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Amtsblatt Kreis Viersen

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Bekanntmachung<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />

Fischerprüfung 2002<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Verkündungsorgan für den <strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> sowie die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst,<br />

<strong>Viersen</strong>, Willich und die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal<br />

58. Jahrgang <strong>Viersen</strong>, 05. September 2002 Nummer 28<br />

Vor dem Prüfungsausschuss der unteren Fischereibehörde des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong> findet am 28. und 29. November 2002 gemäß<br />

§ 31 des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(Landesfischereigesetz) i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.<br />

Juni 1994 i.V.m. der Verordnung über die Fischerprüfung vom<br />

26.11.1997, in der zurzeit geltenden Fassung, eine Fischerprüfung<br />

statt. Ort der Prüfung ist <strong>Viersen</strong>. Anträge auf Zulassung<br />

zu der Prüfung sollen spätestens bis zum 25.10.2002 bei<br />

der <strong>Kreis</strong>verwaltung - untere Fischereibehörde - in 41747 <strong>Viersen</strong>,<br />

Rathausmarkt 3, eingereicht werden.<br />

Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben.<br />

Personen, für die nach dem BGB ein Betreuer bestellt<br />

ist, dürfen zur Prüfung nicht zugelassen werden; ebenfalls Personen,<br />

die das dreizehnte Lebensjahr nicht vollendet haben.<br />

Den Teilnehmern wird nach Anmeldung der genaue Prüfungstermin<br />

und -ort rechtzeitig mitgeteilt.<br />

<strong>Viersen</strong>, den 15.08.2002<br />

Bekanntmachung<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Der Landrat<br />

als untere Fischereibehörde<br />

Im Auftrag<br />

gez. Thewissen<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />

Feststellung der Nachfolge für den durch Verzicht ausgeschiedenen<br />

<strong>Kreis</strong>tagsabgeordneten Dr. Paul Schrömbges<br />

Der <strong>Kreis</strong>tagsabgeordnete Dr. Paul Schrömbges ist mit Wirkung<br />

vom 31. August 2002 aus dem <strong>Kreis</strong>tag ausgeschieden.<br />

Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes habe ich festgestellt,<br />

dass die in der Reserveliste der CDU als Ersatzbewerberin<br />

benannte<br />

Frau Christine Timmermanns<br />

Jakob-Krebs-Straße 86<br />

47877 Willich<br />

Abgeordnete des <strong>Kreis</strong>tages des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong> geworden<br />

ist.<br />

Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monats beim<br />

Unterzeichner Einspruch eingelegt werden.<br />

<strong>Viersen</strong>, den 02.09.2002<br />

Bekanntmachung<br />

der Gemeinde Grefrath<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong><br />

Der Landrat<br />

gez. Frentzen<br />

<strong>Kreis</strong>wahlleiter<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde<br />

Grefrath mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2002 liegt gemäß<br />

den §§ 79 (3) und 80 (1) der Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160) in<br />

der Zeit vom 06. September 2002 bis 16. September 2002 im<br />

Rathaus Grefrath, Rathausplatz 3, Zimmer 20, während der<br />

folgenden Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus:<br />

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich<br />

montags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.<br />

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige<br />

innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung<br />

Einwendungen erheben. Diese können schriftlich an den<br />

Bürgermeister Grefrath, Rathausplatz 3, 47929 Grefrath oder<br />

bei der Kämmerei im Rathaus Grefrath zur Niederschrift erklärt<br />

werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher<br />

Sitzung.<br />

Grefrath, den 30. August 2002<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt Kempen<br />

gez. Kättner<br />

Bürgermeister<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />

über die Einziehung eines Wirtschaftswegeteilstückes in<br />

Stiegerheide<br />

Ein Teilstück des Wirtschaftsweges „ Stiegerheide „Gemarkung<br />

Kempen, Flur 70, Flurstück 123 wird gemäß § 7 Abs. 1 des<br />

423


Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung eingezogen.<br />

Die Einziehung wird wirksam mit der technischen Herstellung<br />

des Wirtschaftsweges Gemarkung Kempen, Flur 70 Flurstück<br />

628.<br />

Ein Plan, aus dem die Lage der einzuziehenden und der herzustellenden<br />

Wegefläche ersichtlich ist, kann im Rathaus,<br />

Buttermarkt 1, Tiefbauamt, Zimmer 211, während der Dienststunden<br />

eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />

Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister<br />

der Stadt Kempen einzulegen. Sollte die Frist durch<br />

das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so<br />

würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet.<br />

Kempen, den 26. August 2002<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt Tönisvorst<br />

