MS „EURO STORM“ - WMD Brokerchannel

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<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

B E T E I L I G U N G S A N G E B O T


Hinweis:<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bietet sich die Möglichkeit für Anleger, an einer Schiffahrtsgesellschaft teilzuhaben.<br />

Diese typisch unternehmerische Beteiligungsform eröffnet Chancen, jedoch auch Risiken. Der letztendliche Erfolg kann zum<br />

Zeitpunkt der Prospektherausgabe nicht angegeben werden, da verschiedene markttechnische Gegebenheiten den Verlauf<br />

beeinflussen können. Dieses Beteiligungsangebot richtet sich daher nur an solche Anleger, die bei einem unerwartet negativen<br />

Verlauf der Beteiligung auch entsprechende Verluste tragen können.<br />

Inhalt<br />

Leitgedanke<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Übersicht der wesentlichen Chancen und Risiken<br />

Das Fondskonzept<br />

Beschreibung des Schiffes<br />

Marktinformationen<br />

Beschäftigungshintergrund<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Ergebnisvorschau<br />

Erläuterungen zur Ergebnisvorschau<br />

Kapitaleinsatz- und Rückfluss-Planungsrechnung<br />

Überblick über die Partner<br />

Übersicht der wichtigsten Verträge<br />

Rechtliche Verhältnisse<br />

Steuerliche Verhältnisse<br />

Chancen und Risiken<br />

Abwicklungshinweise/Angabenvorbehalt<br />

Glossar<br />

Verträge<br />

Gesellschaftsvertrag nebst Schiedsgerichtsvertrag<br />

Stiller Gesellschaftsvertrag nebst Schiedsgerichtsvertrag<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Anhang<br />

Beitrittserklärung, Handelsregistervollmacht, Briefumschlag<br />

für die Rücksendung der Beitrittserklärung und<br />

Handelsregistervollmacht<br />

5<br />

6<br />

8<br />

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4<br />

Fotomontage des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong>- Modells<br />

Leitgedanke<br />

Seit rund 15 Jahren in Folge wächst der Weltseehandel<br />

und hat mittlerweile ein Volumen von über fünf Milliarden<br />

Tonnen pro Jahr erreicht. Von dieser Entwicklung profitiert<br />

vor allem die Containerschifffahrt, deren Anteil an der<br />

Gesamttonnage kontinuierlich wächst und nach Einschätzung<br />

führender Fachinstitute auch weiterhin stark<br />

zunehmen wird.<br />

Vor dem Hintergrund dieses positiven globalen Trends<br />

unterstützen besondere Faktoren die Chancen des Containerschiffs<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong>. In erster Linie ist es das<br />

Einsatzgebiet mit Schwerpunkt im Ostseeraum. Hier wird<br />

den Staaten des ehemaligen Ostblocks ein langfristig<br />

hohes Wachstum prognostiziert.<br />

Mit steigendem Wohlstand verbessert sich die Infrastruktur<br />

und begünstigt insbesondere die Containerschifffahrt.<br />

Daran hat der Verteiler- oder Feederverkehr einen maßgeblichen<br />

Anteil. Das moderne und preisgünstige Feederschiff<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> bringt außerdem mit seiner<br />

Sonderausstattung spezielle Vorteile mit. So erlaubt die<br />

höchste Eisklasse das ganzjährige Befahren auch der<br />

nördlichen Bereiche der Ostsee.<br />

Die guten Aussichten für Markt und Schiff werden durch<br />

die zweijährige Festcharter plus Optionen eines weltweit<br />

agierenden Charterers untermauert. Das macht den<br />

flexiblen Einsatz des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> auch in anderen<br />

Wachstumsregionen wie Mittelmeer, Südostasien, Fernost<br />

plausibel.<br />

Das Beteiligungskonzept ist konsequent auf die unternehmerischen<br />

Prinzipien Gewinnorientierung und Wettbewerbsvorsprung<br />

ausgerichtet. Dabei würden durch den<br />

geplanten Übergang zur Tonnagebesteuerung Gewinne<br />

weitgehend steuerfrei belassen. Das technisch anspruchsvolle<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong>, das Know-how wichtiger Fondspartner<br />

und wachsende Märkte sind gute Voraussetzungen<br />

für die Zielerreichung.<br />

Diese Kapitalanlage erscheint den Prospektherausgebern<br />

besonders für Interessenten geeignet, die nachhaltig am<br />

Wachstum des weltweiten Seehandels teilnehmen und<br />

Gewinnchancen bei entsprechendem Risikobewusstsein<br />

realisieren wollen. Die Herausgeber empfehlen potenziellen<br />

Anlegern die sorgfältige Prüfung des Angebots zusammen<br />

mit einem Berater ihres Vertrauens.<br />

5


Das Angebot im Überblick<br />

6<br />

Niederlande<br />

Rotterdam<br />

Norwegen<br />

Bergen<br />

Oslo<br />

Dänemark<br />

Deutschland<br />

Trondheim<br />

Göteborg<br />

Gävle<br />

Västeras<br />

Schweden<br />

Polen<br />

Kristinestad<br />

Rauma<br />

Turku<br />

Stockholm<br />

Ventspils<br />

Lettland<br />

Aarhus<br />

Esbjerg<br />

Ahus<br />

Klaipeda<br />

Emden<br />

Kopenhagen<br />

Malmö<br />

Kiel<br />

Bremer- Lübeck Rostock<br />

haven<br />

Hamburg<br />

Bremen<br />

Stettin<br />

Russland<br />

Kaliningrad<br />

Gdynia<br />

Finnland<br />

Estland<br />

Litauen<br />

Kotka<br />

Hamina<br />

Helsinki<br />

St. Petersburg<br />

Tallinn<br />

Riga<br />

Weißrussland<br />

Russland<br />

PLANAUSSCHÜTTUNGEN<br />

8 % p.a. für 2002<br />

steigend auf<br />

20 % p.a. für 2017<br />

(insgesamt 162 %)<br />

FLEXIBLES CONTAINERSCHIFF WACHSTU<strong>MS</strong>STARKE EINSATZGEBIETE ERFOLGREICHES EMISSIONSHAUS HOHE AUSSCHÜTTUNGEN<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

Mit dem <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> bieten wir eine Beteiligung<br />

an der ersten Schiffseinheit einer Serie von drei Container-<br />

Feeder-Schiffen der neuesten Generation an. Die Beteiligung<br />

erfolgt an der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

GmbH & Co. KG, Leer. Gegenstand dieses Unternehmens<br />

ist im wesentlichen der Bau, Betrieb und die Veräußerung<br />

von Seeschiffen, insbesondere des im internationalen<br />

Verkehr einzusetzenden <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong>.<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> wird auf der Werft Peters Schiffbau<br />

AG in Wewelsfleth (Schleswig-Holstein) unter der<br />

Nr. 671 gebaut. Der Bauvertrag datiert vom 27.12.2000.<br />

Das Schiff verfügt über 707 TEU Containerstellplätze,<br />

wovon ca. 400 TEU von jeweils 14 t homogen beladen<br />

werden können. Die Geschwindigkeit beträgt max. 18 kn.<br />

Die Ablieferung des Schiffes ist für Dezember 2001<br />

vorgesehen.<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

Für das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> wurde ein Zeitchartervertrag<br />

mit der TAURUS Shipping & Management Co. Ltd, Hongkong,<br />

über zwei Jahre fix sowie zweimaliger Option für<br />

jeweils ein Jahr geschlossen. Der Charterantritt ist für den<br />

10.01.2002 vorgesehen (mit einer Variabilität von +/- 15<br />

Tagen). Die vereinbarte Charterrate für die Festlaufzeit<br />

beträgt DM 14.000 (rd. EUR 7.150) pro Tag. Folgende<br />

Charterraten werden erzielt bzw. sind kalkuliert:<br />

Beschäftigungs- vertragliche bzw. kalkulierte<br />

Zeitraum Rate pro Tag in EURO<br />

10.01.2002 bis 09.01.2004 7.150 (Festcharterzeitraum)<br />

10.01.2004 bis 09.01.2009 7.400 (zweimalige Option für<br />

jeweils ein Jahr nach Ablauf<br />

der Festcharter)<br />

10.01.2009 bis 31.12.2017 7.650<br />

TAURUS Shipping & Management Co. Ltd. wurde im Jahr<br />

1987 gegründet und ist als Operator/Manager für Containertonnage<br />

und Equipment tätig. Operiert werden<br />

ca.15 Schiffe pro Jahr. Dabei werden vornehmlich die<br />

Bereiche Fernost/Mittelmeer/Ostseeraum bedient.<br />

GESAMTINVESTITION<br />

Eigenkapital<br />

davon<br />

EUR 6.400.000<br />

- einzuwerbendes Kommanditkapital EUR 6.000.000 *<br />

- Gründungskommanditeinlage EUR 100.000<br />

- stille Gesellschaftereinlage EUR 300.000<br />

Fremdkapital (Hypothekendarlehen) EUR 10.700.000<br />

Gesamtinvestition<br />

* zzgl. 5 % Agio<br />

EUR 17.100.000<br />

Der Baupreis des Schiffes in Höhe von DM 29.800.000<br />

(rd. EUR 15.240.000) ist bei Ablieferung in voller Höhe<br />

zu leisten.<br />

Es ist eine Valutierung der Hypothekendarlehen in<br />

folgenden Währungen geplant:<br />

EUR 4.600.000 in DM-Währung<br />

EUR 3.300.000 in Japanischer Yen-Währung<br />

EUR 2.800.000 in Schweizer Franken-Währung<br />

Es besteht die Möglichkeit, alternativ gänzlich in anderen<br />

Währungen zu valutieren; mithin ergeben sich entsprechende<br />

Kursrisiken oder -chancen zum Zeitpunkt des<br />

Währungstausches.<br />

ERGEBNISPROGNOSE<br />

Nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption erzielen die<br />

Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Planungsrechnung<br />

sieht eine Option zum Wechsel zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung (Tonnagebesteuerung) ab dem Jahr<br />

2004 vor. Daraus ergibt sich für den Anleger eine nur<br />

geringe Steuerbelastung in der Betriebsphase.<br />

Für 2002 ist eine Ausschüttung in Höhe von 8 % bezogen<br />

auf das nominelle Kommanditkapital geplant. In den<br />

Folgejahren ist eine schrittweise Steigerung der Ausschüttungen<br />

vorgesehen (insgesamt 162 %).<br />

Es wird von einem Verkauf des Schiffes im Jahr 2017 nach<br />

Ablauf der Betriebsphase ausgegangen; der zugrundegelegte<br />

Veräußerungserlös in den Planungsrechnungen<br />

beträgt 5 %.<br />

EINZAHLUNGSMODALITÄTEN<br />

Die Einzahlungsraten der Einlage sind wie folgt zu leisten<br />

(jeweils in % der nominellen Kommanditeinlage):<br />

sofort nach Beitritt: 20 % zzgl. 5 % Agio<br />

10.12.2001: 40 %<br />

10.05.2002: 30 %<br />

10.03.2003: 10 %<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 25.000<br />

(höhere Einlagen sollen durch 5.000 teilbar sein).<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

Es liegt eine Platzierungsgarantie für das einzuwerbende<br />

Kommanditkapital seitens der Gesellschaft für Handel<br />

und Finanz mbH, Leer, vor.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

Ein unkündbarer Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

in der Investitionsphase wurde mit einem<br />

Rechtsanwalt und Notar geschlossen.<br />

RISIKOHINWEIS<br />

Auf den Seiten 8 f. und 48 ff. sind mögliche Risiken aus<br />

der Beteiligung aufgeführt. Das Beteiligungsangebot<br />

wendet sich vornehmlich an Anleger mit höchster<br />

Steuerprogression, die sich eingehend mit der in diesem<br />

Prospekt dargestellten Konzeption beschäftigt haben.<br />

7


Übersicht der wesentlichen Chancen und Risiken<br />

8<br />

UNTERNEHMENSBETEILIGUNG<br />

Als Kommanditist ist der Anleger mitunternehmerisch und<br />

langfristig am Betriebsergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Ebenso nimmt er an nicht vorhersehbaren<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen<br />

Risiken teil. Andererseits können unerwartete Chancen<br />

die Fondssituation verbessern. Generell eignen sich Gesellschaftsbeteiligungen<br />

nur für Anleger, die im Grenzfall<br />

sogar den Totalverlust ihrer Einlage tragen können.<br />

INVESTITIONS- UND BETRIEBSKOSTEN<br />

Die geplanten Kosten während der Investitions- und<br />

Betriebsphase sind nach Erfahrungswerten vorsichtig<br />

kalkuliert. Abweichungen von den prospektierten Kosten<br />

würden die Fondsergebnisse positiv oder negativ beeinflussen<br />

und können u. a. zu abweichender Tilgungsleistung<br />

oder Ausschüttung führen.<br />

ZINSKONDITIONEN<br />

Nach einer Festschreibungsdauer sind die Zinskonditionen<br />

der bankseitig zugesagten Schifffshypothekendarlehen<br />

neu zu verhandeln. Insofern können sich Zinsanspassungen<br />

ergeben, die den Planwert über- oder unterschreiten<br />

und somit das Fondsergebnis beeinflussen.<br />

FREMDWÄHRUNGEN<br />

Die geplante Fremdfinanzierung in den Währungen DM,<br />

Japanischer Yen und Schweizer Franken schließt Chancen<br />

und Risiken aus Wechselkursgewinnen oder -verlusten ein.<br />

INFLATIONSRATE<br />

Preissteigerungen, die über den unterstellten Werten liegen,<br />

erhöhen die Kosten, reduzieren das Betriebsergebnis<br />

und somit eventuell die prospektierten Tilgungen oder die<br />

Ausschüttungen. Dagegen senken niedrigere als die<br />

geplanten Inflationsraten die Gesamtkosten und verbessern<br />

das Ergebnis.<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

Die Festcharter schottet die ersten beiden Erlösjahre ab.<br />

Der Charterer kann den Vertrag nach seiner Wahl (Option<br />

des Charterers) zweimal für jeweils ein Jahr verlängern.<br />

Falls er nicht optiert, ist der Bereederer für eine nahtlose<br />

und auskömmliche Anschlussbeschäftigung verantwortlich.<br />

Die Bonität des Charterers ist für die Erfüllung des<br />

Chartervertrages entscheidend. Gerät der Charterer in<br />

finanzielle Schieflage, können die vereinbarten Charterraten<br />

nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden, so<br />

dass geplante Ausschüttungen bzw. Tilgungen während<br />

der Laufzeit des Chartervertrages nicht wie vorgesehen<br />

vorgenommen werden können.<br />

CHARTERMARKT<br />

Nach Ablauf der Festcharter orientieren sich die Chartererlöse<br />

an den dann herrschenden Marktgegebenheiten.<br />

Die erzielten Erlöse können über oder unter den Prognosezahlen<br />

liegen und wirken sich positiv oder negativ auf<br />

Betriebsergebnis und Liquidität aus.<br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

Für 2017 ist der Verkaufserlös des Schiffes zu einem sehr<br />

konservativen Wert angesetzt. Letztlich ist der tatsächlich<br />

erreichte Veräußerungserlös abhängig vom Markt und<br />

Erhaltungszustand des Schiffes zum Verkaufszeitpunkt.<br />

LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Zur Absicherung der liquiden Lage während der Fondslaufzeit<br />

ist eine Reserve berücksichtigt. Diese kann während<br />

der Investitions- und Betriebsphase abgebaut oder<br />

zusätzlich dotiert werden. Dies kann die Tilgungen und<br />

Ausschüttungen beeinflussen.<br />

RECHTSKONSTRUKTION<br />

Das rechtliche Konzept basiert auf geltenden Gesetzen,<br />

Rechtsprechung sowie Verwaltungspraxis bei Prospektherausgabe.<br />

Nachträgliche Veränderungen können sich damit<br />

positiv oder negativ auf Fonds und Anleger auswirken.<br />

HAFTUNGSRISIKO<br />

Die Anlegerhaftung ist grundsätzlich auf die Höhe der<br />

nominellen Kapitaleinlage begrenzt und nach Leistung der<br />

Einlage ausgeschlossen. Allerdings können Ausschüttungen<br />

im Falle eines zu diesem Zeitpunkt bestehenden negativen<br />

Kapitalkontos oder Rückzahlungen die Haftung wieder<br />

aufleben lassen.<br />

STEUERKONZEPT<br />

Steuergesetze, veröffentlichte Rechtsprechung, Erlasse,<br />

Behördenpraxis und herrschende Meinung bestimmen das<br />

Konzept. Generell existiert das Problem der Nichtanerkennung<br />

der Konzeption. Eine Betriebsprüfung hat noch<br />

nicht stattgefunden.<br />

TONNAGEBESTEUERUNG<br />

Der Prospekt unterstellt einen Wechsel zur Tonnagesteuer<br />

ab 2004. Damit sichert sich der Fonds eine Niedrigbesteuerung<br />

der Ergebnisse. Ein Wechsel setzt entsprechende<br />

Gesellschafterbeschlüsse unter Einhaltung bestimmter<br />

Termine und Fristen voraus.<br />

BONITÄT DER GESCHÄFTSPARTNER<br />

Die gleichbleibende Bonität der Geschäftspartner kann<br />

nicht garantiert werden. Zahlungsprobleme oder -unfähigkeit<br />

eines oder mehrerer Partner könnten die Planergebnisse<br />

des Fonds erheblich beeinflussen.<br />

RÜCKABWICKLUNG<br />

Außerordentliche Ereignisse gerade in der Anfangsphase<br />

könnten die Geschäftsführung zwingen, den Fonds rückabzuwickeln.<br />

Dabei ist nicht gewährleistet, dass der<br />

Anleger seine Einzahlungen in voller Höhe zurückerhält.<br />

SCHLÜSSELPERSONEN<br />

Für den Fondserfolg ist im wesentlichen die Geschäftsführung<br />

verantwortlich. Das Unternehmensziel mit den<br />

prognostizierten Ergebnissen ist maßgeblich von den<br />

Entscheidungen der handelnden Personen abhängig.<br />

FUNGIBILITÄT<br />

Der Gesellschaftsvertrag ermöglicht dem Anleger die<br />

Übertragung seiner Beteiligung. Allerdings existiert für<br />

solche Anteile keine Börse oder ein geregelter Zweithandmarkt.<br />

Insofern kann nur von eingeschränkt fungiblen<br />

Fondsanteilen gesprochen werden.<br />

9


10<br />

Das Fondskonzept<br />

ANGEBOT<br />

Das Beteiligungsangebot <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> ermöglicht<br />

dem Anleger, in Form der unternehmerischen Beteiligung<br />

am Schifffahrtsmarkt zu partizipieren.<br />

POSITIONIERUNG<br />

Das <strong>MS</strong> “EURO STORM” (707 TEU) bewegt sich in dem<br />

Markt der kleineren Containerschiffe, die als sog. Feederschiffe<br />

Zubringerdienste für Linienreedereien erfüllen.<br />

CHARTER<br />

Die Schifffahrt ist als Teil der Weltwirtschaft erheblich<br />

von deren Entwicklung abhängig. Konjunkturelle, saisonale<br />

oder strukturelle Schwankungen haben unmittelbar Einfluss<br />

auf die Beschäftigung des Schiffes. Die Anfangsbeschäftigung<br />

des Schiffes durch den zweijährigen Chartervertrag<br />

(bis 09.01.2004) sichert für diesen Zeitraum die<br />

Einnahmen, wenngleich das auch wie bei allen Geschäftspartnern<br />

von deren Bonität abhängt. Anschlussbeschäftigungen<br />

sind nach Ablauf der Festcharter rechtzeitig<br />

sicherzustellen. Gelingt dies nicht oder nicht zu geplanten<br />

(Charter-)Raten, sind prognostizierte Ausschüttungen bzw.<br />

geplante Tilgungen nicht oder nur teilweise zu<br />

realisieren.<br />

Grundsätzlich bietet der Seehandel im Feederverkehr<br />

interessante Perspektiven. Studien anerkannter Institute,<br />

so z. B. ISL, Drewry, Ocean Shipping Consultants, gehen<br />

von einer langfristig überproportionalen Wachstumsentwicklung<br />

im Containerverkehr aus.<br />

RENDITEFAKTOREN<br />

Die Konzeption dieses Angebots berücksichtigt die Rückführung<br />

der steuerlichen Anreize, welche in der Vergan-<br />

genheit im Vordergrund standen (sog. Verlustzuweisungen).<br />

Insofern tritt der wirtschaftliche Aspekt hinsichtlich<br />

der Rendite des Investments in den Vordergrund. Auf der<br />

anderen Seite schaffen neue Steuergesetze Entlastungen<br />

der Schifffahrtsgesellschaften. An erster Stelle sei die<br />

Einführung der Tonnagebesteuerung genannt, die eine<br />

weitgehende Steuerbefreiung der in der Betriebsphase des<br />

Fonds erzielten positiven Ergebnisse darstellt.<br />

AUSSCHÜTTUNGEN<br />

Bei prospektgemäßem Verlauf erzielt der Kommanditist<br />

jährliche Ausschüttungen, die in der Regel im Folgejahr<br />

ausgezahlt werden.<br />

Die in der Investitionsphase erzielten Ergebnisse bedürfen<br />

einer eingehenden Beratung. Entscheidend ist jedoch die<br />

Beurteilung der wirtschaftlichen Konzeption unter Abwägung<br />

der dargestellten Chancen und Risiken. Das Angebot<br />

wendet sich vornehmlich an Anleger mit sehr hoher<br />

Steuerprogression, die sich der Risiken der Beteiligung<br />

bewusst sind und diese auch in finanzieller Hinsicht<br />

berücksichtigen und tragen können. Weiterhin ist die<br />

Langfristigkeit des Engagements (Jahre 2001 bis 2017)<br />

zu berücksichtigen.<br />

HINWEIS<br />

Die prognostizierten Ergebnisse sind nicht garantiert, da<br />

viele Faktoren den Ergebnisverlauf beinflussen. Die am<br />

Fonds beteiligten Partner verfügen jedoch über weitreichende<br />

Kenntnisse (die GHF ist bereits über 15 Jahre im<br />

Marktsegment Schifffahrt tätig).<br />

REPORTS<br />

Über den Beteiligungsverlauf informieren Fondsgeschäftsführung<br />

bzw. die GHF-Treuhand GmbH regelmäßig bzw.<br />

sofort (bei außergewöhnlichen Vorkommnissen) durch<br />

Rundschreiben an die Gesellschafter.<br />

11


12<br />

Beschreibung des Schiffes<br />

Bauwerft:<br />

Peters Schiffbau AG, Am Hafen 6, D-25599 Wewelsfleth<br />

Baunummer:<br />

671<br />

Schiffstyp:<br />

Container-Feeder-Schiff mit höchster kommerzieller Eisklasse (E3)<br />

Abmessungen:<br />

Länge über alles: 132,60 m<br />

Länge zwischen den Loten: 123,40 m<br />

Breite auf Spanten: 19,20 m<br />

Seitenhöhe bis Oberdeck: 9,20 m<br />

Tiefgang:<br />

ca. 7,00 m Freibordtiefgang<br />

ca. 6,90 m Konstruktionstiefgang<br />

Geschwindigkeit:<br />

max. 18,0 Knoten<br />

Tragfähigkeit:<br />

ca. 8.081 mt<br />

ca. 6.250 GT / ca. 3.150 NT<br />

Containerkapazität:<br />

707 TEU, davon 188 unter und 519 an Deck<br />

ca. 400 TEU à 14 mt homogene Beladung<br />

Anzahl der Kühlcontaineranschlüsse:<br />

Kühlcont 110 Kühlanschlüsse<br />

Hauptmaschine:<br />

Hersteller: MaK (Maschine: MaK 8 M 43)<br />

max. Leistung: 7.200 kW<br />

Treibstoffverbrauch: ca. 28,6 mt IFO 180cst nach ISO-Bedingungen (Schweröl)<br />

Klassezeichen:<br />

Germanischer Lloyd +100 A5 E3 'CONTAINERSHIP'<br />

''SOLAS II/2 REG 54'' + MC E3 AUT<br />

Besatzungsstärke:<br />

12-14 Mann, abhängig vom Fahrteinsatzgebiet<br />

Registereintragung:<br />

Leer, Ostfriesland - IMO Nr. 9244180<br />

Seitenansicht<br />

Seitenansicht<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> wird gemäß den Anforderungen<br />

der See-Berufsgenossenschaft (SBG) für den Einsatz unter<br />

deutscher Flagge gebaut. Es ist u. a. angedacht, das Schiff<br />

unter der Flagge von Gibraltar im Ostseeraum in Fahrt zu<br />

setzen.<br />

Bei dem Schiff handelt es sich um eine Weiterentwicklung<br />

eines von der Peterswerft bereits erfolgreich in Serie<br />

gebauten Typs. Das geschirrlose <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

zeichnet sich hierbei durch größere Schiffslänge, stärkere<br />

Hauptmaschine, größere Containerkapazität und höchste<br />

kommerzielle Eisklasse aus. Von der Werft und mit Prüfung<br />

durch die Reederei werden vorwiegend Einbauten<br />

deutscher Fabrikate gewählt, die sich im praktischen<br />

Schiffsbetrieb bewährt haben. Bauaufsicht führt die<br />

Reederei zusammen mit der Klassifikationsgesellschaft<br />

Germanischer Lloyd (GL) aus.<br />

Das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> ist ein modernes, für den Einsatz<br />

im Feederdienst geeignetes Schiff, wobei es auch ohne<br />

Einschränkungen im weltweiten Verkehr eingesetzt werden<br />

Querschnitt<br />

Oberdeck<br />

kann. Mit einer Nominalcontainerkapazität von maximal<br />

707 TEU bzw. ca. 400 TEU à 14 mt homogener Beladung<br />

ist das Schiff marktgerecht für diverse weltweite Feederverkehre<br />

ausgelegt worden. Durch die hohe Eisklasse des<br />

Schiffes wird ein vielversprechender Einsatz in der Wachstumsregion<br />

Ostseeraum angestrebt. Die Containerstauung<br />

basiert auf ISO-Norm 40 Fuß Längen mit festen Zellenführungssystemen<br />

in den Räumen, aber mit Fittingen für<br />

2x20 Fuß-Containerstauung. Es können ISO/EURO-Container<br />

bis zu einer Breite von 2,50 m gestaut werden. Das<br />

Schiff verfügt über eine gute und für Feederverkehre ausreichende<br />

Stellplatzkapazität von 110 Kühlcontainern.<br />

Bei der Lukenart des Schiffes entschied man sich für hydraulische<br />

Faltlukendeckel, die auch nur teilweise geöffnet<br />

werden können. Dadurch kann das Feederschiff auch in<br />

Häfen, die nicht über Containerbrücken verfügen bzw.<br />

landseitig Platzprobleme haben, die Luken problemlos öffnen.<br />

Zu erwähnen sind die Laderäume mit Sicherheitseinrichtungen<br />

für den Transport gefährlicher Güter gemäß<br />

IMO. Außerdem befinden sich an Bord Funk- und Navigationseinrichtungen<br />

modernster Bauart, die den Einsatz<br />

ohne Funker ermöglichen.<br />

Die Hauptmaschine ist ein mittelschnelllaufender 4-Takt-<br />

Dieselmotor, Fabrikat MaK Typ: 8M43 mit einer Maximalleistung<br />

von MCR 7.200 kW. Auf 6,90 m Konstruktionstiefgang<br />

wurde eine Geschwindigkeit von 18 Knoten bei<br />

ISO-Konditionen ermittelt. Es kann somit im praktischen<br />

Seebetrieb eine Dienstgeschwindigkeit von mindestens<br />

17,5 Knoten eingehalten werden, eine mehr als ausreichende<br />

Geschwindigkeit für diese Schiffsgröße. Die<br />

Maschinenanlage mit voller Automation für wachfreien<br />

Betrieb, Wellengenerator für die E-Versorgung im Seebetrieb<br />

mit 1.200 kW, 2 Dieselgeneratoren und ein Notdiesel<br />

mit je 350 kVA und die notwendigen Hilfsanlagen für den<br />

Maschinenbetrieb sind passend zur Leistung des Motors<br />

und des Schiffstyps gewählt.<br />

13


14<br />

Marktinformationen<br />

Entwicklung des Weltseehandels<br />

Mill. Tonnen<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

1965 1970 1975 1980 1985 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999<br />

Weltsseehandelsaufkommen in Mill. Tonnen<br />

Quelle: Fearnleys, Review1973 bis 2000, entnommen aus Daten der deutschen Seeschifffahrt, Ausgabe 2001, Hrsg.: Verband Deutscher Reeder, Hamburg<br />

WELTWIRTSCHAFT UND WELTSEEHANDEL<br />

Steigende Industrieproduktion, arbeitsteilige Wirtschaft,<br />

Abbau von Handelshindernissen (Liberalisierung), stärkere<br />

Einbeziehung der Schwellen- und Entwicklungsländer und<br />

generell die Globalisierung der Märkte haben die Weltwirtschaft<br />

in den letzten Jahren permanent wachsen lassen.<br />

Entsprechend verzeichnete der weltweite Güteraustausch<br />

von Fertig- und Halbfertigprodukten nachhaltig einen<br />

deutlichen Aufwärtstrend.<br />

Da der Welthandel wiederum ganz überwiegend – zu<br />

mehr als 90 % – über See abgewickelt wird, nimmt die<br />

internationale Schifffahrt als eminent wichtiger Verkehrsträger<br />

am Aufschwung der Weltkonjunktur teil. Negative<br />

Einflüsse auf den Konjunkturzyklus durch Wirtschafts-<br />

und Währungsprobleme etwa in Fernost, Südostasien oder<br />

Russland konnten zunehmend abgebaut werden. Die weitere<br />

Entwicklung insbesondere der US-Wirtschaft als<br />

globaler Konjunkturmotor oder die Lösung struktureller<br />

Probleme in Japan bleiben abzuwarten.<br />

Die langfristig positive Entwicklung des Weltseeverkehrs<br />

ist statistisch belegt. Beispielsweise durch den Ende 2000<br />

2000<br />

von der UNCTAD (United Nations Conference on Trade and<br />

Development – Handels- und Entwicklungskonferenz der<br />

Vereinten Nationen, Genf) vorgelegten Jahresbericht 2000<br />

über den Seeverkehr („Review of Maritime Transport<br />

2000“). Angabegemäß konnte der Weltseehandel in 1999<br />

zum 14. Mal in Folge ein Wachstum in absoluten Zahlen<br />

verzeichnen und erreichte ein Rekordhoch von 5,23 Mrd.<br />

Tonnen.<br />

Vergleichbare Zahlen liefert die obenstehende Grafik zur<br />

Entwicklung des Weltseehandels. Danach hat der Seehandel<br />

in 2000 um über 4 % gegenüber dem Vorjahr<br />

zugenommen. Der renommierte Verkehrswissenschaftler<br />

Dr. Hans Böhme weist in seiner jüngst veröffentlichten<br />

Studie „Weltseeverkehr: Ein gutes Jahr am Anfang des<br />

Jahrhunderts“, Kiel 2001, darauf hin, dass sich einzelne<br />

regionale Fahrtbereiche durch spezielle Wachstumsimpulse<br />

auszeichneten: „Ein Beispiel dafür war die Ostsee bzw. der<br />

Verkehr im nordeuropäischen Raum, der sich nicht zuletzt<br />

unter dem Einfluß der Erholung in Rußland und Osteuropa<br />

spürbar belebte. Ebenso – jedoch in einem erheblich größeren<br />

Umfang – nahm der intraregionale Verkehr in Ostund<br />

Südostasien wieder zu.“<br />

Für 2001 erwarten Experten ein langsameres Wachstum<br />

der Weltwirtschaft, wobei – vorbehaltlich der Entwicklung<br />

in den U.S.A. – „keine wirkliche Rezession“ gesehen wird;<br />

in 2002 soll wieder „ein neues Anziehen der Konjunktur“<br />

wahrscheinlich sein, jedoch mit unterschiedlicher regionaler<br />

Entwicklung (Studie Dr. Böhme). Nach aktueller Pressemeldung<br />

hat der Internationale Währungsfonds (IWF)<br />

seine Prognose eines 3,2 %igen Wachstums der Weltwirtschaft<br />

auf 2,8 % zurückgenommen.<br />

CONTAINERSCHIFFFAHRT<br />

Am generellen Aufwärtstrend im Weltseeverkehr ist besonders<br />

die Containerschifffahrt beteiligt. Das angesehene<br />

Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL),<br />

Bremen, fasst die Gründe zusammen:<br />

• stärkerer Warenaustausch höherwertiger Güter, u.a.<br />

wegen wachsender Verflechtung der Volkswirtschaften,<br />

• weiter zunehmende Containerisierung (Güter werden<br />

weniger als konventionelles Stückgut befördert, sondern<br />

in genormten Boxen),<br />

• Verlagerung von Produktionsstätten nach Übersee<br />

(damit verbunden „überproportional“ wachsender seewärtiger<br />

Containerverkehr),<br />

• sinkende Transportkosten für Container (dadurch – aber<br />

auch durch schnell wachsende Schiffsgrößen – werden<br />

auch geringwertige Wirtschaftsgüter containerisierbar),<br />

• die meisten südostasiatischen Staaten können ihren<br />

Außenhandel wegen unzureichender landseitiger<br />

Infrastruktur „praktisch nur auf dem Seeweg“ abwickeln,<br />

• unverändert steigende Zulieferungen zu den Großhäfen<br />

durch Feeder(Verteiler-/Zubringer-)schiffe sorgen für<br />

zunehmende Umschlagsvorgänge (Hafenumschlagseffekt)<br />

(zitiert nach HANSA, Mai 2001)<br />

Altersstruktur 600-799 TEU-Containerschiffe<br />

25+ Jahre: 11 %<br />

20-24 Jahre: 10 %<br />

15-19 Jahre: 9 %<br />

10-14 Jahre: 7 %<br />

Quelle: Maersk Broker K/S, Research & Marketing, April 2001<br />

Seit 1999 stieg die jährlich nachgefragte Kapazität an<br />

Containerstellplätzen um 9,9 %. Diesen Bedarf konnte das<br />

wachsende Angebot von 6,4 % p.a. nicht voll ausgleichen.<br />

Die Folge: Die meisten Teilmärkte registrierten erhebliche<br />

Ratensteigerungen seit dem Ratentief im ersten Quartal<br />

1999. Der erwartete starke Zulauf von Großcontainerfrachtern<br />

(4.000 TEU und darüber) und eine langsamere<br />

Gangart der Konjunktur werden jedoch zu einer Angleichung<br />

von Angebot und Nachfrage führen. Dieser Generaltrend<br />

ist jedoch nicht repräsentativ für sämtliche, sich<br />

häufig unterschiedliche entwickelnde Teilmärkte der<br />

Containerfahrt. (Quelle: Mærsk Broker K/S, Research &<br />

Marketing, April 2001 – Mærsk Broker ist ein Unternehmen<br />

der dänischen A.P. Møller-Gruppe, zu der auch die<br />

weltweit führende Containerlinienreederei Mærsk Sealand<br />

gehört)<br />

FEEDER- ODER ZUBRINGERVERKEHR<br />

Ein Großteil der Containerschifffahrt wird von bedeutenden<br />

Linienreedereien – durchweg in mächtigen Allianzen<br />

verbunden – auf internationalen Routen dominiert, beispielsweise<br />

zwischen den führenden Containerterminals<br />

im nordatlantischen und pazifischen Raum. Daneben<br />

spielt verstärkt der Feedercontainerverkehr eine Rolle als<br />

unverzichtbarer regionaler Verteiler und Zulieferer beim<br />

Umschlag in den Terminals (main ports, hubs). Mit der<br />

Expansion bestehender und der Entwicklung neuer<br />

Containerterminals dürfte der Feederverkehr weiter an<br />

Bedeutung gewinnen.<br />

Das ISL hat lt. HANSA 5/2001 den Anteil der Feeder-/<br />

Transshipment-Tonnage am Weltcontainerverkehr analysiert<br />

(beim Transshipment erfolgt ein doppelter Ladungsumschlag:<br />

zwischen Lade- und Zielhafen wird die Ladung<br />

0-4 Jahre: 36 %<br />

5-9 Jahre: 27 %<br />

15


16<br />

ein weiteres Mal zwischen größeren Containerfrachtern<br />

und den kleineren Feedereinheiten umgeschlagen).<br />

Danach steigerte sich der Anteil von<br />

• 11 % (1980) über 19 % (1990) auf ca. 25 % (2000).<br />

Für die Folgejahre wird mit einer Trendfortsetzung<br />

gerechnet:<br />

• 27 % für 2005 und knapp 29 % für 2010.<br />

DIE 600-799 TEU-GRÖSSENKLASSE<br />

Dieses Marktsegment, so der bereits genannte Mærsk<br />

Broker-Marktbericht, umfasst 210 Containerschiffe mit<br />

insgesamt 146.378 Stellplätzen (gemessen in TEU-Standardcontainern).<br />

Für die nächsten drei Jahre wird ein<br />

Zulauf in Höhe von 14,1 % der heutigen Stellplatzkapazität<br />

erwartet. Allerdings sind 21 % der fahrenden<br />

Flotte 20 Jahre und älter, was erhebliche Abwracktätigkeit<br />

und damit tendenzielle Verknappung des Tonnageangebots<br />

nahelegt (siehe Diagramm zur Altersstruktur der 600-799<br />

TEU-Containerschiffe). Zum Vergleich: Die insgesamt recht<br />

junge Containerflotte – weltweit und über alle Größenklassen<br />

gerechnet – hat ein Durchschnittsalter von lediglich<br />

rund 11 Jahren (ISL, Shipping Statistics and Market<br />

Review, Juni 2001).<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

Die Studie von Mærsk Broker geht, wie andere Fachleute<br />

auch, von beträchtlichem Zulauf an neuer Containertonnage<br />

aus, vor allem im Segment der 4.000 TEU-Schiffe<br />

und darüber. Der Zwang zum Kostensenken scheint den<br />

Trend zu größeren Einheiten zu unterstützen. Das dürfte,<br />

so Mærsk Broker, auch mittlere und kleinere TEU-Klassen<br />

beeinflussen: „Eines der Szenarien könnte sein, dass Verkehre,<br />

die gegenwärtig noch 350-500 TEU-Einheiten einsetzen,<br />

künftig verstärkt 600-800 TEU-Schiffe nachfragen.“<br />

DAS 707 TEU-FONDSSCHIFF<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

Zeitcharterraten und Beschäftigung (650-899 TEU-Containerschiffe)<br />

US-$ pro Tag<br />

Die Zeitcharterraten im Marktsegment der 650-899 TEU-<br />

Frachter sind seit dem ersten Quartal 1999 langsam, aber<br />

stetig gestiegen, so Mærsk Broker in seinem Report<br />

“Container Charter Market” vom Juni 2001 (siehe auch die<br />

Grafik mit dem Verlauf der Zeitcharterraten für 650-899<br />

TEU-Schiffe). Danach liegt die durchschnitttliche Tagesrate<br />

für Schiffe dieser Klasse bei momentan ca. 7.000 US-Dollar<br />

(ca. Euro 7.700 bzw. rd. DM 15.000).<br />

Durch höchste kommerzielle Eisklasse (E3) empfiehlt sich<br />

das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> beispielsweise für den Ostseeraum,<br />

