Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI
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3. Sprachstandserhebung <strong>und</strong> Sprachentwicklungsbegleitung<br />
(für Dreijährige: Phonologisches Arbeitsgedächtnis, Morphologische Regelbildung,<br />
für Vierjährige: Phonologisches Arbeitsgedächtnis, Satzgedächtnis).<br />
Im Rahmen der regulären Schulaufnahmeuntersuchung <strong>im</strong> Jahr vor der<br />
Einschulung wird der Sprachstand der Kinder mit dem S-SENS durch den<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendärztlichen Dienst überprüft. Diesmal ist die Teilnahme<br />
für alle Kinder Pflicht. Somit besteht in Sachsen für alle <strong>Kindergarten</strong>kinder<br />
die gesetzlich verankerte Möglichkeit, zwe<strong>im</strong>al während ihrer <strong>Kindergarten</strong>zeit<br />
an einer Sprachstandsüberprüfung teilzunehmen.<br />
3.1.14 Sachsen-Anhalt<br />
In Sachsen-Anhalt werden keine landesweiten Sprachstandserhebungen<br />
durchgeführt. In der Einschulungsuntersuchung prüft der Arzt des Kinder-<br />
<strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienstes <strong>im</strong> Gespräch mit dem Kind dessen sprachliche<br />
Entwicklung.<br />
Zurzeit wird in Sachsen-Anhalt das Thema Sprachstandserhebung,<br />
Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation von Sprachentwicklungsprozessen <strong>und</strong><br />
<strong>Sprachförderung</strong> vor allem <strong>im</strong> Hinblick auf die Umsetzung des Bildungsprogramms<br />
vielfältig diskutiert. In Sachsen-Anhalt sollen zukünftig nach<br />
dem Gesetzentwurf des Kinderschutzgesetzes <strong>im</strong> Schulgesetz <strong>und</strong> Kinderförderungsgesetz<br />
Regelungen zur verbindlichen <strong>Sprachstandsfeststellung</strong><br />
verankert werden (vgl. Nationaler Integrationsplan, Zwischenbericht der<br />
Länder 2008).<br />
In dem Bildungsprogramm für Kindertagesstätten „Bildung: elementar –<br />
Bildung von Anfang an" spielt auch die Förderung der Sprache eine Rolle.<br />
Im Kapitel „Kommunikation – Sprache(n) <strong>und</strong> Schriftkultur" wird ausdrücklich<br />
darauf eingegangen. Dort wird auch auf die regelmäßige Beobachtung<br />
<strong>und</strong> Dokumentation des kindlichen Sprachverhaltens hingewiesen.<br />
3.1.15 Schleswig-Holstein<br />
Seit 2005 wird in Schleswig-Holstein bei der Schulanmeldung – ein<br />
dreiviertel Jahr vor der Einschulung – auch der Sprachstand der Kinder<br />
beobachtet <strong>und</strong> bewertet. Ergeben sich dabei Hinweise auf Sprachdefizite,<br />
erfolgt eine zweite Untersuchung des kindlichen Sprachverhaltens durch<br />
Sprachheillehrkräfte. Für Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong> oder Deutsch<br />
als Zweitsprache, die bisher keinen <strong>Kindergarten</strong> besuchen, ist die Teilnahme<br />
an der Sprachstandsüberprüfung <strong>im</strong> Rahmen der Schulanmeldung<br />
Pflicht.<br />
Bei Kita-Kindern wird die Sprachstandserhebung mit Einverständnis der<br />
Eltern gleich nach Eintritt der Kinder in den <strong>Kindergarten</strong> durchgeführt,<br />
um Förderbedarf frühzeitig festzustellen <strong>und</strong> Sprachfördermaßnahmen anzubieten.<br />
Zur Erstellung eines individuellen sprachlichen Entwicklungsprofils<br />
empfiehlt das Ministerium für Bildung <strong>und</strong> Frauen die Anwendung<br />
der Beobachtungsverfahren SELDAK <strong>und</strong> SISMIK. Um über die<br />
Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen zu entscheiden, kann bei Kindern,<br />
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