

Entscheidungskriterium dar. Wichtiger ist ein<br />

persönliches Vertrauensverhältnis zum Berater,<br />

das Direktbanken auf die Distanz kaum<br />

aufbauen können.<br />

Schon die ersten Erfahrungen der Naspa<br />

haben gezeigt: Die Kunden reagieren ausgesprochen<br />

positiv auf die aktive Ansprache. Die<br />

Gespräche verlaufen überwiegend in einer sehr<br />

angenehmen Atmosphäre. Im ersten Schritt<br />

erhalten die Kunden Lebensphasen-bezogene<br />

Informationen - z.B. mit Hilfe des Naspa<br />

Zukunfts-Checks (Abb. 1). Bewährt hat sich<br />

überdies das „Alles-geregelt-Buch“ 1 , in dem der<br />

Kunde Formulare und Checklisten für die finanzielle<br />

und persönliche Vorsorge findet. Oft wird<br />

er mit Hilfe dieses Buchs erst für bestimmte<br />

Themen sensibilisiert, wie z. B. Patienten- oder<br />

Betreuungsverfügungen.<br />

5. Kontinuierliche Begleitung der<br />

Kunden nötig<br />

Darüber hinaus sprechen die Naspa-Spezialberater<br />

mit ihren Kunden über deren Wünsche,<br />

Ziele und familiären Verhältnisse sowie<br />

über das finanzielle Umfeld. Wie stellt sich die<br />

Einkommens- und <strong>Ausgabe</strong>nsituation dar? Ist<br />

Immobilienvermögen vorhanden? Sind größere<br />

Geldeingänge aus Lebensversicherungen<br />

oder Erbschaften zu erwarten? Hat der Kunde<br />

für sich und seine Angehörigen ausreichend<br />

vorgesorgt?<br />

Die Antworten auf diese und weitere Fragen liefern<br />

die Grundlage für ganzheitliche und individuelle<br />

Lösungen, die sowohl generelle Tipps<br />

enthalten als auch konkrete Optimierungsmöglichkeiten<br />

für die Vermögenssituation aufzeigen.<br />

Ausgeschlossen ist lediglich die Beratung<br />

in Steuer- und Rechtsfragen. Die Naspa-Berater<br />

empfehlen bei erkennbarem Bedarf jedoch die<br />

Klärung bestimmter Sachverhalte durch einen<br />

Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.<br />

Innerhalb der Kundengruppe ändern sich<br />

– abhängig vom Lebensalter – im Laufe der<br />

Zeit sowohl die persönlichen Ziele und Wünsche<br />

wie der Bedarf. Für die 55- bis 70-jährigen<br />

stehen auf der einen Seite die meisten Fälligkeiten<br />

und Erbschaften an. Auf der anderen<br />

Seite müssen sie sich auf neue Lebenssituationen<br />

einstellen, was Auswirkungen auf die Versicherungssituation,<br />

die Vermögensoptimie-


ung und die Wohnsituation haben kann. Für<br />

die über 70- bis 85-jährigen wiederum rücken<br />

Vermögensübertragung, Nachlassregelungen<br />

sowie Sterbegeld- und Bestattungsvorsorgeversicherungen<br />

in den Fokus.<br />

Daher begleiten die 55plus-Berater ihre<br />

Kunden kontinuierlich. So ist mind. ein Jahresgespräch<br />

vorgesehen, um die vereinbarten<br />

Ziele zu prüfen und die Strategien an<br />

veränderte Situationen anzupassen. Darüber<br />

hinaus suchen die Berater bei aktuellen<br />

Anlässen - wie etwa im Fall von steuerlichen<br />

oder rechtlichen Änderungen - das intensive<br />

Gespräch mit ihren Kunden. Daneben gibt<br />

es regelmäßig Veranstaltungen zu Themen<br />

wie z.B. Erben und Vererben oder Alterssicherung,<br />

die auf starke Nachfrage stoßen:<br />

Bis zu 600 Besucher haben wir dabei zu<br />

Gast. Hier profitieren die Kunden vom Knowhow<br />

der im Naspa-Private Banking tätigen<br />

Vermögensnachfolgeplaner.<br />

6. Vermögensnachfolgeplanung als<br />

wichtiger Bestandteil des Betreuungskonzepts<br />

Ziel der Vermögensnachfolgeplanung ist es,<br />

das private Vermögen und gegebenenfalls<br />

das unternehmerische Lebenswerk der Kunden<br />

optimal an die nachfolgende Generation zu<br />

übertragen – ohne Streit und mit geringstmöglicher<br />

Steuerlast. Fakt ist: Etwa 77% der Bundesbürger<br />

haben kein Testament gemacht.<br />

Und liegt ein Testament vor, erweist es sich in<br />

den meisten Fällen als mangelhaft und nachteilig<br />

für die Erben.<br />

Im ersten Schritt geht es zunächst nicht nur<br />

darum, zusammen mit dem Kunden die notwendigen<br />

testamentarischen Regelungen zu<br />

treffen, sondern das Vermögen auf der Grundlage<br />

einer intensiven Analyse zu ordnen und<br />

zu strukturieren. Dabei stehen neben steuerlichen<br />

Fragen in erster Linie die persönlichen<br />

Wünsche und Ziele der Kunden im<br />

Vordergrund.<br />

Die präzise Bestandsaufnahme ist Voraussetzung<br />

für eine individuelle Strategie, die<br />

gemeinsam mit dem Kunden entwickelt wird.<br />

Zu den Zielen können z.B. die Versorgung des<br />

überlebenden Partners, die Einbeziehung der<br />

Enkelkinder in den Kreis der Erben, die Ver-<br />

meidung von Konflikten unter den Nachkommen<br />

und die Minimierung der Erbschaftsteuer<br />

gehören. In der nächsten Phase beginnen die<br />

Vermögensnachfolgeplaner mit der Umsetzung<br />

ihrer Empfehlungen. In den Folgejahren<br />

wird die Strategie regelmäßig auf ihre<br />

Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls<br />

nachjustiert.<br />

In manchen Fällen stehen keine unmittelbaren<br />

Erben bereit, und so könnte das Vermögen an<br />

sehr entfernte Verwandte übergehen, was<br />

nicht immer im Sinne des Erblassers ist. Dann<br />

kann die Gründung einer Stiftung eine Lösung<br />

sein. Stiftungen können zu Lebzeiten oder von<br />

Todes wegen errichtet werden. Eine Stiftung<br />

zu Lebzeiten zu errichten hat für den Stifter<br />

einige Vorteile: Er erlebt die Arbeit seiner Stiftung<br />

noch selbst und kann die Erfolge genießen.<br />

Er kann aktiv mitwirken und der Stiftung<br />

seine Erfahrung zur Verfügung stellen. Gerade<br />

nach dem Rückzug aus dem Berufsleben bietet<br />

eine Stiftung dem Stifter ein Forum, sich engagiert<br />

für seine Ideen einzusetzen.<br />

Mit eigenem Know-how und – wo erforderlich<br />

– unter Einbeziehung externer Kompetenz<br />

managen die Vermögensnachfolgeplaner<br />

der Naspa eine Stiftung von Anfang an:<br />

Von der allgemeinen Stiftungsberatung, der<br />

Steuer- und Rechtsberatung durch externe<br />

Partner, der Entwicklung des Stiftungszwecks<br />

und der Erstellung von Stiftungsgeschäft und<br />

Satzung über Behördengänge, Organisation<br />

und Verwaltung der Stiftung bis hin zum professionellen<br />

Management des Stiftungsvermögens<br />

reicht das Angebot.<br />

III. Fazit<br />

Im Herbst 2006 haben wir unser Konzept der<br />

55plus-Beratung in zwei moderierten Fokusgruppen<br />

mit jeweils 25 Kunden überprüft. Das<br />

Ergebnis hat uns bestätigt, dass wir auf dem<br />

richtigen Weg sind: Unser Ansatz stößt auf<br />

große Resonanz bei den Kunden; der Zuspruch<br />

hat unsere Erwartungen voll bestätigt. Anregungen<br />

aus diesem Kreis wie z. B. der Wunsch<br />

nach stärker alters- und behindertengerechter<br />

Ausstattung der Geschäftsstellen werden wir<br />

aufgreifen. Erfreulich: Gelobt haben die Kunden<br />

insbesondere die hohe Professionalität der<br />

55plus-Beraterinnen und -Berater.<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Im ersten Schritt<br />

geht es nicht nur<br />

darum, zusammen<br />

mit dem Kunden<br />

die notwendigen<br />

testamentarischen<br />

Regelungen zu treffen,<br />

sondern das<br />

Vermögen auf der<br />

Grundlage einer<br />

intensiven Analyse<br />

zu ordnen und zu<br />

strukturieren. «<br />

377


Beitrag<br />

378 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Keine Frage, die Beratung der „Best Agers“,<br />

wie die Zielgruppe der über 55-jährigen bisweilen<br />

genannt wird, erfordert Erfahrung<br />

und Fingerspitzengefühl. Dazu gehört nicht<br />

zuletzt das Wissen um die absoluten K.O.-<br />

PRAxIsTIPPs:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Typische Produkte für die 55 plus-Generation<br />

Rentenversicherung mit sofort beginnender Rente.<br />

Auszahlpläne.<br />

Fondsvermögensverwaltung.<br />

Pflegeversicherung.<br />

Sterbegeld-/Bestattungsversicherung.<br />

Was 55plus-Kunden wünschen<br />

Beratung auf Augenhöhe.<br />

Kompetenz und Lebenserfahrung seitens des Beraters.<br />

Qualitativ hochwertige Produkte.<br />

Sicherheit und gute Verfügbarkeit des angelegten Kapitals.<br />

Absicherung des Pflegerisikos.<br />

Fundierte Praxis-Informationen rund ums Vererben.<br />

Vorkehrungen treffen, um „der Familie nicht zur Last zu fallen“.<br />

Was 55plus-Kunden ablehnen<br />

„Senioren-Produkte“.<br />

Ungeduldiger Verkaufsdruck.<br />

Kriterien. Ganz oben auf der Liste steht vor<br />

diesem Hintergrund das Angebot von speziellen<br />

Seniorenprodukten. Denn wer sich nicht<br />

als Senior fühlt, möchte auch nicht als solcher<br />

angesprochen werden. £<br />

Unsensibles Vorgehen der Berater (gleich im ersten Gespräch heikle Themen wie<br />

Vollmachten, Sterbefall, Nachfolge ansprechen).<br />

Berater, die ihre Kunden in die „Seniorenecke“ drängen und nicht das differenzierte<br />

Lebensgefühl der 55plus-Generation berücksichtigen.


Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

I. Der Fall<br />

w Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen<br />

Mitarbeiter der D-Bank, Stuttgart, wegen<br />

Untreue, Betrug und Urkundenfälschung<br />

gem. §§ 266, 263, 267 StGB mit einem Schadenvolumen<br />

von über 1 Mio. € Anklage vor<br />

dem Landgericht Stuttgart erhoben (14 KLs<br />

156 Js 35612/04).<br />

Der Angeklagte hatte Kontokorrentkonten<br />

für 16 fi ktive Kunden eröff net und hierauf –<br />

jeweils Rahmen seiner Kreditkompetenz –<br />

- Kredite eingeräumt und ausgereicht. Das<br />

4-Augen-Prinzip war in der D-Bank so eingerichtet,<br />

dass der jeweils andere Mitarbeiter die<br />

Transaktion nach Prüfung durch Eingabe einer<br />

Legitimation in Form eines Passworts freizugeben<br />

hatte.<br />

Der Angeklagte spähte die Passwörter von<br />

Kollegen durch „Blicke über deren Schultern“<br />

aus. Im komplexen System fi ktiver Konten des<br />

Angeklagten war es stets dem Zufall überlassen,<br />

auf welches Konto er unter Ausnutzung<br />

der jeweils eingeräumten Kredite als nächstes<br />

durch Barabhebungen, Auszahlungen oder<br />

Überweisungen zugreifen würde.<br />

Über die Kreditmittel verfügte er auch durch<br />

Barabhebungen, nachdem er andere Mitar-<br />

PRAxIsTIPPs:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Praxisfall Bankenstrafrecht<br />

Missbrauch des Vier-Augen-Prinzips durch den Kundenberater.<br />

beiter der Bank zur Ausstellung und Übersendung<br />

von EC- bzw. Bankkundenkarten an<br />

seine Privatadresse (unter „c/o“ des fi ktiven<br />

Namens des angeblich Kontoberechtigten)<br />

veranlasste. So gelangte er an die jeweiligen<br />

PIN-Nummern dieser Konten.<br />

II. Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft<br />

Der Angeklagte hat seine Vermögensbetreuungspfl<br />

icht aus seinem Anstellungsvertrag missbraucht,<br />

seine Kollegen getäuscht und dadurch<br />

jeweils Schaden verursacht und gefälschte<br />

Dokumente hergestellt und verwendet.<br />

III. Risikohinweise<br />

Es ist sicherzustellen, dass ein Missbrauch elektronisch<br />

gespeicherter Daten verhindert wird,<br />

insbesondere, soweit mit diesen die Erfüllung<br />

von Kontrollpfl ichten dokumentiert wird,<br />

Versuche, in Gesprächen nach Aufdeckung<br />

und vor Erstattung der Strafanzeige „interne“<br />

Lösungen mit kriminellen Mitarbeitern zu<br />

fi nden, führen nicht selten zu – später kaum<br />

mehr revidierbaren – Vermögensverschiebungen<br />

durch die Täter. £<br />

Autoren:<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Dr. Hans Richter,<br />

Oberstaatsanwalt, Leiter Abteilung<br />

Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht,<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

Stuttgart und Staatsanwältin<br />

Anke Hadamitzky,<br />

stv. Abteilungsleiterin<br />

» Versuche, in<br />

Gesprächen nach<br />

Aufdeckung und vor<br />

Erstattung der Strafanzeige<br />

„interne“<br />

Lösungen mit kriminellenMitarbeitern<br />

zu fi nden,<br />

führen nicht selten<br />

zu Vermögensverschiebungen<br />

durch die Täter. «<br />

Organisations- und Überwachungsmechanismen müssen eingerichtet und laufend auf Effizienz geprüft werden.<br />

Verletzungen dieses Gebots können bei den Verantwortlichen für die Einrichtung und/oder Überwachung solcher Sicherungsmaßnahmen<br />

Strafbarkeit wegen Untreue gem. § 266 StGB begründen.<br />

Schadensersatzansprüche der Bank gegen kriminelle Mitarbeiter aufgrund zivilrechtlicher Haftung (über §§ 823 Abs. 2<br />