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002<br />

Anzahl der Abschlüsse durchschnittliche TC-Rate<br />

Quelle: Maersk Broker K/S, Container Charter Market, Juni 2001<br />

Prognose der TC-Rate TC = Zeitcharter<br />

Anzahl der berichteten Abschlüsse<br />

über Charterverträge<br />

4.<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Niederlande<br />

Rotterdam<br />

Norwegen<br />

Bergen<br />

Dänemark<br />

Quelle: www.welt-atlas.de, Häfen hinzugefügt<br />

Oslo<br />

Deutschland<br />

Trondheim<br />

Göteborg<br />

Schweden<br />

Aarhus<br />

Esbjerg<br />

Ahus<br />

Kopenhagen<br />

Kiel<br />

Malmö<br />

Emden Bremerhaven<br />

Lübeck<br />

Hamburg<br />

Rostock<br />

Bremen<br />

Stettin<br />

wo es ganzjährig auch bei Eisgang eingesetzt werden<br />

kann. Gerade für diese Region wird ein erhebliches<br />

Wachstum prognostiziert, wobei nach der Studie von<br />

Dr. Böhme „der östliche Ostseeraum die größten Langzeitaussichten<br />

birgt“. Gründe sind die zunehmende volkswirtschaftliche<br />

Vernetzung der Ostseeanrainer sowie der<br />

große Nachholbedarf insbesondere der EU-Beitrittskandidaten<br />

Polen und Estland, aber auch der übrigen baltischen<br />

Staaten sowie Russlands und des Hinterlandes.<br />

Der Trend unterstützt auch den Umschlag in Häfen außerhalb<br />

der Ostsee, wie etwa im Nordseehafen Rotterdam<br />

(führend im europäischen Containerumschlag) oder im<br />

Hamburger Hafen, dem wohl wichtigsten Hafen für den<br />

Gävle<br />

Västeras<br />

Gdynia<br />

Russland<br />

Polen<br />

Kristinestad<br />

Rauma<br />

Turku<br />

Stockholm<br />

Ventspils<br />

Klaipeda<br />

Lettland<br />

Kaliningrad<br />

Finnland<br />

Estland<br />

Litauen<br />

Murmansk<br />

Kotka<br />

Hamina<br />

Helsinki<br />

St. Petersburg<br />

Tallinn<br />

Riga<br />

Weißrussland<br />

Russland<br />

Ostseeverkehr. Rund 22 % des Hamburger Containerumschlags<br />

wird aus oder nach dem Ostseeraum umgesetzt,<br />

so die am 10. August 2001 vorgestellte Berichtsdrucksache<br />

des Hamburger Senats zur Ostseepolitik und Ostseekooperation.<br />

Der weltweit (´auf großer Fahrt´) mögliche Einsatz des<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> erlaubt den Verkehr selbstverständlich<br />

auch in anderen internationalen Gewässern – wie etwa im<br />

Mittelmeer oder in asiatischen Wachstumsregionen, für<br />

die der chinesische Charterer TAURUS Shipping & Management<br />

Co. Ltd., Hongkong, spezielle Erfahrung mitbringt.<br />

17


Beschäftigungshintergrund<br />

CHARTERER<br />

Nach Werftablieferung und Infahrtsetzung wird das<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> STORM" eine für diese Schiffsgröße marktübliche<br />

feste Beschäftigung von zwei Jahren antreten. Der<br />

Zeitchartervertrag mit der TAURUS Shipping & Management<br />

Co. Ltd., Hongkong (SAR) Volksrepublik<br />

China, wurde am 22. August<br />

2001 abgeschlossen. Die Charterrate<br />

beträgt brutto DM 14.000 pro Tag, dies<br />

entspricht rd. EUR 7.150. Dem Charterer<br />

TAURUS-Logo<br />

ist vertraglich die Möglichkeit (Option) eingeräumt worden,<br />

das Fondsschiff für zweimal je ein weiteres Jahre zu<br />

einer Bruttocharterrate von DM 14.500 pro Tag (entsprechend<br />

rd. EUR 7.400) zu beschäftigen (charterer´s options).<br />

Geschäftsführer und Alleingesellschafter der TAURUS ist<br />

Herr Chua Tiak Siang. Bis 1996 war er rund sechs Jahre<br />

Geschäftsführer der COSTAR Shipping Pte Ltd., Singapur/<br />

Republik Singapur (Halbinsel Malakka). COSTAR ist ein auf<br />

den Transport von Containern und konventionellem Stückgut<br />

(breakbulk) spezialisierter Liniendienst im chinesischen<br />

Raum. Darüber hinaus repräsentiert COSTAR in Singapur<br />

die COSCO-Gruppe - die chinesische Staatsreederei COSCO<br />

China Ocean Shipping (Group) Company, weltweit eine der<br />

größten Linienreedereien.<br />

Sein langjähriges, profundes Spezial-Know how brachte<br />

Herr Chua in die 1987 gegründete TAURUS ein, deren<br />

Anteile er als geschäftsführender und alleiniger Gesellschafter<br />

hält. Der Charterer führt das operative Geschäft<br />

von seinem Hauptsitz in Hongkong (Südchina) sowie von<br />

den beiden Zweigniederlassungen in den Hafenstädten<br />

Xiamen (nördlich von Hongkong) und Singapur aus.<br />

TAURUS operiert eingecharterte Tonnage in der Containerfahrt.<br />

Fahrtbereiche sind hauptsächlich Südostasien sowie<br />

Fernost. Ebenfalls mit zu disponierenden Schiffen transportiert<br />

der Charterer Massengut und Stückgut im Verkehr<br />

zwischen Südostasien/Fernost in das Mittelmeer, nach<br />

dem europäischen Kontinent, Ostseehäfen und umgekehrt.<br />

In den vergangenen Jahren hat TAURUS eine Flotte von<br />

durchschnittlich 15 Schiffen jährlich betreut.<br />

Darüber hinaus ist TAURUS als Operating Agent (Buchungs-<br />

und Abfertigungsagent) für die Jin Jiang-Gruppe,<br />

Shanghai / VR China, in den Segmenten Container- und<br />

Massengutschifffahrt sowie mit Tweendecks-Tonnage<br />

(Mehrdeckstonnage) aktiv. Seine Interessen im Containergeschäft<br />

unterstreicht Herr Chua als Mitgesellschafter<br />

bei einem Containerdepot in Xiamen.<br />

Im Zuge seiner Expansion hat der Charterer TAURUS jetzt<br />

mit dem <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> STORM" sein erstes Containerschiff mit<br />

höchster Eisklasse für zwei Jahre fest plus Optionen eingechartert.<br />

Geplante Einsatzgebiete sind bevorzugt Ostseebereich,<br />

Kontinentaleuropa und Fernost.<br />

Die Werthaltigkeit des geschlossenen Chartervertrages<br />

hängt von der Bonität und der Vertragserfüllung des<br />

Charterers, der TAURUS Shipping & Management Co. Ltd.,<br />

ab. Sollte sich die wirtschaftliche Situation (vorübergehende<br />

Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz) verschlechtern,<br />

sind die in den Planungsrechnungen ausgewiesenen<br />

Chartererlöse der ersten beiden Geschäftsjahre (Festcharter)<br />

bzw. der beiden Optionsjahre nicht oder nicht in voller<br />

Höhe zu erzielen.<br />

18 19


20<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Investitionsplan TEUR* TEUR* %<br />

1) Herstellungskosten<br />

Baupreis des Schiffes 15.240<br />

Kosten der Bauaufsicht und der Erstausrüstung<br />

2) Anlaufkosten<br />

230 15.470 90,47<br />

Dienstleistungen des Reeders<br />

Notar- und Gerichtsgebühren (Bestellung der Hypotheken, Handelsregistereintragungen,<br />

Notar-/Gerichtskosten usw.) / Kosten für Mittel-<br />

100<br />

verwendungskontrolle / Kosten für Steuer- und Rechtsberatung 75<br />

Kosten für die Zwischenfinanzierung der Eigenkapitalraten<br />

Verwaltungskosten / sonstige Geschäftsbesorgungskosten /<br />

150<br />

Kosten für Projektbetreuung 50<br />

Kosten für Prospekterstellung und Marketing 50<br />

Platzierung und Werbung sowie Kosten der Fondsemission 725<br />

Kosten für Vermittlung von Zwischen- und Endfinanzierung 100<br />

Kosten für Platzierungsgarantie 50<br />

Sonstiges 30 1.330 7,78<br />

3) Liquiditätsreserve 300 1,75<br />

Gesamtinvestition 17.100 100,00<br />

* TEUR=1000 EURO<br />

Finanzierungsplan TEUR TEUR %<br />

1) Eigenkapital<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital 1) 6.000<br />

Einlage Gründungskommanditist Gesellschaft für Handel und Finanz mbH 100<br />

Stille Gesellschaftereinlage der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

2) Fremdkapital<br />

300 6.400 37,43<br />

Schiffshypothekendarlehen III (Valutierung in DM) 4.600<br />

Schiffshypothekendarlehen III (Valutierung in Japanischem Yen) 3.300<br />

Schiffshypothekendarlehen III (Valutierung in Schweizer Franken) 2.800 10.700 62,57<br />

Gesamtfinanzierung 17.100 100,00<br />

1) zzgl. 5 % Agio<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUM INVESTITIONSPLAN/<br />

FINANZIERUNGSPLAN<br />

Der Baupreis des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> beträgt gemäß<br />

Bauvertrag vom 27.12.2000 DM 29.800.000 (umgerechnet<br />

rd. EUR 15.240.000).<br />

Dieser Preis ist in einer Rate bei Ablieferung des Schiffes<br />

im Dezember 2001 fällig.<br />

Die Anlaufkosten von EUR 1.330.000 beziehen sich<br />

auf Kreditkosten, Bearbeitungsgebühren, Fremdkapitalbeschaffungskosten,<br />

die Stellung der Platzierungsgarantie<br />

usw.<br />

In dem Investitionsplan sind alle Anlaufkosten, sofern<br />

umsatzsteuerpflichtig, exkl. Umsatzsteuer angegeben.<br />

Die Liquiditätsreserve ist nach vorliegenden Erfahrungen<br />

ausreichend bemessen.<br />

Zur Zeichnung stehen EUR 6.000.000 des Kommanditkapitals<br />

zur Verfügung. Es wird ein Agio in Höhe von 5 %<br />

erhoben, welches zusätzlich für die Kommanditkapitalbeschaffung<br />

verwandt wird.<br />

Das Erreichen des einzuwerbenden Eigenkapitals ist durch<br />

die vorliegende Platzierungsgarantie abgesichert.<br />

Die stille Beteiligung der G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH in Höhe von EUR 300.000 ist mit 6 % p. a. ab<br />

Ablieferung zu verzinsen.<br />

Für die vorgesehenen drei Hypothekendarlehen besteht<br />

eine entsprechende Zusage einer namhaften deutschen<br />

Bank. Die Valutierung ist wie folgt vorgesehen (unter<br />

Angabe des entsprechenden Euro-Wertes):<br />

• Schiffshypothekendarlehen I: TEUR 4.600<br />

(valutierend in Deutscher Mark)<br />

• Schiffshypothekendarlehen II: TEUR 3.300<br />

(valutierend in Japanischem Yen)<br />

• Schiffshypothekendarlehen III: TEUR 2.800<br />

(valutierend in Schweizer Franken)<br />

Aus heutiger Sicht erscheint eine Währungsaufteilung<br />

sinnvoll. Sollten sich jedoch wesentliche Wechselkursänderungen<br />

ergeben, behält sich die Geschäftsführung<br />

eine Umstrukturierung der Währungsvalutierung vor.<br />

Dies gilt insbesondere für das Schiffshypothekendarlehen I,<br />

welches u. U. in US-$ valutieren kann.<br />

Besichert werden die Darlehen durch Eintragung der<br />

Schiffshypothek an dem Neubau.<br />

Die Zinssätze für die Darlehen wurden wie folgt für<br />

jeweils die gesamte Planungsperiode kalkuliert:<br />

• Schiffshypothekendarlehen I: 6,00 % p. a.<br />

• Schiffshypothekendarlehen II: 2,50 % p. a.<br />

• Schiffshypothekendarlehen III: 5,00 % p. a.<br />

Diese Zinssätze sind nicht vertraglich fixiert.<br />

Die Tilgung des Darlehens kann in halb- oder vierteljährlichen<br />

Raten erfolgen. Sondertilgungen können vereinbart<br />

werden.<br />

21


22<br />

Ergebnisvorschau (in Tausend Euro)<br />

2001<br />

Chartererlöse abzügl. Bereederungsgebühr u. Befrachtungskommission<br />

Schiffsbetriebskosten / Verwaltungskosten<br />

Zinsen für Hypothekendarlehen und Stille Beteiligung<br />

Betriebsergebnis<br />

Tilgung Schiffshypothekendarlehen<br />

Ausschüttungen in TEUR<br />

Ausschüttungen in %<br />

Restliquidität (kumuliert)<br />

Betriebsergebnis<br />

Vorlaufkosten<br />

Abschreibungen<br />

Ergebnis (Tonnagebesteuerung ab dem 01.01.2004)<br />

in TEUR<br />

in %<br />

aufzulösender Unterschiedsbetrag in %<br />

2001<br />

0<br />

35<br />

23<br />

-58<br />

0<br />

0<br />

0<br />

242<br />

2001<br />

-58<br />

1.505<br />

1.264<br />

-2.827<br />

-46,34<br />

2002<br />

2.334<br />

797<br />

514<br />

1.023<br />

357<br />

488<br />

8<br />

420<br />

2002<br />

1.023<br />

115<br />

2.317<br />

-1.409<br />

-23,10<br />

2003<br />

2.394<br />

817<br />

487<br />

1.090<br />

714<br />

488<br />

8<br />

308<br />

2003<br />

1.090<br />

10<br />

1.931<br />

-851<br />

-13,95<br />

2004<br />

2.476<br />

908<br />

454<br />

1.114<br />

714<br />

488<br />

8<br />

220<br />

2004<br />

1.114<br />

0<br />

1.609<br />

9<br />

0,14<br />

2005<br />

2.478<br />

850<br />

421<br />

1.207<br />

713<br />

488<br />

8<br />

226<br />

2005<br />

1.207<br />

0<br />

1.341<br />

9<br />

0,14<br />

2006<br />

2.478<br />

967<br />

388<br />

1.123<br />

713<br />

488<br />

8<br />

148<br />

2006<br />

1.123<br />

0<br />

1.117<br />

9<br />

0,14<br />

2007<br />

2.478<br />

884<br />

355<br />

1.239<br />

713<br />

488<br />

8<br />

186<br />

2007<br />

1.239<br />

0<br />

931<br />

9<br />

0,14<br />

2008<br />

2.478<br />

902<br />

321<br />

1.255<br />

713<br />

610<br />

10<br />

118<br />

2008<br />

1.255<br />

0<br />

846<br />

9<br />

0,14<br />

2009<br />

2.559<br />

995<br />

288<br />

1.276<br />

713<br />

610<br />

10<br />

71<br />

2009<br />

1.276<br />

0<br />

846<br />

9<br />

0,14<br />

2010<br />

2.561<br />

939<br />

255<br />

1.367<br />

713<br />

610<br />

10<br />

115<br />

2010<br />

1.367<br />

0<br />

846<br />

9<br />

0,14<br />

2011<br />

2.561<br />

1.057<br />

222<br />

1.282<br />

713<br />

610<br />

10<br />

74<br />

2011<br />

1.282<br />

0<br />

846<br />

9<br />

0,14<br />

2012<br />

2.561<br />

976<br />

188<br />

1.397<br />

713<br />

610<br />

10<br />

148<br />

2012<br />

1.397<br />

0<br />

846<br />

9<br />

0,14<br />

2013<br />

2.561<br />

996<br />

155<br />

1.410<br />

713<br />

610<br />

10<br />

235<br />

2013<br />

1.410<br />

0<br />

423<br />

9<br />

0,14<br />

2014<br />

2.561<br />

1.091<br />

122<br />

1.348<br />

713<br />

671<br />

11<br />

199<br />

2014<br />

1.348<br />

0<br />

0<br />

9<br />

0,14<br />

2015<br />

2.561<br />

1.036<br />

89<br />

1.436<br />

714<br />

671<br />

11<br />

250<br />

2015<br />

1.436<br />

0<br />

0<br />

9<br />

0,14<br />

2016<br />

2.561<br />

1.157<br />

55<br />

1.349<br />

714<br />

732<br />

12<br />

153<br />

2016<br />

1.349<br />

0<br />

0<br />

9<br />

0,14<br />

2017<br />

2.561<br />

1.079<br />

24<br />

1.458<br />

357<br />

1.220<br />

20<br />

34<br />

2017<br />

1.458<br />

0<br />

0<br />

9<br />

0,14<br />

gesamt<br />

40.163<br />

15.486<br />

4.361<br />

20.316<br />

10.700<br />

9.882<br />

162<br />

gesamt<br />

20.316<br />

1.630<br />

15.163<br />

63,94<br />

23


24<br />

Erläuterungen zur Ergebnisvorschau<br />

Für die Erlöskalkulation wurde angenommen, dass das<br />

Schiff im Dezember 2001 an die Reederei übergeben,<br />

anschließend ausgerüstet wird und seinen Dienst am<br />

10.01.2002 antritt.<br />

Die Bruttocharterrate gemäß Chartervertrag beträgt<br />

DM 14.000 (rd. EUR 7.150) für den Zeitraum der zweijährigen<br />

Festcharter (10.01.2002 bis 09.01.2004). Ab dem<br />

10.01.2004 wurde mit einer Bruttorate von DM 14.500<br />

(rd. EUR 7.400) bis zum 09.01.2009 kalkuliert. Damit sind<br />

bei Ausübung der zweimaligen Option für jeweils ein Jahr<br />

in Höhe von DM 14.500 die Charterraten entsprechend<br />

dem Chartervertrag kalkuliert. Anschließend erfolgt ein<br />

Ansatz der Bruttorate bis zum Ende der Planperiode im<br />

Jahr 2017 in Höhe von DM 15.000 (rd. EUR 7.650).<br />

Der Vertragsreeder erhält für seine Dienstleistungen eine<br />

Gebühr in Höhe von 4 % der eingefahrenen Bruttozeitcharterraten<br />

(siehe auch § 13 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Reederei hat mit einem unabhängigen Ingenieurbüro<br />

einen Vertrag über die technische Überwachung abgeschlossen.<br />

Die Kosten hierfür sind in den Schiffsbetriebskosten<br />

berücksichtigt worden.<br />

Bei den Schiffsbetriebskosten wurde eine Steigerungsrate<br />

von 2,5 % p. a. ab 01.01.2003 kalkuliert. Ab dem<br />

01.01.2004 wurde eine jährliche Steigerungsrate von 2 %<br />

angesetzt. Mit Infahrtsetzung wurde davon ausgegangen,<br />

dass das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> unter ausländischer Flagge<br />

eingesetzt wird. Für die Jahre 2004, 2009 und 2014<br />

wurden jeweils TEUR 75 und für die Jahre 2006, 2011<br />

und 2016 jeweils TEUR 100 Klassekosten (Kosten für die<br />

Schiffsüberholung) kalkuliert.<br />

Die Ergebnisvorschau geht von üblicherweise 360 Einsatztagen<br />

pro Jahr aus und berücksichtigt somit 5 Ausfalltage.<br />

Die Schiffsbetriebskosten sind dagegen für 365 Einsatztage<br />

berechnet. Anhand von Vergleichswerten und aufgrund<br />

geschlossener Verträge bzw. vorliegender Angebote<br />

und nach Maßgabe der kaufmännischen Vorsicht<br />

wurden diese kalkuliert.<br />

Das Schiffshypothekendarlehen wird über einen Zeitraum<br />

von 16 Jahren zurückgeführt. Die jährliche Tilgung beträgt<br />

TEUR rd. 714. Für die Jahre 2002 und 2017 erfolgte ein<br />

zeitanteiliger Ansatz der Tilgung.<br />

Die Schiffshypothekendarlehen wurden mit folgenden<br />

Zinssätzen kalkuliert (in Klammern die jeweils vorgesehene<br />

Währungsvalutierung, die Zinssätze sind p. a. angegeben):<br />

• Hypothekendarlehen I (DM-Währung): 6,00 %<br />

• Hypothekendarlehen II (Japanischer Yen): 2,50 %<br />

• Hypothekendarlehen III (Schweizer Franken): 5,00 %<br />

Die Stille Beteiligung der G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH in Höhe von TEUR 300 wird mit 6 % p. a. verzinst.<br />

Bei den Vorlaufkosten handelt es sich um folgende<br />

Positionen:<br />

• 5 % Agio auf das einzuwerbende<br />

Kommanditkapital: TEUR 300<br />

• Anlaufkosten gemäß Investitionsund<br />

Finanzierungsplan: TEUR 1.330<br />

Diese Kosten verteilen sich gemäß ihrer Entstehung auf<br />

die Jahre 2001 bis 2003.<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

Nach Ablauf der zweijährigen Festcharter können die in<br />

der Betriebsphase tatsächlich erzielten Erlöse niedriger als<br />

die Planwerte ausfallen. Charterraten unterliegen generell<br />

Marktschwankungen, die von Angebot und Nachfrage<br />

nach Schiffstonnage und Schiffstyp abhängig sind. Im<br />

Falle der Zahlungsunfähigkeit des Charteres sind die Erlöse<br />

der ersten beiden Jahre gefährdet.<br />

Im Kostenbereich sind die angesetzten Planwerte ebenfalls<br />

Schwankungen unterworfen. Externe Kostensteigerungen<br />

oberhalb der bereits in der Kalkulation berücksichtigten<br />

Steigerung können das Ergebnis negativ beeinflussen.<br />

Bei den zugrundegelegten Zinssätzen handelt es sich um<br />

zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe marktübliche<br />

Konditionen, die zum Zeitpunkt des endgültigen Finanzierungsabschlusses<br />

höher liegen können.<br />

Die Restliquidität steht der Gesellschaft als Sicherheitsreserve<br />

zur Verfügung.<br />

Die Ergebnisvorschauen gehen von bestimmten angenommenen<br />

Werten aus. Sie stellen in kompakter Form das<br />

Ergebnis der kalkulierten Charterraten, der Betriebs- und<br />

sonstigen Kosten sowie der zugrundegelegten Zinsaufwendungen<br />

bei einem bestimmten Zinssatz dar. Änderun-<br />

gen im Investitions- und Finanzierungsplan verlagern sich<br />

auf die Ergebnisvorschau. Abweichungen nach oben oder<br />

unten, d. h. Verbesserung oder Verschlechterung, sind<br />

möglich, so dass die prognostizierten Ausschüttungen<br />

höher oder geringer ausfallen können.<br />

Die Gesellschaft nimmt die degressive Abschreibung<br />

gemäss § 7 Abs. 2 EStG in Höhe von 16,67 % des jeweiligen<br />

Restbuchwertes bei einer Laufzeit von 12 Jahren in<br />

Anspruch. Ab dem Jahr 2008 erfolgt der Wechsel zur<br />

linearen Abschreibung.<br />

Das Abschreibungsvolumen ergibt sich aus den Herstellungskosten<br />

des Schiffes abzüglich des Schrottwertes in<br />

Höhe von rd. TEUR 306, ermittelt nach der geltenden<br />

steuerlichen Regelung (Verfügung der Oberfinanzdirektion<br />

Hamburg vom 03.12.1990).<br />

Die Ergebnisvorschau zeigt die mögliche Option der Fondsgesellschaft<br />

zur Tonnagesteuer ab 01.01.2004. Die ab dem<br />

Jahr 2004 erzielten positiven Ergebnisse sind im Vergleich<br />

zur herkömmlichen Besteuerung nur noch gering, mithin<br />

tritt nur noch eine geringe Steuerbelastung in der Betriebsphase<br />

ein. Jedoch ist am Ende der Periode der sog.<br />

Unterschiedsbetrag steuerwirksam aufzulösen (s. Kapitaleinsatz-<br />

und Kapitalrückfluss-Planungsrechnung).<br />

25


26<br />

Kapitaleinsatz- und Rückfluss-Planungsrechnung<br />

Möglicher Beteiligungsverlauf bei einem Zeichnungsbetrag von 100.000 Euro zzgl. 5 % Agio<br />

Periode 2001 - 2017<br />

1. Kapitaleinsatz<br />

2. Steuerauswirkungen in Jahren mit negativen Ergebnissen<br />

3. Tatsächlicher Kapitaleinsatz (1 ./. 2)<br />

4. Geplante Ausschüttungen/Restliquidität<br />

5. Anteiliger Veräußerungserlös<br />

6. Kapitalrückfluss vor Steuern (4 + 5)<br />

7. Steuerauswirkungen in Jahren mit positiven Ergebnissen<br />

8. Kapitalrückfluss nach Steuern (6 ./. 7)<br />

9. Tatsächlicher Kapitaleinsatz (3.)<br />

10. Vermögenszuwachs nach Steuern (8 ./. 9)<br />

Folgende Annahmen liegen der Berechnung nach<br />

herkömmlicher Besteuerung sowie nach der Tonnagebesteuerung<br />

zugrunde:<br />

Das zu versteuernde Einkommen beträgt EUR 200.000 vor<br />

Beteiligung bei Zugrundelegung der Splitting-Tabelle mit<br />

Kirchensteuer (8 % / keine Kappung) unter Berücksichtigung<br />

des seit dem 01.01.1995 wieder eingeführten und<br />

derzeit unbefristeten Solidaritätszuschlages, der mit 5,5 %<br />

angesetzt wurde. Es wurde gemäß dem Steuerentlastungsgesetz<br />

1999/2000/2002 ein Einkommensteuerhöchstsatz<br />

von 48,5 % für die Jahre 2001 und 2002, von 47 % für<br />

die Jahre 2003 und 2004 sowie gemäß dem Steuersenkungsgesetz<br />

2000 ein Einkommensteuerhöchstsatz von<br />

42 Prozent für das Jahr 2005 zugrundegelegt. Abweichungen<br />

der persönlichen Daten von der zugrundegelegten<br />

Einkommenssituation führen zu entsprechend abweichenden<br />

Ergebnissen in der Kapitalrückflussrechnung. Die<br />

geplanten Ausschüttungen, die Rückflüsse, der Liquiditätsüberschuss<br />

sowie die anteiligen Verkaufserlöse basieren<br />

auf den Vorschauen auf den Seiten 22 ff. des Prospektes.<br />

Werte in Euro<br />

(angenommener Verkaufserlös 5 %)<br />

105.000<br />

43.981<br />

61.019<br />

162.557<br />

7.574<br />

170.131<br />

30.419<br />

139.712<br />

61.019<br />

78.693<br />

GEPLANTE AUSSCHÜTTUNGEN/RESTLIQUIDITÄT<br />

Die ausgewiesenen Ausschüttungen/Restliquidität (s. Zeile<br />

4. der Kapitaleinsatz- und Kapitalrückfluß-Planungsrechnung)<br />

ergeben sich aus der Gesamtsumme der vorgesehenen<br />

Ausschüttungen in Höhe von TEUR 9.882 sowie der<br />

am Ende der Planungsperiode vorgesehenen Restliquidität<br />

in Höhe von TEUR 34 im Verhältnis zum Kommanditkapital<br />

in Höhe von TEUR 6.100 (bezogen auf TEUR 100 Beteiligung).<br />

ANTEILIGER VERKAUFSERLÖS<br />

Zugrundegelegt wurden 5 % des Grundpreises des Schiffes<br />

(TEUR 15.240) abzgl. der Stillen Beteiligung in Höhe von<br />

TEUR 300. Hierbei handelt es sich um angenommene<br />

Nettoerlöse.<br />

Der anteilige Veräußerungserlös ergibt sich aus dem Verhältnis<br />

des Veräußerungserlöses zum Kommanditkapital<br />

in Höhe von TEUR 6.100.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Fondsgesellschaft<br />

zum 01.01.2004 zur Tonnagesteuer wechselt. Auf Basis<br />

einer Nettoraumzahl (NRZ) von 3.150 erfolgt die Pauschalierung.<br />

Auf den Zeitpunkt des Übergangs zur Tonnagesteuer<br />

wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn unter Berücksichtigung<br />

des Teilwertes ermittelt. Der Teilwert stellt<br />

einen Zeitwert dar. Bei der vorgenommenen Berechnung<br />

wurde eine Schätzung des Teilwertes vorgenommen. Der<br />

fiktive Veräußerungsgewinn unterliegt im Zeitpunkt des<br />

Schiffsverkaufs der vollen Besteuerung. Eine Vergünstigung<br />

nach § 16 EStG in Verbindung mit § 34 EStG entfällt.<br />

Rendite vor Steuern*: 5,7 %<br />

Rendite nach Steuern*: 11,3 %<br />

* gemäß Renditecheckberechnung des BMF<br />

Die Rendite ist entsprechend dem Anwendungsschreiben<br />

zu § 2b EStG des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />

vom 05. Juli 2000 nach der Methode des internen<br />

Zinsfußes errechnet worden. Diese Renditeberechnung<br />

„entspricht“, so das BMF-Schreiben, „der für die Ermittlung<br />

des Effektivzinses nach der Preisangabeverordnung anzuwendenden<br />

Methode.“ Dabei ist die Summe sämtlicher mit<br />

dem internen Zinsfuß abgezinsten Einzahlungen eines<br />

angenommenen Anlegers betragsidentisch der Summe<br />

seiner sämtlichen abgezinsten Auszahlungen, und zwar<br />

bei Beginn des Betrachtungszeitraums. Die Berechnungsformel<br />

sowie weitere Berechnungsbedingungen finden<br />

sich ebenfalls im BMF-Schreiben.<br />

27


28<br />

Überblick über die Partner<br />

Beteiligungsgesellschaft/<br />

Prospektherausgeber<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

Blinke 6<br />

26789 Leer<br />

Gründungsjahr: 1994<br />

Handelsregister: Amtsgericht Leer,<br />

HRA 4435, eingetragen am 28.06.2001<br />

Gründungs- und einzuwerbendes<br />

Kommanditkapital: EUR 6.100.000<br />

Komplementär:<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH,<br />

Angaben s. u.<br />

Kommanditist:<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH,<br />

Angaben s. u.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft/Geschäftsführung/Bereederung<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH,<br />

