Amtsblatt Kreis Viersen
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Bekanntmachung<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />
Fischerprüfung 2002<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />
Verkündungsorgan für den <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> sowie die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst,<br />
<strong>Viersen</strong>, Willich und die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal<br />
58. Jahrgang <strong>Viersen</strong>, 05. September 2002 Nummer 28<br />
Vor dem Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde des<br />
<strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong> findet am 28. und 29. November 2002 gemäß<br />
§ 31 des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(Landesfischereigesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.<br />
Juni 1994 i.V.m. der Verordnung über die Fischerprüfung vom<br />
26.11.1997, in der zurzeit geltenden Fassung, eine Fischerprüfung<br />
statt. Ort der Prüfung ist <strong>Viersen</strong>. Anträge auf Zulassung<br />
zu der Prüfung sollen spätestens bis zum 25.10.2002 bei<br />
der <strong>Kreis</strong>verwaltung - untere Fischereibehörde - in 41747 <strong>Viersen</strong>,<br />
Rathausmarkt 3, eingereicht werden.<br />
Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben.<br />
Personen, für die nach dem BGB ein Betreuer bestellt<br />
ist, dürfen zur Prüfung nicht zugelassen werden; ebenfalls Personen,<br />
die das dreizehnte Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />
Den Teilnehmern wird nach Anmeldung der genaue Prüfungstermin<br />
und -ort rechtzeitig mitgeteilt.<br />
<strong>Viersen</strong>, den 15.08.2002<br />
Bekanntmachung<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />
Der Landrat<br />
als untere Fischereibehörde<br />
Im Auftrag<br />
gez. Thewissen<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />
Feststellung der Nachfolge für den durch Verzicht ausgeschiedenen<br />
<strong>Kreis</strong>tagsabgeordneten Dr. Paul Schrömbges<br />
Der <strong>Kreis</strong>tagsabgeordnete Dr. Paul Schrömbges ist mit Wirkung<br />
vom 31. August 2002 aus dem <strong>Kreis</strong>tag ausgeschieden.<br />
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes habe ich festgestellt,<br />
dass die in der Reserveliste der CDU als Ersatzbewerberin<br />
benannte<br />
Frau Christine Timmermanns<br />
Jakob-Krebs-Straße 86<br />
47877 Willich<br />
Abgeordnete des <strong>Kreis</strong>tages des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong> geworden<br />
ist.<br />
Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monats beim<br />
Unterzeichner Einspruch eingelegt werden.<br />
<strong>Viersen</strong>, den 02.09.2002<br />
Bekanntmachung<br />
der Gemeinde Grefrath<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />
Der Landrat<br />
gez. Frentzen<br />
<strong>Kreis</strong>wahlleiter<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde<br />
Grefrath mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2002 liegt gemäß<br />
den §§ 79 (3) und 80 (1) der Gemeindeordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160) in<br />
der Zeit vom 06. September 2002 bis 16. September 2002 im<br />
Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, Zimmer 20, während der<br />
folgenden Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus:<br />
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich<br />
montags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.<br />
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige<br />
innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung<br />
Einwendungen erheben. Diese können schriftlich an den<br />
Bürgermeister Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath oder<br />
bei der Kämmerei im Rathaus Grefrath zur Niederschrift erklärt<br />
werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher<br />
Sitzung.<br />
Grefrath, den 30. August 2002<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadt Kempen<br />
gez. Kättner<br />
Bürgermeister<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />
über die Einziehung eines Wirtschaftswegeteilstückes in<br />
Stiegerheide<br />
Ein Teilstück des Wirtschaftsweges „ Stiegerheide „Gemarkung<br />
Kempen, Flur 70, Flurstück 123 wird gemäß § 7 Abs. 1 des<br />
423
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
(StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung eingezogen.<br />
Die Einziehung wird wirksam mit der technischen Herstellung<br />
des Wirtschaftsweges Gemarkung Kempen, Flur 70 Flurstück<br />
628.<br />
Ein Plan, aus dem die Lage der einzuziehenden und der herzustellenden<br />
Wegefläche ersichtlich ist, kann im Rathaus,<br />
Buttermarkt 1, Tiefbauamt, Zimmer 211, während der Dienststunden<br />
eingesehen werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister<br />
der Stadt Kempen einzulegen. Sollte die Frist durch<br />
das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so<br />
würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet.<br />
Kempen, den 26. August 2002<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadt Tönisvorst<br />
Einladung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt am Donnerstag,<br />
dem 05. September 2002, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal<br />
des Rathauses St. Tönis, Hochstraße 20 a<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NW i.V.m. § 19<br />
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse<br />
der Stadt Tönisvorst<br />
2. Erörterung der Niederschriften über den öffentlichen Teil<br />
der 26. Sitzung des Rates der Stadt am 27.06.2002 und<br />
der 27. Sitzung des Rates der Stadt am 17.07.2002<br />
3. Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung<br />
4. Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung<br />
5. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NW<br />
6. Bebauungsplan Tö-61 „Ausgleichsmaßnahmen für<br />
Windkraftanlagen“<br />
7. Aufhebung der Satzung vom 25.03.2002 über die Bau<br />
höhen von Windkraftanlagen gem. § 86 BauO NW<br />
8. Beauftragung eines Investors zur Ausführung des Bau<br />
projektes Alter Graben/Ringstraße<br />
9. Mitteilungen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
10. Erörterung der Niederschriften über den nichtöffentlichen<br />
Teil der 26. Sitzung des Rates der Stadt am 27.06.2002<br />
und der 27. Sitzung des Rates der Stadt am 17.07.2002<br />
11. Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung<br />
12. Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung<br />
13. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NW<br />
14. Grundstücksangelegenheiten<br />
15. Personalangelegenheiten<br />
16. Mitteilungen<br />
Anfragen<br />
424<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
gez: Fritzsche<br />
Techn. Beigeordnete<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />
Tönisvorst, den 19. August 2002<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadt Tönisvorst<br />
gez. Schwarz<br />
Bürgermeister<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 424<br />
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und<br />
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen<br />
Bundestag am 22. September 2002<br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt<br />
Tönisvorst wird in der Zeit vom 02.09. bis 06.09.2002<br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude<br />
St. Tönis, Bahnstraße 15, Zimmer 26, I.<br />
Etage, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein<br />
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />
Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft<br />
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder<br />
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben<br />
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister<br />
ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
entsprechenden Vorschriften<br />
der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig und unvollständig<br />
hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag<br />
vor der Wahl, spätestens am 06.09.2002 bis 16.00 Uhr<br />
(am Donnerstag dem 05.09.2002 bis 18.00 Uhr) bei der<br />
Stadt Tönisvorst, Verwaltungsgebäude St. Tönis, Bahnstraße<br />
15, Zimmer 26, I. Etage, Einspruch einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur<br />
Niederschrift eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2002 eine<br />
Wahlbenachrichtigungskarte.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat,<br />
aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch<br />
gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht<br />
Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben<br />
kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten<br />
keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />
112 <strong>Viersen</strong> durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />
Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder<br />
durch Briefwahl teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit<br />
aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks<br />
aufhält,<br />
b) wenn er seine Wohnung ab dem 19.08.2002 in einen<br />
anderen Wahlbezirk<br />
- innerhalb der Gemeinde<br />
- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung<br />
in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung<br />
nicht beantragt worden ist,<br />
verlegt,<br />
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge<br />
Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens<br />
oder sonst seines körperlichen Zustandes<br />
wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht<br />
zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden<br />
die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />
nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />
(bis zum 01.09.2002) oder die Einspruchsfrist<br />
gegen das Wählerverzeichnis nach §<br />
22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum<br />
06.09.2002) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst<br />
nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der<br />
Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach<br />
§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist.<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />
worden ist und die Feststellung erst nach<br />
Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />
der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum<br />
20.09.2002, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde<br />
mündlich oder schriftlich beantragt werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die<br />
ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter<br />
nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />
macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />
15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm<br />
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,<br />
kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr,<br />
ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2 Buchstabe a<br />
bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />
eines Wahlscheins noch bis zum Wahltage,<br />
15.00 Uhr, stellen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch<br />
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />
dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter<br />
kann sich bei der Antragstellung der Hilfe<br />