Einladung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt am Donnerstag,<br />

dem 05. September 2002, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal<br />

des Rathauses St. Tönis, Hochstraße 20 a<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NW i.V.m. § 19<br />

der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse<br />

der Stadt Tönisvorst<br />

2. Erörterung der Niederschriften über den öffentlichen Teil<br />

der 26. Sitzung des Rates der Stadt am 27.06.2002 und<br />

der 27. Sitzung des Rates der Stadt am 17.07.2002<br />

3. Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung<br />

4. Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung<br />

5. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NW<br />

6. Bebauungsplan Tö-61 „Ausgleichsmaßnahmen für<br />

Windkraftanlagen“<br />

7. Aufhebung der Satzung vom 25.03.2002 über die Bau<br />

höhen von Windkraftanlagen gem. § 86 BauO NW<br />

8. Beauftragung eines Investors zur Ausführung des Bau<br />

projektes Alter Graben/Ringstraße<br />

9. Mitteilungen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

10. Erörterung der Niederschriften über den nichtöffentlichen<br />

Teil der 26. Sitzung des Rates der Stadt am 27.06.2002<br />

und der 27. Sitzung des Rates der Stadt am 17.07.2002<br />

11. Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung<br />

12. Anträge gemäß § 3 der Geschäftsordnung<br />

13. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NW<br />

14. Grundstücksangelegenheiten<br />

15. Personalangelegenheiten<br />

16. Mitteilungen<br />

Anfragen<br />

424<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez: Fritzsche<br />

Techn. Beigeordnete<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 423<br />

Tönisvorst, den 19. August 2002<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt Tönisvorst<br />

gez. Schwarz<br />

Bürgermeister<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 424<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und<br />

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen<br />

Bundestag am 22. September 2002<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt<br />

Tönisvorst wird in der Zeit vom 02.09. bis 06.09.2002<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude<br />

St. Tönis, Bahnstraße 15, Zimmer 26, I.<br />

Etage, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder<br />

Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein<br />

Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />

Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft<br />

zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder<br />

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben<br />

kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />

der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister<br />

ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften<br />

der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig und unvollständig<br />

hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag<br />

vor der Wahl, spätestens am 06.09.2002 bis 16.00 Uhr<br />

(am Donnerstag dem 05.09.2002 bis 18.00 Uhr) bei der<br />

Stadt Tönisvorst, Verwaltungsgebäude St. Tönis, Bahnstraße<br />

15, Zimmer 26, I. Etage, Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur<br />

Niederschrift eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2002 eine<br />

Wahlbenachrichtigungskarte.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat,<br />

aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch<br />

gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht<br />

Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben<br />

kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein<br />

und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten<br />

keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />

112 <strong>Viersen</strong> durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />

Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder<br />

durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag


5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit<br />

aus wichtigem Grund außerhalb seines Wahlbezirks<br />

aufhält,<br />

b) wenn er seine Wohnung ab dem 19.08.2002 in einen<br />

anderen Wahlbezirk<br />

- innerhalb der Gemeinde<br />

- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung<br />

in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung<br />

nicht beantragt worden ist,<br />

verlegt,<br />

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge<br />

Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens<br />

oder sonst seines körperlichen Zustandes<br />

wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht<br />

zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden<br />

die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />

nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />

(bis zum 01.09.2002) oder die Einspruchsfrist<br />

gegen das Wählerverzeichnis nach §<br />

22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum<br />

06.09.2002) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst<br />

nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der<br />

Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach<br />

§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist.<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />

worden ist und die Feststellung erst nach<br />

Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />

der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Wahlberechtigten bis zum<br />