Hauptsitz:<br />

Blinke 6<br />

26789 Leer<br />

Operatives Geschäft:<br />

Ost-West-Str. 70<br />

20457 Hamburg<br />

Gründungsjahr: 2001<br />

Handelsregister:<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 79076, eingetragen<br />

am 28.02.2001<br />

Sitzverlegung nach Leer beantragt am<br />

19.06.2001 (zum Zeitpunkt der<br />

Prospektherausgabe beim Amtsgericht<br />

Leer geführt unter Aktenzeichen NZS 1AR<br />

130/01)<br />

Stammkapital: EUR 200.000<br />

Gesellschafter: Petro Lloyd Reederei<br />

GmbH, Bremen, (50 %), Gesellschaft für<br />

Handel und Finanz mbH, Leer, (25 %)<br />

und Ingolf Martens, Hamburg, (25 %)<br />

Geschäftsführer: Ingolf Martens,<br />

Hamburg<br />

von der GHF platzierte Schiffsfonds (seit 1985)<br />

Marktsegment Anzahl Gesamtinvestitionsvolumen in TDM<br />

Chemikalien-/Öltankschiffe 16 950.758<br />

Vollcontainerschiffe 34 1.487.162<br />

sonstige Spezialschiffe 12 168.813<br />

Gesamt 62 2.606.733<br />

Stand: 01.08.2001<br />

Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

Blinke 6<br />

26789 Leer<br />

Gründungsjahr: 1985<br />

Handelsregister: Amtsgericht Leer,<br />

HRB 952, eingetragen am 22.01.1986<br />

Stammkapital: DM 3.000.000 (voll<br />

eingezahlt)<br />

Geschäftsführer: Lübbe Stecker, Leer<br />

Prospektherausgeber/Vertriebsunternehmen/Gründungskommanditist/<br />

Platzierungsgarant/Konzeptionär<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH,<br />

s. vorstehende Angaben<br />

Geschäftsbesorger/Treuhandkommanditist<br />

GHF-Treuhand GmbH<br />

Blinke 6<br />

26789 Leer<br />

Gründungsjahr: 1994<br />

Handelsregister: Amtsgericht Leer,<br />

HRB 1510, eingetragen am 06.09.1994<br />

Stammkapital: DM 100.000<br />

Geschäftsführer: Peter Winkelmann<br />

und Stephan Kastorf, Leer<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Unabhängiger Rechtsanwalt und Notar<br />

Bauwerft<br />

Peters Schiffbau AG<br />

25599 Wewelsfleth<br />

Handelsregister: Amtsgericht Itzehoe,<br />

HRB 2022<br />

Vorstand: Manfred Kleinke<br />

(Vorsitzender), Peter Oster<br />

Charterer <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

TAURUS Shipping & Management Co. Ltd.,<br />

Fu Fai Commercial Centre, Room 1702,<br />

27 Hillier Street, Hongkong,<br />

Zweigniederlassungen: Xiamen, China,<br />

und Singapur<br />

Gründungsjahr: 1987<br />

Kapitalausstattung: HKD 100.000<br />

Geschäftsführer und alleiniger<br />

Gesellschafter: Herr Chua Tiak Siang<br />

Übersicht über die Fondskonstruktion und deren wesentliche Beteiligte<br />

Bauwerft<br />

Peters Schiffbau AG, Wewelsfleth<br />

Unabhängiger Fachgutachter<br />

Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg, Hamburg,<br />

Büro für Schiffbaufragen<br />

(vormals Dipl.-Ing. W. Brockmann)<br />

Charterer<br />

TAURUS Shipping & Management Co. Ltd.,<br />

Hongkong<br />

Versicherungsunternehmen<br />

Versicherung in der Bauphase durch die Werft,<br />

danach durch namhaften Versicherer<br />

Anleger<br />

Kommanditbeteiligung indirekt<br />

über Treuhänder oder direkt<br />

Geschäftsbesorger<br />

GHF-Treuhand GmbH<br />

Fondsgesellschaft<br />

Reederei<br />

<strong>MS</strong> “EURO STORM”<br />

GmbH & Co. KG<br />

Treuhänder<br />

GHF-Treuhand GmbH<br />

Komplementär/Geschäftsführung/<br />

Bereederung<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

Stiller Gesellschafter<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

Konzeptionär/Gründungskommanditist<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH (GHF)<br />

Öffentliche Platzierung<br />

Anlageberater und -vermittler, Banken<br />

Platzierungsgarant<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

erfahrener Rechtsanwalt überwacht prospektgemäßen<br />

Einsatz des Platzierungskapitals<br />

Bank (Fremdfinanzierung)<br />

namhafte deutsche Bank<br />

29


30<br />

REEDEREI (BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT)<br />

Die Gesellschaft hat am 07.12.1994 begonnen und wurde<br />

am 06.03.1995 mit der Firma Erste Schiffahrtsgesellschaft<br />

M/V Treuhand GmbH Unternehmensberatung & Co. KG<br />

unter HRA 1088 in das Handelsregister beim Amtsgericht<br />

Rostock eingetragen. Am 20.12.2000 erfolgte die Umfirmierung<br />

in Erste Schiffahrtsgesellschaft 2. M/V Treuhand<br />

GmbH Unternehmensberatung & Co. KG. Am 14.02.2001<br />

firmierte das Unternehmen in Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

GmbH & Co. KG um, und der Gesellschaftsvertrag wurde<br />

in weiteren wesentlichen Punkten neu gefasst. Seit dem<br />

gehören insbesondere Bau, Betrieb und Veräußerung des<br />

Containerschiffes <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> zum Gesellschaftszweck<br />

der Reederei. Am 28.06.2001 ist die Gesellschaft<br />

mit Sitzverlegung unter HRA 4435 beim Amtsgericht Leer<br />

eingetragen worden.<br />

PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN<br />

(KOMPLEMENTÄRIN)<br />

Komplementärin und Geschäftsführerin der Reederei ist<br />

die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH (im folgenden<br />

auch kurz: G.H.S.) mit Hauptsitz in Leer. Das operative<br />

Geschäft wird von Hamburg aus geführt. Die G.H.S. ist<br />

ebenfalls für die Bauaufsicht und die Bereederung (technische<br />

und kaufmännische Verwaltung des Schiffsbetriebs)<br />

verantwortlich. Für das Haftungsrisiko, die Geschäftsführung<br />

sowie zum Ausgleich erhöhter Belastungen erhält<br />

sie die u. a. im Gesellschaftsvertrag geregelte laufende<br />

bzw. einmalige Vergütung.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weder mit<br />

einer Kommanditeinlage an der Reederei beteiligt, noch<br />

nimmt sie am Vermögen der KG teil. Als stille Gesellschafterin<br />

ist die G.H.S. mit einer verzinslichen, spätestens am<br />

31.12.2001 fälligen Einlage von EUR 300.000 an der<br />

Reederei beteiligt.<br />

Die G.H.S. wurde am 09.02.2001<br />

in Hamburg gegründet (Gesellschaftsvertrag<br />

vom selben<br />

Datum). Am<br />

28.02.2001 erfolgte<br />

die Ersteintragung<br />

unter HRB 79076 im Handelsregister beim Amtsgericht<br />

Hamburg. Unternehmenszweck sind die Bereederung von<br />

Schiffen sowie damit verbundene Handelsgeschäfte und<br />

Beratungsleistungen. Die Verlegung des Hauptsitzes der<br />

Gesellschaft nach Leer wurde am 19.06.2001 beim dorti-<br />

gen Amtsgericht beantragt. Das operative Geschäft wird<br />

unverändert von der Niederlassung in Hamburg<br />

ausgeführt.<br />

Das Stammkapital der G.H.S. beträgt EUR 200.000. Gesellschafter<br />

der G.H.S. sind die Petro Lloyd Reederei GmbH,<br />

Bremen, mit einem Anteil von 50 % sowie die Gesellschaft<br />

für Handel und Finanz mbH, Leer, mit einem Anteil von<br />

25 %. Weitere 25 % werden von dem Alleingeschäftsführer<br />

Herrn Ingolf Martens, Hamburg, gehalten, der seit 24<br />

Jahren in der internationalen Handelsschifffahrt aktiv ist.<br />

Herr Martens arbeitete für die Traditionsreederei HAPAG-<br />

LLOYD AG, Hamburg. 1992 machte er sich selbständig und<br />

gründete die auf Schiffsmaklerei in der Containerschifffahrt<br />

und damit verbundene Aktivitäten spezialisierte<br />

MAGELLAN Chartering Services GmbH, deren Alleingeschäftsführer<br />

und -gesellschafter er ist. Zur Unternehmensgruppe<br />

MAGELLAN gehören außerdem die Magellan<br />

Maritime GmbH, Magellan Agency Services GmbH, Magellan<br />

Container Services GmbH sowie die Magellan Travel<br />

Services GmbH, sämtlich Hamburg.<br />

Durch langjährige Tätigkeit besonders in der Container-,<br />

Massengut- und Mehrzweckfahrt verfügt die Gruppe über<br />

enge Kontakte zu international führenden Charterern (u.a.<br />

zur weltweit größten Containerlinienreederei) ebenso wie<br />

zu hoch qualifizierten mittelständischen Schiffbauunternehmen<br />

in Deutschland. MAGELLAN ist am Sitz in Hamburg<br />

wie in den Niederlassungen/Vertretungen in Chicago/U.S.A.<br />

und Hongkong/VR China nicht nur in weltweiter<br />

Bereederung und Maklerei tätig, sondern berät auch<br />

Reeder und Investoren. Für diverse deutsche und ausländische<br />

Reedereien wird derzeit eine Flotte von insgesamt<br />

rund 50 Schiffen mittlerer und kleinerer Container- und<br />

Mehrzwecktonnage betreut.<br />

Darüber hinaus ist die Gruppe für Dritte in weiteren<br />

Schifffahrts- oder schifffahrtsnahen Bereichen tätig, z. B.<br />

Marktrecherchen, Projektstudien, Bauaufsicht und Touristik.<br />

Geschäftsfelder wie etwa Containerhandel und -leasing<br />

deckt die Unternehmensgruppe ebenfalls ab. Durch<br />

Mitgliedschaft in mehreren Fachverbänden kann MAGEL-<br />

LAN – und somit mittelbar die Fondskomplementärin<br />

G.H.S. – auf ein internationales Netzwerk zurückgreifen.<br />

Neben dem Fondsschiff <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> wird die G.H.S.<br />

auch die beiden in 2002 abzuliefernden Schwesterschiffe<br />

bereedern. Gleichwohl sieht das Unternehmen seine Aktivitäten<br />

nicht nur in der Containerfahrt, sondern auch in<br />

anderen Sektoren der Frachtschifffahrt, beispielsweise mit<br />

hoch technisierten Spezialschiffen mit gesicherter<br />

Anfangsbeschäftigung.<br />

VERTRIEBSUNTERNEHMEN/KONZEPTIONÄR<br />

Die Gesellschaft für Handel und Finanz mbH (GHF) in Leer<br />

wurde am 12.12.1985 gegründet. Das Stammkapital beträgt<br />

DM 3.000.000 (voll eingezahlt). Geschäftsführer und<br />

alleiniger Gesellschafter ist der Bankkaufmann Lübbe<br />

Stecker. Er ist bereits langjährig im Bereich öffentlich<br />

platzierter Kapitalanlagen tätig und verfügt über umfangreiche<br />

Erfahrungen. Die GHF übernimmt die Konzeption,<br />

die Gestaltung des Prospektes und führt den Kapitalvertrieb<br />

durch. Die GHF hat seit 1985 insgesamt 62 Schiffsfonds<br />

konzipiert und dabei ein Investitionsvolumen von rd.<br />

2,6 Mrd. DM initiiert (Stand per 01.08.2001). Dabei wurden<br />

unterschiedlichste Schiffstypen wie Chemikalien-/Öltanker,<br />

Schwergutschiffe und diverse Vollcontainerschiffe verschiedener<br />

Größe als Beteiligungsangebote offeriert und<br />

erfolgreich platziert. Die GHF ist außerdem in den Marktsegmenten<br />

Windenergie und Spezialimmobilien als Fondsinitiator<br />

tätig. Zusammen mit dem Marktsegment Schiffe<br />

beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen per<br />

01.08.2001 auf rd. 3,7 Mrd. DM.<br />

GESCHÄFTSBESORGER<br />

Die GHF-Treuhand GmbH, Leer, übernimmt als Geschäftsbesorgerin<br />

die Betreuung der Gesellschafter (s. Geschäftsbesorgungsvertrag).<br />

Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

wird der Gesellschafter regelmäßig über die<br />

Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft informiert.<br />

Die GHF-Treuhand GmbH ist eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Leer unter der Nr. HRB 1510.<br />

Das Stammkapital in Höhe von DM 100.000 ist voll eingezahlt<br />

und wird von der Gesellschaft für Handel und<br />

Finanz mbH gehalten.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLEUR<br />

Die Reederei hat einen unkündbaren Vertrag mit einem<br />

Rechtsanwalt über die Mittelverwendungskontrolle<br />

geschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt<br />

über mehrjährige Erfahrungen als Treuhänder. Die Einzahlungsraten<br />

werden auf ein speziell zu diesem Zweck<br />

eingerichtetes Treuhandkonto eingezahlt. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

ist nur gemäß dem Vertrag über<br />

die Mittelverwendungskontrolle zu Verfügungen über<br />

dieses Konto berechtigt.<br />

PLATZIERUNGSGARANT<br />

Die Gesellschaft für Handel und Finanz mbH, Leer, hat<br />

eine Garantie für die Vollplatzierung des einzuwerbenden<br />

Kapitals gegeben. Sollte das erforderliche, einzuwerbende<br />

Kommanditkapital wider Erwarten nicht zum vorgesehenen<br />

Zeitpunkt (bis zum 31.12.2001) voll platziert sein, so<br />

wird die Garantin die Fondsgesellschaft unbedingt und<br />

unwiderruflich gemäß Platzierungsgarantie so stellen, als<br />

wenn das erforderliche Kommanditkapital in vollem Umfange<br />

erbracht wäre. Die Erfüllung dieser vertraglichen<br />

Verpflichtung ist auf Anforderung der Reederei unverzüglich<br />

von der Garantin zu erbringen.<br />

WERFT<br />

Die 1871 gegründete Peterswerft<br />

in Wewelsfleth, Schleswig-Holstein,<br />

hat sich in ihrer langen<br />

Schiffbautradition einen guten<br />

Namen im Neubau sowie bei<br />

Umbauten und Reparaturen gemacht. In 2000 ist die<br />

früher überwiegend als Familienunternehmen geführte<br />

Werft nach schwerer Strukturkrise neu organisiert und<br />

mit geänderten Eigentumsverhältnissen in eine Aktiengesellschaft<br />

umgewandelt worden. Die Werft beschäftigt<br />

etwa 100 Mitarbeiter, 24 davon im Angestelltenverhältnis,<br />

und außerdem sechs Auszubildende, durchschnittlich<br />

40 Zeitarbeiter sowie bis zu 140 Werkvertragsarbeiter.<br />

Seit Bestehen hat die heute als Peters Schiffbau AG<br />

firmierende Werft für in- und ausländische Auftraggeber<br />

weit über 650 Einheiten abgeliefert, u.a. Fischereifahrzeuge,<br />

rhein- und seegängige Küstenmotorschiffe, Bagger,<br />

Bohrinselversorger, Schlepper, Trockenfrachter, Passagierschiffe,<br />

Containerfrachter. Bereits 1969 lieferte die Peterswerft<br />

ihr erstes reines Vollcontainerschiff ab. Für gravierende<br />

technische Neuerungen im Schiffbau sorgte die<br />

Werft beispielsweise mit dem vielfach angewendeten<br />

Prinzip der schwingungselastischen Deckshauslagerung,<br />

das zusammen mit einem Geschäftspartner entwickelt<br />

worden war.<br />

Zum Neubauprogramm zählen derzeit Containerschiffe,<br />

Fähren, schnelle Schiffe, Massengutfrachter (bulker),<br />

Mehrzweckschiffe (multipurpose carrier), Versorgungsfahrzeuge<br />

für den offshore-Sektor und Passagierschiffe<br />

mit einer Tragfähigkeit von bis zu 12.000 Tonnen (dwt,<br />

deadweight tons). Außerdem ist das Unternehmen im<br />

Spezialbereich der Megayachten tätig. Die Werft an der<br />

31


32<br />

Stör/Niederelbe verfügt über einen Helgen (Bauplatz) für<br />

Schiffe bis zu 135 Meter, zwei moderne Trockendocks mit<br />

Abmessungen von 135 mal 25 und 110 mal 25 Meter, drei<br />

weitere Reparaturplätze (Slipanlagen) und Fertigungshallen<br />

für die Vormontage von Schiffssektionen. Fünf<br />

Schiffsliegeplätze sowie eigene Werkstätten (u.a. Tischlerei)<br />

vervollständigen das Leistungsangebot.<br />

Bekannt ist die mittelständische Werft für ausgezeichnete<br />

Schiffskonstruktion und Handwerk auf hohem Qualitätsniveau<br />

ebenso wie für ihre Termintreue. Das hat wesentlich<br />

die Entscheidung beeinflusst, gegen ausländische<br />

Konkurrenz der Peters Schiffbau AG den Auftrag zum<br />

Schiffsbau zu erteilen. Beim Fondsschiff (Neubau mit der<br />

Werftnummer NB 671) handelt es sich um den ersten von<br />

drei Neubauaufträgen über typengleiche, hochtechnisierte<br />

Containerschiffe mit höchster kommerzieller Eisklasse (E3)<br />

und Platz für jeweils rund 700 TEU Standardcontainer.<br />

Zum gegenwärtigen Auftragsbestand der Werft gehört<br />

außer den insgesamt drei Aufträgen für die baugleichen<br />

707 TEU-Containerschiffe der Sektionsbau für vier Neubauten<br />

eines anderen mittelständischen Schiffbauunternehmens.<br />

Außerdem liegen diverse Reparaturaufträge vor.<br />

Darüber hinaus befasst sich die Werft mit der Projektierung<br />

verschiedener Vorhaben, an denen auch ausländische<br />

Besteller bereits ihr großes Interesse signalisiert haben.<br />

Ihren Umsatz schätzt die Werft für 2001 auf ca. 60 Mio.<br />

DM und für 2002 auf ca. 80 Mio. DM.<br />

CHARTERER<br />

Siehe Ausführungen auf Seite 18 f.<br />

BEFRACHTUNGSUNTERNEHMEN<br />

Nach Ablauf der Charter wird die MAGELLAN Chartering<br />

Services GmbH mit der weiteren Befrachtung des <strong>MS</strong><br />

<strong>„EURO</strong> STORM” beauftragt. Dieses Maklerunternehmen als<br />

eines der führenden Schifffahrtsunternehmen im Bereich<br />

Befrachtung ist seit Gründung auf das Gebiet der<br />

Container-/Mehrzweckschiffe spezialisiert. Durch eigene<br />

Büros, auch in den Vereinigten Staaten von Amerika<br />

(Chicago) und in Hongkong, ist ein Informationsfluss der<br />

globalen Märkte gesichert, und neueste Trends können<br />

umgesetzt werden. Derzeit werden über 14 von der GHF-<br />

Gruppe initiierte Containerschiffe betreut.<br />

Außerdem vermarktet MAGELLAN neue Schiffstypen/designs<br />

in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen<br />

Neubauwerften. Ferner erstellt MAGELLAN für<br />

Banken, Emissionshäuser, Versicherungen etc. Marktanalysen<br />

und publiziert regelmäßig Abschlussberichte und<br />

Tendenzen im Rahmen der Containerbefrachtung.<br />

Schiffsan- und -verkäufe sowie Neubaukontrahierungen<br />

fallen ebenfalls in das Tätigkeitsfeld der MAGELLAN<br />

Chartering Services GmbH. Geschäftsführer dieses<br />

Unternehmens ist Herr Ingolf Martens, Hamburg.<br />

Verflechtungen der beteiligten Partner in wirtschaftlicher<br />

und/oder personeller Hinsicht bestehen außer<br />

den in diesem Prospekt genannten nicht.<br />

33


34<br />

Übersicht der wichtigsten Verträge<br />

Vertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Vertrag über die Errichtung<br />

einer stillen Geselllschaft<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Bauvertrag<br />

Chartervertrag<br />

Platzierungsgarantie<br />

diverse<br />

Dienstleistungsverträge<br />

Vertragsgegenstand<br />

Regelungen über den Beitritt und die Haftung von<br />

Anlegern/Festlegung der Geschäftsführung/Vergütungsregelungen/Funktion<br />

des Beirates/Gesellschafterversammlungen<br />

/Gesellschafterbeschlüsse/Rechte der Anleger/<br />

Ergebnisverteilung/Kündigungsmodalitäten/Dauer der<br />

Fondsgesellschaft/Abwicklung der Auflösung.<br />

Regelungen über die Höhe der stillen Beteiligung, deren<br />

Verzinsung und Rückführung sowie Stimmrecht<br />

Interessenvertretung und insbesondere Stimmrechtswahrnehmung<br />

für den Anleger auf der Gesellschafterversammlung.<br />

Anleger kann Rechte selbst oder durch<br />

Dritte ausüben.<br />

Treuhänderische und uneigennützige Verwaltung der<br />

Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft.<br />

Treuhänderin beteiligt sich am Fonds im eigenen Namen,<br />

aber im Auftrag und für Rechnung des Anlegers.<br />

Wirtschaftlich ist der Anleger Kommanditist.<br />

Führung eines speziellen Treuhandkontos (Anderkonto),<br />

auf das die Anleger ihre Einlagen zusammen mit dem<br />

Agio einzahlen. Kontoverfügungen nur nach Maßgabe<br />

des Mittelverwendungskontrollvertrages (Freigabebedingungen).<br />

Neubau eines Containerschiffes mit Einrichtungen für<br />

den Gefahrguttransport nach SOLAS II-2/ REG. 54<br />

Im Chartervertrag werden die Einzelheiten über die<br />

Beschäftigung des Schiffes festgelegt (u. a. Laufzeit,<br />

Charterraten, Rechte und Pflichten des Charteres bzw. der<br />

Reederei).<br />

Sofortige Sicherstellung der rechtzeitigen Vollplatzierung<br />

des laut Gesellschaftsvertrag einzuwerbenden<br />

Kommanditkapitals.<br />

Beauftragung der Geschäftsführung und Bereederung,<br />

der Durchführung von Beratungstätigkeiten und sonstigen<br />

Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem<br />

Fonds stehen.<br />

Vertragspartner<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

und Gesellschaft für Handel und Finanz<br />

mbH<br />

Reederei <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co.<br />

KG, Leer, als Beteiligungsgesellschaft und<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

GHF-Treuhand GmbH, Leer,<br />

(Geschäftsbesorgerin) und Anleger<br />

GHF-Treuhand GmbH, Leer,<br />

(Treuhandkommanditistin/Treuhänderin/<br />

Treunehmerin) und Anleger (Treugeber).<br />

ReedereI <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co.<br />

KG, Leer, als Beteiligungsgesellschaft und<br />

Rechtsanwalt/Notar als<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Reederei <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co.<br />

KG, Leer, als Beteiligungsgesellschaft und<br />

Peters Schiffbau AG, Wewelsfleth<br />

Reederei <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co.<br />

KG, Leer, als Beteiligungsgesellschaft und<br />

TAURUS Shipping & Management Co.<br />

Ltd., Hongkong<br />

Reederei <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co.<br />

KG, Leer, als Beteiligungsgesellschaft und<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH,<br />

Leer, als Platzierungsgarantin.<br />

Reederei <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co.<br />

KG, Leer, als Beteiligungsgesellschaft und<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

bzw. Steuerberatungsunternehmen<br />

Vertragsdatum, ggf. Vertragslaufzeit<br />

20. August 2001<br />

20. August 2001<br />

20. August 2001<br />

Vertragsdauer entspricht generell der<br />

Beteiligungsdauer. Kündigung gemäß<br />

Gesellschaftsvertragsregelung.<br />

20. August 2001<br />

Vertrag beginnt mit wirksamem Fondsbeitritt<br />

des Anlegers. Anleger kann<br />

jederzeit kündigen, Treuhänderin –<br />

außer aus wichtigem Grund – nur mit<br />

6-Monatsfrist schriftlich zum<br />

Geschäftsjahresende.<br />

20. August 2001<br />

Laufzeit endet, sobald die Mittel vertragsgemäß<br />

ausgekehrt sind und das<br />

Anderkonto auf Null gestellt ist.<br />

Bauvertrag Nr. 671 vom<br />

27. Dezember 2000<br />

22. August 2001<br />

20. August 2001<br />

Die Laufzeit endet mit Vollplatzierung<br />

des Kommanditkapitals.<br />

20. August 2001<br />

Leistungen/Vergütungen sowie Rechte/Pflichten<br />

Vergütung für die persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

EUR 12.000 p. a. sowie 4 % der eingefahrenen Bruttofrachten<br />

sowie einmalige Vergütung in Höhe von EUR 100.000.<br />

Informationspflicht der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

Vergütung für GHF-Treuhand GmbH als Treuhänder und<br />

Geschäftsbesorger in Höhe von 0,5 % des Kommanditkapitals.<br />

Die stille Beteiligung wird mit Eingang bei der KG, jedoch nicht<br />

vor Ablieferung des Schiffes mit 6 % p. a. verzinst. Die stille Gesellschafterin<br />

ist am Verlust der KG bzw. am Gewinn aus der Auflösung<br />

stiller Reserven nicht beteiligt. Verpfändung und Sicherungsübertragung<br />

sind nur mit Zustimmung der KG zulässig.<br />

Weisungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen<br />

Anlegerrechte durch die Geschäftsbesorgerin<br />

mit kaufmännischer Sorgfalt. Pflicht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlung<br />

und zur laufenden Berichterstattung<br />

gegenüber dem Anleger. Halbjährlich fällige Vergütung der<br />

Geschäftsbesorgerin im Gesellschaftsvertrag festgelegt.<br />

Treuhänderische, weisungsabhängige Wahrnehmung der<br />

Anlegerrechte und -pflichten aus Gesellschaftsvertrag, der<br />

Grundlage des Treuhandvertrags ist. Treuhänderin meldet<br />

Anlegerbeteiligung als Kommanditbeteiligung im eigenen<br />

Namen beim Handelregister an. Vergütung siehe<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 15.000 zzgl. MwSt, fällig mit jeweils EUR 5.000 am<br />

10.11.2001, 10.12.2001 sowie 10.05.2002<br />

Eigentumsübergang bei vollständiger Zahlung des Baupreises.<br />

Durchführung der Bauaufsicht durch den Auftraggeber bzw.<br />

dessen Bevollmächtigte.<br />

Versicherung des Schiffes während der Bauphase durch die Werft.<br />

Verlängerungsklausel für die Ablieferung bei höherer Gewalt.<br />

Festcharter für zwei Jahre (Beginn zwischen 25.12.2001 und<br />

25.01.2002 möglich)<br />

Zweimalige Option für jeweils ein Jahr seitens des Charterers<br />

Bei Minderplatzierung wird die Platzierungsgarantin oder ein von<br />

ihr benannter Dritter dafür sorgen, dass der Fonds unbedingt und<br />

unwiderruflich so gestellt ist, als ob das Kommanditkapital in<br />

voller Höhe erbracht ist. Die pauschale Vergütung beträgt EUR<br />

50.000. Vergütungsanspruch entsteht mit Vollplatzierung des<br />

Eigenkapitals.<br />

Geschäftsführung und Bereederung des Schiffes, Erstellung des<br />

Steuergutachtens usw.<br />

Vertragshöhe/Zahlungstermine<br />

Nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgt die<br />

Ergebnisverteilung nach Bedienung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin und der stillen<br />

Gesellschafterin gemäß Gesellschafterbeschluss<br />

(entsprechend der nominellen Kapitaleinlage des<br />

Kommanditisten).<br />

Die stille Gesellschaftereinlage ist spätestens am<br />

31.12.2001 in voller Höhe (EUR 300.000) fällig.<br />

Nominaleinlage des Anlegers.<br />

Zeichnungsbetrag des Anlegers. Einzahlung<br />

der Einlage fristgerecht und vollständig auf<br />

Rechtsanwaltanderkonto.<br />

Höhe entspricht dem Platzierungskapital der<br />

Fondsgesellschaft. Einzahlungen (Einlage zzgl.<br />

Agio) seitens der Anleger erfolgen entsprechend<br />

der Beitrittserklärung.<br />

Baupreis DM 29.800.000 (umsatzsteuerfreier<br />

Festpreis), zahlbar zu 100 % bei Ablieferung des<br />

Schiffes im IV. Quartal 2001.<br />

Charterrate für den Zeitraum 10.01.2002 bis<br />

09.01.2004 DM 14.000 (brutto); zweimalige<br />

Optionsmöglichkeit für jeweils ein Jahr bei einer<br />

Charterrate in Höhe von DM 14.500 pro Tag.<br />

Höhe des einzuwerbenden Kommanditkapitals.<br />

Sofortige Erfüllung der garantierten<br />

Vertragspflicht bei Anforderung des Fonds.<br />

Vergütungen erfolgen gemäß den im Investitionsplan<br />

genannten Beträgen zu vertraglich<br />

fixierten Terminen.<br />

Haftung/Gewährleistung/Beendigung des Vertrages<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Reeders anzuwenden. Sie haftet nach<br />

den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Die<br />

Dauer der Gesellschaft ist unbefristet. Die Kündigungsfrist<br />

des Kommanditisten beträgt sechs Monate zum Ende des<br />

Kalenderjahres, erstmals möglich zum 31.12.2015. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist im Falle der Auflösung<br />

der Gesellschaft Liquidatorin; der Liquidationserlös wird<br />

gemäß Reihenfolge des Gesellschaftsvertrages verteilt.<br />

Die stille Gesellschafterin ist am Verlust der KG nicht beteiligt.<br />

Bis zur Liquidation der Gesellschaft ist die stille Beteiligung<br />

unkündbar, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund<br />

vor. Es besteht ein Rückzahlungsanspruch in Höhe der<br />

geleisteten Einlage und evtl. auf nicht ausbezahlte Zinsen.<br />

Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und<br />

maximal in Höhe der Nominaleinlage des Anlegers.<br />

Treuhänderin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.<br />

Vertragsende außer bei ordentlicher Kündigung u.a. bei<br />

Eröffnung des gerichtlichen Konkurs- oder Vergleichsverfahrens<br />

über das Vermögen der Treuhänderin, bei Pfändung<br />

der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung, bei Ausscheiden<br />

der Treuhänderin aus dem Fonds, bei Auflösung der<br />

Treuhänderin.<br />

Vertrag endet mit Abschluss des Investitionsphase, ohne<br />

dass es einer Kündigung bedarf.<br />

Sechsmonatige Gewährleistung gemäß Geschäftsbedingungen<br />

der Werft nach Abnahme des Schiffes.<br />

Haftung der Werft bei vorsätzlicher oder grob<br />

fahrlässiger Verursachung eines Schadens.<br />

Beendigung mit Ablauf der vereinbarten Festcharter bzw.<br />

nach Ablauf der Optionsperioden. Ausschlussklausel für<br />

bestimmte Risikoländer.<br />

Garantierte und unverzügliche Restplatzierung<br />

des eventuell ausstehenden Emissionskapitals.<br />

Haftung auf grobes Verschulden beschränkt.<br />

35


36<br />

Rechtliche Verhältnisse<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG DER REEDEREI<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GMBH & CO. KG<br />

RECHTSFORM DER<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Der Anleger beteiligt sich im Rahmen eines geschlossenen<br />

Fonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft als<br />

Kommanditist direkt oder über die Treuhandkommanditistin<br />

indirekt an der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

GmbH & Co. KG, Leer. Die Gesellschaft ist am 14.02.2001<br />

in Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG umbenannt<br />

und am 28.06.2001 unter der Nummer HRA 4435<br />

in das Handelsregister beim Amtsgericht Leer eingetragen<br />

worden.<br />

GESELLSCHAFTSZWECK<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Bau oder Erwerb,<br />

der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere<br />

des Containerschiffs <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong>. Das<br />

Schiff wird auf der Werft Peters Schiffbau AG, Wewelsfleth<br />

(Schleswig-Holstein), gebaut. Außerdem können Geschäfte<br />

aller Art getätigt werden, die geeignet sind den Unternehmenszweck<br />

zu fördern. Darüber hinaus kann die Gesellschaft<br />

Unternehmensbeteiligungen eingehen, Vermögensverwaltung<br />

betreiben und in- und ausländische Filialen<br />

gründen.<br />

GESELLSCHAFTER<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

ist die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH, Leer. Sie<br />

leistet keine Einlage und ist nicht am Gesellschaftsvermögen<br />

beteiligt. Ihre jährliche Vergütung beträgt für das<br />

unbeschränkte Haftungsrisiko EUR 12.000 und für die<br />

Geschäftsführung 4 % aller eingefahrenen Bruttofrachten<br />

bei Zeitchartern. In anderen Fällen, z.B. Reisecharter,<br />

beläuft sich die Geschäftsführungsvergütung auf 4,5 %<br />

der Bruttocharter.<br />

Darüber hinaus erhält die Komplementärin eine einmalige<br />

Vergütung von EUR 100.000 zum Ausgleich erhöhter<br />

Belastungen. Verwaltungskosten und Aufwand aus Einsatz<br />

und Betrieb des Schiffes sind von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen.<br />

Gründungskommanditistin mit einer Einlage von EUR<br />

100.000 ist die Gesellschaft für Handel und Finanz mbH,<br />

Leer. Sie kann auch mit einer geringeren Einlage beteiligt<br />

sein, falls das bei den Anlegern zu platzierende Kapital<br />

erzielt ist.<br />

BETEILIGUNGSMÖGLICHKEIT<br />

Die Gesellschaft kann so viele Anleger aufnehmen, bis das<br />

notwendige Kommanditkapital von EUR 6.100.000 erreicht<br />

ist. Der Anleger beteiligt sich mit einer Mindesteinlage von<br />

EUR 25.000. Höhere Einlagen sollen durch 5.000 teilbar<br />

sein. Auf den Zeichnungsbetrag des Anlegers wird ein Agio<br />

(Aufgeld) von 5 % erhoben. Die Fälligkeit von Einlage und<br />

Agio regelt die persönlich haftende Gesellschafterin und<br />

ist in der dem Prospekt lose beigefügten Beitrittserklärung<br />

(Zeichnungsschein) festgehalten.<br />

Einlage und Agio sind auf ein Rechtsanwalts-Anderkonto<br />

(Mittelverwendungskontrolle) einzuzahlen. Der Fonds kann<br />

bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen von 1 % pro Monat<br />

berechnen. Bei Verletzung seiner Zahlungsverpflichtung<br />

scheidet der Anleger aus der Gesellschaft aus.<br />

Der Anleger wird zunächst als atypisch stiller Gesellschafter<br />

in das Unternehmen aufgenommen. Wirksam wird sein<br />

Beitritt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung und<br />

Annahme durch die Komplementärin oder deren Bevollmächtigte.<br />

Sobald der Anleger als Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen ist, endet seine atypisch stille<br />

