21.02.2013 Aufrufe

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3. Sprachstandserhebung <strong>und</strong> Sprachentwicklungsbegleitung<br />

(für Dreijährige: Phonologisches Arbeitsgedächtnis, Morphologische Regelbildung,<br />

für Vierjährige: Phonologisches Arbeitsgedächtnis, Satzgedächtnis).<br />

Im Rahmen der regulären Schulaufnahmeuntersuchung <strong>im</strong> Jahr vor der<br />

Einschulung wird der Sprachstand der Kinder mit dem S-SENS durch den<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendärztlichen Dienst überprüft. Diesmal ist die Teilnahme<br />

für alle Kinder Pflicht. Somit besteht in Sachsen für alle <strong>Kindergarten</strong>kinder<br />

die gesetzlich verankerte Möglichkeit, zwe<strong>im</strong>al während ihrer <strong>Kindergarten</strong>zeit<br />

an einer Sprachstandsüberprüfung teilzunehmen.<br />

3.1.14 Sachsen-Anhalt<br />

In Sachsen-Anhalt werden keine landesweiten Sprachstandserhebungen<br />

durchgeführt. In der Einschulungsuntersuchung prüft der Arzt des Kinder-<br />

<strong>und</strong> Jugendges<strong>und</strong>heitsdienstes <strong>im</strong> Gespräch mit dem Kind dessen sprachliche<br />

Entwicklung.<br />

Zurzeit wird in Sachsen-Anhalt das Thema Sprachstandserhebung,<br />

Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation von Sprachentwicklungsprozessen <strong>und</strong><br />

<strong>Sprachförderung</strong> vor allem <strong>im</strong> Hinblick auf die Umsetzung des Bildungsprogramms<br />

vielfältig diskutiert. In Sachsen-Anhalt sollen zukünftig nach<br />

dem Gesetzentwurf des Kinderschutzgesetzes <strong>im</strong> Schulgesetz <strong>und</strong> Kinderförderungsgesetz<br />

Regelungen zur verbindlichen <strong>Sprachstandsfeststellung</strong><br />

verankert werden (vgl. Nationaler Integrationsplan, Zwischenbericht der<br />

Länder 2008).<br />

In dem Bildungsprogramm für Kindertagesstätten „Bildung: elementar –<br />

Bildung von Anfang an" spielt auch die Förderung der Sprache eine Rolle.<br />

Im Kapitel „Kommunikation – Sprache(n) <strong>und</strong> Schriftkultur" wird ausdrücklich<br />

darauf eingegangen. Dort wird auch auf die regelmäßige Beobachtung<br />

<strong>und</strong> Dokumentation des kindlichen Sprachverhaltens hingewiesen.<br />

3.1.15 Schleswig-Holstein<br />

Seit 2005 wird in Schleswig-Holstein bei der Schulanmeldung – ein<br />

dreiviertel Jahr vor der Einschulung – auch der Sprachstand der Kinder<br />

beobachtet <strong>und</strong> bewertet. Ergeben sich dabei Hinweise auf Sprachdefizite,<br />

erfolgt eine zweite Untersuchung des kindlichen Sprachverhaltens durch<br />

Sprachheillehrkräfte. Für Kinder mit Migrationshintergr<strong>und</strong> oder Deutsch<br />

als Zweitsprache, die bisher keinen <strong>Kindergarten</strong> besuchen, ist die Teilnahme<br />

an der Sprachstandsüberprüfung <strong>im</strong> Rahmen der Schulanmeldung<br />

Pflicht.<br />

Bei Kita-Kindern wird die Sprachstandserhebung mit Einverständnis der<br />

Eltern gleich nach Eintritt der Kinder in den <strong>Kindergarten</strong> durchgeführt,<br />

um Förderbedarf frühzeitig festzustellen <strong>und</strong> Sprachfördermaßnahmen anzubieten.<br />

Zur Erstellung eines individuellen sprachlichen Entwicklungsprofils<br />

empfiehlt das Ministerium für Bildung <strong>und</strong> Frauen die Anwendung<br />

der Beobachtungsverfahren SELDAK <strong>und</strong> SISMIK. Um über die<br />

Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen zu entscheiden, kann bei Kindern,<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!