20.09.2002, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde<br />

mündlich oder schriftlich beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die<br />

ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter<br />

nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />

macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm<br />

der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,<br />

kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr,<br />

ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstabe a<br />

bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />

eines Wahlscheins noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch<br />

Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen,<br />

dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter<br />

kann sich bei der Antragstellung der Hilfe<br />

einer anderen Person bedienen.<br />

Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung<br />

eines Wahlscheines glaubhaft machen.<br />

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der<br />

Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will,<br />

so erhält er mit dem Wahlschein zugleich<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Wahlumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />

zurückzusenden ist,<br />

versehenen Wahlbriefumschlag<br />

und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Gemeindebehörde<br />

auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen<br />

Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung<br />

durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht<br />

mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt<br />

oder amtlich überbracht werden können.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit<br />

dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an<br />

die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />

dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG<br />

ohne besondere Versendungsform befördert. Er kann<br />

auch bei der auf den Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

Tönisvorst, den 22. August 2002<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt Tönisvorst<br />

Stadt Tönisvorst<br />

gez. Schwarz<br />

Bürgermeister<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 424<br />

über den Beschluss der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2000 und die Entlastung des Bürgermeisters für<br />

das Haushaltsjahr 2000<br />

I. Der Rat der Stadt Tönisvorst hat in seiner Sitzung am<br />

12.12.2001 gemäß § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW<br />

S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung folgenden<br />

Beschluss gefasst:<br />

1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 94 (1) GO<br />

NRW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />

geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2000 auf der Grundlage des Berichtes des<br />

Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Tönisvorst.<br />

Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis<br />

ab: (Tabelle Haushaltsrechnung Gesamthaushalt<br />

siehe Seite 427<br />

2. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt II. Der<br />

vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 94<br />

Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung liegt an 7 Tagen, und zwar<br />

vom 26. bis 29.08.2002 sowie vom 02. bis<br />

04.09.2002 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Verwaltungs-<br />

425


426<br />

gebäude St. Tönis, Bahnstr. 15, Zimmer 36, öffentlich<br />

aus.<br />

Tönisvorst, den 13.08.2002<br />

Bekanntmachung<br />

der Stadt Tönisvorst<br />

Haushaltsrechnung Gesamthaushalt 2000<br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung:<br />

gez. Peters<br />

Erster Beigeordneter<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 425<br />

Feststellung des Ergebnisses:<br />

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 83.480.251,25 DM<br />

+ Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 16.738.882,46 DM<br />

Summe Soll-Einnahmen 100.219.133,71 DM<br />

+ Neue Haushaltseinnahmenreste 0,00 DM<br />

- Abgang alter Haushaltseinnahmenreste 0,00 DM<br />

- Abgang alter Kasseneinnahmenreste 144.686,70 DM<br />

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 100.074.447,01 DM<br />

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 82.695.302,72 DM<br />

Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt<br />

(darin Überschuss enthalten nach § 41<br />

Abs. 3 Satz 2 GemHVO: 3.492.168,54 DM) 8.908.318,39 DM<br />

Summe Soll-Ausgaben 91.603.621,11 DM<br />

+ Neue Haushaltsausgabenreste<br />

8.813.543,77 DM<br />

Verwaltungshaushalt<br />

680.515,21 DM<br />

Vermögenshaushalt<br />

8.133.028,56 DM<br />

- Abgang alter<br />

Haushaltsausgabenreste<br />

342.717,87 DM<br />

Verwaltungshaushalt<br />

40.253,38 DM<br />

Vermögenshaushalt<br />

302.464,49 DM<br />

- Abgang alter<br />

Kassenausgabenreste<br />

0,00 DM<br />

Summe bereinigte<br />

Soll-Ausgaben 100.074.447,01 DM<br />

Etwaiger Unterschied<br />

Bereinigte Soll-Einnahmen -<br />

Bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 DM<br />

Höhe der Zuführung<br />

zum Vermögenshaushalt<br />

= 7.593.405,89 DM<br />

Höhe der Mindeszuführung<br />

= 1.548.161,22 DM<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 426<br />