BGB, 266, 263, 267 StGB) können durch frühzeitige Sicherstellung von Vermögen bei Verdächtigen durch die Staatsanwaltschaft<br />

werthaltig bleiben.<br />

379


Seminarvorschau 20<strong>07</strong><br />

Aktuelle Infos zu weiteren Themen entnehmen Sie bitte unserer Homepage<br />

Der spezialisierte Seminaranbieter<br />

Datum Ort Seminar €<br />

Verbindliche Prospekt- Unterlagen-<br />

Anmeldung bestellung bestellung<br />

15.10.<strong>07</strong> Frankfurt Stress- und Backtesting – MaRisk-konforme Überprüfung von Risikoannahmen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

16.10.<strong>07</strong> Frankfurt Bepreisungsstrategien für das Adressausfallrisiko 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

16.10.<strong>07</strong> Frankfurt Geschäftsprozessoptimierung in Stäben (Personal, Controlling, Interne Revision etc.) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

17.10.<strong>07</strong> Frankfurt Outsourcing von Geschäftsbereichen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

15-16.10.<strong>07</strong> Heidelberg Krisen-Tage 20<strong>07</strong>: Gegen-/Miteinander von Verwalter und Bank 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

17.10.<strong>07</strong> Heidelberg Verkauf von notleidenden Krediten? Praxisberichte 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

18.-19.10.<strong>07</strong> Heidelberg 7. Heidelberger Bankrecht-Tage: Schwerpunkt Kreditgeschäft 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

17.10.<strong>07</strong> Frankfurt Grundsatz II-Neuregelungen im Lichte der neuen Liquiditätsverordnung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

18.10.<strong>07</strong> Frankfurt Kalkulation und Disposition unsicherer Zahlungsströme 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

22.10.<strong>07</strong> Frankfurt Neue PrüfbV für die Abschlussprüfung 20<strong>07</strong> 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

22.10.<strong>07</strong> Frankfurt Projektbericht: Vereinheitlichtes Vorstands-Berichtswesen 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

23.10.<strong>07</strong> Frankfurt Aufsichtsgespräche erfolgreich gestalten – Mit BaFin und Bundesbank 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

24.10.<strong>07</strong> Frankfurt Eckpunkte der neuen SolvV für das Kreditgeschäft 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

25.-26.10.<strong>07</strong> Frankfurt MaRisk-Umsetzungsprüfungen der Bundesbank 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

23.10.<strong>07</strong> Hannover Kreditsicherheiten I: Grundschulden und weitere Sachsicherheiten 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

24.10.<strong>07</strong> Hannover Kreditsicherheiten II: Bürgschaften und weitere Personalsicherheiten 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

25.10.<strong>07</strong> Hannover Sicherheitenverwertung effizient und rechtssicher 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

23.-24.10.<strong>07</strong> Frankfurt IFRS-Abschlüsse in der Bonitätsprüfung 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

25.-26.10.<strong>07</strong> Frankfurt Risikofrüherkennung mittels BWA-Analyse 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

5.11.20<strong>07</strong> Frankfurt Effiziente Prozesse in der Immobilienfinanzierung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

6.11.<strong>07</strong> Frankfurt Baufinanzierung: Rechtsfragen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

7.11.<strong>07</strong> Frankfurt Baufinanzierung: Erbbaurecht & Abt. II 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

8.11.<strong>07</strong> Frankfurt Beleihungswertermittlung – Sicherheitenbewertung i.d. Bau-/Immobilienfinanzierung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

6.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Neue Vorgaben der Bankenaufsicht für Immobilienfinanzierungen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

7.-8.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Manipulationen im Immobiliengeschäft 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

7.11.<strong>07</strong> Frankfurt MaRisk-Prüfungs-Check – 2 Mitglieder des MaRisk-Fachgremiums 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

7.-8.11.<strong>07</strong> Frankfurt Prüfungsfeste MaRisk-Strategien 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

5.-6.11.<strong>07</strong> Frankfurt Neue GroMiKV: Neuerungen · Auslegungsfragen · Umsetzungshinweise 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

8.11.<strong>07</strong> Frankfurt Zinsentwicklungen 20<strong>07</strong>/20<strong>08</strong>: Verstehen & Prognostizieren 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

12.-13.11.<strong>07</strong> Köln Compliance nach Umsetzung der MiFID – Neue WpHG-Pflichten 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

14.-15.11.<strong>07</strong> Köln Geldwäscheprävention vor dem Hintergrund der GWG-Novelle 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

NEU:<br />

FCH-Inhouse-Seminare<br />

mit Qualitätssicherung.<br />

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Die mit roter Klammer gekennzeichneten Seminare sind als Kombination mit Rabatt buchbar!<br />

Nach den oben gesetzten Kreuzen<br />

✘ melde ich mich verbindlich für die<br />

betreffenden Seminare an<br />

✘ bitte ich um kostenlose Zusendung der<br />

Seminarprospekte direkt nach Erscheinen<br />

✘ bestelle ich die Seminar-Unterlagen zum Preis<br />

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2. Halbjahr<br />

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Innovative Inhalte in Wort & Schrift<br />

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Vorname<br />

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Datum Ort Seminar €<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Telefon/Fax<br />

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Verbindliche Prospekt- Unterlagen-<br />

Anmeldung bestellung bestellung<br />

12.11.<strong>07</strong> Berlin Sanierung von Krisenengagements 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

13.11.<strong>07</strong> Berlin Insolvenz des Firmenkunden 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

14.11.<strong>07</strong> Berlin Verbraucherinsolvenzen 20<strong>08</strong>: Insolvenz von Verbrauchern 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

15.11.<strong>07</strong> Berlin Insolvenz von Selbständigen/Freiberuflern 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

12.-13.11.<strong>07</strong> Frankfurt 8. Fachtagung: Unregelmäßigkeiten in Banken und Sparkassen 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

14.11.<strong>07</strong> Frankfurt Gefährdungsanalysen – Betrugsrisiken: Praxiserprobtes 8-Phasen-Modell 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

15.11.<strong>07</strong> Frankfurt IKS – im Fokus der Bankenaufsicht 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

13.-14.11.<strong>07</strong> Frankfurt Sicherheiten-Management gemäß neuer SolvV 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

14.11.<strong>07</strong> Frankfurt Sicherheiten-Überwachungspflichten nach MaRisk 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

19.-20.11.<strong>07</strong> Frankfurt Problemkredit-Management 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Anlassbezogene Sicherheiten-Außenprüfungen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

22.-23.11.<strong>07</strong> Frankfurt Bilanzmanipulationen & Gesteuerte Kundeninsolvenzen 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

20.11.<strong>07</strong> Frankfurt Mitarbeiterbetrug in Geschäftsstellen (Früherkennung, Präventionsmaßnahmen etc.) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Unzulässige Handelspraktiken zur Kaschierung von Marktfehleinschätzungen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

20.11.<strong>07</strong> Frankfurt System- und Prozessprüfungen im Kreditgeschäft 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Prüfung der neu organisierten Problemkredit-Bereiche 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

22.11.<strong>07</strong> Frankfurt Rating-/Scoring-Prozesse: Implementierung und Prüfung 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

23.11.<strong>07</strong> Frankfurt Neue qualitative und quantitative Offenlegungspflichten der SolvV 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

20.11.<strong>07</strong> Frankfurt Verbraucherdarlehen 20<strong>07</strong>: Effektivzins, Zinsanpassung etc. 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

21.11.<strong>07</strong> Frankfurt Fehlgeschlagene Immobilienkapitalanlagen 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

22.11.<strong>07</strong> Frankfurt Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen über Kick-Backs 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

26.-27.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Effektives Kreditrisiko-Controlling 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

26.-27.11.<strong>07</strong> Frankfurt FCH-Praktikertagung – Kreditsicherungsrecht 20<strong>07</strong> 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

28.11.<strong>07</strong> Frankfurt Rechtssicheres Avalgeschäft 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

29.-30.11.<strong>07</strong> Frankfurt Gesellschaftsrecht für das Firmenkundengeschäft: GmbH-Reform, Ltd. etc. 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

27.11.<strong>07</strong> Düsseldorf MaRisk-konforme Einrichtung eines Liquiditätscontrolling (inkl. neuer LiqV) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

28.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Liquiditätsrisikomanagement – Risikoorientierte Prüfung und Beurteilung 450,00 ❑ ❑ ❑<br />

29.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Zinsrisikomanagement (Offenlegungsanforderungen gemäß SolvV etc.) 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

28.11.<strong>07</strong> Düsseldorf Bauträgerfinanzierung – kompakt 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

29.11.<strong>07</strong> Frankfurt Effektive Frühwarnverfahren und -prozesse im Praxiseinsatz 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

4.12.20<strong>07</strong> Frankfurt Kreditportfoliomanagement und Kredit-Treasury-Produkte 580,00 ❑ ❑ ❑<br />

6.-7.12.<strong>07</strong> Frankfurt Revision des Retailbanking – Neue Entwicklungen und Prüfungsansätze 990,00 ❑ ❑ ❑<br />

FOTO: PIXELQUELLE.DE


382<br />

Beitrag<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

„Hat das eigentlich etwas mit<br />

Scientology zu tun?“<br />

Orientierungshilfen im „Supermarkt“ von Psycho- und Persönlichkeitstrainings<br />