Beteiligung.<br />

TREUHÄNDERISCHE BETEILIGUNG<br />

Der Anleger kann vor Handelsregistereintragung seine<br />

Beteiligung treuhänderisch auf die GHF-Treuhand GmbH,<br />

Leer, (Treuhänderin) übertragen. Bei dieser indirekten<br />

Beteiligungsform wird statt des Anlegers (Treugebers) die<br />

Treuhänderin / Treuhandkommanditistin (Treunehmerin)<br />

in das Handelsregister eingetragen bzw. ihre Kommanditeinlage<br />

um die Anlegerbeteiligung erhöht.<br />

Für den Treugeber gelten die gesellschaftsvertraglichen<br />

Rechte und Pflichten entsprechend (der Gesellschaftsvertrag<br />

ist Grundlage des Treuhandvertrages). Jederzeit<br />

kann der Anleger auch nach außen hin die Stellung eines<br />

(Direkt-)Kommanditisten einnehmen.<br />

ANLEGERHAFTUNG<br />

Der Anleger haftet den Gläubigern der Gesellschaft nur<br />

bis zur Höhe seiner Einlage. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht. Sobald die Einlage geleistet ist, erlischt die<br />

Haftung. Sie lebt wieder auf bei Rückzahlung der Einlage.<br />

Entsprechendes gilt bei Ausschüttungen (Entnahmen),<br />

wenn die geleistete Einlage durch Verlust gemindert ist.<br />

Nach Handelsrecht haftet ein Kommanditist zwischen<br />

Beitritt und Handelsregistereintrag grundsätzlich persönlich<br />

in unbeschränkter Höhe für Fondsverbindlichkeiten.<br />

Um dies zu verhindern, sieht die gewählte Rechtskonstruktion<br />

zunächst die übergangsweise Anlegerstellung<br />

als atypisch stiller Gesellschafter vor, bis der Anleger als<br />

Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist.<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Zur Geschäftsführung (und Vertretung) der Fondsgesellschaft<br />

ist nur die Komplementärin befugt. Sie unterliegt<br />

nicht dem Wettbewerbsverbot nach § 112 HGB. Die<br />

Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders<br />

zu führen. Die Komplementärin hat Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. Beiratsanweisungen zu beachten.<br />

Ansonsten ist sie in der Geschäftsführung frei. Soweit<br />

Geschäfte oder Handlungen über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb des Fonds hinausgehen, muss sie die<br />

(vorherige) Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. vertretungsweise des Beirats einholen.<br />

Das gilt besonders (teilweise mit Ausnahme der Investitionsphase)<br />

bei Grundstücks- oder grundstücksgleichen<br />

Geschäften, Geschäften mit einem Obligo von über<br />

EUR 150.000, Bürgschaften, Wechselverbindlichkeiten,<br />

Kreditaufnahmen und Sicherheiten von je mehr als<br />

EUR 50.000, Darlehnsgewährung, Beteiligungserwerb/<br />

-verkauf, Errichtung/Aufgabe von Zweigniederlassungen<br />

und Pensionszusagen.<br />

Über außergewöhnliche Ereignisse hat die Komplementärin<br />

sämtliche Gesellschafter sofort zu unterrichten.<br />

Außerdem ist sie zweimal jährlich zur Vorlage eines<br />

Kurzberichts an die Geschäftsbesorgerin oder die Gesellschafter<br />

verpflichtet.<br />

BEIRAT<br />

Der Beirat soll mehrheitlich die Anlegerinteressen vertreten<br />

und die Geschäftsführung beraten und überwachen.<br />

Er setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Zwei<br />

Beiratsmitglieder wählt die Gesellschafterversammlung<br />

aus dem Gesellschafterkreis. Die Komplementärin kann<br />

eine dritte Person ernennen. Die Amtszeit beträgt zwei<br />

Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.<br />

Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Seine Vergütung<br />

wird von der Gesellschafterversammlung festgesetzt.<br />

Die Haftung der Beiräte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

begrenzt. Beschlüsse werden mit Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen gefasst. Die Komplementärin ist<br />

dem Beirat auskunftspflichtig und hat ihn über alle wichtigen<br />

Geschäftsvorfälle zu informieren.<br />

GESCHÄFTSBESORGERIN<br />

Um die Geschäftsführung zu entlasten und insbesondere<br />

die Mitgesellschafter regelmäßig zu informieren, hat die<br />

Komplementärin die GHF-Treuhand GmbH, Leer, mit der<br />

Geschäftsbesorgung beauftragt. Die jährliche Vergütung<br />

der GHF-Treuhand GmbH als Geschäftsbesorgerin und<br />

Treuhandkommanditistin beträgt insgesamt 0,5 % des<br />

nominellen Kommanditkapitals zuzüglich Mehrwertsteuer.<br />

Neben diesem Informationsweg hat der Anleger – abgesehen<br />

vom gesetzlichen Kontrollrecht – jederzeitiges Einsichtsrecht<br />

in sämtliche Geschäftsunterlagen des Fonds.<br />

Sein Recht kann er auch von einem Mitgesellschafter, der<br />

nicht mit dem Fonds konkurriert und wegen seines Berufs<br />

der Verschwiegenheit unterliegt, wahrnehmen lassen.<br />

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />

UND -BESCHLÜSSE<br />

Jährlich findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb von neun Monaten nach Geschäftsjahresende<br />

statt. Die Komplementärin bzw. Geschäftsbesorgerin<br />

berufen unter Bekanntgabe der Tagesordnung die Versammlung<br />

ein. Zwischen Versanddatum der Einladung und<br />

Versammlungsdatum müssen – beide Tage eingerechnet –<br />

drei Wochen liegen. Die Geschäftsführung hat über das<br />

vergangene und laufende Geschäftsjahr sowie über das<br />

Budget für das laufende und folgende Geschäftsjahr zu<br />

berichten.<br />

Die Komplementärin beruft außerordentliche Versammlungen<br />

ein, falls es im dringenden Gesellschafterinteresse<br />

liegt oder von Gesellschaftern mit zusammen mindestens<br />

20 Prozent Kommanditkapital gefordert wird.<br />

Auf der Gesellschafterversammlung kann der Anleger<br />

seine Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte<br />

selbst wahrnehmen. Er kann sich aber auch vertreten<br />

lassen durch einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten,<br />

in gerader Linie Verwandten, Testamentsvollstrecker,<br />

eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person,<br />

37


38<br />

seinen Anlageberater oder den Geschäftsbesorger. Treugeber<br />

können ihr Stimmrecht selbst auf der Versammlung<br />

ausüben oder die Treuhänderin weisungsgemäß abstimmen<br />

lassen.<br />

Beschlussfähig ist die Versammlung, wenn ordnungsgemäß<br />

einberufen wurde und mindestens 50 % des stimmberechtigten<br />

Kapitals anwesend sind. Andernfalls ist kurzfristig<br />

eine neue Versammlung einzuberufen, die unabhängig<br />

vom vertretenen Kapital beschlussfähig ist.<br />

Sämtliche Gesellschafter erhalten in Kopie das von der<br />

Komplementärin bzw. dem Protokollführer unterzeichnete<br />

Versammlungsprotokoll, gegen das Einwendungen innerhalb<br />

von zwei Wochen möglich sind.<br />

Beschlüsse werden generell mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Bei wichtigen Entscheidungen wie Gesellschaftsvertragsänderung,<br />

Schiffsveräußerung, Ausschluss<br />

von Kommanditisten und Fondsauflösung sind 75 % der<br />

abgegebenen Stimmen erforderlich.<br />

Ausnahmsweise können Gesellschafterbeschlüsse auch<br />

per Einschreibebrief gefasst werden, soweit nicht mehr<br />

als 20 % der vorhandenen Stimmen widersprechen.<br />

Je EUR 1.000 seiner nominellen Kapitaleinlage hat der<br />

Anleger eine Stimme.<br />

GEWINN- UND VERLUSTVERTEILUNG,<br />

ENTNAHMEN (AUSSCHÜTTUNGEN)<br />

Das nach Vergütungen und Aufwandserstattung der Komplementärin<br />

verbleibende Fondsergebnis (Gewinn oder<br />

Verlust) wird an die Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />

ihrer (unverzinslichen) Nominaleinlagen verteilt. Hinsichtlich<br />

der Verteilung des Ergebnisses des Jahres 2001 werden<br />

die Anleger unabhängig von ihrem Beitrittsdatum gleich<br />

behandelt.<br />

Die Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen bzw. Ausschüttungen<br />

unterliegt dem Versammlungsbeschluss mit<br />

einfacher Stimmenmehrheit. Dabei ist zu beachten, dass<br />

die Komplementärin eine Liquiditätsreserve von mindestens<br />

EUR 100.000 vorhalten kann.<br />

ANTEILSÜBERTRAGUNG, -ABTRETUNG<br />

UND -VERPFÄNDUNG<br />

Der Anleger kann seinen Anteil auf seinen Ehegatten,<br />

seine Abkömmlinge oder Mitgesellschafter übertragen.<br />

Soweit die Beteiligung auf andere Dritte übertragen wird,<br />

ist die Zustimmung der Komplementärin erforderlich.<br />

Darüber hinaus ist der Anteil schriftlich mit Preisangabe<br />

zunächst der Komplementärin anzubieten. Falls diese<br />

ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb einer bestimmten Frist<br />

ausübt, kann der Anbieter anderweitig veräußern.<br />

Bei Sicherungsabtretung oder Verpfändung von<br />

Kommanditanteilen muss die Komplementärin ebenfalls<br />

vorher zustimmen.<br />

AUSSCHEIDEN UND ABFINDUNG EINES<br />

GESELLSCHAFTERS<br />

Außer bei ordentlicher Kündigung scheidet der Anleger<br />

aus der Gesellschaft aus, wenn er seiner Einzahlungspflicht<br />

nicht nachkommt, ein Gläubiger von ihm die Zwangsvollstreckung<br />

in seinen Gesellschaftsanteil betreibt (und<br />

die Vollstreckung nicht spätestens in vier Wochen aufgehoben<br />

ist) oder über sein Vermögen das Konkursverfahren<br />

eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt wird.<br />

In jedem Fall des Ausscheidens steht dem Anleger ein<br />

Abfindungs- oder Auseinandersetzungsguthaben abzüglich<br />

seiner eventuellen Verbindlichkeiten gegenüber dem Fonds<br />

zu. Grundlage des Abfindungsguthabens ist die Auseinandersetzungsbilanz<br />

per Ende des Jahres seines Ausscheidens.<br />

In der Bilanz werden die tatsächlichen Werte angesetzt.<br />

Stille Reserven sind aufzulösen. Ein eventueller<br />

„good will“ sowie schwebende Geschäfte sind nicht zu<br />

berücksichtigen. Die Auseinandersetzungsbilanz wird von<br />

der Fondsversammlung festgestellt.<br />

Falls sich ein ausscheidender Anleger und der Fonds nicht<br />

über den Vermögenswert einigen, legt ein vereidigter<br />

Sachverständiger den Wert fest. Soweit dieser gutachtliche<br />

Zeitwert über dem Wertansatz des Fonds liegt, trägt der<br />

Fonds die Sachverständigenkosten, andernfalls der Anleger.<br />

Falls keine Einigung über den Sachverständigen erzielt<br />

wird, soll er durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />

Bremen benannt werden.<br />

39


Bei Tod des Anlegers wird die Gesellschaft mit seinen<br />

Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgeführt. Bei mehreren<br />

Erben bzw. Vermächtnisnehmern nimmt, soweit die Beteiligung<br />

nicht auf die Erben aufgeteilt wird, ein gemeinsamer<br />

Bevollmächtigter ihre Gesellschafterrechte wahr.<br />

Bis zu seiner Bestellung ruhen die Rechte (nicht aber die<br />

Gewinn- und Verlustbeteiligung).<br />

Die Dauer der Beteiligungsgesellschaft ist unbefristet.<br />

Der Anleger kann seine Beteiligung per Einschreibebrief<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres<br />

kündigen, erstmalig zum Ende 2015. Die übrigen<br />

Gesellschafter führen den Fonds weiter.<br />

Mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

kann die Gesellschafterversammlung die Auflösung (Liquidation)<br />

der Gesellschaft beschließen. Liquidatorin ist die<br />

Komplementärin, die das Gesellschaftsvermögen bestens<br />

verwerten muss und ein verbleibendes Restguthaben an<br />

die Kommanditisten auskehrt.<br />

SCHIEDSGERICHTSVERTRAG<br />

Der Schiedsgerichtsvertrag ergänzt den Gesellschaftsvertrag<br />

und regelt unter Ausschluss des ordentlichen<br />

Rechtsweges Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und<br />

Gesellschaft oder zwischen Gesellschaftern untereinander.<br />

Das Schiedsgericht soll sich aus drei Personen zusammensetzen<br />

(zwei Schiedsrichter sowie ein Obmann mit<br />

Befähigung zum Richteramt und Wirtschaftserfahrung).<br />

Beide Parteien nennen je einen Schiedsrichter und einigen<br />

sich auf die Person des Obmanns. Soweit keine Einigung<br />

erfolgt, ernennt der Präsident des Oberlandesgerichts<br />

Bremen den Obmann.<br />

Der Schiedsspruch mit Begründung soll aufgrund mündlicher<br />

Verhandlung erlassen werden, ggf. lediglich aufgrund<br />

der Schriftsätze der Parteien, und ist den Parteien zuzustellen.<br />

Falls sich die Parteien dem Schiedsspruch nicht<br />

freiwillig unterwerfen, wird er beim für dieses Schiedsverfahren<br />

zuständigen Landgericht Bremen hinterlegt.<br />

Die Verfahrenskosten setzt das Schiedsgericht fest.<br />

STILLER GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping (im folgenden auch<br />

kurz: G.H.S.) beteiligt sich an der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong><br />

<strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG – auch kurz Reederei oder Fonds<br />

genannt – als (typisch) stiller Gesellschafter mit einer<br />

Einlage von EUR 300.000. Die einzelnen Rechte und<br />

Pflichten beider Gesellschafter regelt der stille Gesellschaftsvertrag,<br />

für den im übrigen auch die Vereinbarungen<br />

des KG-Vertrages der Reederei gelten.<br />

Die stille Gesellschafterin ist weder am laufenden Verlust<br />

des Fonds noch an seinem Gewinn aus der Auflösung<br />

stiller Reserven oder an seinen schwebenden Geschäften<br />

beteiligt. Die G.H.S. erhält vielmehr eine feste Verzinsung<br />

von jährlich 6 % auf ihre Einlage.<br />

Außer aus wichtigem Grund kann die stille Gesellschaft<br />

vor Verkauf oder eventuellem Totalverlust des Schiffes und<br />

Fondsauflösung nicht gekündigt werden. Bei Beendigung<br />

der stillen Gesellschaft erhält die G.H.S. ihre geleistete<br />

Einlage sowie eventuell aufgelaufene Zinsen zurück, und<br />

zwar nach Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Dritten. Im Liquidationsfall gelten die Rückzahlungsansprüche<br />

der stillen Gesellschafterin als erlassen, falls sie<br />

von der Reederei nicht glattgestellt werden können.<br />

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern<br />

entscheidet ein Schiedsgericht gemäß separatem Schiedsvertrag.<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

Der Anleger (Treugeber) schließt mit der GHF-Treuhand<br />

GmbH (Treunehmerin, Treuhänderin, Treuhandkommanditistin)<br />

einen Treuhandvertrag, soweit er sich über die Treuhänderin<br />

als indirekter (mittelbarer) Kommanditist – und<br />

damit ohne Eintragung im Handelsregister – beteiligt.<br />

Grundlage des Treuhandvertrages ist der Gesellschaftsvertrag<br />

der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG.<br />

Beide Verträge erkennt der Anleger mit seiner Beitrittserklärung<br />

ausdrücklich an.<br />

Im Treuhandvertrag sind die Rechte und Pflichten von<br />

Treugeber und Treunehmer vereinbart. Kündigen kann die<br />

Treuhänderin den Vertrag grundsätzlich nur mit Halbjahresfrist,<br />

der Treugeber dagegen jederzeit nach Einreichung<br />

der Vollmacht zum Handelsregister (und wird dann<br />

Direktkommanditist mit – öffentlichem - Handelsregister-<br />

eintrag). Die Treuhänderin kann gleichlautende Verträge<br />

mit weiteren Treugebern schließen und hält nach außen<br />

hin die Beteiligungen als einheitliche Beteiligung. Der<br />

Anteil des Anlegers wird von der GHF-Treuhand GmbH im<br />

eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung des<br />

Treugebers gehalten.<br />

Die Treuhänderin hat sich an die Weisungen ihres Treugebers<br />

zu halten, insbesondere bei Beschlussfassungen auf<br />

Gesellschafterversammlungen. Falls keine Weisungen<br />

erteilt sind, stimmt die Treuhänderin im Sinne der Treugeber<br />

ab. Der Anleger kann seine Rechte, insbesondere<br />

sein Stimmrecht, auch selbst ausüben. Die Treuhänderin<br />

nimmt darüber hinaus die im KG-Vertrag und Gesetz geregelten<br />

Informations- und Kontrollrechte für den Treugeber<br />

wahr. Auch in diesem Fall kann der Anleger seine<br />

Rechte selbst ausüben.<br />

Das wirtschaftliche Fondsergebnis hat die Treuhänderin<br />

sofort an die Treugeber weiterzuleiten, z. B. anteilige Ausschüttung<br />

oder Abfindungsguthaben. Eine Haftung für<br />

den vom einzelnen Treugeber eventuell erwarteten wirtschaftlichen<br />

oder steuerlichen Fondserfolg übernimmt<br />

die Treuhänderin selbstverständlich nicht.<br />

Anders als der Treugeber darf die Treuhänderin das Treuhandverhältnis<br />

nur mit (vorheriger) Zustimmung des<br />

Treugebers offenlegen – außer es ist gesetzlich anders<br />

geregelt. Die Treuhandschaft endet nicht mit dem Tod des<br />

Treugebers, sondern wird mit dessen Erben fortgesetzt.<br />

Die Treuhandvergütung ist im KG-Vertrag geregelt und<br />

beträgt zusammen mit der Vergütung für die Geschäftsbesorgung<br />

(ebenfalls von der GHF-Treuhand GmbH durchgeführt)<br />

0,5 % des nominellen Kommanditkapitals. Die<br />

Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer wird dem Fonds<br />

belastet.<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

Zwischen dem Anleger und der GHF-Treuhand GmbH<br />

(Geschäftsbesorgerin) wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen. Die Geschäftsbesorgung dient der<br />

Vereinfachung der Verwaltungsabläufe beim Fonds.<br />

Insbesondere nimmt die Geschäftsbesorgerin auf ordentlichen<br />

und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

die Anlegerinteressen wahr (vor allem Stimmrechtsvertretung)<br />

und berichtet darüber sowie über<br />

wichtige Fondsangelegenheiten.<br />

Falls der Anleger Weisungen für Abstimmungen erteilt,<br />

sind diese von der Geschäftsbesorgerin unbedingt einzuhalten.<br />

Der Anleger kann seine Rechte als Fondsgesellschafter<br />

auch selbst ausüben oder auf Dritte übertragen.<br />

Die Laufzeit des Vertrages, soweit er nicht gekündigt wird,<br />

entspricht der Dauer der Anlegerbeteiligung. Die Kündigung<br />

entspricht den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG. Im KG-<br />

Vertrag ist auch die Vergütung der Geschäftsbesorgerin<br />

vereinbart, die zusammen mit ihrer Tätigkeit als Treuhandkommanditistin<br />

0,5 % p. a. des nominellen Kommanditkapitals<br />

beträgt. Die KG trägt die Vergütung zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit einem Rechtsanwalt<br />

einen Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen.<br />

Der Anwalt ist langjährig erfahren in der treuhänderischen<br />

Überwachung bei vergleichbarer Verwendung von<br />

Fondseigenmitteln.<br />

Über das eingerichtete Treuhandkonto (Anderkonto) ist<br />

der Standesrechtler allein und unwiderruflich verfügungsberechtigt.<br />

Kontoverfügungen sind nur nach Erfüllung<br />

vertraglich vereinbarter Bedingungen zulässig, u.a. rechtsverbindlicher<br />

Abschluss und Rechtskraft sämtlicher für die<br />

Projektrealisierung notwendigen Verträge, Abzeichnung<br />

des zu verfügenden Betrages durch die Komplementärin,<br />

Nachweis der Vollplatzierung des einzuwerbenden Eigenkapitals<br />

von EUR 6,0 Mio. durch rechtsverbindliche<br />

Beitrittserklärungen oder Vorlage einer werthaltigen<br />

Platzierungsgarantie von dritter Seite.<br />

Der Vertrag regelt ferner die feste, tranchenweise fällige<br />

Treuhandvergütung. Mit Ende der Investitionsphase endet<br />

auch der Mittelverwendungskontrollvertrag. Eventuelle<br />

Restguthaben kehrt der Anwalt auf ein von der Fondsgesellschaft<br />

anzugebendes Konto aus. Eine Kündigung ist<br />

nicht notwendig; sie ist auch – außer aus wichtigem<br />

Grund – ausgeschlossen.<br />

40 41


Steuerliche Verhältnisse<br />

42<br />

VORBEMERKUNG<br />

Mit der nachfolgenden Darstellung der steuerlichen<br />

Grundlagen der Gesellschaft soll dem Anleger ein umfassender<br />

Überblick über zu beachtende steuerliche Gesichtspunkte<br />

vermittelt werden. Hiervon unabhängig wird jedem<br />

Anleger empfohlen, sich die persönlichen steuerlichen<br />

Konsequenzen einer Beteiligung an dem <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong><br />

<strong>STORM“</strong> von einem Steuerberater erläutern zu lassen.<br />

EINKOMMENSTEUER/EINKUNFTSART<br />

Die gesellschaftsrechtliche Konzeption der Gesellschaft<br />

bildet die Grundlage für eine Zuordnung des<br />

Geschäftsbetriebes des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> zum gewerblichen<br />

Bereich des § 15 EStG.<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind unter<br />

Einbezug des Treuhandvertrages so ausgestaltet, dass die<br />

Gesellschafter/Treugeber auf der Basis des geltenden<br />

Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

insoweit als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr.<br />

2 EStG einzustufen sind und somit Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb erzielen.<br />

GEWINNERZIELUNGSABSICHT<br />

Für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist ebenso wie bei<br />

jeder anderen Einkunftsart grundlegende Voraussetzung,<br />

dass die Gesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung ausgerichtet<br />

ist, somit die Erzielung eines Totalgewinnes<br />

beabsichtigt ist. Hierbei kommt es auf die voraussichtlich<br />

tatsächlich erwirtschafteten Ergebnisse der Gesellschaft<br />

an, unabhängig davon, ob die Gesellschaft zur pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) optiert<br />

oder nicht. Nach der Ergebnisrechnung für die Jahre 2004<br />

bis 2017 erzielt die Gesellschaft bereits im Jahre 2015<br />

einen Totalgewinn ohne Berücksichtigung eines eventuellen<br />

Veräußerungsgewinns.<br />

Somit können die Gesellschafter bei planmäßigem Verlauf<br />

einen laufenden entnahmefähigen Gewinn bzw. ein ihre<br />

Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

erwarten.<br />

Neben den allgemeinen Risiken der internationalen<br />

Seeschifffahrt ist der Schiffsbetrieb des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

durch keine besonderen Unsicherheitsfaktoren, wie z. B.<br />

durch Einsatz des Schiffes in neuen oder speziellen<br />

Märkten, belastet. Die Gesellschaft sieht daher in der<br />

Prognoseberechnung den nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesfinanzhofes für die Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

erforderlichen konkreten Nachweis für<br />

erbracht, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns<br />

aus heutiger Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

ein Totalgewinn erzielt werden kann. Bei einem unterstellten<br />

Veräußerungserlös von ca. 5 % des DM-Baupreises<br />

errechnet sich im Jahr 2017 für die Gesellschaft ein<br />

Totalgewinn in Höhe von TEUR 3.979. Bezogen auf das<br />

Kommanditkapital entspricht dies einer Quote von ca.<br />

58 %.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nach dem<br />

Konzept der Gesellschaft nicht vorgesehen. Eine persönliche,<br />

individuelle Anteilsfinanzierung ist grundsätzlich<br />

möglich, dennoch sollten auf jeden Fall die steuerlichen<br />

Auswirkungen einer Finanzierung insbesondere auch im<br />

Hinblick auf die Gewinnerzielungsabsicht mit einem<br />

Steuerberater erörtert werden.<br />

BEGRENZUNG DES VERLUSTAUSGLEICHS<br />

NACH § 15A ESTG<br />

Nach § 15a EStG ist die Ausgleichsfähigkeit von negativen<br />

Einkünften aus dieser Beteiligung auf den Betrag der<br />

Kapitaleinzahlung des Gesellschafters/Treugebers begrenzt.<br />

Über den Betrag der Kapitaleinzahlung hinausgehende<br />

Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit<br />

zukünftigen Gewinnen aus der Beteiligung verrechnet<br />

werden.<br />

BEGRENZUNG DES VERLUSTAUSGLEICHES<br />

NACH § 2B ESTG<br />

Durch § 2b EStG des Steuerentlastungsgesetzes 1999/<br />

2000/2002 vom 24. März 1999 wurde eine grundsätzliche<br />

Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus der Beteiligung<br />

an so genannten Verlustzuweisungsgesellschaften<br />

eingeführt. Unter Berücksichtigung des Anwendungsschreibens<br />

des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)<br />

vom 05. Juli 2000 wird davon ausgegangen, dass das <strong>MS</strong><br />

<strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift,<br />

insbesondere die Regelbeispiele nach § 2b EStG, nicht<br />

erfüllt.<br />

Auf Basis der prospektierten wirtschaftlichen Eckdaten<br />

ergibt sich bei einer Beteiligungssumme von EUR 100.000<br />

unter Anwendung des vom BMF mit Schreiben vom 20.<br />

Dezember 2000 zur Verfügung gestellten Berechnungsmoduls<br />

zur Rechtsermittlung nach § 2b EStG (Stand<br />

43


Dezember 2000) ein unschädliches Verhältnis aus Vorsteuer-<br />

und Nachsteuerrendite. Somit ist das im o.g. BMF-<br />

Schreiben genannte erste Regelbeispiel nicht erfüllt. Auch<br />

das zweite Regelbeispiel wird nicht erfüllt, da auf Steuerminderungen<br />

durch Verlustzuweisungen nicht über die aus<br />

Gründen der Prospekthaftung bestehende Aufklärungspflicht<br />

hinaus hingewiesen wird und Verluste nicht werbemäßig<br />

hervorgehoben werden. Vielmehr steht bei dem<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot die wirtschaftliche<br />

Attraktivität im Vordergrund.<br />

Sonstige Anhaltspunkte, die unabhängig von den Regelbeispielen<br />

des § 2b Satz 3 EStG für eine Anwendung der<br />

Vorschrift sprechen, sind nicht ersichtlich. Es wird daher<br />

davon ausgegangen, dass die Gesellschafter von der<br />

besonderen Verlustausgleichsbeschränkung nicht betroffen<br />

sind. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

dieses Ergebnis von der Finanzverwaltung problematisiert<br />

wird. Sofern § 2b EStG Anwendung finden sollte, ist ein<br />

Verlustausgleich lediglich mit positiven Ergebnissen aus<br />

Beteiligungen möglich, die ebenfalls von § 2b EStG erfasst<br />

werden. Es wird jedem Anleger empfohlen, die in diesem<br />

Fall eintretenden persönlichen steuerlichen Konsequenzen<br />

seiner Beteiligung mit einem Steuerberater zu erörtern.<br />

BEGRENZUNG DES VERLUSTAUSGLEICHES<br />

NACH § 2 ABS. 3 ESTG – MINDEST-<br />

BESTEUERUNG<br />

Die ausgleichsfähigen negativen Einkünfte aus dieser<br />

Beteiligung können grundsätzlich unbegrenzt mit positiven<br />

gewerblichen Einkünften des Gesellschafters/Treugebers<br />

verrechnet werden. Ein Verlustausgleich mit positiven<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ist jedoch<br />

nach § 2 Abs. 3 EStG nur noch in Höhe von DM 100.000<br />

(ab 01. Januar 2002 Euro 51.500) bei Ledigen bzw. bis zu<br />

DM 200.000 (ab 01. Januar 2002 Euro 103.000) bei zusammen<br />

veranlagten Eheleuten im Rahmen des § 2 Abs. 3<br />

EStG und darüber hinaus nur bis zur Hälfte der übrigen<br />

positiven Einkünfte zulässig. Darüber hinausgehende<br />

Verluste können im Rahmen eines Verlustrücktrages bzw.<br />

durch einen Verlustvortrag in den von § 10d EStG gesteckten<br />

Grenzen berücksichtigt werden. Danach ist u.a.<br />

der Verlustrücktrag auf das unmittelbar vorangegangene<br />

Jahr für das Jahr 2001 auf DM 1 Mio. (ab 01. Januar 2002<br />

Euro 511.500) begrenzt worden.<br />

TONNAGESTEUER<br />

Nach § 5a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften seit<br />

dem 01. Januar 1999 die Möglichkeit, eine pauschalierte<br />

Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der im internationalen<br />

Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage vorzunehmen.<br />

Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch die<br />

BMF-Schreiben vom 24. Juni 1999 sowie vom 25. Mai<br />

2000 ergänzt. Die sich aus den BMF-Schreiben ergebenden<br />

Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzeption berücksichtigt.<br />

Wesentliche Voraussetzungen für einen Wechsel zur<br />

pauschalierten Gewinnermittlung sind u.a., dass sich die<br />

Geschäftsleitung der Gesellschaft im Inland befindet, die<br />

Bereederung des Schiffes im Inland durchgeführt wird und<br />

das Schiff im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen<br />

Schiffsregister eingetragen ist.<br />

Es ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft im<br />

Jahre 2004 zur pauschalierten Gewinnermittlung wechselt.<br />

An diese Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft dann<br />

für einen Zeitraum von 10 Jahren gebunden. Durch den<br />

Wechsel wird sich ab dem Jahr 2004 bis 2017 bei einer<br />

Tonnage des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> von rd. 3.150 Nettotonnen<br />

unabhängig vom tatsächlichen Ergebnis der<br />

Gesellschaft ein positives Ergebnis von ca. TEUR 9 p. a.<br />

errechnen.<br />

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer sind der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen Buch- und Teilwert des Schiffes<br />

sowie sonstige im Betriebsvermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorhandene stille Reserven festzustellen, die<br />

bei der Veräußerung des Schiffes oder im Falle einer Rücknahme<br />

der Option zur Tonnagesteuer nach Ablauf der<br />

zehnjährigen Bindungsfrist unabhängig vom tatsächlich<br />

erzielten Veräußerungserlös zu versteuern sind.<br />

Verrechenbare Verluste können lediglich mit den sich aus<br />

der Auflösung des Unterschiedsbetrages ergebenden<br />

Gewinnen ausgeglichen werden. Dadurch entfällt auf<br />

jeden Anleger in den Jahren 2004 bis 2017 ein positives<br />

Ergebnis in Höhe von ca. 0,14 % p. a., jeweils bezogen auf<br />

die Beteiligungssumme ohne Agio.<br />

ERGEBNISSE<br />

Das negative Ergebnis beruht im Wesentlichen auf sofort<br />

abzugsfähigen Betriebsausgaben während der Anlauf- und<br />

Gründungsphase sowie auf der degressiven Abschreibung<br />

des Schiffes.<br />

Die Aufwendungen in der Position 2) der Mittelverwendungsrechnung<br />

auf Seite 20 des Emissionsprospektes wurden<br />

als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt.<br />

Die Abschreibung des Schiffes erfolgt auf der Basis der<br />

Verfügung der OFD Hamburg vom 04. Dezember 1997<br />

über eine Nutzungsdauer von 12 Jahren und unter<br />

Berücksichtigung eines Schrottwertes von rd. TEUR 306.<br />

Der Schiffswert wird zunächst degressiv nach § 7 Abs. 2<br />

EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes in Höhe<br />

von 16,67 % p. a. abgeschrieben, später wird auf die lineare<br />

Abschreibungsmethode gewechselt. Im Hinblick auf die<br />

umstrittene Meinung der Finanzverwaltung zur Auslegung<br />

des BMF-Schreibens vom 15. Juni 1999, wonach sich in<br />

bestimmten Fällen die anzusetzende Nutzungsdauer nicht<br />

aus den amtlichen Abschreibungstabellen, sondern aus<br />

dem Betriebskonzept der Gesellschaft ergeben soll, kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass der Ansatz einer zwölfjährigen<br />