Bekanntmachung des Eigenbetriebes der<br />

Stadt Willich Objekt- und Wohnungsbau<br />

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich zum 31.12.1999<br />

Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes<br />

1999<br />

1.1. Die Bilanz des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich zum 31.12.1999 wird in<br />

Aktiva und Passiva gleichlautend auf 20.348.730,30<br />

DM festgestellt.<br />

1.2. Der ausgewiesene Verlust in Höhe von 94.796,85<br />

DM aus dem Wirtschaftsjahr 1999 wird auf neue<br />

Rechnung vorgetragen.<br />

Der Rat der Stadt Willich hat am 28.06.2000 den<br />

Jahresabschluss und den Lagebericht 1999 des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />

Willich festgestellt und der Verlustverwendung zugestimmt.<br />

1.3. Bestätigungsvermerk des Gemeindeprüfungsamtes<br />

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />

Willich zum 31.12.1999 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Treuhandpartner GmbH (Krefeld)<br />

hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden<br />

eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich<br />

für das Geschäftsjahr vom 1.1.1999 – 31.12.1999<br />

geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von<br />

Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Regelungen in der Betriebssatzung liegen<br />

in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />

der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

“Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §<br />

317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />

auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der<br />

Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />

Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />

Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des


internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />

Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf Basis von Stichproben<br />

beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />

Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die<br />

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat mit der Ausnahme der folgenden<br />

Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:<br />

Im Berichtsjahr wurde – wie im Vorjahr – gegen<br />

die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

(GoB) verstoßen, da eine zeitnahe Erfassung der<br />

Geschäftsvorfälle in der ersten Jahreshälfte 1999<br />

nicht erfolgte.<br />

Mit dieser Einschränkung vermittelt nach unserer<br />

Überzeugung der Jahresabschluss des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich (Bilanzsumme:<br />

DM 20.348.730,30; Jahresverlust: DM<br />

–94.796,85), ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt<br />

insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />

des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.“<br />

Krefeld, den 08.Mai 2000<br />

Düsseldorf, den 06. August 2001<br />

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes<br />

bei der Bezirksregierung Düsseldorf<br />

- 31.7.3-222 -<br />

Im Auftrag<br />

gez. Schönershofen<br />

2. Öffentliche Auslegung<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht über das Wirtschaftsjahr<br />

1999 liegen ab dem Tag der Veröffentlichung<br />

an sieben Tagen in der Verwaltung des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich, <strong>Viersen</strong>er<br />

Str. 2, 1. Etage, Zimmer 106, 47877 Willich-Anrath, zur<br />

Einsichtnahme aus.<br />

Willich, 15.08.2002<br />

Eigenbetrieb Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich<br />

gez. Stukenberg<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 426<br />

Bekanntmachung des Eigenbetriebes der<br />

Stadt Willich Objekt- und Wohnungsbau<br />

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich zum 31.12.2000<br />

Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberich-<br />

tes 2000<br />

1.1. Die Bilanz des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich zum 31.12.2000 wird in<br />

Aktiva und Passiva gleichlautend auf 18.383.497,37<br />

DM festgestellt.<br />

1.2. Der ausgewiesene Gewinn in Höhe von 201.509,36<br />

DM wird in Höhe von 94.796,85 DM zum Ausgleich<br />

des Verlustes aus dem Vorjahr verwendet und der<br />

Restbetrag in Höhe von 106.712,51 DM der Allgemeinen<br />

Rücklage des Betriebes zugeführt.<br />

Der Rat der Stadt Willich hat am 27.06.2001 den<br />

Jahresabschluss und den Lagebericht 2000 des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />

Willich festgestellt und der Gewinnverwendung zugestimmt.<br />

1.3. Bestätigungsvermerk des Gemeindeprüfungsamtes<br />

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />

Willich zum 31.12.2000 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Treuhandpartner GmbH (Krefeld)<br />

hat nach dem Ergebnis der Prüfung den folgenden<br />

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes<br />

Objekt- und Wohnungsbau der Stadt Willich<br />

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2000 – 31.<br />

Dezember 2000 geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den ergänzenden Regelungen in der<br />

Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der<br />

Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist<br />

es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />

Lagebericht abzugeben.<br />

“Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §<br />

317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich<br />

auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der<br />

Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über<br />

Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im<br />

Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />

Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf Basis von Stichproben<br />

beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten<br />

Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die<br />

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresab-<br />

427


Öffentliche Bekanntmachung<br />

Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />

führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />

die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />

aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />

Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />

VRR-Tarifs „Dortmunder TheaterNacht“<br />

Geltungstag: Samstag, 07. September 2002<br />

1. Berechtigte<br />

Besucher der Dortmunder TheaterNacht am 07. September<br />

2002.<br />

2. Fahrausweise und Preis<br />

Eintrittskarten für die Dortmunder TheaterNacht gelten<br />

am Veranstaltungstag zugleich als Fahrausweise für eine<br />

Hin- und Rückfahrt zu/von den Veranstaltungsstätten in<br />

Dortmund.<br />

Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet.<br />

Fahrpreisanteile sind im Eintrittskartenpreis enthalten.<br />

3. Geltungsbereich<br />

Die KombiTickets gelten im gesamten Verbundraum.<br />

428<br />

schlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss<br />

des Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich (Bilanzsumme: DM<br />

18.383.497,37; Jahresgewinn: DM 201.509,36) unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt<br />

insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage<br />

des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.“<br />

Krefeld, den 28.Mai 2001<br />

Düsseldorf, den 19. November 2001<br />

Der Leiter des Gemeindeprüfungsamtes<br />

bei der Bezirksregierung Düsseldorf<br />

- 31.7.3-222 -<br />

Im Auftrag<br />

gez.Schönershofen<br />

2. Öffentliche Auslegung<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht über das<br />

Wirtschaftsjahr 2000 liegen ab dem Tag der Veröffentlichung<br />

an sieben Tagen in der Verwaltung des<br />

Eigenbetriebes Objekt- und Wohnungsbau der Stadt<br />

Willich, <strong>Viersen</strong>er Str. 2, 1. Etage, Zimmer 106,<br />

47877 Willich-Anrath, zur Einsichtnahme aus.<br />

Willich, 15.08.2002<br />

Eigenbetrieb Objekt- und Wohnungsbau<br />

der Stadt Willich<br />

gez. Mäntz<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 427<br />

4. Geltungsdauer<br />

Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag bis zum<br />

Betriebsschluß, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />

5. Ausgabe der Fahrausweise<br />

Die KombiTickets werden über den Veranstalter bzw. die<br />

von diesem beauftragte Ticket-Agentur CTS vertrieben.<br />

6. Sonstige Bestimmungen<br />

Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

ist je Fahrt und Person ein<br />

ZusatzTicket gem. Abschnitt B.4.1.4 der VRR-Tarifbestimmungen<br />

zu lösen und bei Antritt der Fahrt zu entwerten.<br />

IR-Züge können gegen Zuschlag benutzt werden. Die Benutzung<br />

anderer zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE,<br />

EC/IC) ist ausgeschlossen.<br />

Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />

keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />

Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />

Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

S 85/2002<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 428<br />

Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />

führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />

die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />

aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />

Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />

VRR-Tarifs „2. Dortmunder Museumsnacht“<br />

Geltungstag: Samstag, 28. September 2002<br />

1. Berechtigte<br />

Besucher der 2. Dortmunder Museumsnacht am 28. September<br />

2002.<br />

2. Fahrausweise und Preis<br />

Eintrittskarten für die 2. Dortmunder Museumsnacht gelten<br />

am Veranstaltungstag zugleich als Fahrausweise für<br />

eine Hin- und Rückfahrt zu/von den Veranstaltungsstätten<br />

in Dortmund.<br />

Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet.<br />

Fahrpreisanteile sind im Eintrittskartenpreis enthalten.<br />

3. Geltungsbereich<br />

Die KombiTickets gelten im gesamten Verbundraum.<br />

4. Geltungsdauer<br />

Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag bis zum<br />

Betriebsschluß, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />

5. Ausgabe der Fahrausweise<br />

Die KombiTickets werden über den Veranstalter bzw. die<br />

von diesem beauftragte Ticket-Agentur CTS vertrieben.<br />

6. Sonstige Bestimmungen<br />

Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen ist je Fahrt und Person<br />