Autoren:<br />

Udo Schuster,<br />

Dipl.-Immobilienwirt (DIA),<br />

Abteilungsdirektor in<br />

einer deutschen Großbank.<br />

Bernd Dürholt,<br />

Dipl.-Sozialpädagoge (FH)/<br />

Dipl.-Religionspädagoge (FH) 1 .<br />

» Banken und Sparkassen<br />

investieren<br />

jedes Jahr viel Geld<br />

in die Weiterbildung<br />

ihrer Mitarbeiter. «<br />

1 Beide Autoren sind Vorstandsmitglieder der<br />

I nitiative zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit<br />

und religiösen Extremismus e.V. und seit vielen<br />

Jahren ehrenamtlich in der Beratungs- und Betroff<br />

enenarbeit tätig.<br />

2 Vertiefende Literaturhinweise: Hemminger,<br />

Eine Erfolgspersönlichkeit entwickeln? – Psychokurse<br />

und Erfolgstechniken in der Wirtschaft,<br />

EZW Information Nr. 132 VII 1996; Utsch<br />

(Hrsg), Erfolg, Optimismus, Gewinn – Erfolgstrainings<br />

Motivationsgurus und Strukturvertriebe<br />

auf dem Prüfstand, EZW Texte Nr. 164,<br />

2002; Arbeitskreis Sekten e.V., Du schaff st<br />

alles, mach was aus Dir – Kritischer Umgang<br />

mit Kursen zur Persönlichkeitsentwicklung, Tagungsbericht<br />

1999; Schwertfeger, Der Griff nach<br />

der Psyche – Was umstrittene Persönlichkeitstrainer<br />

in Unternehmen anrichten, 1998, Endbericht<br />

der Enquete Kommission, Sogenannte<br />

Sekten und Psychogruppen 1998, Ministerpräsidentin<br />

des Landes Schleswig-Holstein, Sekten,<br />

Psycho gruppen und religiöse Gemeinschaften<br />

in Schleswig-Holstein, 4. Bericht 2001.<br />

I. Einleitung<br />

w Banken und Sparkassen investieren jedes<br />

Jahr viel Geld in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.<br />

Dabei geht es um Fachkompetenz, aber<br />

auch darum, soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit<br />

sowie Akquisitionsgeschick<br />

und Abschlussstärke zu verbessern. Generelles<br />

Ziel ist es, den Geschäftserfolg sicherzustellen<br />

und zu steigern. Das ist sinnvoll und legitim.<br />

Gut ausgebildete Mitarbeiter sollen dabei<br />

die Visitenkarte des Unternehmens sein.<br />

Sie planen ein Seminar mit externen Trainern?<br />

In der Personalabteilung liegen Ihnen mehrere<br />

konkrete Angebote vor, die Sie vergleichen<br />

möchten? Sie wollen prüfen, ob ein Seminar<br />

Ihre Erwartungen erfüllt hat?<br />

Da kann man auf negative Schlagzeilen verzichten<br />

und es sind wohl auch nicht Headlines<br />

der folgenden Art, die sich eine seriöse<br />

Bank vorstellt:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

In einem Politmagazin eines öffentlich rechtlichen<br />

Senders wird berichtet, dass über den<br />

Bankschalter Publikationen eines dubiosen<br />

Psychotrainings verkauft wurden.<br />

Eine wenig erfolgreiche Werbung ist es wohl<br />

auch, wenn in der Wochenendausgabe einer<br />

großen süddeutschen Tageszeitung erwähnt<br />

wird, dass man als Kreditinstitut seine Mitarbeiter<br />

für teueres Geld auf ein Persönlichkeitsseminar<br />

schickt, dessen Methoden viele<br />

Teilnehmer nicht als Erfolgs-, sondern als<br />

Entmündigungstraining betrachten.<br />

Sicherlich ist es auch keine Werbung der<br />

Spitzenklasse, wenn das Kreditinstitut dann<br />

auch noch unter voller Namensnennung in<br />

ein Buch „Was umstrittene Persönlichkeitstrainer<br />

in Unternehmen anrichten“ Eingang<br />

findet.<br />

Deshalb ist es wichtig, die „Spreu vom Weizen“<br />

zu trennen. In den letzten Jahren ist der Markt<br />

der Angebote von Psychotrainings, Managementkursen<br />

und Methoden zur Persönlichkeitsentwicklung<br />

aber unüberschaubar geworden.<br />

Nicht alles, was dort angeboten wird, hält,<br />

was eine professionell aufgemachte Werbung<br />

verspricht. Im günstigsten Fall werden Erwartungen<br />

nur enttäuscht und das Unternehmen<br />

hat sein Weiterbildungsbudget für ein<br />

schlechtes Produkt ausgegeben.<br />

Oftmals jedoch können derartige Angebote<br />

schwerwiegende Folgen für das berufl iche<br />

und private Leben haben. Gleichzeitig versuchen<br />

unseriöse Kurs- und Therapieanbieter, mit<br />

Referenzen aus der Kreditwirtschaft und Finanzdienstleistung<br />

ihren Angeboten einen seriösen<br />

Anschein zu geben.<br />

Dieser Beitrag soll Informationen und Parameter<br />

liefern, mit denen jeder selbst prüfen kann,<br />

ob es sich um ein seriöses Angebot handelt. Er<br />

kann nur eine erste Information darstellen 2 .<br />

Erfahrungsbericht aus der Praxis:<br />

„Professioneller Umgang mit anderen, keine<br />

zwischenmenschlichen Probleme mehr, sei es<br />

am Arbeitsplatz, in der Mitarbeiterführung, in<br />

der Familie oder in der Schule.“<br />

Das verspricht ein „Mind-Coach“. Nachdem er<br />

mit ihm persönlich befreundet ist und selbst<br />

bereits mehrere Trainings besucht hat, lädt<br />

ihn der Geschäftsführer eines Finanzdienstleisters<br />

zu einem Trainingswochenende für<br />

seine Mitarbeiter ein.<br />

Die Teilnahme ist für alle verpfl ichtend. Der<br />

Trainer stellt dort ein von ihm angeblich selbst<br />

entwickeltes Programm vor, das helfen soll,<br />

Potenziale der einzelnen Mitarbeiter zu erkennen<br />

und freizusetzen.<br />

Zunächst müssen alle Teilnehmer einen schriftlichen<br />

Persönlichkeitstest ausfüllen. Daraufhin<br />

erfolgt die Einteilung der Mitarbeiter in


verschiedene Wesensarten. Dies geschieht<br />

nicht etwa anonym, sondern in Gegenwart der<br />

Geschäftsführung und der anderen Teilnehmer.<br />

Holzschnittartig werden Verhaltensregeln an<br />

die Hand gegeben, um Konflikte zu vermeiden.<br />

Konfrontativ erfolgt die Vorstellung des Selbstbilds<br />

einzelner Teilnehmer und das Feedback<br />

mittels Fremdbild der anderen. Teilnehmer, die<br />

sich kritisch zu den schablonenhaften Persönlichkeitsmodellen<br />

äußern oder an einzelnen<br />

Übungen nicht teilnehmen wollen, werden vor<br />

dem Plenum angegangen und es werden ihnen<br />

arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.<br />

Zwei Teilnehmer werden aufgrund ihrer kritischen<br />

Einstellung immer wieder vor den<br />

anderen vorgeführt. Beide verlassen nach<br />

diesem Wochenende das Unternehmen.<br />

Das eigentliche Grundproblem mangelnder<br />

Erträge und Akquisitionserfolge wird dadurch<br />

nicht gelöst. Bei den Mitarbeitern macht sich<br />

vielmehr große Verunsicherung breit. Statt<br />

die Teambildung zu fördern und die Kollegen<br />

enger miteinander zu verbinden, regieren<br />

Misstrauen und persönliche Verletztheit.<br />

Zwischenzeitlich wurde der Geschäftsführer<br />

aufgrund anhaltender geschäftlicher Erfolglosigkeit<br />

entlassen.<br />

Tabelle 1 : Beispiele für Versprechen der Anbieter<br />

Dieses Beispiel zeigt, dass vollmundige Versprechen,<br />

laienhafte Schematisierung und<br />

die Missachtung persönlicher Autonomie der<br />

Teilnehmer Probleme nicht löst, sondern eher<br />

neue schafft.<br />

Worauf kommt es also an, um seriöse von<br />

unseriösen Angeboten unterscheiden zu<br />

können?<br />

II. Was Psychokurse und Erfolgstrainings<br />

versprechen<br />

Werbung ist wichtig. Doch schon anhand der<br />

Versprechen, die abgegeben werden, können<br />

Sie sich ein erstes Bild von der Seriosität eines<br />

Anbieters machen (siehe Tab. 1).<br />

Generell sollte immer hinterfragt werden, in<br />

welchem Ausmaß der Einzelne überhaupt verändert<br />

werden kann, soll und dies auch will.<br />

Unter welchen Bedingungen geschehen derartige<br />

Veränderungen und welche Werte und<br />

Ziele vertreten die Kursanbieter?<br />

Seriöse Anbieter werden keine übertriebenen<br />

Versprechungen machen, sondern<br />

klare Beschreibungen der seminarinhalte,<br />

der Ziele und der Vorgehensweise angeben.<br />

Dieses Versprechen wird abgegeben Das sollten Sie kritisch hinterfragen<br />

Werden Sie zu einer Erfolgspersönlichkeit…<br />

…ist anders, es setzt da an, wo der Erfolg<br />

garantiert ist…<br />

Neueste Ergebnisse aus unterschiedlichen<br />

Wissenschaften verbinden sich mit Elementen,<br />

die sich unter extremsten Bedingungen bewährt<br />

haben.<br />

Sie lernen, wie Sie Ihre Grenzen überwinden und<br />

Angst in Kraft verwandeln…<br />

Ab jetzt immer erfolgreich! Crash-Kursus im<br />

Erfolgsdenken<br />

Hier finden Sie das Angebot, um die Stufen des<br />

Lebens bis oben hin zu gehen.<br />

Es ist ein tiefer Transformationsprozess, der Ihnen<br />

eine erweiterte Perspektive für Ihr Leben eröffnet.<br />

Damit schaffen Sie Raum für das, was Ihnen<br />

wirklich am Herzen liegt.<br />

Kann man eine Erfolgspersönlichkeit überhaupt<br />

schaffen?<br />

Was ist anders? Wie wird Erfolg definiert? Wie sieht<br />

die Erfolgsgarantie aus?<br />

Um welche Wissenschaften handelt es sich? Wo hat<br />

sich diese Wissenschaft der kritischen Überprüfung<br />

ihrer Thesen gestellt?<br />

Welche Grenzen sollen überwunden werden?<br />

Sind Grenzen nicht sinnvoll? Wie geschieht diese<br />

Verwandlung?<br />

Gehören Misserfolge nicht zur persönlichen<br />

Entwicklung? Kann man Denken in einem Crash-<br />

Kurs umstellen?<br />

Wie werden diese Stufen konkret definiert?<br />

Was verbirgt sich hinter diesem<br />

Transformationsprozess? Wie sieht er aus?<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Generell sollte<br />

immer hinterfragt<br />

werden, in welchem<br />

Ausmaß der Einzelne<br />

überhaupt<br />

verändert werden<br />

kann, soll und<br />

dies auch will. «<br />

383


Beitrag<br />

» Es sollte stets<br />

nachdenklich stim­<br />

men, wenn gerade in<br />

Zeiten allgemeiner<br />

wirtschaftlicher Pro­<br />

bleme übertriebene<br />

Erfolgschancen versprochen<br />

werden. «<br />

3 Schwertfeger, Vortragsmanuskript „Der Griff<br />

nach der Psyche – Welche Folgen umstrittene<br />

Trainings und Therapieangebote haben könnn“,<br />

in: Der Psychomarkt 2004.<br />

384 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

III. Grundlagen einer Erfolgsideologie<br />

Die Methoden lassen sich niemals von den<br />

Inhalten trennen. Umstrittene Seminar- und<br />

Trainingsmethoden gehen oftmals einher mit<br />

einer zweifelhafter Erfolgsideologie, deren<br />

Grundlagen sich folgendermaßen zusammenfassen<br />

lassen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Alle wollen Erfolg! Erfolg ist die Voraussetzung<br />

für Glück.<br />

Erfolg und individuelles Erfolgsstreben ist<br />

gut für die gesamte Menschheit.<br />

Nur durch persönliche Defizite wird Erfolg<br />

verhindert.<br />

Für den Lebenserfolg gibt es keine natürlichen<br />

und biographischen Grenzen.<br />

Konkurrenz um Ressourcen, Arbeitsplätze,<br />

Geldmittel und Konsummöglichkeiten gibt<br />

es nicht.<br />

Erfolg des einen geht niemals zulasten anderer,<br />

falls doch, sind dessen persönliche Defizite<br />

daran schuld.<br />

Es sollte stets nachdenklich stimmen, wenn<br />

gerade in Zeiten allgemeiner wirtschaftlicher Probleme<br />

übertriebene Erfolgschancen versprochen<br />

werden. Sind diese Versprechungen realistisch und<br />

decken sie sich mit dem Selbstverständnis und den<br />

kodifizierten Wertevorstellungen Ihres Instituts?<br />

IV. Weitere Alarmsignale<br />

Bei der Beurteilung, ob ein Trainingsangebot<br />

weiterhilft oder ob Anlass zu ernsthafter<br />

Besorgnis besteht, sollten vor allem folgende<br />

Punkte kritisch hinterfragt werden:<br />

1. Regeln für das Training<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Müssen persönliche Gegenstände vor Beginn<br />

des Seminars abgegeben oder weggeschlossen<br />

werden?<br />

Gibt es Kommunikationsbeschränkungen<br />

innerhalb und vor allem außerhalb der<br />

Seminarräume?<br />

Werden Regeln im Hinblick auf sexuelle Aktivitäten<br />

aufgestellt?<br />

Gibt es Kontaktverbote nach außen?<br />

Generell ist zu fragen: Inwieweit greifen Seminarregeln<br />

in die persönliche Autonomie der<br />

Teilnehmer ein?<br />

Ein Beispiel für Seminaregeln, die Teilnehmer<br />

wie unmündige Kinder behandeln, mag das<br />

Problem verdeutlichen 3 :<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Mahlzeiten<br />

Getränke oder Essen (bis auf<br />

Wasser) zu sich zu nehmen (auch nicht<br />

Kaugummi oder Pfefferminz)!<br />

Rauchen ist während des Seminars nicht<br />

erlaubt!<br />

Alkohol, Tabletten, Kopfschmerztabletten<br />

sind während des Seminars nicht<br />

erlaubt (mit Ausnahme der ärztlich verordneten)!<br />

Sexuelle Aktivitäten, inklusive Selbstbefriedigung,<br />

sind während des Seminars<br />

nicht erlaubt!<br />

Kommunikation außerhalb des Seminarraums<br />

ist bis auf Notfälle nicht<br />

erlaubt.<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Im Seminarraum ist Kommunikation<br />

erlaubt, die von den Seminarleitern/mitarbeitern<br />

geführt wird,<br />

durch die Teilnahme an den Übungen<br />

bedingt ist,<br />

durch einen Notfall bedingt ist.<br />

Insbesondere Plaudern und Flüstern<br />

sind untersagt!<br />

6. Du solltest Dein Notizbuch und Deinen<br />

Bleistift immer bei Dir haben, außer bei<br />

körperlichen Aktivitäten oder aufgrund<br />

anderer Anweisungen!<br />

7. Achte darauf, dass Deine äußere Erscheinung<br />

und Deine Kleidung immer ordentlich<br />

sind.<br />

8. Achte darauf, dass Dein Schlafraum immer<br />

ordentlich ist!<br />

9. Achte darauf, dass das Badezimmer und<br />

die Toiletten immer ordentlich und sauber<br />

sind!<br />

10. Verwende Wasser ganz bewusst, nur mit<br />

der äußerst möglichen Sparsamkeit!<br />

11. Sei immer pünktlich!<br />

12. Sei innerhalb von 15 Minuten nach dem<br />

Morgensignal an dem angegebenen Ort,<br />

vollständig angezogen in Sportkleidung!<br />

13. Sitze während der Mahlzeiten aufrecht<br />

und nicht aufgestützt! Nimm so kleine<br />

Bissen, dass Du das Essen bewusst erleben<br />

kannst!<br />

14. Behalte nur die persönlichen Dinge, die<br />

Du während des Seminars benutzen<br />

darfst (siehe 1. Trainings-Aufgabe)!


15.<br />

16.<br />

Denke während des Seminars über den<br />

Trainings-Leitfaden nach!<br />

Folge den Anweisungen der Mitarbeiter<br />

des Seminars!<br />

2. Auf welche Art und Weise werden<br />

Lehr-/Lerninhalte vermittelt?<br />

Es sollte Sie bedenklich stimmen, wenn<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Texte stupide auswendig gelernt werden<br />

müssen;<br />

Nachfragen abgeblockt werden. Dabei erfolgen<br />

oftmals Hinweise, Teilnehmer könnten<br />

dies jetzt noch nicht verstehen und sollten<br />

spätere Stufen des Seminars abwarten. Seriöse<br />

Seminaranbieter werden die Teilnehmer<br />

immer wieder zu kritischer Reflexion<br />

auffordern;<br />

sich die Teilnehmer Schlagworte oder<br />

Headlines („Ich bin ein Sieger“, „Ich bin der<br />

Beste“ …) immer wieder laut vorsagen<br />

müssen;<br />

wenn es nicht gestattet ist, Notizen zu machen<br />

oder Kursunterlagen mitzunehmen. Es gehört<br />

zum Mindeststandard seriöser Anbieter, dass<br />

entsprechende detaillierte Tagungsunterlagen<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Der Mensch ist kein Computer, den man beliebig<br />

programmieren kann. Mit derartigen Methoden<br />

werden weder Inhalte noch Wissen vermittelt,<br />

sondern es handelt sich um stupiden Drill,<br />

der als „permanentes Training“ getarnt wird.<br />

3. Auffälligkeiten im Hinblick auf Verhältnis<br />

von Trainings- zu Ruhezeiten,<br />

Umgang mit Kritik, Diskussionskultur<br />

und Kursatmosphäre<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Vorsicht ist geboten bei Seminarzeiten von<br />

über 10 Stunden ohne ausreichende Pausen<br />

dazwischen.<br />

Achtung, wenn einzelne Teilnehmer vor der<br />

Gruppe intime Details preisgeben müssen,<br />

z.B. Partnerschaftsprobleme, berufliche<br />

Schwierigkeiten, Konflikte mit den Eltern!<br />

Wenn Kritik nicht willkommen ist, sondern<br />

die Teilnehmer in diesem Fall – evtl.<br />

sogar noch vor der versammelten Gruppe –<br />

abgekanzelt werden, sollte das bedenklich<br />

stimmen.<br />

Anlass zur Besorgnis sollten auch unerwünschte<br />

gruppendynamische Effekte sein,<br />

insbesondere wenn auf diesem Wege eine<br />

Veränderungseuphorie erzeugt wird, die<br />

nicht der Realität entspricht. Es ist immer<br />

zu überlegen, ob dieser Zustand auch den<br />

Belastungen des beruflichen und familiären<br />

Alltags standhält.<br />

V. Einflussfaktoren und ihre Auswirkungen<br />

Der Einsatz manipulativer Psychotechniken ist<br />

deshalb problematisch, da er konkrete Auswirkungen<br />

auf den Einzelnen haben kann. Jeder<br />

Mensch reagiert anders, eine pauschale Aussage<br />

kann es deshalb nicht geben. Die möglichen<br />

Folgen können jedoch individuell unterschiedlich<br />

durchaus gravierend sein (siehe Tab. 2).<br />

1. Mögliche Konsequenzen und Risiken<br />

Nicht alle Merkmale sind bei allen Angeboten<br />

gleichermaßen und in gleicher Intensität zu<br />

beobachten. Die Auswirkungen auf den Einzelnen<br />

sind von seiner bisherigen körperlichen<br />

und seelischen Verfassung abhängig. Folgende<br />

Probleme können aber auftreten:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Desorientierung und Schwierigkeiten, das<br />

