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Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

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3. Sprachstandserhebung <strong>und</strong> Sprachentwicklungsbegleitung<br />

Die landesweite Sprachstandserhebung ersetzt nicht die in den Kindertagesstätten<br />

angewandten Verfahren zur Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der sprachlichen Entwicklung. Das Ministerium für Generationen, Familien,<br />

Frauen <strong>und</strong> Integration des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt vor<br />

allem die Anwendung der Beobachtungsverfahren SISMIK <strong>und</strong> SELDAK<br />

in den Kindertageseinrichtungen.<br />

3.1.11 Rheinland-Pfalz<br />

In Rheinland-Pfalz sind alle Kinder, die keinen <strong>Kindergarten</strong> besuchen, verpflichtet,<br />

an einer <strong>Sprachstandsfeststellung</strong> teilzunehmen, um gegebenenfalls<br />

Sprachförderbedarf zu ermitteln. Dies geschieht ein Jahr vor der Einschulung<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Schulanmeldung an einer Gr<strong>und</strong>schule. Seit 2006<br />

wird zu diesem Zweck ein „Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs“<br />

eingesetzt, das <strong>im</strong> Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft,<br />

Jugend <strong>und</strong> Kultur an der Universität Koblenz-Landau speziell für<br />

Kinder ohne <strong>Kindergarten</strong>besuch konzipiert wurde. Mit Hilfe verschiedener<br />

Alltagsgegenstände <strong>und</strong> Spielzeuge soll die Kommunikationsfähigkeit unter<br />

anderem durch Überprüfung des aktiven Wortschatzes, des Sprachverständnisses<br />

<strong>und</strong> der Fähigkeit sprachlicher Imitation erfasst werden. Neben<br />

der Lehrkraft <strong>und</strong> den Eltern der Kinder sollte daran möglichst auch eine<br />

ErzieherIn teilnehmen.<br />

Zeigt sich bei diesen Kindern, dass Sprachförderbedarf besteht, so wird<br />

den Eltern der Besuch eines <strong>Kindergarten</strong>s mit den entsprechenden Angeboten<br />

zur <strong>Sprachförderung</strong> dringend empfohlen. Der <strong>Kindergarten</strong>besuch<br />

ist <strong>im</strong> letzten Kitajahr beitragsfrei (ab 2010 ab dem 2. Lebensjahr).<br />

Zumindest sollten Kinder mit sprachlichem Förderbedarf für zusätzliche<br />

Sprachfördermaßnahmen angemeldet werden (siehe Kapitel 4.1.11). Dazu<br />

können die Eltern gegebenenfalls auch verpflichtet werden.<br />

Kinder, die einen <strong>Kindergarten</strong> besuchen, nehmen schon dort an der<br />

<strong>Sprachförderung</strong> teil, so dass für sie keine gesonderte Feststellung ihres<br />

Sprachstandes vorgesehen ist. Nach dem Kindertagesstättengesetz des<br />

Landes ist gewährleistet, dass in dem letzten <strong>Kindergarten</strong>jahr vor der Einschulung<br />

die Sprachentwicklung der Kinder beobachtet <strong>und</strong> durch gezielte<br />

Bildungsangebote gefördert wird. Die Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation<br />

der Entwicklungs- <strong>und</strong> Bildungsprozesse der Kinder ist gesetzlich festgeschrieben<br />

<strong>und</strong> durch die Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsempfehlungen (BEE)<br />

pädagogisch konzeptionell verankert. Ein eventueller Förderbedarf wird in<br />

den Kindertagesstätten unter anderem mit Hilfe der bereitgestellten<br />

Instrumente zur Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation der Sprachentwicklung<br />

festgestellt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend <strong>und</strong> Kultur<br />

empfiehlt ergänzend zu den Beobachtungsinstrumenten SELDAK <strong>und</strong><br />

SISMIK das Einschätzverfahren der Universität Koblenz-Landau, das <strong>im</strong><br />

Rahmen der Schulanmeldung bei Kindern, die keinen <strong>Kindergarten</strong><br />

besuchen, eingesetzt wird.<br />

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