ein ZusatzTicket gem. Abschnitt B.4.1.4 der VRR-Tarif-


estimmungen zu lösen und bei Antritt der Fahrt zu entwerten.<br />

IR-Züge können gegen Zuschlag benutzt werden. Die Benutzung<br />

anderer zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE,<br />

EC/IC) ist ausgeschlossen.<br />

Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />

keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />

Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />

Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

S 86/2002<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 428<br />

Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />

führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />

die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />

aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />

Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />

VRR-Tarifs „Sparkassen-Marathon, Duisburg“<br />

Geltungsdauer: Freitag, 13. September 2002 - Sonntag, 15.<br />

September 2002<br />

1. Berechtigte<br />

Teilnehmer an der Veranstaltung „Sparkassen-Marathon“<br />

vom 13.09.2002 bis 15.09.2002 in Duisburg.<br />

2. Fahrausweise und Preis<br />

Die Eintrittskarten gelten während der Dauer der Veranstaltung<br />

zugleich als Fahrausweise für eine Hin- und<br />

Rückfahrt zu/vom Veranstaltungsort in Duisburg.<br />

Die Tickets sind entsprechend gekennzeichnet.<br />

Fahrpreisanteile sind im Ticket enthalten.<br />

2. Geltungsbereich<br />

Die KombiTickets gelten innerhalb der folgenden Tarifgebiete:<br />

33 Duisburg Mitte/Süd<br />

34 Mülheim/Ruhr<br />

24 Oberhausen<br />

23 Duisburg Nord<br />

22 Moers<br />

32 Krefeld<br />

43 Düsseldorf Mitte/Nord<br />

44 Ratingen/Heiligenhaus<br />

4. Geltungsdauer<br />

Die KombiTickets gelten für die gesamte Veranstaltungsdauer<br />

vom 13.09.2002 bis 15.09.2002 bis zum<br />

Betriebsschluss, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrs-unternehmen<br />

bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />

5. Ausgabe der Fahrausweise<br />

Die KombiTickets werden über den Veranstalter vertrieben.<br />

6. Sonstige Bestimmungen<br />

Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

ist je Fahrt und Person ein<br />

ZusatzTicket gem. Abschnitt B.4.1.4 der VRR-Tarifbestimmungen<br />

zu lösen und bei Antritt der Fahrt zu entwerten.<br />

IR-Züge können gegen Zuschlag benutzt werden. Die Benutzung<br />

anderer zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE,<br />

EC/IC) ist ausgeschlossen.<br />

Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />

keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />

Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />

Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

S 90/2002<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 429<br />

Mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf<br />

führt der Verkehrsverbund Rhein/Ruhr (VRR), dem auch<br />

die SWK STADTWERKE KREFELD AG angehört, nachstehend<br />

aufgeführtes tarifliches Sonderangebot durch.<br />

Tarifliches Sonderangebot gemäß Abschnitt B.4.4.1 des<br />

VRR-Tarifs „DFB-Länderspiel U21, Deutschland - Türkei,<br />

Bökelbergstadion Mönchengladbach“<br />

Geltungstag: Freitag, 06. September 2002<br />

1. Berechtigte<br />

Besucher des DFB-Länderspiels U21 am 06.09.2002 im<br />

Bökelbergstadion Mönchengladbach.<br />

2. Fahrausweise und Preis<br />

Eintrittskarten für das DFB-Länderspiel U21 gelten am<br />

Spieltag zugleich als Fahrausweise für eine Hin- und<br />

Rückfahrt zu/vom DFB-Länderspiel im Bökelbergstadion<br />

Mönchengladbach.<br />

Die Eintrittskarten sind entsprechend gekennzeichnet.<br />

Fahrpreisanteile sind im Eintrittskartenpreis enthalten.<br />

3. Geltungsbereich<br />

Die KombiTickets gelten im gesamten Verbundraum.<br />

4. Geltungsdauer<br />

Die KombiTickets gelten am Veranstaltungstag bis zum<br />

Betriebsschluss, im Schienenverkehr der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