Nutzungsdauer problematisiert wird. Sofern die<br />

Finanzverwaltung ihre – nach Auffassung des steuerlichen<br />

Beraters der Gesellschaft rechtswidrige – Auslegung des<br />

BMF-Schreibens umsetzt und von einer längeren Nutzungsdauer<br />

als 12 Jahren ausgeht, werden sich die<br />

Ergebnisse in den Jahren 2001 bis 2013 verändern.<br />

Aufgrund der Ablieferung des Schiffes im zweiten Halbjahr<br />

2001 wurde unter Berücksichtigung einer in den Einkommensteuerrichtlinien<br />

vorgesehenen Vereinfachungsregelung<br />

die hälftige Jahresabschreibungsrate angesetzt.<br />

Sofern das Schiff entgegen aller Erwartungen erst im Jahr<br />

2002 abgeliefert werden sollte, würden sich die steuerlichen<br />

Ergebnisse verschieben.<br />

Zusätzliche Sonderbetriebseinnahmen (z. B. bei Inanspruchnahme<br />

einer vergünstigten Mitreisemöglichkeit)<br />

oder Sonderbetriebsausgaben (z.B. Zinsen einer persönlichen<br />

Anteilsfinanzierung) des Gesellschafters/Treugebers<br />

erhöhen oder vermindern sein Beteiligungsergebnis entsprechend.<br />

Im Falle eines Wechsels zur Gewinnermittlung gem. § 5a<br />

EStG ist die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben<br />

(z.B. Zinsen für eine persönliche Anteilsfinanzierung) gem.<br />

Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Juni<br />

1999 nicht mehr möglich.<br />

In den Berechnungen wurde die Senkung des Spitzensteuersatzes<br />

durch das Steuersenkungsgesetz von derzeit<br />

48,5 % in den Jahren 2001 und 2002 auf 47 % in den<br />

Jahren 2003 und 2004 berücksichtigt. Ferner wurde die im<br />

Rahmen des Steuersenkungsergänzungsgesetzes vorgesehene<br />

weitere Senkung des Spitzensteuersatzes auf 42 %<br />

ab 2005 in die Berechnungen eingearbeitet (inklusive 8 %<br />

Kirchensteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag für die<br />

gesamte Planungsperiode).<br />

Sollte die Komplementärin zur Stärkung der Liquiditätsreserve<br />

von ihrem Recht zur Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

Gebrauch machen, können sich die auf den einzelnen<br />

Gesellschafter/Treugeber entfallenden Ergebnisse entsprechend<br />

reduzieren. Die endgültige Höhe der steuerlichen<br />

Ergebnisse wird durch das zuständige Finanzamt<br />

festgestellt. Die steuerlichen Ergebnisse können sich erhöhen<br />

oder vermindern, sofern die erwarteten<br />

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben der Gesellschaft<br />

in anderer Höhe entstehen oder sich im Einzelfall die von<br />

der Beteiligungsgesellschaft vertretene Rechtsauffassung<br />

nicht durchsetzen lässt.<br />

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON<br />

BARAUSZAHLUNGEN<br />

Bei den von der Beteiligungsgesellschaft geplanten<br />

Barauszahlungen handelt es sich steuerlich um Entnahmen<br />

von Liquiditätsüberschüssen, die grundsätzlich nicht<br />

der Steuerpflicht unterliegen. Steuerpflichtig sind ausschließlich<br />

die im Rahmen der einheitlichen und<br />

gesonderten Gewinnfeststellung festgestellten steuerlichen<br />

Ergebnisse.<br />

Eine Ausnahme gilt jedoch im Hinblick auf § 15a Abs. 3<br />

EStG. Soweit ein negatives Kapitalkonto durch Entnahme<br />

entsteht oder sich erhöht, ist dem Gesellschafter der entsprechende<br />

Betrag als fiktiver Gewinn hinzuzurechnen.<br />

Die Hinzurechnung des fiktiven Gewinnes führt in gleicher<br />

Höhe zu einem Verlust, der mit Gewinnen aus der Beteiligung<br />

im Wirtschaftsjahr der Zurechnung oder den Folgejahren<br />

zu verrechnen ist.<br />

Zur Vermeidung eines sich eventuell hieraus ergebenden<br />

Nachteils besteht für die Treugeber die Möglichkeit, sich<br />

44 45


46<br />

zum gegebenen Zeitpunkt in das Handelsregister eintragen<br />

zu lassen und damit eine Anwendung des § 15a Abs. 3<br />

EStG zu vermeiden.<br />

STEUERLICHE ERGEBNISSE BEI<br />

ANTEILSVERÄUSSERUNG/LIQUIDATION<br />

Sofern ein Gesellschafter zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung<br />

in der Gesellschaft ein negatives steuerliches<br />

Kapitalkonto hat, muss mit einer Nachversteuerung des<br />

negativen Kapitalkontos gerechnet werden. Die Nachversteuerung<br />

erfolgt in der Regel im Rahmen der Besteuerung<br />

der laufenden positiven Ergebnisse – vermindert<br />

um verrechenbare Verluste -, der Anteilsveräußerung oder<br />

der Liquidation der Gesellschaft.<br />

Nach einer Option zur Tonnagebesteuerung ist der Gewinn<br />

aus einer Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe im<br />

Ganzen in dem pauschal ermittelten steuerlichen Ergebnis<br />

enthalten. Der sich bei der Veräußerung des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong><br />

<strong>STORM“</strong> zu ca. 5 % des DM-Baupreises im Jahre 2017<br />

ergebende Veräußerungsgewinn in Höhe von rd. 9,54 %,<br />

bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Agio, ist somit<br />

nicht gesondert zu versteuern. Er ist jedoch unter dem<br />

Gesichtspunkt der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen<br />

der Totalgewinnermittlung zu berücksichtigen.<br />

Bei einem Verkauf des Schiffes ist der im Jahr des<br />

Wechsels zur Tonnagesteuer geschätzte Unterschiedsbetrag<br />

zwischen Buch- und Teilwert des Schiffes in Höhe<br />

von rd. TEUR 3.901 gewinnerhöhend aufzulösen. Hiervon<br />

entfällt auf jeden Gesellschafter unabhängig von dem tatsächlich<br />

erzielten Veräußerungsgewinn ein zu versteuernder<br />

Anteil in Höhe von ca. 64 % bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

ohne Agio.<br />

VERFAHRENSRECHTLICHE FRAGEN<br />

Die Ergebnisse der Gesellschaft werden einheitlich und<br />

gesondert für jeden Gesellschafter von dem für die<br />

Beteiligungsgesellschaft zuständigen Betriebsfinanzamt<br />

festgestellt. Die Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der Gesellschafter amtsintern mitgeteilt. Aufwendungen,<br />

die einem Gesellschafter im Zusammenhang mit<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft entstanden sind, können<br />

ausschließlich über die Beteiligungsgesellschaft steuerlich<br />

geltend gemacht werden.<br />

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG<br />

Der Solidaritätszuschlag wird auf die festgesetzte Einkommensteuer<br />

bezogen und wirkt sich bei den einzelnen Anlegern<br />

bei positivem Einkommen als zusätzliche Belastung<br />

aus. Er wurde bis einschließlich 2017 mit 5,5 % kalkuliert.<br />

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER<br />

Der anteilige Wert des Betriebsvermögens der Gesellschaft<br />

bildet bei jedem Gesellschafter die Grundlage für etwaige<br />

erbschaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis<br />

der Bewertung sind wie bisher die Buchwerte der Gesellschaft<br />

(§ 98a, § 109 Abs. 1 BewG).<br />

Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- sowie<br />

Schenkungsfällen im Rahmen der vorweggenommenen<br />

Erbfolge bei einem Freibetrag von DM 500.000 (ab<br />

1. Januar 2002 Euro 256.000) lediglich zu 60 % der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer. Weiter wird Betriebsvermögen<br />

unabhängig vom Verwandtschaftsgrad im Ergebnis<br />

stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I versteuert.<br />

Voraussetzung für die Vergünstigungen ist jedoch,<br />

dass die Beteiligung oder die Gesellschaft nicht innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem Erwerb aufgegeben wird. Aufgrund<br />

der neueren BFH-Rechtsprechung ist zur Zeit die<br />

Inanspruchnahme des Freibetrages von DM 500.000<br />

(ab 1. Januar 2002 Euro 256.000) umstritten, sofern nicht<br />

wesentliche Teile der Erbmasse im Wege der Schenkung<br />

übertragen werden.<br />

GEWERBESTEUER<br />

Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb<br />

der Gewerbebesteuerung. In gewerbeertragsteuerlicher<br />

Hinsicht führen die Vergütungen an die Gesellschafter<br />

nicht zu einer Verminderung des Gewerbeertrages. Sie<br />

werden steuerlich dem Ertrag hinzugerechnet.<br />

Optiert die Gesellschaft zur Tonnagebesteuerung nach<br />

§ 5a EStG, so bildet der pauschal ermittelte Gewinn die<br />

Grundlage für die Ermittlung der Gewerbeertragsteuer.<br />

Sofern der Gesellschafter/Treugeber seine Beteiligung verschenkt<br />

oder vererbt, entfällt bei der Gesellschaft anteilig<br />

der auf den Gesellschafter aus der Investitionsphase resultierende<br />

Verlustvortrag. Hieraus kann sich für die Gesell-<br />

schaft eine Erhöhung der gewerbeertragsteuerlichen<br />

Belastung ergeben. Der kalkulierte Unterschiedsbetrag zwischen<br />

Buch- und Teilwert des Schiffes unterliegt nicht der<br />

Gewerbesteuer, wenn die Auflösung des Unterschiedsbetrages<br />

mit der Auflösung der Gesellschaft zusammenfällt.<br />

Veräußert ein Gesellschafter seinen Kommanditanteil<br />

nicht im Ganzen, sondern nur teilweise, so ist aufgrund<br />

neuester Rechtsprechung davon auszugehen, dass ein<br />

anteiliger Veräußerungsgewinn gegebenenfalls<br />

gewerbesteuerpflichtig ist.<br />

U<strong>MS</strong>ATZSTEUER<br />

Die Gesellschaft ist Unternehmerin im Sinne des § 2 Abs.1<br />

UStG, da sie eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von<br />

Einnahmen ausübt. Die Gesellschaft tätigt Umsätze für die<br />

Seeschifffahrt und ist damit von der Umsatzsteuer befreit.<br />

Gleichwohl ist die Gesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 a<br />

UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern Vorsteuerbeträge<br />

mit Leistungen im Zusammenhang stehen, die<br />

die Ausgabe der Kommanditanteile betreffen und die<br />

ausschließlich im Interesse der Gesellschafter erfolgen,<br />

können diese Vorsteuerbeträge nicht geltend gemacht<br />

werden. Die Abgrenzung, ob von der Gesellschaft von<br />

Dritten in Anspruch genommene Leistungen mit Ausgabe<br />

von Kommanditanteilen zusammenhängen, ist fließend.<br />

STEUERLICHES GUTACHTEN<br />

Die Prospektherausgeber haben durch eine renommierte<br />

Steuerberatungsgesellschaft ein steuerliches Gutachten<br />

erstellen lassen. Dieses Gutachten wird ernsthaften Anlageinteressenten<br />

auf Wunsch und unter der Voraussetzung,<br />

dass diese die berufsübliche Haftungsbegrenzung für<br />

Steuerberatungsgesellschaften anerkennen, zugesandt.<br />

47


Chancen und Risiken<br />

Die nachfolgende Darstellung einer Beteiligung an der<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG gibt einen<br />

Überblick über mögliche Chancen und Risiken.<br />

UNTERNEHMENSBETEILIGUNG<br />

Als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft in der<br />

Rechtsform einer GmbH & Co. KG ist der Kapitalanleger<br />

als Mitunternehmer langfristig und anteilig am Betriebsergebnis<br />

und Vermögen beteiligt. Ebenso nimmt der Anleger<br />

an nicht vorhersehbaren, schwer einzuschätzenden und<br />

damit nicht berechenbaren wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

und rechtlichen Chancen und Risiken teil. Die folgende<br />

Darstellung erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein.<br />

Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken kann das Erreichen<br />

der geplanten Werte (z. B. Erlöse, Ausschüttungen, Tilgungen)<br />

gefährden oder unmöglich machen. Andererseits<br />

könnte sich durch Realisierung unerwarteter Chancen die<br />

Lage des Beteiligungsfonds besser als geplant darstellen<br />

(höhere als geplante Ausschüttungen, Sondertilgungen<br />

usw.). Mitunternehmerische Beteiligungen sind keineswegs<br />

mit mündelsicheren Geldanlagen oder etwa festverzinslichen<br />

Anlagen vergleichbar. Deshalb sollten sich nur solche<br />

Anleger beteiligen, deren Einkommens- oder Vermögenssituation<br />

eventuell sogar den Verlust der gesamten<br />

Kapitalanlage verträgt. Das Beteiligungskonzept sieht eine<br />

Garantie für die Platzierung des Zeichnungskapitals vor.<br />

Weitere Garantien, Bürgschaften o.ä. sind nicht gegeben.<br />

INVESTITIONS- UND BETRIEBSKOSTEN<br />

Die geplanten Kosten während der Investitionsphase (Bau<br />

des Schiffes, Dienstleistungen des Reeders, Projektierung,<br />

Fondsemission usw.) und während des laufenden Betriebes<br />

(Bereederung, Schiffsbetrieb - beispielsweise Personalkosten,<br />

Reparaturen, Dockung, Klassearbeiten, Versicherungen<br />

-, Fondsverwaltung, Zinsen usw.) basieren auf<br />

Erfahrungswerten, bereits abgeschlossenen Verträgen oder<br />

vorliegenden Angeboten und sind nach dem Prinzip kaufmännischer<br />

Vorsicht angesetzt. Bei den Schiffsbetriebskosten<br />

ist davon ausgegangen worden, dass das Schiff<br />

ab Infahrtsetzung unter ausländischer Flagge fährt.<br />

Die prospektierten Kosten sind nicht durch Garantien o.ä.<br />

gesichert und können höher und früher als geplant anfallen.<br />

Dadurch würden sich Betriebsergebnis, Liquidität und<br />

Ausschüttung gegenüber der Prospektplanung verschlechtern.<br />

Falls durch die Kostenerhöhung ein höherer Finanzierungsbedarf<br />

notwendig wird, müsste er zusätzlich mit Zins<br />

und Tilgung bedient werden, so dass die Ausschüttung<br />

entsprechend geringer ausfallen würde. Andererseits könnten<br />

mögliche Kosteneinsparungen das Betriebsergebnis<br />

und die Liquidität des Beteiligungsfonds verbessern und<br />

höhere Tilgungen oder Ausschüttungen ermöglichen.<br />

ABLIEFERUNG DES SCHIFFES<br />

Durch verspätete Ablieferung bzw. Infahrtsetzung entstehen<br />

der Fondsgesellschaft Erlösminderungen. Dadurch<br />

steht entsprechend geringere Liquidität zur Verfügung –<br />

mithin verringern sich eventuell die vorgesehenen Tilgungen<br />

und die prognostizierten Ausschüttungen an die<br />

Anleger. Ebenso ergeben sich Änderungen hinsichtlich<br />

der Abschreibungshöhe sowie der steuerlichen Ergebnisse.<br />

ZINSERHÖHUNG<br />

Der Vertrag über die stille Gesellschaft sieht über die<br />

gesamte Laufzeit einen Festzins von jährlich 6,0 % vor.<br />

Für die Fremdfinanzierung liegen drei bankseitig zugesagte<br />

Schifffshypothekendarlehen in den Währungen<br />

DM, Japanischer Yen und Schweizer Franken vor. Die<br />

Festlegung der Zinskonditionen erfolgt mit Kreditvertragsabschluss.<br />

Dabei können die tatsächlich vereinbarten<br />

Zinssätze höher als die in der Kalkulation angesetzten<br />

Werte sein. Zudem können sich nach Ablauf der vorgesehenen<br />

Zinsfestschreibung Anpassungen nach oben<br />

ergeben, die das Betriebsergebnis verschlechtern.<br />

Entsprechendes gilt für andere Finanzierungskonditionen,<br />

beispielsweise Tilgungsbeträge oder Damnum. Ausschüttungen<br />

könnten dadurch geringer als erwartet oder völlig<br />

ausfallen. Im umgekehrten Fall würden niedrigere Zinsen<br />

das Betriebsergebnis verbessern, was der Gesellschaft etwa<br />

höhere Tilgungen bzw. Ausschüttungen ermöglichen würde.<br />

FREMDWÄHRUNGEN<br />

Die vorgesehene Teilfinanzierung des Schiffes in Japanischen<br />

Yen und Schweizer Franken birgt das Risiko von<br />

Kursverlusten, sofern im Zeitpunkt des Währungstausches<br />

keine entsprechende Kurssicherung erfolgte. Dies führt<br />

gegenüber der Planung zu erhöhten Zins- und Tilgungsansätzen,<br />

die infolgedessen die Tilgung und Ausschüttung<br />

negativ beeinflussen. Andererseits ermöglichen günstige<br />

Wechselkursverhältnisse Einsparpotenziale im Zins- und<br />

Tilgungsbereich, die für überplanmäßige Tilgungen und<br />

Ausschüttungen verfügbar wären. Der Baupreis ist in DM<br />

zahlbar, so dass keinerlei Währungsrisiko besteht.<br />

VERSICHERUNGEN<br />

Die Werft versichert das Baurisiko des Schiffes einschließlich<br />

des Risikos bei Stapellauf und Probefahrt bis zur endgültigen<br />

Übernahme durch die Reederei. Nach Ablieferung<br />

wird das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> gegen alle üblichen Risiken,<br />

insbesondere Totalverlust, versichert. Außerdem wird eine<br />

Betriebsunterbrechungsversicherung (Loss-of-hire) abgeschlossen.<br />

Die Versicherungssumme deckt auf Neuwertbasis<br />

das aufgenommene Darlehen und das gesamte<br />

Eigenkapital der Gesellschaft ab. Zusätzlich zu dieser<br />

Kasko-/Frachtversicherung wird eine Haftpflichtversicherung<br />

(P&I/Protection and Indemnity) abgeschlossen.<br />

Durch Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen können<br />

Schadensaufwendungen zu Lasten der Fondsgesellschaft<br />

gehen (Selbstbehalt), die geringere Tilgung oder<br />

Ausschüttung nach sich ziehen könnten. Außerdem ist zu<br />

beachten, dass nicht sämtliche potenziellen Risiken überhaupt<br />

oder zu vertretbaren Prämien versicherbar sind.<br />

Nicht abschließend beurteilen läßt sich das Risiko von<br />

Umweltschäden (z. B. aufgrund des Transports gefährlicher<br />

Güter) und daraus eventuell resultierender Streitigkeiten<br />

vor deutschen oder ausländischen Gerichten.<br />

INFLATIONSRATE<br />

Trotz teilweise bereits vertraglich fixierter Kosten können<br />

unvorhergesehene Preissteigerungen eintreten, die zu<br />

einer Erhöhung der geplanten Kosten führen. Dies kann<br />

das Betriebsergebnis verschlechtern und damit zu einer<br />

Senkung der prognostizierten Ausschüttung führen.<br />

Andererseits verbessert eine geringere als geplante Inflationsrate<br />

die Kostensituation und erhöht das Liquiditätspotenzial<br />

für Tilgung und Ausschüttung. Die Schiffsbetriebskosten<br />

sind im Prospekt mit einer jährlichen Kostensteigerungsrate<br />

von 2,5 % ab 01.01.2003 und 2 % ab<br />

01.01.2004 kalkuliert.<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

Für die ersten zwei Beschäftigungsjahre nach Ablieferung<br />

des Schiffes ist die Realisierung der vereinbarten Chartererlöse<br />

von der Bonität des Charterers abhängig. Für diesen<br />

Zeitraum ist vom Erreichen der geplanten Chartererlöse<br />

nicht in jedem Fall auszugehen. Im Chartervertrag ist eine<br />

Option zugunsten des Charterers vereinbart, die Vertragslaufzeit<br />

zweimal für jeweils ein Jahr zu verlängern. Der<br />

Charterer wird voraussichtlich die Option ausüben, falls die<br />

48 49


50<br />

Rate am Markt über der Vertragsrate liegt. In diesem Falle<br />

wäre der Fonds von einer Marktverbesserung abgekoppelt.<br />

Generell besteht nach Ablauf oder bei vorzeitiger Beendigung<br />

der Festcharter das Risiko, dass das Schiff keine<br />

oder keine auskömmliche Anschlussbeschäftigung findet.<br />

Das führt zu Erlösausfällen, die das Betriebsergebnis verschlechtern<br />

und etwa vorgesehene Ausschüttungen oder<br />

Tilgungen gefährden oder völlig unmöglich machen. Wird<br />

der Chartervertrag seitens eines Vertragspartners (Charterer<br />

oder Beteiligungsgesellschaft) nicht vereinbarungsgemäß<br />

erfüllt, können ebenfalls Erlösminderungen oder<br />

Kostenerhöhungen entstehen und das Betriebsergebnis<br />

negativ berühren. Es ist geplant, das Schiff zusammen mit<br />

den beiden nachfolgenden Schwesterschiffen in einem<br />

Ertragspool zusammenzufassen.<br />

CHARTERMARKT<br />

Nach Ablauf der Festcharter unterliegen die Chartererlöse<br />

den dann herrschenden Marktgegebenheiten. So können<br />

die tatsächlich erzielten Chartererlöse unterhalb der<br />

prospektierten Werte liegen. Werden die geplanten Charterraten<br />

nicht erreicht, fällt das Betriebsergebnis entsprechend<br />

nachteiliger aus. Vorgesehene Ausschüttungen<br />

könnten geringer oder gänzlich ausfallen. Auf der anderen<br />

Seite besteht die Chance, an steigenden Charterraten zu<br />

partizipieren. In diesem Falle stünden mehr Erlöse und<br />

Liquidität für Sondertilgungen bzw. Ausschüttungen zur<br />

Verfügung.<br />

ERLÖSAUSFALLTAGE<br />

Während der Prospekt für die laufenden Schiffsbetriebskosten<br />

jährlich 365 Tage unterstellt, sind die Erlöse vorsichtshalber<br />

mit nur 360 Tagen - also 5 Ausfalltagen - pro<br />

Jahr kalkuliert. Falls das Schiff an mehr als 5 Tagen keine<br />

Erlöse einfährt, verringern sich Erlös und Betriebsergebnis<br />

entsprechend. Dagegen würde das Ergebnis besser ausfallen,<br />

wenn effektiv mehr als die angenommenen Erlöstage<br />

zu verzeichnen sind.<br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

Der Planansatz sieht einen Verkauf des Schiffes in 2017<br />

vor. Dabei wurde von einem erzielbaren Veräußerungserlös<br />

von 5 % des Baupreises des Schiffes und unter Berücksichtigung<br />

der Rückführung der Stillen Beteiligung ausgegangen.<br />

Der Erlösansatz ist sehr konservativ gewählt wor-<br />

den. Sehr wahrscheinlich wird sich ein höherer Wert erzielen<br />

lassen. Abhängig ist der erzielbare Veräußerungserlös<br />

von den Marktgegebenheiten und vom Erhaltungszustand<br />

des Schiffes zum Verkaufszeitpunkt.<br />

LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Die Liquiditätsreserve im Investitionsplan ist aufgrund<br />

von Erfahrungswerten kalkuliert worden und steht für die<br />

Investitions- und Betriebsphase zur Verfügung. Falls die<br />

Position bereits in der Investitionsphase beansprucht wird,<br />

hätte das eine negative Wirkung auf die spätere Planausschüttung<br />

und -tilgung. Umgekehrt würden Einsparungen<br />

gegenüber den geplanten Kosten die Reserve erhöhen.<br />

Das könnte zu höherer Tilgung oder Ausschüttung führen.<br />

RECHTSKONSTRUKTION<br />

Dem Prospekt sind die zum Herausgabedatum geltenden<br />

Gesetze, die veröffentlichte Rechtsprechung, die Behördenpraxis<br />

sowie die herrschende Meinung zugrunde gelegt<br />

worden. Nachträgliche Änderungen können sich positiv<br />

oder nachteilig auf die Situation der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Anleger auswirken.<br />

ANLEGERHAFTUNG<br />

Bei einem unerwartet negativen Verlauf der Beteiligung<br />

kann der Kommanditist aus seiner Haftung gegenüber<br />

Gläubigern des Fonds in Anspruch genommen werden.<br />

Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe der nominellen<br />

Kapitaleinlage begrenzt und ausgeschlossen, sobald die<br />

Einlage erbracht ist. Falls durch Ausschüttungen oder sonstige<br />

Rückzahlungen der Einlage ein negatives Kapitalkonto<br />

entsteht, lebt insoweit die Haftung wieder auf.<br />

Das mögliche Risiko, dass der Anleger vor Eintragung in<br />

das Handelsregister aus unbeschränkter Haftung in Anspruch<br />

genommen wird, ist durch die übergangsweise<br />

gewählte Rechtskonstruktion der atypisch stillen Anlegerbeteiligung<br />

ausgeschlossen.<br />

Im Einzelfall wäre zu prüfen, ob die Haftungsbeschränkung<br />

von ausländischem Recht nicht anerkannt wird.<br />

MAJORISIERUNG<br />

Bei nicht plangerechter Vollplatzierung und in Anspruch<br />

genommener Platzierungsgarantie könnte sich eine<br />

Majorisierung (Beherrschung) des Fonds aufgrund einer<br />

Stimmenmehrheit des Garanten bzw. eines von ihm vermittelten<br />

Dritten ergeben. Dadurch könnte den Anlegern<br />

die Möglichkeit genommen sein, Mehrheitsentscheidungen<br />

zu treffen. Vorstellbar ist ebenfalls, dass ein Großanleger<br />

mit seinem Stimmrecht Entscheidungen der Gesellschafterversammlung<br />

blockiert (Sperrminorität).<br />

STEUERKONZEPT<br />

Auch die im Beteiligungsprospekt beschriebene steuerliche<br />

Konzeption geht von derzeitiger Gesetzeslage, veröffentlichter<br />

Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit, Praxis<br />

und Erlassen der Finanzverwaltung und herrschender<br />

Meinung aus. Generell besteht das Problem, dass das<br />

Konzept von der Finanzbehörde nicht anerkannt wird.<br />

Ebenfalls hat noch keine Betriebsprüfung des Fonds stattgefunden.<br />

Abweichungen gegenüber den Planwerten zu<br />

Lasten oder zu Gunsten der Fondsgesellschaft und entsprechend<br />

der Anleger sind also möglich.<br />

So könnte sich eine Nichtanerkennung von Vorsteuerbeträgen<br />

in der Investitionsphase nachteilig auf die Liquiditätslage<br />

auswirken. Auch könnte eine Verlängerung der<br />

Abschreibungszeiträume oder eine Heraufsetzung der<br />

Steuertarife zu einer Verschlechterung der prognostizierten<br />

Ergebnisse führen.<br />

TONNAGEBESTEUERUNG<br />

Die Planrechnung unterstellt einen Wechsel zur Tonnagesteuer<br />

ab dem Jahr 2004. Damit sichert sich die Gesellschaft<br />

eine Niedrigbesteuerung der steuerlichen Ergebnisse<br />

in der Betriebsphase. Dies erfordert jedoch entsprechende<br />

Gesellschafterbeschlüsse unter Einhaltung bestimmter<br />

Termine und Fristen. Sollte die Option nicht ausgeübt<br />

werden, ist mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen,<br />

die das Gesamtergebnis verschlechtert.<br />

BONITÄT DER GESCHÄFTSPARTNER<br />

Die involvierten Geschäftspartner sind mit der erforderlichen<br />

Sorgfalt ausgewählt worden. Gleichwohl kann nicht<br />

gewährleistet werden, dass ihre Bonität während der gesamten<br />

Laufzeit des Fonds unverändert bleibt. Zahlungsschwierigkeit<br />

oder Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) eines<br />

oder mehrerer Vertragspartner können zu Verzögerungen<br />

oder Unmöglichkeit bei der Realisierung des Fondsobjektes<br />

führen. So können sich z. B. bei Insolvenz des Charterers<br />

die Erlöse für bestimmte Zeiträume verringern oder völlig<br />

ausfallen. Ebenso existiert keine uneingeschränkte Sicherheit,<br />

dass die herausgelegte Platzierungsgarantie im Zeitpunkt<br />

der Inanspruchnahme werthaltig ist.<br />

51


52<br />

RÜCKABWICKLUNG<br />

Bei Ausfall der Platzierungsgarantie (und fehlender sonstiger<br />

Kapitalbeschaffung) könnte die Gesellschaft gezwungen<br />

sein, den Fonds rückabzuwickeln. Dabei ist nicht<br />

gewährleistet, dass der Anleger seine Kapitaleinlage und<br />

das Agio in voller Höhe zurückerhält. Analoges könnte bei<br />

sonstigen außerordentlichen Ereignissen wie Unmöglichkeit<br />

der Schiffslieferung oder bei Havarie eintreten.<br />

SCHLÜSSELPERSONEN<br />

Der geplante Unternehmenserfolg hängt wesentlich von<br />

der Qualität der Fondsgeschäftsführung und wichtiger<br />

Partner wie beispielsweise des Bereederers ab. Ein Ausfall<br />

dieser Personen könnte das Unternehmensziel nachhaltig<br />

gefährden oder unmöglich machen und dadurch die prognostizierten<br />

Betriebsergebnisse, Ausschüttungen und<br />

Tilgungen negativ beeinflussen.<br />

FUNGIBILITÄT<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Möglichkeit, dass der<br />

Anleger seinen Kommanditanteil übertragen kann. Aber<br />

anders als bei börsennotierten Wertpapieren existiert für<br />

langfristige Fondsbeteiligungen keine Börse oder ein sonstiger<br />

öffentlich organisierter und etablierter Zweitmarkt.<br />

Die Fungibilität des Anteils ist also begrenzt. Anleger mit<br />

Verkaufsabsichten sollten beachten, dass ihr Anteil eventuell<br />

nur mit hohem Preisabschlag oder überhaupt nicht<br />

zu verkaufen ist. Darüber hinaus muss der Anleger berücksichtigen,<br />

dass der Verkauf seine Gewinnerzielungsabsicht<br />

nicht gefährdet und die Finanzbehörde eventuell<br />

geltend gemachte steuerliche Ergebnisse nicht anerkennt.<br />

ANTEILSFINANZIERUNG<br />

Soweit der Anleger seinen Kommanditanteil durch einen<br />

persönlichen Kredit seiner Bank refinanziert, muss er<br />

bedenken, dass die Finanzierung von seiner Bonität<br />

abhängt und tendenziell seine Kreditwürdigkeit belastet.<br />

Der Kredit ist unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der<br />

Beteiligungsgesellschaft zu verzinsen und zu tilgen, also<br />

auch bei Ausfall der geplanten Ausschüttungen. Soweit<br />

der Anleger die Kreditzinsen steuerlich als Sonderbetriebsausgaben<br />

geltend macht, muss er nachweisen, dass er<br />

auch unter Berücksichtigung der Betriebsausgaben einen<br />

Totalgewinn erzielen will. Andernfalls würden steuerliche<br />

Vorteile aberkannt werden. Falls der Fonds zur Tonnagebesteuerung<br />

optiert, sind solche Sonderbetriebsausgaben<br />

nicht mehr absetzbar.<br />

SENSITIVITÄTSBERECHNUNGEN<br />

Die nachfolgend aufgeführten Darstellungen sollen die<br />

Auswirkungen möglicher Änderungen wichtiger Parameter<br />

des Fondskonzeptes wiedergeben.<br />

Es wurden dazu folgende Szenarien ausgewählt:<br />

Die erste Grafik zeigt die Auswirkungen einer für den<br />

gesamten Planungszeitraum unterstellten Verminderung<br />

bzw. Erhöhung der Chartererlöse. Hier zeigt sich eine starke<br />

Schwankungsbreite bei den Ausschüttungen. So führt<br />

ein Rückgang der Chartereinnahmen um 10 %-Punkte<br />

gegenüber dem Planansatz zu einer Verringerung der<br />

Gesamtausschüttungen auf 96 %. Auf der anderen Seite<br />

besteht die Chance, bei entsprechender Steigerung der<br />

Charterraten Mehrausschüttungen zu erzielen.<br />

Änderung der Chartereinnahmen<br />

Ausschüttungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-20 %-<br />

Punkte<br />

-10 %-<br />

Punkte<br />

Prospektannahme<br />

+10 %- +20 %-<br />

Punkte Punkte<br />

Chartereinnahmen<br />

Der zweite dargestellte Fall zeigt die Auswirkungen von<br />

Abweichungen der Entwicklung der Schiffsbetriebskosten<br />

gegenüber den kalkulierten Schiffsbetriebskosten (unter<br />

gleicher Steigerungsratenentwicklung wie im Prospektfall).<br />

Hier zeigt sich bei einer Erhöhung der Schiffsbetriebskosten<br />

um 10 %-Punkte über den gesamten Planungszeitraum<br />

eine Verminderung der Gesamtausschüttungen<br />

von 162 % auf 136 %. Bei Einsparungen in gleicher Höhe<br />

steht entsprechend mehr Liquidität für Ausschüttungen<br />

zur Verfügung.<br />

Änderung der Schiffsbetriebskosten<br />

Ausschüttungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

+20 %-<br />

Punkte<br />

+10 %-<br />

Punkte<br />

Prospektannahme<br />

-10 %- -20 %-<br />

Punkte Punkte<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Die dritte Variante stellt dar, welche Auswirkungen sich bei<br />

einer über dem Planansatz liegenden Zinsentwicklung bzw.<br />

abgeschlossenen Zinsfestschreibung ergeben. Da zum<br />

Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch keine verbindliche<br />

Zinsfestschreibung besteht, ergibt sich grundsätzlich die<br />

Situation von erhöhten Zinsaufwendungen gegenüber<br />

dem Planansatz. Dargestellt ist z. B. der Fall, dass alle drei<br />

Hypothekendarlehen mit 6 % p. a. für die gesamte Laufzeit<br />

zu verzinsen sind. Dies führt zu einer Verminderung<br />

der Ausschüttungen über die gesamte Laufzeit auf 143 %.<br />

Zinsänderungen bei Hypothekendarlehen<br />

Ausschüttungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Prospektannahme<br />

Darlehen 1: 6,0 % p.a.<br />

Darlehen 2: 2,5 % p.a.<br />

Darlehen 3: 5,0 % p.a.<br />

A B C<br />

Zinssatz<br />

Variante A: Darlehen gesamt 5,0 % p.a.<br />

Variante B: Darlehen gesamt 6,0 % p.a.<br />

Variante C: Darlehen gesamt 7,0 % p.a.<br />

Die vierte Grafik zeigt die Auswirkungen einer Änderung<br />

der Währungsparität zwischen Euro und US-$-Währung<br />

bei den Schiffsbetriebskosten. Es wurde davon ausgegangen,<br />

dass 80 % der jährlichen Schiffsbetriebskosten auf<br />

US-$-Basis anfallen. Es wurde eine Parität von 1 Euro =<br />

0,90 US-$ im Prospektfall angenommen. Für die Szenarien<br />

wurde unterstellt, das sich diese Parität in Höhe von 0,05<br />

US-$ bzw. 0,10 US-$ ändert. Sinkt der Euro gegenüber<br />

dem US-$ um 0,10 US-$, erhöhen sich die Schiffsbetriebskosten.<br />

Die Ausschüttungen für die gesamte Laufzeit<br />

sinken auf 144 %. Inwieweit Währungsschwankungen tatsächlich<br />

eintreten, hängt u. a. auch vom Einsatzgebiet des<br />

Schiffes ab. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Einnahmenseite<br />

währungskongruent zu den Schiffsbetriebskosten<br />

zu stellen, sofern dies vertraglich mit dem Charterer vereinbart<br />

wird. Somit werden Kursrisiken vermieden bzw.<br />

minimiert.<br />

Änderungen der Parität US-Dollar/EURO<br />

Ausschüttungen insgesamt in % der nominellen Einlage<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Prospektannahme<br />

-0,1 -0,05 +0,05 +0,1<br />

Parität US-Dollar/EURO<br />

53


Abwicklungshinweise/Angabenvorbehalt<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />

nach Abtrennung der für Ihre Unterlagen<br />

bestimmten Kopie an:<br />

Gesellschaft für<br />

Handel und Finanz mbH<br />

Postfach 1465, 26764 Leer<br />

Telefon: 0491 / 92 92 10<br />

Telefax: 0491 / 92 92 199<br />

oder an Ihren Vertriebsbeauftragten. Die Beitrittserklärung<br />

wird Ihnen mit einer Annahmebestätigung wieder zugesandt.<br />

Sie treten der Gesellschaft zunächst als atypisch stiller<br />

Gesellschafter bei. Nach Eingang der Handelsregistervollmacht<br />

bzw. Annahme des Treuhandvertrages durch den<br />

Treuhänder wird Ihr Beitritt zur Eintragung in das Handelsregister<br />

angemeldet. Mit der Eintragung erhalten Sie<br />

die Rechtsstellung als Kommanditist. Diese Handhabung<br />

schützt Sie, weil andernfalls bis zur Eintragung ins Handelsregister<br />

grundsätzlich Vollhaftung für Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft besteht.<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

