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Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

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4. Sprachfördermaßnahmen<br />

eines Kindes noch <strong>im</strong>mer nicht ausreichen, um dem Unterricht problemlos<br />

folgen zu können, kann vom Schulleiter laut Schulordnungsgesetz eine<br />

Verpflichtung zum einjährigen Besuch eines Deutschkurses in einer Vorklasse<br />

ausgesprochen werden (vgl. Ministerium für Bildung, Kultur <strong>und</strong><br />

Wissenschaft des Saarlandes 2004).<br />

Im Saarland gibt es neben der Einschulungsuntersuchung keine weitere<br />

Sprachstandserhebung <strong>und</strong> auch keine landesweit einheitlichen Sprachfördermaßnahmen<br />

zur intensiven <strong>Sprachförderung</strong> <strong>im</strong> Elementarbereich.<br />

Im <strong>Kindergarten</strong>jahr 2006/2007 wurde in der Schuleingangsuntersuchung<br />

bei ca. 8.500 Kindern der Sprachentwicklungsstand beobachtet <strong>und</strong> eingeschätzt.<br />

Für mehrsprachige Kinder <strong>und</strong>/oder Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />

gibt es des Weiteren am Übergang vom <strong>Kindergarten</strong> in die Gr<strong>und</strong>schule<br />

<strong>und</strong> über die gesamte Gr<strong>und</strong>schulzeit hinweg (<strong>im</strong> Alter von fünf bis neun<br />

Jahren) diverse Maßnahmen zur Förderung von Deutsch als Zweitsprache<br />

<strong>und</strong> der Herkunftssprachen (z.B. „SIGNAL“ <strong>und</strong> „Muttersprachiger<br />

Ergänzungsunterricht MEU“). Im Elementarbereich wird für alle Kinder<br />

ferner häufig das Würzburger Trainingsprogramm „Hören, Lauschen,<br />

Lernen“ zur Förderung der phonologischen Bewusstheit eingesetzt.<br />

Angaben über <strong>im</strong> Land zur Verfügung stehende finanzielle Mittel zur<br />

<strong>Sprachförderung</strong> liegen nicht vor.<br />

4.1.13 Sachsen<br />

In Sachsen wird mittels eines standardisierten Sprachscreenings spätestens<br />

bei der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend der Sprachstand bei allen<br />

ca. fünfjährigen Kindern erhoben (siehe Kapitel 3.1.13). Allerdings bleiben<br />

einheitliche Folgemaßnahmen zur <strong>Sprachförderung</strong> aus.<br />

Laut Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales gibt es<br />

demnach keine landesweiten Sprachfördermaßnahmen zur intensiven<br />

<strong>Sprachförderung</strong> <strong>im</strong> Elementarbereich <strong>und</strong> auch keine sonstigen Fördermaßnahmen<br />

für mehrsprachige Kinder <strong>und</strong>/oder Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />

Die bei der Einschulung sprachauffälligen Kinder (<strong>im</strong> Schuljahr<br />

2006/2007 waren dies 22,9%) erhalten je nach Grad der Sprachauffälligkeit<br />

eine Empfehlung für logopädische Maßnahmen (6,1%) <strong>und</strong> fallen<br />

somit in den Zuständigkeitsbereich des Ges<strong>und</strong>heitswesens. 12,9% dieser<br />

Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits in logopädischer Behandlung.<br />

Erste Schritte, <strong>Sprachförderung</strong> in Kindertageseinrichtungen als präventive,<br />

landesweite Bildungsaufgabe wahrzunehmen, sind durch die Einrichtung<br />

einer ministeriellen Arbeitsgruppe „Sprachkreis“ sowie durch das<br />

Modellprojekt „Sprache fördern“ in einigen, ausgewählten Kindertageseinrichtungen<br />

erkennbar. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der<br />

Träger <strong>und</strong> Einrichtungen, den Kindern sprachförderliche Angebote zu<br />

machen. Gr<strong>und</strong>lage für die Gestaltung der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte<br />

ist der Sächsische Bildungsplan. Angaben über <strong>im</strong> Land zur Verfügung<br />

stehende finanzielle Mittel zur <strong>Sprachförderung</strong> liegen nicht vor.<br />

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