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Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

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3. Sprachstandserhebung <strong>und</strong> Sprachentwicklungsbegleitung<br />

gefördert werden können. Zur Feststellung des Sprachstandes werden keine<br />

Aussagen getroffen.<br />

Gegenwärtig wird der aktuelle Rahmenplan überarbeitet <strong>und</strong> erweitert,<br />

wobei ein Ziel auch die Entwicklung schulvorbereitender Förderkonzepte<br />

mit dem Schwerpunkt <strong>Sprachförderung</strong> <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener Erhebungsverfahren<br />

ist. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ergebnisse der<br />

Expertenkommission soll die Erprobungsphase zur Einführung des<br />

erweiterten Rahmenplans voraussichtlich zum Schuljahr 2008/2009<br />

beginnen. Im Rahmen des FörMig-Programms (Förderung von Kindern<br />

<strong>und</strong> Jugendlichen mit Migrationshintergr<strong>und</strong>), an dem sich insgesamt zehn<br />

B<strong>und</strong>esländer beteiligen, wird in Mecklenburg-Vorpommern derzeit in einer<br />

Modellgruppe <strong>im</strong> Jahr vor der Einschulung <strong>und</strong> <strong>im</strong> ersten Schuljahr der<br />

Einsatz des Verfahrens HAVAS 5 bei Kindern mit auffälliger Sprachentwicklung<br />

<strong>und</strong> bei Kindern, die nicht Deutsch als Erstsprache sprechen,<br />

erprobt.<br />

Die Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation der Sprachentwicklung in den<br />

Kindertageseinrichtungen bildet <strong>im</strong> Rahmen des Modellprojekts „Sprachliche<br />

Förderung in der Kita“ eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Sprachförderung</strong><br />

(vgl. www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php? projekt=384).<br />

3.1.9 Niedersachsen<br />

Jeweils ca. 15 Monate vor der Einschulung wird in Niedersachsen <strong>im</strong><br />

Rahmen der Schulanmeldung bei allen <strong>im</strong> darauffolgenden Schuljahr schulpflichtigen<br />

Kindern der Sprachstand festgestellt. Die Teilnahme an der<br />

Sprachstandserhebung ist für alle Kinder Pflicht <strong>und</strong> erfolgt verbindlich mit<br />

dem Sprachtest „Fit in Deutsch“ (siehe Anhang D), der <strong>im</strong> Auftrag des<br />

Niedersächsischen Kultusministeriums entwickelt <strong>und</strong> erstmals <strong>im</strong> Schuljahr<br />

2003/2004 flächendeckend eingesetzt wurde.<br />

Die Durchführung der Testung erfolgt in den Kindertagesstätten oder<br />

Gr<strong>und</strong>schulen in Kooperation zwischen Lehrkräften <strong>und</strong> ErzieherInnen. In<br />

Fortbildungsveranstaltungen sind die Fachkräfte vor der Durchführung der<br />

Sprachstandserhebung mit dem Verfahren vertraut gemacht worden.<br />

Im ersten Teil des Verfahrens „Fit in Deutsch“ wird <strong>im</strong> Gespräch mit<br />

den Eltern die bisherige Sprachbiografie des Kindes erfragt. Stellt sich dabei<br />

heraus, dass das Kind kein Deutsch spricht, n<strong>im</strong>mt es ohne weitere Überprüfung<br />

an Sprachfördermaßnahmen (siehe Kapitel 4.1.9) teil. Im zweiten<br />

Teil des Erhebungsverfahrens wird <strong>im</strong> Gespräch mit dem Kind festgestellt,<br />

ob es über einen altersangemessenen Wortschatz verfügt <strong>und</strong> sich flüssig<br />

<strong>und</strong> grammatisch altersangemessen auf Deutsch verständigen kann. Ist dies<br />

der Fall, wird die Überprüfung nicht weiter fortgesetzt. Im letzten Teil<br />

werden der passive Wortschatz des Kindes, sein Aufgabenverständnis <strong>und</strong><br />

seine aktive Sprachstrukturierung überprüft.<br />

Das Verfahren versteht sich als Schwellentest, durch den die Zuweisung<br />

zu einer Fördermaßnahme erfolgen kann. Um festzustellen, in welchen<br />

Bereichen diese Förderung erfolgen muss, bedarf es einer umfangreicheren<br />

<strong>und</strong> differenzierteren Beobachtung der Sprachentwicklung, die sich allerdings<br />

erst zu Beginn der Fördermaßnahme anschließt.<br />

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