Die den Prospektunterlagen beigefügte Handelsregistervollmacht<br />

ist, sofern Sie eine Direkteintragung wünschen,<br />

für die Eintragung Ihrer Beteiligung in das Handelsregister<br />

bestimmt. Bitte lassen Sie Ihre Unterschrift bei einem<br />

Notar Ihrer Wahl beglaubigen. Die Vollmacht senden Sie<br />

bitte umgehend an obige Adresse.<br />

EINZAHLUNG DER EIGENKAPITALRATEN<br />

Leisten Sie Ihre Eigenkapitalraten fristgemäß bitte auf das<br />

dafür vorgesehene Treuhandkonto. Dieses Konto lautet:<br />

Treuhandkonto Rechtsanwalt F. Park, Leer,<br />

wegen <strong>MS</strong> “EURO STORM” GmbH & Co. KG,<br />

Ostfriesische Volksbank eG,<br />

Mühlenstr. 6-12, 26789 Leer,<br />

Konto-Nr.: 16 208 600,<br />

BLZ: 285 900 75.<br />

ANGABENVORBEHALT<br />

Alle in diesem Prospekt erstellten Prognosen, Zahlenbeispiele<br />

und Angaben sind mit größter Sorgfalt und auf<br />

dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

beruhend gemacht worden.<br />

Die Angaben basieren auf dem Stand der Planung zum<br />

Zeitpunkt der Prospekterstellung und den bereits geschlossenen<br />

Verträgen bzw. Angeboten. Grundlage bilden die<br />

entsprechenden zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften,<br />

Erlasse und Entscheidungen, Angaben und Zusagen<br />

gegenwärtiger und zukünftiger Vertragspartner sowie<br />

Erfahrungen aus der Vergangenheit. Die Berechnungen<br />

stellen in ihrer Gesamtheit den aus heutiger Sicht wahrscheinlichen<br />

Verlauf der Investition dar. Da es sich jedoch<br />

um die Darstellung einer zukünftigen Entwicklung handelt,<br />

sind Abweichungen von den erwarteten Ergebnissen möglich.<br />

Derartige Abweichungen können ihre Ursache sowohl<br />

in der Gesetzgebung und Rechtsprechung als auch in der<br />

wirtschaftlichen Gesamtentwicklung oder relevanter wirtschaftlicher<br />

Teilbereiche haben. Eine Haftung für den<br />

Eintritt der prognostizierten Ergebnisse kann daher nicht<br />

übernommen werden.<br />

Die steuerlichen Erläuterungen gehen von der derzeit<br />

bekannten Rechtslage aus und sind nach bestem Wissen<br />

erstellt. Eine Haftung für den Eintritt bestimmter Steuerfolgen<br />

kann nicht übernommen werden, da die Festsetzung<br />

der Besteuerungsgrundlagen der Finanzverwaltung<br />

obliegt. Ebensowenig kann eine Gewähr dafür übernommen<br />

werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch<br />

Gesetzgebung, Rechtsprechung, Erlasse der Finanzverwaltung<br />

oder durch eine spätere Außenprüfung nicht ändert.<br />

Von diesem Prospekt abweichende Angaben, Aussagen<br />

oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen<br />

Zustimmung des Prospektherausgebers.<br />

Das Beteiligungskapital ist in den Jahren 2001 bis 2003 zu<br />

erbringen. Die Beteiligung als Kommanditist ist mit einem<br />

Zeichnungsbetrag ab EUR 25.000 oder einem höheren,<br />

durch 5.000 teilbaren Betrag - jeweils zzgl.<br />

5 % Agio - möglich.<br />

VORFÄLLIGKEITSVERGÜTUNG<br />

Gesellschafter, die noch nicht fällige Einzahlungsraten<br />

früher als nach der Beitrittserklärung vorgesehen leisten,<br />

erhalten eine Vorfälligkeitsvergütung von 6 % p. a.. Dies<br />

gilt für die Fälle, in denen die Einzahlungsrate um einen<br />

Termin früher, mindestens jedoch 30 Tage vor der jeweiligen<br />

Fälligkeit, dem Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

gutgeschrieben worden ist. Die Abrechnung<br />

der Vorfälligkeitsvergütung erfolgt erstmalig bis<br />

spätestens zum 31.03.2002. Für Zinsvergütungen ist die<br />

Wertstellung des gutgeschriebenen Betrages auf dem<br />

Treuhandkonto maßgebend.<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Einzahlungstermine Einzahlungsquote 1)<br />

sofort nach Beitritt 20,00 % 2)<br />

10.12.2001 40,00 %<br />

10.05.2002 30,00 %<br />

10.03.2003 10,00 %<br />

100,00 %<br />

1) in % der nominellen Kapitaleinlage<br />

2) zzgl. 5 % Agio auf die nominelle Kapitaleinlage<br />

54 55


Glossar<br />

Ablieferung: Zeitpunkt, zu dem die Werft den Neubau an die<br />

Reederei übergibt. Eventuelle Restarbeiten werden durch Werftpersonal<br />

auf See erledigt. Bei Infahrtsetzung ist das Schiff<br />

einsatzbereit zum Antritt der Charter.<br />

Agio: Begriff ursprünglich aus dem Wertpapiergeschäft.<br />

Aufgeld oder Aufschlag (normalerweise fünf Prozent) auf den<br />

Nenn- oder Nominalwert (100 Prozent) der Gesellschaftsbeteiligung/Zeichnungssumme/Kapitaleinlage.<br />

Anlaufkosten: Kosten, die beim Start eines Unternehmens<br />

entstehen. Beispielsweise Gründungskosten für Rechtsberatung,<br />

Notar, Handelsregistereintrag. Außerdem Kosten für die Erarbeitung<br />

des Fondskonzepts, für Prospekterstellung und Prospektprüfung,<br />

Schätzgutachten, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung,<br />

Steuerberatung, Treuhandschaft, Geschäftsbesorgung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Zwischenfinanzierung usw.<br />

Ausschüttung: Verteilung liquider Mittel anteilig an die Anleger.<br />

Maximal in Höhe erwirtschafteter Gewinne, deswegen „Gewinnausschüttung“.<br />

Gesellschaftsversammlung beschließt Ausschüttung<br />

als Prozentsatz des nominellen Kapitals. Ausschüttung<br />

meistens nachschüssig einmal im Jahr des Beschlusses.<br />

Befrachter: Charterer. Siehe dort.<br />

Befrachtungskommission: Vergütung für die Vermittlung der<br />

Charter (Adresskommission) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes<br />

(z. B. 3 Prozent) der Charterrate.<br />

Beirat: Gremium aus drei bis fünf Beiräten, das die Interessen<br />

der Kapitalanleger vertritt und mehrheitlich von ihnen aufgestellt<br />

und gewählt wird. Unterstützt und berät die Fondsgeschäftsführung<br />

nicht im Tagesgeschäft, sondern in wichtigen<br />

Fragen der Unternehmenspolitik und berichtet den Anlegern.<br />

Beteiligungsgesellschaft: Geschlossener Fonds, an dem sich<br />

das Publikum durch Zeichnung von Fondsanteilen beteiligen<br />

kann. Anleger tritt als Gesellschafter mit allen Rechten (u.a.<br />

Mitwirkungs- und Kontrollrechte, Anteil am laufenden Ergebnis<br />

und am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der<br />

Einlage, Haftung usw.) bei.<br />

Beteiligungsprospekt: Angebotsbroschüre mit wesentlichen<br />

Eckdaten und Verträgen des geschlossenen Fonds. Prospektbestandteile:<br />

Beschreibung der wirtschaftlichen, steuerlichen und<br />

rechtlichen Konzeption, der wichtigen Fondspartner, der Chancen<br />

und Risiken. Zahlenwerk mit Investitions-, Finanzierungs-, Ergebnis-<br />

und Liquiditätsplanung. Vertragswerk mit Kommanditgesellschafts-,<br />

Stillem Gesellschafts-, Treuhand-, Geschäftsbesorgungsvertrag,<br />

Zeichungsschein bzw. Beitrittserklärung. Erfordernis der<br />

Prospektwahrheit und -klarheit. Prospektherausgeber haftet für<br />

richtigen und vollständigen Prospektinhalt.<br />

Betriebsergebnis: Gewinn oder Verlust als Differenz aus jährlich<br />

abgegrenzten Erträgen (Charter-, Zinserträge usw.) und Aufwendungen<br />

(Personalaufwand, Abschreibungen und sonstiger<br />

Sachaufwand). Diese steuerlich ausgerichtete, periodengerecht<br />

abgegrenzte Betriebsergebnisrechnung unterscheidet sich von<br />

der Liquiditätsrechnung (Zu- und Abflußrechnung) mit ihren<br />

Begriffen Einnahmen, Ausgaben, Überschuß, Unterdeckung.<br />

Betriebskosten: Kosten, die nach Abschluß der Investitions-/<br />

Startphase während des laufenden Betriebs eines Unternehmens<br />

anfallen. Beim Schiffsfonds neben betriebstypischen Schiffsbetriebskosten<br />

(Heuern, Proviant, Versicherungen, Reparaturen,<br />

Klassekosten für Erneuerung der Klassifikation usw.) die fondstypischen<br />

Verwaltungskosten für Personal, Büromiete, Steuerberatung,<br />

Treuhandschaft usw., Zinsen und Steuern.<br />

Betriebsphase: Zeitraum von ca. 8 bis 15 oder 20 Jahren zwischen<br />

Investitionsphase und Auflösung des Unternehmens.<br />

Vermarktung (Vercharterung) und Verwaltung des Investitionsobjektes<br />

mit regelmäßiger, mindestens jährlicher Abrechnung<br />

der betrieblichen Ergebnisse.<br />

BFH: Bundesfinanzhof in München – oberstes deutsches Gericht<br />

in Steuer- und Zollangelegenheiten<br />

BFM: Bundesministerium der Finanzen, Berlin<br />

Bruttocharterrate: Im meist standardisierten Chartervertrag<br />

zwischen Reederei (siehe dort) und Charterer (siehe dort) festgelegter<br />

Preis für die Überlassung eines Schiffes. Durchweg pro Tag<br />

(p.d., engl. per day) angegeben.<br />

Buchwert: Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern<br />

des Fonds zum Jahresende. Durch jährliche Abschreibungen verringert<br />

sich der ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungswert<br />

schrittweise. Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich<br />

erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze<br />

richten sich nicht nach dem Markt, sondern sind in amtlichen<br />

Abschreibungstabellen festgelegt.<br />

Bugstrahlruder: Propeller in einem Unterwassertunnel im<br />

Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegung oder<br />

Drehen des Schiffes und unterstützt Manöver in engen Revieren,<br />

z.B. Häfen.<br />

Charterer: ´Mieter´ eines Schiffes für eine bestimmte Zeit<br />

(Zeitcharter/timecharter) oder Reise (tripcharter/voyagecharter).<br />

Chartervertrag (Seefrachtvertrag) zwischen Befrachter (Charterer)<br />

und Verfrachter (Reederei) ist im Handelsrecht geregelt. Bei bareboat-Charter<br />

wird meistens nur der Schiffskörper (bare boat)<br />

ohne Ausrüstung und Besatzung gechartert. Steuerlich sind<br />

Zeitchartern Einkünfte aus Gewerbebetrieb, bareboat-Chartern<br />

grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />

Container: International standardisierter und registrierter<br />

Metallbehälter. Wiederverwendbare Transportverpackung für<br />

unterschiedliche Frachtgüter (Stück-, Flüssig-, Schütt-, Kühl-,<br />

Gefahrgut usw.). Seit 1956 im See- und Landtransport eingesetzt.<br />

Siehe auch FEU und TEU.<br />

Degressive Abschreibung: Abschreibungsmethode, bei der die<br />

jährliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) mit<br />

einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert des<br />

Wirtschaftsgutes errechnet wird. Gegensatz: lineare AfA (fester<br />

Prozentsatz bezogen auf ursprünglichen Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungswert).<br />

dwt: deadweight tons, auch tdw (tons deadweight) oder dwat<br />

(deadweight all told). Höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiffes<br />

in Tonnen à 1.000 kg (metrische Tonne, mt). Umfasst Ladung,<br />

Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant, Besatzung.<br />

E3: Höchste deutsche (kommerzielle) Eisklasse für Handelsschiffe,<br />

die in arktischen Gewässern, Skandinavien, Ostsee,<br />

Kanada usw. eingesetzt werden. Höchste finnische Eisklasse: 1A.<br />

Eigenkapital: Auch Eigenmittel genannt. Differenz zwischen<br />

Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Bei Fonds in der<br />

Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) besteht es aus<br />

Kommanditkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag und – aus der<br />

Bilanz nicht erkennbaren – stillen Reserven (siehe dort). Eigenkapital<br />

+ Fremdkapital (von Banken, Lieferanten oder sonstigen<br />

Kreditgebern) = Gesamtkapital der Gesellschaft.<br />

EStG: Einkommensteuergesetz<br />

FEU: Forty-foot equivalent unit. 40 Fuß (rd. zwölf Meter) langer,<br />

genormter Container. Siehe dort und unter TEU.<br />

Germanischer Lloyd (GL): International renommierte Klassifikationsgesellschaft,<br />

eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion,<br />

-technik, Meerestechnik. Zertifizierung nach international<br />

standardisierten Management- und Qualitätssystemen. Übernimmt<br />

auch Bauaufsicht und Prüfung nichtmaritimer Technik.<br />

1867 von Reedern und Versicherern gegründete Aktiengesellschaft.<br />

Sitz Hamburg. Die führenden Schifffahrtsnationen haben<br />

eigene Klassifikationsunternehmen (Lloyd´s Register of Shipping/<br />

LR in Großbritannien, Det Norske Veritas/DNV in Norwegen usw.).<br />

Gesellschafterversammlung: Jährliche, regelmäßige (ordentliche)<br />

oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung<br />

der Fondsgesellschafter. Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung.<br />

Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der<br />

Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte (TOPs): Bericht der<br />

Geschäftsführung, Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />

Entlastung von Geschäftsführung und Beirat,<br />

Beschlüsse über Ausschüttung, Beiratswahl, Ausschluß von<br />

Gesellschaftern, Änderung von Gesellschaftsvertrag oder<br />

Geschäftspolitik.<br />

Gesellschaftsvertrag: Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage.<br />

Vertrag regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen,<br />

Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung,<br />

Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und<br />

Abfindungsguthaben (Auseinandersetzung) sowie Auflösung<br />

(Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Gewinnzuweisung: Übertragung des steuerlichen Gewinns an<br />

Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbar-<br />

ten Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer<br />

Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am<br />

Kommanditkapital). Anleger setzt den zugewiesenen Gewinn<br />

in seiner Einkommensteuererklärung an.<br />

GL: Abkürzung für Germanischer Lloyd. Siehe dort.<br />

GmbH & Co. KG: Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der<br />

unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär,<br />

persönlich haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche<br />

Person wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person<br />

(GmbH). Übliche Form bei geschlossenen Fonds aus Gründen<br />

der Risikobegrenzung für den Vollhafter.<br />

Handelsregister (HR): Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen<br />

Amtsgericht. Registriert werden Vollkaufleute, die ein im<br />

Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben.<br />

Im Handelsregister Abteilung A (HRA) werden Personengesellschaften<br />

(z.B. Kommanditgesellschaft/KG oder GmbH & Co. KG,<br />

Offene Handelsgesellschaft/oHG) eingetragen, in Abteilung B<br />

(HRB) Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, AG. Die (Direkt-)<br />

Kommanditisten werden mit Vor-, Nachnamen, Geburtsdatum,<br />

Wohnort und Einlagebetrag eingetragen. Nicht mehr eingetragen<br />

wird heute der Beruf des Anlegers.<br />

HGB: Handelsgesetzbuch<br />

IMO: International Maritime Organization, Internationale<br />

Seeschifffahrts-Organisation. Weltweite Vereinigung im UNO-<br />

Rahmen für Fragen der Schiffssicherheit, Seestraßenordnung,<br />

des Seerechts.<br />

Initiator: Unternehmer, der ein Investitionsprojekt startet (initiiert)<br />

und dafür öffentlich privates Anlagekapital einwirbt. Erstellt<br />

zusammen mit Beratern die Fondskonzeption und den Emissionsprospekt.<br />

Besorgt das Fondskapital von Anlegern und Banken und<br />

übernimmt oft die Fondsgeschäftsführung.<br />

Investitionsphase: Fondsstart über ca. ein bis zwei Jahre.<br />

Fondskonzeption, Prospekterstellung, Beschaffung von Fremdund<br />

Eigenkapital. Bei Schiffsfonds: Bau und Infahrtsetzung des<br />

Schiffes.<br />

Investitionsplan: Plan als Teil der gesamten Unternehmensplanung<br />

weist sämtliche wichtigen Kosten während des Fondsbeginns<br />

aus: Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Schiffs,<br />

Baunebenkosten, Zwischenfinanzierungszinsen, Anlaufkosten<br />

(siehe dort), Sonstiges, Liquiditätsreserve. Die Summe ist das<br />

Gesamtinvestitionsvolumen, oft Gesamtaufwand genannt, und<br />

muss sich betragsmäßig mit dem Finanzierungsvolumen (Eigenund<br />

Fremdkapital des Fonds) decken. Der Investitions- oder<br />

Mittelverwendungsplan entspricht in etwa dem Vermögensbestand<br />

einer Planbilanz, der Finanzierungs- oder Mittelherkunftsplan<br />

dem Kapitalbestand einer Bilanz.<br />

ISM: International Ship Management Code, auch International<br />

Safety Management Code (Internationales Übereinkommen zum<br />

56 57


58<br />

Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement). 1987 von der IMO (siehe<br />

dort) initiierte Auflagen zur Verbesserung von Management und<br />

Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen<br />

und zertifizieren (bescheinigen) international tätige Klassifikationsgesellschaften<br />

wie der Germanische Lloyd (siehe dort) die<br />

Erfüllung des ISM Code.<br />

Kasko: Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten, engl. main body.<br />

Allgemein: Fahrzeug ohne Ladung. Kaskoversicherung deckt<br />

Schäden an Schiffsrumpf, Maschine, Zubehör.<br />

Knoten (kn): Schiffsgeschwindigkeits-Einheit, gemessen in<br />

nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile/Std.<br />

= 1,852 km/h.<br />

kW: Kilowatt. 1 kW = 1,36 PS.<br />

Kommanditkapital: Kapital, das die Kommanditisten (nur in<br />

Höhe ihrer nominellen Einlage haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft)<br />

aufbringen. Entspricht – ausgenommen Einlagen<br />

der Gründungskommanditisten – dem Platzierungskapitalvolumen.<br />

Neben dem Fremdkapital (Bankdarlehen) wesentlicher<br />

Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft (Fonds).<br />

Loss-of-hire: Wörtlich: Erlösausfall – wenn das Schiff z.B. durch<br />

Dockaufenthalt oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist<br />

und keine Frachtzahlung erhält (off hire). Risiko ist versicherbar.<br />

Versicherungsleistung beginnt meistens nach bestimmter Warteoder<br />

Karenzzeit. Off hire auch generell für beschäftigungsloses<br />

oder vorübergehend außer Dienst gestelltes, aufliegendes Schiff.<br />

Mindestbesteuerung: Seit Anfang 1999 in Paragraf 2 Absatz 3<br />

EStG geregelt. Gewinne und Verluste derselben Einkunftsart<br />

müssen verrechnet werden. Weitere Verluste bis zu DM 100.000<br />

bei Unverheirateten und DM 200.000 bei Verheirateten (Splitting)<br />

mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechenbar. Weitere<br />

Verluste nur bis 50 Prozent der verbleibenden Gewinne verrechenbar.<br />

Weitere Verluste in Vorjahr/Folgejahre rück- bzw. vortragbar.<br />

Mittelverwendungskontrolle: Neutrale Überwachung der<br />

Anlegergelder in der Investitionsphase des Fonds. Kontrolleur ist<br />

meistens ein Standesrechtler (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer),<br />

gelegentlich eine Bank. Die von den Anlegern auf<br />

ein Treuhandkonto des Kontrolleurs eingezahlten Kapitaleinlagen<br />

plus Agio werden erst nach Erfüllung bestimmter Freigabekriterien<br />

(z.B. Nachweis Bauvertrag, Platzierungsgarantie) an den<br />

Fonds oder an Dritte ausgekehrt.<br />

<strong>MS</strong>: Motorschiff. Ähnlich MV (motor vessel)<br />

Nettocharterrate: Netto´miet´preis für ein Schiff, nachdem von<br />

der Bruttocharterrate (siehe dort) Vermittlungsvergütungen<br />

(Kommissionen) und Bereederungsgebühr (für technisches und<br />

kaufmännisches Schiffsmanagement) abgezogen worden sind.<br />

Nettoraumzahl (NRZ): Angabe zur Schiffsgröße. Siehe<br />

Tonnage, Tonnagebesteuerung.<br />

OFD: Oberfinanzdirektion<br />

Panamax: Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-Kanal<br />

zwischen atlantischem und pazifischem Ozean befahren können.<br />

Schleusen begrenzen Schiffsbreite auf rd. 32 Meter. Maximaler<br />

Tiefgang ca. 12 Meter.<br />

Paragraf 2b EStG: Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes<br />

1999/2000/2002 eingeführter Paragraf in das Einkommensteuerrecht.<br />

Ziel des Gesetzgebers: Abschaffung der Steuersparmodelle.<br />

Platzierungsgarantie: Zusicherung gegenüber dem Kapitalanleger,<br />

daß das Platzierungs- oder Emissionskapital eines<br />

geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant<br />

gewährleistet, daß er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt.<br />

Prospektprüfung: Prüfung des öffentlichen Beteiligungs- oder<br />

Emissionsprospekts durch Wirtschaftsprüfer (WP) bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(WPG). Der Wohnungswirtschaftliche<br />

Fachausschuss (WFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, hatte 1983 und 1987<br />

Prüfungsgrundsätze formuliert. Den aktuellen „IDW Standard:<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Prospekten über<br />

öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4)“ hat der WFA<br />

am 01.09.2000 verabschiedet. Auftraggeber und Prospektherausgeber<br />

– meistens identisch – müssen sich lt. IDW S 4 verpflichten,<br />

im Prospekt nicht auf Prüfungsauftrag oder -gutachten<br />

hinzuweisen.<br />

Reederei, Reeder: Schiffseigentümergesellschaft, Schiffseigner.<br />

Oft allgemein im Sinne von Schifffahrtsunternehmen.<br />

SBG (SeeBG): See-Berufsgenossenschaft, Hamburg – gesetzliche<br />

Unfallversicherung in der deutschen Seefahrt. Zuständig<br />

auch für Unfallverhütung und gesetzliche Schiffssicherheit.<br />

Schiffshypothekendarlehen: Bankdarlehen. Die Darlehensforderung<br />

ist – ähnlich wie bei der Immobilienfinanzierung –<br />

durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister<br />

abgesichert.<br />

Steuerliches Ergebnis: Positiver oder negativer Saldo der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens.<br />

Das steuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird bei einer<br />

Personengesellschaft, z.B. Kommanditgesellschaft (KG), den<br />

Gesellschaftern – überwiegend Anlegern – zugewiesen. Siehe<br />

auch Gewinnzuweisung.<br />

Stille Reserven: Rücklagen, die anders als Rückstellungen oder<br />

offene Rücklagen in der Bilanz eines Unternehmens nicht ausgewiesen<br />

sind. Entstehen durch Unterbewertung von Vermögen<br />

(seltener durch Überbewertung von Schulden). Beispiel:<br />

Der Fonds schreibt sein Schiff über mehrere Jahre bis auf einen<br />

restlichen Buchwert von 10 Prozent des ursprünglichen Baupreises<br />

ab. Der aktuelle Marktwert des Schiffes liegt aber z.B.<br />

noch bei 70 Prozent des Baupreises. In den Geschäftsbüchern ist<br />

das Schiff unterbewertet (der Gewinn ist eigentlich zu niedrig<br />

ausgewiesen). Die Differenz von 60 Prozentpunkten ist eine stille<br />

Reserve. Beim Schiffsverkauf würde sie gewinnerhöhend aufgelöst<br />

werden.<br />

Stiller Gesellschafter: Beteiligt sich als stiller Teilhaber am<br />

Handelsgewerbe des tätigen Teilhabers (Inhaber, Geschäftsherr –<br />

meistens GmbH, KG, AG). Grundsätzlich kennt die im Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) geregelte stille Gesellschaft nur zwei Gesellschafter,<br />

den Stillen und den Geschäftsherrn. Kein Gesellschaftseintrag<br />

im Handelsregister. Der Stille bleibt anonym. Seine<br />

Einlage geht in das Vermögen des Geschäftsherrn über. Also<br />

im Gegensatz zur Kommanditgesellschaft kein gemeinsames<br />

Vermögen. Oft fester Jahreszins vereinbart. Verlustbeteiligung<br />

des Stillen kann ausgeschlossen werden. Eine aus der (typisch)<br />

stillen Beteiligung abgeleitete, aber gesetzlich nicht geregelte<br />

Variante ist die atypisch stille Gesellschaft (mitunternehmerische<br />

Beteiligung am Gewinn und Verlust und an stillen Reserven).<br />

Suezmax: Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Suez-Kanal<br />

zwischen Mittelmeer und Rotem Meer passieren können. Keine<br />

Begrenzung der Schiffslänge, aber der Breite auf maximal etwa<br />

70 Meter und des Tiefgangs auf höchstens ca. 17 Meter.<br />

Teilwert: Begriff aus dem Steuerrecht (Bewertungsgesetz/BewG).<br />

Anteiliger Preis (Markt-, Verkehrswert) für ein bestimmtes<br />

Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das<br />

Unternehmen.<br />

TEU: Twenty-foot equivalent unit, Standardcontainer mit einer<br />

Länge von 20 Fuß (rd. sechs Meter). Siehe auch FEU und<br />

Container.<br />

Timecharter (T/C): Zeitcharter. Siehe unter Charterer.<br />

Tonnage: Begriff aus der Schiffsvermessung. Maßeinheit für<br />

Schiffsraum waren ursprünglich Weinfässer (tuns) und Heringstonnen.<br />

Seit 19. Jahrhundert Messung des Rauminhalts<br />

(Volumens), nicht Gewichts, des Schiffes in Raum- oder Registertonnen<br />

– Bruttoregistertonne (BRT, engl. Gross Registered<br />

Tonnage/GRT) à 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage<br />

(NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982<br />

Vermessung nach Brutto- und Nettoraumzahl (BRZ, NRZ).<br />

Tonnagebesteuerung (siehe dort) orientiert sich an Nettoraumzahl.<br />

Siehe auch dwt.<br />

Tonnagebesteuerung: Seit 1. Januar 1999 kann die Reederei<br />

ihren Gewinn pauschaliert anhand des Schiffsraums ermitteln<br />

(Rechtsgrundlage: Paragraf 5 a EStG – eingeführt durch 1998<br />

beschlossenes Seeschiffahrtsanpassungsgesetz/Gesetz zur Anpassung<br />

der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt<br />

an den internationalen Standard). Diese Gewinnermittlungsmethode<br />

wird missverständlich als Tonnagesteuer<br />

bezeichnet. Basis ist die Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes. Zu<br />

versteuernder Gewinn je Anleger sehr niedrig. Wichtige Tonnagesteuer-Kriterien:<br />

Eintragung in inländischem Seeschiffsregister,<br />

Geschäftsführung und Bereederung an inländischem Standort.<br />

Treuhandgesellschaft: Unternehmen, das treuhänderisch und<br />

uneigennützig ´im Auftrag und für Rechnung´ eines oder mehrerer<br />

Treugeber (Anleger) tätig ist. Typische Treuhandschaften:<br />

Mittelverwendungskontrolle, Verwaltungstreuhandschaft, Treuhandkommanditbeteiligung.<br />

Treuhandvertrag regelt Rechte und<br />

Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Spezielles<br />

Treuhandgesetz existiert nicht.<br />

UStG: Umsatzsteuergesetz<br />

Veräußerungserlös: (Weiter-)Verkaufspreis des Investitionsobjekts<br />

(Schiff). Vom Erlös sind eventuell Maklerprovisionen oder<br />

sonstige Vergütungen abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn<br />

zu ermitteln.<br />

Verlustzuweisung: Anteilige Übertragung des steuerlichen<br />

Jahresverlustes auf die Kapitalanleger. Analog der Gewinnzuweisung.<br />

Siehe dort.<br />

Verrechenbare Verluste: Derjenige Teil der Verluste, der den<br />

Höchstbetrag der ausgleichsfähigen Verluste überschreitet und<br />

deswegen auf Folgejahre vorgetragen wird.<br />

Vorfälligkeitsvergütung: Vergütung für vorzeitige Zahlung (vor<br />

Fälligkeit) der Kapitaleinlage. Eine Art Zinsertrag für den Anleger<br />

– steuerlich: Sonderbetriebseinnahmen.<br />

59


60<br />

Verträge<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

(in der Fassung vom 20.08.2001) der<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Die Firma lautet:<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Leer. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist berechtigt, bis zur Übernahme<br />

des Schiffes den Sitz der Gesellschaft gegebenenfalls<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu<br />

verlegen.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau oder Erwerb,<br />

der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong>. Das <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong><br />

<strong>STORM“</strong> wird von der Peters Schiffbau AG, Wewelsfleth,<br />

gebaut.<br />

2. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Geschäfte aller<br />

Art tätigen, die geeignet sind, den vorstehenden<br />

Gegenstand zu fördern.<br />

3. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen<br />

derselben oder ähnlichen Branche beteiligen sowie<br />

eigenes oder fremdes Vermögen verwalten.<br />

4. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und<br />

Ausland errichten.<br />

§ 3 Beginn der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

Die Gesellschaft ist am 14.02.2001 in Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong><br />

<strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG umbenannt worden.<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftung<br />

1. Komplementärin und somit persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist die G.H.S. Global Hanseatic Shipping<br />

GmbH, Hamburg. Sie ist am Vermögen der Kommanditgesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

Stille Gesellschafterin ist die G.H.S. Global Hanseatic<br />

Shipping GmbH, Hamburg mit einer Einlage von<br />

EUR 300.000,—.<br />

Kommanditistin ist die Gesellschaft für Handel und<br />

Finanz mbH, Blinke 6, 26789 Leer, mit einer Einlage von<br />

zunächst EUR 100.000,—. Sie ist berechtigt, sich auch<br />

mit einer geringeren Pflichteinlage an der Gesellschaft<br />

zu beteiligen, sofern das erforderliche Platzierungskapital<br />

gem. Ziff. 2 erreicht ist.<br />

2. Die Gesellschaft kann darüber hinaus so viele Kommanditisten<br />

aufnehmen, bis das für den Betrieb der Gesellschaft<br />

erforderliche Kommanditkapital in Höhe von<br />

insgesamt EUR 6.100.000,— erreicht ist. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin regelt die Fälligkeit der<br />

Einlage.<br />

3. Die Gesellschafter verpflichten sich, gleichzeitig mit<br />

ihrem Beitritt der Gesellschaft ein Agio bezogen auf<br />

ihre Kommanditbeteiligung zur Verfügung zu stellen,<br />

dessen Höhe sich aus der jeweiligen Beitrittserklärung<br />

ergibt.<br />

4. Die Aufnahme von Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

erfolgt zunächst als atypisch stille Gesellschafter und<br />

wird wirksam mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

und deren Annahme durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin oder deren Bevollmächtigte.<br />

Mit der Eintragung ins Handelsregister wird der Beteiligte<br />

Kommanditist, die stille Beteiligung endet. Für die<br />

atypisch stille Beteiligung gelten die Bestimmungen<br />

dieses Vertrages entsprechend. Die Haftung der beitretenden<br />

Gesellschafter ist also von vornherein auf ihre<br />

bedungene Einlage beschränkt. Die atypisch stille<br />

Beteiligung wird mit Eintragung des stillen Gesellschafters<br />

in das Handelsregister als Kommanditist in<br />

eine Kommanditeinlage zum Nominalwert umgewandelt.<br />

Eine Nachschußpflicht besteht nicht, sobald ein<br />

Kommanditanteil voll eingezahlt ist. Die Kommanditisten<br />

haften nur mit ihrer Einlage. Im übrigen gelten<br />

die Bestimmungen der §§ 171 ff HGB.<br />

5. Die gem. Ziff. 2 aufzunehmenden Kommanditisten sind<br />

berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung noch vor Vornahme<br />

der entsprechenden Eintragungen ins Handelsregister<br />

treuhänderisch auf die GHF-Treuhand GmbH,<br />

Blinke 6, 26789 Leer - nachstehend Treuhänderin<br />

genannt -, dergestalt zu übertragen, dass die Treuhänderin<br />

für die übertragenen Kommanditbeteiligungen als<br />

Treuhänderin für die jeweiligen Kommanditisten hält.<br />

Die treuhänderische Übertragung wird gegenüber der<br />

Gesellschaft wirksam mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

nebst Treuhandauftrag durch die Gesellschaft.<br />

Als Kommanditist wird dann im Handelsregister die<br />

Treuhänderin anstelle ihrer jeweiligen Treugeber eingetragen.<br />

Die Treugeber werden durch entsprechende<br />

Vereinbarungen mit der Treuhänderin festlegen, dass sie<br />

jederzeit wieder auch im Außenverhältnis die Stellung<br />

von Kommanditisten in der Gesellschaft erhalten. Für<br />

Übertragungen zwischen Kommanditisten und der<br />

Treuhänderin gilt nicht das Vorkaufsrecht der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin gem. § 15 Ziff. 2. Soweit in<br />

diesem Vertrag von Rechten und Pflichten eines, mehrerer<br />

oder aller Gesellschafter gesprochen wird, gilt dieses<br />

gleichbedeutend für die Treugeber der Treuhänderin.<br />

6. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hiermit<br />

von den übrigen Gesellschaftern ermächtigt:<br />

a) mit weiteren Gesellschaftern ihrer Wahl deren<br />

Beitritt zur Gesellschaft und die Übernahme von<br />

Kapitaleinlagen vertraglich zu vereinbaren;<br />

b) den Vertrag mit einem Kommanditisten oder stillen<br />

Gesellschafter aufzuheben, wenn der Kommanditist<br />

oder stille Gesellschafter nach Mahnung nicht innerhalb<br />

von vier Wochen die übernommene Einlage<br />

leistet. Sie ist ebenso ermächtigt, Treugeber der<br />

Treuhänderin gemäß § 4 Ziff. 5 unter den gleichen<br />

Voraussetzungen auszuschließen, wobei sie die<br />

Nachfrist mit Ausschließungsandrohung direkt den<br />

Treugebern gegenüber zu setzen und die zuständige<br />

Treuhänderin durch Übersendung einer Kopie zu<br />

benachrichtigen hat;<br />

c) zum Zwecke der Vorfinanzierung von nicht fälligen<br />

Teilbeträgen des Eigenkapitals diese Teilbeträge<br />

der Gesellschaftsanteile der jeweiligen Gesellschafter<br />

an vorfinanzierende Unternehmen oder Kreditinstitute<br />

sicherungshalber abzutreten.<br />

Die Abtretung endet, sobald die Beteiligungen jeweils<br />

voll eingezahlt sind. Der Gesellschafter nimmt zur<br />

Kenntnis, dass er seine noch ausstehende Einlage mit<br />

schuldbefreiender Wirkung nur an das finanzierende<br />

Unternehmen oder Kreditinstitut auf das ihm für diesen<br />

Zweck angegebene Treuhandkonto zahlen kann.<br />

d) bis zur Indienststellung des Schiffes Geschäfte und<br />

Handlungen durchzuführen, die der Ingangsetzung<br />

des Geschäftsbetriebes dienen. § 8 Abs. 2 findet<br />

während dieses Zeitraumes keine Anwendung.<br />

7. Alle Gesellschafter erkennen mit Abgabe ihrer Beitrittserklärung<br />

diesen Gesellschaftsvertrag an und übernehmen<br />

die Verpflichtung, die von ihnen übernommenen<br />

Einlagen in bar zu erbringen und der persönlich haften-<br />

den Gesellschafterin zu ihrer Eintragung als Kommanditisten<br />

in das Handelsregister die hierfür erforderlichen<br />

Vollmachten zu erteilen.<br />

Rückständige Zahlungen gemäß Ziff. 2 sind gegenüber<br />

der Gesellschaft mit 1 % monatlich zu verzinsen.<br />

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />

bleibt vorbehalten.<br />

8. Durch den Beitritt zur Gesellschaft ermächtigt jeder<br />

Kommanditist die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

seinen Beitritt und gegebenenfalls seinen Austritt zum<br />

Handelsregister anzumelden. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin wird im Interesse der leichteren<br />

