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Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten - DJI

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3. Sprachstandserhebung <strong>und</strong> Sprachentwicklungsbegleitung<br />

deckend in Hessen eingesetzt werden 2 .<br />

KISS ist die Erfassung des Sprachstandes bei vierjährigen Kindern mit<br />

einer überarbeiteten <strong>und</strong> wissenschaftlich validierten Form des in den<br />

Jahren zuvor verwendeten Marburger Sprachscreenings (MSS – siehe<br />

Anhang D).<br />

Untersucht werden Kita-Kinder, die zwei Jahre später schulpflichtig<br />

werden. Für die Organisation der Sprachstandserfassung sind die Sprachheilbeauftragten<br />

der Ges<strong>und</strong>heitsämter verantwortlich. Die Teilnahme an<br />

der Untersuchung ist für alle Kinder freiwillig.<br />

Das hessische Sozialministerium hat die Universität Frankfurt beauftragt,<br />

das Testverfahren in den Kindertageseinrichtungen einzuführen <strong>und</strong><br />

wissenschaftlich zu begleiten. Es unterhält ein Studienzentrum, das die Einführung<br />

von KISS steuert sowie die Schulungen <strong>und</strong> Weiterbildung der<br />

Sprachheilbeauftragten <strong>und</strong> Sprachexperten (Logopäden, Sprachheillehrer,<br />

Sprachtherapeuten, Ärzte) betreibt. Diese Sprachexperten sollen mit Hilfe<br />

der Sprachheilbeauftragten bis zum Schuljahr 2010/2011 ErzieherInnen aus<br />

allen Kindertagesstätten schulen <strong>und</strong> zertifizieren, so dass die landesweite<br />

Sprachstandserfassung mit KISS letztlich in allen Kindertagesstätten durchgeführt<br />

werden kann. Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung ergeben<br />

Hinweise auf den individuellen Sprachförderbedarf der Kinder. Entsprechend<br />

dem Ergebnis sollen sie in der Kindertageseinrichtung gefördert<br />

werden (siehe Kapitel 4.1.7).<br />

Im Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsplan von Hessen ist die gezielte<br />

Beobachtung <strong>und</strong> Dokumentation der Bildungs- <strong>und</strong> Entwicklungsprozesse<br />

von Kindern eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die pädagogische Arbeit in<br />

Kindertageseinrichtungen. Die Anwendung best<strong>im</strong>mter Instrumente zur<br />

Sprachentwicklungsbegleitung wird vom hessischen Sozialministerium nicht<br />

vorgeschrieben.<br />

3.1.8 Mecklenburg-Vorpommern<br />

In Mecklenburg-Vorpommern werden zurzeit keine landesweiten Sprachstandserhebungen<br />

durchgeführt.<br />

Seit 2006 ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur für<br />

den Bereich Kindertagesförderung <strong>und</strong> somit für die Entwicklung einer<br />

ganzheitlichen Bildungskonzeption zuständig. Der seit 2004 eingesetzte<br />

„Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen<br />

auf die Schule“ beinhaltet unter anderem den Lernbereich<br />

„Sprechen <strong>und</strong> Sprache“. Es werden Aufgaben <strong>und</strong> Ziele sowie<br />

Empfehlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung vorgestellt, z.B. wie bereits<br />

erworbene sprachliche Fähigkeiten der Kinder weiterentwickelt <strong>und</strong><br />

2 Gemäß einer KMK-Umfrage (2008) gibt es nach Aussage des Hessischen Kultusministeriums derzeit kein einheitliches<br />

Sprachstandsverfahren für die Überprüfung der Sprachentwicklung <strong>im</strong> Rahmen der Einschulungsuntersuchung<br />

(<strong>im</strong> Alter von 5 Jahren). Allerdings ergab eine Befragung des Hessischen Sozialministeriums<br />

durch das <strong>DJI</strong>, dass die Sprachstandmessung „KISS“ für <strong>Kindergarten</strong>kinder derzeit landesweit eingeführt<br />

wird.<br />

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