Erlebte einzuordnen.<br />

Aufgesetztes Selbstbewusstsein, Überschätzung<br />

eigener Befähigungen und Verlust der<br />

Kritikfähigkeit. Als Konsequenz daraus sind<br />

normale Gespräche oft nicht mehr möglich,<br />

Teilnehmer verhalten sich arrogant und egoistisch.<br />

In der Folge kann es zu Konflikten in<br />

Partnerschaft und Ehe kommen oder es treten<br />

Probleme mit Vorgesetzten, Kollegen und<br />

Untergebenen auf.<br />

Es können psychische Probleme auftreten,<br />

die nicht verarbeitet werden können, bis hin<br />

zu einem psychotischen Schock.<br />

2. Im Hinblick auf derartige Probleme ist<br />

Folgendes festzuhalten:<br />

ß<br />

ß<br />

Es ist unverantwortlich, wenn in Seminaren<br />

Druck auf die Teilnehmer hin zur Entmündigung<br />

und weg von Selbstständigkeit und<br />

Selbstbestimmung aufgebaut wird.<br />

Alle Methoden der persönlichen Entwürdigung<br />

sind abzulehnen und unqualifiziert.<br />

Sie sollten sie als ein Zeichen der Inkompetenz<br />

des Anbieters werten.<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Mit derartigen<br />

Methoden werden<br />

weder Inhalte noch<br />

Wissen vermittelt,<br />

sondern es handelt<br />

sich um stupiden<br />

Drill, der als „permanentes<br />

Training“<br />

getarnt wird. «<br />

385


Beitrag<br />

Tabelle 2 : Manipulierende Psychotechniken<br />

Einflussfaktoren Wirkungsmechanismen Auswirkungen<br />

Körperliche<br />

Einflüsse<br />

Psychische<br />

Einflüsse<br />

Gruppendynamische<br />

Einflüsse<br />

Mentale Einflüsse<br />

» In den letzten Jahren<br />

ist der Markt<br />

der Angebote von<br />

Psychotrainings,<br />

Managementkursen<br />

und Methoden zur<br />

Persönlichkeitsent­<br />

wicklungunüber­ schaubargewor­ den. Nicht alles,<br />

was dort angebo­<br />

ten wird, hält, was<br />

eine professionell<br />

aufgemachte Werbung<br />

verspricht. «<br />

386 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Schlafmangel<br />

körperliche Anstrengungen durch intensive<br />

Übungen<br />

Autorität des Trainers<br />

kleinliche Regeln<br />

Abgabe von Privateigentum<br />

Gruppe ist wichtiger als das Ich<br />

„Vorführen“, Lob und Tadel vor allen<br />

Teilnehmern<br />

Suggestion<br />

(wichtig hierbei sind die vorher genannten<br />

Einflussfaktoren und die Autorität des Trainers,<br />

dem man vertraut)<br />

Emotionale Steuerung ß Erfolgserlebnisse werden künstlich erzeugt<br />

Einflussnahme über das Seminar hinaus<br />

ß<br />

ß<br />

Gruppenzugehörigkeit durch Telefonaktionen,<br />

Vereinsgründung<br />

Aufbaukurse nötig, da Euphorie nachlässt,<br />

was mit noch vorhandenen Schwächen<br />

erklärt wird<br />

Tabelle 3 : seriöses seminar<br />

Thema: Emotionale Intelligenz<br />

Dauer: 2 x 4 Tage<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Verminderung der Kritikfähigkeit<br />

Offenheit für suggestive Einwirkungen<br />

regressiv emotionales Verhalten<br />

Destabilisierung<br />

Entpersönlichung<br />

Geborgenheit bei Zugehörigkeit<br />

Angst vor Ausschluss oder Nachteilen am<br />

Arbeitsplatz<br />

Gruppendruck<br />

nach dem Kurs wird alles besser sein<br />

Veränderungseuphorie, z.T. noch verstärkt<br />

durch kathartische und meditative Übungen<br />

positiver Eindruck vom Gewinn durch das<br />

Seminar wird verstärkt<br />

Bedürfnis, das Erfolgs- und Geborgenheitserlebnis<br />

in der Gruppe zu wiederholen<br />

eventuell Besuch weiterer Kurse aufgrund<br />

eines aufgebauten emotionalen<br />

Wiederholungsdrucks<br />

Teilnehmerzahl 12<br />

Seminarleiter: Zwei ausgebildete Psychologen, davon einer mit klinischer Erfahrung, der<br />

andere mit Erfahrungen im Bereich Personalführung und Management<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Jeder Teilnehmer erhält vor Seminarbeginn umfassende Informationen über das Thema, die<br />

angewandten Methoden und theoretische Grundlagen. Ein Artikel aus einer Fachzeitschrift vertieft<br />

diese.<br />

Normaler Tagesablauf, ausgewogenes Verhältnis von Seminar und Pausenzeiten.<br />

Zu Seminarbeginn ausführliche Vorstellung der Teilnehmer und Seminarleiter und Beschreibung<br />

wechselseitiger Erwartungshaltungen.<br />

Keine gruppendynamischen Effekte „… davon halten wir nichts, … das funktioniert in so kurzer<br />

Zeit nicht”.<br />

Kein „Pushen”, d.h. kein Herbeiführen und Provozieren extrem emotional belastender Situationen<br />

(„… dafür kennen wir Euch zu wenig … Die Nacharbeit braucht Zeit. Dafür ist das Seminar<br />

zu kurz und die Gefahr einer Dekomprimierung zu groß…”).<br />

”Alles kann – nichts muss” – Jeder Teilnehmer bestimmt selbst, wie weit er gehen möchte: „…<br />

fühlt Euch frei, jederzeit eine Übung zu verweigern, nein zu sagen oder eine Auszeit zu nehmen<br />

…”.<br />

Geduld mit der Entwicklung eines jeden Teilnehmers, Tempo wird bewusst herausgenommen.<br />

Sofortiger Stopp bei emotionaler Betroffenheit eines Teilnehmers und ggf. Änderung im Ablauf.<br />

Notizen sind ausdrücklich erwünscht. Arbeitsblätter sollen zur eigenen Auseinandersetzung mit<br />

den Themen anregen und Hilfestellungen geben.<br />

Aufforderung zu Nachfragen und zum Hinterfragen.<br />

Fortlaufende Reflexionen (abschnitts- und/oder tageweise).<br />

Persönliche Erfahrungen sind wichtig. Sie werden ausdrücklich in den Ablauf integriert und ihre<br />

Bedeutung wird herausgestellt.<br />

Rollenspiele und der Austausch persönlicher Situationen erfolgen in kleinen Gruppen, nicht vor<br />

der gesamten Teilnehmerschaft (Zweiergruppen, Dreiergruppen, max. 6 Teilnehmer mit einem<br />

Trainer).<br />

Modelle zur Erklärung von Persönlichkeit/ Persönlichkeitstypen/Persönlichkeitsteilen werden<br />

als solche vorgestellt. Sie erheben ausdrücklich keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Sie<br />

können hinterfragt und diskutiert werden. „… Schemata und Modelle sind Hilfen, um etwas zu<br />

verstehen oder zu lernen. Die Realität ist vielschichtiger. Kein Modell kann alles abdecken. Wir<br />

bieten dieses Modell an. Könnt Ihr etwas damit anfangen?”


ß<br />

ß<br />

Techniken, die zu emotionalen Ausbrüchen<br />

führen können, dürfen generell nur<br />

mit größter Behutsamkeit von psychotherapeutisch<br />

ausgebildetem Fachpersonal<br />

mit entsprechender Praxiserfahrung eingesetzt<br />

werden.<br />

Ansonsten kann dies bei psychisch labilen<br />

Personen negative Folgen für die Psyche,<br />

das Privatleben oder die Weiterentwicklung<br />

des Betroffenen nach sich ziehen.<br />

Natürlich werden Methoden der Suggestion,<br />

das Reaktivieren von Kindheitserinnerungen<br />

oder Veränderungen des Selbstbilds in anerkannten<br />

Therapien angewandt.<br />

Hier werden sie jedoch von Fachleuten im<br />

Rahmen langfristiger Therapieprozesse eingesetzt.<br />

Ein autoritäres Eingreifen in das Weltbild,<br />

eine Neuausrichtung der Lebensziele und eine<br />

Änderung der Wertvorstellung werden jedoch<br />

vermieden.<br />

PRAxIsTIPPs<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

VI. Beispiel für seriöses Seminar<br />

Ein Beispiel für die Regularien und den Ablauf<br />

eines seriösen Seminars zum Persönlichkeitstraining,<br />

das von externen Trainern bei einem<br />

Kreditinstitut durchgeführt wurde, soll die vorgenannten<br />

Punkte nochmals verdeutlichen<br />

(siehe Tab. 3).<br />

Viele Unternehmen besprechen vor und nach<br />

dem Seminar mit ihren Mitarbeitern die in die<br />

Seminarteilnahme gesetzten Erwartungen aus<br />

Sicht von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie<br />

haben für Fortbildungsmaßnahmen eigene<br />

Bewertungsbögen, die jeder Teilnehmer ausfüllt<br />

und an die zuständige Abteilung im Unternehmen<br />

zurückgibt. Damit erhalten Unternehmen<br />

und Seminarleiter gleichermaßen<br />

ein Feedback, wie die Teilnehmer das Seminar<br />

beurteilen und ob die Erwartungen erfüllt<br />

wurden. Ein seriöser Anbieter wird sich hiergegen<br />

nicht wehren. £<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Beurteilungsparameter für seriöse Anbieter: Diese Punkte sollten im Zusammenhang mit einer Entscheidung über die<br />

Durchführung eines Seminars für Mitarbeiter geprüft werden:<br />

Vor seminarbeginn<br />

Werden ihnen ausreichende Informationen über die Seminarinhalte zur Verfügung gestellt? Erhalten Sie Informationen<br />

über die Rahmenbedingungen, Ablauf und Methoden, wie Seminarinhalte vermittelt werden sollen? Werden die<br />

Seminarziele klar benannt? Welche Qualifikation (theoretische Vorbildung und praktische Erfahrung) hat der Seminarleiter?<br />

Wird Ihnen ein detailliertes Seminarkonzept vorgelegt oder besteht sogar die Möglichkeit, an einem vergleichbaren<br />

Seminar teilzunehmen? Werden ihnen Referenzen vorgelegt (Benennung des Kunden und eines Ansprechpartners<br />

sowie der durchgeführten Seminare)? Besteht die Möglichkeit, dort persönlich Erkundigungen einzuholen? Weist<br />

Ihnen der Anbieter seine fachliche Qualifikation (Aus- und Weiterbildung) ausreichend nach?<br />

Während des seminars<br />

Wird die persönliche Autonomie und Intimsphäre der Teilnehmer respektiert? Erhalten die Teilnehmer Seminarunterlagen,<br />

die eine Nacharbeit nach Abschluss des Seminars ermöglichen? Besteht die Möglichkeit, auf einzelne Elemente<br />

des Seminarprogramms, z.B. hinsichtlich Tempo und Intensität Einfluss zu nehmen? Wird die Vertraulichkeit des im<br />

Seminar Gesprochenen sichergestellt? Erfolgt während des Seminars eine fortlaufende Reflexion, wird das persönliche<br />

Empfinden der Teilnehmer berücksichtigt und bewusst erfragt?<br />

Was sie sonst noch stutzig machen sollte<br />

Sind in den Vertragsunterlagen oder Seminarinformationen Haftungsausschlüsse für psychische Schäden von Teilnehmern<br />

enthalten? Gibt es Hinweise auf Seminarmethoden, die das körperliche und psychische Wohlergehen der Teilnehmer<br />

beeinflussen könnten (z.B. Outdoor-Elemente, verbunden mit körperlichen Höchstleistungen, reduziertes<br />

Essen, überlange Seminarzeiten und Schlafmangel)? Wird Ihnen ein Konzept überschwänglich mit Superlativen angepriesen,<br />

z.B. als absolut neuartig, erstmalige Möglichkeit, einmalige Grundlage, garantierter Erfolg ...? Wird Ihnen das<br />

Konzept als „für jeden geeignet“ empfohlen, ohne auf die individuelle Situation potenzieller Seminarteilnehmer einzugehen<br />

bzw. wird diese gar nicht erfragt? Sollen große Gruppen mit mehr als 10-15 Teilnehmern trainiert werden?<br />