Handhabung des Verkehrs mit dem Registergericht<br />

ermächtigt, eintragungspflichtige Tatsachen auch<br />

namens der übrigen Gesellschafter zum Handelsregister<br />

anzumelden.<br />

9. Gesellschafter, deren Beitrittsverträge aufgehoben werden,<br />

können gezahlte Einlagen zurückfordern, sobald an<br />

ihre Stelle neue Gesellschafter getreten sind und sobald<br />

bzw. soweit diese in Höhe der Rückforderung Einlagen<br />

eingezahlt haben.<br />

10. Die Treuhänderin gem. Ziff. 5 ist zu Einlagen nur insoweit<br />

verpflichtet, als ihr von ihren Treugebern entsprechende<br />

Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Die<br />

Gesellschaft hat jedoch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch<br />

gegen diejenigen Treugeber, die ihre Einlage<br />

nicht, nicht vollständig oder verspätet erbracht haben,<br />

auf Leistung der Einlage bzw. auf Zahlung von Zinsen<br />

und ggf. Schadenersatz.<br />

§ 5 Stille Gesellschaft<br />

1. An dieser Gesellschaft beteiligt sich als stille Gesellschafterin<br />

die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH,<br />

Hamburg mit einer Einlage von EUR 300.000.<br />

2. Die Einlage der stillen Gesellschafterin ist spätestens<br />

bei Übergabe des Schiffes fällig.<br />

3. Die sonstigen vertraglichen Bestimmungen richten sich<br />

nach dem allen Gesellschaftern bekannten Vertrag über<br />

die Errichtung der stillen Gesellschaft.<br />

61


62<br />

§ 6 Kapitalkonten<br />

1. Für die Kommanditisten werden bei der Gesellschaft<br />

zwei Festkapitalkonten (I und II), ein Verrechnungskonto<br />

(III) und ein Verlustvortragskonto (IV) geführt.<br />

2. Auf das Festkapitalkonto I werden die Kommanditeinlagen<br />

gebucht. Das Kapitalkonto ist fest und unveränderlich.<br />

Es ist maßgebend für das Stimmrecht in<br />

der Gesellschafterversammlung (siehe § 11 Ziff. 9),<br />

die Ergebnisverteilung sowie den Anspruch auf das<br />

Auseinandersetzungsguthaben.<br />

3. Auf das Festkapitalkonto II wird das Agio gemäß<br />

§ 4 Ziff. 3 dieses Vertrages gebucht.<br />

4. Auf das Verlustvortragskonto werden Verlustanteile<br />

sowie Gewinnanteile bis zum Ausgleich des Verlustvortragskontos<br />

gebucht. Darüber hinausgehende Gewinnanteile<br />

werden auf dem Verrechnungskonto erfaßt.<br />

5. Im übrigen wird der Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft<br />

und Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto<br />

erfaßt. Guthaben auf diesem Konto werden nicht<br />

verzinst.<br />

Negative Salden begründen keine Forderungen gegenüber<br />

den Kommanditisten (keine Nachschußpflicht).<br />

§ 7 Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich an<br />

gleichen oder anderen Gesellschaften beteiligen. Sie ist<br />

von den einschränkenden Bestimmungen der §§ 112,<br />

113 HGB befreit.<br />

§ 8 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

erfolgt ausschließlich durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin. Diese muß die Geschäfte der Gesellschaft<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders<br />

führen. Bei der Bereederung hat sie die gleiche Sorgfalt<br />

anzuwenden, die sie anderen, ihrer Disposition unterliegenden<br />

Schiffe, seien es eigene oder fremde, widmet.<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Pflichten kann<br />

sie nach freiem Ermessen über das Schiff verfügen<br />

und Befrachtungs-/Charterverträge abschließen. Sie hat<br />

das Schiff gegen alle üblichen Risiken einschließlich<br />

„loss-of-hire“ zu versichern und dafür Sorge zu tragen,<br />

dass auch außergewöhnliche Risiken abgesichert werden.<br />

Über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung<br />

muß sie den Gesellschaftern alsbald berichten.<br />

2. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs<br />

überschreiten, bedürfen der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung bzw. in deren Vertretung<br />

des Beirats.<br />

Dies gilt insbesondere für:<br />

a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von<br />

Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;<br />

b) Erwerb, Belastung, Veräußerung des Schiffes bzw. von<br />

weiteren Schiffen der Gesellschaft;<br />

c) die Eingehung von Geschäften mit einem Obligo von<br />

mehr als EUR 150.000,–;<br />

d) die Übernahme von Bürgschaften und bürgschaftsähnlichen<br />

Verpflichtungen, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten<br />

sowie die Aufnahme von Krediten<br />

und Hingabe von Sicherheiten, die im Einzelfall EUR<br />

50.000,— übersteigen;<br />

e) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und<br />

Dritte;<br />

f) den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen;<br />

g) die Errichtung und Aufgabe von Zweigniederlassungen;<br />

h) den Abschluß von Charterverträgen und<br />

Kurssicherungsgeschäften mit einer Laufzeit von<br />

mehr als 12 Monaten sowie den Abschluß von<br />

Charterverträgen mit Unternehmen, an denen die<br />

Komplementärin, gleich in welcher Höhe, direkt oder<br />

indirekt beteiligt ist; außerdem die grundsätzliche<br />

Änderung der Charterpolitik;<br />

i) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete<br />

Rechtsgeschäfte;<br />

j) Währungsgeschäfte im Rahmen der vorgesehenen<br />

Finanzierung und Umstellung von Krediten auf<br />

andere als die jeweils geschuldeten Währungen sowie<br />

die Neuordnung der Kreditlaufzeiten und sonstigen<br />

Konditionen, soweit die Marktverhältnisse dieses im<br />

Interesse der Gesellschaft erforderlich machen.<br />

3. Die unter Ziffer 2 a) bis d) genannten Einschränkungen<br />

beziehen sich jedoch nicht auf notwendige Kreditaufnahmen<br />

zum Zwecke der Vorfinanzierung des Schiffes<br />

oder des Eigenkapitals und der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Hergabe und Bestellung von Sicherheiten<br />

sowie für die Aufnahme der für die Endfinan-<br />

zierung notwendigen Kredite und der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Hergabe und Bestellung von<br />

Sicherheiten.<br />

Die Einschränkungen beziehen sich ferner nicht auf den<br />

Abschluß der für das Investitionsobjekt erforderlichen<br />

Verträge bis zur Werftablieferung des Neubaus.<br />

In Eilfällen und in Fällen der Not hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer<br />

Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der<br />

Gesellschaft vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />

die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin darf zur Ausübung<br />

ihres Geschäftsführungsauftrages dritte Personen<br />

und Firmen heranziehen; sie haftet jedoch der<br />

Gesellschaft gegenüber für ihre Erfüllungsgehilfen. Im<br />

übrigen haftet die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

für ihre Tätigkeiten nach den vertraglichen und gesetzlichen<br />

Bestimmungen.<br />

§ 9 Beirat<br />

1. Der Beirat besteht aus drei Personen, von denen zwei<br />

Personen aus dem Gesellschafterkreis von der Gesellschafterversammlung<br />

gewählt werden. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist berechtigt, ein drittes<br />

Beiratsmitglied zu ernennen. Außerdem kann ein<br />

Ersatzbeiratsmitglied bestellt werden.<br />

2. Die Amtsperiode des Beirats beträgt zwei Jahre und<br />

endet grundsätzlich mit Ablauf der Gesellschafterversammlung,<br />

auf der eine Neuwahl des Beirates erfolgt.<br />

Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtsperiode für das<br />

dritte Beiratsmitglied endet mit der Neubenennung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

3. Der Beirat übt die in diesem Vertrag bezeichneten<br />

Befugnisse aus. Er ist berechtigt, sich jederzeit über<br />

alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten<br />

sowie die Handelsbücher der Gesellschaft einzusehen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet,<br />

dem Beirat Auskunft zu erteilen und ihn über alle<br />

wichtigen Geschäftsvorfälle zu unterrichten.<br />

4. Jedes Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit durch<br />

Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

niederlegen. Scheidet ein Beiratsmitglied<br />

vorzeitig aus, tritt zunächst ein Ersatzbeiratsmitglied<br />

ein. Ist kein Ersatzbeiratsmitglied vorhanden, ist auf der<br />

nächsten Gesellschafterversammlung ein neues<br />

Beiratsmitglied zu wählen.<br />

5. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt<br />

seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der Beiratmitglieder.<br />

Sitzungen des Beirats sind von dem Vorsitzenden<br />

mündlich oder schriftlich einzuberufen.<br />

6. Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu fassen.<br />

Sie können auch schriftlich, fernschriftlich, telegrafisch<br />

oder per Telefax herbeigeführt werden, wenn<br />

sämtliche Beiratsmitglieder sich damit einverstanden<br />

erklären. Beschlüsse des Beirats sind in einem Protokoll<br />

festzuhalten. Der Beirat entscheidet mit der Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen.<br />

7. Vergütungen der Beiratsmitglieder werden durch die<br />

Gesellschafterversammlung festgesetzt.<br />

8. Die Beiratsmitglieder haften nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche gegen den Beirat verjähren<br />

binnen fünf Jahren nach Kenntniserlangung der<br />

haftungsbegründenden Umstände. Die Haftung des<br />

Beirates ist insgesamt auf EUR 50.000,— beschränkt.<br />

Eine Kettenhaftung ist ausgeschlossen.<br />

9. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der<br />

Geschäftsbesorger wie auch deren Vertreter sind<br />

berechtigt, an den Beiratssitzungen teilzunehmen,<br />

ohne ein Stimmrecht zu haben. Die Rechte und<br />

Pflichten der Kommanditisten bleiben unberührt.<br />

§ 10 Information<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat alle<br />

Gesellschafter unverzüglich über außergewöhnliche<br />

Vorkommnisse zu unterrichten. Darüber hinaus hat sie<br />

viermal im Jahr dem Geschäftsbesorger (§ 10 Ziff. 3<br />

dieses Vertrages) oder den Gesellschaftern einen<br />

Quartals-Kurzbericht vorzulegen.<br />

2. Jeder Gesellschafter hat außerdem jederzeit selbst oder<br />

durch einen beauftragten Mitgesellschafter, der jedoch<br />

nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft stehen<br />

darf und von Berufs wegen zur Veschwiegenheit<br />

63


64<br />

verpflichtet ist, das Recht zur Einsicht in alle Geschäftsunterlagen<br />

der Gesellschaft. Dadurch entstehende<br />

Kosten trägt er selbst.<br />

Entsprechende Rechte und Pflichten gelten unmittelbar<br />

für die Treugeber der Treuhänderin gem. § 4 Ziff. 5.<br />

3. Zur Unterstützung der Reederei beauftragt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin die GHF-Treuhand GmbH<br />

als Geschäftsbesorgerin, zu deren Aufgabenbereich<br />

insbesondere auch die regelmäßige Information der<br />

Mitgesellschafter gehört. Sie ist Interessenvertreter der<br />

beigetretenen Mitgesellschafter und soll weisungsgemäß<br />

agieren. Für die Tätigkeit als Geschäftsbesorger<br />

und Treuhänder erhält die GHF-Treuhand GmbH eine<br />

jährliche Vergütung von 0,5 % des Kommanditkapitals<br />

nach § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages zuzüglich der<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung geht zu<br />

Lasten der Gesellschaft.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich<br />

innerhalb von neun Monaten nach Schluß des<br />

Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt unter<br />

gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. in deren<br />

Auftrag durch den Geschäftsbesorger. Zur ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung ist der Bericht der<br />

Geschäftsführung über das vergangene und das<br />

laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Zwischen dem Tag<br />

der Absendung des Einladungsschreibens und dem Tage<br />

der Gesellschafterversammlung - beide Tage mitgerechnet<br />

- muß ein Zeitraum von drei Wochen liegen.<br />

Die Gesellschafter und auch die Treugeber der Treuhänderin<br />

gemäß § 4 Ziff. 5 und der Beirat können<br />

Anträge, die die Tagesordnung ändern oder ergänzen,<br />

bis spätestens 2 Wochen vor der Versammlung bei der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin schriftlich, fernschriftlich,<br />

telegrafisch oder per Telefax einreichen.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />

von der persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen,<br />

wenn es das dringende Interesse der Gesellschafter<br />

erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen<br />

mindestens 20 % des Kommanditkapitals auf sich<br />

vereinen, dies verlangen.<br />

Dieses gilt entsprechend für Treugeber der Treuhänderin<br />

gem. § 4 Ziff. 5.<br />

Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf sieben Tage verkürzt<br />

werden, wenn dringende Beschlußfassungsgegenstände<br />

dies erfordern.<br />

3. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Mitgesellschafter,<br />

Ehegatten, in gerader Linie Verwandten, einen Testamentsvollstrecker,<br />

durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Person oder den Anlageberater, sofern<br />

der Nachweis dieser Vertretung aus den Gesellschaftsunterlagen<br />

zu entnehmen ist, oder durch den Geschäftsbesorger<br />

vertreten zu lassen. Der Vertreter<br />

hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.<br />

Die Treugeber der Treuhänderin gem. § 4 Ziff. 5 können<br />

in Gesellschafterversammlungen ihr Stimmrecht unmittelbar<br />

ausüben, sofern sie dies der Treuhänderin<br />

zuvor schriftlich mitgeteilt haben. Die Treuhänderin<br />

übt ihr Stimmrecht - nicht zwangsläufig einheitlich -<br />

entsprechend den ihr von ihren Treugebern erteilten<br />

Weisungen aus oder soweit Weisungen nicht erteilt<br />

werden dem mutmaßlichen Interesse der Treugeber<br />

entsprechend.<br />

4. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind<br />

ferner diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin im Interesse und<br />

zur Information aller Gesellschafter für erforderlich hält.<br />

5. In der ersten Gesellschafterversammlung führt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin den Vorsitz. In späteren<br />

Gesellschafterversammlungen - sofern vorhanden -<br />

ein Beiratsmitglied. Über Gesellschafterversammlungen<br />

hat die persönlich haftende Gesellschafterin ein von ihr<br />

oder dem Protokollführer unterzeichnetes Protokoll zu<br />

fertigen und allen Gesellschaftern in Kopie zuzustellen.<br />

Gesellschafter und Treugeber können Einwendungen<br />

gegen die Richtigkeit des Protokolls und insbesondere<br />

die Formalien der gefaßten Gesellschafterbeschlüsse<br />

binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt des<br />

Protokolls durch schriftliche Mitteilung gegenüber der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin geltend machen.<br />

6. Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />

diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />

a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes;<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses;<br />

c) Ausschüttungen/Entnahmen;<br />

d) Entlastung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin/des Beirates;<br />

e) Wahl des Beirates;<br />

f) Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen;<br />

g) Rechtsgeschäfte gemäß § 8 Ziff. 2<br />

Gesellschaftsvertrag;<br />

h) Änderung der Flaggenführung;<br />

i) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

j) Verkauf des Schiffes;<br />

k) Ausschluß von Kommanditisten gemäß § 16 Ziff. 3;<br />

l) Auflösung der Gesellschaft;<br />

m) Stellung sowie Rücknahme eines Antrages auf<br />

Ermittlung des steuerlichen Gewinns gemäß<br />

§ 5a EStG.<br />

7. Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlußfähig, wenn mindestens 50 %<br />

des stimmberechtigten Kapitals vertreten ist. Sofern<br />

keine Beschlußfähigkeit vorliegt, kann die nächste<br />

Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung<br />

unter Beachtung einer Ladungsfrist von 14 Tagen einberufen<br />

werden. Sie ist dann unabhängig von der Höhe<br />

des vertretenen Gesellschafterkapitals beschlußfähig.<br />

Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung werden<br />

in allen Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit gefaßt,<br />

soweit dieser Vertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />

eine andere Mehrheit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit<br />

gilt der Antrag als abgelehnt.<br />

8. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

bedarf es für die Beschlüsse gemäß § 11 Ziff. 7 i - l.<br />

9. Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je EUR 1.000<br />

Kapitaleinlage lt. § 6 Ziff. 2 je eine Stimme.<br />

10. Beschlüsse der Gesellschafter können in begründeten<br />

Fällen auf Ersuchen der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

auch ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung<br />

auf schriftlichem Wege mit eingeschriebenem<br />

Brief gefaßt werden, wenn nicht mehr als 20 %<br />

der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen dieser<br />

Art der Abstimmung widersprechen.<br />

Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter muß<br />

innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Aufforderung<br />

zur Abstimmung bei der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin oder einem von ihm bevollmächtigten<br />

Dritten eingegangen sein. Ist ein Beirat vorhanden, so<br />

ist der Beiratsvorsitzende als Adressat zu bestimmen.<br />

Nicht fristgerecht eingehende Stimmabgaben gelten als<br />

Stimmenthaltung. Über derartige Abstimmungen ist von<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin ein Protokoll<br />

zu fertigen und den Gesellschaftern zuzustellen.<br />

§ 12 Jahresabschluß<br />

1. Der Jahresabschluß ist die Steuerbilanz der Gesellschaft.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin stellt den<br />

Jahresabschluß mit Gewinn- und Verlustrechnung<br />

innerhalb der ersten 6 Monate eines Jahres unter<br />

Anwendung handels-, steuer- sowie gesellschaftsrechtlicher<br />

Vorschriften auf und sendet die von einem<br />

Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen<br />

geprüfte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie die steuerliche Ergebnisrechnung dem Beirat<br />

und den Kommanditisten mit der Einberufung der<br />

Gesellschafterversammlung oder zur Durchführung<br />

der schriftlichen Beschlußfassung zu.<br />

3. Die Gesellschaft nimmt die Abschreibungsmöglichkeiten<br />

nach § 7 Abs. 2 EStG wahr.<br />

4. Ergeben sich im Zusammenhang mit einer finanzamtlichen<br />

Betriebsprüfung Berichtigungsveranlagungen,<br />

so sind für den Jahresabschluß wie auch für die Ergebnisverteilung<br />

letztlich die im Zuge der Betriebsprüfung<br />

erstellten Jahresbilanzen maßgebend.<br />

5. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat die Buchführung<br />

getrennt von anderen, von ihr zu besorgenden<br />

Buchführungen durchzuführen und den Geldverkehr<br />

über eine getrennte Kasse und getrennte Bankkonten<br />

abzuwickeln.<br />

6. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />

übernimmt die Gesellschaft.<br />

7. Eine Abschrift der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ist möglichst mit der Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung - jedoch spätestens<br />

7 Tage vor der Gesellschafterversammlung -<br />

den Gesellschaftern zur Verfügung zu stellen.<br />

Eine zusätzliche Prüfung des Jahresabschlusses durch<br />

einen Abschlußprüfer bleibt der Gesellschafterversammlung<br />

vorbehalten.<br />

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66<br />

§ 13 Kostenersatz, Gewinn- und Verlustverteilung,<br />

Entnahmen<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für das<br />

sie treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe<br />

von EUR 12.000,— p. a. und für ihre geschäftsführende<br />

Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 4 % aller eingefahrenen<br />

Bruttofrachten bei Zeitchartern. Sofern die<br />

Bruttoeinnahmen des Schiffes aus Reisechartern oder<br />

einer anderen Beschäftigung stammen, ferner aus verdienten<br />

Überliegegeldern und etwaiger Hilfs- und<br />

Bergelöhne, bei der die Reisekosten in der Bruttocharter<br />

enthalten sind, beträgt die Vergütung 4,5 % der<br />

Bruttocharter. Diese Vorabvergütungen sind im Innenverhältnis<br />

der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht<br />

zur Entnahme der Vorabvergütungen maximal in Höhe<br />

von 1/12-Jahresteilbeträgen, sofern die Charterzahlungen<br />

laufend erfolgen.<br />

Verwaltungskosten und Aufwendungen, die durch<br />

Einsatz und Betrieb des Schiffes (Schiffsbetriebskosten)<br />

entstehen, sind von der Reederei zu tragen.<br />

2. Zum Ausgleich der erhöhten Belastungen erhält die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von Euro 100.000,—. Diese Vorabvergütung<br />

ist im Innenverhältnis der Gesellschaft als<br />

Aufwand zu buchen.<br />

3. Das verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer nominellen Kommanditeinlagen<br />

gemäß Kapitalkonto I verteilt. Für Verlustanteile gilt<br />

dieses auch insoweit, als sie den Betrag der Pflichteinlagen<br />

übersteigen.<br />

Für das Geschäftsjahr 2002 erfolgt die Ergebnisverteilung<br />

dergestalt, dass ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt<br />

des Beitritts oder der Erhöhung der Einlage die Verlustsonderkonten<br />

der einzelnen Gesellschafter zum<br />

31.12.2002 im Verhältnis der bis zu diesem Zeitpunkt<br />

übernommenen Kommanditeinlagen zueinander stehen.<br />

Dies erfolgt wiederum in der Weise, dass Verluste vom<br />

Zeitpunkt des Beitritts eines Kommanditisten an<br />

zunächst von dem beitretenden Gesellschafter in dem<br />

Umfang allein getragen werden, in dem vorher beigetretene<br />

Kommanditisten Verluste bereits getragen<br />

haben. Danach verbleibende Verluste werden auf die<br />

Gesellschafter wieder im Verhältnis ihrer Einlagen<br />

verteilt.<br />

Die Erhöhung einer Komanditeinlage gilt im Sinne<br />

dieser Regelungen als Beitritt eines Kommanditisten.<br />

4. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter werden nicht<br />

verzinst.<br />

5. Verluste werden dem Kommanditisten auch nach<br />

Aufzehrung seiner Hafteinlage zugerechnet. Er ist<br />

jedoch nicht verpflichtet, ein etwa entstehendes<br />

negatives Kapitalkonto auszugleichen. Gewinne sind<br />

zunächst zur Wiederauffüllung der durch Verluste<br />

geminderten Hafteinlage auf den ursprünglichen<br />

Betrag zu verwenden.<br />

6. Entnahmen erfolgen nur aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen.<br />

Im Interesse der Liquidität der Gesellschaft<br />

ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt,<br />

eine Liquiditätsrücklage von mindestens EUR 100.000,—<br />

für das Schiff zu bilden.<br />

§ 14 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des<br />

Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch<br />

zum 31. Dezember 2015.<br />

2. Die Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich<br />

mit eingeschriebenem Brief gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zu erfolgen. Dabei ist<br />

für die Fristwahrung der Eingang der Kündigung bei der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin maßgebend. Die<br />

Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief an alle<br />

Gesellschafter zu erfolgen.<br />

§ 15 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf seinen<br />

Ehegatten, Abkömmlinge oder andere Gesellschafter<br />

übertragen. Der Zustimmung durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bedarf es nicht; alle sonstigen<br />

Übertragungen bedürfen ihrer Zustimmung.<br />

2. Will ein Gesellschafter seinen Anteil auf andere Dritte<br />

übertragen, so hat er ihn zunächst der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin unter Nennung des Preises<br />

schriftlich zum Erwerb anzubieten. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hat ein Vorkaufsrecht.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt,<br />

den Anteil selbst zu erwerben oder einem von ihr zu<br />

benennenden Dritten zu bezeichnen, der den Anteil<br />

erwirbt. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr<br />

Recht nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des<br />

Angebotes aus, ist der anbietende Gesellschafter zur<br />

anderweitigen Veräußerung berechtigt.<br />

3. Die Übertragung des Kommanditanteils ist der Gesellschaft<br />

durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />

4. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem<br />

Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />

5. Unter denselben Voraussetzungen können auch die<br />

Treugeber der Treuhänderin gem. § 4 Ziff. 5 ihre<br />

Beteiligung an der Gesellschaft auf Dritte übertragen.<br />

§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter<br />

gekündigt, so wird die Gesellschaft von den übrigen<br />

Gesellschaftern mit allen Aktiven und Passiven ohne<br />

Liquidation und unter der bisherigen Firma fortgeführt;<br />

der Kündigende scheidet mit dem Tage des<br />

Wirksamwerdens seiner Kündigung aus.<br />

2. Ein Gesellschafter scheidet unter Fortführung der<br />

Gesellschaft durch die übrigen Gesellschafter gemäß<br />

Ziff. 1 aus, wenn<br />

a) der Gesellschafter seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt;<br />

b) die Gesellschaft von einem vollstreckenden Gläubiger<br />

eines Gesellschafters gekündigt wird. Der betroffene<br />

Gesellschafter scheidet mit dem Wirksamwerden der<br />

Kündigung aus der Gesellschaft aus, wenn der Gesellschafter<br />

nicht innerhalb von vier Wochen die Vollstreckung<br />

abwendet;<br />

c) über das Vermögen eines Gesellschafters das Konkursverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;<br />

der betroffene Gesellschafter scheidet mit dem Zeitpunkt<br />

der Rechtskraft des entsprechenden Gerichtsbeschlusses<br />

aus der Gesellschaft aus.<br />

3. Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes in der Person des betroffenen<br />

Gesellschafters ist zulässig. Als ein solcher wichtiger<br />

Grund ist auch anzusehen, wenn über das Vermögen<br />

eines Gesellschafters das Vergleichsverfahren eröffnet<br />

wird, wenn seine Rechte gepfändet werden oder wenn<br />

er zur Leistung einer eidesstattlichen Versicherung der<br />

Vermögenslosigkeit geladen worden ist.<br />

4. Die Ausschließung ist nur mit der Stimme der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zulässig. Der betroffene<br />

Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />

5. Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin aufgrund<br />

eines Gesellschafterbeschlusses aus der Gesellschaft<br />

auszuscheiden hat, müssen die verbleibenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin von allen rechtmäßig übernommenen<br />

Verpflichtungen freistellen, die diese für die<br />

Gesellschaft übernommen hat. Das bezieht sich insbesondere<br />

auch auf die Haftung für aufgenommene<br />

Bankkredite und Hypotheken.<br />

§ 17 Abfindung eines ausscheidenden<br />

Gesellschafters<br />

1. In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende<br />

Gesellschafter sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

abzüglich etwaiger noch offener Forderungen der<br />

Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter. Grundlage<br />

seines Anspruchs ist die aufzustellende Auseinandersetzungsbilanz<br />

zum 31.12. des Jahres seines Ausscheidens,<br />

wobei unter Auflösung der stillen Reserven die<br />

tatsächlichen Werte einzusetzen sind. Die Abgeltung<br />

eines etwaigen „good will“ erfolgt nicht.<br />

2. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung<br />

durch die Gesellschafterversammlung. An den schwebenden<br />

Geschäften nimmt der Ausscheidende nicht teil.<br />

3. Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und<br />

der Gesellschaft keine Einigung über den Zeitwert des<br />

Gesellschaftsvermögens erzielt werden kann, wird dieser<br />

durch einen vereidigten Sachverständigen festgelegt.<br />

Können sich der ausscheidende Gesellschafter und die<br />

Gesellschaft nicht auf einen Sachverständigen einigen,<br />

soll dieser durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts<br />

Bremen benannt werden.<br />

Das Gutachten des Sachverständigen ist als Schiedsgutachten<br />

nach § 317 Abs. 1 BGB für den aussscheidenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft verbindlich, wenn<br />

keine der Parteien binnen drei Wochen nach Zugang<br />

des Gutachtens ein weiteres Gutachten eines vom<br />

Präsidenten des Oberlandesgerichts Bremen vorzuschla-<br />

67


genden Sachverständigen beantragt. Die Kosten dieses<br />

weiteren Gutachtens trägt in jedem Fall die beantragende<br />

Partei. In diesem Fall ist der Mittelwert beider<br />

Gutachten für beide Parteien im Sinne eines Schiedsgutachtens<br />

verbindlich.<br />

Die Kosten des ersten Sachverständigen trägt die<br />

Gesellschaft nur, falls ein höherer als der von der<br />

Gesellschaft angesetzte Zeitwert festgestellt wird.<br />

Andernfalls trägt der Ausscheidende die Kosten.<br />

4. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden<br />

Gesellschafter in vier gleichen Halbjahresraten<br />

auszuzahlen, von denen die erste sechs Monate nach<br />

Vorliegen der festgestellten Auseinandersetzungsbilanz<br />

fällig ist.<br />

5. Das Guthaben ist mit 6 v. H. jährlich zu verzinsen.<br />

Die Zinsen sind jeweils zusammen mit einer fälligen<br />

Rate zu entrichten. Der Ausscheidende kann eine<br />

Sicherstellung des Abfindungsguthabens nicht verlangen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

früher auszuzahlen oder für den<br />

Fall, dass die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist,<br />

die Zahlung der fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />

6. Wird das der Gesellschaft gehörende Schiff verkauft,<br />

kann der Ausscheidende sein gesamtes restliches<br />

Auseinandersetzungsguthaben sofort fällig stellen,<br />

wenn bei der Gesellschaft der Verkaufserlös aus dem<br />

Schiffsverkauf eingeht.<br />

7. Ergibt sich beim Kommanditisten ein negatives<br />

Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft<br />

keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen<br />

getätigt, sind diese unverzüglich an die Gesellschaft<br />

zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des<br />

Kommanditisten übersteigen.<br />

§ 18 Ableben eines Gesellschafters<br />

1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />

dessen Erben oder Vermächtnisnehmern als Kommanditisten<br />

fortgesetzt.<br />

2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestimmen, der ihre Rechte als Gesellschafter<br />

wahrnimmt und sie in der Gesellschaft vertritt.<br />

Dieses gilt nicht, wenn die Beteiligung auf die Erben<br />

aufzuteilen ist. Solange die Bestellung eines Bevollmächtigten<br />

oder des Vertreters nicht erfolgt ist, ruhen<br />

die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit Ausnahme<br />

der Beteiligung an Gewinn und Verlust. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin kann den Nachweis der Vollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form verlangen. Bei<br />

Erbauseinandersetzungen dürfen keine Kommanditanteile<br />

unter EUR 5.000,— gebildet werden.<br />

§ 19 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen<br />

1. Die Bestimmungen der §§ 12 bis 18 gelten in entsprechender<br />

Anwendung auch für Treugeber der Treuhänderin<br />

gem. § 4 Ziff. 5, und zwar mit folgender Maßgabe:<br />

a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch die<br />

Treuhänderin kündigen, sofern das Treuhandverhältnis<br />

nicht zuvor aufgelöst worden ist. Geschieht dies oder<br />

liegt in der Person des Treugebers ein Ausschließungsgrund<br />

gem. § 16 Ziff. 3 vor, so scheidet die Treuhänderin<br />

mit der entsprechenden Beteiligung aus. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin bzw. die Gesellschafterversammlung<br />

haben die Ausschließung eines<br />

Treugebers nach den Vorschriften dieses Vertrages<br />

gegenüber der Treuhänderin auszusprechen.<br />

b) Miterben von Treugebern können ihr Stimmrecht - sei<br />

es durch Weisung gegenüber der Treuhänderin, sei es<br />

durch direkte Stimmabgabe gem. § 11 Ziff. 3 Satz 3 -<br />

nur ausüben, wenn sie einen Erbschein vorlegen und<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellen und<br />

dies im Falle der Ausübung ihres Stimmrechtes durch<br />

die Treuhänderin diesem gegenüber und im Falle der<br />

unmittelbaren Stimmabgabe gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin schriftlich angezeigt haben.<br />

2. Scheidet die Treuhänderin aus Gründen aus der Gesellschaft<br />

aus, die nicht in der Person seiner Treugeber<br />

liegen, so werden die Treugeber unmittelbar Gesellschafter,<br />

ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes<br />

von der Treuhänderin auf den Treugeber bedarf.<br />

Die bisherigen Treugeber sind jedoch berechtigt, einen<br />

neuen gemeinsamen Treuhänder zu bestellen. Die<br />

Gesellschaft wird dann mit diesem neuen Treuhänder<br />

fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet nicht statt.<br />

§ 20 Liquidation<br />

1. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin Liquidatorin, die das Schiff<br />

und die sonstigen Vermögenswerte der Gesellschaft<br />

bestmöglich zu verwerten hat.<br />

2. Der Liquidationserlös wird in folgender Reihenfolge<br />

verteilt:<br />

a) Regulierung aller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten;<br />

b) Rückzahlung der Einlagen gemäß § 5 Ziff. 1 und etwaiger<br />

Guthaben auf Verrechnungskonten (nicht ausgezahlte<br />

Zinsansprüche);<br />

c) Rückzahlungen der Einlagen gemäß § 6 Ziff. 2;<br />

d) Auszahlung an Gesellschafter in Höhe der Guthaben auf<br />

den Konten gemäß § 6 Ziff. 5, gegebenenfalls anteilig<br />

im Verhältnis der jeweiligen Einlagen;<br />

e) der danach verbleibende restliche Liquidationserlös wird<br />

im Verhältnis der Einlagen gemäß § 6 Ziff. 2 verteilt.<br />

§ 21 Sicherungsabtretung und Verpfändung von<br />

Kommanditanteilen<br />

Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Diese Zustimmung<br />

kann nur aus triftigem Grund verweigert werden.<br />

Für die Sicherungsabtretung oder Verpfändung bei der<br />

Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen wird die<br />

Zustimmung bereits jetzt erteilt.<br />

§ 22 Schiedsklausel<br />

Sämtliche Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und der<br />

Gesellschaft oder zwischen den Gesellschaftern untereinander,<br />

die in diesem Gesellschaftsvertrag oder in dem<br />

Gesellschaftsverhältnis begründet sind, werden unter Ausschluß<br />

des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht<br />

entschieden. Näheres bestimmt der Schiedsvertrag.<br />

§ 23 Schlußbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam,<br />

wenn sie schriftlich erfolgen, soweit das Gesetz nicht<br />

eine gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorschreibt.<br />

2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluß<br />

einer Gesellschafterversammlung genügen für die<br />

Schriftform die von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder vom Protokollführer unterzeichneten<br />