bis 3.00 Uhr des Folgetages.<br />

5. Ausgabe der Fahrausweise<br />

Die KombiTickets werden über den Veranstalter vertrieben.<br />

6. Sonstige Bestimmungen<br />

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

ist nicht möglich.<br />

Die Benutzung zuschlagpflichtiger Züge der DB (ICE, EC/<br />

IC, IR) ist ausgeschlossen.<br />

Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet<br />

keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.<br />

Ein Umtausch gegen andere Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und<br />

Tarifbestimmungen des Verbundtarifs Rhein-Ruhr.<br />

S 91/2002<br />

Abl. Krs. Vie. 2002, S. 429<br />

429


<strong>Amtsblatt</strong><br />

Herausgeber: Der Landrat des <strong>Kreis</strong>es<br />

<strong>Viersen</strong> - Hauptamt, Rathausmarkt 3,<br />

41747 <strong>Viersen</strong>, Tel. (02162) 39 - 1047<br />

E-Mail: <strong>Amtsblatt</strong>@kreis-viersen.de<br />

Erscheinungsweise: Alle 14 Tage<br />

Topographisches Landeskartenwerk:<br />

Vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigung<br />

des Landrats des <strong>Kreis</strong>es <strong>Viersen</strong><br />

- Katasteramt -<br />

Bezug: Inklusive Versandkosten<br />

Jahresabonnement: 31,20 EUR<br />

Einzelabgabe: 0,80 EUR<br />

zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung<br />

(Zu bestellen beim Herausgeber)<br />

Kündigung: Nur zum Jahresende, sie muß bis<br />

zum 31. Oktober beim Herausgeber vorliegen.<br />

Verantwortlich für den Inhalt: Landrat<br />

Dr. Hans-Christian Vollert<br />

Druck: Hausdruckerei <strong>Kreis</strong>verwaltung <strong>Viersen</strong><br />

430<br />

KREIS<br />

VIERSEN<br />

Inhaltsverzeichnis des <strong>Amtsblatt</strong>es Nr. 28 vom 05. September 2002<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Viersen</strong> - Der Landrat- Postfach 100 762 - 41707 <strong>Viersen</strong><br />

Postvertriebsstück - F 5565 B - Gebühr bezahlt<br />

<strong>Kreis</strong>: Fischerprüfung 2002 ................................................................................................................................................................ 423<br />

Feststellung eines Nachfolgers ....................................................................................................................................................... 423<br />

Grefrath: Entwurf Nachtragshaushaltssatzung .................................................................................................................................. 423<br />

Kempen: Einziehung eines Wirtschaftswegeteilstückes ................................................................................................................... 423<br />

Tönisvorst: Einladung Ratssitzung ................................................................................................................................................... 424<br />

Wählerverzeichnis .......................................................................................................................................................................... 424<br />

Beschluss Jahresrechnung ............................................................................................................................................................. 425<br />

Haushaltsrechnung Gesamthaushalt 2000 ..................................................................................................................................... 426<br />

Willich: Eigenbetrieb Objekt- und Wohnungsbau; Jahresabschluss 1999 ....................................................................................... 426<br />

Jahresabschluss 2000 ........................................................................................................................................................ 427<br />

Sonstige Bekanntmachungen;<br />

SWK STADTWERKE KREFELD AG; Tarifliche Sonderangebote "Dortmunder TheaterNacht" S 85/2002 .................................. 428<br />

2. Dortmunder Museumsnacht" S 86/2002 .............................................................................................................................. 428<br />

"Sparkassen-Marathon, Duisburg" S 90/2002 .......................................................................................................................... 429<br />

"DFB-Länderspiel U21, Deutschland - Türkei, Bökelbergstadtion Mönchengladbach" ........................................................... 429

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