387


388<br />

Beitrag<br />

» Die Verwendung<br />

der IR­Methode in<br />

der Anlageberatung<br />

löst Haftungsansprüche<br />

aus. «<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

IRR-Renditemethode: Wiederan lageprämisse<br />

und Haftungsrisiken<br />

Anlageberatung bei geschlossenen Fonds mithilfe der IRR-Renditemethode als<br />

zentrale Renditekennziff er.<br />

Autoren:<br />

Edmund J. Ranosch, Dipl.-Kfm. ,<br />

Finanzanalyst, Wöllstadt.<br />

Dr. Johannes Fiala, RA,<br />

München.<br />

1 Az: 9B O 3493/05 vom 17.<strong>08</strong>.2006.<br />

I. IRR-Beratung durch die Bank<br />

und auslösende Haftungsgründe<br />

w In einem der jüngsten Urteile des LG München<br />

II 1 wurde eine Bank zum Schadensersatz<br />

verurteilt, weil ein Bankvorstand u.a. die IRR-<br />

Renditemethode bereits 1994 anlegerwerbend<br />

beim Beratungsgespräch eingesetzt hat,<br />

ohne dass diese Methode in ihren Wirkungen<br />

ausreichend im Prospekt beschrieben wurde.<br />

Allein schon die Angabe einer Formel ist in den<br />

Augen der Richterschaft eher dazu geeignet,<br />

das Verständnis für diese Renditeangabe zu<br />

verhindern, als förderlich zu sein, da der durchschnittliche<br />

Anleger damit nichts anfangen<br />

kann. Ebenso stellt sich die Anwendungsfrage<br />

für die Bankberater/innen, die von einer Vielzahl<br />

von Kennzahlen überschüttet werden, wovon<br />

im Reigen der Prüfung der Anlagekriterien die<br />

Renditekennziff er die wohl wichtigste ist, weil<br />

auch der Anleger seine Entscheidung hauptsächlich<br />

davon abhängig macht, bei welcher<br />

Anlageform er die höchste „Rendite“ erzielt.<br />

II. Die IRR-Methode im Einzelnen<br />

1. Fiktive Wiederanlagezinsen<br />

Im Fokus der Renditejäger genügen die herkömmlichen<br />

Bankprodukte nicht mehr. Es<br />

müssen schon zweistellige Renditen sein. Hier<br />

hat die Bank und auch der beratende Mitarbeiter<br />

besondere Sorgfalt an den Tag zu legen,<br />

weil der Bundesgerichtshof eine eigene Plausibilitätsprüfung<br />

u.a. der Wirtschaftlichkeit fordert<br />

und sich kein Berater/in darauf verlassen<br />

darf, dass Wirtschaftsprüfer (Prospektprüfer)<br />

und die eigene Prüfungsabteilung des Arbeitgebers<br />

dies bereits getan haben. Hierbei ist<br />

zunehmend festzustellen, dass die Kenntnis der<br />

internen Zinsfußmethode (IRR) äußerst lückenhaft<br />

und anlegertäuschend angewandt wird,<br />

weil man deren versteckte Annahmen nicht<br />

durchschaut und dem Anleger ein verzerrtes<br />

Bild der Rentabilität der vorgeschlagenen Anlageform<br />

präsentiert.<br />

Dies liegt an Folgendem: Die IRR-Kennziff er<br />

geht fi nanzmathematisch von der Annahme<br />

der Wiederanlage aus. In der IRR-Renditemessung<br />

zwischen Kapitaleinsatz heute und Endwert<br />

bei Investitionsende werden automatisch<br />

die Zusatzerträge aus der Wiederanlage<br />

der Investitionsrückfl üsse (laufende Ausschüttungen<br />

und Verkaufserlöse) einberechnet,<br />

obwohl diese nur fi ktiv vorhanden sind. Der<br />

Anleger, der die Rückfl üsse konsumiert, kann<br />

diese gar nicht wieder (zu denselben Konditionen)<br />

anlegen und auch keine Zusatzerträge<br />

erzielen, wie es die IRR-Methode vorschreibt.<br />

In diese Kategorie fällt die überwiegende Zahl<br />

der Anleger, die in geschlossene Fonds investieren,<br />

da sie die Rückfl üsse zur Erhöhung des<br />

Lebensstandards nutzen wollen.<br />

2. IRR-Methode bildet allenfalls den<br />

Zero-Bond ab<br />

Der kleinere Teil der Anleger wird die Rückfl<br />

üsse diszipliniert wieder anlegen, aber zu<br />

realen Kapitalmarktzinsen zum Zeitpunkt des<br />

jeweiligen Rückfl usses – anders die Theorie der<br />

IRR-Methode. Dieser fordert die Wiederanlage<br />

jedes Rückfl usses zum errechneten fi ktiven IRR-<br />

Renditesatz, so dass der Wiederanlagezinssatz<br />

nach dem Wunschergebnis der IRR-Scheinrendite<br />

automatisch angenommen wird. Die<br />

Wiederanlage fi ndet also statt zu einem fi ktiven<br />

Zinssatz, der weit von der Wirklichkeit entfernt<br />

ist. Genauso unwirklich fordert die IRR-<br />

Methode, dass dieser Wiederanlagezinssatz<br />

für jede Restanlagedauer der Rückfl üsse an<br />

den Kunden durchsetzbar ist und sei sie noch<br />

so kurz. Letztlich gilt der Wiederanlagezinssatz<br />

generell für alle Rückfl usshöhen.


Ergebnis: Nur wenn der IRR-Renditesatz die<br />

Wirklichkeit der Wiederanlagemöglichkeiten<br />

vollständig und richtig beschreibt, dann wäre<br />

die IRR-Rendite auch zum Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />

der Investitionsreihe geeignet. Die<br />

Theorie träumt, was die Realität niemals<br />

bieten kann; außer bei Zerobonds.<br />

Daher ist die IRR-Renditekennziffer auch<br />

nicht zum Vergleich geeignet, was die Prospektinhalte<br />

zur IRR immer wieder betonen.<br />

Zahlungsreihen lassen sich nur vergleichen,<br />

wenn die Originalzahlungsreihe und<br />

die Konkurrenzzahlungsreihe mit einem für<br />

beide gleichen Wiederanlagezinssatz zum<br />

Endwert hochgerechnet werden. In der IRR-<br />

Methode misslingt dies, weil als Wiederanlagesatz<br />

immer der jeweilige IRR-Renditesatz<br />

der Investitionsreihe zugrunde gelegt wird.<br />

3. Finanzmathematisches Basiswissen<br />

Um die IRR-Methode oder die alternativ eingesetzte<br />

Kapitalbindungsmethode (eng verwandt<br />

mit der MISF = Multiple Investment<br />

Sinking Fund) im Anlegerinteresse korrekt<br />

zu bewerten, bedarf es mehr als der Prospektvorlage<br />

mit dem IRR-Inhalt. In den Prospekten<br />

werden die beiden Methoden meist<br />

unzulässig vermengt und in Kurzform falsch<br />

dargestellt.<br />

Dies ist leicht zu bemerken, wenn zwar die<br />

Bestimmung der IRR-Rendite als (Kalkulations-)Zinssatz,<br />

der sämtliche Barwerte im<br />

Investitionszeitpunkt zu dem Wert null verdichtet,<br />

vorgenommen wird, aber dieser Zinssatz<br />

als die Verzinsung des rechnerisch durchschnittlich<br />

gebundenen Kapitals dargestellt<br />

wird. Hier hat man Methoden der MISF resp.<br />

der Kapitalbindungsmethode entlehnt.<br />

Nach der finanzmathematischen IRR-Methode<br />

stellt der gefundene Zinssatz die Verzinsung<br />

des IRR-Kapitaleinsatzes bis zum Investitionsende<br />

(Endwertermittlung) dar, wenn alle<br />

Rückflüsse zum gefundenen Zinssatz (IRR-<br />

Renditesatz) ausnahmslos bis zum Investitionsende<br />

wiederangelegt werden. Ein reales,<br />

abgeschlossenes Schiffs-Beteiligungsbeispiel<br />

soll dies verdeutlichen und zeigen, dass von<br />

der Interpretation der Renditekennziffer als<br />

Verzinsung eines rechnerisch durchschnittlich<br />

gebundenen Kapitals keine Rede sein kann.<br />

4. Beispiel für abgeschlossene Muster-<br />

Schiffsbeteiligung im Kombi-Modell<br />

Die angeblich so positive IRR-Rendite von<br />

17,11% p.a. wird nur durch die Wiederanlageannahme<br />

erzielt und schmilzt bei Konsum<br />

der Rückflüsse auf 7,14% p.a. ab, weil es nichts<br />

mehr zum Wiederanlegen gibt (siehe Abb.1).<br />

Mehr als 354.329 Einheiten Zusatzerträge<br />

steuert die fiktive, implizite Verzinsung bei,<br />

obwohl nur 111.745 Einheiten nach Steuern<br />

an den Anleger in den 10,5 Jahren zusätzlich<br />

zum Kapitaleinsatz zurückgeflossen sind. Wer<br />

den Anleger über diese Zusammenhänge der<br />

IRR-Methode nicht aufklärt, schadet nicht nur<br />

seinem Ansehen und dem Ansehen der Bank,<br />

sondern täuscht den Anleger massiv über die<br />

wahre Ertragskraft der Fondsbeteiligung und<br />

kann sich entsprechenden Schadensersatzansprüchen<br />

gegenübersehen.<br />

III. Haftungsfalle durch fehlende<br />

Anlegeraufklärung<br />

Wenn die IRR-Methode einem durchschnittlich<br />

verständigen Anleger nicht ausreichend klargemacht<br />

werden kann, haftet der Arbeitgeber<br />

des angestellten Bankberaters für deren Nutzung,<br />

wenn sich herausstellt, dass die Rendite<br />

zu hoch angegeben wurde. Erst, wenn man die<br />

Tücken der IRR-Methode kennt, kann man sie<br />

entlarven und so der Haftung für die falschen<br />

Prospektaussagen entgehen, weil man eigene<br />

Plausibilitätsüberlegungen angestellt hat, zu<br />

denen die Berater/-innen vom BGH verpflichtend<br />

aufgefordert sind.<br />

Es auch sinnlos, zur Verteidigung der IRR auf<br />

die KBM (Kapitalbindungsmethode) auszuweichen,<br />

die ebenso der impliziten Wiederanlageprämisse<br />

zu überführen ist. Hier werden Kontostände<br />

fiktiv verzinst, die aus dem Kapitaleinsatz<br />

und den Rückflüssen gebildet werden, und zwar<br />

unter Anwendung eines fiktiven Zinssatzes von<br />

17,11% p.a., um am Ende eine rechnerische<br />

Kapitalbindung von null zu erzielen. Wer ist<br />

bereit, diese fiktiven Zinsen auf die Originalzahlungsströme<br />

zu bezahlen? Unabhängig davon,<br />

welche Art der Beteiligungsform bzw. Investitionsreihen<br />

man wählt – immer, wenn die IRR-<br />

Methode angewendet wird, gilt automatisch<br />

die Wiederanlageprämisse und damit die überhöhte<br />

„Scheinrendite“ der IRR 2 .<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» IRR­Renditeanga­<br />

ben sind nicht zum<br />

Renditevergleich<br />

geeignet. Fiktive<br />

Zusatzzinserträge<br />

aus Wiederanlage<br />

hebeln hebeln die IRR­Rendite<br />

auf unrealistische<br />

Höhen. «<br />

2 Siehe www.renditemethoden.de<br />

389


390<br />

Beitrag<br />

3 Weiterführende Literatur: Fiala/Ranosch, KRP<br />

2/2006 S. 24 ff.; Jaeger, VersW 2006 S. 1747 ff.<br />

Fälligkeit Zinstage Eigen<br />

kapital<br />

+Rückflüsse<br />

vor Steuern<br />

IV. Die Gerichte lenken den Fokus<br />

auf die IRR-Renditemethode<br />

Es verwundert nicht, dass die Anrechnung der<br />

fiktiven Zusatzzinsen auf beträchtliche schadensersatzansprüche<br />

des Anlegers hindeu-<br />

Tabelle 1: Beispiel für abgeschlossene Muster-schiffsbeteiligung im Kombi-Modell<br />

Eigen<br />

kapital<br />

+Rückflüsse<br />

nach Steuern<br />

Barwerte<br />

aller<br />

Zahlungs-<br />

ströme<br />

17,11%<br />

taggenaue<br />

Wieder<br />

anlage<br />

aller Rückflüsse<br />

17,11%<br />

Verzinsung<br />

des<br />

IRR-Kapital-<br />

Einsatzes<br />

17,11%<br />

ten, wenn man die IRR-Renditemethode unkritisch<br />

anwendet. Die Gerichte sind nunmehr auf<br />

dem besten Weg, die Implikationen der IRR-<br />

Methode zum Vorteil der Anleger aufzudecken<br />

und die gemäßigte Renditelüge als drastischen<br />

Renditeschwindel zu entlarven 3 . £<br />

taggenaue<br />

IRR-Verzinsung<br />

des IRR-Endwertkontos<br />

taggenaue<br />

IRR-<br />

Point-Input<br />

Point-Output<br />

Eigenkapital<br />

+Rückflüsse<br />

nach Steuern<br />

ohne WA<br />

27.12.1995 0 -105.000 -105.000 -105.000 0 109.003 0 -109.303 -105.000<br />

31.12.1995 4 0 34.420 34.361 180.855 109.492 34.420 0 0<br />

31.12.1996 366 0 14.2<strong>07</strong> 12.105 63.714 128.281 54.534 0 0<br />

31.12.1997 365 4.695 27.985 20.361 1<strong>07</strong>.170 150.230 91.850 0 0<br />

31.12.1998 365 5.000 5.671 3.523 18.544 175.935 113.236 0 0<br />

31.12.2999 365 5.000 4.888 2.593 13.649 206.037 137.499 0 0<br />

31.12.2000 366 5.000 4.888 2.213 11.650 241.395 165.983 0 0<br />

31.12.2001 365 5.000 4.4<strong>08</strong> 1.704 8.971 282.697 198.791 0 0<br />

31.12.2002 365 5.000 4.897 1.617 8.509 331.067 237.701 0 0<br />

31.12.2003 365 5.000 4.911 1.385 7.288 387.712 283.283 0 0<br />

31.12.2004 366 19.000 18.911 4.551 23.951 454.246 350.8<strong>07</strong> 0 0<br />

31.06.2005 181 3.500 3.500 779 4.099 491.254 382.888 0 0<br />

17.<strong>08</strong>.2005 48 110.700 110.700 24.124 126.976 501.565 501.624 0 0<br />

31.12.2005 136 0 -44 -9 0 531.968 532.031 0 0<br />

30.06.2006 181 0 -22.598 -4293 0 575.376 575.376 575.376 216.745<br />

Anlagedauer<br />

10,5 167.895 216.745 0 575.376 575.376 575.376 575.376 216.745<br />

Verm.zuwachs<br />

62.895 111.745 466.<strong>07</strong>4 111.745<br />

- R nach St. -111.745 -111.745<br />

=fiktiver IRR-<br />

Zusatzertrag<br />

= 354.329 0<br />

IRR-Rendite 5,68% 17,11% 17,11% 17,11% 17,11% 17,11% 17,11% 7,14%<br />

PRAxIsTIPPs:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Einem Anleger in Sachen IRR-Rendite keine Transparenz in der Beratung zu bieten, dürfte mit dem zwingenden Risikomanagement<br />

im Kreditinstitut unvereinbar sein.<br />

Neben dem Kreditinstitut kommt auch eine persönliche Haftung des Beraters infrage, wenn der Berater „persönliches<br />

Vertrauen“, etwa als Fachmann auf seinem Gebiet, in Anspruch nimmt.<br />

Zahlreiche Schadensabteilungen bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherern kennen die Rechtsmeinung u.a. von<br />

OStA Dr. Hans Richter, wonach der objektive Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs erfüllt sein kann. Sind objektiver<br />

und subjektiver Tatbestand erfüllt, würde keine Haftpflichtdeckung im Schadensfall bestehen.<br />

Die Anwendung der IRR-Renditemethode in der Beratung löst Haftungsansprüche der Anleger in Höhe der fiktiven<br />