einer anderen Person bedienen.<br />
Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung<br />
eines Wahlscheines glaubhaft machen.<br />
6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der<br />
Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will,<br />
so erhält er mit dem Wahlschein zugleich<br />
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen amtlichen blauen Wahlumschlag,<br />
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />
zurückzusenden ist,<br />
versehenen Wahlbriefumschlag<br />
und<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde<br />
auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />
für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen<br />
Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung<br />
durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen<br />
wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht<br />
mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt<br />
oder amtlich überbracht werden können.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit<br />
dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an<br />
die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />
dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG<br />
ohne besondere Versendungsform befördert. Er kann<br />
auch bei der auf den Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />
werden.<br />
Tönisvorst, den 22. August 2002<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadt Tönisvorst<br />
Stadt Tönisvorst<br />
gez. Schwarz<br />
Bürgermeister<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 424<br />
über den Beschluss der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2000 und die Entlastung des Bürgermeisters für<br />
das Haushaltsjahr 2000<br />
I. Der Rat der Stadt Tönisvorst hat in seiner Sitzung am<br />
12.12.2001 gemäß § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW<br />
S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung folgenden<br />
Beschluss gefasst:<br />
1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 94 (1) GO<br />
NRW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />
geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2000 auf der Grundlage des Berichtes des<br />
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Tönisvorst.<br />
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis<br />
ab: (Tabelle Haushaltsrechnung Gesamthaushalt<br />
siehe Seite 427<br />
2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt II. Der<br />
vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 94<br />
Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung liegt an 7 Tagen, und zwar<br />
vom 26. bis 29.08.2002 sowie vom 02. bis<br />
04.09.2002 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Verwaltungs-<br />
425
426<br />
gebäude St. Tönis, Bahnstr. 15, Zimmer 36, öffentlich<br />
aus.<br />
Tönisvorst, den 13.08.2002<br />
Bekanntmachung<br />
der Stadt Tönisvorst<br />
Haushaltsrechnung Gesamthaushalt 2000<br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung:<br />
gez. Peters<br />
Erster Beigeordneter<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 425<br />
Feststellung des Ergebnisses:<br />
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 83.480.251,25 DM<br />
+ Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 16.738.882,46 DM<br />
Summe Soll-Einnahmen 100.219.133,71 DM<br />
+ Neue Haushaltseinnahmenreste 0,00 DM<br />
- Abgang alter Haushaltseinnahmenreste 0,00 DM<br />
- Abgang alter Kasseneinnahmenreste 144.686,70 DM<br />
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 100.074.447,01 DM<br />
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 82.695.302,72 DM<br />
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt<br />
(darin Überschuss enthalten nach § 41<br />
Abs. 3 Satz 2 GemHVO: 3.492.168,54 DM) 8.908.318,39 DM<br />
Summe Soll-Ausgaben 91.603.621,11 DM<br />
+ Neue Haushaltsausgabenreste<br />
8.813.543,77 DM<br />
Verwaltungshaushalt<br />
680.515,21 DM<br />
Vermögenshaushalt<br />
8.133.028,56 DM<br />
- Abgang alter<br />
Haushaltsausgabenreste<br />
342.717,87 DM<br />
Verwaltungshaushalt<br />
40.253,38 DM<br />
Vermögenshaushalt<br />
302.464,49 DM<br />
- Abgang alter<br />
Kassenausgabenreste<br />
0,00 DM<br />
Summe bereinigte<br />
Soll-Ausgaben 100.074.447,01 DM<br />
Etwaiger Unterschied<br />
Bereinigte Soll-Einnahmen -<br />
Bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 DM<br />
Höhe der Zuführung<br />
zum Vermögenshaushalt<br />
= 7.593.405,89 DM<br />
Höhe der Mindeszuführung<br />
= 1.548.161,22 DM<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 426<br />
Bekanntmachung des Eigenbetriebes der<br />
Stadt Willich Objekt- und Wohnungsbau<br />
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich zum 31.12.1999<br />
Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:<br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes<br />
1999<br />
1.1. Die Bilanz des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich zum 31.12.1999 wird in<br />
Aktiva und Passiva gleichlautend auf 20.348.730,30<br />
DM festgestellt.<br />
1.2. Der ausgewiesene Verlust in Höhe von 94.796,85<br />
DM aus dem Wirtschaftsjahr 1999 wird auf neue<br />
Rechnung vorgetragen.<br />
Der Rat der Stadt Willich hat am 28.06.2000 den<br />
Jahresabschluss und den Lagebericht 1999 des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />
Willich festgestellt und der Verlustverwendung zugestimmt.<br />
1.3. Bestätigungsvermerk des Gemeindeprüfungsamtes<br />
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />
Willich zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Treuhandpartner GmbH (Krefeld)<br />
hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden<br />
eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:<br />
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich<br />
für das Geschäftsjahr vom 1.1.1999 – 31.12.1999<br />
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von<br />
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
Regelungen in der Betriebssatzung liegen<br />
in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
“Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §<br />
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der<br />
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf Basis von Stichproben<br />
beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die<br />
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat mit der Ausnahme der folgenden<br />
Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:<br />
Im Berichtsjahr wurde – wie im Vorjahr – gegen<br />
die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
(GoB) verstoßen, da eine zeitnahe Erfassung der<br />
Geschäftsvorfälle in der ersten Jahreshälfte 1999<br />
nicht erfolgte.<br />
Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer<br />
Überzeugung der Jahresabschluss des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich (Bilanzsumme:<br />
DM 20.348.730,30; Jahresverlust: DM<br />
–94.796,85), ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt<br />
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />
des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Krefeld, den 08.Mai 2000<br />
Düsseldorf, den 06. August 2001<br />
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes<br />
bei der Bezirksregierung Düsseldorf<br />
- 31.7.3-222 -<br />
Im Auftrag<br />
gez. Schönershofen<br />
2. Öffentliche Auslegung<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht über das Wirtschaftsjahr<br />
1999 liegen ab dem Tag der Veröffentlichung<br />
an sieben Tagen in der Verwaltung des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich, <strong>Viersen</strong>er<br />
Str. 2, 1. Etage, Zimmer 106, 47877 Willich-Anrath, zur<br />
Einsichtnahme aus.<br />
Willich, 15.08.2002<br />
Eigenbetrieb Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich<br />
gez. Stukenberg<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 426<br />
Bekanntmachung des Eigenbetriebes der<br />
Stadt Willich Objekt- und Wohnungsbau<br />
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich zum 31.12.2000<br />
Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:<br />
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberich-<br />
tes 2000<br />
1.1. Die Bilanz des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich zum 31.12.2000 wird in<br />
Aktiva und Passiva gleichlautend auf 18.383.497,37<br />
DM festgestellt.<br />
1.2. Der ausgewiesene Gewinn in Höhe von 201.509,36<br />
DM wird in Höhe von 94.796,85 DM zum Ausgleich<br />
des Verlustes aus dem Vorjahr verwendet und der<br />
Restbetrag in Höhe von 106.712,51 DM der Allgemeinen<br />
Rücklage des Betriebes zugeführt.<br />
Der Rat der Stadt Willich hat am 27.06.2001 den<br />
Jahresabschluss und den Lagebericht 2000 des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />
Willich festgestellt und der Gewinnverwendung zugestimmt.<br />
1.3. Bestätigungsvermerk des Gemeindeprüfungsamtes<br />
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />
Willich zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Treuhandpartner GmbH (Krefeld)<br />
hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes<br />
Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich<br />
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2000 – 31.<br />
Dezember 2000 geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und den ergänzenden Regelungen in der<br />
Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der<br />
Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist<br />
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />
Lagebericht abzugeben.<br />
“Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §<br />
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />
auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der<br />
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf Basis von Stichproben<br />
beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die<br />
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-<br />
427
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />
führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />
die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />
aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />
Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />
VRR-Tarifs „Dortmunder TheaterNacht“<br />
Geltungstag: Samstag, 07. September 2002<br />
1. Berechtigte<br />
Besucher der Dortmunder TheaterNacht am 07. September<br />
2002.<br />
2. Fahrausweise und Preis<br />
Eintrittskarten für die Dortmunder TheaterNacht gelten<br />
am Veranstaltungstag zugleich als Fahrausweise für eine<br />
Hin- und Rückfahrt zu/von den Veranstaltungsstätten in<br />
Dortmund.<br />
Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Fahrpreisanteile sind im Eintrittskartenpreis enthalten.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Die KombiTickets gelten im gesamten Verbundraum.<br />
428<br />
schlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss<br />
des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich (Bilanzsumme: DM<br />
18.383.497,37; Jahresgewinn: DM 201.509,36) unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt<br />
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />
des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Krefeld, den 28.Mai 2001<br />
Düsseldorf, den 19. November 2001<br />
Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes<br />
bei der Bezirksregierung Düsseldorf<br />
- 31.7.3-222 -<br />
Im Auftrag<br />
gez.Schönershofen<br />
2. Öffentliche Auslegung<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht über das<br />
Wirtschaftsjahr 2000 liegen ab dem Tag der Veröffentlichung<br />
an sieben Tagen in der Verwaltung des<br />
Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />
Willich, <strong>Viersen</strong>er Str. 2, 1. Etage, Zimmer 106,<br />
47877 Willich-Anrath, zur Einsichtnahme aus.<br />
Willich, 15.08.2002<br />
Eigenbetrieb Objekt- und Wohnungsbau<br />
der Stadt Willich<br />
gez. Mäntz<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 427<br />
4. Geltungsdauer<br />
Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag bis zum<br />
Betriebsschluß, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />
5. Ausgabe der Fahrausweise<br />
Die KombiTickets werden über den Veranstalter bzw. die<br />
von diesem beauftragte Ticket-Agentur CTS vertrieben.<br />
6. Sonstige Bestimmungen<br />
Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
ist je Fahrt und Person ein<br />
ZusatzTicket gem. Abschnitt B.4.1.4 der VRR-Tarifbestimmungen<br />
zu lösen und bei Antritt der Fahrt zu entwerten.<br />
IR-Züge können gegen Zuschlag benutzt werden. Die Benutzung<br />
anderer zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE,<br />
EC/IC) ist ausgeschlossen.<br />
Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />
keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />
Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />
Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
S 85/2002<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 428<br />
Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />
führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />
die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />
aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />
Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />
VRR-Tarifs „2. Dortmunder Museumsnacht“<br />
Geltungstag: Samstag, 28. September 2002<br />
1. Berechtigte<br />
Besucher der 2. Dortmunder Museumsnacht am 28. September<br />
2002.<br />
2. Fahrausweise und Preis<br />
Eintrittskarten für die 2. Dortmunder Museumsnacht gelten<br />
am Veranstaltungstag zugleich als Fahrausweise für<br />
eine Hin- und Rückfahrt zu/von den Veranstaltungsstätten<br />
in Dortmund.<br />
Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Fahrpreisanteile sind im Eintrittskartenpreis enthalten.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Die KombiTickets gelten im gesamten Verbundraum.<br />
4. Geltungsdauer<br />
Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag bis zum<br />
Betriebsschluß, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />
5. Ausgabe der Fahrausweise<br />
Die KombiTickets werden über den Veranstalter bzw. die<br />
von diesem beauftragte Ticket-Agentur CTS vertrieben.<br />
6. Sonstige Bestimmungen<br />
Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der<br />
Eisenbahnverkehrsunternehmen ist je Fahrt und Person<br />
ein ZusatzTicket gem. Abschnitt B.4.1.4 der VRR-Tarif-
estimmungen zu lösen und bei Antritt der Fahrt zu entwerten.<br />
IR-Züge können gegen Zuschlag benutzt werden. Die Benutzung<br />
anderer zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE,<br />
EC/IC) ist ausgeschlossen.<br />
Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />
keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />
Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />
Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
S 86/2002<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 428<br />
Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />
führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />
die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />
aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />
Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />
VRR-Tarifs „Sparkassen-Marathon, Duisburg“<br />
Geltungsdauer: Freitag, 13. September 2002 - Sonntag, 15.<br />
September 2002<br />
1. Berechtigte<br />
Teilnehmer an der Veranstaltung „Sparkassen-Marathon“<br />
vom 13.09.2002 bis 15.09.2002 in Duisburg.<br />
2. Fahrausweise und Preis<br />
Die Eintrittskarten gelten während der Dauer der Veranstaltung<br />
zugleich als Fahrausweise für eine Hin- und<br />
Rückfahrt zu/vom Veranstaltungsort in Duisburg.<br />
Die Tickets sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Fahrpreisanteile sind im Ticket enthalten.<br />
2. Geltungsbereich<br />
Die KombiTickets gelten innerhalb der folgenden Tarifgebiete:<br />
33 Duisburg Mitte/Süd<br />
34 Mülheim/Ruhr<br />
24 Oberhausen<br />
23 Duisburg Nord<br />
22 Moers<br />
32 Krefeld<br />
43 Düsseldorf Mitte/Nord<br />
44 Ratingen/Heiligenhaus<br />
4. Geltungsdauer<br />
Die KombiTickets gelten für die gesamte Veranstaltungsdauer<br />
vom 13.09.2002 bis 15.09.2002 bis zum<br />
Betriebsschluss, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrs-unternehmen<br />
bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />
5. Ausgabe der Fahrausweise<br />
Die KombiTickets werden über den Veranstalter vertrieben.<br />
6. Sonstige Bestimmungen<br />
Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
ist je Fahrt und Person ein<br />
ZusatzTicket gem. Abschnitt B.4.1.4 der VRR-Tarifbestimmungen<br />
zu lösen und bei Antritt der Fahrt zu entwerten.<br />
IR-Züge können gegen Zuschlag benutzt werden. Die Benutzung<br />
anderer zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE,<br />
EC/IC) ist ausgeschlossen.<br />
Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />
keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />
Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />
Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
S 90/2002<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 429<br />
Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />
führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />
die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />
aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />
Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />
VRR-Tarifs „DFB-Länderspiel U21, Deutschland - Türkei,<br />
Bökelbergstadion Mönchengladbach“<br />
Geltungstag: Freitag, 06. September 2002<br />
1. Berechtigte<br />
Besucher des DFB-Länderspiels U21 am 06.09.2002 im<br />
Bökelbergstadion Mönchengladbach.<br />
2. Fahrausweise und Preis<br />
Eintrittskarten für das DFB-Länderspiel U21 gelten am<br />
Spieltag zugleich als Fahrausweise für eine Hin- und<br />
Rückfahrt zu/vom DFB-Länderspiel im Bökelbergstadion<br />
Mönchengladbach.<br />
Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Fahrpreisanteile sind im Eintrittskartenpreis enthalten.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Die KombiTickets gelten im gesamten Verbundraum.<br />
4. Geltungsdauer<br />
Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag bis zum<br />
Betriebsschluss, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />
5. Ausgabe der Fahrausweise<br />
Die KombiTickets werden über den Veranstalter vertrieben.<br />
6. Sonstige Bestimmungen<br />
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
ist nicht möglich.<br />
Die Benutzung zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE, EC/<br />
IC, IR) ist ausgeschlossen.<br />
Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />
keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />
Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />
Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />
S 91/2002<br />
Abl. Krs. Vie. 2002, S. 429<br />
429
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Herausgeber: Der Landrat des <strong>Kreis</strong>es<br />
<strong>Viersen</strong> - Hauptamt, Rathausmarkt 3,<br />
41747 <strong>Viersen</strong>, Tel. (02162) 39 - 1047<br />
E-Mail: <strong>Amtsblatt</strong>@kreis-viersen.de<br />
Erscheinungsweise: Alle 14 Tage<br />
Topographisches Landeskartenwerk:<br />
Vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigung<br />
des Landrats des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />
- Katasteramt -<br />
Bezug: Inklusive Versandkosten<br />
Jahresabonnement: 31,20 EUR<br />
Einzelabgabe: 0,80 EUR<br />
zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung<br />
(Zu bestellen beim Herausgeber)<br />
Kündigung: Nur zum Jahresende, sie muß bis<br />
zum 31. Oktober beim Herausgeber vorliegen.<br />
Verantwortlich für den Inhalt: Landrat<br />
Dr. Hans-Christian Vollert<br />
Druck: Hausdruckerei <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Viersen</strong><br />
430<br />
KREIS<br />
VIERSEN<br />
Inhaltsverzeichnis des <strong>Amtsblatt</strong>es Nr. 28 vom 05. September 2002<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> - Der Landrat- Postfach 100 762 - 41707 <strong>Viersen</strong><br />
Postvertriebsstück - F 5565 B - Gebühr bezahlt<br />
<strong>Kreis</strong>: Fischerprüfung 2002 ................................................................................................................................................................ 423<br />
Feststellung eines Nachfolgers ....................................................................................................................................................... 423<br />
Grefrath: Entwurf Nachtragshaushaltssatzung .................................................................................................................................. 423<br />
Kempen: Einziehung eines Wirtschaftswegeteilstückes ................................................................................................................... 423<br />
Tönisvorst: Einladung Ratssitzung ................................................................................................................................................... 424<br />
Wählerverzeichnis .......................................................................................................................................................................... 424<br />
Beschluss Jahresrechnung ............................................................................................................................................................. 425<br />
Haushaltsrechnung Gesamthaushalt 2000 ..................................................................................................................................... 426<br />
Willich: Eigenbetrieb Objekt- und Wohnungsbau; Jahresabschluss 1999 ....................................................................................... 426<br />
Jahresabschluss 2000 ........................................................................................................................................................ 427<br />
Sonstige Bekanntmachungen;<br />
SWK STADTWERKE KREFELD AG; Tarifliche Sonderangebote "Dortmunder TheaterNacht" S 85/2002 .................................. 428<br />
2. Dortmunder Museumsnacht" S 86/2002 .............................................................................................................................. 428<br />
"Sparkassen-Marathon, Duisburg" S 90/2002 .......................................................................................................................... 429<br />
"DFB-Länderspiel U21, Deutschland - Türkei, Bökelbergstadtion Mönchengladbach" ........................................................... 429