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Arbeitsmedizin 5c/1.04 - Doz. Dr. Robert Winker

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Aus gegebenem Anlass hat sich die Prüfungskommission Facharztprüfung eingehend<br />

mit der Gefahr befasst, für Turnusärzte in Facharztausbildung zunehmend<br />

teure „Paukerkurse“ als Prüfungsvorbereitung anzubieten.<br />

Die Prüfungskommission Facharztprüfung hat daher folgende Grundsätze verabschiedet:<br />

1. Die Einführung der Arztprüfung soll nicht dazu führen, einen neuen Wirtschaftszweig<br />

auf Kursebene zu eröffnen. Ziel der Facharztprüfung ist lt. Prüfungsordnung:<br />

„Die Facharztprüfung hat durch geeignete Prüfungsmethode(n) zu ermitteln,<br />

ob der zukünftige Facharzt durch die postpromotionelle Ausbildung die erforderliche<br />

Kompetenz zur Bewältigung der gesetzlich festgelegten Aufgaben im<br />

entsprechenden Sonderfach (Hauptfach und Nebenfächer) gemäß den Bestimmungen<br />

des Ärztegesetzes und der Ärzte-Ausbildungsordnung erworben hat.<br />

Die Prüfungsinhalte sollen geeignet sein, das integrative Wissen des Kandidaten<br />

zu prüfen, das notwendig für die Bewältigung der alltäglichen beruflichen<br />

Erfordernisse ist.“<br />

2. Das Abhalten von „Paukerkursen“ widerspricht auch jener Passage in sämtlichen<br />

fachspezifischen Prüfungsrichtlinien, die unter Pkt. 3 lautet:<br />

„Grundsätzlich sollte das im Laufe der Ausbildung gesammelte Wissen und<br />

die gesammelten Erfahrungen ausreichen, die Facharztprüfung zu bestehen.<br />

Die Facharztprüfung dient nicht der Lehrbuchabfrage, sondern soll vor allem<br />

jene Kompetenzen überprüfen, die den Facharzt befähigen, aufgrund seiner<br />

Ausbildung selbständig und eigenverantwortlich den alltäglichen Anforderungen<br />

gerecht zu werden.“<br />

3. Nicht zu verwechseln sind „Paukerkurse“ mit Informationsveranstaltungen zur<br />

Methodik der Facharztprüfung und mit Tipps zur richtigen Beantwortung der<br />

Prüfungsfragen sowie einer Übersicht über den Prüfungsinhalt.<br />

Deshalb ist grundsätzlich zu unterscheiden, was ein „Paukerkurs“ ist, der von<br />

der Prüfungskommission prinzipiell abgelehnt wird, und was eine Informationsveranstaltung<br />

darstellt, welche aus Sicht der Prüfungskommission förderungswürdig<br />

ist. Diese Unterscheidung orientiert sich im Wesentlichen an den<br />

bisher in der Arztprüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin erprobten Strukturen.<br />

4. Die Prüfungskommission hat in ihrer Sitzung am 10. 09. 2002 beschlossen, der<br />

Österreichischen Ärztekammer zu empfehlen, in jenen Fällen Sanktionen zu<br />

setzen, in denen nachgewiesen wird, dass eine Personalunion zwischen einem<br />

angebotenen Paukerkurs und Ärzten, die in die Facharztprüfung involviert sind,<br />

besteht.

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