Protokolle und ihre Zusendung an die Gesellschafter.<br />

3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

als unwirksam erweisen, so wird dadurch<br />

die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht<br />

berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so<br />

zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck erreicht wird; dasselbe gilt auch hinsichtlich<br />

etwa hervortretender Vertragslücken. Die Gesellschafter<br />

verpflichten sich, die betreffenden Bestimmungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten<br />

wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommen.<br />

Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich eine<br />

Vertragslücke ergibt.<br />

4. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen<br />

der Gesellschaft (z. B. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Aufforderungen zu schriftlichen<br />

Gesellschafterbeschlüssen, alle Zahlungen an die<br />

Gesellschafter) ist bzw. sind ordnungsgemäß, wenn sie<br />

an die zuletzt bekannte Adresse des Gesellschafters<br />

erfolgt; es obliegt dem Gesellschafter, eine Änderung<br />

seiner Anschrift und Bankverbindung der Gesellschaft<br />

rechtzeitig mitzuteilen.<br />

5. Die Kosten des Gesellschaftsvertrages und seiner<br />

Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

Leer, den 20. August 2001<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

68 69


SCHIEDSGERICHTSVERTRAG<br />

zum Gesellschaftsvertrag der<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

(in der Fassung vom 20.08.2001)<br />

In Ergänzung des heute unterzeichneten Gesellschaftsvertrages<br />

wird folgender Schiedsvertrag geschlossen:<br />

Über sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

und Gesellschaftsverhältnis soll gem. § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />

ein Schiedsgericht entscheiden.<br />

§ 1<br />

Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen,<br />

nämlich zwei Schiedsrichtern und einem Obmann.<br />

Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluß des<br />

ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />

§ 2<br />

Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei<br />

ihren Schiedsrichter schriftlich zu benennen. Dabei<br />

soll sie zugleich die von ihr erhobenen Ansprüche angeben.<br />

Binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung kann<br />

die Gegenseite in gleicher Weise einen Schiedsrichter<br />

benennen. Unterläßt sie die Benennung, wird diese auf<br />

Antrag der betreibenden Partei durch den Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts Bremen bestellt.<br />

§ 3<br />

Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich<br />

die Parteien auf einen Obmann zu einigen. Kommt eine<br />

Einigung über die Person des Obmannes nicht zustande,<br />

wird ein Obmann des Schiedsgerichts durch den Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts Bremen auf Antrag der<br />

Schiedsrichter oder eines Beteiligten ernannt. Dieser<br />

muß die Befähigung zum Richteramt haben und soll<br />

über Erfahrungen auf wirtschaftlichem Gebiet verfügen.<br />

§ 4<br />

Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der<br />

Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen<br />

Bestimmungen. Dabei soll es berechtigt sein, etwaige<br />

Lücken des Gesellschaftsvertrages nach dessen Sinn<br />

und Zweck selbst auszufüllen.<br />

§ 5<br />

Der Schiedsspruch soll aufgrund mündlicher Verhandlungen<br />

erlassen werden, jedoch kann das Schiedsgericht<br />

davon absehen, wenn es zu der Feststellung gelangt ist,<br />

dass die Parteien schriftsätzlich den Streitstoff hinreichend<br />

dargelegt haben.<br />

Der Schiedsspruch ist zu begründen.<br />

§ 6<br />

Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung<br />

von den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Er ist den<br />

Parteien in einer von den Schiedsrichtern unterschriebenen<br />

Ausfertigung zuzustellen.<br />

Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch nicht freiwillig<br />

unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung der<br />

Beurkundung der Zustellung auf der Geschäftsstelle des<br />

zuständigen Gerichts niederzulegen.<br />

§ 7<br />

Das für die Hinterlegung des Schiedsspruches und das<br />

sonstige Verfahren zuständige Gericht ist das Landgericht<br />

Bremen.<br />

§ 8<br />

Das Schiedsgericht kann der Partei, die dessen Anrufung<br />

beantragt hat, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses<br />

auferlegen. Es setzt die Kosten des Verfahrens nach<br />

eigenem Ermessen fest.<br />

Leer, den 20. August 2001<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

VERTRAG ÜBER DIE ERRICHTUNG EINER<br />

STILLEN GESELLSCHAFT<br />

zwischen<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

- Kommanditgesellschaft -<br />

und<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH,<br />

Ost-West-Strasse 70, 20457 Hamburg<br />

- stille Gesellschafterin -<br />

§ 1<br />

Die G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH, Hamburg,<br />

leistet als stille Gesellschafterin eine Einlage von<br />

EUR 300.000,— (in Worten: Euro - dreihunderttausend -).<br />

Die Einlage ist spätestens am 31.12.2001 fällig.<br />

§ 2<br />

1. Die Einlage der stillen Gesellschafterin wird auf einem<br />

Einlagenkonto gebucht. Das der stillen Gesellschafterin<br />

zustehende Stimmrecht richtet sich nach diesem<br />

Einlagenkonto.<br />

2. Alle Buchungen, die nicht die Einzahlung der Einlage<br />

betreffen, erfolgen über ein Verrechnungskonto.<br />

Etwaige Guthaben auf dem Verrechnungskonto werden<br />

nicht verzinst.<br />

§ 3<br />

1. Geschäftsjahr: siehe § 3 des Gesellschaftsvertrages in<br />

der Fassung vom 20.08.2001.<br />

2. Die Kommanditgesellschaft hat innerhalb der ersten<br />

neun Monate eines jeden Geschäftsjahres den<br />

Jahresabschluß für das vergangene Geschäftsjahr<br />

vorzulegen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung zu beachten.<br />

§ 4<br />

1. Die stille Gesellschafterin ist am Verlust der<br />

Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Die stille Beteiligung wird mit Eingang bei der<br />

Kommanditgesellschaft, jedoch nicht vor Ablieferung<br />

des <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> mit 6 % p. a. verzinst. Die<br />

Zinsen sind einem Verrechnungskonto der stillen<br />

Gesellschafterin gutzuschreiben.<br />

Am Gewinn aus der Auflösung stiller Reserven nimmt<br />

die stille Gesellschafterin nicht teil.<br />

3. Die Auszahlungen dieser Zinsen erfolgen jeweils bis zum<br />

31.01. für das vorangegangene Jahr, jedoch nur nach<br />

vorrangiger Bedienung aller fälligen Verpflichtungen -<br />

einschließlich Zins- und Tilgungsraten der langfristigen<br />

Hypotheken -, sofern noch Liquidität vorhanden ist.<br />

4. Etwa nicht ausbezahlte Zinsen gelten ohne Anspruch<br />

auf Zinseszinsen als gestundet, bis eine entsprechende<br />

Liquidität vorhanden ist.<br />

§ 5<br />

1. Die stille Gesellschaft ist bis zur Veräußerung oder zu<br />

einem eventuellen Totalverlust des Schiffes - in jedem<br />

Fall bis zur Liquidation der Kommanditgesellschaft -<br />

unkündbar.<br />

2. Das Gesellschaftsverhältnis kann aus wichtigem Grunde<br />

gekündigt werden, wenn<br />

a) über das Vermögen der Gesellschafter das Konkursverfahren<br />

oder gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet<br />

wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />

wird;<br />

b) die Einlage der stillen Gesellschafterin von einem<br />

privaten Gläubiger gepfändet wird.<br />

3. Kündigungen haben durch eingeschriebenen Brief<br />

zu erfolgen.<br />

§ 6<br />

1. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft hat die stille<br />

Gesellschafterin Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten<br />

Einlage sowie auf Auszahlung eventuell nicht<br />

ausbezahlter Zinsen - nachrangig nach Begleichung der<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten entsprechend der<br />

Regelung nach § 20 des Gesellschaftsvertrages für die<br />

Kommanditgesellschaft. Soweit das Liquidationsergebnis<br />

nicht ausreicht, um die vorbezeichneten Ansprüche zu<br />

befriedigen, gelten diese als erlassen.<br />

2. Bei Beendigung der stillen Gesellschaft im Falle § 5 Ziff.<br />

3 erhält die stille Gesellschafterin ihre auf dem Einlagenkonto<br />

gebuchte Einlage sowie eventuell nicht ausbezahlte<br />

Zinsen. An den stillen Reserven und am<br />

Ergebnis schwebender Geschäfte der Kommanditgesellschaft<br />

ist die stille Gesellschafterin nicht beteiligt.<br />

70 71


Das Auseinandersetzungsguthaben der ausscheidenden<br />

stillen Gesellschafterin ist in vier gleichen Jahresraten<br />

jeweils am Ende eines Geschäftsjahres auszuzahlen,<br />

sofern die Liquiditätslage der Gesellschaft dieses zuläßt.<br />

Die Zahlung der ersten Rate erfolgt am Ende des<br />

Geschäftsjahres, das auf die Beendigung folgt.<br />

Das jeweilige Auseinandersetzungsguthaben wird von<br />

dem Tage des Ausscheidens mit 7 % p. a. verzinst. Die<br />

Kommanditgesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine<br />

Sicherstellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

kann nicht verlangt werden.<br />

§ 7<br />

Verpfändung und Sicherungsübertragung der Beteiligung<br />

sind nur mit Zustimmung der Kommanditgesellschaft<br />

zulässig. Die Zustimmung kann nur aus triftigem Grund<br />

verweigert werden.<br />

§ 8<br />

Für alle Zustellungen an die stille Gesellschafterin ist die<br />

letzte Anschrift maßgebend, die die stille Gesellschafterin<br />

der Kommanditgesellschaft mitgeteilt hat.<br />

§ 9<br />

Sollten wider Erwarten zwischen der Kommanditgesellschaft<br />

und der stillen Gesellschafterin Meinungsverschiedenheiten<br />

entstehen, werden diese durch ein Schiedsgericht<br />

unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges<br />

entschieden. Der Schiedsgerichtsvertrag ist diesem Vertrag<br />

als Anlage beigefügt.<br />

§ 10<br />

Im übrigen gelten die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

der Kommanditgesellschaft in der Fassung<br />

vom 20.08.2001.<br />

§ 11<br />

Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig<br />

erweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen<br />

nicht berührt. Eine ungültige Bestimmung ist in der<br />

Weise umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der<br />

ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck erreicht wird.<br />

Leer, den 20. August 2001<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

SCHIEDSGERICHTSVERTRAG<br />

In dem Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

zwischen der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH &<br />

Co. KG und der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH,<br />

Hamburg ist in § 9 eine Schiedsgerichtsvereinbarung<br />

getroffen worden. Demgemäß wird folgender Schiedsgerichtsvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

§ 1<br />

Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen,<br />

nämlich zwei Schiedsrichtern und einem Obmann.<br />

Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluß des<br />

ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />

§ 2<br />

Die das Schiedsgericht anrufende Partei hat der Gegenpartei<br />

ihren Schiedsrichter schriftlich zu benennen. Dabei<br />

soll sie zugleich die von ihr erhobenen Ansprüche angeben.<br />

Binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung kann<br />

die Gegenseite in gleicher Weise einen Schiedsrichter<br />

benennen. Unterläßt sie die Benennung, wird diese auf<br />

Antrag der betreibenden Partei durch den Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts Bremen bestellt.<br />

§ 3<br />

Sobald beide Schiedsrichter bestimmt sind, haben sich<br />

die Parteien auf einen Obmann zu einigen. Kommt eine<br />

Einigung über die Person des Obmannes nicht zustande,<br />

wird ein Obmann des Schiedsgerichts durch den Präsidenten<br />

des Oberlandesgerichts Bremen auf Antrag der<br />

Schiedsrichter oder eines Beteiligten ernannt. Dieser<br />

muß die Befähigung zum Richteramt haben und soll<br />

über Erfahrungen auf wirtschaftlichem Gebiet verfügen.<br />

§ 4<br />

Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidungen auf der<br />

Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen<br />

Bestimmungen. Dabei soll es berechtigt sein,<br />

etwaige Lücken des Gesellschaftsvertrages nach dessen<br />

Sinn und Zweck selbst auszufüllen.<br />

§ 5<br />

Der Schiedsspruch soll aufgrund mündlicher Verhandlungen<br />

erlassen werden, jedoch kann das Schiedsgericht<br />

davon absehen, wenn es zu der Feststellung gelangt ist,<br />

dass die Parteien schriftsätzlich den Streitstoff hinreichend<br />

dargelegt haben.<br />

Der Schiedsspruch ist zu begründen.<br />

§ 6<br />

Der Schiedsspruch ist unter Angabe des Tages der Abfassung<br />

von den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Er ist den<br />

Parteien in einer von den Schiedsrichtern unterschriebenen<br />

Ausfertigung zuzustellen.<br />

Soweit die Parteien sich dem Schiedsspruch nicht freiwillig<br />

unterwerfen, ist der Schiedsspruch unter Befreiung der<br />

Beurkundung der Zustellung auf der Geschäftsstelle des<br />

zuständigen Gerichts niederzulegen.<br />

§ 7<br />

Das für die Hinterlegung des Schiedsspruches und das<br />

sonstige Verfahren zuständige Gericht ist das Landgericht<br />

Bremen.<br />

§ 8<br />

Das Schiedsgericht kann der Partei, die dessen Anrufung<br />

beantragt hat, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses<br />

auferlegen. Es setzt die Kosten des Verfahrens nach<br />

eigenem Ermessen fest.<br />

Leer, den 20. August 2001<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH<br />

72 73


GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

zwischen<br />

dem jeweiligen Kommanditisten<br />

(Auftraggeber genannt)<br />

und<br />

der GHF-Treuhand GmbH,<br />

Blinke 6, 26789 Leer<br />

(Auftragnehmer genannt)<br />

§ 1 Auftraggeber<br />

Der Auftraggeber ist Kommanditist der Reederei<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG.<br />

§ 2 Auftragnehmer<br />

Der Auftraggeber beauftragt hiermit den Auftragnehmer<br />

zur Vertretung seiner Interessen aus der Beteiligung, insbesondere,<br />

ihn in den Gesellschafterversammlungen bei<br />

der Abstimmung zu vertreten. Der Auftragnehmer nimmt<br />

diesen Auftrag hiermit an.<br />

Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor,<br />

seine Gesellschafterrechte selbst auszuüben oder einen<br />

Dritten damit zu beauftragen.<br />

§ 3 Umfang des Auftragsverhältnisses<br />

Im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses ist der Auftragnehmer<br />

befugt und verpflichtet, alle nach dem Gesetz und<br />

den besonderen vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen<br />

Gesellschafterrechte jederzeit auszuüben, wobei er<br />

stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und<br />

nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und im<br />

Sinne des Auftraggebers zu entscheiden hat. Sofern eindeutige<br />

Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer<br />

vorliegen, sind alleine diese für das Handeln des<br />

Auftragnehmers bindend.<br />

Der Auftragnehmer nimmt an allen ordentlichen und<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlungen teil,<br />

sofern er nicht durch außerordentliche Umstände bzw.<br />

höhere Gewalt daran gehindert wird. Vom Ergebnis dieser<br />

Versammlung berichtet der Auftragnehmer dem Auftraggeber<br />

schriftlich. Über die laufende Entwicklung wird der<br />

Auftragnehmer in angemessenem und gebotenem Umfang<br />

berichten, soweit es sich um wesentliche Tatsachen<br />

handelt.<br />

§ 4 Beendigung des Auftragsverhältnisses<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber<br />

nach Beendigung des Auftragsverhältnisses alles heraus-<br />

zugeben, was er in Ausübung seiner Auftragstätigkeit<br />

erhalten hat. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes<br />

bleibt dem Auftragnehmer jedoch<br />

unbenommen.<br />

§ 5 Mehrfach-Auftragsverhältnis<br />

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, den gleichen oder<br />

ähnlichen Vertrag mit Dritten abzuschließen.<br />

§ 6 Erfüllungsgehilfe des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer darf zur Ausübung seines Auftrages<br />

dritte Personen oder Firmen heranziehen. Der Auftragnehmer<br />

haftet jedoch dem Auftraggeber gegenüber für<br />

seine Erfüllungsgehilfen. Im übrigen haftet der Auftragnehmer<br />

für seine Tätigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

und bis zum Höchstbetrag der nominellen<br />

Kapitaleinlage des Auftraggebers.<br />

§ 7 Vergütung<br />

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit sowie zur<br />

Erstattung seiner Auslagen und aller sonstigen Aufwendungen<br />

eine pauschale jährliche Vergütung gemäß § 10<br />

Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der KG. Die Vergütung<br />

trägt die Gesellschaft, so dass den Auftraggeber unmittelbar<br />

keine diesbezüglichen Zahlungen treffen.<br />

Die Vergütung ist halbjährlich zum 01.04. und 01.10.<br />

eines jeden Jahres fällig; erstmalig am 01.04.2002.<br />

§ 8 Dauer, Kündigung<br />

Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Beteiligung des<br />

Auftraggebers an der Gesellschaft der KG, sofern er nicht<br />

vorher gekündigt wird. Eine Kündigung ist nur in Übereinstimmung<br />

mit der entsprechenden Bestimmung des<br />

Gesellschaftsvertrages der KG zulässig.<br />

§ 9 Sonstiges<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leer. Es wird die<br />

Zuständigkeit des Landgerichts Aurich vereinbart. Die<br />

Nichtigkeit eines Teils dieses Vertrages berührt nicht<br />

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.<br />

Leer, den 20. August 2001<br />

GHF-Treuhand GmbH<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

zum Gesellschaftsvertrag<br />

der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

Die GHF-Treuhand GmbH - nachstehend Treuhänderin<br />

genannt - ist nach § 4 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG -nachstehend<br />

Kommanditgesellschaft oder Beteiligungsgesellschaft<br />

genannt- berechtigt, sich für Dritte an der<br />

Kommanditgesellschaft Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

GmbH & Co. KG zu beteiligen.<br />

Grundlage dieses Treuhandvertrages bildet der von dem<br />

Treugeber gebilligte Gesellschaftsvertrag der Reederei<br />

<strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG in der Fassung vom<br />

20.08.2001.<br />

Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem<br />

Treugeber sowie zwischen den Treugebern untereinander<br />

regelt sich nach den Vorschriften dieses Treuhandvertrages<br />

sowie in entsprechender Anwendung des Gesellschaftsvertrages,<br />

und zwar auch in soweit, als ein besonderer<br />

Verweis auf die Rechte und Pflichten der Treugeber und<br />

der Treuhänderin in dem Gesellschaftsvertrag der KG nicht<br />

ausdrücklich erfolgt.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautende Treuhandverträge<br />

mit anderen Treugebern bis zur Höhe der im<br />

Gesellschaftsvertrag der KG genannten Höhe des Gesellschaftskapitals<br />

abzuschließen.<br />

Der Treugeber entscheidet über einen Beitritt als Direktkommanditist<br />

mit Eintragung ins Handelsregister, oder er<br />

gibt mit der Beitrittserklärung ein verbindliches Angebot<br />

zum Abschluß des Treuhandvertrages ab. Der Treuhandvertrag<br />

wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch die Treugeber und die Annahme durch die Treuhänderin<br />

geschlossen. Mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhänderin erfolgt gleichzeitig die mittelbare<br />

Aufnahme der Treugeber in die Kommanditgesellschaft<br />

über den vorgeschalteten atypisch stillen Gesellschaftsvertrag<br />

nach Maßgabe von § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG.<br />

Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />

Rechtsbeziehung zwischen Treugeber und Treuhänderin.<br />

§ 1 Treuhandverhältnis/Einzahlungen<br />

1. Der Treugeber tritt seine Beteiligung an die Treuhänderin<br />

ab mit der Maßgabe, dass diese berechtigt und<br />

verpflichtet ist, diese Beteiligung treuhänderisch und<br />

uneigennützig für den Treugeber zu verwalten. Die<br />

Treuhänderin handelt im Innenverhältnis ausschließlich<br />

im Auftrage und für Rechnung des Treugebers.<br />

Wirtschaftlich ist der Treugeber Kommanditist der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

2. Die Treuhänderin wird sich im eigenen Namen, aber<br />

im Auftrage und für Rechnung des Treugebers nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

beteiligen. Die Höhe des für den<br />

Treugeber zu haltenden Kapitalanteils bestimmt sich<br />

nach der in der Beitrittserklärung vom Treugeber<br />

übernommenen Kapitaleinlage.<br />

Die Treuhänderin wird die Beteiligung der Treugeber<br />

zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />

aufgrund gleichlautender Verträge nach außen<br />

als einheitliche Beteiligung halten. Nach § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages können Treugeber jederzeit ihre<br />

unmittelbare Eintragung als Kommanditisten verlangen.<br />

Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung wie ein<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist das<br />

anteilige wirtschaftliche Risiko. Im gleichen Umfang<br />

nehmen sie am Gewinn und Verlust der Kommanditgesellschaft<br />

teil. Die sich aus der Beteiligung ergebenden<br />

steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich die<br />

Treugeber.<br />

3. Die Treuhänderin nimmt die Gesellschafterrechte und<br />

-pflichten der Treugeber gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

wahr. Sie ist demgemäß verpflichtet, unverzüglich die<br />

treuhänderische Abtretung der Gesellschaft anzuzeigen<br />

und die Beteiligung als Kommanditbeteiligung im eigenen<br />

Namen zum Handelsregister anzumelden. Bei<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses hat sie dem<br />

Treugeber alles herauszugeben, was sie als Treuhänderin<br />

für diesen erlangt hat. Der Treugeber hält die Treuhänderin<br />

von allen Verbindlichkeiten frei, die sich aus der<br />

Wahrnehmung der Treuhandschaft ergeben können.<br />

4. Der Treugeber verpflichtet sich, seine Einlage innerhalb<br />

der in der Beitrittserklärung genannten Fristen vollständig<br />

auf das in der Beitrittserklärung genannte Treu-<br />

74 75


76<br />

handkonto einzuzahlen. Für rückständige Einlagen ist<br />

die Gesellschaft berechtigt, dem Treugeber Verzugszinsen<br />

gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages zu berechnen.<br />

Weitergehende Schadenersatzansprüche der<br />

Gesellschaft bleiben hiervon unberührt. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, entsprechende Ansprüche unmittelbar<br />

gegenüber dem Treugeber geltend zu machen.<br />

5. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung<br />

der treuhänderisch übernommenen Gesellschafterbeteiligung<br />

stehen.<br />

6. Die Treuhänderin und ihre Organe sind von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Dies gilt jedoch<br />

nicht für ihre Rechnungslegungs- und Auskunftspflicht.<br />

§ 2 Weisungsrechte<br />

1. Die Treuhänderin hat wegen aller Maßnahmen und<br />

Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung den Weisungen des<br />

Treugebers zu folgen. Sie hat die Informations- und<br />

Kontrollrechte gemäß dem Gesellschaftsvertrag nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen für den Treugeber wahrzunehmen.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, diese Rechte<br />

auch selbst wahrzunehmen.<br />

2. Sind bei unaufschiebbaren Entscheidungen Weisungen<br />

nicht rechtzeitig zu erhalten, so hat die Treuhänderin<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des Treugebers<br />

zu handeln.<br />

3. Bei einem Widerstreit zwischen den Interessen einzelner<br />

Treugeber und der Kommanditgesellschaft hat das<br />

Gesamtinteresse der Gesellschaft Vorrang.<br />

§ 3 Versammlungen und Beschlüsse<br />

der Gesellschafter<br />

1. Auf Gesellschafterversammlungen und bei Beschlüssen<br />

der Gesellschafter, die außerhalb von Gesellschafterversammlungen<br />

gefaßt werden, stimmt die Treuhänderin<br />

gemäß den ihr vom Treugeber erteilten Weisungen ab.<br />

Sind keine Weisungen erteilt, so erteilt der Treugeber<br />

hiermit der Treuhänderin Vollmacht, die Rechte aus<br />

der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />

auszuüben. In diesem Fall stimmt die Treuhän-<br />

derin nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse<br />

der Treugeber ab.<br />

2. Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte - insbesondere<br />

sein Stimmrecht - auf Gesellschafterversammlungen<br />

und anläßlich sonstiger Beschlüsse der Gesellschafter<br />

anstelle der Treuhänderin selbst wahrzunehmen. Will er<br />

von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies<br />

zuvor schriftlich der Treuhänderin anzuzeigen.<br />

3. Die Treuhänderin hat den Treugeber unverzüglich über<br />

bevorstehende Gesellschafterversammlungen und<br />

anstehende Gesellschafterbeschlüsse unter Übersendung<br />

der relevanten Unterlagen zu informieren und<br />

sich Weisungen einzuholen.<br />

4. Den Treugebern sind die Protokolle der Gesellschafterversammlungen<br />

unverzüglich durch die Treuhänderin<br />

zuzusenden.<br />

§ 4 Treuhandverwaltung<br />

1. Gegenstand der Treuhandverwaltung sind die mit den<br />

treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlagen verbundenen<br />

Rechte und Pflichten, die sich nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrages der KG bestimmen.<br />

2. Das in der Beitrittserklärung genannte Treuhandkonto<br />

steht bis zur Mittelfreigabe nicht im Vermögen der<br />

Gesellschaft oder der Treuhänderin, sondern ausschließlich<br />

im Vermögen aller Treugeber und Gesellschafter,<br />

und zwar in dem Verhältnis der Bruchteile, in dem die<br />

Vorgenannten Einzahlungen auf das Treuhandkonto<br />

geleistet haben. Über dieses Treuhandkonto darf nur<br />

der Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen des<br />

Investitions- und Finanzierungsplanes verfügen.<br />

3. Die Treuhänderin hat das steuerliche Jahresergebnis,<br />

Ausschüttungen, Beitragspflichten, das Abfindungsguthaben<br />

und alle sonstigen Ergebnisse, die auf die Beteiligungen<br />

der Treugeber an der Gesellschaft entfallen,<br />

unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten. Die sich<br />

hieraus ergebenden Ansprüche tritt die Treuhänderin<br />

hiermit bereits an den Treugeber ab, der diese Abtretung<br />

annimmt.<br />

4. Die Treuhänderin erstattet dem Treugeber unverzüglich<br />

nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses der<br />

Gesellschaft einen schriftlichen Bericht, der auch<br />

Angaben über wesentliche Geschäftsvorfälle enthalten<br />

soll. Darüber hinaus hat die Treuhänderin den Treugeber<br />

auch gesondert über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle<br />

in angemessenen Abständen zu unterrichten.<br />

5. Dritten gegenüber darf die Treuhänderin die Beteiligung<br />

des Treugebers nur mit dessen Zustimmung offenlegen,<br />

soweit nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder<br />

dem begründeten Interesse der Treuhänderin entspricht.<br />

Die Gesellschaft ist nicht Dritte im Sinne dieser Bestimmung;<br />

der Treugeber ist jederzeit berechtigt, das<br />

Treuhandverhältnis offenzulegen.<br />

6. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten<br />

zu seiner Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der<br />

Gesellschafterbeteiligung der Treuhänderin mitzuteilen.<br />

7. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass<br />

im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten<br />

auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist damit einverstanden,<br />

dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />

eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />

Beteiligungsgesellschaft - ohne personenbezogene<br />

Daten - informiert werden.<br />

8. Eine gesonderte Treuhandgebühr ist vom Treugeber<br />

nicht zu entrichten.<br />

§ 5 Übertragung und Belastung von Beteiligungen<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung unter<br />

Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses jederzeit<br />

mit Zustimmung der Treuhänderin auf einen Rechtsnachfolger<br />

zu übertragen, soweit er seine Einlage vollen<br />

Umfangs erbracht hat. Die Treuhänderin kann ihre<br />

Zustimmung nur verweigern, wenn gewichtige sachliche<br />

Gründe in der Person des Rechtsnachfolgers<br />

gegen diese Übertragung sprechen, so dass für sie die<br />

Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses mit dem<br />

Rechtsnachfolger unzumutbar ist.<br />

§ 15 des Gesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />

2. Die Treuhänderin ist ohne Zustimmung des Treugebers<br />

zu keinen Verfügungen über Rechte aus der Beteiligung<br />

berechtigt, insbesondere darf sie die Beteiligung nicht<br />

veräußern oder belasten.<br />

§ 6 Tod des Treugebers<br />

Beim Tode des Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit<br />

den Erben des Verstorbenen fortgesetzt. Die Weisungs-<br />

rechte der Erben gegenüber der Treuhänderin und auch ihr<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen ruhen indessen,<br />

solange sie nicht einen Erbschein vorgelegt und einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt und dies der<br />

Treuhänderin und im Falle der unmittelbaren Ausübung<br />

ihres Stimmrechts bei Gesellschafterbeschlüssen der<br />

Gesellschaft schriftlich angezeigt haben. Bis zur Benennung<br />

des Bevollmächtigten darf die Treuhänderin Zustellungen<br />

an jeden Erben vornehmen mit Wirkung für und<br />

gegen die übrigen Miterben/Vermächtnisnehmer.<br />

§ 7 Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treugeber kann den Treuhandvertrag jederzeit<br />

kündigen. Die Treuhänderin ist - außer aus wichtigem<br />

Grund - zur Kündigung nur mit einer Frist von 6<br />

Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres berechtigt.<br />

Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

2. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn über das<br />

Vermögen der Treuhänderin das gerichtliche Konkursoder<br />

Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse<br />

abgelehnt wird, auch wenn ein entsprechender Beschluß<br />

noch nicht rechtskräftig ist, wenn die von der<br />

Treuhänderin treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

von einem Gläubiger der Treuhänderin<br />

gepfändet wird und wenn die Gesellschaft der Treuhänderin<br />

liquidiert oder aus sonstigen Gründen aufgelöst<br />

wird.<br />

3. Die Treuhänderin tritt hiermit die von ihr treuhänderisch<br />

für den Treugeber gehaltene Gesellschaftsbeteiligung an<br />

den Treugeber unter der aufschiebenden Bedingung ab,<br />

dass das Treuhandverhältnis aus einem der in den<br />

Ziffern 1 und 2 genannten Gründe beendet wird.<br />

4. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn die Treuhänderin<br />

mit der von ihr treuhänderisch gehaltenen<br />

Gesellschaftsbeteiligung nach den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausscheidet.<br />

In diesem Fall wird der Treugeber gemäß den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages unmittelbar Gesellschafter,<br />

ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes<br />

von der Treuhänderin auf den Treugeber bedarf.<br />

Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gelten<br />

entsprechend.<br />

§ 8 Haftung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin handelt mit der Sorgfalt eines ordent-<br />

77


78<br />

lichen Kaufmanns. Sie haftet dem Treugeber nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr<br />

obliegenden Verpflichtungen.<br />

2. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz - gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Verletzung<br />

von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen - verjährt<br />

in 12 Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der<br />

Anspruch entstanden ist, soweit er nicht kraft Gesetzes<br />

einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

Schadenersatzansprüche hat der Treugeber innerhalb<br />

einer Ausschlußfrist von 6 Monaten nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden gegenüber der Treuhänderin<br />

durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />

3. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der<br />

Beteiligungsgesellschaft angestrebten wirtschaftlichen/<br />

steuerlichen Folgen. Die angestrebten steuerlichen<br />

Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />

durch die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 9 Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und der damit verbundenen Tätigkeit von der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Treuhandvergütung gemäß<br />

§ 10 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

§ 10 Personenmehrheit<br />

Sofern die Treuhänderin nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

einen Kapitalanteil an der Beteiligungsgesellschaft<br />

für mehrere Personen, insbesondere Ehegatten,<br />

gleichzeitig hält, übernehmen diese sämtliche Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag und dem Gesellschaftsvertrag<br />

als Gesamtschuldner mit der Maßgabe, dass Tatsachen,<br />

die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners vorliegen<br />

oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken.<br />

Sie bevollmächtigen sich hiermit für die Dauer dieses<br />

Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />

die einem von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher<br />

Wirkung gegen alle entgegenzunehmen. Die Abgabe von<br />

Erklärungen, einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />

durch einen der Treugeber, wirkt für und gegen die<br />

gesamte Personenmehrheit.<br />

§ 11 Schlußbestimmungen<br />

1. Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Gesellschaftsvertrag<br />

der Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

vom 20.08.2001 in den dort einschlägigen Passagen, die<br />

sich mit der Rechtsstellung der Treugeber befassen,<br />

unmittelbare Rechte und Pflichten einräumt, die neben<br />

den Rechten und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

bestehen.<br />

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden<br />

kann.<br />

3. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen<br />

dieses Treuhandvertrages gelten die Vorschriften des<br />

Gesellschaftsvertrages. Sollten einzelne Bestimmungen<br />

dieses Treuhandvertrages unwirksam sein oder werden,<br />

so wird dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen<br />

Vertrages nicht berührt. Die Gesellschafter sind verpflichtet,<br />

die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine<br />

rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn der rechtsunwirksamen Bestimmung<br />

am nächsten kommt.<br />

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der<br />

Gesellschaft der KG.<br />

5. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

Leer, den 20. August 2001<br />

GHF-Treuhand GmbH<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong> GmbH & Co. KG<br />

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80<br />

Herausgeber des Prospektes<br />

Reederei <strong>MS</strong> <strong>„EURO</strong> <strong>STORM“</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

Blinke 6<br />

D-26789 Leer<br />

Gesellschaft für<br />

Handel und Finanz mbH<br />

Blinke 6<br />

D-26789 Leer<br />

Datum der Herausgabe:<br />

31. August 2001<br />

81


GHF<br />

Gesellschaft für Handel und Finanz mbH<br />

Postfach 1465 · D-26764 Leer<br />

Blinke 6 · D-26789 Leer<br />

Tel 0491 / 92 9210 · Fax 0491 / 92 92199<br />

ghf@ghf.de · www.ghf.de

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