Zusatzzinserträge aus.<br />

<strong>07</strong>+<strong>08</strong> <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / / 20<strong>07</strong> 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

<strong>BankPraktiker</strong>


392<br />

Beitrag<br />

» Für das Geschäftsjahr<br />

2005 betrug<br />

die durchschnitt­<br />

liche Seitenzahl der<br />

IFRS­Abschlüsse<br />

(DAX­Unterneh­<br />

men) 120 Seiten<br />

– unter dem Motto<br />

„Finden – Lesen –<br />

Verstehen“ sollte<br />

sich der Bilanzana­<br />

lyst einen zielge­<br />

richteten Überblick<br />

verschaffen. «<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

IFRS-Bilanzanalyse – Die Uhr tickt<br />

Erste Erfahrungen mit der Analyse von IFRS-Abschlüssen.<br />

Autoren:<br />

WP/StB Wolfgang Weigel<br />

leitet als Partner die Technical Group<br />

Accounting (Fachabteilung),<br />

WP/StB Peter Flick<br />

ist Senior Manager in der<br />

Fachabteilung im Bereich<br />

Financial Services von<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

in Frankfurt/M. 1<br />

1 Die Verfasser geben ihre persönliche Meinung<br />

wieder.<br />

I. Einleitung<br />

w Spätestens seit der Auswertung der Konzernabschlüsse<br />

2005 stehen Kredit- und Wertpapieranalysten<br />

vor der Aufgabe, für eine<br />

wachsende Anzahl von Unternehmen Konzernabschlüsse<br />

nach den International Financial<br />

Reporting Standards (IFRS) auswerten zu<br />

müssen. Dabei hat der Analyst insbesondere<br />

drei Herausforderungen zu meistern:<br />

ß Konzernabschlüsse nach IFRS sind allein<br />

von der Anzahl der Seiten her deutlich<br />

umfangreicher als Abschlüsse nach HGB:<br />

Kaum ein Abschluss umfasst weniger als<br />

100 Seiten.<br />

ß Die IFRS basieren überwiegend auf angloamerikanischem<br />

und weniger auf dem uns<br />

vertrauten kontinentaleuropäischen Gedankengut:<br />

Dies zeigt sich z.B. an einer größeren<br />

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�������������� ���<br />

������������������<br />

��������������������<br />

���� ����� � ����������<br />

��������������<br />

�������������<br />

45<br />

40<br />

����������� �������<br />

��� ��������������������<br />

���������� ���� ��� �����������<br />

��� ��� ��������<br />

����������� �� ��� ���������<br />

50<br />

55<br />

35<br />

60<br />

30<br />

ß<br />

Anzahl von Bewertungsmethoden (fortgeführte<br />

Anschaffungskosten, GuV-wirksame<br />

Fair value-Bewertung, GuV-neutrale Bewertung<br />

zum Fair value).<br />

Für IFRS-Konzernabschlüsse gibt es noch<br />

keine am Markt bewährten Auswertungstools.<br />

Die Autoren geben mit diesem Beitrag Hinweise<br />

auf Besonderheiten bei der Auswertung<br />

von IFRS-Konzernabschlüssen. Dabei<br />

geht es um die effi ziente Bewältigung des<br />

Umfangs der auszuwertenden Unterlagen<br />

und um Probleme, die sich aus der – verglichen<br />

mit dem HGB – stärkeren Zukunftsorientierung<br />

der Rechnungslegungsgrundsätze<br />

ergeben. Einzelne Aussagen werden durch<br />

eine Auswertung der 23 zum 31.12.2005 nach<br />

IFRS bilanzierenden DAX-Konzerne (davon zwei<br />

Erstanwender) verifi ziert.<br />

5<br />

25<br />

��������������<br />

��� �������<br />

10<br />

20<br />

15<br />

�������������� ���<br />

������������������<br />

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���� ��� �<br />

������� �������<br />

���������� ���� ���<br />

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II. Umfang der Berichterstattung –<br />

wie gewinnt man in kurzer Zeit<br />

einen guten Überblick?<br />

Für das Geschäftsjahr 2005 betrug die durchschnittliche<br />

Seitenzahl (Konzernabschluss und<br />

Konzernlagebericht) der nach IFRS bilanzierenden<br />

DAX-Unternehmen 120 Seiten. Unter<br />

dem Motto „Finden – Lesen – Verstehen“<br />

sollte sich der Bilanzanalyst zunächst einen<br />

Überblick über das Gesamtergebnis der Periode,<br />

die expliziten Wahlrechte und deren stetige<br />

Anwendung sowie die Angaben zu den<br />

nahestehenden Unternehmen und Personen<br />

(Related Parties) verschaff en. Gleiches gilt –<br />

sofern vorhanden – für Ereignisse nach dem<br />

Bilanzstichtag.<br />

1. Gesamtergebnis der Periode<br />

Im Gegensatz zu HGB-Abschlüssen kann der<br />

Analyst bei der Rechnungslegung nach IFRS<br />

das Gesamtergebnis der Periode nicht direkt<br />

aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)<br />

ablesen. Nach IAS 1.96 (c) und IAS 1.98 setzt<br />

sich das Gesamtergebnis einer Periode aus<br />

dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Periodenergebnis<br />

als Saldo aus der GuV) und der<br />

Summe der im Eigenkapital erfassten GuVneutralen<br />

Sachverhalte, die nicht auf Transaktionen<br />

mit den Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhung<br />

oder Dividendenausschüttung)<br />

zurückzuführen sind, zusammen. Letztere<br />

lassen sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

ablesen. Zu den GuV-neutralen<br />

Ergebnisbestandteilen zählen die<br />

Änderungen der Neubewertungsrücklagen 2<br />

und die Veränderung der Cash-fl ow-hedge-<br />

Rücklage (IAS 39). Darüber hinaus wirken sich<br />

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

und die Korrektur von Fehlern<br />

GuV-neutral auf den „Startwert“ des Eigenkapitals<br />

der Vergleichsperiode aus.<br />

IFRS 5 verpfl ichtet Unternehmen, „zur Veräußerung<br />

gehaltene langfristige Vermögenswerte“ 3<br />

und „aufgegebene Geschäftsbereiche“ in der<br />

Bilanz gesondert auszuweisen. Für aufgegebene<br />

Geschäftsbereiche besteht nach IFRS 5.33<br />

zudem die Verpfl ichtung eines gesonderten<br />

Ergebnisausweises in der GuV. Daher sollte<br />

bei der Bilanzanalyse das Periodenergebnis<br />

um das Ergebnis für aufgegebene Geschäftsbereiche<br />

korrigiert werden. Dem Vorteil der<br />

Verbesserung der Prognosefähigkeit nachhaltiger<br />

Ergebnispotenziale steht die Subjektivität<br />

umfangreicher Ermessenspielräume, auch<br />

durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriff<br />

e 4 , gegenüber 5 .<br />

Das Gesamtergebnis der Periode ist im weiteren<br />

Verlauf der Bilanzanalyse sowohl nach der<br />

Art der ausgewiesenen, aus der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit resultierenden Erträge und<br />

Aufwendungen sowie der (auch unrealisierten)<br />

Gewinne und Verluste und der Segmente ihres<br />

Entstehens im Detail zu analysieren 6 .<br />

2. Analyse der Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Einen guten Überblick über die im Konzern angewandten<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

erhält der Bilanzanalyst durch das sorgfältige<br />

Lesen der im Anhang dargestellten Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden. Hierzu zählen<br />

insbesondere die verwendeten Bewertungsgrundlagen<br />

(z.B. historische Anschaff ungs- bzw.<br />

Herstellungskosten, Netto-Ver äußer ungswert,<br />

beizulegender Zeitwert oder erzielbarer Betrag).<br />

Die gewählten Konsolidierungsgrundsätze<br />

(z.B. Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen<br />

durch Quotenkonsolidierung oder mittels<br />

Equity-Methode) werden i.d.R. in einer gesonderten<br />

Anhangangabe off engelegt.<br />

Für die Analyse besonders interessant ist eine<br />

von der Best Practice der Branche abweichende<br />

Ausübung von Wahlrechten, z.B. bei der<br />

Aktivierung von Fremdkapitalzinsen für qualifi<br />

zierte Vermögenswerte (IAS 23.11) oder der<br />

Anwendung der Neubewertungsmethode bei<br />

der Folgebewertung von Investment Properties<br />

(IAS 40.30) 7 . Teilweise fi ndet man auch bei den<br />

postenspezifi schen Anhangangaben Ausführungen<br />

zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.<br />

Die IFRS enthalten – verglichen mit<br />

dem HGB – weniger explizite Wahlrechte, aber<br />

größere Ermessensspielräume 8 .<br />

3. Korrekturmaßnahmen zur Aufrechterhaltung<br />

der Stetigkeit und Vergleichbarkeit<br />

Auch bei der Analyse von IFRS-Konzernabschlüssen<br />

ergeben sich für den Analysten<br />

wertvolle Hinweise aus dem Vergleich des<br />

Zahlenwerks im Zeitablauf und im Vergleich<br />

mit anderen Unternehmen. Vorschriften zum<br />

» Ungewohnter­<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

weise setzt sich<br />

das Gesamtergebnis<br />

aus dem Jahresüberschuss/­fehlbetrag<br />

und der Summe<br />

der im Eigenkapital<br />

erfassten GuV­neutralen<br />

Sachverhalte<br />

zusammen – Transaktionen<br />

mit den<br />

Anteilseignern bleiben<br />

hierbei unbe­<br />

rücksichtigt. «<br />

2 Z.B. IAS 16 für Sachanlagen, IAS 38 für immaterielle<br />

Vermögenswerte und IAS 39 für fi nanzielle<br />

Vermögenswerte der Kategorie available-forsale.<br />

3 IFRS 5 ist auch auf „Veräußerungsgruppen“ anzuwenden.<br />

4 Vgl. Entwurf einer Fortsetzung der IDW-Stellungnahme<br />

zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur<br />

Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2): Zur Veräußerung<br />

gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />

und aufgegebene Geschäftsbereiche<br />

nach IFRS 5 (Stand: 18.09.2006).<br />

5 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, Bilanzanalyse-Kommentar<br />

nach IFRS, 2006, S. 328–344<br />

und Küting/Wirth, KoR 2006 S. 719–728.<br />

6 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />

S. 346–349.<br />

7 In der Praxis überwiegt aufgrund der Probleme<br />

bei der zuverlässigen Ermittlung der Fair values<br />

– entgegen der vom Standardsetter in IAS 40.31<br />

dokumentierten Priorisierung der Neubewertungsmethode<br />

– das Anschaff ungskostenmodell.<br />

8 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn.5),<br />

S. 491–495 und Fischer/Klöpfer, KoR 2006 S. 709–<br />

719.<br />

393


Beitrag<br />

» Anhangangaben<br />

zu nahestehenden<br />

Unternehmen und<br />

Personen sollte der<br />

Analyst frühzeitig<br />

würdigen. «<br />

9 Vgl. Lüdenbach/Hoffmann (Hrsg.), Haufe IFRS-<br />

Kommentar, 2006, § 24 Stetigkeitsgebot, Änderung<br />

von Bilanzierungsmethoden und<br />

Schätzungen, Bilanzberichtigung, Rdn. 12<br />

und Heuser/Theile, IAS/IFRS-Handbuch, 2005,<br />

Rdn. 133–152.<br />

10 Vgl. Committee of European Banking Supervisors,<br />

Framework for consolidated Financial Reporting,<br />

Core Information (Consolidated Balance<br />

Sheet Statement, Consolidated Income<br />

Statement) vom 16.12.2005.<br />

11 Vgl. Banco de España, Circular no. 4/2004 of 22<br />

December 2004 Credit Institutions: Public and<br />

Confidential Financial Reporting Rules and Formats,<br />

Appendix 6 Prudential Returns with Sectorial<br />

Information on Groups of Credit Institutions.<br />

12 Betrifft Transaktionen mit Joint Ventures, assoziierten<br />

Unternehmen und nicht konsolidierten<br />

Beteiligungen sowie Mitglieder des Managements<br />

in Schlüsselpositionen und deren Familienangehörige.<br />

394 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Grundsatz der Methodenstetigkeit finden<br />

sich im Rahmenkonzept, in IAS 1 (Ausweisstetigkeit)<br />

und insbesondere in IAS 8. Die in<br />

IAS 8 geregelten Vorschriften zur Änderung<br />

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,<br />

Schätzungsänderungen und zu Angaben aus<br />

(wesentlichen) Fehlern früherer Perioden sind<br />

in Tab. 1 zusammengefasst. Entgegen der o.a.,<br />

scheinbar weit gefassten Definition zur Änderung<br />

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

legen das IASB und die Fachliteratur 9 den<br />

Begriff restriktiv aus.<br />

Da die Abgrenzung zwischen einer Methodenänderung<br />

und einer Schätzungsänderung im<br />

Einzelfall schwierig sein kann, hat der Standardsetter<br />

festgelegt, dass eine entsprechende<br />

Änderung im Zweifelsfall als schätzungsänderung<br />

zu behandeln ist (IAS 8.35).<br />

In den IFRS-Konzernabschlüssen der DAX-<br />

Unternehmen überwogen 2005 die auf neue<br />

oder überarbeitete Standards zurückzuführenden<br />

Methodenänderungen. Daneben gab es<br />

auch Hinweise auf Schätzungsänderungen.<br />

Durch die in den IFRS nur rudimentär ausgeführten<br />

Ausweisvorschriften wird der Vergleich zwischen<br />

verschiedenen Unternehmen erschwert<br />

und bedarf einer aufwendigen Analyse (postenspezifische<br />

Anhangangaben) im weiteren<br />

Tabelle 1: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der stetigkeit und Vergleichbarkeit<br />

Definition<br />

Beispiele<br />

Durchführung der<br />

Korrektur<br />

Verlauf der Bilanzanalyse. Ausweiswahlrechte<br />

bestehen z.B. für das Gliederungsschema der<br />

GuV (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren,<br />

IAS 1.90 ff.) und den Ausweis von Investitionszulagen<br />

als Passivposten (IAS 20.24). Allerdings<br />

ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden<br />

in regulierten Wirtschaftszweigen zukünftig<br />

zumindest ergänzende Gliederungsvorgaben<br />

machen werden, wie dies z.B. durch das<br />

Committee of European Banking Supervisors 10<br />

empfohlen oder durch die Banco de España 11<br />

für ihre Monatsmeldungen vorgeben wurde.<br />

4. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden<br />

Unternehmen und Personen<br />

Da bereits die bloße Existenz einer Beziehung<br />

zu Related Parties ausreichen kann, um die<br />

Geschäftsvorfälle des berichtenden Unternehmens<br />

mit Dritten zu beeinflussen (IAS 8.7),<br />

sollte der Analyst diese Anhangangabe frühzeitig<br />

würdigen. Neben dem Umfang der<br />

Geschäftsbeziehungen interessiert vor allem<br />

die Frage, ob die Transaktionen 12 zu marktüblichen<br />

Konditionen durchgeführt wurden und<br />

worauf aktienbasierte Vergütungen beruhen.<br />

5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Informationen zu Vorgängen von besonderer<br />

Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind<br />

Methodenänderung Schätzungsänderung Fehlerkorrektur<br />

Änderung der Prinzipien,<br />

grundlegenden Überlegungen,<br />

Konventionen, Regeln und<br />

Praktiken, die bei der Aufstellung<br />

und Darstellung des Abschlusses<br />

angewendet werden<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Anwendung eines neuen Standards<br />

oder einer neuen Interpretation<br />

Wechsel zwischen explizit<br />

zulässigen Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Neue Standards:<br />

Übergangsvorschriften<br />

Übrige Methodenänderungen: Ergebnisneutrale<br />

Korrektur zu Beginn der<br />

frühest dargestellten Periode sowie<br />

Anpassung der Vergleichszahlen<br />

Anpassung von Buchwerten aufgrund<br />

neuer Informationen, zunehmender<br />

Erfahrung oder aktueller<br />

Entwicklungen<br />

ß Änderung der Nutzungsdauer<br />

ß Änderung der<br />

Abschreibungsmethode<br />

ß Änderung best estimate bei<br />

Rückstellungen<br />

Ergebniswirksam in der laufenden und<br />

ggf. in zukünftigen Perioden<br />

Auslassungen oder fehlerhafte<br />

Angaben aufgrund von Nicht- oder<br />

Fehlanwendung zuverlässiger<br />

Informationen<br />

ß Rechenfehler<br />

ß Fehler bei Anwendung<br />

von Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

ß Flüchtigkeitsfehler<br />

ß Fehlinterpretationen von<br />

Sachverhalten<br />

ß Betrugsfälle<br />

Bei Wesentlichkeit Rückrechnung und<br />

ergebnisneutrale Korrektur;<br />

Anpassung der Vergleichszahlen


dem Anhang bzw. dem (Konzern-)Lagebericht<br />

zu entnehmen. Beispiele sind Veränderungen<br />

in der Gesellschafterstruktur, der<br />

Erwerb wesentlicher Beteiligungen, Störungen<br />

in der Rohstoffbelieferung, Streiks und<br />

Betriebsstilllegungen.<br />

III. Zukunftsorientierte<br />

Abschlusserstellung – Ermessensspielräume<br />

und Grenzen<br />

der Objektivierbarkeit<br />

1. Wesentliche Quellen von Schätzunsicherheiten<br />

Zukunftsbezogene Schätzungen sind – unabhängig<br />

vom Rechnungslegungssystem – ein<br />

systemimmanenter Bestandteil der Abschlusserstellung.<br />

Daher hat der Bilanzierende nach<br />

IAS 1.116 im Anhang die wichtigsten zukunftsbezogenen<br />

Annahmen (Schlüsselannahmen)<br />

anzugeben. Darüber hinaus hat er Angaben<br />

über die sonstigen am Stichtag wesentlichen<br />

Quellen von Schätzunsicherheiten zu machen,<br />

durch die ein beträchtliches Risiko entstehen<br />

kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres<br />

eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen<br />

Vermögenswerte und Schulden erforderlich<br />

wird (Hauptunsicherheitsquellen). Dabei<br />

sind die Art der von signifikanten Anpassungsrisiken<br />

betroffenen Vermögenswerte oder Schulden<br />

sowie deren Buchwerte anzugeben.<br />

Als wesentliche Schlüsselannahmen und Hauptunsicherheitsquellen<br />

nannten die nach IFRS<br />

bilanzierenden Dax-Unternehmen für das<br />

Geschäftsjahr 2005:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

18-malige Nennung 13 : Impairment (Finanzanlagen,<br />

Forderungen, immaterielle Vermögenswerte,<br />

Risikovorsorge im Kreditgeschäft,<br />

Sachanlagen, Vorräte),<br />

16-malige Nennung: Sonstige Rückstellungen<br />

(insbesondere für Rechtsstreitigkeiten,<br />

Produkthaftung und Umweltschutz),<br />

14-malige Nennung:<br />

Pensionsverpflichtungen,<br />

10-malige Nennung: Geschäfts- oder<br />

Firmenwert,<br />

10-malige Nennung: Latente Steuern,<br />

9-malige Nennung: Immaterielle Vermögenswerte<br />

und<br />

8-malige Nennung: Sachanlagen.<br />

Die primären Unsicherheitsquellen ähneln<br />

denen der beispielhaften Aufzählung in<br />

IAS 1.117, weitere Beispiele werden in einzelnen<br />

Standards genannt 14 . Unsicherheiten bestehen<br />

zwangsläufig dort, wo die Ermittlung von<br />

Bilanzwerten auf Schätzungen (insbesondere<br />

Zahlungsströme und Laufzeiten) beruht. Nicht<br />

offenzulegen sind Budgets und Prognosen.<br />

Die Offenlegung der Schlüsselannahmen<br />

und Hauptunsicherheitsquellen dient dem<br />

Analysten als Grundlage der eigenen Würdigung.<br />

Dazu sind neben einer aussagefähigen<br />

Umsetzung der Anforderungen aus IAS 1.120<br />

– insbesondere Sensitivitäten und Bandbreiten<br />

– durch den Bilanzierenden gute Kenntnisse<br />

der Rahmenbedingungen des bilanzierenden<br />

Unternehmens (Branchenkenntnisse,<br />

Wettbewerbsumfeld, allgemeine wirtschaftliche<br />

Entwicklung) erforderlich, um die Ermessensausübung<br />

der Geschäftsleitung nachvollziehen<br />

zu können.<br />

2. Fair value-Hierarchie – Relativierung<br />

durch Sensitivitätsanalysen und<br />

Bandbreiten<br />

Die IFRS verlangen oder gestatten in Form<br />

von expliziten Wahlrechten eine Fair value-<br />

Bewertung vor allem für die Aktivseite der<br />

Bilanz (insbesondere bestimmte Kategorien<br />

von Finanzinstrumenten, als Finanzinvestition<br />

gehaltene Immobilien, Sachanlagen<br />

und immaterielle Vermögenswerte mit<br />

aktivem Markt) 15 bzw. fordern bei anderen<br />

Bewertungsgrundlagen eine Offenlegung im<br />

Anhang. Der Fair value ist der „Betrag, zu dem<br />

zwischen sachverständigen, vertragswilligen<br />

und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern<br />

unter marktüblichen Bedingungen<br />

ein Vermögenswert getauscht oder eine<br />

Schuld beglichen werden könnte“ 16 .<br />

Durch die Bilanzierung bzw. Offenlegung von<br />

realisierbaren 17 Ergebnissen soll die Legung<br />

stiller Reserven unterbunden bzw. eingeschränkt<br />

werden. Zur Beurteilung der Qualität<br />

der Fair values ist das Verständnis der Hierarchie<br />

und die Generierung der Fair values durch den<br />

Bilanzersteller von besonderer Bedeutung:<br />

ß Beobachtbare Marktpreise für gleiche<br />

Gegenstände am oder um den<br />

Bewertungsstichtag,<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Die Offenlegung<br />

der Schlüsselannahmen<br />

und Hauptunsicherheitsquellen<br />

dient dem Analysten<br />

als Grundlage – gute<br />

Kenntnisse der Rahmenbedingungen<br />

des Unternehmens<br />

sind erforderlich. «<br />

13 Im Durchschnitt nannte jedes Unternehmen<br />

fünf wesentliche Schlüsselannahmen und Hauptunsicherheitsquellen.<br />

14 IAS 37 fordert die Offenlegung der Annahmen<br />

für die Rückstellungsberechnung und IFRS 7 zur<br />

Fair value-Schätzung.<br />

15 Fair value abzüglich Veräußerungskosten.<br />

16 Vgl. IAS 16.6, IAS 38.8, IAS 40.5 und IAS 41.8<br />

für nicht-finanzielle Vermögenswerte sowie<br />

IAS 32.11 und IAS 39.9 für Finanzinstrumente.<br />

17 Wagenhofer spricht von „Ergebniseffekten von<br />

fiktiven Transaktionen auf hypothetischen<br />

Märkten“Vgl. Wagenhofer, IRZ 2006, S. 31–37.<br />

395


Beitrag<br />

» Durch die<br />

stärkere Zukunfts­<br />

orientierung (Fair<br />

values), steigt die<br />

Subjektivität des<br />

Abschlusses, aller­<br />

dings bieten die IFRS<br />

hier auch zahlreiche<br />

Anhangangaben. «<br />

18 Vgl. für Finanzinstrumente Pricewaterhouse-<br />

Coopers, IFRS für Banken, 2005, S. 278–285 und<br />

für nicht-finanzielle Vermögenswerte Böcking/<br />

Lopatta/Rausch, Wertkategorien der IAS/IFRS,<br />

in: Castan/Böcking/Heymann/Pfitzer/Scheffler<br />

(Hrsg.): Beck‘sches Handbuch der Rechnungslegung,<br />

Loseblattsammlung, Stand Dezember<br />

2005, B 165, Rdn. 169–195.<br />

19 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />

S. 403–421.<br />

20 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />

S. 114–139 und 214–238.<br />

21 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />

S. 189–213.<br />

396 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

ß<br />

ß<br />

Marktpreise für vergleichbare Gegenstände<br />

und<br />

Anwendung von Bewertungsmodellen<br />

(mark-to-model).<br />

Während der Fair value bei den ersten beiden<br />

Hierarchiestufen – insbesondere bei Vorliegen<br />

eines aktiven Marktes – relativ leicht objektiv<br />

ermittelt werden kann, überwiegt bei der dritten<br />

Hierarchiestufe der subjektive Ermessensspielraum<br />

des Bilanzierenden 18 . Der Ermessensspielraum<br />

der Geschäftsleitung soll durch<br />

umfangreiche Anhangangaben, zu denen auch<br />

Sensitivitätsanalysen (z.B. bei Finanzinstrumenten)<br />

und Bandbreiten (z.B. bei Rückstellungen)<br />

zählen, relativiert werden. Während der Fair<br />

Value für Finanzinstrumente vielfach durch das<br />

Bestehen aktiver Märkte oder die Anwendung<br />

anerkannter Bewertungsmethoden zuverlässig<br />

ermittelt werden kann, ist dies bei den häufig<br />

unternehmensspezifischen immateriellen Vermögenswerten<br />

eher selten der Fall.<br />

3. Kapitalflussrechnung – Regulativ zur<br />

Zukunftsorientierung<br />

Im Gegensatz zu den teilweise zukunftsorientierten,<br />

auf Annahmen basierenden Bewertungsmethoden<br />

basiert die Kapitalflussrechnung<br />

auf tatsächlichen Zahlungsströmen<br />

der abgelaufenen Periode und ist damit nicht<br />

durch Ermessensentscheidungen beeinflusst.<br />

Die Kapitalflussrechnung setzt sich aus den<br />

Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit,<br />

den Cash-flows aus der Investitionstätigkeit<br />

(Analyse des Investitions- und Desinvestitionsverhaltens)<br />

und den Cash-flows aus der<br />

Finanzierungstätigkeit (Quellen der Außenfinanzierung)<br />

zusammen. Die Aussagekraft der<br />

Kapitalflussrechnung steigt durch Plausibilisierungen<br />

mit Zusatzinformationen wie der<br />

Unterscheidung von Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen<br />

oder Informationen über nicht<br />

ausgenutzte Kreditlinien (jeweils empfohlene<br />

Angaben nach IAS 7.50) und Verletzungen<br />

von Zahlungsvereinbarungen (Pflichtangabe<br />

nach IFRS 7.18). Für Analysezwecke ist auch<br />

bei der Kapitalflussrechnung eine mehrjährige<br />

Betrachtungsweise mit Zukunftsprojektion<br />

sinnvoll.<br />

Dies ermöglicht Aussagen zur Finanzierungsfähigkeit<br />

von Großinvestitionen oder Grenzen<br />

der Verschuldung bei fortlaufender oder<br />

expandierender Geschäftstätigkeit. Die Frühwarnindikatorfunktion<br />

der Kapitalflussrechnung<br />

zeigt sich z.B. beim Aufzeigen struktureller<br />

Defizite bei der Analyse von Cash-flows<br />

aus der betrieblichen Tätigkeit 19 .<br />

4. Qualität von Rechnungswesen und<br />

Projektcontrolling<br />

Die IFRS knüpfen die Aktivierung bestimmter<br />

Aufwendungen (z.B. Aktivierung von<br />

Entwicklungskosten bei immateriellen Vermögenswerten<br />

gem. IAS 38.57 ff. und Aktivierung<br />

von latenten Steuern auf Verlustvorträge<br />

gem. IAS 12.34 ff.) 20 bzw. Ertragsrealisierung<br />

(z.B. Anwendung der Percentage-of-completion-Methode<br />

bei Fertigungsaufträgen,<br />

IAS 11.22 ff.) 21 an hohe Hürden hinsichtlich<br />

der Qualität des internen Rechnungswesens<br />

und des Projektcontrollings. Dies könnte den<br />

Bilanzersteller dazu verleiten, zur Legung<br />

stiller Reserven die Qualität seiner internen<br />

Steuerungsinstrumente besonders vorsichtig<br />

einzuschätzen. Allerdings erwartet der Analyst<br />

im Hinblick auf die anstehende Kredit-<br />

oder Anlageentscheidung entsprechende<br />

Steuerungsinstrumente.<br />

IV. Zusammenfassung<br />

Die dargestellten Schritte, die sich insbesondere<br />

mit dem effizienten Verschaffen eines<br />

ersten Überblicks über die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage des zu analysierenden Unternehmens<br />

bzw. Konzerns befassen, zeigen<br />

bereits einige grundlegende Unterschiede zwischen<br />

der Bilanzanalyse nach IFRS und HGB:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Einem „Weniger“ an expliziten Wahlrechten<br />

steht beim IFRS-Konzernabschluss ein „Mehr“<br />

an Ermessensspielräumen gegenüber.<br />

Das Gesamtergebnis der Periode setzt sich<br />

aus dem in der GuV ausgewiesenen Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

und den direkt im<br />

Eigenkapital erfassten GuV-neutralen Sachverhalten,<br />

die nicht auf Transaktionen mit<br />

den Anteilseignern zurückzuführen sind,<br />

zusammen.<br />

Die Vergleichbarkeit des zu analysierenden<br />

Unternehmens/Konzerns im Zeitablauf wird<br />

durch die Vorschriften zur Methodenänderung,<br />

zu Schätzungsänderungen und zur Fehlerkorrektur<br />

sichergestellt.


ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Dem vergangenheitsbezogenen Anschaffungskostenprinzip<br />

steht nach IFRS insbesondere<br />

auf der Aktivseite der zukunftsbezogene<br />

Fair-Value-Ansatz – sei es durch Bewertungsmethoden<br />

oder Anhangangaben – gegenüber.<br />

Die teilweise hohen Anforderungen an<br />

die Aktivierung einzelner Vermögenswerte<br />

und die Ertragsrealisierung sind aus Analysegesichtspunkten<br />

zu begrüßen.<br />

Der Bilanzierende hat den Bilanzleser auf<br />

die Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten<br />

im Anhang hinzuweisen und durch<br />

weitere Angaben, wie z.B. Sensitivitätsanalysen<br />

und Angabe von Bandbreiten, Anhaltspunkte<br />

zur Einschätzung der Ermessensentscheidungen<br />

zu geben.<br />

Durch die wenigen Ausweisvorschriften wird<br />

der sich aus der Detailanalyse ergebende<br />

Unternehmensvergleich erschwert.<br />

Die Kapitalflussrechnung ist für den Analysten<br />

ein gutes Regulativ zur stichtagsbezogenen<br />

Bilanz und der periodisierenden GuV.<br />

Nachdem sich der Analyst einen ersten Überblick<br />

über das bilanzierende Unternehmen ver-<br />

PRAxIsTIPPs:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

schafft hat, hat er die Zahlenzusammenstellungen<br />

und Aussagen zu den einzelnen Posten<br />

der Bilanz und GuV einschließlich der dazugehörigen<br />

Anhangangaben zu analysieren und<br />

im Gesamtzusammenhang zu würdigen. Bilanzierende<br />

und Analysten müssen sich darüber<br />

bewusst sein, dass die Ergebnisse nach IFRS<br />

einerseits volatiler werden und andererseits<br />

ein negativer (Umsatzrückgänge, Aufwendungen<br />

aus Impairmenttests) oder positiver<br />

Trend verstärkt wird. An die Stelle einer steuerrechtlichen<br />

Ausrichtung bei HGB-Abschlüssen<br />

treten betriebswirtschaftliche Anforderungen<br />

nach IFRS 22 . Durch die Komplexität der Standards<br />

und den Umfang der Anhangangaben<br />

droht eine Überinformation 23 . Hierdurch und<br />

durch die Weiterentwicklung der Rechnungslegung<br />

vom Financial Reporting zum Business<br />

Reporting steigen die Anforderungen an die<br />

Analysten. Die Bilanzanalyse ändert sich: an<br />

die Stelle der traditionellen Kennzahlenver-<br />

gleiche tritt zunehmend eine branchenspezifische<br />

Ausrichtung mit einem guten Verständnis<br />

des Marktes sowie der Geschäfts- und<br />

Risikomanagementstrategie 24 . £<br />

<strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Da nicht durch<br />

Ermessensentscheidungen<br />

beeinflusst,<br />

ist die Kapitalflussrechnung<br />

für<br />

den Analysten ein<br />

gutes Regulativ. «<br />

22 Vgl. Fentz/Totzek, BP 2006 S. 434–439.<br />

23 Vgl. Eckes/Fentz/Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5),<br />

S. 482.<br />

24 Vgl. Hüttche, BB 2005 S. 147–151 und Eckes/Fentz/<br />

Flick/Totzek/Weigel, a.a.O. (Fn. 5), S. 491–495.<br />

Der Übergang von HGB zu IFRS und damit einhergehend ein Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung ist nicht<br />

mehr aufzuhalten. Dieser Tendenz ist durch entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rechnung zu tragen.<br />

Das aufmerksame Lesen eines IFRS-Konzernabschlusses ist ein erster Schritt, um Ihnen die Augen zu öffnen.<br />

Starten Sie die IFRS-Bonitätsanalyse mit den hier dargestellten einleitenden Schritten. Hierdurch gewinnen Sie einen<br />

guten Überblick, der durch die postenbezogene Detailanalyse zu verifizieren ist.<br />

Die Analyse von IFRS-Abschlüssen ist zeitintensiver als die von HGB-Abschlüssen. Der Wechsel der Rechnungslegungssysteme<br />

geht einher mit der Weiterentwicklung vom Financial Reporting zum Business Reporting. Beides wirkt sich<br />

auf die Aufbau- und Ablauforganisation der Kreditinstitute aus.<br />

Der Vergleich von Kennzahlen aus IFRS-Abschlüssen mit denen aus HGB-Abschlüssen ist derzeit nicht zielführend.<br />

Mittelfristig ist ein Auswertungstool für IFRS-Konzernabschlüsse – für Sparkassen und Genossenschaftsbanken sinnvollerweise<br />

auf Verbandsebene – unvermeidlich.<br />

Die Abschlussanalyse im Zeitvergleich wird durch die Vorschriften des IAS 8 erleichtert, demgegenüber wird der<br />

Unternehmensvergleich durch rudimentäre Ausweisvorschriften erschwert.<br />

Nutzen Sie verstärkt die Kapitalflussrechnung als Regulativ und Frühwarnindikator zu den übrigen Bestandteilen des<br />

IFRS-Konzernabschlusses.<br />

397


BankPartner<br />

Der BankPartner bietet Ihnen einen Überblick über kompetente Dienstleister aus und für die Kredit- und Finanzbrache. Die Rubriken-<br />

Zuordnung hilft Ihnen bei der Suche nach dem gewünschten Partner.<br />

Rubrik Firma Kontakt Profi l<br />

B E R AT U N G<br />

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398 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

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anna Schaub<br />

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www.subito.de<br />

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Für den aufbau eines sicheren IT-Betriebs und Sicherheitsmanagements verfügen wir über die entsprechende<br />

Expertise, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen analyse-, Trainings- und Dokumentationsleistungen.<br />

Die kORDOBa GmbH & Co. kG ist ein führender anbieter von Softwareprodukten und Dienstleistungen<br />

für den europäischen Bankenmarkt. Das Unternehmen bietet Lösungen für die Bereiche Core Banking,<br />

Wertpapiergeschäft, Banksteuerung sowie für die Steuerung und autorisierung von Selbstbedienungstransaktionen.<br />

kORDOBa kunden erhalten von den qualitativ hochwertigen Standardsoftware-Produkten über das<br />

Customizing und die Implementierung bis hin zu verschiedenen Outsourcingmodellen, Pfl ege und<br />

Wartung „alles aus einer Hand“.<br />

Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 etablierte sich die SUBITO aG als Lösungsanbieter für das kredit-<br />

und Forderungsmanagement. Zur kernkompetenz des Unternehmens zählt dabei die Entwicklung<br />

integrierter Softwarelösungen, welche die Prozesse im kredit- und Forderungsmanagement unter<br />

Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben effi zient und sicher unterstützen. Das Leistungsangebot<br />

der SUBITO aG umfasst zudem Serviceleistungen aus den Bereichen Projektmanagement, Beratung,<br />

Produkteinführung, Betreuung, Schulung, Hotline und Wartung.<br />

RSV - Wir machen das!<br />

Mit der Restschuldversicherung der Delta Lloyd, der biologischen Vollkaskoversicherung®,<br />

erhält der Versicherungsnehmer das „Rundum-Wohlfühl-Paket“ zur absicherung eines Finanzierungsoder<br />

Leasinggeschäfts. als kredit- oder Leasinggeber profi tieren Sie von einem einzigartigen Produkt,<br />

mit dem Sie Ihre Marge im kreditgeschäft nachhaltig steigern werden. Sprechen Sie uns an<br />

und gewinnen auch Sie mit unserem individuellen konzept mit 7 Extras - die Restschuldversicherung<br />

mit Erfolgsgarantie.<br />

Wir freuen uns auf Ihre kontaktaufnahme<br />

Ernst & Young bietet Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Leistungen sowie Steuer-, Transaktions-<br />

und Immobilienberatung an und liefert somit ein einzigartiges fachübergreifendes Serviceangebot.<br />

Der Bereich advisory Services / Global Financial Services hat sich vor allem auf Fragen von Banken,<br />

Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert und berät z.B. sowohl im<br />

Rahmen regulatorischer Themenstellungen rund um „Basel II“, bei der Bewertung strukturierter Finanzprodukte<br />

oder aber in Fragen der Optimierung betrieblicher abläufe.<br />

399


Rezensionen<br />

01<br />

02<br />

03<br />

15<br />

400 <strong>07</strong>- <strong>08</strong> / 20<strong>07</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand, Controlling<br />

01 Bankenmanagement<br />

Prof. Dr. Uwe Christians (Hrsg): Bankenmanagement<br />

– Erfolgreiches Banking in der Konsolidierung und<br />

im Turnaround. Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2006.<br />

277 S., 49,95 €.<br />

w Demografische Prozesse, verändertes Kundenverhalten,<br />

hohe Insolvenzzahlen und neue Konkurrenten<br />

führen zu starken Veränderungen im Bankenmarkt.<br />

Die Produktmärkte sind weitgehend verteilt, Margen<br />

sinken bei gleichzeitig steigenden Risikokosten.<br />

In diesem neuen Buch von Uwe Christians erläutern<br />

ausgewiesene Experten die richtigen Schritte und Instrumente<br />

für Konsolidierungen sowie den Rückbau<br />

von Unternehmensteilen und Geschäftsfeldern. Es<br />

vermittelt, welche in der Praxis erprobten Lösungen<br />

für die vielfältigen Probleme im Bankenmanagement<br />

zur Verfügung stehen, wie wirkungsvolle Maßnahmen<br />

zur Flexibilisierung von Kosten aussehen und<br />

eingeleitet werden, wie die richtigen Entscheidungen<br />

zur Desinvestition getroffen und umgesetzt werden<br />

können, wie defizitäre Unternehmensteile bewertet<br />

werden und wie effiziente Strategien für rückläufige<br />

Geschäfte aussehen.<br />

Dieses Buch konzentriert sich auf die wichtigen Stellschrauben.<br />

Es dient als Leitfaden für das erfolgreiche<br />

Banking aller Kreditinstitute in der Konsolidierung und<br />

im Turnaround. Die aufgezeigten Lösungen sind fundiert<br />

nachgezeichnet. £<br />

Vorstand<br />

02 Personalentwicklung<br />

Erhard Flato / Silke Reinbold-Scheible: Personalenwicklung<br />

– Mitarbeiter qualifizieren, motivieren und fördern<br />

– Toolbox für die Praxis. mi-Fachverlag, Landsberg am<br />

Lech, 2006. 304 S., 49,90 €.<br />

w Der demografische Wandel, in dessen Folge Nachwuchs<br />

knapp wird und die Belegschaft zu überaltern<br />

droht, wird zu einer Neuorientierung in der Personalpolitik<br />

führen. Bei langfristiger Personalplanung<br />

sind die Veränderungen bereits jetzt erkennbar. Umso<br />

wichtiger ist es, sich bereits frühzeitig mit den Auswirkungen<br />

auseinander zu setzen und durch eine gezielte<br />

Personalentwicklung die knappe Ressource „qualifiziertes<br />

Personal“ für das Unternehmen zu gewinnen,<br />

optimal zu nutzen und zu halten.<br />

Die praxisnahe Gestaltung des Fachbuchs kommt in<br />

einer Fülle von Beispielen sowie in der Behandlung spezieller<br />

Problemfälle zum Ausdruck. Als Praxisbeispiele<br />

werden u. a. eine gezielte Führungskräfteentwicklung<br />

sowie ein nachhaltiges Führungskräfte-Coaching<br />

vorgestellt. Ebenfalls auf Interesse dürfte das Praxisbeispiel<br />

zur Vorgesetztenbeurteilung stoßen. Die<br />

geschilderten Problemfälle wie Demotivation eines<br />

Mitarbeiters, Zusammenlegung von Abteilungen sowie<br />

Ineffiziente Besprechungen dürften in vielen Häusern<br />

relevant sein. Daher sind die ausführlich dargestellten<br />

Lösungswege sehr wertvoll für die tägliche Arbeit.<br />

Die umfangreiche Toolbox zur Personalentwicklung<br />

rundet das Fachbuch inhaltlich ab.<br />

Das Fachbuch richtet sich insbesondere an Mitarbeiter<br />

aus dem Bereich Personal sowie an interessierte<br />

Führungskräfte. £<br />

Stefan Renz, Leiter Themenbereich Controlling und<br />

Kredit, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH.<br />

Vorstand<br />

03 Integration der Vertriebswege<br />

Markus Keck /Marco Hahn: Integration der Vertriebswege<br />

– Herausforderung im dynamischen Retail Banking.<br />

Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden,<br />

2006. 288 S., 52,90 €<br />

w Die strategische Positionierung der Vertriebswege ist<br />

eine entscheidende Herausforderung für das deutsche<br />

Retail Banking. Das Buch integriert den Multi-Channel-Vertrieb<br />

konsequent in den Strategieprozess des<br />

Geschäftsfelds und erlaubt dem Leser über diesen<br />

Weg die bewusste und systematische Entscheidung für<br />

ein optimiertes Vertriebskanal-Portfolio. Eine wesentliche<br />

Nebenbedingung ist dabei die umfassende<br />

Berücksichtigung von Dynamik und Komplexität als<br />

herausragende Wettbewerbsaspekte im heutigen Retail<br />

Banking.<br />

Dies sind einige behandelte Punkte aus dem Inhalt:<br />

Wiederentdeckung des Retail Banking in Universalbanken<br />

– Situation und Marktumfeld des heutigen Retail<br />

Banking – Multi-Channel-Vertrieb im Kontext des Bankmarketing<br />

– Komplexitätstheorie als Leitlinie für den<br />

Strategieprozess in Banken - Entwicklung der Vertriebsstrategie<br />

unter dem Leitbild der Komplexitätstheorie<br />

– strategische Positionierung der Vertriebswege auf<br />

Basis der Vertriebsstrategie – übergreifende Aspekte<br />

eines Multi-Channel-Managements sowie eine zusammenfassende<br />

Betrachtung. £

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