Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI
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4. Sprachfördermaßnahmen<br />
eines Kindes noch <strong>im</strong>mer nicht ausreichen, um dem Unterricht problemlos<br />
folgen zu können, kann vom Schulleiter laut Schulordnungsgesetz eine<br />
Verpflichtung zum einjährigen Besuch eines Deutschkurses in einer Vorklasse<br />
ausgesprochen werden (vgl. Ministerium für Bildung, Kultur <strong>und</strong><br />
Wissenschaft des Saarlandes 2004).<br />
Im Saarland gibt es neben der Einschulungsuntersuchung keine weitere<br />
Sprachstandserhebung <strong>und</strong> auch keine landesweit einheitlichen Sprachfördermaßnahmen<br />
zur intensiven <strong>Sprachförderung</strong> <strong>im</strong> Elementarbereich.<br />
Im <strong>Kindergarten</strong>jahr 2006/2007 wurde in der Schuleingangsuntersuchung<br />
bei ca. 8.500 Kindern der Sprachentwicklungsstand beobachtet <strong>und</strong> eingeschätzt.<br />
Für mehrsprachige Kinder <strong>und</strong>/oder Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong><br />
gibt es des Weiteren am Übergang vom <strong>Kindergarten</strong> in die Gr<strong>und</strong>schule<br />
<strong>und</strong> über die gesamte Gr<strong>und</strong>schulzeit hinweg (<strong>im</strong> Alter von fünf bis neun<br />
Jahren) diverse Maßnahmen zur Förderung von Deutsch als Zweitsprache<br />
<strong>und</strong> der Herkunftssprachen (z.B. „SIGNAL“ <strong>und</strong> „Muttersprachiger<br />
Ergänzungsunterricht MEU“). Im Elementarbereich wird für alle Kinder<br />
ferner häufig das Würzburger Trainingsprogramm „Hören, Lauschen,<br />
Lernen“ zur Förderung der phonologischen Bewusstheit eingesetzt.<br />
Angaben über <strong>im</strong> Land zur Verfügung stehende finanzielle Mittel zur<br />
<strong>Sprachförderung</strong> liegen nicht vor.<br />
4.1.13 Sachsen<br />
In Sachsen wird mittels eines standardisierten Sprachscreenings spätestens<br />
bei der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend der Sprachstand bei allen<br />
ca. fünfjährigen Kindern erhoben (siehe Kapitel 3.1.13). Allerdings bleiben<br />
einheitliche Folgemaßnahmen zur <strong>Sprachförderung</strong> aus.<br />
Laut Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales gibt es<br />
demnach keine landesweiten Sprachfördermaßnahmen zur intensiven<br />
<strong>Sprachförderung</strong> <strong>im</strong> Elementarbereich <strong>und</strong> auch keine sonstigen Fördermaßnahmen<br />
für mehrsprachige Kinder <strong>und</strong>/oder Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong>.<br />
Die bei der Einschulung sprachauffälligen Kinder (<strong>im</strong> Schuljahr<br />
2006/2007 waren dies 22,9%) erhalten je nach Grad der Sprachauffälligkeit<br />
eine Empfehlung für logopädische Maßnahmen (6,1%) <strong>und</strong> fallen<br />
somit in den Zuständigkeitsbereich des Ges<strong>und</strong>heitswesens. 12,9% dieser<br />
Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits in logopädischer Behandlung.<br />
Erste Schritte, <strong>Sprachförderung</strong> in Kindertageseinrichtungen als präventive,<br />
landesweite Bildungsaufgabe wahrzunehmen, sind durch die Einrichtung<br />
einer ministeriellen Arbeitsgruppe „Sprachkreis“ sowie durch das<br />
Modellprojekt „Sprache fördern“ in einigen, ausgewählten Kindertageseinrichtungen<br />
erkennbar. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der<br />
Träger <strong>und</strong> Einrichtungen, den Kindern sprachförderliche Angebote zu<br />
machen. Gr<strong>und</strong>lage für die Gestaltung der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte<br />
ist der Sächsische Bildungsplan. Angaben über <strong>im</strong> Land zur Verfügung<br />
stehende finanzielle Mittel zur <strong>Sprachförderung</strong> liegen nicht vor.<br />
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